Dr. Jürgen Faik: Vorlesungsskriptum Betriebswirtschaftslehre

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1 D. Jügen Faik D. Jügen Faik: Volesungsskiptum Betiebswitschaftslehe PLEASE DO NOT QUOTE!!! Fankfut am Main im Septembe 004

2 Gliedeung 1. Gundlagen und Begiff de BWL 1.0 Zum Begiff des Witschaftens 1.1 Betiebswitschaftliche Begiffsbestimmungen 1. BWL-Ansätze 1.3 Zum BWL-Untesuchungsgegenstand: Betieb vesus Untenehmung 1.4 Güte- und Finanzbewegungen des Betiebes. Untenehmensfomen.1 Rechtsfomen de Untenehmung. Untenehmungen nach Banchen und Gößenklassen.3 Technisch-ökonomische Stuktu von Industiebetieben.4 Untenehmenszusammenschlüsse 3. Untenehmensoganisation 3.1 Ziele eine Untenehmung 3. Untenehmensfühung 3.3 Management-Techniken 4. Gundphasen des betieblichen Leistungspozesses 4.1 Beeitstellungsplanung 4. Poduktionsplanung 4.3 Absatzplanung 5. Finanzwitschaftliche Pozess 5.1 Investitionen 5. Finanzieung Glossa Lösungshinweise zu den Aufgaben des Skiptums

3 3 1. Gundlagen und Begiff de BWL 1.0 Zum Begiff des Witschaftens Was ist übehaupt unte dem Begiff des Witschaftens zu vestehen? Abstahiet man hiezu von den jeweils konketen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen 1, um auf diese Weise in Analogie zu natuwissenschaftlichen Vogehensweisen eine möglichst goße Raum-Zeit- Unabhängigkeit entspechende Aussagen zu eeichen, so wid in hekömmlichen Analysen insbesondee eine Göße hevogehoben: Die menschlichen Bedüfnisse. Es wid agumentiet, dass die Bedüfnisse de Menschen zu Elangung witschaftliche Ressoucen im Pinzip unbeschänkt seien; dies steht in Widespuch zu de Ekenntnis, dass mitunte Bedüfnisse auch est duch außenstehende Faktoen duch Webung, Sozialneid o. ä. hevogeufen weden. Eine Welt, in de alle Gesellschaftsmitgliede zu jedem Zeitpunkt all ihe Bedüfnisse befiedigen könnten, käme dem Konzept des Schlaaffenlandes gleich. Eine solche Konzeption mag ihen liteaischen Stellenwet haben; fü die Efassung eale Vogänge taugt sie nichts. Letztees liegt u. a. beeits dain begündet, dass die Bedüfnisse de Gesellschaftsmitgliede zum Teil miteinande konfligieen können. De Wunsch nach Hubschaubeflügen übe den Gand Canyon widespicht etwa dem gleichzeitigen Bedüfnis eines andeen Gesellschaftsmitgliedes nach ungestötem Wanden im gleichen Landstich des Gand Canyon. Hinzu kommt de gundlegendee Einwand, dass im Unteschied zu den pinzipiell unbeschänkten Bedüfnissen eines Individuums die Mittel zu ihe Befiedigung üblicheweise beschänkt Ökonomen sagen: knapp sind. We wünschte sich nicht ein unbeschwetes Leben in einem mittelaltelichen Schloss mit Dutzenden Hausangestellten, einem eigenen Golfplatz vo de Haustü, einem luxuiösen Fuhpak usw.? Allein: In den meisten Fällen düften die Mittel, in diesem Fall: die finanziellen Mittel, zu Realisieung eines solchen Wunsches fehlen. Aus de Diskepanz zwischen pinzipiell unbeschänkten Bedüfnissen und beschänkten ökonomischen Mitteln zu ihe Befiedigung folgt die Notwendigkeit, Pioitäten bei de Bedüfnisbefiedigung zu setzen. Man spicht auch davon, dass man mit den gegebenen ökonomischen Mitteln haushalten, witschaften müsse. Die Notwendigkeit des Witschaftens esultiet also aus de Existenz von im Vegleich zu den bestehenden Bedüfnissen knappen Mitteln zu deen Befiedigung, wobei es uneheblich ist, ob es sich um einen individuellen ode einen kollektiven Akt de Bedüfnisbefiedigung handelt. Ganz allgemein kennzeichnet dahe Witschaften die Vogänge, welche die Veteilung knappe Ressoucen auf gegebene 1 Zu witschaftshistoischen Betachtungen übe die Vaiabilität witschaftliche Zusammenhänge vgl. etwa Komphadt 1980 ode gewissemaßen als maxistisches Pendant zu ehe bügelich gepägten Ausfühungen Mandel 197. Vgl. etwa Gote/Wellmann 1999, S..

4 4 Bedüfnisse beteffen. Die Mittel zu Bedüfnisbefiedigung nennt man Güte. Hieunte sind sowohl physische Gegenstände als auch Dienstleistungen zu vestehen. In eine Gesellschaft, in de de Güteaustausch übe Mäkte vonstatten geht (so genannte Maktwitschaft) bezeichnet man die gehandelten Güte als Waen. Selbst in witschaftlich vefassten Gesellschaften d. h. in Gesellschaften außehalb des Schlaaffenlandes sind indes nicht alle Güte knapp. Es gibt auch einige Güte, welche unbeschänkt sind; diese Güte heißen feie Güte. Ein Beispiel fü ein feies Gut ist die Luft. 3 De Regelfall ist abe die Güteknappheit im Sinne de Diffeenz aus Bedüfnissen und vefügbaen Güten; den Regelfall bilden also witschaftliche Güte. Im Zeitablauf lassen sich hiebei veschiedene Witschaftsvefassungen fü die veschiedenen Gesellschaften finden. Fü die Neuzeit spielt im westlichen Kultukeis hiebei insbesondee de Übegang vom Feudalismus zum Kapitalismus, d. h. von feudalen hin zu maktwitschaftlichen Stuktuen eine Rolle. 4 In diesem Zusammenhang wa fü den Feudalismus die landwitschaftliche Poduktionsweise pägend. Landwitschaftliche Besitz, d. h. Gundbesitz bildete die Gundlage fü ökonomische und politische Macht. Die feudalen Gundbesitze elangten diese daduch, dass ihnen vom Kaise bzw. König de Gundbesitz als Lehen übetagen wude; dies beinhaltete eine Mischung aus pesönliche Vepflichtung und dinglichen Vefügungsechten. Den Gundbesitzen wa mit de Guppe de Bauen jene Guppe hieachisch nachgeodnet, welche letztlich den Gund und Boden poduktiv beabeitete. Die Bauen mussten an die Gundheen nicht nu Abgaben in Natual- bzw. Geldfom, sonden üblicheweise auch in Fom so genannte Fondienste (z. B. beim Bugbau ode bei de Jagd) leisten - zumindest dann, wenn die Gundheschaft mit stenge Leibeigenschaft einheging. Die Vepflichtungen de Bauen gegenübe ihen Gundheen chaakteisieen alledings nu eine Seite de feudalen Bindungen. Auf de andeen Seite oblag nämlich den Gundheen die soziale Vepflichtung, in Notzeiten fü die ihnen nachgeodneten Bauen zu sogen bzw. diese nicht von ihem Gund und Boden zu veteiben. Im Zeitablauf setzte sich im Feudalismus die Geld- gegenübe de Natualabgabe zunehmend duch, was letztlich - vestäkt duch den Pozess zunehmende Vestädteung - zu Bedeutungsgewinnen des lokalen und des Fenhandels fühte. Hieduch waen die Voaussetzungen fü den Übegang zu maktwitschaftlichen Stuktuen - d. h. letztlich fü den Ü- begang vom Feudalismus zum Kapitalismus - gegeben. Es bildete sich im ausgehenden 18. bzw. beginnenden 19. Jahhundet die fü kapitalistische Poduktionsstuktuen chaakteisti- 3 Die Untescheidung in witschaftliche und feie Güte ist indes zumindest teilweise nicht eindeutig. Dies wid beispielsweise daan deutlich, dass man das Gut Luft etwa in gute Luft und in schlechte Luft disaggegieen kann. Angesichts vohandene Luftveschmutzung ist gute Luft zumindest in Industiestaaten nu eingeschänkt vohanden, also auch knapp. Mitunte ist gute Luft dahe in Kuoten ein Peis (im Sinne eine Kutaxe) zugeodnet. 4 Vgl. hiezu Komphadt 1980, insbesondee S

5 5 sche - übe Mäkte vemittelte - Tennung in Poduktionsmittelbesitze und Abeitnehme heaus; auch wude das gesamtgesellschaftliche Leben zunehmend von ationalem, individualistischem, entabilitätsoientietem Handeln bestimmt. Im entspechend oganisieten Maktwitschaften wid die Vegleichbakeit de Gütemengen im Sinne eines Bewetungsmaßstabs typischeweise übe Maktpeise hegestellt. Die Maktpeise bilden sich auf den veschiedenen Mäkten eine Volkswitschaft aus dem Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfage. Hiebei vollzieht sich wie oben beeits angedeutet in modenen Volkswitschaften die Peisbildung übe das Medium Geld. Mit dem Begiff des Geldes umeißt man dahe eine witschaftliche Göße, welche eineseits die Gütebewetung emöglicht (Rechenfunktion des Geldes) und andeeseits zwischen die gehandelten Güte als Tauschmedium titt (Tauschfunktion des Geldes). Weden in eine einen Tauschwitschaft Güte gegen Güte getauscht, so efolgt de Güteaustausch in eine Geldwitschaft übe das Schmiemittel Geld. Wähend es in eine einen Tauschwitschaft gundsätzlich notwendig ist, dass die Patne eines Tauschvogangs die Güte des jeweils Andeen begehen, ist diese Zusammenhang in eine Geldwitschaft gelocket. Duch das Vohandensein von Geld ist es möglich, sich andee Bedüfnisse zeitnah ode in fene Zukunft zu efüllen. De Zukunftsbezug des Geldes spiegelt im Übigen die ditte Funktion von Geld wide: Die Wetaufbewahungsfunktion des Geldes. Sie setzt natülich voaus, dass es sich bei Geld um ein nicht bzw. nu seh langfistig vedebliches Gut handelt. Eine Tomaten-Wähung käme de Wetaufbewahungsfunktion des Geldes dahe nu seh eingeschänkt nach. Ansonsten spielt es abe im Gunde genommen keine Rolle, welche physischen Natu Geld letztlich ist; entscheidend ist vielmeh, dass von den Witschaftssubjekten eine Gesellschaft das gewählte Gut als Zahlungsmittel akzeptiet wid. Folgeichtig finden sich in de Histoie zahleiche Auspägungen von Geld angefangen von Muscheln übe die Zigaetten-Wähung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkieg bis hin zum heutigen Papie- bzw. Plastikgeld (letztees im Sinne von Keditkaten). In dem aus den letztgenannten Geldfomen zum Ausduck kommenden geingen stofflichen Weten de als Geld genutzten Güte liegt ein gewisses Risiko: Entspechendes Geld ist nu bedingt fälschungssiche. Außedem veleitet de geinge stoffliche Wet von Geld möglicheweise staatliche Institutionen dazu, witschaftliche Mangelsituationen duch die Poduktion neuen Geldes beseitigen zu wollen. Die Folge hievon wäe ein Ansteigen de Geldmenge im Vegleich zu gegebenen Gütemenge, was wiedeum tendenziell Peisanstiege po Witschaftsgut nach sich ziehen wüde. Es entstünde gegebenenfalls Inflation mit all ihen witschaftlichen Vewefungen. 5 5 Zum Poblem de Inflation vgl. im Übigen auch die Ausfühungen in Kapitel IV..

6 6 Schaubild 1: Gundlagen des Witschaftens Nutzenvostellungen Bedüfnisse Mittel zu Bedüfnisbefiedigung Güte > Witschaften Veteilung knappe Ressoucen auf gegebene Bedüfnisse Feie Güte (z. B. Luft) Witschaftliche Güte Angebot an witschaftlichen Güten Nachfage nach witschaftlichen Güten Gütepeis Bewetungsmaßstab witschaftliche Güte Quelle: Faik 001, S Betiebswitschaftliche Begiffsbestimmungen Die Witschaftswissenschaften weden üblicheweise in die Betiebs- und in die Volkswitschaftslehe (VWL) unteteilt. Hiebei setzt sich die Volkswitschaftslehe mit witschaftlichen Aktivitäten sämtliche Witschaftsakteue (Untenehme, Haushalte, Staat, Ausland) sowohl auf de einzelwitschaftlichen Ebene (Fagestellungen im Beeich de Mikoökonomik) als auch aus gesamtwitschaftliche Pespektive heaus (Fagestellungen im Beeich de Makoökonomik) auseinande. Demgegenübe beschänken sich die Betachtungen de Betiebswitschaftslehe (BWL) taditionelleweise auf einzelwitschaftliche Fagestellungen, welche sich nahezu ausschließlich auf den Witschaftsakteu Untenehme beziehen. Betachtet man die Teildisziplinen de Witschaftswissenschaften dahe nach de At und Weise, wie sie witschaftliches Geschehen zusammenfassen, d. h. aggegieen, so bietet sich als nach dem jeweiligen Aggegationsniveau aufsteigend geodnete Rangfolge zwischen den dei Disziplinen die Reihung Betiebswitschaftslehe-Mikoökonomik-Makoökonomik an. Die BWL ist also im Vegleich zu VWL (deutlich) disaggegiete ausgeichtet.

7 7 Veeinfacht ist - nach Wöhe (1993) - ein Untenehmen bzw. ein Betieb eine planvoll oganisiete Witschaftseinheit, in de Sachgüte und Dienstleistungen estellt und abgesetzt weden. Ein Untenehmen bzw. ein Betieb besteht in diese Sicht aus veschiedenen Poduktionsfaktoen. Die Eigentüme eines Untenehmens bzw. eines Betiebes teffen übe den Einsatz de vohandenen Poduktionsfaktoen Entscheidungen, auf deen Gundlage sie ihe Zielsetzungen (Einkommensmaximieung, Vebesseung ihes Sozialpestiges u. ä.) in möglichst optimale Weise ealisieen können. Langfistig steben die Eigentüme eines Untenehmens bzw. eines Betiebes hiebei nach Gewinnmaximieung. Pivate Haushalte steben demgegenübe nach de Maximieung ihes Nutzens, welchen sie aus de Konsumption veschiedene Güte ziehen. Sie sind üblicheweise (noch) nicht Gegenstand de BWL, auch wenn es Tendenzen gibt, die pivaten Haushalte auch als Poduzenten von Güten anzusehen. Auch die öffentlichen Haushalte weden taditionell nicht in de BWL, sonden in de de VWL zugeodneten Disziplin Finanzwissenschaft efoscht. 1. BWL-Ansätze Es lassen sich (idealtypisch) dei BWL-Heangehensweisen voneinande untescheiden: De faktotheoetische Ansatz Gutenbegs, de entscheidungsoientiete Ansatz Heinens und de systemoientiete Ansatz Ulichs. De faktotheoetische Ansatz Gutenbegs ist ein mathematisch-deduktive Ansatz. Ausgehend von Zielfunktionen stehen entspechend mathematisch fomuliete Funktionen im Vodegund. Untestellt weden als Untenehmensmaximen die Gewinnmaximieung bzw. die Kostenminimieung. Es efolgt eine Beschänkung des Mengenaspekts auf technische Poduktionspozesse. De entscheidungstheoetische Ansatz Heinens geht davon aus, dass eine Betiebswitschaft ebenso wie Oganisationen ganz allgemein duch Entscheidungen beeinflusst wid. Hiebei weden die Emittlung von Zielen sowie die Systematisieung von Entscheidungstatbeständen als seh wichtig angesehen. De systemtheoetische Ansatz Ulichs fasst Untenehmen als Sondefomen von Oganisationen auf, welche iheseits wiedeum als Sondefomen von Systemen angesehen weden. Die Systemelemente sind hiebei duch zum Teil komplexe Beziehungen miteinande vebunden. Untenehmen weden entspechend im Sinne eine kybenetischen Heangehensweise als sich selbst egelnde (technische wie witschaftliche) Systeme aufgefasst, welche bei Soll-Ist-Abweichungen Koektuen an den betieblichen Abläufen vonehmen. Die Summation de Teilpozesse gibt im Rahmen des systemtheoetischen BWL-Ansatzes

8 8 die Geschäftspozesse wide. Wie jede wissenschaftliche Disziplin, kann man auch die Betiebswitschaftslehe in veschiedene Teilbeeiche unteglieden. Hiezu bieten sich mehee Gliedeungskiteien an. So kann man institutional (z. B. in Bankbetiebslehe, Vesicheungsbetiebslehe usw.) ode funktional (z. B. in Investitions-, Kostenechnung usw.) glieden. Das voliegende Skiptum oientiet sich an de funktionalen Gliedeungsmöglichkeit. 1.3 Zum BWL-Untesuchungsgegenstand: Betieb vesus Untenehmung In sämtlichen Witschaftsfomen ist letztendlich die Poduktion von Güten und Leistungen die Quelle von Wohlstand. Hiebei ist die Poduktion in modenen Witschaftssystemen abeitsteilig oganisiet, um hieaus esultieende Effizienzvoteile zu nutzen. Je nach Betachtungsebene kann man eine intenationale, eine intebetiebliche und eine intabetiebliche Abeitsteilung voneinande untescheiden. Voteile von Abeitsteilung sind übe die Spezialisieung de Abeitskäfte vemittelte Poduktivitätsgewinne, aus denen wiedeum Wohlstandssteigeungen ewachsen können. Auch födet idealtypisch betachtet die intenationale Abeitsteilung das Veständnis de veschiedenen Völke und Kultuen diese Ede unteeinande. Als nachteilig an de Abeitsteilung eweist sich insbesondee, dass de einzelne Abeitnehme zunehmend vom vollständigen Poduktionspozess eines Gutes losgelöst wid und sich dahe eventuell mit de Hestellung des beteffenden Gutes nicht meh auseichend identifizieen kann, was zu Momenten de Unzufiedenheit bei diesem Abeitnehme fühen kann. Letzee können noch duch die üblicheweise monotonen Tätigkeitsveichtungen (extemes Beispiel: Fließbandabeit) vestäkt weden. Typisch fü Abeitsteilung sind auch im Unteschied zu ganzheitlichen Tätigkeitsveichtung veingete Kommunikationsmöglichkeiten, was die soziale Veeinsamung de Abeitnehme hevoufen bzw. ehöhen kann. Hinzu kommt eventuell auch noch de Velust kultuelle Tätigkeitsfomen, was auf de sozio-kultuellen Ebene als nachteilig beklagt weden könnte. Auch wid eine Volkswitschaft mit zunehmende Abeitsteilung stöanfällige (Stichwot: Steiks). 6 In eine Maktwitschaft ist de (abeitsteilige) Poduktionspozess duch pivaten Poduktionsmittelbesitz chaakteisiet. Aus den entspechenden Eigentumsvehältnissen egibt sich die Oganisationsfom de pivaten Untenehmung. Nach Gutenbeg ist de Begiff des Untenehmens folgeichtig duch witschaftliche Autonomie, duch das ewebswitschaftliche Pinzip (d. h. duch das Steben nach Gewinnmaximieung) sowie duch das beeits genannte Pinzip des Pivateigentums chaakteisiet. Kosiol legt demgegenübe auch fü 6 Vgl. in diesem Zusammenhang etwa Woll, Atu: Allgemeine Volkswitschaftslehe, 13. Auflage, München 000, S

9 9 maktwitschaftliche Betachtungen - einen weitegehenden Untenehmensbegiff zugunde, welche auch öffentliche Untenehmungen einschließt. Nach Kosiol sind fü Untenehmen eine Femdbedafsdeckung übe den Makt, witschaftliche Selbstständigkeit sowie die Ü- benahme eines Maktisikos typisch. Vom Begiff des Untenehmens kann de des Betiebes unteschieden weden, auch wenn vo allem aus Veeinfachungsgünden in de BWL und auch hie im Skiptum - mitunte beide Begiffe synonym zueinande gebaucht weden. Recktenwald (1981) definiet einen Betieb folgendemaßen: Betieb ist in polaem Gegensatz zum Haushalt die de Poduktion von Güten ode Leistungen dienende selbstständige Witschaftseinheit. Man untescheidet üblicheweise Vesogungs- und Ewebsbetiebe. Jede Betieb hat eine technische, witschaftliche, soziale und oganisatoische Seite. Wesentlich ist das auf die Daue geichtete Beteiben im Dienste eines bestimmten Zweckes (...) mit Hilfe von Abeitskäften, mateiellen und immateiellen Witschaftsmitteln unte einheitliche Leitung in eine ötlich gebundenen Oganisationseinheit (...). Wähend Wek die technische Einheit ist und Untenehmung den Kapitalaspekt zum Ausduck bingt, ist Betieb die de Witschaftlichkeit, dem bestmöglichen (optimalen) Efolg dienende Witschaftseinheit. (...). Ein Untenehmen ist nach Recktenwald (1981) folgendemaßen definiet: Untenehmung, Untenehmen, ist zum Unteschied vom Betieb und Wek die duch witschaftliche Einheit gekennzeichnete Zusammenfassung von Abeit und Kapital. Eine Untenehmung kann mehee Betiebe umfassen, gegebenenfalls soga, wie bei Konzenen, eine ganze Reihe von Betieben zu eine Einheit im Sinne de Heausbildung gemeinsame Untenehmungsfunktionen zusammenfassen. Wi können folglich in einem stengen Sinn festhalten, dass ein Betieb aus meheen Weken und ein Untenehmen wiedeum aus meheen Betieben bestehen kann. Im Folgenden weden wi indes wie oben beeits angedeutet aus Veeinfachungsgünden die genannten Begiffe synonym zueinande vewenden. 1.4 Güte- und Finanzbewegungen des Betiebes Fü die Funktionsweise eines Betiebes sind veschiedene Faktoen bedeutsam. Die nachfolgende Abbildung aus Wöhe (1993) enthält entspechende Unteteilungsmöglichkeiten fü Betiebe in eine Makt- und in eine Planwitschaft. Fü einen Betieb in eine Maktwitschaft sind in Anlehnung an den oben beeits ewähnten Betiebs-/Untenehmensbegiff Gutenbegs das Autonomiepinzip, die Gewinnmaximieung und das Pinzip des Pivateigentums die elevanten, vom Witschaftssystem abhängigen Bestimmungsfaktoen. Demgegenübe

10 10 ist es fü Betiebe in Planwitschaften typisch, dass sie zentalen Planvogaben Folge leisten (= efüllen) müssen. Daübe hinaus sind Betiebe in Planwitschaften typischeweise vegesellschaftet. Neben den genannten, witschaftssystem-abhängigen Faktoen wiken Faktoen, welche unabhängig von de konketen Ausgestaltung des Witschaftssystems sind: In einem Betieb sind Poduktionsfaktoen zu Leistungsestellung miteinande zu kombinieen, wobei dies möglichst witschaftlich (d. h. ohne Veschwendung von Ressoucen ode degleichen) und unte Beachtung eines finanziellen Gleichgewichtes (d. h. z. B. ohne Übeschuldung, welche zum Konkus fühen könnte) efolgen sollte. Die vostehenden Zusammenhänge weden im folgenden Schaubild dagestellt:

11 11 Vom Witschaftssystem unabhängige Einflussfaktoen Vom Witschaftssystem abhängige Einflussfaktoen Autonomiepinzip Poduktionsfaktoen B E Maktwitschaft Gewinnmaximieung Pinzip de Witschaftlichkeit T R I E Pinzip des Pivateigentums Oganpinzip Finanzielles Gleichgewicht B Planwitschaft Pinzip de Planefüllung Pinzip des Gemeineigentums Quelle: Eigene Dastellung in Anlehnung an Wöhe 1993, S. 10

12 1 In einem Betieb bzw. zwischen einem Betieb und seine Umwelt spielen sich vielfältige Güte- und Finanzbewegungen ab. So benötigt ein Betieb zu Leistungsestellung Poduktionsfaktoen, welche e gegen entspechende Zahlungen (aus seine Sicht: Ausgaben) auf den einzelnen Beschaffungsmäkten ewibt und welche e zuzüglich zu den beeits im Betieb vohandenen Poduktionsgegebenheiten zu Ezeugung von Güten bzw. Dienstleistungen einsetzt. Hiebei untescheidet man in de BWL zwischen folgenden Poduktionsfaktoen: Abeitskäfte, Betiebsmittel (d. h. nicht-menschliche Poduktionsfaktoen, die kein Bestandteil des Poduktes weden, zu dessen Estellung abe notwendig sind; Beispiel: Kan im Kontext des Baus eines Hochhauses), Wekstoffe (d. h. nicht-menschliche Poduktionsfaktoen, die als Rohstoff Beispiel: Holz, Hilfsstoff Beispiel: Schauben ode Betiebsstoff z. B. Maschinenöl - diekt ode indiekt in das Podukt eingehen). Diese Güte bzw. Dienstleistungen weden in eine Maktwitschaft auf Absatzmäkten potenziellen Kunden zum Kauf angeboten. Bei entspechende Nachfage nach diesen betiebsbezogenen Leistungen fließen Finanzmittel (d. h. aus Betiebssicht: Einnahmen) in den Betieb. Daübe hinaus sind eine Finanzbewegungen zwischen Betieb und Umwelt vohanden. Betiebe besogen sich auf Geld- und Kapitalmäkten Kapital, leisten abe iheseits auch Kapitaltansfes zuück zu den Geld- und Kapitalmäkten (in Fom von Dividenden, Zinszahlungen u. ä.). Auch mit dem Staat existieen veschiedene Veflechtungen: So gewäht de Staat Zuschüsse bzw. Subventionen an Betiebe, ehebt abe andeeseits von den Betieben Steuen, Gebühen und Beitäge. Die nachfolgende Abbildung veanschaulicht die Güte- und Finanzbewegungen eines Betiebes:

13 13 Schaubild 3: Betiebliche Poduktionspozess und Untenehmensumwelt Einlagen Geld- und Kapitalmakt Eigenkapital Femdkapital Beschaffungsmakt Abeitskäfte Betiebsmittel Wekstoffe Betiebliche Poduktionspozess Entnahmen, Gewinne Kedite Zinsückzahlungen Absatzmakt Betiebe/ Staat Haushalte Steuen, Gebühen, Zuschüsse, Beitäge Subventionen Staat Quelle: Eigene Dastellung in Anlehnung an Wöhe 1993, S. 11 Aufgaben zu Kapitel 1 1. Geben Sie eine kuze Definition von Betiebswitschaftslehe, und genzen Sie diese Definition von de Volkswitschaftslehe ab. Gehen Sie bei Ihe Eläuteung auch auf das Vehältnis zu Miko- und Makoökonomik ein.. Welche theoetischen Richtungen lassen sich im Rahmen de deutschen Betiebswitschaftslehe voneinande untescheiden? Chaakteisieen Sie diese jeweils kuz. 3. Nennen Sie Vo- und Nachteile von Abeitsteilung. 4. Genzen Sie die Begiffe Untenehmen, Betieb und Wek gegeneinande ab.

14 14. Untenehmensfomen.1 Rechtsfomen de Untenehmung Aufbauend auf veschiedenen echtlichen Gundlagen, egeben sich fü die Vefassung, d. h. fü die Rechtsfom eine Untenehmung eine Reihe von Möglichkeiten. In Anlehnung an die oben ewähnte Untenehmensdefinition von Kosiol lassen sich gundsätzlich pivate von öffentlichen Untenehmen untescheiden und iheseits jeweils weite auffächen: Schaubild 4: Untenehmensechtsfomen I. Pivatechtliche Fomen 1. Einzeluntenehmungen. Pesonengesellschaften a. Offene Handelsgesellschaft (OHG) b. Kommanditgesellschaft (KG) c. Gesellschaft des Bügelichen Rechts (GbR) d. Patneschaftsgesellschaft e. Stille Gesellschaft 3. Kapitalgesellschaften a. Aktiengesellschaft (AG) b. Gesellschaft mit beschänkte Haftung (GmbH) 4. Mischfomen a. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) b. AG & Co. KG c. GmbH & Co. KG d. Doppelgesellschaft 5. Genossenschaften 6. Vesicheungsveeine auf Gegenseitigkeit (VVaG) II. Öffentlich-echtliche Fomen 1. Ohne eigene Rechtspesönlichkeit a. Regiebetiebe b. Eigenbetiebe c. Sondevemögen. Mit eigene Rechtspesönlichkeit a. Öffentlich-echtliche Köpeschaften b. Anstalten c. Stiftungen Quelle: Eigene Dastellung in Anlehnung an Schieenbeck 000, S. 8

15 15 Um diese veschiedenen Rechtsfomen miteinande vegleichen und damit auch typisieen zu können, sind veschiedene Kiteien zugunde zu legen. Nach Balfanz/Kaan/Riegle (1998, S ) bieten sich insbesondee folgende alledings zugegebenemaßen nicht völlig übeschneidungsfeie Kiteien an: Die Rechtsgundlage, die Wesensat bzw. die Begiffsbestimmung, die Fima 7, die Steuebelastung, die Haftung, das Untenehmenskapital bzw. die Kapitalanlage, die Gewinn- und Velustbeteiligung, die Leitungsbefugnis, die Finanzieungsmöglichkeiten sowie die Auflösung. An Hand dieses Kiteienkatalogs weden im Folgenden einige de in de obigen Übesicht aufgefühten Untenehmensfomen chaakteisiet; hiebei wid eine Einengung auf pivate Untenehmensfomen stattfinden. 8 Die Einzeluntenehmung hat ihe echtlichen Gundlagen im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bügelichen Gesetzbuch (BGB). Eigentüme ist eine natüliche Peson (ein Kaufmann), welche in eigene Veantwotung ihe Geschäfte fühen daf, was auch heißt, dass sie ihe Vostellungen in Eigenegie vewiklichen kann. Es besteht die Möglichkeit, einen stillen Gesellschafte 9 im Sinne eines zusätzlichen Finanzies aufzunehmen. Fima ist de ausgeschiebene Vo- und Zuname des Eigentümes (also z. B. Bäckeeibetieb Hemann Mülle ). Hinsichtlich de Steuebelastung hat de Eigentüme den Gewinn bzw. Velust im Rahmen seine Einkommensteueekläung als Einkunftsat anzugeben. Zudem muss de Untenehme Gewebesteue zahlen. Fene haftet de Untenehme sowohl mit seinem Pivat- als auch mit seinem Geschäftsvemögen, also mit seinem Gesamtvemögen; ein eventuelle stille Gesellschafte haftet demgegenübe nu mit seine Einlage in die Untenehmung. Ein Mindestkapital ist bei eine Einzeluntenehmung nicht efodelich. Den Gewinn und Velust tägt im Nomalfall - de Untenehme allein, wobei de Gewinn entnommen ode dem Eigenkapital zugefüht weden kann. Zu Leitung de Untenehmung, d. h. zu Ge- 7 Fima ist in diesem Zusammenhang folgendemaßen definiet: Fima ist nach 17 ff HGB de Handelsname eines Kaufmanns, de Name, unte dem de Vollkaufmann im Handel seine Geschäfte beteibt, die Unteschift abgibt, klagt und veklagt wid. (...) Von de ins Handelsegiste eingetagenen und geschützten Fima ist die bloße Geschäftsbezeichnung (z. B. Zum Blauen Engel, Zum Paadies de Damen ) zu untescheiden. (...) (Recktenwald 1981). 8 Es efolgt eine Oientieung an Balfanz/Kaan/Riegle 1998, S Ein stille Gesellschafte beteiligt sich am Handelsgewebe eines andeen daduch, dass e eine Einlage tätigt, die in das Vemögen des andeen übegeht; hiebei ist keine Eintagung in das Handelsegiste notwendig. De stille Gesellschafte ist am Gewinn beteiligt; sein Gewinnanteil ist ihm am Ende des Geschäftsjahes auszuzahlen (vgl. Recktenwald 1981).

16 16 schäftsfühung bzw. vetetung ist allein de Eigentüme beechtigt. Es können alledings Aufgaben im Sinne von Pokua 10 ode Handlungsvollmacht delegiet weden. Die Finanzieung findet aus dem pivaten Beeich des Untenehmes statt. Dies sichet zwa eineseits die Unabhängigkeit des Untenehmens, bedeutet abe andeeseits, dass eine Einzeluntenehmung üblicheweise nu bei geingem Kapitalbedaf in Fage kommt. Eine Kapitalaufstockung ist duch Zufühung aus dem Pivatvemögen des Eigentümes, duch die Einbehaltung von Gewinnen im Untenehmen (so genannte Gewinnthesauieung) ode duch die Aufnahme eines stillen Gesellschaftes möglich. Auflösungsgünde sind de Konkus, die Abeitsunfähigkeit des Eigentümes, das Fehlen von Nachfolgen ode de Tod des Inhabes sowie die Umwandlung in eine andee Rechtsfom. Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Pesonengesellschaft. Im Unteschied zu Einzeluntenehmung haben sich im Rahmen eine Pesonengesellschaft mehee (mindestens zwei) Patne zu Gündung eine entspechenden Gesellschaft zusammengefunden; hiebei kann es sich um natüliche und/ode juistische Pesonen handeln. Die OHG hat ihe Rechtsgundlage in den 105 bis 160 HGB sowie in den 705 bis 740 BGB. Chaakteistisch fü eine OHG ist als Zweck de Betieb eines Handelsgewebes 11. Zwischen den Gesellschaften wid ein Gesellschaftsvetag geschlossen, in welchem Vemögensfagen, Zuständigkeiten, Risikoaspekte sowie Haftungsfagen geegelt weden. Die Fima eine OHG setzt sich aus mindestens einem Familiennamen (gegebenenfalls zuzüglich Vonamen) eines Gesellschaftes sowie einem Zusatz (OHG ode & Co) zusammen; altenativ können zwei Familiennamen als Fima gewählt weden (also z. B. Hemann Mülle OHG ). In Bezug auf die Steuebelastung hat jede Gesellschafte in seine pesönlichen Einkommensteueekläung die Einkunftsat Einkünfte aus Gewebebetieb anzugeben. Zudem fallen bei eine OHG Gewebe-, Umsatz- und Gundewebsteue an. Jede Gesellschafte haftet daübe hinaus mit seinem Gesamtvemögen; ein neue Gesellschafte muss hiebei fü Vebindlichkeiten einteten, welche beeits bei seinem Gesellschaftseintitt bestanden. Nach Gesellschaftsaustitt existiet eine Haftungsvepflichtung noch fü fünf Jahe, und zwa fü die Ge- 10 Pokua (...) ist die in ihem Umfang gesetzlich festgelegte, nahezu unbeschänkte und nu von einem Vollkaufmann duch ausdückliche Ekläung eteilbae Handlungsvollmacht. Die Pokua emächtigt zu allen Rechtshandlungen, die de Betieb eines Handelsgewebes (...) mit sich bingt. (Recktenwald 1981) Hiebei vesteht man unte einem Vollkaufmann folgendes: Vollkaufmann ist im Gegensatz zu Mindekaufleuten ein Kaufmann, auf den die Voschiften des HGB, insbesondee jene übe das Handelsegiste und die Buchfühung, uneingeschänkt Anwendung finden. Im Zweifelsfalle ist jemand, de ein Handelsgewebe beteibt, Vollkaufmann. Soll- und Kannkaufleute nach und 3 HGB sind stets Vollkaufleute. Gleiches gilt fü die Fomkaufleute (Kaufleute kaft Rechtsfom). (Recktenwald 1981) 11 Handelsgewebe ist gemäß HGB ein Gewebe, also ein dauend auf Eweb geichtetes Untenehmen, auf Gund dessen eine Peson Kaufmannseigenschaft elangt. We also gelegentlich Kunstweke ode Büche ankauft und mit Gewinn vekauft, we Lebensmittel zu Selbstkosten an Feunde ode Bekannte weitegibt, we gemeinnützig ein Veeinslokal leitet, beteibt kein Handelsgewebe. Auch wo die Tätigkeit vowiegend zu Kunst und Wissenschaft gehöt, liegt kein Handelsgewebe vo. (Recktenwald 1981)

17 17 sellschaftsschulden, welche bei Austitt aus de Gesellschaft bestanden. Ein Mindestkapital ist bei eine OHG nicht notwendig. Die einzelnen Einlagen de Gesellschafte weden im Gesellschaftsvetag festgelegt. Hinsichtlich de Gewinn- und Velustbeteiligung gilt bei eine OHG, dass jede Gesellschafte 4 % seines Kapitalanteils aus dem Gewinn ehält, um eine Mindestvezinsung seine Einlage zu gaantieen. De estliche Gewinn wid bei eine OHG nach Köpfen veteilt; ebenso weden Veluste nach Köpfen aufgeteilt und vom jeweiligen Kapitalanteil abgezogen. Von diese pinzipiellen Gewinn-/Velustaufteilung sind Abweichungen echtlich möglich, welche abe vetaglich veeinbat weden müssen. Gundsätzlich ist jede Gesellschafte zu Geschäftsfühung bzw. vetetung beechtigt und vepflichtet. Alledings können vetaglich ein ode mehee Gesellschafte fü diese Aufgaben bestimmt weden. Als Finanzieungsmöglichkeiten stehen eine OHG die Ehöhung de Gesellschafteeinlagen, die Gewinnthesauieung sowie die Aufnahme neue ode stille Gesellschafte zu Vefügung. Im Falle de Konkuseöffnung (eines Gesellschaftes bzw. übe das Vemögen de Gesellschaft), des Todes eines Gesellschaftes, eines Gesellschaftebeschlusses ode eine geichtlichen Entscheidung löst sich die OHG auf. Die Kommanditgesellschaft (KG) ähnelt von ihe Konstuktion he de OHG. Dennoch bestehen einige makante Unteschiede, welche nachfolgend skizziet weden. Rechtliche Gundlagen de KG sind die 161 bis 177a HGB sowie die 705 bis 740 BGB. Im Unteschied zu OHG setzt sich eine KG aus mindestens einem Vollhafte (einem Komplementä) und einem Teilhafte (einem Kommanditisten) zusammen. Wähend de Komplementä mit einem OHG-Gesellschafte zu vegleichen ist, haftet de Kommanditist nu bis zu Höhe seine Kapitaleinlage. Hiebei wid die Höhe de Einlage eines Kommanditisten in das Handelsegiste eingetagen. In de Fima eine KG daf de Name eines Kommanditisten nicht auftauchen. Als Fima eine KG können entwede de Familienname eines Komplementäs zusammen mit einem Zusatz (KG ode & Co) ode die Familiennamen von mindestens zwei Komplementäen Anwendung finden (also z. B. Maye & Mülle KG ). Die Steuebelastung eine KG ist analog zu dejenigen eine OHG geegelt. Wie bei de OHG haften zudem die Komplementäe solidaisch und unmittelba mit ihem Gesamtvemögen, wähend Kommanditisten nu bis zu Höhe ihe veeinbaten Kapitaleinlage zu Haftungszwecken heangezogen weden düfen. Komplementäe müssen bei de Gündung de Gesellschaft kein Mindestkapital aufbingen. Kommanditisten müssen ihe Einlage fistgeecht tätigen. Im Zusammenhang mit de Gewinn-/Velustbeteiligung gilt bei eine KG, dass jede Gesellschafte unabhängig davon, ob e Komplementä ode Kommanditist ist 4 % seine Kapitalanteile vom Gewinn ehält, um wie bei de OHG eine Mindestvezinsung seine Einlage zu gewähleisten. Im Unteschied zu OHG wid de estliche Gewinn nicht nach Köpfen, sonden in einem angemessenen Vehältnis aufgeteilt; analog weden Veluste auch in einem angemessenen Vehältnis veteilt und minden insoweit die Kapitaleinlage jedes Gesellschaf-

18 18 tes. Zu Geschäftsfühung bzw. vetetung ist nu ein Komplementä beechtigt und vepflichtet; d. h. Kommanditisten düfen keine Leitungsaufgaben übenehmen. Alledings haben sie (eingeschänkte) Kontoll- und Widespuchsechte, welche vetaglich eweitet weden düfen. Nach Eintag in das Handelsegiste ist fene die Bestellung eines Kommanditisten zum Pokuisten ode Handlungsbevollmächtigten duchaus gestattet. Gegenübe de OHG wid de KG in de Liteatu insofen eine bessee Finanzieungsmöglichkeit zugeodnet, als die Aufnahme von - mit vegleichsweise geingen Rechten ausgestatteten - Kommanditisten unbegenzt möglich ist. Hinsichtlich de Auflösung eine KG gelten die beeits bei de OHG genannten Bedingungen; de Tod eines Kommanditisten stellt keinen Auflösungsgund da. Die Gesellschaft bügelichen Rechts (GbR) hat ihe Rechtsgundlage in den 705 bis 740 BGB. Fü eine GbR ist chaakteistisch, dass sich auf de Basis eines Gesellschaftsvetag mehee Pesonen zu Eeichung eines gemeinsamen Zwecks duch pesönliches Zusammenwiken zusammengefunden haben. Die GbR besitzt keine eigene Rechtspesönlichkeit, so dass sie keine Gundbuch-, Pozess-, Delikt- und Wechselfähigkeit hat. Fomen eine GbR, welche gesetzlich elaubt sind, sind u. a. Konsotien und Inteessensgemeinschaften. Beispiele in diesem Zusammenhang sind Abeitsgemeinschaften im Baugewebe, Gemeinschaftspaxen von Äzten, Bankenkonsotien ode Gemeinschaftskanzleien von Rechtsanwälten. Eine GbR ist - und dies ist ein entscheidende Unteschied zu OHG bzw. zu KG - nicht als Fima möglich, welche Handel beteibt, da hiefü de Status des Vollkaufmanns efodelich ist, welche im GbR-Zusammenhang nicht zu eweben ist. Die Fima eine GbR, welche nach neue Rechtsspechung auch einen eigenen sach- bzw. pesonenbezogenen Namen enthalten kann, wid in das Gundbuch eingetagen. Von den Gewinnanteilen de Gesellschaft wid - in Bezug auf das Kiteium de Steuebelastung - die Einkunftsat Einkünfte aus Gewebebetieb steuelich ehoben; sie unteliegt de pesönlichen Einkommensteue de Gesellschafte. Zusätzlich fallen bei eine GbR gegebenenfalls Gewebe-, Umsatzund Gundewebsteue an. Die letztgenannten Steuebelastungen sind von den Gesellschaften zu tagen. In dem Falle, in dem bei eine GbR kein Gewebebetieb voliegt (wenn also beispielsweise eine eine Inteessensgemeinschaft gegündet wude), entfällt naheliegendeweise die Gewebesteue. Jede Gesellschafte haftet gundsätzlich unbeschänkt mit seinem Gesamtvemögen. Auch bei eine GbR ist kein Mindestkapital efodelich. De Gesellschaftsvetag egelt die Gewinn-/Velustbeteiligung de einzelnen Gesellschafte. Ist nichts Nähees veeinbat, so wid unabhängig von de jeweiligen Einlagenhöhe de Gewinn zu gleichen Teilen auf die Gesellschafte aufgeteilt. Regelt de Gesellschaftsvetag (nach mehheitliche Zustimmung de Gesellschafte) nichts andees, so efolgt daübe hinaus die Geschäftsfühung bzw. vetetung duch alle Gesellschafte. Weden Gesellschafte von de Geschäftsfühung/-vetetung ausgeschlossen, so besitzen sie immehin gesetzlich

19 19 definiete Kontoll- und Widespuchsechte. Die Finanzieungsmöglichkeiten eine GbR sind wie bei allen Pesonengesellschaften von den Einlagen de Gesellschafte abhängig. Vielfach finden sich unte dem Dach eine GbR kapitalkäftige Untenehmen zusammen, die einen gemeinsamen Zweck wie z. B. den Bau eine Autobahn vefolgen. Übe die beeits im OHG-Zusammenhang angefühten Auflösungsgünde hinaus kommen bei eine GbR als Auflösungsgünde die Eeichung bzw. die Nichteeichung des Zwecks ode die Kündigung eines Gesellschaftes in Betacht. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Köpeschaft, genaue gesagt: eine Kapitalgesellschaft; sie zeichnet sich duch eine eigene Rechtsfähigkeit, eine eigene steueliche Belastung, eine nahezu unbegenzte Keditbasis und eine begenzte Haftung de Anteilseigne aus. Rechtsgundlage de AG sind die 1 bis 77 des Aktiengesetzes (AktG). Chaakteistisch fü eine AG ist die Ausgabe von Aktien, welche die Anteile an dem jeweiligen Untenehmen epäsentieen. Auf diese At und Weise wid die untenehmensbezogene Entscheidungsmacht am AG-Kapital ausgeichtet. Die Gündung eine AG ist ein stak fomalisietes Vefahen und wid mit de Gündungspüfung abgeschlossen. Est mit de Eintagung in das so genannte Handelsegiste B wid die AG zu juistischen Peson. Die Fima eine AG zeigt zum einen den Gegenstand des Untenehmens an und wid zum andeen duch den Zusatz Aktiengesellschaft päzisiet. Bei Umwandlung eine Pesonenfima in eine AG kann de uspüngliche Fimenname beibehalten weden; alledings daf de Zusatz AG nicht fehlen. Als selbstständiges Steuesubjekt unteliegt die AG de Köpeschaftsteue. Die Gesellschafte müssen daübe hinaus ihe Einkünfte aus Kapitalvemögen dem Finanzamt gegenübe offen legen. Zusätzlich sind fü eine AG die Gewebe-, die Umsatz-, die Gundewebs-, die Ebschaft- und die Kapitaletagsteue elevant. Die Haftung eine AG ist auf das Gesellschaftsvemögen beschänkt. Aktionäe haften nu bis zu Höhe ihe bei Eintitt geleisteten Einlage. Die Einlage ist veloen, wenn die Gesellschaft liquidiet wid. Das Gundkapital eine AG beläuft sich auf Eine Ausgabe unte dem Nennbetag eine Aktie ist gesetzlich veboten. Fü die Festsetzung de Gewinnbeteiligung ist de Jahesabschluss de AG ausschlaggebend. Nach Beschluss de so genannten Hauptvesammlung de AG kann Aktionäen eine Gewinnbeteiligung po Aktie eine so genannte Dividende ausgezahlt weden. Die Fage de Geschäftsfühung/-vetetung ist bei eine AG etwas kompliziete als bei den bishe behandelten Gesellschaftsfomen gehalten. Eine AG besteht nämlich aus dei Oganen: Aus dem Vostand, dem Aufsichtsat und de Hauptvesammlung. Die Leitungsbefugnis liegt hiebei insofen beim Vostand, als de fü die Daue von fünf Jahen gewählte Vostand die AG nach außen und innen vetitt. Alledings ist eine Beschänkung de Leitungsbefugnisse des Vostandes duch Satzungsbeschluss möglich, woduch auch Aufsichtsat und/ode Hauptvesammlung in den Entscheidungspozess einbezogen weden können. Die Hauptfunktion des Aufsichtsates ist die Übewachung de Geschäfte des Vo-

20 0 standes. De Aufsichtsat besteht in Abhängigkeit von de Höhe des Gundkapitals aus mindestens dei bis höchstens 1 Mitglieden, welche sich gemäß Mitbestimmungsgesetz, Betiebsvefassungsgesetz und AktG aus Aktionäen und Abeitnehmen des Untenehmens zusammensetzen; die Beufung des Aufsichtsates (fü die Daue von fünf Jahen) efolgt duch den Vostand. Das Ogan de Aktionäe bildet die Hauptvesammlung, welche mindestens einmal po Jah duch den Vostand einzubeufen ist. Je Aktie besitzen die Aktionäe eine Stimme fü gewisse Beschlüsse (Satzungsändeungen, Entlastung von Vostand und Aufsichtsat, Maßnahmen de Kapitalbeschaffung usw.); es kann eine Höchststimmenzahl po Aktionä festgelegt weden. Auf Gund ihes feien Kapitalmaktzugangs (d. h. ihes feien Zugangs zu Böse) hat die AG im Vegleich zu den bishe behandelten Gesellschaftsfomen bessee Finanzieungsmöglichkeiten: Sie kann ein beites Publikum anspechen. Die Auflösung eine AG efodet mindestens eine Deivietelmehheit auf de Hauptvesammlung; die Abwicklung wid duch den Vostand (ode duch beauftagte Vemögensvewalte) duchgefüht. Bei Zahlungsunfähigkeit ode Übeschuldung muss eine AG einen Konkus ode einen Vegleich anmelden. Die Gesellschaft mit beschänkte Haftung (GmbH) hat ihe Rechtsgundlage im GmbH- Gesetz. Eine GmbH ist fü solche Untenehme inteessant, welche eine unbeschänkte Haftung vemeiden wollen, abe gleichzeitig die Voteile eine Kapitalgesellschaft hinsichtlich de Kapitalbeschaffung in Anspuch nehmen möchten. Sie kann fü jeden gesetzlich zugelassenen Zweck eingeichtet weden. Als Fima eine GmbH kommen eine Sach- ode Pesonenfima in Fage. Bei eine Sachfima muss de Gegenstand de Untenehmung angezeigt weden; bei eine Pesonenfima muss de Name eines ode mehee Gesellschafte Bestandteil des Fimennamens sein. Sowohl bei eine Sach- als auch bei eine Pesonenfima ist de Zusatz mit beschänkte Haftung bzw. Gesellschaft mit beschänkte Haftung notwendig. Die Steuebelastung eine GmbH gleicht gundsätzlich dejenigen eine AG. In Bezug auf die Haftung gilt, dass eine GmbH mit ihem gesamten Gesellschaftsvemögen haftet. Das Stammkapital eine GmbH betägt mindestens 5.000, wobei jede Gesellschafte eine Mindeststammeinlage von 50 ebingen muss. Die Gewinnveteilung efolgt auf Basis de Stammeinlage de Gesellschafte, sofen im Gesellschaftsvetag nichts andees veeinbat wid. Wie die AG besteht eine GmbH aus meheen Oganen. Hiebei hat de Geschäftsfühe die Leitungsbefugnis inne; gundsätzlich vetitt e die Gesellschaft nach außen. De Geschäftsfühe muss nicht Gesellschafte de GmbH sein. Mittels de Gesellschaftevesammlung efolgt die Übewachung des Geschäftsfühes. Fene stellt die Gesellschaftevesammlung den Jahesabschluss und die Gewinnveteilung fest und bestellt den Geschäftsfühe. Ab eine Göße von 500 Abeitnehmen ist gemäß Betiebsvefassungsgesetz zudem ein Aufsichtsat (als Kontollogan) vogeschieben. De Finanzieung eine GmbH liegen die Einlagen de Gesellschafte zugunde. Duch die Aufnahme neue Gesell-

21 1 schafte ode duch eine vetaglich festgelegte, alledings an stenge gesetzliche Auflagen gebundene Nachschusspflicht de bisheigen Gesellschafte kann die Finanzieungsbasis vebeitet weden. Mit mindestens Deivietelmehheit seitens de Gesellschaftevesammlung kann eine GmbH daübe hinaus aufgelöst weden. Aus den vostehenden Gesellschaftsfomen sind bestimmte Mischfomen möglich. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist die GmbH & Co. KG. Diese ist im Gunde genommen eine Kommanditgesellschaft. Die GmbH & Co. KG setzt die Gündung eine GmbH voaus. De Komplementä de KG ist die GmbH, wähend die Kommanditisten duch die Gesellschafte de GmbH epäsentiet weden. Die GmbH & Co. KG ist demnach eine Mischung aus juistischen (Komplementä) und natülichen Pesonen (Kommanditisten). Analog zu GmbH ist die Haftung des Komplementäs auf das Gesellschaftsvemögen beschänkt; die Kommanditisten haften wie bei de KG nu mit ihe Einlage. Auf diese At und Weise weden die Voteile eine Kapitalgesellschaft (GmbH) mit denen eine Pesonengesellschaft (KG) kombiniet: Es gibt eine beschänkte Haftung im echtlichen Rahmen eine Pesonengesellschaft, und de Tod von Gesellschaften füht hie nicht zu Auflösung de Gesellschaft, da diese bei de GmbH & Co. KG als Kommanditisten fungieen (was die Möglichkeit eöffnet, ein Familienuntenehmen auch nach dem Tode eines Gesellschaftes fotzufühen); zudem ist eine gegenübe eine GmbH veeinfachte Kapitalbeschaffung duch die Aufnahme viele Kommanditisten möglich. In de Paxis hat eine GmbH & Co. KG alledings einen ehe schlechten Ruf, welche duch zahleiche Konkuse (vo allem in de Bauwitschaft ode im Rahmen so genannte Abscheibungsgesellschaften) begündet wude. Aufgaben zu Kapitel.1 1. Dei Pesonen günden eine OHG. Die Einlage des Gesellschaftes A betägt Euo, die des Gesellschaftes B Euo und die des Gesellschaftes C Euo. De Jahesgewinn beläuft sich auf Euo (vo Steuen). Welchen Anteil am Gewinn (vo Steuen) ehält jede Gesellschafte, wenn de Gesellschaftsvetag keine Bestimmungen übe die Gewinnveteilung enthält? Wann escheint Ihnen eine solche Gewinnveteilung angemessen?. a) Dei Pesonen günden eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die Einlage des Gesellschaftes A betägt Euo, die des Gesellschaftes B Euo und die des Gesellschaftes C Euo. De Jahesgewinn beläuft sich auf Euo (vo Steuen). Welchen Anteil am Gewinn (vo Steuen) ehält jede Gesellschafte, wenn de Gesellschaftsvetag keine Bestimmungen übe die Gewinnveteilung enthält? b) Wie ändet sich die Gewinnveteilung von Aufgabe a), wenn im Gesellschaftsvetag zusätzlich veeinbat ist, dass vo eine Gewinnveteilung zunächst die Abeitsentgelte (de so genannte Untenehmelohn) de im Betieb abeitenden Gesellschafte abgezogen weden sollen? A bezieht als kaufmännische Leite ein Abeitsentgelt in Höhe von Euo und B als technische Leite ein solches in Höhe von Euo. C abeitet nicht im Betieb mit, bezieht also auch kein Abeitsentgelt. c) Es sollen die aus den Aufgaben a) und b) bekannten Rahmenbedingungen gelten. Zusätzlich soll im Gesellschaftsvetag veeinbat woden sein: Aus dem Gewinn ist zu-

22 nächst de Untenehmelohn zu zahlen, sodann ist eine Eigenkapitalvezinsung in Höhe des duchschnittlichen Diskontsatzes des jeweiligen Jahes vozunehmen; ein vebleibende Rest ist als Risikopämie (zu Abdeckung des unteschiedlichen Risikos im Velustfall) im Vehältnis des Gesamtvemögens (Eigenkapital plus sonstiges Pivatvemögen) zu veteilen. Welche Gewinnanteil einschließlich des Untenehmelohnes entfällt auf jeden Gesellschafte, wenn de duchschnittliche Diskontsatz 10 % betägt und sich das sonstige Pivatvemögen von A auf Euo, das von B auf Euo und das von C auf Euo beläuft? 3. (vgl. Schieenbeck 000, Übungsbuch) Die möglichen Rechtsfomen von Untenehmungen untescheiden sich hinsichtlich viele Aspekte, wie z. B. in de Haftung, den Mitspacheechten de Eigentüme, den Möglichkeiten des Rechtsfomenwechsels sowie Mitbestimmungs- und Steuefagen. Wesentliche Unteschiede bestehen auch hinsichtlich de Voschiften zu Gewinnveteilung, wobei hie davon ausgegangen weden soll, dass im Gesellschaftsvetag bzw. in de Satzung keine spezifischen Regelungen getoffen weden; weitehin wid die Betachtung auf zwei Rechtsfomen beschänkt. a) An de Tumit OHG sind die Gesellschafte Tunix mit Euo, Tuwas mit Euo und Tuviel mit Euo Kapitalanteil beteiligt. Im vegangenen Jah ist ein Gewinn in Höhe von Euo (vo Steuen) entstanden. Ohne Beücksichtigung de Einkünfte aus Gewebebetieb haben die Gesellschafte ein zu vesteuendes Einkommen von jeweils Euo. Nach 11 HGB ist jedem Gesellschafte zunächst ein Anteil in Höhe von 4 % seines Kapitalanteils zu gewähen. De Rest des Gewinns wid nach Köpfen veteilt. Fü ein zu vesteuendes Einkommen (E) von übe Euo soll sich die zu zahlende Einkommensteue (S) näheungsweise nach de folgenden Fomel bemessen: S = 0,4 * E Euo. Wie ist de Gewinn nach handelsechtlichen Voschiften auf die Gesellschafte zu veteilen? Beechnen Sie die Höhe de von den Gesellschaften zu zahlenden Steuen. b) Die dei oben genannten Pesonen sind nun Komplementäe bzw. Kommanditisten eine KG, wobei Tuviel als Komplementä haftet, wähend Tunix und Tuwas Kommanditisten dastellen. Die Kapitalanteile und de Gewinn weisen wiede die gleiche Höhe auf wie in Teilaufgabe a). Das haftende Pivatvemögen des Komplementäs betägt Euo. Fü die Mitabeit im Betieb wude fü Tunix ein Betag von 0 Euo, fü Tuwas ein Betag von Euo und fü Tuviel ein Betag von Euo festgelegt. Die Gewinnveteilung de KG egelt 168 HGB. Danach sind die Kapitalanteile mit 4 % zu vezinsen und de Rest des Gewinns angemessen zu veteilen. Vesuchen Sie, aus diesen Angaben eine angemessene Gewinnveteilung zu emitteln, und eläuten Sie ihe Vogehensweise. Beücksichtigen Sie sowohl die Mitabeit im Betieb als auch das unteschiedliche Risiko de Kapitalgebe. 4. Ist folgende Aussage ichtig: Eine Einzeluntenehmung kann sich Kapital duch die Ausgabe von Aktien beschaffen.? Begünden Sie Ihe Antwot kuz. 5. Vie Pesonen günden eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die Einlage des Gesellschaftes A betägt Euo, die des Gesellschaftes B Euo, die des Gesellschaftes C Euo und die des Gesellschaftes D Euo. De Jahesgewinn beläuft sich auf Euo (vo Steuen). Welchen Anteil am Gewinn (vo Steuen) ehält jede Gesellschafte, wenn de Gesellschaftsvetag keine Bestimmungen ü- be die Gewinnveteilung enthält?

23 3. Untenehmungen nach Banchen und Gößenklassen In Kapitel.1 wuden Untenehmen nach ihe Rechtsfom gegliedet. Nachfolgend sollen weitee Untenehmensgliedeungen duchgefüht weden, und zwa nach de Untenehmensat, nach dem Witschaftszweig und nach de Untenehmensgöße. Gundsätzlich kann man Sachleistungs- von Dienstleistungsuntenehmungen untescheiden. Im Rahmen von Sachleistungsuntenehmungen sind dei Ezeugungsstufen voneinande abzugenzen: 1. Die Gewinnung des Upodukts,. die Veedelung zum Zwischenpodukt und 3. die Veabeitung zum Endpodukt. Man kann - in Anlehnung an eine amtliche Gliedeung des Statistischen Bundesamtes - Untenehmen zudem z. B. nach folgenden Witschaftszweigen glieden: a) Land- und Fostwitschaft, Fischeei; b) Enegie- und Wassevesogung, Begbau; c) Veabeitendes Gewebe; d) Baugewebe; e) Handel; f) Vekeh und Nachichtenübemittlung; g) Keditinstitute und Vesicheungsgewebe und h) Dienstleistungen, soweit sie von Untenehmen und feien Beufen ebacht weden. Im Hinblick auf die Göße eines Untenehmens bietet sich u. a. de deidimensionale Ansatz des deutschen Publizitätsgesetzes an. Nach diesem Gesetz sind bestimmte Untenehmen 1 dann publizitäts-/bilanzieungspflichtig (d. h. goß ), wenn in dei aufeinande folgenden Jahen zwei de dei nachgenannten Kiteien efüllt sind: 1. Bilanzsumme > 65 Mio. Euo,. Umsatz > 130 Mio. Euo und 3. Beschäftigungszahl > Abeitskäfte. Zu Einstufung von Untenehmen nach veschiedenen Gößenklassen kann man altenativ das Handelsgesetzbuch (HGB) zugunde legen, in dem sich gleichfalls nach den Kiteien Beschäftigung, Bilanzsumme und Umsatz eine Untescheidung in Klein-, Mittel- und Goßbetiebe findet. Dot ist in 67 festgehalten, dass kleine Kapitalgesellschaften solche sind, bei denen zwei de dei nachfolgenden (veeinfachten) Mekmalsauspägungen nicht übeschitten weden: 1. Eine Bilanzsumme von ,. ein Umsatz in Höhe von in den 1 Monaten vo dem Abschlussstichtag und 3. jahesduchschnittlich 50 Abeitnehme. Sind mindestens zwei de dei vostehenden Genzwete übeschitten woden und weden zusätzlich mindestens zwei de dei nachfolgenden Mekmalsauspägungen nicht übeschitten, handelt es sich um eine mittelgoße Kapitalgesellschaft: 1. Eine Bilanzsumme von ,. ein Umsatz in Höhe von und 3. jahesduchschnittlich 50 Abeitnehme. Weden mindestens zwei diese dei Genzwete übeschitten, liegt gemäß HGB-Definition eine goße Kapitalgesellschaft vo. 1 Nach de Einfühung des so genannten Kapitalgeschaften-&-Co.-Richtlinien-Gesetzes (KapCoRi- LiG) gilt das Publizitätsgesetz nu noch fü Einzelkaufleute und fü bestimmte Pesonenhandelsgesellschaften (und zwa fü jene, fü die nach 64a und 64b HGB kein Abschluss aufgestellt wid).

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über insgesamt Vorvertragliche Erläuterungen zum Darlehensantrag Name aller Darlehensnehner Sehr geehrter Kunde, dessaue st. 5 I 06862 dessau-oßlau email info@pobaufi.de I www.pobaufi.de Kundenanschift Ih Anspechpatne Vovetagliche Eläuteungen zum Dalehensantag Name alle Dalehensnehne übe insgesamt Dalehensbetag Seh

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