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1 Infor Finance Newsletter 18. Juni 2014

2 Inhalt Finance... 3 Allgemeines... 3 Perfidia Version Corporate Planner Finance... 3 Finanzbuchführung... 4 Varial ReportFactory... 4 Personalwirtschaft... 6 Personalstandstatistik SAG-Rückmeldungen Weitere Inhalte ServicePack Installation und Administration

3 Finance Allgemeines Perfidia Version Mit der heutigen Kundeninformation möchten wir Sie auf die aktuellste Perfidia Version hinweisen. Die Versionsänderungen entnehmen Sie bitte wie üblich dem Dokument "change_history.pdf", das Bestandteil der Perfidia Zip-Datei ist. Die Perfidia Version stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: aspx?solutionid= Corporate Planner Finance Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über ein Problem auf CP-Seite in der aktuellen Version in der Funktionalität Corporate Planner Finance hinweisen. Der Fehler betrifft nur Kunden, die die -in Corporate Planner Finance- statistischen Angaben benutzen. Sind dort Werte vorhanden, die nach dem Zeitpunkt des letzten Imports liegen, werden diese grundsätzlich als importierte Werte interpretiert und schalten die Planung dann aus. Der Fehler ist bereits gefunden und behoben. Die Erstellung einer neuen Version läuft bereits und die Freigabe wird sehr kurzfristig erfolgen. Wir informieren Sie, sobald eine neue Version mit behobenem Fehler verfügbar ist. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 3

4 Finanzbuchführung Varial ReportFactory Version Sehr geehrter Infor - ReportFactory Benutzer, ab sofort steht die Version der Infor ReportFactory als Download zur Verfügung! Es handelt sich um ein Release zur Fehlerbereinigung. Die Version behebt ein Problem bei dem Fortschreiben eines Projekts. Zusätzliche Fehlerbereinigungen betreffen den Saldenimport und die Umbuchungen. Achtung: Durch eine Erhöhung der Mindestversion der Einreichungskomponente der Finanzverwaltung (ERiC) wird seit dem mindestens die ReportFactory Version 1.10 benötigt um eine E-Bilanzeinreichung vorzunehmen. Behobene Probleme: * [RF-1882] - Projekt fortschreiben eines Projekts mit leerer Umbuchung schlägt fehl * [RF-1886] - Umbuchung: Hinzufügen eines Kontos ohne Wert zu einer Umbuchung ist nicht möglich * [RF-1887] - Kontensaldenimport bei dem Fehler in der CSV Datei festgestellt werden, kann fehlschlagen, wenn die CSV Datei eine gewisse Größe überschreitet* Diverse Probleme behoben Eine detaillierte Liste der Verbesserungen befindet sich unter Für den Windows Installer, den wir für die Einzelplatzversion empfehlen, befindet sich das Downloadpaket unter Der Installer kann auch für eine Mehrplatzinstallation eingesetzt werden, wir empfehlen allerdings die nachfolgenden Pakete. Das Downloadpaket für eine separate Serverinstallation (Windows) befindet sich unter Falls Sie als Server ein Linux betreiben, befindet sich das Downloadpaket unter Die beiden Pakete unterscheiden sich nur im beigefügten Eric Modul der Finanzverwaltung. 4

5 Details zu den Funktionalitäten der ReportFactory finden Sie im Benutzerhandbuch Für einen einfachen Einstieg stellen wir Projektvorlagen für die ReportFactory auf der folgenden Seite zur Verfügung Ihre Lizenzdatei, die Sie bereits erhalten haben, behält weiterhin Gültigkeit. Ab der Version sind die Projektdaten kompatibel/ werden aktualisiert. Bitte führen Sie trotzdem eine Sicherung Ihrer Projektdaten durch. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns über die bekannte Supportadresse erreichen. Neue Excelvorlagen Ab sofort stehen neue Excelvorlagen für den handelsrechtlichen Einzelabschluss zur Verfügung. Diese wurden im Wikibereich des ReportFactory Excel Addins veröffentlicht. Bei den Excelvorlagen handelt es sich um universell einsetzbare Vorlagen für handelsrechtliche Einzelabschlüsse, mit denen Positionssalden erfasst oder angepasst werden können. Die Vorlagen können beispielsweise dazu genutzt werden, um die Bilanz und die GuV für die Offenlegung zu erfassen, oder um Werte außerhalb der Buchhaltung anzupassen (durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer). Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung von Überleitungsrechnungen für die E- Bilanz spezialisierte Vorlagen anbieten. Dazu sollten Sie die neuen universellen Vorlagen nicht verwenden. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die verfügbaren Vorlagen: Modul Kerntaxonomie Kerntaxonomie MicroBilG Excelvorlagen E-Bilanz_GAAP _Kerntaxonomie-de-core E-Bilanz_GAAP _Micro BILG-de-core-microbilg Ergänzungsbranchen E-Bilanz _Ergänzungsbranchen-de-bra xlsx Ergänzungsbranchen MicroBilG Banken Zahlungsinstitute Versicherer E-Bilanz _ErgänzungsbranchenMicroBILG-de-bra xlsx E-Bilanz _Banken-de-fi xlsx E-Bilanz _Zahlungsinstitute-de-pi shellstaffelform.xlsx E-Bilanz _Versicherer-de-ins xlsx 5

6 Personalwirtschaft Personalstandstatistik 2014 Für die Erstellung der jährlichen Personalstandstatistik zum Stichtag ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen für die Datensatzbeschreibung. Nachfolgend geben wir einen Überblick über diejenigen Änderungen, die unsere Anwender im Rahmen der Stammdatenverschlüsselung für einzelne Felder der Statistik 2014 beachten müssen: Staatlicher Aufgabenbereich (EF5) Für alle Länder gilt ab 2014 als Verbundsystematik der neue Funktionenplan; damit entfällt die bisherigen Anlage zur alten Verbundsystematik ( Anlage a der Erläuterungen). AFG-Beschäftigte (EF11) Im Feld EF11 "Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses" wird der Schlüssel "4" für "Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse nach 16e SGB II gefördert werden", in den Schlüssel "3" (Beschäftigte von begrenzter Dauer) integriert und der Schlüssel "4" damit ungültig. Bei der Ausgabe der Statistikdaten wird die Schlüsselziffer "4 AFG/ABM" aus dem Arbeitnehmerstamm automatisch umgesetzt in "3". Ein manuelles Umschlüsseln ist somit nicht zwingend vorzunehmen. Die Textbezeichnung der SZ 4 lautet jetzt "4 AFG/ABM alt". 6

7 Krankenpflegepersonal nach Kr-Anwendungstabelle (EF12) Für Krankenpflegepersonal ist in EF12 "Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses" der Schlüssel "5" nur noch zu verwenden, wenn die Beschäftigten in EF13 (Einstufungen) nach Entgeltgruppen der Kr- Anwendungstabelle signiert werden oder für Pflegekräfte in Ausbildung. Für "sonstige Beschäftigte" (EF13=900) ist in EF12 nur noch der Schlüssel "4" (Arbeitnehmer) zulässig. Der Schlüssel "6 Arbeiter" darf nicht mehr verwendet werden und wurde daher textlich um den Zusatz "alt" ergänzt. Entgeltordnung TVöD-Bund (EF13) Durch Einführung der neuen Entgeltordnung beim TVöD-Bund wird die Entgeltgruppe 9 auf zwei neue Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt; in EF13 "Einstufung" werden dazu neue Schlüssel eingeführt. Die Stammdaten des Feldes "Laufbahngr./Einst." müssen bei Bedarf entsprechend angepasst werden. Neue Stufen in Folge von Dienstrechtsreformen (EF17) Hessen: Neue Anlage zu EF17 "Stufe einer Bezügetabelle" Sachsen: Einführung von Stufen in der Besoldungsordnung W Familienzuschlag bei Arbeitnehmern (EF18 und EF19) Bei Arbeitnehmern sind grundsätzlich keine Angaben in den Feldern "18" (Familienstand im Familienzuschlag) und "19" (Kinderanteil im Familienzuschlag) (mehr) zu machen. Ausnahme: Für nicht verbeamtete Rechts- und Lehramtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind Familienzuschläge in EF18 und EF19 weiterhin anzugeben. 7

8 Hinweise zu: Familienstand im Familienzuschlag Maßgebend ist die Stufe (ohne Kinderzuschlagsanteil), nach der die Berechnung des Familienzuschlages im Berichtsmonat Juni erfolgt. Die Angabe erfolgt nur noch für Beamte/Beamtinnen, Richter/Richterinnen, DO-Angestellte, Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen sowie Bezieher/Bezieherinnen von Amtsgehalt. Folgende Schlüssel sind vorgesehen: 1 = Ohne Familienzuschlag Ledig, geschieden, Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt oder "aufgehobene Lebenspartnerschaft" 2 = Familienzuschlag Stufe 1 gekürzt Ehegatte im öffentlichen Dienst oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt sowie eingetragene Lebenspartnerschaft. Dazu gehören auch solche der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihrem Haushalt aufgenommen haben ( 40 Abs. 2 BBesG oder entsprechender in LBesG) 3 = Familienzuschlag Stufe 1 ungekürzt Verheiratet, verwitwet, ledig bzw. geschieden und zum vollen Bezug des Ehegattenbestandteils berechtigt sowie eingetragene Lebenspartnerschaft. Dazu gehören auch solche der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihrem Haushalt aufgenommen haben ( 40 Abs. 2 BBesG oder entsprechender in LBesG). Im Rahmen der internen Überprüfung der für die Statistik relevanten Stammdaten wurde festgestellt, dass die zurzeit angebotene Auswahl im AN- Stammdatenfeld "Familienstand Oz" nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspricht. 8

9 Daher wurden folgende Anpassungen für EF18 Familienstand im Familienzuschlag vorgenommen: Schlüsselziffer Guide neue Textbezeichnung Ausgabe EF18 Schlüssel Schlüsselziffer Guide 0 ohne OZ 0 ohne Fam.zuschlag 1 ohne Familienzuschlag 1 Stufe 1 1 St. 1 ungekürzt 3 Familienzuschlag Stufe 1 ungekürzt 2 Stufe 2 gekürzt 2 St. 1 gekürzt 2 Familienzuschlag Stufe 1 gekürzt 3 Stufe 2 ungekürzt 3 St.1 ungekürzt (wie 1) 3 Familienzuschlag Stufe 1 ungekürzt Kommunale Produktnummern (Pnr) der Verbundsystematik (EF42) Die Aufgabenbereiche entsprechen den in den kommunalen Haushalten angegebenen Aufgaben. Für doppisch buchende Kommunen ist die Produktnummer die maßgebliche Systematik. Im kameralen Rechnungswesen werden hingegen Gliederungsnummern angegeben. Der diesem Eingabefeld zu Grunde liegende kommunale Produktrahmen ist für doppisch buchende Kommunen vorgesehen. Für kameral buchende Kommunen kann in EF6 eine Gliederungsnummer eingetragen werden. Ist dies der Fall, kann das Feld EF42 auch leer bleiben. Die Ausgabe für EF42 wurde mit dem heutigen ServicePack nochmals geändert, da einige Statistikämter die Ausgabe der Produktnummer aus den Haushaltsstellenangaben des Arbeitnehmers beanstandet haben und stattdessen die 3-stellige Nummer aus der Anlage zu EF42 erwarten. Bis dato war es in Infor Financeso, dass, bei doppischer Buchführung, die Produktnummer aus den Haushaltsstellen für das Feld EF42 ausgegeben wurde, wenn das Feld "Ausg. Produktnr." in den Parameter / Tarifangaben des Statistikprogramms auf <Ja> eingestellt wurde. 9

10 Jetzt kann der Doppik-Anwender entscheiden, ob er die Produktnummer aus den Haushaltsstellen (KW 338) oder die im Arbeitnehmerstamm, Feld "Komm. Aufg.Bereich", verwaltete Kennziffer für das Feld EF42 heranziehen möchte. Gibt er im Parameter-Feld "Ausg. Produktnr." nun "Nein" an, dann wird bei Vorhandensein der Preisliste Doppik die 3-stellige Nummer aus dem Feld "Komm.Aufg.Bereich" als Kennzahl für das Feld EF42 herangezogen und nicht mehr die Produktnummer aus den Haushaltsstellen. Bei kameralistischer Buchhaltung wird wie bisher auch das AN- Stammdatenfeld für das Erfassungsfeld EF 6 herangezogen. 10

11 SAG-Rückmeldungen Im heutigen ServicePack wurden folgende Anpassungen für den Bereich der SAG- Rückmeldungen vorgenommen: Aufnahme neuer Systemlohnarten DBGZ Mit dem heutigen Programmstand stellen wir zwei neue Systemlohnarten zur Verfügung, die im Rahmen der DBGZ-Rückmeldungen Verwendung finden: Die Systemlohnart "Lfd. Entgelt Rueckm. DBGZ" nimmt das laufende Entgelt aus einer DBGZ-Meldung auf, die Systemlohnart "EGA Rueckmeldung DBGZ" erfasst eine über einen DBGZ-Satz zurückgemeldete Sonderzahlung. Der Aufbau dieser neuen Systemlohnarten über das Programm "Aufbau SYSLOA u. Standard-KTO" (KW 953) mit gültig ab aktiviert die neuen Bezeichnungen. 11

12 Durch den Aufbau der Systemlohnarten wird auch die Bezeichnung der Systemlohnart 1353 in "SV-Tage aus Rueckm. DBBG/DBGZ" geändert. Die Bezeichnung wurde angepasst, da ab auch SV-Tage über den Datenbaustein DBBG zurückgemeldet werden. Anpassungen für den Datenbaustein DBBG Fachinformation zum Datenbaustein DBBG und Rückmeldung von SV- Tagen ab Bei mehreren Arbeitgebern und Hinzutreten einer zweiten Beschäftigung oder Beginn von zwei Beschäftigungen während eines Monats werden die zur Aufteilung der Beiträge relevanten SV-Tage der Mehrfachbeschäftigung benötigt. Diese maßgeblichen SV-Tage werden in Zeiträumen ab über den Datenbaustein DBBG zurückgemeldet. Berechnungsrelevant werden die SV-Tage aus einem DBBG nur dann, wenn ein Arbeitgeber zu einer laufenden Beschäftigung hinzutritt oder auch, wenn beide Beschäftigungen bei den Arbeitgebern untermonatig aufgenommen oder beendet werden. Bei einem Hinzutritt weiß der neue, zweite Arbeitgeber (eigene SV-Tage < 30) nun durch die Rückmeldung der SV-Tage im DBBG, ob er für die Verhältnisrechnung nach 22 SGB IV tatsächlich 30 SV-Tage anzusetzen hat. Bei mehreren gleichzeitig beginnenden bzw. endenden Beschäftigungsverhältnissen sind die für die Verhältnisrechnung anzusetzenden SV-Tage anhand des Zeitraums zu ermitteln, in dem die Beschäftigungen insgesamt bestanden haben (Rahmenzeitraum); auch für diese Fälle benötigt die Software die anteiligen SV-Tage des Rahmenzeitraums, für den die anteilige BBG zu bilden ist. Ein Beispiel: 12

13 Weitere Inhalte ServicePack Nachfolgend sind weitere Anpassungen und Programmkorrekturen des heutigen ServicePacks beschrieben: Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt --- Für die DEÜV-Konformität wurden diverse Anpassungen aus aktuellen SV-Besprechungsergebnissen vorgenommen, wie z.b. die Erweiterung des Zeichensatzes für Straßennamen. 251 Institutionen 261 Anwender-Lohnarten 265 Formelstamm 330 Ein-/Austritte 394 / 395 Druck Jahreslohnkonten 461 Aufbau DEÜV- Meldungen 471 Aufbau KVdR- Meldungen Die Stammdaten der Unfallversicherung werden jetzt mit der jeweiligen Gültigkeit gelesen und geprüft. Beim Listdruck über die Einzelverarbeitung brach das Programm ab. Die Felder ZTAG, ZMON und ZJAH können jetzt mit unterschiedlichen Datentypen verglichen werden, z.b. eine Monatsangabe mit einer Komplettangabe, wie mit Ein ZVK-Eintritt konnte nicht entfernt werden. Dies ist nun möglich. Die Daten aus den SAG-Datenbausteinen DBGZ und DBBG werden jetzt auch in den Jahreslohnkonten der Mitarbeiter angedruckt. Wurde bei der Personengruppe PGS 111 eine Unterbrechungsfehlzeit, z.b. Symbol "M", über einen Jahreswechsel hinaus erfasst, so führte dies zu inkorrekten Meldezeiträumen, da für diese Gruppe Unterbrechungsmeldungen unzulässig sind. Bei Fehlen einer Sozialversicherungsnummer wird jetzt eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben, da diese zwingend vorhanden sein muss. 13

14 Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt 471 Aufbau KVdR- Meldungen Bei Zahlung von einmalig gezahlten Versorgungsbezügen wurden teilweise unnötige Meldungen erzeugt oder solche mit falschen Datumsangaben. Bei anderen Sachverhalten fehlten Änderungsmeldungen. Durch die vorgenommene Erweiterung gemäß der ITSG- Vorgabe, nach welcher der Gesamtbeitrag zur privaten KV und PV in Teilmonaten, bedingt durch Ein- und/oder Austritt, anhand der Kalendertage zu kürzen ist, entstand ein Fehler bei der Netto-Brutto-Hochrechnung von einmaligen Bezügen. Dieser führte dazu, dass der PKV- Beitrag mehrfach gekürzt wurde. Dieser Fehler wurde korrigiert. Da die fehlerhaften Werte aber bereits im Lohnkonto festgeschrieben wurden, ist es notwendig, zusätzlich zum Einsatz der korrigierten Programme, über das Programm Nettoänderungsdienst (KW 541) mit den RR-Gründen 26 und 29 die korrekten Gesamtbeiträge zu PKV/PPV für die betroffenen Personalfälle und Abrechnungsmonate erneut vorzugeben und berechnen zu lassen. Beträgt das lfd. lohnsteuerpflichtige Entgelt 0,00, so wird zukünftig auch der anrechenbare PKV-Basisbetrag / die Mindestvorsorgepauschale mit 0,00 ausgewiesen. Eine Verminderung des steuer- und sv-pflichtigen Entgeltes, bedingt durch eine lfd. Gehaltsumwandlung einer BAV, wird nun auch bei der Bildung des steuer- und sv-pflichtigen Pfändungsbruttos in der Nettomethode korrekt berücksichtigt. Wird im Datenbaustein DBBG einer SAG-Rückmeldung ( Mehrfachbeschäftigte mit Beitragsteilung) ein Rechtskreis gesendet, der nicht dem des Mitarbeiters entspricht, wird das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftigung" im AN-Stamm jetzt entsprechend umgesetzt. 14

15 Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt Wird im Datenbaustein DBGZ einer SAG-Rückmeldung ( Mehrfachbeschäftigte in Gleitzone) ein Gesamtentgelt von 0,00 gesendet, wird dieses zukünftig in der Nettoabrechnung nicht mehr mit dem erfassten Entgelt verrechnet. Eine solche Berechnung wird aus SV-Sicht nur noch mit den vom Anwender erfassten Entgelten durchgeführt. Da es sich bei ausgezahltem Kurzarbeitergeld bereits um einen pauschal ermittelten Nettobetrag handelt, wird dieses in der Pfändungsberechnung nur bei der Bruttomethode dem Pfändungsbrutto zugeschlagen, in der Nettomethode jedoch dem Pfändungsnetto. In der Vorschlagsliste der Pfändungsberechnung wird bei Auswahl Nettomethode zusätzlich zum Pfändungsbrutto auch das lohnsteuer- und SV-pflichtige Pfändungsbrutto ausgewiesen. Wenn ein Personalfall als Geringverdiener geschlüsselt ist und im Monat des Beginns der Mutterschutzfrist ein einmaliges Entgelt erhält, wurde, aufgrund eines Programmierfehlers, ein zu hohes kalendertägliches Netto gebildet. Durch einen Programmierfehler wurde im Falle einer Rückrechnung der Gesamtbeitrag zur privaten KV und PV im Ein- und/oder Austrittsmonat immer wieder anhand der Kalendertage gekürzt. Bevor betroffene Personalfälle neu berechnet werden, ist es notwendig, über das Programm Nettoänderungsdienst (KW 541) mit den RR-Gründen 26 und 29 die korrekten Gesamtbeiträge zu PKV/PPV für die betroffenen Personalfälle und Abrechnungsmonate erneut vorzugeben und zu berechnen. 15

16 Kurzwahl Beschreibung Menüpunkt 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 621 Zahlungsverkehr 901 Migration Financenach IGF Erstattet die Krankenkasse im Falle von U2- Beschäftigungsverbot die tatsächlich auf den Ausfallzeitraum angefallenen SV-AG-Anteile, werden diese nun anhand des Basisbetrags U2 (Sys-Loa 1057) ermittelt. SEPA-Zahlungen: Auf der Bankbegleitliste wird nun zusätzlich der Verwendungszweck mit ausgegeben. Außerdem wird jetzt pro Firmennummer/IBAN eine xml-datei aufgebaut. SEPA-Zahlungen: Der Tag <CtrlSum> (= Gesamtsumme der xml-datei) wird jetzt auch im Block <Pmtlnf> ausgegeben. SEPA-Zahlungen: Wenn der Purpose-Code einer Buchung nicht gefüllt war, wurde der Code der vorherigen Buchung in die xml-datei geschrieben. Jetzt bleibt ein solcher Schlüssel leer. SEPA-Zahlungen: Beim Ausführungsdatum wurde die Eingabegrenze auf 15 Tage in die Zukunft entfernt, da diese Prüfung im SEPA- Zahlungsverkehr nicht relevant ist. Bei Programmstart werden nun der SEPA-Pfad und das Ausführungsdatum auf Gültigkeit geprüft. SEPA-Zahlungen: Im Abrechnungskreis hinterlegte Kontodaten wurden bislang nicht berücksichtigt. Dies wurde geändert. SEPA-Zahlungen: Bei UNIX muss der Pfad nun ein DOS/Windows-Pfad sein. Arbeitnehmer, die nach dem Berechnungsstart ausgetreten waren, fehlten in der Ausgabe. 16

17 Installation und Administration Für die Applikation Personalwirtschaft gilt wie üblich, dass die Programme nicht während des monatlichen Abrechnungslaufs installiert werden, evtl. Probeabrechnungen also zunächst wieder storniert werden. Die korrigierten Programme stellen wir Ihnen zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung der enthaltenen Programmerweiterungen und -korrekturen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: aspx?solutionid=

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