Marktgemeinde Grabern Tel / Hollabrunn Mail:
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- Klara Glöckner
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1 Marktgemeinde Grabern Tel /2132 Schöngrabern 172 Fax.02952/ Hollabrunn Mail: Grabern, 31. März 2011 Betrifft: Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates am 30. März 2011 im Gemeindeamt Grabern (Festsaal) 2020 Schöngrabern 172. Beginn: Uhr Ende: Uhr Die Einladung erfolgte am 23. März 2011 durch Einzelladung mit RSB bzw. . Anwesend waren: Bürgermeister: Ing. Herbert Leeb Geschäftsführende Gemeinderäte: Kamtner Friedrich; Arbes Ernst; Aufreiter Annemarie; Widhalm Alois; Wittmann Herbert Gemeinderäte: Blihall Josef; Dick Franz; Dommaier Anna; Häusler Christian; Heuritsch Heidemaria; Hogl Mag. Wilhelm; Kirchmayer Gerhard; Kommenda Walter; Kraus Eva; Lotz Susanne; Ordanovski Sabine; Satzinger Ing. Franz; Semmelmeyer Gerhard Anwesend waren außerdem: VB Bieglmayer Christa als Schriftführerin; Zuhörer Entschuldigt abwesend waren: -- Nicht entschuldigt abwesend waren: -- Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Herbert Leeb Diese Sitzung war öffentlich und beschlussfähig. Der TOP 17 Personalangelegenheiten war nicht öffentlich. TAGESORDNUNG: 01.: Begrüßung und Eröffnung 02.: Genehmigung des Protokolls vom 1. Dezember : Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 29. Dezember : Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 10. März : Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 17. März : Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss : Beratung und Beschlussfassung über folgende Kaufansuchen: a. Ansuchen von Herrn und Frau Holik DI Jindrich und Eva für die Bauparzelle 732/41 KG Schöngrabern Hübelgrund b. Ansuchen von Herrn und Frau Dungl Alexander und Alexandra für die Bauparzellen 732/9-11 KG Schöngrabern Hübelgrund 08.: Beratung und Beschlussfassungen betreffend die Bauparzellen Nr. 732/12-14 KG Schöngrabern Hübelgrund: a. Ansuchen von Herrn Schrabauer Hannes vom um Rückgabe des Grundstückes b. Aufhebungsvertrag (Schrabauer Hannes und Preyer Bettina) und Kaufvertrag (Schrabauer Hannes) 09.: Beratung und Beschlussfassung über die Freigabe der Baulandaufschließungszone BW-A1 Siedlungsgebiet Schöngrabern E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 1
2 10.: Beratung und Beschlussfassung über das Kaufansuchen von Frau Bauer Janine Schiffelgasse Hollabrunn betreffend die Parzellen Nr. 732/6, 732/7 und 732/8 in der KG Schöngrabern Hübelgrund 11.: Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Grabern (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan) 12.: Beratung und Beschlussfassung betreffend Dienstbarkeitsverträge mit der EVN für die errichteten Transformatorstationen in Mittergrabern und Windpassing 13.: Beratung und Beschlussfassung betreffend dem Ansuchen von Herrn und Frau Kamptner Josef und Anna vom über die Änderung eines bestehenden Pachtvertrages 14.: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Verordnung für die Einhebung der Gebrauchsabgabe 15.: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Klima- und Energie-Modellregion Land um Hollabrunn 16.: Personalangelegenheiten VERLAUF DER SITZUNG: Zu 01.: Begrüßung und Eröffnung: Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Beginn der Tagesordnung ersucht der Bürgermeister um Aufnahme des nachstehenden Dringlichkeitsantrages in die heutige Tagesordnung: Parzelle 935/9 Mittergrabern Beseitigung der unrechtmäßigen Müllablagerungen Der Antrag ist schriftlich und begründet und wird im Original dem Protokoll angeschlossen. Die Behandlung des Dringlichkeitsantrages erfolgt als TOP 16, die Personalangelegenheiten werden als TOP 17 behandelt. Zu 02.: Genehmigung des Protokolls vom 1. Dezember 2010: Es gibt keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. Zu 03.: Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 29. Dezember 2010: Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Frau GR Heuritsch berichtet über die unangesagte PA-Sitzung vom Zu 04.: Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 10. März 2011: Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Frau GR Heuritsch berichtet über die PA- Sitzung vom Frau GfGR Aufreiter stellt hierzu noch Fragen und diese werden detailliert beantwortet. Zu 05.: Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 17. März 2011: Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Frau GR Heuritsch berichtet über die PA- Sitzung vom E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 2
3 Zu 06.: Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2010: Sachverhalt: Der Rechnungsabschluss 2010 ist in der Zeit vom bis im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde bei Beginn der Auflagefrist eine Ausfertigung des Rechnungsabschlusses ausgefolgt. Schriftliche Stellungnahmen dazu wurden nicht eingebracht. Der Rechnungsabschluss 2010 wurde vom Prüfungsausschuss am 17. März 2011 geprüft. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge den Rechnungsabschluss 2010 in der vorliegenden Form beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Abstimmung: 4 Prostimmen, 1 Stimmenthaltung (GfGR Aufreiter) Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss 2010 in der vorliegenden Form beschließen. Abstimmung: 16 Prostimmen, 3 Stimmenthaltungen (GR Blihall, GfGR Aufreiter, GR Ordanovski) Zu 07.: Beratung und Beschlussfassung über folgende Kaufansuchen: a. Ansuchen von Herrn und Frau Holik DI Jindrich und Eva für die Bauparzelle 732/41 KG Schöngrabern Hübelgrund: Sachverhalt: Mit GR-Beschluss vom wurde an Herrn und Frau Holik DI Jindrich und Eva 1220 Wien Schiffmühlenstraße 116/8/2/16 ein Bauplatz in der Siedlung Hübelgrund Schöngrabern (2 Teilabschnitte) abverkauft. Nun ersuchen Herr und Frau Holik mit Mail vom um Ankauf des angrenzenden 3. Teilabschnittes Parz. 732/41 im Ausmaß von 306 m². Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge den Verkauf der Parz. 732/41 zum Preis von 21,00/m² sowie ergänzend für die bereits angekaufte Fläche Parz. 732/42+43 zum Preis von 3,00/m² beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Verkauf der Parz. 732/41 zum Preis von 21,00/m² sowie ergänzend für die bereits angekaufte Fläche Parz. 732/42+43 zum Preis von 3,00/m² beschließen. b. Ansuchen von Herrn und Frau Dungl Alexander und Alexandra für die Bauparzellen 732/9-11 KG Schöngrabern Hübelgrund: Sachverhalt: Mit Mail vom ersuchen Herr und Frau Dungl Alexander und Alexandra 2020 Hollabrunn Aspersdorferstraße 6/10 um Ankauf der Parz. 732/9, 732/10 u. 732/11 in der KG Schöngrabern Hübelgrund zum ortsüblichen Baulandpreis von 21,00/m². Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge den Verkauf des angeführten Bauplatzes zum ortsüblichen Baulandpreis beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Verkauf des angeführten Bauplatzes zum ortsüblichen Baulandpreis beschließen. E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 3
4 Zu 08.: Beratung und Beschlussfassungen betreffend die Bauparzellen Nr. 732/12-14 KG Schöngrabern Hübelgrund: a. Ansuchen von Herrn Schrabauer Hannes vom um Rückgabe des Grundstückes: Sachverhalt: Mit Mail vom ersucht Herr Schrabauer Hannes um Rückgabe des Bauplatzes Parz. 732/12-14 KG Schöngrabern Hübelgrund an die Gemeinde. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, das Grundstück nicht rückzukaufen, aber die gegenständliche Parzelle wieder zu bewerben und bei Interesse das Rückkaufsrecht in der Form in Anspruch zu nehmen, dass der Grund zu denselben Kosten (Bauplatzpreis) an die Interessenten weitergegeben wird. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, das Grundstück nicht rückzukaufen, aber die gegenständliche Parzelle wieder zu bewerben und bei Interesse das Rückkaufsrecht in der Form in Anspruch zu nehmen, dass der Grund zu denselben Kosten (Bauplatzpreis) an die Interessenten weitergegeben wird. b. Aufhebungsvertrag (Schrabauer Hannes und Preyer Bettina) und Kaufvertrag (Schrabauer Hannes): Sachverhalt: Für den Fall, dass die Gemeinde den Bauplatz nicht zurücknimmt (TOP 08a.) ersuchen Herr Schrabauer Hannes und Frau Preyer Bettina um Aufhebung des Kaufvertrages und Beschlussfassung des neuen Kaufvertrages, in dem nur mehr Herr Schrabauer als Eigentümer aufscheint. Es entstehen der Gemeinde dafür keine Kosten. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge den vorliegenden Aufhebungsvertrag sowie den Kaufvertrag mit Herrn Schrabauer beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Aufhebungsvertrag sowie den Kaufvertrag mit Herrn Schrabauer beschließen. Zu 09.: Beratung und Beschlussfassung über die Freigabe der Baulandaufschließungszone BW-A1 Siedlungsgebiet Schöngrabern: Sachverhalt: Es wurden bereits 85 % der bisher freigegebenen Flächen im Siedlungsgebiet Hübelgrund verkauft. Da die 70%-Schwelle für die Freigabe der BW-A1 somit erreicht ist, ist die Freigabe mit Verordnung zu beschließen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge folgende Verordnung beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 4
5 Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen: Verordnung 1 Gemäß 75 der NÖ Bauordnung 1996, LGBI i.d.d.g. Fassung, wird die im geltenden Flächenwidmungsplan im Bereich der KG Schöngrabern ausgewiesene Bauland Wohngebiet Aufschließungszone (BW-A1) nach Erfüllung der im geltenden Örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegten Freigabebedingung Baubeginn auf mindestens 70% der Baulandflächen des jeweils vorangegangenen, nördlich gelegenen Bauabschnitts zur Grundabteilung und Bebauung freigegeben. 2 Die bei der Sitzung des Gemeinderates am festgelegte Freigabebedingung Baubeginn auf mindestens 70% der Baulandflächen des jeweils vorangegangenen, nördlich gelegenen Bauabschnitts ist erfüllt. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Zu 10.: Beratung und Beschlussfassung über das Kaufansuchen von Frau Bauer Janine Schiffelgasse Hollabrunn betreffend die Parzellen Nr. 732/6, 732/7 und 732/8 in der KG Schöngrabern Hübelgrund: Sachverhalt: Mit Mail vom ersucht Frau Bauer Janine 2020 Hollabrunn Schiffelgasse 8 um Ankauf der Parz. 732/6, 732/7 und 732/8 in der KG Schöngrabern Hübelgrund zum ortsüblichen Baulandpreis von 21,00/m². Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge den Verkauf des angeführten Bauplatzes zum ortsüblichen Baulandpreis beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Verkauf des angeführten Bauplatzes zum ortsüblichen Baulandpreis beschließen. Zu 11.: Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Grabern (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan): Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan) der Gemeinde Grabern neu zu erstellen. Die geplante Änderung ist in der Zeit vom 27. Jänner 2011 bis 10. März 2011 zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, dass den Stellungnahmen, soweit sie das Entwicklungskonzept betreffen - bis auf 3 Fälle - stattgegeben wird. Darüber hinausgehend sollen die Ansuchen im zuständigen Ausschuss weiterbehandelt werden. Betreffend der Stellungnahmen Hörker und Leeb E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 5
6 wird diesen in der vorliegenden Form nicht stattgegeben, da derzeit Flächen mit der Widmung Bauland-Agrargebiet im Eigengebiet zur Erweiterung zur Verfügung stehen. Zur Stellungnahme Polz wird festgehalten, dass für sie als Privatperson nur die Freihaltefläche die Möglichkeit von privaten Bauten im derzeitigen Grünland und einer späteren Umwidmung in Bauland-Agrar möglich macht. In diesen 3 Fällen wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine Begründung schriftlich und mündlich durchzuführen. Abstimmung: 4 Prostimmen, 1 Stimmenhaltung (GfGR Aufreiter) Ergänzung Sachverhalt: Am fand eine Besprechung und Begehung mit der Amtssachverständigen DI Helma Hamader und dem Raumplaner DI Michael Fleischmann gemeinsam mit dem Bgm. statt. Es ergeben sich dadurch in Ergänzung und Abänderung zu den Auflageunterlagen die in den Beschlussunterlagen unter Punkt 1 Ergänzungen und Abänderungen der Planung angeführten Sachverhalte und Änderungen. Zu den eingelangten Stellungnahmen: Heuer Thomas: Wurde im Auflageentwurf bereits als Grünland Freihaltefläche Siedlungsentwicklung vorgesehen. Weitere Vorgangsweise ist im zuständigen Ausschuss zu besprechen. Kamptner Josef und Anna: Der Stellungnahme wird stattgegeben und die Fläche als Grünland Freihaltefläche Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Hoppichler Josef: Es wird nach Vorlage eines Parzellierungskonzeptes, welches vom Besitzer zu beauftragen ist, wiederum freigegeben. Hörker Helene: Der Stellungnahme wird unter der Berücksichtigung des Grundeigentumes im Bauland nicht stattgegeben. Polz Michaela: Der Stellungnahme wird nicht stattgegeben, um gewährleisten zu können, dass auch weiterhin eine grundsätzliche Möglichkeit besteht, entgegen der Widmung Grünland-Landwirtschaft private Gebäude in der jetzigen Freihaltefläche errichten zu können. Hofmann Patrick: Wird bis zum Vorliegen eines wasserbaulichen Gutachtens zurückgestellt. Es bleibt die Widmung Grünland-Forst. Wittmann Josef: Der gewünschten Baulandwidmung wird stattgegeben. Leeb Rupert: Der Stellungnahme wird unter der Berücksichtigung des Grundeigentumes im Bauland nicht stattgegeben. Dick Karl und Erika: Der Stellungnahme wird stattgegeben, da für eine Betriebserweiterung sonst keine Baulandflächen zur Verfügung stehen. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Gutachten der Amtssachverständigen DI Helma Hamader und der dazu erforderliche Plan des Ziviltechnikers DI Michael Fleischmann vor. Antrag: Nach Diskussion der Stellungnahmen stellt der Bgm. den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen: VERORDNUNG 1 Auf Grund der NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LGBL i.d.g.f., wird hiermit das örtliche Raumordnungsprogramm um ein Entwicklungskonzept als integraler Bestandteil der Planung für die Marktgemeinde Grabern (Plan Nr g/09, vom März 2011) erweitert. Weiters wird auf Grund der Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LGBL i.d.g.f. das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) für die Marktgemeinde Grabern (KG Obersteinabrunn, KG Windpassing, KG Mittergrabern, KG Obergrabern, KG Schöngrabern) in digitaler Form neu dargestellt sowie dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 6
7 Plandarstellung (Plan Nr /09, Blatt 1, 2 und 3 vom März 2011) rot umrandeten Grundflächen, die auf der Plandarstellung in roter Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Als Ziele und Maßnahmen für die örtliche Raumplanung der Marktgemeinde Grabern werden festgelegt: 1. Die Marktgemeinde Grabern soll als hochwertiger Wohnstandort weiterentwickelt werden. 2. Konflikte zwischen einzelnen Nutzungen sollen vermieden werden. 3. Betriebliche Nutzungen sind an dafür geeigneten Standorten zu bündeln. 4. Bei der Festlegung von Wohnbauland (entsprechend den Vorgaben des Entwicklungskonzeptes) ist dessen Verfügbarkeit zur Deckung des zu erwartenden Bedarfs sicherzustellen. 5. Bei Baulanderweiterungen ist auf eine effiziente und wirtschaftliche Erschließung und Bebauung zu achten. 6. Der landwirtschaftlich geprägte Charakter der Orte soll erhalten werden, trotzdem soll der Siedlungsraum Flächen sparend und nach Möglichkeit auch in Form von verdichteter Bebauung weiterentwickelt werden. 7. Um den landwirtschaftlich geprägten Charakter der Orte zu erhalten, ist es notwendig, die landwirtschaftliche Nutzfläche und den reibungslosen Ablauf landwirtschaftlicher Tätigkeiten zu sichern. 8. Die typischen landwirtschaftlichen Hintausbereiche sollen von Wohnbebauung freigehalten und durch geeignete Widmungskategorien langfristig abgesichert werden. 9. Die im Gemeindegebiet gelegenen Kultur-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sind im Interesse der ansässigen Bevölkerung zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. 10. Die bestehenden Naturräume sind so weiterzuentwickeln, dass eine langfristige Sicherung gewährleistet ist. 11. Die Erhaltung, Gestaltung und Pflege des Ortsbildes als wichtigster Faktor für die Gestaltung des Wohnbaulandes ist anzustreben. 12. Die landwirtschaftlichen Hintausbereiche sind vor störenden Nutzungen freizuhalten. 13. Die Verkehrsorganisation soll mittelfristig an die hochrangigen Verkehrsträger abgestimmt werden. Durchgangsverkehr durch den Ort soll weitestgehend vermieden werden. 14. Die im Entwicklungskonzept dargestellten Entwicklungspotenziale sind entsprechend den Möglichkeiten der Marktgemeinde Grabern umzusetzen bzw. Maßnahmen im Hinblick auf eine Umsetzung zu treffen. 15. Soweit die Verwirklichung nachfolgender Maßnahmen nicht in die Kompetenz der Gemeinde fällt, sind Verhandlungen mit den zuständigen Bundes- und Landesdienststellen und sonstigen Planungsträgern zur Realisierung der Maßnahmen zu führen. 3 Als Freigabebedingung für die Bauland Agrargebiet Aufschließungszone BA-A1 wird festgelegt: Vorlage eines mit der Marktgemeinde Grabern abgestimmten und von ihr freigegebenen Erschließungs-, Verwertungs- und Bebauungskonzeptes zur Gewährleistung einer Nutzung des Areals im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 7
8 4 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 5 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft. Diese Verordnung kann ihre Wirksamkeit mit Anschlag nur nach Vorliegen des fehlenden Gutachtens und der fehlenden Pläne erlangen. Zu 12.: Beratung und Beschlussfassung betreffend Dienstbarkeitsverträge mit der EVN für die errichteten Transformatorstationen in Mittergrabern und Windpassing: Sachverhalt: Mit Schreiben vom werden von der EVN Netz GmbH Dienstbarkeitsverträge für die errichteten Transformatorstationen in Mittergrabern (Parz. 1160) und in Windpassing (Parz. 688/1) samt Anschlussleitungen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge die vorliegenden Dienstbarkeitsverträge mit der EVN beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vorliegenden Dienstbarkeitsverträge mit der EVN beschließen. Zu 13.: Beratung und Beschlussfassung betreffend dem Ansuchen von Herrn und Frau Kamptner Josef und Anna vom über die Änderung eines bestehenden Pachtvertrages: Sachverhalt: Mit Schreiben vom ersuchen Herr und Frau Kamptner Josef und Anna 2020 Obergrabern 8 den Pachtvertrag für die Parzelle 731 KG Obergrabern auf Anna Kamptner als Pächterin zu ändern (aufgrund Pensionierung von Herrn Kamptner Josef und Auflösung der Gütergemeinschaft). Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge die Abänderung des Pachtvertrages vom auf Kamptner Anna als Pächterin beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Abänderung des Pachtvertrages vom auf Kamptner Anna als Pächterin beschließen. Zu 14.: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Verordnung für die Einhebung der Gebrauchsabgabe: Sachverhalt: Aufgrund der in der GR-Sitzung am beschlossenen Verordnung über die Einhebung von Gebrauchsabgaben und dem darin festgesetzten Tarif für E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 8
9 Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat mit 15,00, ist es den in Grabern ansässigen Schanigartenbetreibern nicht mehr möglich, einen Schanigarten zu betreiben, da die Kosten dafür zu hoch sind. Um den Schanigartenbetreibern jedoch auch weiterhin die Möglichkeit zum Betrieb eines Schanigartens zu gewähren, soll der Tarif für die Einhebung der Gebrauchsabgabe verringert werden. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeindevorstand möge folgende Abänderung der Gebrauchsabgabenverordnung beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen: Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Abänderung der Gebrauchsabgabenverordnung beschließen: VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER GEBRAUCHSABGABE Der Gemeinderat der Marktgemeinde Grabern beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, wie folgt: Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest: Tarif 2.: Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat.. 10,00 Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Damit wird die Verordnung vom 1. Dezember 2010 außer Kraft gesetzt. Zu 15.: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Klima- und Energie- Modellregion Land um Hollabrunn: Sachverhalt: Die Kleinregion Land um Hollabrunn hat sich bei der Ausschreibung zur Klimaund Energie-Modellregion des Klima- und Energiefonds des Bundes beteiligt. Die Region möchte nach einer Vielzahl erfolgreicher Aktivitäten und Projekte zum Thema Klima und Energie sowie einem mehrjährigen Gesprächsprozess der Entscheidungsträger konsequent die Energieautarkie aus eigenen erneuerbaren Energiequellen anstreben. Aufgrund eines konkreten Umsetzungskonzeptes soll in Jahresschritten durch Energieeffizienz, Energiesparen und Einsatz von erneuerbarer Energie ständige Ergebnissteigerungen erzielt werden. Mit Präsidiumsbeschluss des Klima und Energiefonds vom wurde die Kleinregion Land um Hollabrunn unter der Nummer B in das Förderprogramm aufgenommen. Förderbare Projektkosten: ,-- Projektzeitraum: März 2011 bis Juli 2013 E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 9
10 Förderquote: 60% Eigenmittelanteil: 40% Projektträger: Kleinregion Land um Hollabrunn Es ist beabsichtigt, dass sich folgende Gemeinden an der Modellregion beteiligen: Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn, Nappersdorf/Kammersdorf, Wullersdorf Weiters ist beabsichtigt, den Eigenmittelanteil (40 % der Kosten bzw ,--) durch Projektpartner, Wirtschaftstreibende, Institutionen und Private zu finanzieren, damit den beteiligten Gemeinden keine zusätzlichen Kosten durch dieses Projekt erwachsen. Um das Projekt zu starten, muss jedoch eine Zusicherung der Gemeinde vorliegen, einen allfälligen Abgang abzudecken. Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag der Gemeindevorstand möge beschließen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen: a) Die Gemeinde Grabern beteiligt sich an der Klima- und Energie-Modellregion Land um Hollabrunn. b) Der Verein Land um Hollabrunn wird beauftragt, als Projektträger alle erforderlichen Schritte für die Durchführung dieses Projektes entsprechend den Projektinhalten einzuleiten. c) Die Gemeinde Grabern verpflichtet sich, das Projekt nach den definierten Zielvorgaben zu unterstützen und übernimmt gemeinsam mit den anderen beteiligten Gemeinden die anteilige Abdeckung eines möglichen Abganges aus diesem Projekt, begrenzt aber mit 3.500,-- p.a. für den Projektzeitraum Abstimmung: 4 Prostimmen, 1 Stimmenthaltung (GfGR Aufreiter) Antrag: Der Bgm. stellt den Antrag der Gemeinderat möge beschließen: a) Die Gemeinde Grabern beteiligt sich an der Klima- und Energie-Modellregion Land um Hollabrunn. b) Der Verein Land um Hollabrunn wird beauftragt, als Projektträger alle erforderlichen Schritte für die Durchführung dieses Projektes entsprechend den Projektinhalten einzuleiten. c) Die Gemeinde Grabern verpflichtet sich, das Projekt nach den definierten Zielvorgaben zu unterstützen und übernimmt gemeinsam mit den anderen beteiligten Gemeinden die anteilige Abdeckung eines möglichen Abganges aus diesem Projekt, begrenzt aber mit 3.500,-- p.a. für den Projektzeitraum Zusatzantrag: Frau GR Lotz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Gemeinderat über die einzelnen Projektschritte zumindest halbjährlich zu berichten ist. Zu 16.: Dringlichkeitsantrag: Parzelle 935/9 Mittergrabern Beseitigung der unrechtmäßigen Müllablagerungen : Sachverhalt: Frau GfGR Aufreiter erläutert den Sachverhalt. Antrag: Frau GfGR Aufreiter stellt den Antrag, der Gemeinderat möge einen Grundsatzbeschluss fassen, dass bei der Bezirkshauptmannschaft betreffend der Umsetzung des Bescheides vom unter Berücksichtigung der Fristen interveniert wird, dass die Müllablagerungen raschest entsorgt werden. E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 10
11 Zu 17.: Personalangelegenheiten: Der Bürgermeister erklärt diesen TOP als nicht öffentlich. Sämtliche Zuhörer verlassen den Sitzungssaal. Die über diesen TOP geführten Sachverhalte, Anträge und Abstimmungen sind im nicht öffentlichen Protokoll der heutigen Sitzung festgehalten. Beschlüsse: a. Frau Schuch Herta wird per als Gemeindevertragsbedienstete mit einem Ausmaß von 40 Wochenstunden für den Bereich Verwaltung aufgenommen. b. Der Gemeindearzt Dr. Perko Harald wird rückwirkend per in die Entlohnungsgruppe VII/8 vorgereiht. Ende der Sitzung: Uhr Dieses Protokoll wurde in der Sitzung des Gemeinderates am genehmigt: Unterschriften: E:\Dokumente\GR-Sitzungen\ doc 11
Marktgemeinde Grabern Tel / Hollabrunn Mail:
Marktgemeinde Grabern Tel. 02952/2132 Schöngrabern 172 Fax.02952/2132-9 2020 Hollabrunn Mail: gemeinde.grabern@utanet.at www.gemeinde-grabern.at Grabern, 30. Juni 2011 Betrifft: Verhandlungsschrift über
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