Niederschrift über die 56.öffentliche Sitzung des Gemeinderates
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- Felix Albert
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1 Gemeinde Emmerting Seite: 1182 Niederschrift über die 56.öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Rathaus Emmerting 1. Stock Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Maier 2. Bgm. Stefan Kammergruber 3. Bgm. Siegfried Ribesmeier GRin Gisela Kriegl GR Florian Maier GR Franz Kastenhuber GR Helmut Radecker GR Konrad Waitzhofer GR Herbert Bergmann GR Erwin Frank GR Josef Fellner GR Josef Sandhöfner GRin Olga Antesberger GR Andreas Schaffer GR Dr. Georg Lößel GR Hans-Florian Ott Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlten GR Erwin Scheiwein Unentschuldigt fehlten Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegendstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Ing. Anton Kagerer zu Pkt. 5 GL Schmidhammer Vorsitzender: Schriftführerin: 1. Bgm. Josef Maier Inge Schaffer
2 1183 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Aktuelle Bürgerfragestunde 3.1 Benutzung der Landkreisturnhallen durch den DJK Emmerting 4. Bauanträge/Vermessungen 4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports; Manfred Willeitner, Forststr. 23, Emmerting 4.2 Bauvoranfrage für die Errichtung von drei Carports isolierte Befreiung Walter Zaglauer, Kolpingstr. 2, Emmerting 4.3 Mozigemba Immo GmbH & Co. KG, Watzmannstr. 7, Emmerting Nutzungsänderung eines Wohnhauses in Büro mit Wohnung 4.4 Michael Hager, Mühlbachstr. 5, Emmerting; Erweiterung der Produktionshalle 5. Planung Ortszentrum; Annahme des Entwurfs Bereich Karrerweg/Kolpingstraße beim Anwesen Karrerweg 15/Jugendtreff Referent: Herr Kagerer ING/Neuötting 6. Bau einer Kinderkrippe; Vergabe der Baumeisterarbeiten 7. Bedarfsfeststellung 2012/2013 nach Art. 7 BayKiBiG und 80 SGB VIII zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/zur Betreuung von Kindern in qualifizierter Tagespflege 8. Verschiedenes 8.1 Kinderkrippe Altstraße/Obere Dorfstraße; Beauftragung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz 8.2 Kinderkrippe Emmerting; Entscheidung über die Ausführung der Fenster 8.3 Personalkostenzuschuss für die Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung 8.4 Kombinierter Geh- und Radweg Knoglerstra0e/Kolpingstraße 8.5 Dank an Gemeinde Mehring für Zuschuss Bücherei 8.6 Reparturkosten für Fendt Geräteträger 8.7 Radweg nach Bruck; Platane am Mittelstreifen auf Höhe Fellner/Trafostation 9. Wünsche und Anträge 9.1 Neuer Sitzungsraum/Wahl Kirchenverwaltung 9.2 Kosten für die Kinderkrippe 9.3 Fahnenmasten für Feuerwehrgerätehaus 9.4 Straßenhinterbegrenzungen
3 1184 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Maier begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie den Zuhörer und den Vertreter der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. GR Scheiwein ist für die heutige Sitzung entschuldigt (Urlaub). Auf Anfrage erteilt der Gemeinderat sein Einverständnis zur vorliegenden Tagesordnung. Bauausschusssitzung hat am stattgefunden. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: 15 : 0 (GR Kastenhuber war in der letzten Sitzung nicht anwesend) 3. Aktuelle Bürgerfragestunde 3.1 Benutzung der Landkreisturnhallen durch den DJK Emmerting Herr Konrad Mödl, Jugendleiter und 2. Vorstand des SV DJK Emmerting trägt folgendes Problem vor und bittet den Gemeinderat um Hilfe in dieser Angelegenheit: Bei der Hallenbelegung, z.b. Fußballortsmeisterschaft, hat der Sportverein so gut wie keine Möglichkeit auf eine Halle des Landkreises zurückzugreifen. Von Mitte Oktober bis Mitte März sind diese Hallen voll ausgebucht. Er zählt die in Frage kommenden Hallen auf und berichtet von den Gesprächen mit den Verantwortlichen. 2. Bgm. Kammergruber bezeichnet diesen Sachverhalt als Reizthema und vertritt die Meinung, dass sich der Sportverein, gerade auch im Hinblick auf den Neubau der Turnhalle in Burghausen, nicht so einfach abspeisen lassen sollte. Hallen bei denen der Landkreis mit 40% beteiligt ist, müssten auch anderen Kommunen zur Verfügung stehen. Er ist gerne bereit mit den Verantwortlichen des SV AÖ ein Gespräch zu führen. Bgm. Maier stellt den Antrag, dass sich die Gemeinde in dieser Angelegenheit direkt an Herrn Landrat Schneider wendet und um entsprechendes Entgegenkommen bei der Hallenbelegung ansucht. Die Gemeinde Emmerting wird sich an Herrn Landrat Schneider wenden, den Sachverhalt darlegen und die Bitte äußern, in dieser Angelegenheit entsprechende Überlegungen anzustellen, damit ein entsprechendes Entgegenkommen bei der Hallenbelegung durch den Sportverein Emmerting erreicht wird. Beschlussfassung: 16 : 0
4 Bauanträge/Vermessungen 4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports; Manfred Willeitner, Forststr. 23, Emmerting Folgender Sachverhalt liegt vor: Die beiden Familien Gritzan und Willeitner haben im 2007 die beiden Bauvorhaben beim LRA Altötting beantragt. Diese wurden aufgrund der Dacheindeckung aus Glas laut Aussage von Herrn Heigl abgelehnt. Grund für die Ablehnung war eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch eine evtl. Blendung durch Lichtreflektion. Daraufhin wurde der Antrag im November 2007 zurückgezogen und die beiden Carports trotzdem errichtet. Im Zuge einer Baukontrolle durch das LRA wurde dies nun festgestellt. Da seit dem die Gemeinden für die Erteilung einer isolierten Befreiung zuständig sind, obliegt es der Gemeinde die beiden Bauvorhaben nachträglich zu genehmigen und diese Befreiung zu erteilen. Da die Gemeinde einer Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bauantrag am bereits zugestimmt hat, sollte auch bei der Erteilung einer isolierten Befreiung zugestimmt werden. Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird stattgegeben. Beschlussfassung: 13 : Bauvoranfrage für die Errichtung von drei Carports isolierte Befreiung Walter Zaglauer, Kolpingstr. 2, Emmerting Die Skizze zur Bauvoranfrage wird dem Gemeinderat zur Einsichtnahme vorgelegt. Vom Gemeinderat wird hierzu festgestellt, dass der Sichtbereich für die Ausfahrt vom komb. Geh- und Radweg auf die Kolpingstraße gewährleistet sein muss. Außerdem ist die Feuerwehrzufahrt zum Anwesen Kolpingstr. 2 zu berücksichtigen. Beschlussfassung: Mit der Bauvoranfrage besteht Einverständnis. Die vorstehenden Anmerkungen sind dem Bauherrn mitzuteilen. Beschlussfassung: 13 : Mozigemba Immo GmbH & Co. KG, Watzmannstr. 7, Emmerting Nutzungsänderung eines Wohnhauses in Büro mit Wohnung Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird erteilt. Beschlussfassung: 16 : 0
5 Michael Hager, Mühlbachstr. 5, Emmerting; Erweiterung der Produktionshalle Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Beschlussfassung: 16 : 0 5. Planung Ortszentrum; Annahme des Entwurfs Bereich Karrerweg/Kolpingstraße beim Anwesen Karrerweg 15/Jugendtreff Referent: Herr Kagerer ING/Neuötting Bgm. Maier stellt fest, dass die vorliegende Planungsvariante entsprechend der Beratung im Bauausschuss geändert wurde und seiner Meinung nach ein beschlussfähiges Konzept darstellt. Hierbei wird die Teerfläche Karrerweg/Kolpingstraße verringert und der Gehweg bis zur Kolpingstraße verlängert. Eine größere Fläche wird dem gemeindlichen Grundstück im Bereich des Jugendtreffs zugeordnet. Die Auflassung des Gehweges an der Südseite der Kettelerstraße könnte ohne weiteres in die Fahrbahn integriert werden. Ein einseitiger Gehweg müsste ausreichend sein. Auch das Parkverhalten der Anwohner spricht er an und ist der Meinung, dass durchaus noch einige Fahrzeuge im Bereich der Wohnblöcke platziert werden können. Er wird dies auch bei der Anliegerversammlung ansprechen. Herr Kagerer erläutert die vorgenommenen Änderungen anhand der aufgezeigten Planung nochmals im Detail. Eine Diskussion entsteht über das relativ enge Eck im Bereich Kettelerstr./Kolpingstraße. Einige Gemeinderäte sind hier der Meinung, dass aus Sicherheitsgründen (LKW-Verkehr) eine Entschärfung (evtl. Grundstücksabtretung) angebracht wäre. GR Dr. Lößel erkundigt sich nach der Aufteilung der Kosten Anlieger/Gemeinde. In diesem Zusammenhang verliest Bgm. Maier folgenden AV des Sachbearbeiters: Anfrage aus der GR-Sitzung v TOP 7 (Kettelerstraße / Karrerweg bzgl. prozentualer Beteiligung) a) Kettelerstraße (Baugesetzbuch) 10 % Gemeindeanteil 90 % Anlieger (davon trägt allein die Kirche ca. 45 %) b) Karrerweg (KAG-Beiträge / Straßenausbaubeitragsrecht) Fahrbahn 50 % Gemeindeanteil 50 % Anlieger Parkplätze 35 % Gemeindeanteil 65 % Anlieger Von den oben genannten Anliegerbeiträgen Karrerweg trägt allein die Kirche ca. 52 %, die Gemeinde Emmerting
6 1187 ca. 42 %, weitere Anlieger insg. 6 %. Bgm. Maier läßt folgende Beschlussfassungen herbeiführen: Der Beschluss vom Pkt. 7 wird hiermit aufgehoben. Beschlussfassung: 14 : 1 An der Planung in Bezug auf die Parkplätze im Bereich Karrerweg/Einfahrt Untere Dorfstaße wird keine Änderung vorgenommen. Beschlussfassung: 11 : 5 Mit der von Herrn Kagerer vorgestellten Planvariante 7 (wie oben näher erläutert) besteht Einverständnis. Beschlussfassung: 12 : 4 Abschließend lässt Bgm. Maier darüber abstimmen, ob für den angesprochenen Kurvenbereich Ketteleerstr./Kolpingstr. eine Entschärfung vorgenommen wird. Abstimmungsergebnis: 6 : Bau einer Kinderkrippe; Vergabe der Baumeisterarbeiten Die Submission hat am stattgefunden. Von 10 eingegangenen Angeboten wurden 9 gewertet. Vom Architekturbüro Mißberger + Wiesbauer liegt folgender Vergabevorschlag vor: Es wird empfohlen, dem Angebot der Firma Duldinger Bau GmbH Triftern-Furth mit einer Brutto-Angebotssumme von ,11, als dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Angefügt wird, dass gegenüber der Kostenberechnung eine Minderung von 836,25 brutto vorliegt. Entsprechend dem vorstehenden Vergabevorschlag wird der Firma Duldinger Bau GmbH Triftern-Furth der Auftrag für die Baumeisterarbeiten mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von ,11 erteilt. Beschlussfassung: 16 : 0
7 Bedarfsfeststellung 2012/2013 nach Art. 7 BayKiBiG und 80 SGB VIII zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/zur Betreuung von Kindern in qualifizierter Tagespflege Gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) und 80 Sozialgesetzbuch VIII wird zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Bedarf vom bis festgestellt.: Kindergarten St. Elisabeth (65 Plätze) Kindergarten St. Nikolaus (34 Plätze) 24 Regelkinder 5 6 Stunden 16 Regelkinder 6 7 Stunden 4 Regelkinder 7 8 Stunden 5 Migrationskinder 5 6 Stunden 5 Migrationskinder 6 7 Stunden 5 Kinder bis 3 Jahre 5 6 Stunden 3 Kinder bis 3 Jahre 6 7 Stunden 1 Kind bis 3 Jahre 7 8 Stunden Anteil an Betriebskosten , /2012: ,00 16 Regelkinder 5 6 Stunden 8 Regelkinder 6 7 Stunden 1 Regelkind 7 8 Stunden 2 Migrationskinder 5 6 Stunden 2 Migrationskinder 6 7 Stunden 3 Kinder bis 3 Jahre 5 6 Stunden 2 Kinder bis 3 Jahre 6 7 Stunden Anteil Betriebskosten , /2012: ,00 Montessori-Kindergarten Unterneukirchen (1 Platz) 1 Regelkind 6 7 Stunden Anteil Betriebskosten 2.232, /2012: 1.551,06 Franziskushaus Altötting - Hort (3 Plätze) 1 Schulkind 3 4 Stunden 1 Schulkind 4 5 Stunden 1 Schulkind 5 6 Stunden Anteil Betriebskosten 4.197, /2012: 3.988,00
8 1189 Pestalozzi-Kindertagesstätte, Burghausen (1 Platz) 1 Schulkind 4 5 Stunden Anteil Betriebskosten 1.399, /2012: 3.546,00 Kindergarten St. Christophorus, Neuötting-Alzgern (1 Platz) 1 Regelkind 5 6 Stunden Anteil Betriebskosten 1.399, /2012: 1.330,00 Katholischer Kindergarten St. Martin, Kastl (1 Platz) 1 Kind bis 3 Jahre 5-6 Stunden Anteil Betriebskosten 2.798, /2012: 0,00 Katholischer Kindergarten St. Hedwig, Burgkirchen (1 Platz) 1 Kind bis 3 Jahre 4-5 Stunden Anteil Betriebskosten 2.332, /2012: 0,00 Im Kindergartenjahr 2011/2012 wurden 5 Plätze in Qualifizierter Tagespflege belegt. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wird zur Zeit 1 Platz in Qualifizierter Tagespflege benötigt. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 werden für die Qualifizierte Tagespflege 5 Plätze anerkannt. (Benötigt Jugendamt Altötting für evtl. während des Jahres notwendige Zuweisungen) Gesamt-Bedarf Kindergartenplätze 103 (114) Gesamt-Bedarf Hortplätze 4 (4) Gesamt-Anteil Betriebskosten: ,00 Bedarfsfeststellung 2011/2012: ,50 (ohne Tagespflege) (Tagespflege von LRA noch nicht abgerechnet) Abrechnung 2010/2011: ,96 (inkl. Tagespflege 1.714,38 ) Beschlussfassung: 11 : 4 (GR Fellner nicht im Sitzungsraum) GRin Antesberger bezieht sich auf o.g. Bedarfsfeststellung und fragt an, warum für einen Kindergartenplatz z.b. in Neuötting gezahlt werden muss, obwohl in Emmerting noch freie Kapazitäten vorhanden sind. GL Schmidhammer erklärt, dass es für diese Regelung eine gesetzliche Grundlage gibt. Eine Klärung des Sachverhalts wird vorgenommen und den Gemeinderäten mitgeteilt.
9 Verschiedenes 8.1 Kinderkrippe Altstraße/Obere Dorfstraße; Beauftragung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz Bgm. Maier bezieht sich auf die Diskussion hinsichtlich der Beauftragung eines Sicherheitsund Gesundheitsschutzkoordinators, bzw. auf das Angebot des Architekturbüros Mißberger + Wiesbauer. Er teilt mit, dass er diesbezüglich mit Herrn Wiesbauer ein Telefongespräch geführt hat und dieser festgestellt hat, dass die Honorarberechnung aufgrund einer kombinierten Beauftragung vorgenommen wurde. Ein Abzug in Höhe von 500 gegen Spendenquittung wurde ausgehandelt. Im Schreiben vom wurde von Herrn Wiesbauer nochmals auf die nach der Baustellenverordnung erforderliche Beauftragung eines SiGe-Koordinators hingewiesen und die zu erbringenden Leistungen näher erläutert. Des weiteren liegt ein Angebot der DEKRA für die vorbezeichneten Leistungen in Höhe von vor. Das Honorarangebot vom Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes - in Höhe von 4.284,-- abzügl. 500 gegen Spendenquittung des Architekturbüros Mißberger + Wiesbauer wird hiermit angenommen. Beschlussfassung: 13 : Kinderkrippe Emmerting; Entscheidung über die Ausführung der Fenster Mit Schreiben vom werden vom Architekturbüro Mißberger + Wiesbauer Erläuterungen zur Entscheidung über die Ausführung der Fenster wie folgt abgegeben: Bei der Festverglasung wird eine Pfosten-Riegelkonstruktion vorgeschlagen, bei der die tragende Konstruktion aus Kanthölzern (Brettschichtholz Fichte) besteht. Die Glasscheiben werden von außen als Festverglasung mit Alupressleisten dagegen geklemmt. Innen ist der Werkstoff Holz wahrnehmbar, der zu einer angenehmen warmen Raumatmosphäre beiträgt. Aluminium an der Außenseite bietet Wartungsfreiheit und Widerstand gegen Witterungseinflüsse. Diese Ausführung ist mit der Kostenberechnung abgedeckt. Von einer Ausführung in Kunststoff oder Verbundkonstruktionen aus Kunststoff und Aluminium raten wir aus technischen Gründen (Größe der Glasscheiben) und aus gestalterischen Gründen ab. Einzelfenster und Fenstertüren: Diese werden in Mauerwerksbereichen (übliche Fenster) und als Einzelelemente (Terrassentüren) in o.g. Pfosten-Riegel-Fassade eingebaut. Hier bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Holzfenster (als mittlerer Standard in Kostenberechnung enthalten). 2. Holz-Aluminium-Fenster (Mehrpreis gegenüber der Kostenberechnung von ca brutto 3. Aluminiumfenster (ca. preisgleich mit Holz-Aluminium-Fenster) 4. Kunststofffenster (Minderpreis gegenüber der Kostenberechnung von ca
10 1191 Abschließend wird vom Architekturbüro empfohlen, die Ausführung in Holz-Aluminium- Konstruktion vorzunehmen, da hier die gleichen Materialien wir bei der oben beschriebenen Pfosten-Riegel-Fassade wirken (Holz innen und Aluminiumschale außen). Dabei sollten alle Holzbauteile in ihrer natürlichen Farbe erhalten werden. Die Metallbauteile an der Außenseite können farblich frei gestaltet werden. Nach kurzer Beratung lässt Bgm. Maier wie folgt abstimmen: Zum Einbau kommen Fenster mit einer Aluschale außen. Abstimmungsergebnis: 12 : 4 Die Innenseite der Fenster wird in Holz ausgeführt. Abstimmungsergebnis: 13 : Personalkostenzuschuss für die Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung Lt. Zuwendungsbescheid vom der Regierung von Oberbayern ist folgender Personalkostenzuschuss für die Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2012/2013 bewilligt worden: Mittagsbetreuung bis Uhr Zuwendung Verlängerte Mittagsbetreuung Zuwendung Kombinierter Geh- und Radweg Knoglerstraße/Kolpingstraße Bgm. Maier teilt mit, dass Herr Zaglauer die Kosten für den Ausbau des kombinierten Gehund Radweges im Bereich Knoglerstr./Kolpingstraße übernehmen wird. Der Weg wird in voller Länge und Breite mit H-Verbund-Pflaster ausgeführt (Fa. Donislreiter ausführende Firma). Vorschläge für eine evtl. Namensgebung des Weges werden gerne entgegengenommen. 8.5 Dank an Gemeinde Mehring für Zuschuss Bücherei Bgm. Maier informiert über ein Schreiben an die Gemeinde Mehring, in dem er seinen Dank ausgesprochen hat in Bezug auf die Beschlussfassung des Gemeinderates Mehring sich an den laufenden Betriebskosten der neu zu errichtenden Bücherei Emmerting mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von zu beteiligen. Evtl. wird sich die Gemeinde Mehring mit einem einmaligen Zuschuss für die Einrichtung der neu geplanten Bücherei beteiligen. Zur Kenntnisnahme.
11 Reparturkosten für Fendt Geräteträger In der letzten Bauausschusssitzung wurde beantragt, die in den letzten Jahren angefallenen Reparaturkosten aufzulisten, um die Rentabilität der anstehenden Reparatur besser einschätzen zu können. Die Zusammenstellung ergibt, dass von Kosten in Höhe von 9.934,45 angefallen sind. Der Kaufpreis im Jahr 1988 belief sich damals auf insgesamt ,64 DM (Erstzulassung ). Allgemein wird festgestellt, dass sich die Anschaffung rentiert hat und der Geräteträger auch weiterhin im Einsatz bleiben sollte. Trotzdem sollte der Bauhofleiter die Augen offen halten in Bezug auf eine günstig zu erwerbende Ersatzanschaffung. 8.7 Radweg nach Bruck; Platane am Mittelstreifen auf Höhe Fellner/Trafostation In einer Ortsbesichtigung mit Herrn Jobst vom LRA AÖ, Herrn Sebastian Meier, Bauhofleiter Leidmnn und Bgm. Maier wurde festgestellt, dass der Baum (Platane) am Grünstreifen auf Höhe Fellner/Trafostation die Teerschicht des Radweges bereits angehoben hat und bei Nacht oder im Winter eine Gefahr für Radfahrer besteht. Vorschläge zur Problembeseitigung: - Baumentfernung und beschädigten Bereich neu teeren (wäre schade da dies der schönste und größte Baum im Bereich des Radweges ist) - Radweg öffnen und Wurzelentfernung Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben - Überteerung in einer Länge von 40 m um die Unebenheiten auszugleichen - Pflasterung des Bereichs Pflaster könnte später wieder angepasst werden - Nur kurzes Stück pflastern mit Bodenwelle und Gefahrenschild aufstellen 2. Bgm. Kammergruber vertritt die Meinung, wenn der Baum eine Gefahr darstellt sollte er beseitigt werden. Bgm. Maier lässt über die Beseitigung der Platane abstimmen. Abstimmungsergebnis: 10: 6 GR Kastenhuber wird sich den betreffenden Baum nochmals anschauen. Anmerkung Protokollführung: GR Kastenhuber hat am eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Die Platane sollte vorerst noch nicht beseitigt (vorerst keine Gefahr) sondern die Risse mit dem neuen Kaltbitumen ausgegossen werden. Falls im Frühjahr eine Verschlechterung eingetreten ist, müsste der Baum entfernt werden.
12 Wünsche und Anträge 9.1 Neuer Sitzungsraum/Wahl Kirchenverwaltung GR Waitzhofer möchte wissen, wie es mit der Renovierung des neuen Sitzungsraums weitergeht. GL Schmidhammer erwidert, dass die Angelegenheit läuft (Angebote einholen usw.). Des weiteren bittet GR Waitzhofer der Kirchenverwaltung für die anstehende Wahl 3 Wahlkabinen zur Verfügung zu stellen. Hiermit besteht Einverständnis. 9.2 Kosten für die Kinderkrippe GR Bergmann schlägt vor, eine Deckelung der errechneten Kosten für die Kinderkrippe zu beschließen ( ), damit nicht wieder Situationen eintreten wie bei der energetischen Sanierung der Schule. Für die errechneten Herstellungskosten der neuen Kinderkrippe in Höhe von wird vom Gemeinderat eine Deckelung beschlossen. Beschlussfassung: 16 : Fahnenmasten für Feuerwehrgerätehaus GR Fellner trägt vor, dass die Fahnenmasten beim Feuerwehrgerätehaus erneuert oder aufgerüstet gehören. Der Bauausschuss wird sich über den Zustand der Fahnenmasten vor Ort informieren. 9.4 Straßenhinterbegrenzungen GR Kastenhuber fragt an, inwieweit die Gemeinde verpflichtet ist die Kosten für die fehlende Hinterbegrenzung zu übernehmen (z.b. Anwesen Paul). Bgm. Maier erklärt, dass überall da wo durch den Grundstückseigentümer nicht bereits eine Gehweghinterbegrenzung errichtet wurde, die Gemeinde die Kosten für die Herstellung zu tragen jedoch wenn möglich, in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einrechnet. In dem angesprochenen Fall ist keine Umlage mehr möglich, da die Straße bereits erstmalig endgültig hergestellt ist. Ende des öffentlichen Teils
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