Amtliche Mitteilungen. Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliche Mitteilungen. Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax"

Transkript

1 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August 2016 Ausgabe 17/ 2016 Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lausen (Gemeindehaus, Grammontstrasse 1) Montag und Donnerstag / Uhr Dienstag / Uhr Mittwoch / Uhr Freitag / Uhr Für Besprechungen wird empfohlen, mit den zuständigen Funktionären der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einen Termin zu verein baren (auch vor oder nach den Schalteröffnungszeiten möglich). Sprechstunde des Gemeindepräsidenten: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, bis Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P Amtliche Mitteilungen STILLE WAHL DER SOZIALHILFEBEHÖRDE: WIDERRUFUNG DES WAHLGANGES Bei der Neuwahl von vier Mitgliedern der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 kommt es zur Stillen Wahl. Bis zum Eingabetermin vom 08. August 2016 sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: SP Lausen Blatter Marcel, , von Tenniken BL, Leiter Betrieb Poststellengebiet Liestal, Apfelhurststrasse 10 Schmidt-Berchtold Katrin, geb , Pflegefachfrau, von Lausen und Arisdorf BL, Hupperstrasse 62 Bürgerliche Vereinigung Hirt Sven, geb , Bankfachmann, von Rüfenach AG, Liestalerstrasse 1 Mühlethaler Daniel, geb , Schreiner / Betriebswirtschafter des Gewerbes, von Bettenhausen BE, Peterhansstrasse 20 Die Wahl wurde vom Gemeinderat als Erwahrungsinstanz bestätigt und der Wahlgang widerrufen. Gemäss 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte kann innerhalb von 3 Tagen seit der Publikation dieses Ergebnisses Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht werden.

2 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / RÜCKTRITT VON MARCEL DURRER AUS DER REGIONALBUSKOMMISSION Mit der Einführung des Regionalbusses, welcher auf dem Gebiet der Gemeinden Lausen, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal verkehrt, wurde in den 1970er Jahren auch die Regionalbuskommission ins Leben gerufen, um die notwendigen politischen Entscheide für die einzelnen Gemeinden vorbereiten zu können. Da diese Kommission ihren Zweck schon vor längerer Zeit erreicht und keine Aufgaben oder Einfluss mehr hat, wird seitens der Gemeinde Lausen auch keine neue Person delegiert. Entsprechend ist auch Vizepräsident Marcel Durrer von seiner Funktion als Mitglied und Präsident der Regionalbuskommission offiziell zurückgetreten. Für seine geleistete Arbeit für dieses Gemeinschaftswerk der vier Kommunen wird ihm ganz herzlich gedankt. VERZICHT AUF DIE MILITÄRKÜCHE Im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulhauses Grammel ist die bestehende, ans Schulhaus Bettenach angrenzende Betonwand über alle drei Stockwerke hinweg mit Klebarmierungen zu verstärken (Erdbebensicherheit). Zu diesem Zweck mussten in der Militärküche im UG bereits sämtliche Küchen- und Lüftungseinrichtungen demontiert und die Betonwand freigelegt werden. Bei der Demontage der Kochgeräte und der Lüftung machte sich das Alter der Küche (Baujahr 1986) deutlich bemerkbar. Die Einrichtungen müssten vor einer allfälligen Wiedermontage gereinigt und gründlich überholt werden. Dabei ist mit Kosten von gegen Fr. 60' zu rechnen. Noch nicht berücksichtigt ist ein allenfalls notwendig werdender Ersatz von bestehenden Kipp-Pfannen, welche pro Gerät bei rund Fr. 16' liegt. Wie lange die bestehenden Küchengeräte nach einer Revision und der Wiedermontage funktionieren, muss offen bleiben. Da seit vielen Jahren keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Armee mehr bestehen und mit Ausnahme der Unterbringung von Teilen der RS Liestal auch keine Einquartierungen mehr erfolgen, hat der Gemeinderat entschieden, die Militärküche nicht wieder auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Räumlichkeiten werden im Rahmen des Neubaus des Schulhauses Grammel einer neuen Nutzung zugeführt. Veranstaltungskalender für Lausen (siehe auch Inseratenteil) Fr. 26. August Uhr Schützenverein Lausen Schiessanlage Edleten Obligatorische Bundesübung Fr. 02. September Uhr Museumskommission Vernissage Fr. 02. September Uhr Wildsäu Lause Cliquechäller Zweierlei Tortellini mit Ergolzstrasse 52 Tomatensauce So Sept Uhr Senioren Regio Liestal Hotel Bräu im Zillertal Vereinsferien Zell am Ziller So. 04. September Uhr Museumskommission Ortsmuseum Museum offen Uhr * Weitere Infos unter Anlässe Redaktionsschluss nächste Ausgabe ist: Freitag 02. September 2016, Uhr Der Lausner Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Lausen. Er erscheint vierzehntäglich, jeden Freitag in den geraden Wochen. Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeverwalter. Politische Berichte und Leserbriefe werden im Lausner Anzeiger nicht publiziert. Inserationspreise: Grundgebühr Fr. 15., zusätzlich pro 1/8 Seite Fr Rabatte: Ortsvereine 50%, örtliche Geschäfte und Personen 20%. Rabattgewährungen nur bei druckfertigen Vorlagen (sonst bei Inseraten ohne Rabatt Zuschlag von 20%). Für politische Inserate wird kein Rabatt gewährt. Die Inseratvorlagen sind direkt an Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Rheinstrasse 84, 4410 Liestal, Tel , info@grauwiller-ag.ch, zu senden oder zu mailen.

3 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / LÖSCHBEITRAG 2017 FÜR DIE FEUERWEHR Wie die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung mitteilt, wird sie im kommenden Jahr einen Beitrag in der Höhe von Fr. 18' (Vorjahr Fr. 18'458.00) an die laufenden Feuerwehrausgaben leisten. VERNEHMLASSUNG ZU EINEM GESETZ ÜBER DIE ABGELTUNG VON PLANUNGSMEHRWERTEN Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterbreitete die Landratsvorlage zu einem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung. Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont oder erhält es durch Umzonung oder Aufzonung eine höhere Nutzung, gewinnt es stark an Wert. Der Öffentlichkeit entstehen dabei nicht unerhebliche Kosten für Planungsmassnahmen, Erschliessungs- oder Infrastrukturaufwendungen. Wenn ein solches Grundstück verkauft oder (mit erhöhter Nutzung) überbaut wird und dessen Eigentümerin oder Eigentümer aufgrund des Mehrwertes Gewinn erzielt, soll künftig eine Mehrwertabgabe entrichtet werden. Mit dieser werden die Planungs- und Infrastrukturkosten der Öffentlichkeit finanziert, die ohne diese Abgabe von allen (nicht vom Mehrwert profitierenden) Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssten. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Erhebung einer Mehrwertabgabe ermöglicht, ist der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden. Nicht einverstanden ist er mit der Art und Weise, wie der Regierungsrat die Umsetzung vorsieht. Im Kanton Basel-Landschaft trägt nicht der Kanton, sondern tragen die Gemeinden diese Planungskosten. Wenn der Regierungsrat nun leichtfertig auf eine angemessene Höhe der Planungsmehrwertabgabe verzichten und diese durch weitere einschränkende Rahmenbedingungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren gedenkt, widerspricht dies dem vom Regierungsrat sonst hochgehaltenen Prinzip der fiskalischen Äquivalenz aufs Gröbste. Der Kanton trägt weder die Kosten der Nutzungsplanungsverfahren, noch hat er die mit der Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen zusammenhängenden bzw. die dadurch notwendig werdenden Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen, Grünanlagen oder andere Massnahmen der Aufwertungen von öffentlichem Raum zu finanzieren. Er überlässt dies alles den Gemeinden. Folglich muss er ihnen auch zugestehen, den ihnen angebracht erscheinenden Satz der Mehrwertabgabe festzulegen. VERNEHMLASSUNG ZUR ÄNDERUNG DES POLI- ZEIGESETZES UND DES GESUNDHEITSGESETZES Die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel- Landschaft unterbreitete den Entwurf der Teilrevision des Polizeigesetzes und des Gesundheitsgesetzes: Bedrohungsmanagement, Entbindung Schweigepflicht zur Vernehmlassung. Der Gemeinderat schliesst sich hierbei der Stellungnahme des Verbands Basel-Landschaftlicher Gemeinden (VBLG) an. Dieser hält in seiner Vernehmlassung fest, dass er die Aufhebung der Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Bedrohungsmanagement als sehr sinnvoll erachtet. Die Zusammenarbeit zwischen den gesetzlich vorgesehenen Instanzen wird dadurch wesentlich erleichtert. Ein rascher und umfassender Informationsfluss verbessert die Möglichkeit für massvolle Interventionsmöglichkeiten, was dazu beiträgt, schweren Gewalttaten vorzubeugen. QUARTIERPLAN "CHEDDITE II" - AUFLAGE MITWIRKUNGSBERICHT Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung wurde gemäss 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 4. Dezember 2015 bis 23. Dezember 2015 der Entwurf zur Quartierplanung Cheddite II öffentlich aufgelegt. Der Schlussbericht über das Mitwirkungsverfahren wird im Sinne von 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom Freitag, 26. August 2016 bis Montag, 12. September 2016 öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkenden, welche eine schriftliche Eingabe gemacht haben, erhalten den Bericht mit separatem Schreiben. Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag und Donnerstag / Uhr, Dienstag / Uhr, Mittwoch / Uhr sowie Freitag / Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) eingesehen werden.

4 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / Feuerwehr Lausen Aufgebot zur Rekrutierung der Feuerwehr Lausen An den Jahrgang 1995 und ALLE Interessierten Im Jahre 2017 wird der Jahrgang 1995 feuerwehrdienstpflichtig. Entsprechend persönlichem Aufgebot findet die Rekrutierung an folgenden Daten statt: MONTAG, 19. SEPTEMBER 2016, UHR und MITTWOCH, 28. SEPTEMBER 2016, UHR im Feuerwehrmagazin "Stutz" Die Feuerwehr freut sich, auch Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, bereits ausgebildete Feuerwehrleute oder weitere Interessierte ab dem 22. Altersjahr an obengenanntem Datum im Feuerwehrmagazin zu begrüssen. Dienstpflichtige, die trotz persönlicher Einladung und dieser Publikation nicht zur Rekrutierung erscheinen, werden gemäss 3 des Feuerwehrreglementes gebüsst. Die Feuerwehrkommission GEMEINDESTEUER 2016: FÄLLIGKEIT PER 30. SEPTEMBER 2016 Es ist schon bald wieder soweit: Per 30. September 2016 werden die Gemeindesteuern 2016 zur Zahlung fällig. Und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits eine definitive oder erst eine provisorische Rechnung für das Steuerjahr 2015 erhalten haben. Viele Steuerpflichtige haben die Gelegenheit genutzt und bereits im Frühling die Steuern mit Skontoabzug bezahlt. Dafür danken wir Ihnen. Damit die übrigen Steuerpflichtigen den tatsächlichen Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 nicht verpassen, wurde in den letzten Tagen ein entsprechendes Schreiben versandt. Im oben erwähnten Schreiben wurde der Kontostand Ihres Steuerkontos 2016 angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den vorgeschlagenen Betrag bis zum Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 zu bezahlen. Sie vermeiden damit die Berechnung von Verzugszinsen. Wenn Sie jedoch bereits jetzt schon wissen, dass dieser Betrag zu hoch oder zu tief angesetzt ist, können Sie Ihre Überweisung selbstverständlich entsprechend anpassen. Falls Sie die Steuern nicht innert Frist bezahlen können, so nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Finanzen und Steuern (Tel ) Kontakt auf.

5 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / Unsere Gemeindeverwaltung ist ein lebhafter und moderner Betrieb, der für unsere Einwohnerinnen und Einwohner mit Hilfe einer zeitgemässen Infrastruktur die verschiedensten Dienstleistungen erbringt. Auf Mitte August 2017 wird in unserem eingespielten Team die Lehrstelle als Kaufmann / Kauffrau (E- oder M-Profil) frei. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Verfügen Sie über eine gute Schulbildung? Haben Sie Spass an Zahlen? Ist Deutsch für Sie kein Buch mit sieben Siegeln? Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis am 16. September 2016, unter Beilage eines kurzen Lebenslaufes, mit Zeugnis und Foto, an die Gemeindeverwaltung, 4415 Lausen. Für allfällige Auskünfte steht der Gemeindeverwalter, Thomas von Arx, gerne zur Verfügung, Tel Energiespartipps der Weshalb braucht es die 2000-Watt-Gesellschaft? Zitate von der Seite "Globale Erwärmung" des Bundesamtes für Umwelt: Seit etwa 1970 wird eine Erwärmung der Atmosphäre beobachtet, die mit natürlichen Klimaschwankungen nicht mehr erklärbar ist. Der starke Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Hauptsache den Treibhausgasen zuzuschreiben, die der Mensch in die Atmosphäre bringt und welche den natürlichen Treibhauseffekt verstärken. 80 Prozent der aktuellen Treibhausgas-Emissionen der Schweiz ist Kohlendioxid aus der Energienutzung (in der Schweiz v.a. Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel - Energieträger, die für Dienstleistungen wie eine warme Stube, eine erfrischende Dusche, Mobilität usw. Verwendung finden.) Das " Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung" hält als Ziel für die nationale Klimaschutzpolitik fest: Rasches Handeln und Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen in der Grössenordnung von mindestens 20 % bis 2020 und um mindestens 60 % bis (Basis 1990)

6 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / Tageskarte Gemeinde Mit der "Tageskarte Gemeinde" der SBB kann während eines ganzen Tages zu einem günstigen Preis die Schweiz bereist werden. Das Billet gilt in der 2. Klasse für das gesamte Streckennetz der SBB. Es ist kein zusätzliches Halbtaxabo erforderlich. Die Tageskarte gilt auch für die meisten Schifffahrtslinien, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus) und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Broschüren mit detaillierten Angaben sind an den Abgabestellen und an den Bahnschaltern erhältlich. Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Reservationen gerne via Internet ( persönlich oder telefonisch ( ) entgegen. ZIVILSTANDSAMTLICHE MITTEILUNGEN Geburten: Çelik, Dila, türkische Staatsangehörige, Tochter des Çelik, Aydin und der Çelik geb. Agac, Dilek; Grunauer, Emma Sophie, von Neftenbach ZH, Tochter des Grunauer, Roman und der Grunauer geb. Fetzer, Michaela; Trauungen: Signer, Philip Sascha, von Appenzell AI, in Lausen, und Meyer, Doris Georgette, von Basel BS und Liesberg BL, in Lausen; Voirol, Joel, von Les Genevez JU, in Lausen, und Flury, Sandra, von Lommiswil SO, in Lausen; Todesfälle: Genfer geb. Buser, Dorli, 1932, von Lausen BL, verwitwet; Furlenmeier geb. Gysin, Gertrud, 1928, von Lausen BL, verwitwet.

7 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / KARTONSAMMLUNG VOM FREITAG, 02. SEPTEMBER 2016 Der Karton wird von der Firma Anton Saxer AG, Pratteln, eingesammelt. Wir bitten Sie, den Karton vor Uhr in Schachteln oder gebündelt an den markierten Sammelstellen bereitzustellen. Waschmittelboxen, Styropor und Papier gehören nicht in die Kartonsammlung. Die Entsorgung ist gratis. GRÜNABFUHR VOM FREITAG, 09. SEPTEMBER 2016 Die Grünabfuhr erfolgt durch die Firma Anton Saxer AG, Pratteln, von Haus zu Haus. Wir bitten Sie, die Behälter mit den Grünabfällen aus Küche und Garten unbedingt vor Uhr am Strassenrand vor der Liegenschaft bereitzustellen (gute Zufahrt erforderlich). Bitte beachten Sie, dass die Grünabfuhr für alle gebührenpflichtig ist. Die Grüngebührenmarken können bei den üblichen Verkaufsstellen bezogen werden. Sie benötigen für Behälter bis 75 L = 1 Marke grün, Behälter bis 140 L = 2 Marken grün, Behälter bis 240 L = 3 Marken grün, Bündel pro ¼ m 3 = 1 Marke grün. Für Säcke und Bündel gilt ein Maximalgewicht von 15 kg. Für Bündel ein Höchstmass von 200/100/50 cm.

8 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August /2016 8

9 1 Beilage zum Anzeiger Nr. 17/2016 vom 26. August 2016 EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016 auf Mittwoch, den 14. September 2016, um Uhr im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni Quartierplan Cheddite 3. Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. 4. Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. 5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen Lausen, den 16. August 2016/va NAMENS DES GEMEINDERATES: Der Präsident: Peter Aerni Der Verwalter: Thomas von Arx Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende Eingangskontrollen gemacht.

10 Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden 2 Trakt. 1: Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2016 Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen. Trakt. 2: Quartierplan Cheddite II A) AUSGANGSLAGE Das Areal der Cheddite in Lausen und Liestal wird zurzeit noch teilweise zwischengenutzt. Die eigentliche Produktion auf dem östlichen Arealteil wurde Ende 1999 stillgelegt. An der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 wurde eine Quartierplanung verabschiedet, welche auf dem gesamten, in den Gemeindegebieten von Liestal und Lausen liegenden Areal insgesamt 119 Wohnungen vorsah. Auf Lausner Boden waren 69 Wohnungen geplant. Die Quartierplanung Cheddite wurde vom Regierungsrat am 05. November 2005 genehmigt. Die Realisierung der damals genehmigten Wohnüberbauung konnte in den Folgejahren jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Dies veranlasste die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nrn (Liestal) und 384 (Lausen), vertreten durch die Firma Losinger Marazzi AG, bei der Stadt Liestal und der Gemeinde Lausen anzufragen, ob sie eine Neukonzipierung für eine Wohnüberbauung unterstützen würden, was auch eine neue Quartierplanung zur Folge hätte. Die Stadt Liestal wie auch die Gemeinde Lausen unterstützen daher die Absichten der Neukonzeption des Areals für eine neue Wohnüberbauung. Diese Ausgangslage ermöglichte es, die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ansatzes für eine künftige Wohnüberbauung anzugehen. Am 1. Dezember 2015 fand eine erste Informationsveranstaltung für die direkten Anstösser statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde über die vorgesehene Nutzungsänderung und die Überbauungsabsichten orientiert. Vom Dezember 2015 wurde zudem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sechs schriftliche Begehren zur Quartierplanüberbauung eingegangen sind. Aufgrund der zahlreichen Eingaben wurde das Projekt optimiert und die betroffene Anwohnerschaft anlässlich einer zweiten Informationsveranstaltung am 21. Juni 2016 nochmals über das überarbeitete Überbauungsprojekt informiert. B) QUARTIERPLANPROJEKT (siehe auch Situationsplan auf der letzten Seite dieser Vorlage) Die neue Quartierplanung "Cheddite II" auf dem Gemeindegebiet von Lausen bezweckt, neben der Neunutzung des betreffenden Areals für eine Wohnüberbauung, eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung der Realisierung einer Wohnüberbauung nach folgenden Zielsetzungen: Sicherstellung einer attraktiven Wohnüberbauung in Beachtung der speziellen Lage zwischen der Ergolz und dem Waldareal; Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung; Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck; Ausbildung einer attraktiven Aussenraumgestaltung durch eine differenzierte und vernetzende Grün- und Freiraumgestaltung; Renaturierung des Windentalbächlis als Kleingewässerstruktur mit dazugehörendem Uferbereich; Sicherstellung des Raumbedarfs für Fliessgewässer sowie des Schutzes vor Naturgefahren; Sicherstellung einer hohen Wohnqualität unter Berücksichtigung des Lärmschutzes. Die Überbauung auf Lausner Gemeindegebiet besteht aus sechs Mehrfamilienhäusern, welche parallel zur Weidmattstrasse erstellt werden sollen. Gegenüber dem Ziegelmattquartier werden die beiden Gebäude mit drei Vollgeschossen sowie beim oberen Block mit Sockelgeschoss realisiert, damit ein harmonischer Übergang zur bestehenden

11 3 Siedlungsstruktur entsteht. Der Grenzabstand zur bestehenden Überbauung an der Ziegelmattstrasse beträgt über 12 Meter und entspricht dem ursprünglich genehmigten Quartierplan aus dem Jahre In der Überbauung sollen auf Lausner Gemeindegebiet 115 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 14'850 m 2 erstellt werden. Die Verbindungsstrasse von Lausen nach Liestal wird gleichzeitig mit der Wohnüberbauung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der öffentliche Bus sowie die Velofahrer und Fussgänger können die Strasse jedoch ungehindert benützen. Im Innenbereich der Überbauung entstehen Aufenthaltsbereiche (Begegnen, Spielen, Aufenthalt) für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 384 (GB Lausen) und die Einwohnergemeinde Lausen kommen überein, dass innerhalb des Quartierplan-Areals die Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit auch für Nichtbewohner der Überbauung gewährleistet bleibt (Entlang der Ergolz oder über einen Freiraumbereich). Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sind 150 Parkplätze für den Teilbereich Lausen erforderlich. Die erforderlichen 115 Stammparkplätze werden primär in einer unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Die erforderlichen 35 Besucherparkplätze werden primär oberirdisch, ein Teil davon falls notwendig unterirdisch angeordnet. Die unterirdische Einstellhalle auf Lausner Seite wird gegenüber einer unterirdischen Einstellhalle auf dem Teilgebiet der Stadt Liestal baulich getrennt. Die oberirdischen internen Freiraumflächen dürfen nicht als Durchfahrtsmöglichkeit zum angrenzenden Teilgebiet der Stadt Liestal verwendet werden. Mit diesen Massnahmen wird verhindert, dass ein Durchgangsverkehr über die geplante Überbauung entsteht. Die Gebäude sind drei- bis fünfgeschossig, teilweise mit Sockelgeschossen. Die Wohnungen verfügen über grosse Balkonflächen oder Gartensitzplätze. Alle Gebäude besitzen ein begrüntes Flachdach. Die Wohnungen sollen auf eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und es sollen unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Wohnungsprodukte erstellt werden. Es ist geplant, dass die Wohnflächen entweder im Stockwerkeigentum gekauft oder gemietet werden. Die Überbauung wird voraussichtlich in zwei- bis drei Bauetappen realisiert. Zwischen dem Wald im Norden des Areales und dem Flussraum sind verschiedene natürliche Freiräume vorgesehen, inkl. des offenen Bachlaufes aus dem Windental. Entlang der Hochleistungsstrasse H2 wird eine ca. 2.5 Meter hohe Lärmschutzwand erstellt, damit die gesetzlichen Lärmwerte für das Bewohnen jeder Wohnung auch bei offenem Fenster eingehalten werden können. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 betreffend Quartierplanung Cheddite werden aufgehoben: a) Zustimmung zu den Plänen zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse b) Genehmigung des Quartierplan-Reglements für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal c) Genehmigung des Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal 2. Den neuen Plänen vom 18. Juli 2016 zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse wird zugestimmt. 3. Das Quartierplan-Reglement vom 18. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. 4. Der Quartierplan-Vertrag vom 12. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. Die Planunterlagen, das Quartierplan-Reglement sowie der Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des ehemaligen Cheddite-Areales in Lausen können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.

12 Fotomontage QP Cheddite / Ansicht von der Weidmattstrasse in Richtung Liestal 4

13 Situationsplan QP Cheddite II 5

14 6 Trakt. 3: Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT UND BAUABLAUF Die Gemeinde Lausen beabsichtigt, die Weidmattstrasse auf einer Länge von ca. 250 m auszubauen. Der Bereich des Projektparameters umfasst die Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Vorgesehen sind der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung, die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie der gesamte Strassenbau inkl. Strassenentwässerung und die Anpassungen der Vorplätze an die neuen Verhältnisse. Auf der gesamten Länge der Weidmattstrasse wird der komplette Strassenaufbau erneuert. Zudem werden ein neues Trottoir und diverse Verengungen ausgebaut. Als erstes wird die neue Wasserleitung erstellt. Eventuelle weitere Leitungen anderer Werke werden ebenfalls in diesem Zeitraum gebaut. Nachdem alle Leitungen verlegt sind, kann der Graben, mit geeignetem Auffüllmaterial bis zur Unterkante der bestehenden Fundationsschicht, aufgefüllt werden. Anschliessend wird der gesamte Strassenkoffer (Steinbett etc.) inkl. Belag aufgebrochen. Dann folgen die Randabschlussarbeiten, die Fundationsschicht wird eingebracht und der Belag eingebaut. Während den Bauarbeiten ist die Weidmattstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den bestehenden Gebäuden werden jedoch möglich sein. Es muss mit Behinderungen während der Bauzeit gerechnet werden. Der Busbetrieb muss während dieser Zeit umgeleitet werden. Vorgesehen ist, die Bauarbeiten vor Baubeginn des Wohnüberbauungsprojektes Cheddite II zu realisieren. Der Baustart ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. Die Realisation der Schrankenanlage auf der Grenze zur Stadt Liestal wird mit dem Sanierungsprojekt Weidmattstrasse 2. Etappe, Abschnitt Gartenstrasse - Stadtgrenze Liestal nach Abschluss der Bauarbeiten für die Wohnüberbauuung "Cheddite" II realisiert. B) WIEDERVERWENDUNG / ENTSORGUNG VON BELAGSMATERIAL Die Baustellenabfälle werden nach Sorten getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Diese Materialien werden aufbereitet und wieder als normierte, qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe eingesetzt. Bei einem Teil des jetzt eingebauten Belages (ca. 500 m2) liegt der Teergehalt über dem heute maximal zulässigen Wert gemäss BUWAL-Richtlinien, die für eine Wiederverwendung des Materiales akzeptiert werden. Die Entsorgung erfolgt in eine Sonderdeponie. C) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für die Strassenkorrektion sieht wie folgt aus: Strassenbauarbeiten Fr. 520' Strassenbeleuchtung (Kandelaber) 4 Stück Fr. 25' Instandstellungsarbeiten (Gärtner, Zäune, Mauern etc.) Fr. 25' Geometer, Vermarkung, Markierungsarbeiten etc. Fr. 10' Entsorgungskosten für einen Teil Belag in einer Sonderdeponie Fr. 32' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 30' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 70' Zwischentotal Fr. 712' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 63' Total Fr. 775' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 770' vorgesehen.

15 D) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für die Korrektion der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. 7 Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. Trakt. 4: Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT FÜR DIE WASSERLEITUNG Im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion der Weidmattstrasse auf einer Länge von rund 250 m ist auch vorgesehen, die Wasserleitung zu erneuern. Der Bereich des Projektparameters umfasst den Ersatz der Wasserleitung Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Die bestehende Guss-Trinkwasserleitung wird durch eine neue HDPE-Wasserleitung ersetzt. Sämtliche Hausanschlüsse werden bis zur privaten Parzellengrenze erneuert. B) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Weidmattstrasse sieht wie folgt aus: Tiefbauarbeiten Fr. 115' Sanitärarbeiten für die Trinkwasserleitung Fr. 65' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 20' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 20' Zwischentotal Fr. 220' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 20' Total Fr. 240' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 240' vorgesehen. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung in der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.

16 Situationsplan Ausbauprojekt Weidmattstrasse 8

17 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August /2016 9

18 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August /

19 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August /

20 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / SCHEURER SEIT 1991 KERAMIK IHR PARTNER FÜR KERAMISCHE BELÄGE Mit unserer 25 jährigen Erfahrung empfehlen wir uns für allgemeine Plattenarbeiten, Reparaturen und Umbauten im Innen- und Aussenbereich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf eine individuelle Beratung vor Ort ist für uns selbstverständlich Brühlstrasse 46, 4415 Lausen HOLZBAU DACHSANIERUNG AUFSTO OCKUNG FASSADEDÄMMUNG ELEMENTBAU DACHFENSTER TREPPE PPENBAU INNEN NAUSBAU U D AS KLEI NE, DYNAMISCHE TEAM FREUT AUF IHREN ANRUF. SICH Kanalstrasse Lausen info@schuetz-holzbau.ch

21 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August /

22 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / Neue Adresse: KAFFEEMASCHINE? Beratung, Service, Verkauf und Reparaturen: Saeco, Jura, Rotel, Siemens, De Longhi und weitere Planen Sie ein Fest im Grünen, inmitten des Waldes? Dann ist unsere Waldhütte «Edleten» für Sie sicher der richtige Ort. Auf können Sie die Waldhütte online reservieren oder telefonisch unter der Nummer DETTWILER GmbH Kasernenstrasse 72, 4410 Liestal Tel.: , Fax: Bieli Bestattungen Ein Familienunternehmen seit 1886 Inhaber Beat & Martin Burkart In Allschwil, Liestal, Birsfelden, Basel: Tel Wir sind 24 Stunden für Sie da. Servi-Tec Lausen GmbH Wolfgasse Lausen info@servi-tec.ch Hauptstrasse Pratteln Tel info@schneider-sss.ch Unsere Tochterfirma Hauptstrasse Pratteln Tel info@schneider-sss.ch

23 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / WIR BEWEGEN. CHRISTEN TRANSPORT AG MULDENSERVICE TEL Christen Transport AG Landstrasse 27 Postfach 265 CH-4452 Itingen BL Mulden von 1m3-40m3 BAU DIENST Bruno Schindler Feldstrasse Bubendorf Tel Fax Maurerarbeiten Gipserarbeiten Plattenarbeiten Kaminsanierungen Auch für kleine Arbeiten und Reparaturen im und ums Haus Eigenleistungen möglich Stark- und Schwachstrom Telekommunikation Netzwerk Satelliten- und TV-Anlagen Internetanschlüsse Beleuchtungskonzepte Gartenbeleuchtungen Alarm- und Videoüberwachungssysteme Haushaltgeräte Der Elektriker mit Sitz in Lausen seit 1973 Unsere Aufgabe ist es, der Kundschaft komfortable Installation zu bieten, welche alle Wünsche vollumfänglich abdeckt. Mattenweg Lausen Telefon Fax

24 Lausner Anzeiger Freitag, 26. August / Medizinische Notfallversorgung Oberes Baselbiet Im Notfall, was tun - wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist lebensbedrohliche Notfälle 144 oder 112 Sanitätsnotruf nicht lebensbedrohliche Notfälle MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale Spitex Lausen plus Bettenachweg 4, 4415 Lausen info@spitex-lausenplus.ch Homepage: Gemeindeschwester: Öffentliche Sprechstunde und direkt telefonisch erreichbar: Montag Freitag Uhr Übrige Zeiten Telefonbeantworter Hauspflege und Geschäftsleitung: Frau Sylvia Lüdin Direkt telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag Uhr Montag und Donnerstag Uhr Übrige Zeit Telefonbeantworter Fahrdienst Frauenverein Lausen Vermittlung, Information und Anmeldung: M. Fischer, Telefon Montag Freitag Uhr Mütter- und Väterberatung >Beratungsnachmittage: 2x pro Monat mit Voranmeldung von Uhr Bettenachweg 4, im Gebäude der Spitex Lausen plus Terminvereinbarung Mittwoch und Freitag von Uhr und telefonische Frau Petra Abt, Tel Beratung: mblarb@gmail.com Fachstelle für Altersfragen Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Lausen Bettenachweg 4, 4415 Lausen info@falterlausen.ch Sprechstunde unter jeweils Montag, Uhr. Während der übrigen Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft. Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Hauptzentrale: / Übrige, direkte Nummer (letzte Stelle): FAX: 1, Gemeindeverwalter: 2, Leiter Fin an zen und Steuern: 3, Bereichsleiterin Steuern: 4, Leiter Bau und Unterhalt: 6, Leiterin Soziale Dienste: 8, Brunnmeister: Ausserhalb der Bürozeiten gibt der automatische Anrufbeantworter Auskunft. Pikettdienst der Hauswarte während den Wochenenden: Tel Sprechstunden: Gemeindepräsident: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, bis Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P Brunnmeister: Thomas Wiesner, Hauptstrasse 4a, 4441 Thürnen, Tel Präsident Schulrat: Martin C. Huber, Hupperstrasse 92, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel (während Geschäftszeiten) Schulleitung Kindergarten und Primarschule Lausen Primarstufe: Thomas Bühler, Primarschule: Urs Beyeler, Kindergarten: Corinne, Löw, Anmeldungen erwünscht über Tel. Schule oder Privattel., FAX , Mail: schulleitung@schule-lausen.ch Evangelisch-reformiertes Pfarramt: Nach Vereinbarung Pfr. Hardy Meyer, Tiergartenstrasse 5, Tel Römisch-katholisches Pfarramt: Rheinstrasse 20 b, 4410 Liestal, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. Nr , Pfarrhaus (Kontaktperson: Peter Messingschlager)

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung ~ Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2007/143 Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung Kurzinformation Der Quartierplan Bahnhofareal 1 wurde mit Genehmigung

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 28. März 2012, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2011

Mehr

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen.

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. Gemeinde protteln Antrag des an den G e m ein der a t e s Ein W 0 h n e r rat Pratteln, 26. Juli 2005 Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. 1. Grundlagen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Genehmigung des Beschlussprotokolls der Einwohnergemeinde- Versammlung vom 22.6.2010

Mehr

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Geschäft 6 Bürgerheim Einbau von acht Sozialwohnungen 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft

Mehr

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL TRAKTANDEN 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2005 (Beschluss-

Mehr

Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates

Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates Prüfung der Jahresrechnung Während die Rechnungsprüfungskommission die Jahresrechnung der Gemeinde aus finanzpolitischer Sicht prüft, führt eine Revisionsgesellschaft

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Mittwoch, 10. Mai 2006, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2005

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Roggenburg News. Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012

Roggenburg News. Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012 Roggenburg News Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012 AUS DEM INHALT SEITE Gemeindepräsidium ab 01. Juli 2012 2 Einladung zur Abschiedsparty unseres Gemeindepräsidenten 3 Überparteiliches Komitee für bürgernahe Gerichtsorganisation

Mehr

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung Donnerstag, 27. November 2008 im Friedheim 19.30 Uhr Bürgergemeinde 20.00 Uhr Einwohnergemeinde Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen

Mehr

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH

ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH 1 VERTRAG 1. ZWECK, GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1.1 Die Feuerwehren von Spreitenbach und Killwangen schliessen sich im Interesse einer rationellen und effizienten

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Bericht und Antrag des Gemeinderates Silenen zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2015 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat

Mehr

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg

Mehr

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung

Mehr

Lausner Anzeiger. Aus dem Gemeinderat. Freitag, 14. Juni 2013 Ausgabe 12/2013

Lausner Anzeiger. Aus dem Gemeinderat. Freitag, 14. Juni 2013 Ausgabe 12/2013 Lausner Anzeiger Freitag, 14. Juni 2013 Ausgabe 12/2013 Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail: info@lausen.bl.ch www.lausen.ch Druck: Offsetdruck Grauwiller

Mehr

LLSCHWIL. Ubergangslösungen für den Tageskindergarten und die Tagesschule Allschwil. Ressourcenplanung betreffend.. Geschäft No.

LLSCHWIL. Ubergangslösungen für den Tageskindergarten und die Tagesschule Allschwil. Ressourcenplanung betreffend.. Geschäft No. GEMEINDERAT W LLSCHWIL Geschäft No. 4140 Ressourcenplanung betreffend.. Ubergangslösungen für den Tageskindergarten und die Tagesschule Allschwil Bericht an den Einwohnerrat vom 29. Mai 2013 Bericht des

Mehr

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung 2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung Referent: Guido Heiniger Ausgangslage Die - das Baureglement. s Bern hat d 26. Juni 2009 sowie die geringfügige Änderung des Baureglementes vom

Mehr

Botschaft. Sanierung altes Posthaus, Silenen

Botschaft. Sanierung altes Posthaus, Silenen Einwohnergemeinderat Gotthardstrasse 217 6473 Silenen Tel : 041 884 81 10 Fax : 041 884 81 11 E-mail : gemeindeverwaltung@silenen.ch Homepage : www.silenen.ch Botschaft Sanierung altes Posthaus, Silenen

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau eines Rad-/ Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K

Mehr

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Zullwil E I N L A D U N G zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Budget 2014 auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Das Protokoll der letzten Versammlung, das vollständige

Mehr

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

auf Montag, 2. September 2013, 19.30 Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178 Gemeinderat Dorfstrasse 6 Tel 044 857 10 10 gemeinde@oberweningen.ch 8165 Oberweningen Fax 044 857 10 15 www.oberweningen.ch An die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberweningen Politische Gemeinde

Mehr

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung. Einladung Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Gemeindeversammlung Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 16. Juni 2014 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Traktanden:

Mehr

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) 7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) Ausgangslage Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 ist die bestehende Mischabwasserleitung

Mehr

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH 8. Juli 2008 38 Beginn: 19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH Anwesende: Gemeindepräsident: Muralt Beat Gemeindevizepräsident: Fröhlicher André Gemeinderatsmitglieder: Flühmann Peter Lange Simon Bärtschi Peter

Mehr

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT 206 Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse Kurzinformation:

Mehr

EINLADUNG ZUR 1. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2015

EINLADUNG ZUR 1. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2015 1 Beilage zum Anzeiger Nr. 04/2015 vom 06. März 2015 EINLADUNG ZUR 1. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2015 auf Mittwoch, den 25. März 2015, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Traktanden 1.

Mehr

Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse 20 30; Einjähriger Verpflichtungskredit

Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse 20 30; Einjähriger Verpflichtungskredit VORTRAG der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern an den Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates Bern; Erwerb der Liegenschaft Murtenstrasse 32 im Rahmen des Neubauprojekts Murtenstrasse

Mehr

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 27. Juni 2012 / Geschäft Nr. 4 Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit 1. Ausgangslage Zwischen der Gemeinde Zollikofen

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Privatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Privatstrassen und (Fuss-) Wege sind von Privaten erstellte Strassen und Wege, die nicht dem Gemeingebrauch zugänglich sind. Strassenreglement vom 7. Juni 03 Die Gemeindeversammlung Densbüren, gestützt auf 34 Abs. und 03 ff des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG) vom 9. Januar 993 sowie

Mehr

10. Sitzung vom 16. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS

10. Sitzung vom 16. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 10. Sitzung vom 16. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Teilersatz Abwasserkanal Stationsstrasse/Arbeitsvergabe Verein Standortförderung Knonauer Amt/Statutenentwurf/Beitritt/Grundsatzentscheid

Mehr

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Oktober 2014, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Oktober 2014, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Oktober 2014, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg Traktanden 1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. April 2014 2. Teilrevision des Baugesetzes

Mehr

Politische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement

Politische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement Politische Gemeinde Warth-Weiningen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation und Verwaltung Seite 2 Art. 1 Grundlagen Seite 2 Art. 2 Friedhöfe Seite 2 Art. 3 Friedhofordnungen

Mehr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof

Mehr

CUMEGN POLITIC SAVOGNIN POLITISCHE GEMEINDE SAVOGNIN

CUMEGN POLITIC SAVOGNIN POLITISCHE GEMEINDE SAVOGNIN CUMEGN POLITIC SAVOGNIN POLITISCHE GEMEINDE SAVOGNIN fon +41 (0)81 684 11 17 fax +41 (0)81 637 11 91 7460 Savognin www.savognin-gr.ch info@savognin-gr.ch Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 28. August

Mehr

Umzonung Teilbereich "Eltschbühl" in Grafenort

Umzonung Teilbereich Eltschbühl in Grafenort E I N W O H N E R G E M E I N D E Dorfstrasse 1 Postfach 158 6391 Engelberg www.gde-engelberg.ch Gemeinde-Info vom 30. Mai 2013 Nr. 22 Infolge einer Grossveranstaltung, verbunden mit einer teilweisen Sperrung

Mehr

Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53. zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt

Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53. zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53 zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt 18. April 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat

Mehr

Einwohnergemeinde Ziefen

Einwohnergemeinde Ziefen Einwohnergemeinde Ziefen Erläuterungen zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 Das ausführliche Protokoll

Mehr

- 56 lit. a) des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 - die Verordnung über das kantonale Bodenverbesserungswesen vom 27.

- 56 lit. a) des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 - die Verordnung über das kantonale Bodenverbesserungswesen vom 27. einwohnergemeinde Stand: 19. Dezember 2003 Gestützt auf - 56 lit. a) des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 - die Verordnung über das kantonale Bodenverbesserungswesen vom 27. Dezember 1960 - das kantonale

Mehr

Einfamilienhaus an zentraler Lage

Einfamilienhaus an zentraler Lage Einfamilienhaus an zentraler Lage Verkaufsobjekt Einfamilienhaus Hallenstrasse 3 und 3a 4104 Oberwil Richtpreis CHF 1 200 000.- Kontakt Frau Stefanie Borer, Bereich Immobilienverkehr Telefon: +41 (0)61

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Wolhusen Markt Sandmätteli

Mehr

Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1'326'000.00 inkl. MWST für den Neubau des Einfachkindergartens "Ziegelei"

Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1'326'000.00 inkl. MWST für den Neubau des Einfachkindergartens Ziegelei G E M E I N D E R AT Geschäft Nr. 4061D Abrechnung über den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1'326'000.00 inkl. MWST für den Neubau des Einfachkindergartens "Ziegelei" Bericht an den Einwohnerrat vom

Mehr

Oetwil am See. Einladung. zur Gemeindeversammlung. von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See

Oetwil am See. Einladung. zur Gemeindeversammlung. von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See Oetwil am See Einladung zur Gemeindeversammlung von Montag, 28. September 2015, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See 1 Gemeindeversammlung vom 28. September 2015 Die Stimmberechtigten

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Einwohnergemeinde Ziefen Sonderausgabe EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 23. März 2015, 20.00 Uhr Kleine Turnhalle Traktanden 1. Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Törlibach/Behebung von Ufer-/Rutschschäden/Bauabrechnung/Genehmigung Zügnisbach/Erweiterung Abflussprofil/Bauabrechnung/Genehmigung

Mehr

Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Botschaft über die Geschäfte der Einwohnergemeindeversammlung Kappel (Rechnungsgemeinde) Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Traktanden: 1. Nachtragskredit CHF 45 200.00 und neue Gesamtsumme

Mehr

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010 Einwohnergemeinde Ormalingen Ormalingen, im September 2010 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 3. Dezember 2010, 20.15 Uhr im Mehrzweckraum des Zentrums Ergolz (ehemals APH Ergolz,

Mehr

Wilstrasse 2, 5610 Wohlen. Loft Büro-und Gewerbeflächen Wir schaffen Raum für Ihren Erfolg

Wilstrasse 2, 5610 Wohlen. Loft Büro-und Gewerbeflächen Wir schaffen Raum für Ihren Erfolg Wilstrasse 2, 5610 Wohlen Loft Büro-und Gewerbeflächen Wir schaffen Raum für Ihren Erfolg Loft Loft stammt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie Dachboden oder Estrich. Der Loft, auch als Kurzform

Mehr

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung Reglement über die Wohnbauförderung Homologation durch den Staatsrat des Kantons Wallis am 05. November 2008 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 2 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 11. Dezember 2003, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2003 2. Neues

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS Fassung vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeiner Teil Grundsatz 1 3 Vertretungsansprüche in Kommissionen 2 3 II.

Mehr

WüFla. Leiter/in Bauamt und technische Dienste (100%)

WüFla. Leiter/in Bauamt und technische Dienste (100%) WüFla Nr. Nr. 07 07 / / 14 14 3. 3. April April 2014 2014 Nächste Ausgabe: 17. 17. April April 2014 2014 36. 36. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage, donnerstags in

Mehr

Information des Bürgermeisters. 61. Sitzung des Gemeinderates vom 04. Mai 2010

Information des Bürgermeisters. 61. Sitzung des Gemeinderates vom 04. Mai 2010 Information des Bürgermeisters 61. Sitzung des Gemeinderates vom 04. Mai 2010 10. Mai 2010 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 10. Mai 2010 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus

Mehr

Gemeinde Fahrwangen. Strassenreglement

Gemeinde Fahrwangen. Strassenreglement Gemeinde Fahrwangen Strassenreglement 2006 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung,

Mehr

Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015

Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015 Protokoll Gemeinderat vom 31. März 2015 L2.01.2 Liegenschaften, Gebäude, Grundstücke / Einzelne Objekte Temporärer Schulraum Obermatt Bewilligung eines Projektierungskredites von Fr. 70 000.-- Antrag und

Mehr

Erschliessungsprogramm

Erschliessungsprogramm Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.

Mehr

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014 VOLKSABSTIMMUNG 18. Mai 2014 über den Einwohnerratsbeschluss vom 25. November 2013 betreffend Quartierplanung Fachmarkt Grüssenhölzli / Sondervorlage für Gemeindebeitrag Entsorgung Altlasten von netto

Mehr

Bämbeler Gmeiniblatt

Bämbeler Gmeiniblatt Bämbeler Gmeiniblatt Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bennwil Erscheint monatlich ca. am 10. Redaktionsschluss jeweils am 30. Inserate für's Blättli via E-Mail an: gemeinde@bennwil.bl.ch Gemeindeverwaltung

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Gemeindeversammlung. Gemeinde Stäfa

Gemeindeversammlung. Gemeinde Stäfa 3 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Stäfa und der Schulgemeinde Stäfa Montag, 7. Dezember 2009, 20 Uhr reformierte Kirche Stäfa 4 Politische Gemeinde Stäfa Anträge des Gemeinderates

Mehr

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin PROTOKOLL der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Vorsitz: Protokoll: Willy Schmid, Gemeindeammann Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

Mehr

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat

Wahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe Juni 2014 Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien Das Führungsgremium der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

G E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement

G E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement G E M E I N D E U N T E R K U L M Strassenreglement gültig ab 0. April 006 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen, Wege und Privatstrassen,

Mehr

Gemeinderat. Sanierung Werkgebäude Vordere Zelglistrasse 2 Kreditbewilligung. Der Gemeinderat beschliesst

Gemeinderat. Sanierung Werkgebäude Vordere Zelglistrasse 2 Kreditbewilligung. Der Gemeinderat beschliesst Gemeinderat Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 25. März 2014 Sanierung Werkgebäude Vordere Zelglistrasse 2 Kreditbewilligung L2.01.2 Der Gemeinderat beschliesst 1. Der Gemeindeversammlung wird folgender

Mehr

Gemeinde Obersiggenthal

Gemeinde Obersiggenthal Gemeinde Obersiggenthal Gemeinderat Nussbaumen, 4. November 2011/ vb Bericht und Antrag an den Einwohnerrat GK 2011 / 39 Sanierung Liegenschaftsentwässerungen an öffentlichen Gebäuden; Kredit über 257'000

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ)

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ) 2. BAUETAPPE (TRAKT 2 MIT TURNHALLEN) UND GESAMTES NEUBAUOBJEKT

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 03. Mai 2012, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 03. Mai 2012, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 03. Mai 2012, 20.00 Uhr, in der Aula Felsberg Traktanden 1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. Februar 2012 2. Personalerweiterung Schule

Mehr

Freitag, 29. Mai 2015

Freitag, 29. Mai 2015 Freitag, 29. Mai 2015 Gemeindesaal Herznach 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 1 TRAKTANDEN der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2015

Mehr

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996

Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996 9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.

Mehr

WüFla. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014

WüFla. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014. 10. Generalratssitzung vom 7. Mai 2014 WüFla Nr. 10 / 14 Nr. 15. Mai 102014 / 14 Nächste 15. Ausgabe: Mai 2014 Nächste 30. Mai Ausgabe: 2014 30. Mai 2014 36. Jahrgang 36. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage,

Mehr

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 EINWOHNERGEMEINDE INS Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Rebstock Botschaft des Gemeinderates an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinde Ins Inhaltsverzeichnis

Mehr

EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG 25. September 2014, 20.00 Uhr, im Regionalen Gymnasium Laufental- Thierstein, Steinackerweg 7, Laufen. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2014. TRAKTANDEN

Mehr

Stadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a

Stadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a Stadt Liestal DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a Verkehrskonzept Liestal Kurzinformation Das vorliegende, unter der Federführung des Kantons erarbeitete Verkehrskonzept entspricht weitgehend dem

Mehr

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH

Einladung zur. Gemeindeversammlung. vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Einladung zur Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Chesselhuus, Pfäffikon ZH Traktanden Seite Anträge des Gemeinderates: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 (inkl. Globalbudgets)

Mehr

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und

Mehr

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Vernetzungsprojekt Phase 2/Überarbeitung und Übernahme in Amtl. Vermessung Entwurf Vereinb. zur Zusammenarbeit zw. Gemeinden/Kt.

Mehr

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon

Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Sachgeschäft Kauf Liegenschaft KTN 1769 Wilhelmshof 23, Pfäffikon Antrag des Gemeinderates Schnitt A-A 1. Die Gemeinde Freienbach kauft von Claudia Nydegger-Kreienbühl, Seelihalde 8, 8825 Hütten, die Liegenschaft

Mehr

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Botschaft betr. Kredit für den Ausbau und die Sanierung der Quartier- bzw. Sammelstrassen im Unterwaldhaus (Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und

Mehr

Liebe Rümlangerinnen und Rümlanger. Abfallbewirtschaftung Rümlang: Telefon 044 817 75 55 oder werner.buergler@ruemlang.zh.ch

Liebe Rümlangerinnen und Rümlanger. Abfallbewirtschaftung Rümlang: Telefon 044 817 75 55 oder werner.buergler@ruemlang.zh.ch ruemlang_abfallbroschuere 2016.qxp_Layout 1 19.11.15 09:57 Seite 1 Recycling 2016 Liebe Rümlangerinnen und Rümlanger Die vorliegende Recyclingbroschüre informiert Sie über das richtige Entsorgen von Abfällen

Mehr

Eptinger September 2003

Eptinger September 2003 Eptinger September 2003 Mitteilungs blatt Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Eptingen Redaktion: Telefon: Telefax: Infos über Eptingen im Internet: Gemeindeverwaltung 062 299 12 62

Mehr

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 98 Schleinikon Sanierungsregion: FUR Furttal, Los

Mehr

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 1 Frutigen Einwohnergemeinde Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 14.09.2015/gpf Gemeinderat Frutigen Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 wird ein Darlehen von 1,2 Mio. Franken an

Mehr

Vertrag über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal

Vertrag über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal Entwurf 4.0 LKA 9.05.01 Vertrag über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal Vom 10. Mai 01 01 Die Einwohnergemeinden Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen,

Mehr

Verhandlungsbericht (GR-Sitzung vom 19. November 2008)

Verhandlungsbericht (GR-Sitzung vom 19. November 2008) Verhandlungsbericht (GR-Sitzung vom 19. November 2008) Das kommunale Alterskonzept wird regelmässig überarbeitet, damit den sich laufend verändernden Bedürfnissen und Wünschen Rechnung getragen werden

Mehr

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 11. September 2015 B 7 Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

Gemeindeabstimmung. vom 13. Februar 2011. Sanierung Magdenauerstrasse

Gemeindeabstimmung. vom 13. Februar 2011. Sanierung Magdenauerstrasse Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2011 Sanierung Magdenauerstrasse Inhaltsverzeichnis Sanierung Magdenauerstrasse 4 10 Gutachten über die Gewährung eines Baukredites für die Sanierung der Magdenauerstrasse

Mehr

Gemeindeabstimmung. vom 22. September 2013. Projekt und Kredit über CHF 1 286 000.00 für den Umbau der Liegenschaft Glarnerstrasse 37, Richterswil

Gemeindeabstimmung. vom 22. September 2013. Projekt und Kredit über CHF 1 286 000.00 für den Umbau der Liegenschaft Glarnerstrasse 37, Richterswil Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 Projekt und Kredit über CHF 1 286 000.00 für den Umbau der Liegenschaft Glarnerstrasse 37, Richterswil Publikation: August 2013 Gemeindeabstimmung vom 22. September

Mehr

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon

Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon Gemeindeordnung Politische Gemeinde Schmerikon Übersicht Artikel 1. Grundlagen Geltungsbereich 1 Organisationsform 2 Organe 3 Aufgaben 4 Amtliche Bekanntmachungen 5 2. Bürgerschaft Grundsatz 6 Befugnisse

Mehr

Verkauf 4 ½-Zimmer Eigentumswohnung StWE

Verkauf 4 ½-Zimmer Eigentumswohnung StWE Verkauf 4 ½-Zimmer Eigentumswohnung StWE mit Sitzplätzen, Garten, Kellerraum und Parkplatz in Einstellhalle Riedernstrasse 4 3661 Uetendorf Inhalt Dorf 3 Lage 4 Situationsplan 5 Eckdaten der Wohnung 6

Mehr

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Gemeindeversammlung der Gemeinde Zizers: Donnerstag, 09. April 2015, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Lärchensaal Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und

Mehr

Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Kirchberg mit Elektrizität und TV-/Radio-Signalen 2001

Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Kirchberg mit Elektrizität und TV-/Radio-Signalen 2001 Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Kirchberg mit Elektrizität und TV-/Radio-Signalen 001 Version 009 Reglement über die Versorgung der Einwohnergemeinde Kirchberg mit Elektrizität und

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

Traktandum 3a: Voranschlag 2011. 1. Laufende Rechnung

Traktandum 3a: Voranschlag 2011. 1. Laufende Rechnung Traktandum 3a: Voranschlag 2011 1. Laufende Rechnung Voranschlag 2011 Voranschlag 2010 Rechnung 2009 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Einwohnergemeinde 2'095'132 2'244'046 2'014'938 1'932'097

Mehr