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- Tobias Gabriel Heidrich
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1 VII Inhalt Abkürzungsverzeichnis XIX 1. Kapitel: Einleitung 1 A. Allgemeines 1 B. Jugendkriminalität, Ursachen und die Rolle der Medien 2 I. Jugendkriminalität 2 1. Kriminalstatistik Ausprägungen der Jugendkriminalität 4 II. Ursachen der Jugendkriminalität 5 III. Jugendkriminalität im Spiegel der Medien 6 1. Berichterstattung über Jugendkriminalität 6 2. Der Einfluß der Medien auf die soziale Wahrnehmung von Jugendkriminalität 8 C. Ziel der Arbeit Kapitel: Geschichtliche Entwicklung 13 A. Gründe für ein besonderes Jugendstrafrecht 13 I. Biologisch 14 II. Soziologisch 14 III. Erziehungsgedanke 15 B. Die Entwicklung eines eigenständigen Jugendstrafrechts 16 I. Das erste deutsche Jugendgerichtsgesetz 16 II. RJGG vom III. JGG vom V. JGG-Änderungsgesetze Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) Zweites Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG) Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (2. JGGÄndG) Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im JGG 22 a) Gewohnheitsverbrechergesetz 23 b) Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten 23 c) Das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung d) Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten 24 e) Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 24 f) Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht 25 aa) Grund für die Einführung 25 (1) Sexualmord aus dem Jahr (2) Fehlende Rechtsgrundlage 25 bb) Inhalt 26 g) Gesetzesreformen der jüngsten Vergangenheit Kapitel: Grundlagen 29 A. Themenbezogene Definitionen 29 I. Jugendlicher 29 II. Heranwachsender 29
2 VIII III. Zweispurigkeit des Strafrechts Strafe Maßregel der Besserung und Sicherung 30 IV. Nachträgliche Sicherungsverwahrung Nach StGB Nach JGG 31 a) 7 JGG 32 b) 106 JGG 32 B. Angaben zur Anzahl der in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen 33 C. Kosten 35 D. Auswirkungen für die jugendlichen/heranwachsenden Straftäter 35 I. Positiv 35 II. Negativ Kapitel: Urteile des EGMR, BGH und BVerfG und Reaktionen hierauf 37 A. Urteil des EGMR vom I. Sachverhalt 38 II. Rechtliche Erwägungen Art. 7 Abs. 1 EMRK 39 a) Strafe 39 b) Sicherungsverwahrung als Strafe Art. 5 Abs. 1 EMRK 40 a) Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit. a EMRK 41 b) Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit. c Var. 2 EMRK Einzelne Stimmen zu dem EGMR-Urteil 42 a) Ostendorf 42 b) Landau 43 c) Leutheusser-Schnarrenberger 43 B. Urteil des BGH vom I. Sachverhalt 44 II. Rechtliche Würdigung Voraussetzungen des 7 Abs. 2 Nr. 1 JGG 45 a) Formell 45 b) Materiell Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht 46 a) Rückwirkungs- und Doppelbestrafungsverbot 46 aa) Rückwirkungsverbot 46 bb) Doppelbestrafiingsverbot 46 cc) Stellungnahme durch den BGH im Urteil 47 b) Verhältnismäßigkeitsprinzip 47 c) Gebot des Vertrauensschutzes 47 d) Verstoß gegen Grundrechte Vereinbarkeit mit der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR 48 a) Unterschiedlicher Sachverhalt 48 b) Unterschiedliche Verfahren 49 c) Psychische Krankheit des Verurteilten 49
3 IX d) Jugendstrafrecht ist vom Erziehungsgedanken geprägt 49 e) Staat zum Schutz potentieller Opfer verpflichtet 50 C. Urteil des BVerfC vom I. Beschwerdeführer 50 II. Das Urteil Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich auszulegen Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht - Abstandsgebot Verstoß gegen das Vertrauensschutzgebot Künftiger Umgang mit hochgefährlichen Straftätern 54 III. Reaktionen auf das Urteil des BVerfC Reaktion eines nach Jugendstrafrecht verurteilten Sicherungsverwahrten Politik Polizei 55 IV. Konsequenzen Für die Judikative 57 a) Umgang mit nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten 57 aa) Beschluss des BGH vom bb) Urteil des BGH vom cc) Urteil des LG Berlin vom dd) Beschluss des BGH vom b) Umgang mit nach Jugendstrafrecht Verurteilten 59 aa) Fall des Falk P 59 bb) Westparkmörder" Für die Legislative 60 S. Kapitel: Rechtslage de lege lata 63 A. Die Sicherungsverwahrung nach dem StGB 63 I. 66 StGB (Unmittelbare Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) Alte Rechtslage Aktuelle Rechtslage 64 II. 66 a StGB (Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) Alte Rechtslage Aktuelle Rechtslage 65 III. 66 b (Nachträgliche Sicherungsverwahrung) Die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach der alten Rechtslage 66 a) 66 b Abs. 1 StGB a.f 66 aa) Formelle Voraussetzungen 66 bb) Materielle Voraussetzungen 67 b) 66 b Abs. 2 StGB a.f 67 c) 66 b Abs. 3 StGB a.f Die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach der neuen Rechtslage Die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom Tl 69 B. Die Sicherungsverwahrung nach dem JGG 69 I. Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 7 Abs. 2 JGG Voraussetzungen des 7 Abs. 2 JGG vor dem Urteil des BVerfG vom
4 X a) Formelle Voraussetzungen 71 aa) Schwerwiegende Anlasstat 71 bb) Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren 72 (1) Keine Vorverurteilung erforderlich 72 (2) Höhe der Verurteilung 72 b) Materielle Voraussetzungen 72 aa) Schwere seelische oder körperliche Schädigung/Gefährdung 73 (1) Seelischer Art 73 (2) Körperlicher Art 73 bb) Gefahrlichkeitsprognose 74 (1) Keine Nova" erforderlich 74 (2) Verzicht auf den Hang" 75 (3) Doppelte Gefahrlichkeitsfeststellung 76 (aa) Prognosemethoden 76 a) Statistische Methode 77 ß) Intuitive Methode 78 X) Klinische Methode 79 (bb) Doppelstufige Gefährlichkeitsprüfung 79 a) Generelle Gefährlichkeitsprognose 80 ß) Spezielle Gefahrlichkeitsprognose 80 cc) Gesamtwürdigung 81 dd) Rechtsfolge: Ermessen Voraussetzungen des 7 Abs. 2 JGG nach dem Urteil des BVerfG vom a) Hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten 82 aa) Vorliegen einer hochgradigen Gefahr 82 bb) Schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten 83 b) Psychische Störung Zuständigkeit und Verfahren 84 II. Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 7 Abs. 3 JGG 86 III. Sicherungsverwahrung gem. 105 Abs. 1, 7 Abs. 2, Abs. 3 JGG Anwendungsbereich, Praxis und Ziel von 105 Abs. 1 JGG Voraussetzungen des 105 Abs. 1 JGG 88 a) 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG 88 b) 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG Rechtsfolge 90 IV. Sicherungsverwahrung gem. 106 JGG Anwendungsbereich und Ziel des 106 JGG Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung 92 a) Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gem. 106 Abs. 3 und Abs. 4 JGG 92 aa) Alte Rechtslage 93 bb) Neue Rechtslage 93 cc) Voraussetzungen nach dem Urteil des BVerfG vom b) Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 106 Abs. 5 und Abs. 6 JGG 95
5 XI aa) 106 Abs. 5 JGG 95 bb) 106 Abs. 6 JGG 96 (aa) Alte Rechtslage 97 (bb) Neue Rechtslage 97 cc) Voraussetzungen nach dem Urteil des BVerfG vom Kapitel: Analyse der aktuellen Rechtslage 99 A. Allgemeine Bedenken gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung 99 I. Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit Verstoß gegen die Menschenwürde - Art. 1 GG 99 a) Schutzbereich 100 aa) Sachlicher Schutzbereich 100 bb) Persönlicher Schutzbereich 101 b) Unantastbarkeitsformel und Eingriff 101 aa) Stellungnahmen aus der Wissenschaft 103 (1) Radtke 103 (2) Leygraf 104 (3) Renzikowski 104 (4) Kreuzer 104 bb) Stellungnahme des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.v 105 cc) Skirl 106 dd) Sicherungsverwahrte 106 c) Ergebnis Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG 108 a) Schutzbereich 108 aa) Sachlicher Schutzbereich 108 bb) Persönlicher Schutzbereich 109 b) Eingriff 109 c) Rechtfertigung des Eingriffs 110 aa) Bestimmtheitsgrundsatz 111 bb) Verbot des einschränkenden Einzelfallgesetzes 112 d) Schranken-Schranken 112 aa) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 112 (1) Legitimer Zweck 113 (2) Geeignetheit 113 (3) Erforderlichkeit 114 (4) Verhältnismäßigkeit i.e.s. (Angemessenheit) 114 bb) Wesensgehaltsgarantie 116 e) Ergebnis Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. Art. 20 Abs. 3 GG (Vertrauensschutzgebot) 117 a) Rückwirkung von Gesetzen 118 aa) Echte Rückwirkung 118 bb) Unechte Rückwirkung 118 b) Spezielle Rechtfertigung 119 c) Ergebnis 120
6 XII 4. Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (Rückwirkungsverbot) 120 a) Eröffnung des Schutzbereiches 121 aa) (Nachträgliche) Sicherungsverwahrung als Strafe? 121 (1) Auslegung 122 (aa) Grundlagen der Auslegung 122 a) Wortlaut 122 ß) Zusammenhang 124 X) Zweck 125 ö) Gesetzesmaterialien/Entstehungsgeschichte 127 (bb) Fazit der Auslegung 127 (2) Art und Schwere der Sanktion 128 (3) 3-Säulen-Modell 128 (4) Geltung limitierender Prinzipien 129 bb) Ergebnis 129 b) Eingriff 130 c) Rechtfertigung Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 3 GG (Doppelbestrafungsverbot) 132 a) Eröffnung des Schutzbereiches 133 b) Eingriff 134 c) Rechtfertigung Gefährlichkeitsprognose 135 a) Überblick 135 b) Problematik der Vorhersage kriminellen Verhaltens 136 aa) Drei Grundprobleme 136 (1) Zeitraum 136 (2) Seltenes Ereignis 137 (3) Situationales Bezugsfeld 137 bb) Die Verlässlichkeit anerkannter Prognosemethoden 138 (1) HCR (2) VRAG 139 (3) Ergebnis 140 II. Vereinbarkeit mit der EMRK Grundsätzliches Vereinbarkeit 144 a) Verstoß gegen Art. 5 EMRK 144 b) Verstoß gegen Art. 7 EMRK 145 B. Besondere Problematik der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht 146 I. Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 7 Abs. 2 JGG (ggfs. i.v.m. 105 Abs. 1 JGG) Vereinbarkeit mit der Verfassung 146 a) Formelle Verfassungsmäßigkeit 146 aa) Gesetzgebungskompetenz 146 (1) Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, Art. 70 GG 147 (aa) Ausschliessliche Bundesgesetzgebung, Art. 71, 73 GG 147
7 XIII (bb) Konkurrierende Bundesgesetzgebung, Art. 72, 74 GG 147 (2) Ergebnis 149 bb) Gesetzgebungsverfahren 150 cc) Sonstige Vorschriften (Zitiergebot) 150 b) Materielle Verfassungsmäßigkeit 152 aa) Art. 1 GG 152 bb) Bestimmtheitsgrundsatz 154 cc) Verbot des einschränkenden Einzelfallgesetzes 154 dd) Verhältnismäßigkeit 155 ee) Vertrauensschutzgebot 157 (1) Jugendliches Alter 157 (2) Besondere Prognoseproblematik? 158 (aa) Allgemein 158 а) Einfluss unvorhersehbarer Umstände/Entwicklungsprozess ß) Begrenzte Prognosebasis 159 X) Einbeziehung von dynamischen Risikofaktoren 160 б) Niedrige Basisraten 160 (bb) Relevanz für die Prognosestellung nach JGG 161 (cc) Zusammenfassung Vereinbarkeit mit der EMRK Sonstige Problemstellungen 164 a) Nachträgliche Anordnung - kein Widerspruch 164 b) Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen verhindert Widerspruch 165 c) Nova nicht erforderlich 165 d) Verzicht auf den Hang 166 e) Erziehungsstrafrecht und nachträgliche Sicherungsverwahrung 166 II. Nachträgliche Sicherungsverwahrung eem. 7 Abs. 3 JGG (ggfs. i.v.m. 105 Abs. 1 JGG).". 167 III. Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 106 Abs. 5 JGG Anlasstat Anordnung nur gegen Mehrfachtäter Gefährlichkeit Hang Ergebnis 171 IV. Nachträgliche Sicherungsverwahrung gem. 106 Abs. 6 JGG Kapitel: Bedürfnis für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nach JGG 173 A. Alter im Zeitpunkt der Tat 174 I. Allgemein 174 II. Rechtlich relevante Ungleichbehandlung Unterschiedliche Regelungen für Sicherungsverwahrte Weitere Differenzierung in der Altersgruppe 18 bis 20 Jahre 176 III. Rechtfertigung Sachliche Vertretbarkeit der Anknüpfung an das Alter im Zeitpunkt der Tat 177
8 XIV a) Grund für die Anknüpfung des JGG an das Alter im Zeitpunkt der Tat. 177 b) Übertragbarkeit auf die Sicherungsverwahrung 178 aa) Pro-Argumente 179 (1) Begehung der Tat als Auslöser für die Sicherungsverwahrung 179 (2) Entwicklungsphase auch von Erwachsenen 179 bb) Contra-Argumente 181 (1) Sicherungsverwahrte sind (ausschließlich) Erwachsene 181 (2) Keine Besserstellung durch die Anwendung des JGG 181 (aa) Vollzug 181 (bb) Nachträgliche Sicherungsverwahrung generell nur noch nach JGG möglich 182 (cc) Urteil des BVerfG vom c) Fazit Abs. 1 JGG 185 B. Alter im Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung 185 I. Verurteilung unmittelbar nach Tatbegehung Ungleichbehandlung Rechtfertigung 186 II. Tat und/oder Täter werden erst spät entdeckt Ungleichbehandlung Rechtfertigung 187 a) Einheitsprinzip 187 b) Vereinbarkeit mit den Zielen des Jugendstrafrechts? 188 aa) Situation vergleichbar mit verspätet erfolgter Verurteilung 188 bb) Unterschied zur Sicherungsverwahrung 189 c) Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene verfassungsgemäß?. 191 C. Alter im Zeitpunkt bzw. Zeitraum des Strafvollzugs 191 I. Ungleichbehandlung Verurteilung unmittelbar nach Begehung der Tat 191 a) Altersgruppe 14 bis 17 Jahre 191 b) Altersgruppe 18 bis 20 Jahre 191 c) Altersgruppe ab 21 Jahren 192 d) Altersgruppe ab 30 Jahren Verurteilung erfolgt mit zeitlicher Verzögerung 192 II. Rechtfertigung Bei unmittelbarer Verurteilung Verurteilung nach zeitlicher Verzögerung 193 D. Alter im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherungsverwahrung 193 I. Verurteilung unmittelbar nach Tatbegehung Ungleichbehandlung 194 a) Altersgruppe 21 Jahre bis 26 Jahre 194 aa) Begehung der Anlasstat als Jugendlicher 194 bb) Begehung der Anlasstat als Heranwachsender 194 cc) Begehung der Anlasstat als Erwachsener 194 dd) Zusammenfassung 195
9 XV b) Altersgruppe 27 bis 30 Jahre 195 c) Altersgruppe 31 bis 35 Jahre 195 d) Altersgruppe ab 36 Jahren Rechtfertigung 196 a) Altersgruppe 21 bis 26 Jahre 196 b) Altersgruppe 27 bis 30 Jahre 196 c) Altersgruppe ab 31 Jahren 197 II. Verspätete Verurteilung und 32 JGG Tat und/oder Täter werden erst spät entdeckt JGG 197 E. Alter im Zeitpunkt des Vollzugs der Sicherungsverwahrung 198 I. Ungleichbehandlung 198 II. Rechtfertigung 198 F. Fazit 198 G. Lösungsvorschläge 199 I. Anknüpfung an das Alter des Täters im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherungsverwahrung Gesamtwürdigung Einführung von Altersgrenzen auch bei der Sicherungsverwahrung 201 II. Keine Sicherungsverwahrung (mehr) nach JGG 202 III. Keine Sicherungsverwahrung gegen Personen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden 203 H. Gesamtergebnis Kapitel: Rechtslage de lege ferenda 207 A. Reformbestrebungen 207 I. Konzept des BMJ zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom Sonderkonferenz in Magdeburg am Das neue Konzept Der Gesetzesvorschlag 209 II. Gesetzesentwurf zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes Inhalt 211 a) Einfuhrung der vorbehaltenen Sicherunesverwahrung in 7 Abs. 2 JGG b) Unveränderter Katalog der Anlasstaten 212 c) Intensive Betreuung 212 d) Therapieunterbringungsgesetz bleibt bestehen Die wesentlichen Änderungen für das Jugendstrafrecht 213 a) Einführung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung 213 b) Umsetzung des Abstandsgebotes 214 aa) 66 c Abs. 1 StGB-E 215 (1) Vorgaben durch das BVerfG 215 (aa) Individualisierungs- und Intensivierungsgebot 215 (bb) Motivierungsgebot 215 (cc) Trennungsgebot 215 (2) Beachtung im Gesetzesentwurf 216
10 XVI bb) 66 c Abs. 2 StGB-E Stellungnahme zu den Änderungen 218 a) Zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung 218 aa) Keine Berücksichtigung der jugendspezifischen Besonderheiten 219 bb) Kriminologische Hintergründe 220 (1) Antisoziale Persönlichkeit bereits in jungen Jahren erkennbar 220 (2) Strafvollzug ermöglicht verlässlichere Prognosebasis für Sachverständige 221 (3) Legitimation durch das Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr 222 cc) Kriminalprognose 222 dd) Keine Handlungsmöglichkeit bei nachträglicher Feststellung der Gefährlichkeit - Vorbehaltene Sicherungsverwahrung bietet keinen ausreichenden Schutz 224 ee) Gefahr der übertriebenen Anordnungspraxis 226 ff) Vertrauen bei Einhaltung des Abstandsgebotes nicht schützenswert. 227 gg) Gesetzgeber steht nicht vor einer unlösbaren" Aufgabe 228 hh) Unvereinbarkeit mit dem Erziehungsgedanken 229 ii) Fazit 229 b) Abstandsgebot Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am III. Bayerischer Gesetzesentwurf zum Vollzug der Sicherungsverwahrung 233 B. Alternativen zur Sicherungsverwahrung 234 I. Elektronische Fußfessel Allgemeines Die geschichtliche Entwicklung Einsatz in Deutschland 235 a) Hessen 236 aa) Erwachsenenstrafvollzug 236 bb) Jugendstrafvollzug 236 b) Bayern 238 c) Bundesgebiet Die elektronische Fußfessel als Alternative zur (nachträglichen) Sicherungsverwahrung 239 a) Pro 239 b) Contra Fazit 241 II. Verschärfung des Jugendstrafrechts (Noch) Höhere Strafrahmen" 243 a) Verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit 245 aa) Verstoß gegen die erzieherische Grundkonzeption des JGG 245 bb) Keine Überschreitung der schuldangemessenen Strafe 246 b) Kontraproduktive Wirkung 247 c) Fehlendes Bedürfnis in der Praxis 249 d) Rechtsvergleichende Aspekte Zusammenfassung 250
11 XVII III. Abkehr von der aktuellen Sanktionspraxis und Verbüßung der vollen Haftstrafe Höhere Jugendstrafen Vollverbüßung der verhängten Haftstrafen 251 IV. Heimunterbringung bzw. Erziehungsanstalt 252 C. Daseinsberechtigung" der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung im JGG I. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Fehlende rechtliche Grundlage Sicherheitslücke Erforderlichkeit der Maßregel im Hinblick auf 32 JGG 255 a) Allgemein 255 b) Voraussetzungen 255 aa) Keine einheitliche Aburteilung 255 bb) Tatmehrheit 256 cc) Gleichzeitige Aburteilung mehrerer Straftaten 256 dd) Schwergewicht der Taten 256 c) Ermessen 257 d) Relevanz für die Sicherungsverwahrung gem. 7 Abs. 2 JGG 257 aa) Tat(en) als Jugendlicher und als Heranwachsender (sofern bei letzterem Anwendung von Erwachsenenstrafrecht) 257 bb) Tat(en) als Jugendlicher und als Erwachsener 258 cc) Tat(en) als Heranwachsender (sofern Anwendung Jugendstrafrecht) und als Heranwachsender (sofern Anwendung Erwachsenenstrafrecht). 258 dd) Taten als Heranwachsender (sofern Anwendung Jugendstrafrecht) und als Erwachsener 258 ee) Analoge Anwendung des 32 JGG bei getrennter Aburteilung 258 (1) Rechtskräftige Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht liegt vor 259 (aa) Abzuurteilende Tat als Heranwachsender begangen 259 (bb) Abzuurteilende Tat als Jugendlicher begangen 260 (2) Rechtskräftige Verurteilung nach Jugendstrafrecht liegt vor Ergebnis 262 II. Gewaltmonopol des Staates vs. Selbstschutz Funktionstüchtige Strafrechtspflege als Teil des Gewaltmonopols Entwicklung zu einem Gefahrenabwehrrecht Sicherungsverwahrung als staatlicher Schutzauftrag 266 D. Die künftige Gestaltung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht 267 E. Kurze Stellungnahme zur Rechtslage im Ausland 269 I. England 269 II. Österreich 270 III. Frankreich 271 IV. Niederlande 271 V. Fazit Kapitel: Abschließende Zusammenfassung und persönliche Stellungnahme. 275 Literaturverzeichnis 279
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