Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 11 Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Strategische Konzepte und Grundsatzangelegenheiten KVR-III/111 P+R Park & Ride GmbH Preisanpassung an den P+R Anlagen zum Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1. Anlass und Zielsetzung 1 2. Verfahren 2 3. Entwicklung der Parkpreise 3 4. Gründe für die vorgeschlagenen Preisanpassungen Tarifintegration der P+R-Anlage Messestadt Ost Preisliche Annäherung der Zehnerkarte an die Tages- 7 karte und Neugestaltung im Preisgefüge der Preisstufe 1 5. Preisentwicklung an den kostenpflichtigen 8 P+R-Anlagen außerhalb des Stadtgebiets 5.1 Preisstufe Region P+R Unterföhring P+R Petershausen 8 6. Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern 8 7. Umsetzungszeitpunkt II. Antrag des Referenten 10 III. Beschluss 10 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass und Zielsetzung In der Kuratoriums- und Gesellschafterversammlung vom wurde eine Anhebung der Parkpreise in verschiedenen Produktgruppen sowie die Einführung der Bepreisung an der P+R Anlage Messestadt Ost beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte seitens der Gesellschafterin Landeshauptstadt München unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats.

2 Seite 2 von Verfahren Bei der P+R Park & Ride GmbH wurde im Jahr 2008 ein Verfahren etabliert, das durch eine regelmäßige Behandlung des Systems der Entgelterhebung in der Kuratoriums- und Gesellschafterversammlung die weitere Strategieentwicklung und den Transfer zwischen verkehrspolitischen Zielsetzungen und operativen Überlegungen sicherstellen soll. In diesem Rahmen wurde als Ergebnis der Behandlung in der Kuratoriums- und Gesellschafterversammlung am eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertreterinnen und Vertretern des MVV, der SWM und der P+R Park & Ride GmbH bestand. Diese Arbeitsgruppe hat im Zeitraum von November 2011 Juni 2012 mehrfach getagt. Nach einer Bestandsaufnahme und Definition der Arbeitsziele war einer der ersten Schwerpunkte die Untersuchung des Kundenverhaltens unter Berücksichtigung bisheriger Preiserhöhungen. So wurden beispielsweise für den Zeitraum 2006 November 2011 die Entwicklung der Parkticketwahl auf den unbeschrankten P+R Anlagen untersucht und die Zufahrtszahlen (Spitzenbelegung und Gesamtzufahrten) an verschiedenen beschrankten Anlagen im Zeitraum 2009 November 2011 aufbereitet. In einem nächsten Schritt wurden dann mögliche Handlungsfelder zur Entwicklung der P+R Entgelte untersucht. Die Spannbreite reichte von strukturellen Überlegungen, z.b. der Einführung weiterer Faktoren zur Tarifierung der P+R Anlagen, anlagenübergreifenden Themen, z.b. der aufgetretenen Fälschungsprobleme bei der Zehnerkarte, zu anlagenbezogenen Themen, wie der Zweckentfremdung an der P+R Anlage Klinikum Großhadern. Zum weiteren Vorgehen wurde u.a. die Erarbeitung eines Konzepts für eine Kundenbefragung an der P+R Anlage Westfriedhof und die Erhebung der Herkunftsorte der Kunden P+R Messestadt Ost durch eine Kennzeichenerfassung vereinbart. Zur Vertiefung der Ergebnisse aus dieser Kennzeichenerfassung an der P+R Anlage Messestadt Ost wurde dann eine weitere Kundenbefragung erarbeitet. Die Kundenbefragungen an den P+R Anlagen Messestadt Ost und P+R Westfriedhof wurden im Mai 2012 durch den MVV durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in der Abschlussbesprechung der Arbeitsgruppe am dann inhaltlich besprochen und verschiedene Punkte im Sinne eines Resümees der Gesamtarbeit übereinstimmend festgelegt. Wesentliche Ergebnisse waren der Vorschlag, die Zehnerkarte dem Preis der Tageskarte anzunähern, die Preisstufe 1 im Preisgefüge anzuheben und die P+R Anlage Messestadt Ost zu bepreisen. Weitere Überlegungen, wie etwa den Komfortunterschied Parkplatz Parkhaus/Tiefgarage als Preisbildungsmerkmal heranzuziehen, wurden dagegen auf der Grundlage der Ergebnisse nicht als zielführend erachtet. In der Kuratoriums- und Gesellschafterversammlung am wurde die Geschäftsführung dann schließlich beauftragt, Modelle hinsichtlich - der Einführung einer Bepreisung der P+R Anlage Messestadt Ost sowie - einer preislichen Annäherung der Zehnerkarte an die Tageskarte und - einer Neugestaltung im Preisgefüge der Preisstufe 1 zu erarbeiten, sowie ein Konzept für die organisatorische und technische Umsetzung vorzustellen. Auf dieser Grundlage wurden in der Sitzung am dann die hier zur Entscheidung stehenden Preisanpassungen beschlossen.

3 Seite 3 von Entwicklung der Parkpreise Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der P+R Parkentgelte seit ihrer Einführung im Herbst Der Zeitpunkt der Einführung oder Veränderung des Preises ist bei jedem Produkt jeweils durch einen Balken auf der linken Seite hervorgehoben (z.b. Zeile Jahreskarte in Preisstufe 2: 300 DM/150 eingeführt am und unverändert bis ). Preisstufe Produkt Jahreskarte 300 DM 150,00 170,00 Monatskarte 30 DM 15,00 17,00 Wochenkarte 8 DM 4,00 Nicht mehr angeboten Zehnerkarte 8,00 9,00 13,00 Tagesticket 2 DM 1,00 1,50 1 Jahreskarte 150 DM 75,00 85 Monatskarte 15 DM 7,50 8,50 Wochenkarte 4 DM 2,00 Nicht mehr angeboten Zehnerkarte 4,00 4,50 6,50 Tagesticket 1 DM 0,50 1,00 R Jahreskarte 75,00 Monatskarte 7,50 Wochenkarte 2,00 Nicht mehr angeboten Zehnerkarte 4,00 Tagesticket 0,50 Die Preisstufe R betrifft kostenpflichtige P+R Anlagen außerhalb des Stadtgebiets, die in das System der P+R Entgelterhebung integriert sind und an denen die P+R Park & Ride GmbH die Entgelterhebung im Auftrag der jeweiligen Gemeinde operativ durchführt. Als Konsequenz der Parkpreisanpassung vom in den Preisstufen 1 und 2 ergab sich erstmals die Möglichkeit, die bereits im MOBINET-Versuchskonzept angedachte dritte Preisstufe für P+R Anlagen vor den Toren der Stadt zu realisieren.

4 Seite 4 von 11 Außerhalb dieser Tarifsystematik stehen die Parkpreise an der P+R Anlage Petershausen. Diese betragen: Jahreskarte: 140,00 Monatskarte: 15,00 Zehnerkarte: 9,00 Tagesticket: 1,00 Jahreskarte Petershausener Bürger: 0 4. Gründe für die vorgeschlagenen Preisanpassungen Die in vorstehender Ziffer 3 dargestellte Entwicklung der Parkpreise zeigt, dass die Parkpreise seit ihrer Einführung im Jahr 2000 relativ konstant geblieben sind. So ist die letzte Preisanhebung im Frühjahr 2010 erfolgt. Sie ging auch nicht über das gesamte Produktsortiment hinweg, sondern betraf lediglich einige Produkte. Die Gesellschaft konnte zwar durch ein intensives Kostenmanagement den laufenden Betriebskostenaufwand stabil halten bzw. teilweise reduzieren, so konnte z.b. der Aufwand für die teuerste Kategorie (Parkhaus personell besetzt) nach den Aufwandskennzahlen der Gesellschaft von 376 je Stellplatz/Jahr im Jahr 2010 für das Jahr 2013 auf 374 reduziert werden, dennoch ist für das Geschäftsfeld Park and Ride im Jahr 2013 ein Defizit von rd. 246 T zu erwarten. Auch wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft insbesondere durch die Einnahmen des neuen Geschäftsfelds CityParken verbessert hat, verschlechtert das Defizit aus dem Sektor Park-and-Ride das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Gesellschaft und belastet den städtischen Hoheitshaushalt unmittelbar bzw. mittelbar durch eine geringere Gewinnabführung. Der Vergleich mit den Parkpreisen an der P+R Anlage am Bahnhof in Petershausen zeigt, dass die P+R Parkpreise insgesamt sehr maßvoll sind. Die Preise in Petershausen erreichen fast das Niveau der sog. Preisstufe 2, das sind geographisch gesehen vorwiegend P+R Anlagen am Mittleren Ring, die im MVV-Tarifring 3 liegen. Der Bahnhof Petershausen liegt demgegenüber im MVV-Tarifring 12. Die konkret vorgeschlagenen Maßnahmen, die nachstehend inhaltlich weiter begründet werden, sichern in diesem Spannungsfeld einen für die P+R Kunden akzeptablen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten sowie den verkehrlichen Zielen der Entgelterhebung. 4.1 Tarifintegration der P+R Anlage Messestadt Ost Die Benutzung der P+R Anlage Messestadt Ost ist für Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden kostenlos. Die P+R Anlage wurde bei stadtweiter Einführung der P+R Parkpreise im Jahr 2004 wegen der damals als unbefriedigend empfun-

5 Seite 5 von 11 denen Auslastungssituation nicht bepreist. Sie ist damit neben dem kleinen P+R Parkplatz am Stephenson Platz in Perlach (83 Stellplätze) die einzige kostenlose P+R Anlage im Stadtgebiet. Im Jahr 2006 wurde die dynamische Beschilderung realisiert, die sich dann sehr positiv auf die Auslastung ausgewirkt hat, vgl. das nachstehende Diagramm (da sich Messeveranstaltungen sehr unterschiedlich auf die Zufahrtszahlen in Messestadt Ost auswirken, wurde für diesen Vergleich der August als einziger messefreier Monat herangezogen). Zur Ermittlung der Kundenstruktur wurde März 2012 zunächst eine Erhebung der Kennzeichen durchgeführt. Diese wies zu mehr als 30 % Fahrzeuge mit den Kennzeichen München-Land und Ebersberg auf, gefolgt von Kennzeichen Erding mit einem Anteil von rd. 12 % auf. Um die Kundenstruktur noch genauer zu ermitteln und hierauf basierend, die möglichen Auswirkungen einer Bepreisung dieser P+R Anlage abschätzen zu können, wurde in der Arbeitsgruppe vereinbart, eine Befragung durchzuführen. Diese wurde am durchgeführt. Trotz der gleichzeitig stattfindenden Automatica und Ceramitec erschien dieser Tag nach den Erfahrungen mit der Nachfrage bei vergleichbaren Messeveranstaltungen für die Erhebung geeignet. Durch die entsprechende Information der Interviewer war dann auch im Ergebnis festzustellen, dass die Erhebungsergebnisse nicht durch die Messe verfälscht wurden. Insgesamt wurden 415 Interviews geführt, wobei die Messebesucher (110) lediglich erfasst, aber nicht weiter befragt wurden. Nach den Befragungsergebnissen kommen viele der Kunden aus der näheren Umgebung, die Anfahrtsweite liegt im Median bei 10 Kilometern. Von den Befragten nutzten 92 % keine andere P+R Anlage und nennen als Grund für die Benutzung, dass dies die nächste zum Wohnort sei. Die Analyse der Herkunftsorte ergab allerdings, dass diese Kunden zu einem hohen Anteil aus Orten mit S-Bahnanbindung kommen. Sehr wichtig war für die Befragten auch die schnelle Verbindung, wobei die Zielorte meist an Haltestellen der U 2 oder U 5 liegen.

6 Seite 6 von 11 Im Ergebnis wird die Nachfrage an diesem Standort damit geprägt von der Nutzung durch Stammkunden im Berufsverkehr. Kundenstruktur (Herkunftsorte, Zielgebiet) und Kundenverhalten (Nutzungshäufigkeit, Nutzung anderer Bahnhöfe) entsprechen danach sehr stark den Gegebenheiten, wie sie an anderen kleineren oder mittelgroßen P+R Anlagen zu beobachten sind. Die P+R Entgelterhebung ist als ein flächendeckendes System konzipiert. Damit spricht systematisch bereits der Gedanke der Gleichheit mit den anderen P+R Anlagen dafür, die P+R Anlage Messestadt Ost zu bepreisen. Auch wenn diese P+R Anlage nicht in dem früher erwarteten Ausmaß im Gelegenheitsverkehr genutzt wird, handelt es sich mit rund abgestellten Fahrzeugen nach der Zahl der abgestellten Fahrzeuge um einen der stärker frequentierten P+R Standorte im Stadtgebiet. Die Erhebung von Entgelten ist bei dieser Auslastung wirtschaftlich sinnvoll und angesichts des hohen Komforts und der hohen Betriebskosten auch geboten. Die Wegstrecken lassen weiter aufgrund der Vorteile, die mit der Benutzung der P+R Anlage Messestadt Ost für die Kunden verbunden sind, erwarten, dass diese die P+R Parkentgelte akzeptieren werden. Sie zeigen aber zugleich, und dies erscheint als der verkehrlich wichtigere Gesichtspunkt, dass eine potentielle Rückwanderung der Kunden zu anderen Schnellbahnhöfen nicht zu einer Verschlechterung der Kilometerbilanz führen wird. Preislich bietet es sich aus den nachstehenden Gründen an, die P+R Anlage Messestadt Ost in die Preisstufe 1 zu integrieren. Nach den bisherigen Erfahrungen bilden hierfür der Tarifring sowie die Fahrtzeit ins Zentrum die Einstiegsgrößen. Im Wege einer Einzelfallbetrachtung sind dann ggf. weitere Faktoren heranzuziehen (z.b. Ausstattung, besondere Zielsetzungen der Bepreisung). Preisstufe Region Preisstufe 1 Preisstufe 2 P+R Messestadt Ost MVV Tarifring Fahrtzeit Zentrum in Minuten Die aus diesen Einstiegsgrößen für die P+R Anlage Messestadt Ost naheliegende Tarifierung in Preisstufe 1 wird auch durch weitere Gesichtspunkte bestätigt. Lage und Zusammenhang mit anderen P+R Anlagen In diesem östlichen Korridor liegen in Preisstufe 1 die P+R Anlagen Riem und Trudering und weiter Richtung Zentrum dann in Preisstufe 2 die Anlagen Michaelibad und Innsbrucker Ring. Als unmittelbar am Stadtrand liegende Großanlage fügt sich die P+R Messestadt Ost bei Einstufung in Preisstufe 1 gut in diese Systematik ein und es bleibt Raum für eine eventuelle Ausdehnung der Bepreisung nach Außen in der dritten Preisstufe Region.

7 Seite 7 von 11 Attraktivität der ÖPNV-Verbindung Mit der Anbindung an den U-Bahn-Haltepunkt Messestadt Ost ergibt sich hier neben der U 2, mit dem Umstieg an der Haltestelle Innsbrucker Ring in die U 5, eine weitere attraktive und auch genutzte Fahrtmöglichkeit. Ausstattung und Kosten P+R Messestadt Ost stellt eine sehr hochwertige und komfortable Anlage dar. Die Betriebskosten sind bei einer derartigen Anlage naturgemäß hoch Preisliche Annäherung der Zehnerkarte an die Tageskarte und Neugestaltung im Preisgefüge der Preisstufe 1 Die Festlegung der konkreten Preise orientiert sich dabei an strukturellen Gesichtspunkten. Von Bedeutung ist hier insbesondere die Abstimmung des Preisgefüges innerhalb und zwischen den Preisstufen. Während die Preise der Tageskarten zwischen den verschiedenen Preisstufen gleichmäßig ansteigen, ergeben sich derzeit bei den Zehnerkarten und Dauerprodukten (Monats- und Jahreskarte) im Quervergleich deutliche Unterschiede. Auch sind in der Preisstufe 1 die Zehner- und Dauerkarten deutlich näher an der Preisstufe Region, als an der Preisstufe 2. Eine echte Dreistufigkeit besteht damit momentan nicht. Als weiteres strukturelles Defizit fallen die Preisvorteile der Zehnerkarte gegenüber der Tageskarte nach der gegenwärtigen Systematik in den verschiedenen Preisstufen unterschiedlich aus. Innerhalb der Preisstufe ist noch zu beachten, den Abstand der Rabattierung von Monatskarte und Zehnerkarte funktionsgerecht deutlicher zu machen. Hierfür spricht auch die MVV- Tarifsystematik, die kaum eine Rabattierung der vergleichbaren Streifenkarte zum Einzelfahrschein gewährt. Mit den nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen kann erreicht werden, die historisch begründeten Friktionen des Systems der P+R Entgelterhebung zu reduzieren sowie ein zwischen den Preisstufen ausgewogeneres System zu schaffen. Ein weiteres Kriterium für die Bemessung des Parkpreises ist ein für Kunden einfaches Handling und die Automatengerechtheit. Dies macht Preise, die auf,00 und,50 enden, notwendig. Folgendes in der Kuratoriums-und Gesellschafterversammlung am beschlossenes Preismodell wird danach vorgeschlagen:

8 Seite 8 von 11 Preisstufe Preisstufe 1 Preisstufe 2 Region Tageskarte 0,50 1,00 1,50 Zehnerkarte 4,00 (6,50 ) neu: 8,00 (13,00 ) neu:14,00 Monatskarte 7,50 (8,50 ) neu: 9,50 17,00 Jahreskarte 75,00 (85,00 ) neu: 95,00 170,00 5. Preisentwicklung an den kostenpflichtigen P+R-Anlagen außerhalb des Stadtgebiets 5.1 Preisstufe Region Für kostenpflichtige P+R Anlagen außerhalb des Stadtgebiets, die in die Preisstufe Region integriert sind, wären strukturell Anpassungen der Parkpreise denkbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an diesen verschiedenen P+R Anlagen durchaus unterschiedliche Situationen und Problemstellungen bestehen. Hier erscheint es deshalb sinnvoll, das Thema der Preisentwicklungen an diesen P+R Anlagen in einem eigenen Ansatz zu behandeln. Die P+R Park & Ride GmbH beabsichtigt deshalb, zunächst mit ihren Vertragspartnern Kontakt aufzunehmen und die dortigen Vorstellungen zu eruieren. In einem zweiten Schritt soll dann versucht werden, ein gemeinsames Vorgehen bei der Weiterentwicklung der Preisstufe Region sicherzustellen. Dieser Prozess wird aber nach momentaner Einschätzung der Gesellschaft einige Zeit in Anspruch nehmen. 5.2 P+R Unterföhring Eine andere Situation gilt für die Gemeinde Unterföhring, da dort die Preisstufe 1 unmittelbar gilt. Hier wurde mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen um den Gleichklang der Preise sicherzustellen. 5.3 P+R Petershausen Die Preise an dieser P+R Anlage sind nicht in das bestehende P+R Entgeltsystem integriert und wurden durch die Gemeinde selbst festgesetzt. Weiter wurde die Bepreisung erst kürzlich eingeführt. Damit sind Strukturüberlegungen für eine Weiterentwicklung der dort erhobenen deutlich höheren Preise momentan nicht angebracht. Die Situation dort ist aber intensiv weiter zu beobachten. 6. Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern Die Regierung von Oberbayern wurde über die vorgeschlagene Preisanpassung bereits vor informiert und stimmte der Anpassung der Parkentgelte mit vom zu.

9 Seite 9 von Umsetzungszeitpunkt durch die P+R GmbH zum Für die Umsetzung (Information von Kunden, Anpassung von Geräten, Austausch der Beschilderung) ist von einem notwendigen Realisierungszeitraum von rund 6 Wochen auszugehen. Da der ursprünglich geplante Kreisverwaltungsausschuss am entfallen ist, ist die notwendige Beschlussfassung im nächsten Kreisverwaltungsausschuss am einzuholen. Vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung des Stadtrats der Landeshauptstadt München ist nun als Umsetzungszeitpunkt der anvisiert. Alte P+R Zehnerkarten bleiben weiterhin gültig, ein Umtausch oder dergl. durch die Kunden ist also nicht notwendig. Die Beschlussvorlage wurde mit der P+R GmbH abgestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und die Stadtkämmerei haben diese Beschlussvorlage mit gezeichnet. Der Korreferent des Kreisverwaltungsreferates, Herr Stadtrat Brannekämper, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Straßenverkehr, Frau Stadträtin Nallinger, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen.

10 Seite 10 von 11 II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Integration der P+R-Anlage Messestadt Ost in das System der P+R Entgelterhebung, konkret in Preisstufe 1, wird zugestimmt. 3. Der geschilderten Preisanpassung (siehe Ziffer 4.2) zum auf den P+R-Anlagen wird zugestimmt. Preisstufe Preisstufe 1 Preisstufe 2 Region Tageskarte 0,50 1,00 1,50 Zehnerkarte 4,00 (6,50 ) neu: 8,00 (13,00 ) neu:14,00 Monatskarte 7,50 (8,50 ) neu: 9,50 17,00 Jahreskarte 75,00 (85,00 ) neu: 95,00 170,00 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat

11 Seite 11 von 11 IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 12 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Polizeipräsidium München 3. an das Baureferat 4. an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 5. an die Stadtwerke München GmbH - Unternehmensbereich Verkehr 6. an das Kommunalreferat 7. an die P+R GmbH zur Kenntnis. 8. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA III zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL 12

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