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1 Seite 619 Niederschrift über die 33. Sitzung des GEMEINDERATES ZELL am im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich - Vorsitzender: Schriftführer: Erster Bürgermeister Schwarzfischer VAR Held Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesenheit: Von den 13 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates sind 13 anwesend. Schwarzfischer Thomas Bräu Johann Dummer Walter Fichtl Eduard Fleischmann Florian Hecht Volker Janker Josef Kerscher Gerhard Kuck Heinrich Mandl Lothar Piendl Thomas Rösl Thomas Schwarzfischer Simon Außerdem sind anwesend: Herr Glitschenstein (Chamer Zeitung) Frau Fuchs (Bayerwald-Echo) Es fehlt entschuldigt: -- Es fehlt unentschuldigt: -- Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift: Der öffentliche Teil der letzten Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt. Der Vorsitzende befragt die anwesenden Mitglieder, ob Einwände gegen den öffentlichen Teil erhoben werden. Dies ist nicht der Fall, somit ist die Niederschrift der letzten Sitzung genehmigt.

2 Seite 620 TAGESORDNUNG I. Öffentlicher Teil 1. Bericht des Jugendbeauftragten 2. Bericht des Seniorenbeauftragten 3. Vollzug der Baugesetze; a) Antrag auf Baugenehmigung, Teilumnutzung des Pfarrhofes Zell mit Einbau einer Wohnung im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Zell, Hauptstr. 13 in Zell b) Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Ausstellungsplatzes für Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Fl.Nr. 346, Gemarkung Beucherling, Steinmühle 2 c) Antrag auf Baugenehmigung, Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schillertswiesen, Losenhof 2 d) Antrag auf Baugenehmigung, Erneuerung des Dachstuhls mit Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Schillertswiesen, Dangelsdorfer Str. 10 e) Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung einer bestehenden Scheune um einen Geräteschuppen und einer Pferdebox auf dem Grundstück Fl.Nr. 649, Gemarkung Beucherling, Am Gaisberg 2 f) Antrag auf Vorbescheid, Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 194, Gemarkung Schillertswiesen, Seigenbach 4. Zuschüsse für Jugendveranstaltungen 5. Bericht zur Finanzlage 6. Antrag Aufwandsentschädigung für dritten Bürgermeister 7. Bekanntgaben 8. Anfragen, Verschiedenes Tagesordnungspunkt I.1.f) wird vom Gemeinderat in die Tagesordnung nachträglich mit aufgenommen. Tagesordnungspunkt 6 wird in der öffentlichen Sitzung behandelt. Sodann wird in die Tagesordnung eingetreten. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

3 Seite 621 I. Öffentlicher Teil I.1. Bericht des Jugendbeauftragten Der Jugendbeauftragte, Gemeinderatsmitglied Simon Schwarzfischer, trägt in der Sitzung den Jahresbericht 2016 vor. Diskussion: GRM Schwarzfischer trägt als Jugendbeauftragter der Gemeinde Zell den Jahresbericht über die Jugendarbeit im Jahr 2016 vor. Der Bericht liegt als Anlage der Niederschrift bei. Erster Bürgermeister Schwarzfischer bedankt sich für den Einsatz und Arbeit beim Jugendbeauftragten, aber auch bei seinem Vertreter Florian Fleischmann. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht des Jugendbeauftragten zustimmend zur Kenntnis. I.2. Bericht des Seniorenbeauftragten Der Seniorenbeauftragte, Gemeinderatsmitglied Lothar Mandl, trägt in der Sitzung den Jahresbericht 2016 vor. Diskussion: GRM Mandl trägt als Seniorenbeauftragter der Gemeinde Zell den Jahresbericht über die Seniorenarbeit im Jahr 2016 vor. Der Bericht liegt als Anlage der Niederschrift bei. Erster Bürgermeister Schwarzfischer bedankt sich für den Einsatz und Arbeit beim Jugendbeauftragten, aber auch bei seinem Vertreter Johann Bräu. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht des Jugendbeauftragten zustimmend zur Kenntnis. a) Antrag auf Baugenehmigung, Teilumnutzung des Pfarrhofes Zell mit Einbau einer Wohnung im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Zell, Hauptstr. 13 in Zell Das betreffende Grundstück liegt innerhalb der zusammenhängenden Bebauung. Die Eigenschaft der näheren Umgebung entspricht einem MI-Gebiet ( 6 BauNVO). Das Vorhaben ist nach 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Kreisstraße CHA 23 (Hauptstraße). Die zentrale Wasserversorgung erfolgt über die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die örtliche Kanalisation.

4 Seite 622 b) Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Ausstellungsplatzes für Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Fl.Nr. 346, Gemarkung Beucherling, Steinmühle 2 Das betreffende Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald und im Außenbereich. Das Vorhaben ist somit nach 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche gemischter Nutzung zugeordnet. Das Grundstück ist erschlossen durch die Staatsstraße Die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Für die Errichtung des Ausstellungsplatzes werden Auengehölze entlang des Perlbachs gerodet. Der Eingriff beläuft sich auf 360 m². Für den Eingriff muss nach 15 BNatSchG ein Ausgleich in Form einer Ausgleichsfläche erbracht werden. Der Antragsteller plant eine ca. 120 m bachabwärtsgelegene Insel des Perlbachs als Ausgleichsfläche bereitzustellen. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist vom Antragsteller zu erbringen. c) Antrag auf Baugenehmigung, Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schillertswiesen, Losenhof 2 Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayererischer Wald. Der Rad-/Wanderweg mit Fl.Nr. 81 Gemarkung Schillertswiesen ist direkt angrenzend. Das Vorhaben ist nach 35 Abs. 4 Nr.6 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die GV-Straße Fl.Nr. 571 Gemarkung Mainsbauern und das benachbarte Grundstück 575/3 Gemarkung Mainsbauern (Grunddienstbarkeit zu Gunsten Eigentümer Fl.Nr. 81/1 Gemarkung Schillertswiesen). Zentrale Wasserversorgung erfolgt über die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage.

5 Seite 623 d) Antrag auf Baugenehmigung, Erneuerung des Dachstuhls mit Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Schillertswiesen, Dangelsdorfer Str. 10 Das betreffende Grundstück liegt innerhalb der Ortsabrundung von Schillertswiesen. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach 5 BauNVO. Das Vorhaben ist somit nach 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Kreisstraße Fl.Nr. 51, Gemarkung Schillertswiesen. Die zentrale Wasserversorgung erfolgt über die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Ortskanalisation. e) Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung einer bestehenden Scheune um einen Geräteschuppen und einer Pferdebox auf dem Grundstück Fl.Nr. 649, Gemarkung Beucherling, Am Gaisberg 2 Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald. Das Vorhaben ist somit nach 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Gemeindeverbindungsstraße Fl. Nr. 650, Gemarkung Beucherling, und das Vorderliegergrundstück Fl.Nr. 650/2, Gemarkung Beucherling (im Besitz des Antragstellers). Die Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham, die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage.

6 Seite 624 f) Antrag auf Vorbescheid, Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 194, Gemarkung Schillertswiesen, Seigenbach Das betreffende Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald und im Außenbereich. Das Vorhaben dient der Erweiterung eines gewerblichen Betriebs. Das Vorhaben ist somit nach 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die GVS mit der Fl.Nr. 196/1, Gemarkung Schillertswiesen. Die zentrale Wasserversorgung erfolgt über die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist vom Antragsteller zu erbringen. I.4. Zuschüsse zu Jugendveranstaltungen Für die Bezuschussung von Anträgen der Vereine für Jugendveranstaltungen, des Ferienprogramms und für Anschaffungen im Rahmen der Jugendarbeit stehen im Haushalt 2016 nach Abzug der Kosten für die Haftpflicht- und Unfallversicherung in Höhe von 47,60 für das Ferienprogramm, den Zuschuss für den Disco-Bus von 100,00 und einem Präsent für die Referenten der Präventionsveranstaltung in Zell von 35,00 noch 1.217,40 zur Verfügung. Die eingegangenen Anträge mit den Zuschussempfehlungen des Kreisjugendpflegers betragen im Einzelnen: Antragsteller Zuschussempfehlung des Kreisjugendrings Seelsorgeeinheit Wald-Zell (Ministranten Zeltlager) 276,00 anteilig DJK Beucherling (Ferienprogramm 2016) 227,00 Vereine der Gemeinde Zell (Ferienprogramm 2016) 97,00 KLJB Beucherling (Vereinskleidung) 187,00 Schützenverein Lobenstein-Zell (Anschaffungen) 300,00 KLJB Zell (Wandfarbe des Jugendzimmers) 22,00 DJK Beucherling (Jugendveranstaltung) 68,00 Gesamtbetrag 1.177,00

7 Seite 625 Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse für die genannten Veranstaltungen nach den Zuschussempfehlungen des Kreisjugendrings laut vorgetragenem Sachverhalt auszuzahlen. I.5. Bericht zur Finanzlage Der Vorsitzende berichtet zur aktuellen Finanzlage der Gemeinde: Steuereinnahmen zum Stand Sollliste / Haushaltsplan Abweichung Grundsteuer A , ,00 36,13 Grundsteuer B , ,00 141,69 Gewerbesteuer , , ,37 Hundesteuer 2.420, ,00 120,00 Einkommensteueranteil , , ,00 * Einkommensteuerersatz , , ,00 * Anteil Umsatzsteuer 9.947, , ,00 * Schlüsselzuweisung , , ,00 * , , ,81 Bemerkung * Vorbehaltlich der 4. Rate der Einkommensteueranteil-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuerersatzleistungabrechnung im Ende 2016 wurde der Haushaltsplan bei den Steuern eingehalten. Bei der Gewerbesteuer ergeben sich Mehreinnahmen von rd Der Schuldenstand wird zum rd betragen. Es wurde die Kreditermächtigung aus 2015 in Höhe von im November in Anspruch genommen. Würde man noch die gewährte 4. Rate der Stabilisierungshilfe von berücksichtigen, ergibt sich ein Schuldenstand von bzw. eine Pro-Kopf-Verschuldung von derzeit rd. 251 /Einwohner. Investitionen 2016 Schulbus Lader Ankauf von Grundstücken rd Burg - Erweiterung Baugebiet Langfeld - Baugebiet Beucherling Tragkraftspritze FF Schilertswiesen Straßenbaumaßnahmen Geresdorf WbaV Bielhof WbaV Waffenhof WbaV Unterraning-Oberraning

8 Seite 626 Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. I.6. Antrag auf Entschädigung für den dritten Bürgermeister In der Sitzung des Gemeinderats vom wurden die Entschädigungen für die Bürgermeister festgelegt. Hier wurden die Entschädigung für den Ersten Bürgermeister und eine Entschädigung in Höhe von 80 für den zweiten Bürgermeister beschlossen. Diese unterliegt den Erhöhungen für die kommunalen Wahlbeamten und beträgt derzeit 83,56. Nach Artikel 53 Abs. 4 KWBG können ehrenamtliche weitere Bürgermeister neben den ihnen als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigungen eine weitere Entschädigung nach dem Maß ihrer besonderen Inanspruchnahme als kommunale Wahlbeamte erhalten. Für den dritten Bürgermeister gilt bisher die Regelung, dass ihm für jeden Tag, an dem er den Ersten Bürgermeister vertritt, 1/30 der monatlichen Nettoentschädigung des Ersten Bürgermeisters erhält. Auf diesen Betrag sind Entschädigungen anzurechnen, die dem dritten Bürgermeister für den gleichen Zeitraum als Gemeinderatsmitglied zustehen. Bei stundenweiser Vertretung beträgt die Entschädigung pro Stunde 1/173 der monatlichen Nettoentschädigung des Ersten Bürgermeisters. Der Gemeinderat fasste am folgende e Beschlüsse über die Entschädigung des dritten Bürgermeisters: 2. Die Entschädigung beträgt für den dritten Bürgermeister: a) für jeden Tag, an dem er den Ersten Bürgermeister vertritt, 1/30 der monatlichen Nettobezüge des Ersten Bürgermeisters (ohne Reisekostenpauschale). Auf diesen Betrag sind die Entschädigungen anzurechnen, der ihm für den gleichen Zeitraum als Gemeinderatsmitglied zustehen. b) Bei stundenweiser Vertretung erhält der dritte Bürgermeister eine Entschädigung pro Stunde von 1/173 der monatlichen Nettoentschädigung des Ersten Bürgermeisters (ohne Reisekostenpauschale) c) Der dritte Bürgermeister erhält pro vollen Vertretungstag für Dienstreisen innerhalb der Gemeinde eine Reisekostenpauschale von 1/30 der Pauschale, die für den Ersten Bürgermeister festgelegt ist. Sofern der Gemeinderat in der Sitzung eine pauschale Entschädigung für den dritten Bürgermeister beschließen sollte, wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: Der Beschluss über die Entschädigung des dritten Bürgermeisters vom wird wie folgt geändert: Der dritte Bürgermeister erhält ab folgende Entschädigung: a) Die Entschädigung wird pauschal auf monatlich 50 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte incl. Reisekosten abgegolten, die nicht unter b) fallen. b) Neben der Entschädigung nach a) wird im Falle der Vertretung des Ersten Bürgermeisters bei Urlaub oder Krankheit ab dem 15. Vertretungstag eine Entschädigung von 1/30 der monatlichen Nettoentschädigung des Ersten Bürgermeisters (ohne Reisekostenpauschale) je Kalendertag gewährt. Auf diesen Betrag sind die Entschädigungen anzurechnen, die dem dritten Bürgermeister für den gleichen Zeitraum als Gemeinderatsmitglied zustehen. c) Die neu festgesetzte Entschädigung nimmt an den entsprechenden prozentualen Besoldungserhöhungen für die Beamten des öffentlichen Dienstes teil.

9 Seite 627 Diskussion: Zweiter Bürgermeister Piendl begründet seinen Antrag über eine pauschale Entschädigung für den dritten Bürgermeister. Die besondere Inanspruchnahme ist durch den Einsatz und Engagement des dritten Bürgermeisters gegeben. Der Beschluss über die Entschädigung des dritten Bürgermeisters vom wird wie folgt geändert: Der dritte Bürgermeister erhält ab folgende Entschädigung: a) Die Entschädigung wird pauschal auf monatlich 50 festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte incl. Reisekosten abgegolten, die nicht unter b) fallen. b) Neben der Entschädigung nach a) wird im Falle der Vertretung des Ersten Bürgermeisters bei Urlaub oder Krankheit ab dem 15. Vertretungstag eine Entschädigung von 1/30 der monatlichen Nettoentschädigung des Ersten Bürgermeisters (ohne Reisekostenpauschale) je Kalendertag gewährt. Auf diesen Betrag sind die Entschädigungen anzurechnen, die dem dritten Bürgermeister für den gleichen Zeitraum als Gemeinderatsmitglied zustehen. c) Die neu festgesetzte Entschädigung nimmt an den entsprechenden prozentualen Besoldungserhöhungen für die Beamten des öffentlichen Dienstes teil. Anmerkung: Dritter Bürgermeister Gerhard Kerscher nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil. I.7 Bekanntgaben a) Kindergartenbus Erster Bürgermeister Schwarzfischer erläutert, dass aufgrund der Förderbestimmungen die Mindestbuchungszeiten beim Kindergartenbusbetrieb nicht eingehalten werden können. Diesbezüglich fand eine Versammlung mit den Eltern im Kindergarten statt. Ergebnis war, dass die Eltern die Kinder morgens selbst in den Kindergarten fahren und der Kindergartenbus für die Heimfahrt mittags wie gewohnt beigehalten wird. b) Geschwindigkeitsmessanlage für Martinsneukirchen Der Vorsitzende erklärt, dass die Eigenbeteiligung von 50 Prozent von der Ortsgemeinschaft aufgebracht werden kann und deshalb eine Geschwindigkeitsmessanlage beschafft wird. c) Weitere Busfahrer Erster Bürgermeister Schwarzfischer berichtet, dass nun bei den Gemeindebediensteten ein weiterer Busführerschein vorhanden ist. d) Weihnachtsgala DJK Beucherling Der Vorsitzende erinnert nochmals an die Einladung der DJK Beucherling zur Weihnachtsgala 2016 am kommenden Samstag. e) Steinbruch Raning Erster Bürgermeister Schwarzfischer erläutert, dass es mit der Feinstaubbelastung beim Steinbruch Raning immer noch Probleme gibt und auch die Information des Landratsamtes zu wünschen übrig lässt.

10 Seite 628 I.8. Anfragen, Verschiedenes - GRM Hecht erkundigt sich, was mit dem fast leeren Badeweiher über Winter passiert. Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass der Weiher schlecht abläuft und teils schon leer gefischt wurde. In Absprache mit den Eisstockschützen soll festgelegt werden, wie lange der Badeweiher über Winter ausfrieren soll. Außerdem soll mit dem Fachberater Fischerei der Regierung der Oberpfalz abgeklärt werden, inwieweit eine Kalkung sinnvoll ist. - GRM Fleischmann fragt nach dem neuesten Stand in Sache Radweg Richtung Beucherling an. Erster Bürgermeister Schwarzfischer teilt mit, dass momentan Gespräche über die erforderlichen Grundstücke, aber auch über mögliche Fördermöglichkeiten geführt werden. - GRM Kuck teilt mit, dass bei der Erdverkabelung durch die Firma Gehringer an der Straße ein Schaden entstanden ist und wohl eine Drainageleitung beschädigt wurde. Erster Bürgermeister Schwarzfischer nimmt sich der Sache an. - GRM Schwarzfischer fragt an, dass der Kinderspielplatz beim Feuerwehrhaus in Zell aufgewertet werden soll. Bürgermeister Schwarzfischer erläutert, dass dies für das Haushaltsjahr 2017 mit vorgesehen wäre. - GRM Kerscher informiert über den Stand der Urnengräber im Friedhof Beucherling. Die Urnenplatten werden derzeit bemustert, die Begrünung erfolgt jedoch witterungsbedingt erst nächstes Jahr. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung folgt der nicht öffentliche Teil. Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 19:30 Uhr. Vorsitzender: Schriftführer: Schwarzfischer Erster Bürgermeister Held Geschäftsstellenleiter

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