Gemeinde Ebergassing 07/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Ebergassing 07/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S"

Transkript

1 Gemeinde Ebergassing 07/2015 Schwadorferstraße Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Die Einladung erfolgte am Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Roman Stachelberger SPÖ A Vizebürgermeister Elisabeth Nebenführ SPÖ A GGR Ing. Raimund Kindl SPÖ A GGR Anton Hietz ÖVP A GGR Renate Terkola SPÖ A GGR Dr. Georg Aichelburg- EBER A Rumerskirch GGR Ing. Alfred Kindl SPÖ A GGR Ing. Thomas Indrak SPÖ E GR Rosa Brunnthaler SPÖ A GR Karl Zotter SPÖ A GR Bekir Caliskan SPÖ A GR Franz Kudlacek SPÖ A GR Regina Mold SPÖ A GR Herbert Böhm SPÖ A GR Benjamin Kovanda SPÖ E GR Manuela Pouzar SPÖ A GR Erich Bruckschwaiger ÖVP A GR Ingrid Sieberer ÖVP E GR Stefan Milla ÖVP E GR Dr. Reinhard Ertl EBER A GR DI Christoph Antel EBER E GR Günter Kerndler EBER E GR Dr. Franz Lima FPÖ A SPÖ: 12 ÖVP: 2 Die Eber: 2 FPÖ 1 Summe: 17 A=anwesend, E=entschuldigt, U=unentschuldigt Vorsitzender: BGM Roman Stachelberger Schriftführerin: Karin Pfolz Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Es waren 5 Zuhörer anwesend.

2 Punkt 01: Begrüßung Herr Bürgermeister Stachelberger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Weiters teilt Herr Bürgermeister Stachelberger dem Gemeinderat mit, dass vor Sitzungsbeginn zwei Dringlichkeitsanträge der SPÖ, ein Dringlichkeitsantrag der ÖVP und zwei Dringlichkeitsanträge der Eber und mit folgendem Inhalt eingegangen sind: 1. Ankauf Grundstück für Radweg (SPÖ) 2. Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur neuen Kernkraftanlage am Standort Jaslovske Bohunice (SPÖ) 3. Finanzielle Entlastung des Hrn. Kriegler im Zuge der erzwungenen Rodung der Paffenöden und der einhergehenden Ersatzpflanzungen (ÖVP) 4. Vorausschauende Terminplanung für Sitzungen (EBER) 5. Erhaltung der Kulturlandschaft am Pfaffenöden (EBER) Zu 1. Ankauf Grundstück für Radweg Begründung: Um die Auflagen für die Herstellung des Radweges von Wienerherberg nach Schwadorf einzuhalten, möge zusätzlich ein Teilgrundstück des Grundstückes Nr.: 2600 im Ausmaß von ca. 57 m² zu einem Preis von 7,--/m² angekauft werden. Dieser Grundstücksteil dient zur besseren Überfahrt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge, siehe Planbeilage , dem vorliegenden Antrag, die Dringlichkeit zuerkennen und diesen in der Tagesordnung zu behandeln. Zu 2. Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur neuen Kernkraftanlage am Standort Jaslovske Bohunice Begründung: Am wurde ein grenzüberschreitendes ESPOO-Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung eines zusätzlichen Reaktorblocks am Standort des slowakischen Atomkraftwerks in Jaslovske Bohunice, nur rund 54 km Luftlinie von der NÖ Landesgrenze entfernt, gestartet. Zu diesem Vorhaben kann während der Auflagefrist, noch bis zum , eine schriftliche Stellungnahme an das Amt der NÖ Landesregierung gesendet werden. Diese Stellungnahme wird an die slowakische Behörde weitergeleitet , dem vorliegenden Antrag, die Dringlichkeit zuerkennen und diesen in der Tagesordnung zu behandeln. 2

3 Zu 3. Finanzielle Entlastung des Hrn. Kriegler im Zuge der erzwungenen Rodung der Paffenöden und der einhergehenden Ersatzpflanzungen Begründung: , dem vorliegenden Antrag, die Dringlichkeit zuerkennen und diesen in der Tagesordnung zu behandeln. Zu 4. Vorausschauende Terminplanung für Sitzungen Begründung: , dem vorliegenden Antrag, die Dringlichkeit zuerkennen und diesen in der Tagesordnung zu behandeln. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 5 dafür, 12 dagegen (SPÖ) 3

4 Zu 5. Erhaltung der Kulturlandschaft am Pfaffenöden Begründung: , dem vorliegenden Antrag, die Dringlichkeit zuerkennen und diesen in der Tagesordnung zu behandeln. TAGESORDNUNG ALT: Punkt 01: Begrüßung Punkt 02: Protokoll Punkt 03: Bericht Prüfungsausschuss Punkt 04: Bericht Gebarungseinschau NÖ Land Punkt 05: Vertragsänderung Wien Energie Punkt 06: Kooperationsvertrag Datenaustausch mit Wiener Netze und Gisquadrat Punkt 07: Pachtverträge Kleingarten Punkt 08: Sanierung Balkone Punkt 09: Mietverträge Punkt 10: Personalangelegenheiten Der Punkt 10 findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. TAGESORDNUNG NEU: Punkt 01: Begrüßung Punkt 02: Protokoll Punkt 03: Bericht Prüfungsausschuss Punkt 04: Bericht Gebarungseinschau NÖ Land Punkt 05: Vertragsänderung Wien Energie 4

5 Punkt 06: Kooperationsvertrag Datenaustausch mit Wiener Netze und Gisquadrat Punkt 07: Pachtverträge Kleingarten Punkt 08: Sanierung Balkone Punkt 09: Mietverträge Punkt 10: Ankauf Grundstück für Radweg Punkt 11: Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur neuen Kernkraftanlage am Standort Jaslovske Bohunice Punkt 12: Finanzielle Entlastung des Hrn. Kriegler im Zuge der erzwungenen Rodung der Paffenöden und der einhergehenden Ersatzpflanzungen Punkt 13: Erhaltung der Kulturlandschaft am Pfaffenöden Punkt 14: Personalangelegenheiten Der Punkt 14 findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 5

6 Punkt 02: Protokoll Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom , jeder Fraktion in einfacher Ausfertigung zugegangen ist. Es wurde ein Abänderungsantrag schriftlich eingebracht und ausgebessert. Die ausgebesserten Seiten sind jeder Fraktion per Mail zugegangen. Somit gilt das Protokoll als genehmigt. 6

7 Punkt 03: Bericht Prüfungsausschuss Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass am eine Prüfung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat. Herr GR Dr. Ertl verliest das Protokoll. 7

8 8

9 9

10 10

11 Herr GR Dr. Lima stellt den Antrag: , die im Protokoll erwähnten Steuernummern im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung namentlich zu nennen. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 5 dafür, 12 dagegen (SPÖ) Herr GR Dr. Ertl stellt den Antrag: , binnen 1 Monat die kommunalsteuerpflichtigen Firmen, welche an der Baustellentafel (Spar) angeführt sind, zu prüfen. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 3 dafür, 14 dagegen (SPÖ, ÖVP) Stellungnahme des Bürgermeisters und des Kassenverwalters: Als Bürgermeisters nehme ich den Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis und gebe ergänzend bekannt, dass auch die Firma Knapp Kommunalsteuer abführt. Alle anderen Firmen sind derzeit aufgrund des Kommunalsteuergesetzes nicht steuerpflichtig. Bezüglich der Ausfallshaftung der Kleinkinderbetreuung ist anzumerken, dass diese nicht freigegeben wurden, da zur Kontrolle die erforderlichen und mehrfach urgierten Unterlagen, zum Zeitpunkt der Prüfung nicht beigebracht wurden. Mittlerweile wurden diese Unterlagen übermittelt, die Ausfallshaftung freigegeben und überwiesen. Ein allfälliger Besprechungstermin wäre gegebenenfalls mit Frau Vzbgm. Nebenführ selbst auszumachen. Zum Punkt Allfälliges ist anzumerken, dass der Bericht der Gebarungseinschau des Landes NÖ dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist, jedoch nicht dem Prüfungsausschuss. Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing nimmt in seiner Sitzung vom , den Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis. 11

12 Punkt 04: Bericht Gebarungseinschau NÖ Land Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass am vom Amt der NÖ Landesregierung eine Gebarungseinschau durchgeführt wurde. Folgendes Ergebnis liegt vor: Nachstehend wird das Ergebnis der durchgeführten Gebarungseinschau gemäß 89 Abs. 2 Nö Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt. Die letzte Gebarungseinschau fand im Jahr 2012 statt. Bei der nunmehrigen stichprobenweisen Einschau stellten die Eingaben vom 20. Mai und 2. Juni 2015 den Schwerpunkt dar. Der Prüfbericht beinhaltet folgende Bereiche (Index): 1. Gemeindehaushalt 1.1. Kassenführung 2. Darlehen 3. Deponieentgelte und Verrechnung von Leistungen 4. Golfplatzprojekt 5. Kommunalsteuer 6. Finanzlage 1. Gemeindehaushalt 1.1. Kassenführung Zu Beginn der Gebarungseinschau wurden (aufgrund des Tagesabschlusses per 22. Juni 2015) die Kassenbestände überprüft und hierüber eine Niederschrift verfasst, von der eine Ausfertigung bei der Gemeinde belassen wurde. Es ergab sich die Übereinstimmung zwischen den Kassensoll- und Kassenistbeständen. Das Kassenbuch für den Barzahlungsverkehr wurde nicht elektronisch geführt. Es wird auf die Novelle der NÖ Kassen- und Buchführungs-Verordnung vom 21. Februar 2013 hingewiesen, wonach das Kassenbuch nunmehr in elektronischer Form mit Journal zu führen ist ( 9 Abs. 1 leg.cit.). Da das Kassenbuch so zu führen ist, dass die Einträge unveränderlich sind, wird empfohlen das entsprechende Modul des Buchhaltungsprogrammes zu verwenden. Für sämtliche Konten der Gemeinde war die Kassenverwalterin nicht zeichnungsberechtigt. Das Unterschriftenprobenblatt für das Girokonto Nr bei der Volksbank Ost sah Einzelverfügung für die Zeichnungsberechtigten vor. Gemäß 76 Abs. 4 NÖ GO 1973 ist bei Überweisungen und Behebungen von Sparbüchern eine Doppelzeichnung vorzusehen. Zeichnungsberechtigt sind der Bürgermeister, der Vizebürgermeister, der Kassenverwalter, der erforderlichenfalls zu bestellende Stellvertreter und weitere vom Bürgermeister schriftlich bestimmte Personen. Die Unterschriftenprobeblätter sind entsprechend abzuändern. Für die Kindergärten 1 und 2 sowie für den Hort wurde jeweils ein Handverlag eingerichtet. Eine Darstellung in der durchlaufenden Gebarung erfolgte bislang nicht. Bei Handverlägen handelt es sich um Vorschüsse, die in der voranschlagsunwirksamen Gebarung darzustellen sind. Sie sind zumindest mit Ende des Haushaltsjahres abzurechnen, wobei immer der tatsächlich ausgegebene Betrag (aufgrund von Rechnungen) von der Gemeindekasse ersetzt wird, sodass der Vorschuss dauernd auf gleicher Höhe gehalten wird. Bei Vornahme der Abrechnung sind die Ausgaben, die listenmäßig festgehalten werden, auf die in Frage kommenden Haushaltsstellen zu verbuchen. Zecks besserer Übersicht wird empfohlen, die Handverläge unter je einem separatem Konto (z.b. 0,9/ Handgeld Kindergarten 1"/ 0,9/ Handgeld Kindergarten 2", usw.) zu verbuchen. 12

13 Bei Durchsicht der Girokontoauszüge von Mitte Juni 2014 bis Mitte Juni 2015 waren auf dem Hauptgirokonto bei der Sparkasse (AT ) des Öfteren Girokontoüberziehungen (z.b. vom 20. März bis 17. Juni 2015: bis rd ,-) festzustellen. Der Kassenkreditrahmen von ,- dabei wurde nicht überschritten. Die Bestände auf dem Abgabengirokonto bei der Sparkasse (AT ) werden wöchentlich abgeschöpft und auf das Hauptgirokonto überwiesen. Dezidiert wurden aufgrund des elektronischen Datenexports aus ELBA im genannten Zeitraum auf den Girokonten bei der Sparkasse valutamäßig folgende Entwicklungen festgestellt: 13

14 2. Darlehen In den Jahren 2005 bis 2008 wurden verschiedene Darlehen von EUR in CHF konvertiert bzw. ein Darlehen in CHF zugezählt. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 8. Oktober 2012 wurden diese Darlehen wieder in EUR konvertiert (sobald ein CHF-Kurs von 1,25 erreicht wurde). Beim Darlehen für die Wasserversorgungsanlage war zum Zeitpunkt der Einschau eine Endfälligkeit bis 31. Dezember 2021 gegeben. Zur Rückzahlung des aushaftenden Kapitals von ,81 wurden laufend Tilgungsträger in Form von Versicherungsverträgen bei der Uniqa (rd ,--/Jahr), Nürnberger ( 3.000,-- /Monat) und Skandia (derzeit beitragsfrei gestellt) angespart. In der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2014 wurde auf Anraten des Finanzberaters der Gemeinde beschlossen, den Tarif bei der Nürnberger auf einen konservativen Tarif mit garantiertem Rechnungszins umzustellen. Laut der bei der Gemeinderatssitzung vorliegenden Hochrechnung der Tilgungsträger scheint eine Abdeckung des endfälligen Darlehens möglich. Vom Gemeinderat wurden in der Sitzung vom 23. September 2009 zwei Zinssatzabsicherungen (bei der Bayerischen Landesbank) für vier Darlehen bei der Hypo Alpe Adria mittels CAP (Cap-Rate von 3,5 %, Laufzeit: 2010 bis 2020) beschlossen. Diese Darlehen wurden zur Finanzierung von div. Vorhaben (Hauptschule, Kindergarten, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) aufgenommen. Die gewählten Ansparungen sind auch weiterhin bezüglich ihrer Rentabilität zu prüfen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß 69a NÖ GO 1973 sämtliche Finanzgeschäfte von dafür qualifizierten Personen nachweislich erfasst und deren Entwicklung laufend beobachtet und dokumentiert werden müssen. Der Bürgermeister hat sicherzustellen, dass ihm laufend über die Entwicklung der Finanzgeschäfte berichtet wird. Jedenfalls ist dem Gemeinderat anlässlich der Beschlussfassung des RA über die Entwicklung der Finanzgeschäfte zu berichten. Bei Abschluss von Finanzgeschäften gemäß Abs. 1 Z. 3 bis 5 (z.b. Finanzinstrumente mit Fremdwährungsrisiko, Aktien, Derivate, etc.) müssen geeignete Maßnahmen zur Verlustbegrenzung für den Fall ungünstiger Entwicklungen festgelegt werden. 3. Deponieentgelte und Verrechnung von Leistungen Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. August 1998 wurden die Abschlussarbeiten für die gemeindeeigene Deponie beschlossen. Aus diesem Beschluss geht hervor, dass für die Einbringung von Aushubmaterial im Gegenzug für die Herstellung der Abdichtung der Deponie S 12,~/m3 verrechnet werden sollen. Mit Rechnung vom 31. Dezember 1998 wurde der Fa. Huber Warenhandel und Transport Gesellschaft m.b.h. (Fa. Huber) ein Interessentenbeitrag betreffend die Sanierung von Güterwegen von S ,-- in Rechnung gestellt. Die Einzahlung dazu erfolgte am 11. März Die Verbuchung erfolgte unter der Haushaltsstelle 6/ (Zahlweg (ZW) 5 - Girokonto). Am 20. Dezember 2000 wurde von der Fa. Huber eine Rechnung für die Schließung der Deponie über S ,-- zuzüglich S ,60 USt. gelegt Am 28. Dezember 2000 wurden von der Gemeinde zwei Rechnungen einerseits von S ,-- zuzüglich S ,- USt als Deponieentgelt für Aushubmaterial ( m3je S 12,50) und anderseits von S ,-- für Interessentenleistung betreffend die Sanierung von Güterwegen gelegt. Lt. den vorgelegten Belegen wurden von der Fa. Huber Ende Jänner 2001 S ,40 überwiesen. Verbucht wurde diese Einnahme unter der Haushaltsstelle 6/ Sonstige Einnahmen Deponieentgelt" im Betrag von S ,67 zuzüglich S ,73 USt über den ZW 5. Über den ZW 2 - Verrechnung wurden bei der Haushaltssteile 6/ Sonstige Einnahmen Deponieentgelt" S ,33 zuzüglich S ,27 USt, bei der Haushaltsstelle 6/ Sonstige Einnahmen Interessentenbeitrag" S ,-- und bei der Haushaltsstelle 6/ Interessentenbeitrag" S ,- verbucht. Tatsächlich bezahlt wurden somit von der Fa. Huber It. den vorgelegten Belegen insgesamt S ,40. 14

15 Die restliche Forderung der Gemeinde von S ,60 wurde mit der Rechnung für die Schließung der gemeindeeigenen Deponie (S ,60) gegenverrechnet. Die sich ergebende Differenz von S ,- wurde It. dem Beleg über die Interessentenleistung betreffend die Sanierung von Güterwegen vom 28. Dezember 2000 (S ,--) als Teilzahlung in Abzug gebracht. Rechnungen der Gemeinde Interessentenbeitrag Deponieentgelt Interessentenbeitrag Summe inkl. USt. abzüglich anerk. Teilzahlung auf Re. vom (Überweisung vom ) Betrag , , , , v , ,00 Summe inkl. USt ,00 Leistungen und Zahlungen Fa. Huber Betrag USt xx Überweisung Giro Gde ,00 Schließung Deponie ,00 Überweisung Giro Gde ,40 Summe inkl. USt , ,60 Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2001 wurde der Fa. Huber nachträglich die Deponierung von Aushubmaterial auf dem Gemeindegrundstück 2466 {Wienerherberg III) gestattet. Für jeden deponierten m3 geschütteten Aushubmaterial wurden S 12,50 ( 0,91) festgelegt. Es wurde festgelegt, dass über die tatsächlich geschüttete Menge der Nachweis eines Zivilingenieurbüros zu erbringen ist. Die verrechneten Mengen gehen lt. Auskunft bei der Gebarungseinschau auf eine Bewertung der Fa. Trugina als Markscheider zurück. Lt. Auskunft der Gemeinde und lt. dem Prüfungsausschussprotokoil vom 15. April 2015 gibt es für Ablagerungen auf nicht in Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken weiters ein freiwilliges Entgelt über S 3,-- je m3 ( 0,22). Ein schriftlicher Vertrag über die Zahlungsmodalitäten sowie ein Gemeinderatsbeschluss lagen nicht vor. Die Vorschreibung der Deponiegebühren bzw. Interessentenbeiträge erfolgte It. Auskünften bei der Gebarungseinschau aufgrund von Bescheiden der Berghauptmannschaft Wien (z.b. GZ /7/96, /11/97) bzw. des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Umwelt- und Energierecht (z.b. GZ. RU4-K-214/051). Lt. Aufstellung des Prüfungsausschusses vom 15. April 2015 wurden auf Gemeindegrund m3 geschüttet. Daraus ergibt sich ein von der Fa. Huber zu zahlendes Entgelt von S ,39 ( ,55; Anmerkung: It. Ansicht der Aufsichtsbehörde hätte die Berechnung mit S 12,50 statt mit dem gerundeten Eurobeträgen von 0,91 erfolgen müssen und ergäbe sich somit eine um S 2.405,39 ( 174,81) geringere Forderung. Auf nicht in Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken wurden m3 geschüttet. Das freiwillige Entgelt wurde mit S ,32 ( ,86) angeführt (Anmerkung: It. Ansicht der Aufsichtsbehörde ergibt sich eine Differenz von S ,32 ( 2.096,85)). Für die von der Gemeinde der Fa. Huber in Rechnung gestellten Beträge als Interessentenleistungen betreffend die Sanierung von Güterwegen waren It. den diesbezüglichen Belegen keine Abrechnungsgrundlagen (z.b. Gemeinderatsbeschluss, Übereinkommen, Längenangaben, etc.) ersichtlich bzw. waren keine Beilagen angeschlossen. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese Beträge mit dem Ausmaß an Deponierungen auf nicht im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücken in Verbindung zu bringen ist. Zusätzlich zu den o.a. Rechnungen der Gemeinde an die Fa. Huber wurden im Jahr 2003 folgende Rechnungen gelegt und bezahlt: Rechnungen der Gemeinde Betrag in Deponieentgelt , Interessentenbeitrag ,00 15

16 Der umsatzsteuerlicher Aspekt kann von der Aufsichtsbehörde nicht beurteilt werden. In der Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2004 wurde beschlossen, die Herstellung einer Fläche für den Funcourtplatz sowie die Zugangswege an die Fa. Seidl als Bestbieter zu vergeben ( ,04 inkl. USt.) Lt. Auskunft des Amtsleiters erfolgte die tatsächliche Durchführung jedoch durch die Fa. Huber. Lt. der Abrechnung Erdbau Fa. Huber " durch die Fa. InfraTECH vom 10. April 2015 wurde am 23. August 2004 eine Preisanfrage an vier Bieter übermittelt. Die Vergabe an die Fa. Huber erfolgte am 14. September 2004 als Billigstbieter mit einer Vergabesumme von ,87 inkl. USt. im Zuge einer Vergabeverhandlung (Baueinleitungsbesprechung). Das Schlussrechnungskonzept wies eine Summe von ,22 inkl. USt auf. Ein neuerlicher" Vergabebeschluss durch den Gemeinderat konnte nicht vorgelegt werden. In der Gemeinderatssitzung vom 27. Jänner 2005 wurde die Fa. Huber als Best- und Billigstbieter mit Straßenbauarbeiten ( Herrschaftliche Breite" und Kurze Äcker") zu ,32 inkl. USt und ,68 inkl. USt. beauftragt. Die Schlussrechnungskonzepte wurden It. der Abrechnung Erdbau Fa. Huber " durch die Fa. InfraTECH geprüft und wiesen Summen von ,86 inkl. USt und ,36 inkl. USt auf. Für Rodungsarbeiten wurde lt. der Abrechnung Erdbau Fa. Huber " durch die Fa. InfraTECH eine Leistung von ,26 inkl. USt. festgestellt Ein Gemeinderatsbeschluss konnte nicht vorgelegt werden. Aufgrund der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes waren zu diesem Zeitpunkt zwar Direktvergaben bis zulässig, ein Gemeinderatsbeschluss wäre dennoch notwendig gewesen. Für die o.a. Leistungen wurden durch die Fa. Huber keine Rechnungen gelegt. Verbuchungen dazu konnten nicht festgestellt werden. Für Deponierungen auf Gemeindegrund wurden It. den vorgelegten Unterlagen die Entgelte (S 12,50) vollständig vorgeschrieben. Die freiwilligen Entgelte wurden nur teilweise in Rechnung gestellt (Rechnung vom 17. Dezember für Wienerherberg lila, Rechnung vom 28. Dezember für Wienerherberg III; jeweils als Interessentenbeiträge). Die erbrachten Leistungen wurden (wie aus der Aufstellung des Prüfungsausschusses vom 15. April 2015 ersichtlich) mit den freiwilligen" Deponieentgelten gegengerechnet. In dieser Aufstellung gehen Gesamtforderungen von ,41 hervor. Abzüglich verrechneter bzw. bezahlter Rechnungen ergibt sich in dieser Aufstellung ein Guthaben" von ,83 der Fa. Huber. Wann von der Gemeinde welche Kubaturen abzurechnen waren oder noch abzurechnen sind, kann aufgrund des NichtVorliegens von Gemeinderatsbeschlüssen sowie schriftlicher Verträge über die Vereinbarung von der Aufsichtsbehörde nicht beurteilt werden. Gemäß 35 NÖ GO 1973 ist dem Gemeinderat die Festsetzung von Entgelten für bestimmte Leistungen der Gemeinde vorbehalten. Zukünftig sind daher derartige Entgelte vom Gemeinderat zu beschließen. Zwecks eindeutigem Vollzug wird dazu die Ausfertigung eines schriftlichen Vertrages (z.b. hinsichtlich Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten) empfohlen. Dem Bürgermeister obliegt u.a. die Vollziehung der von den Kollegialorganen gefassten Beschlüsse und die laufende Verwaltung ( 38 leg.cit.) Die Vergabe von Leistungen (Ausnahme: laufende Verwaltung) ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen immer dem Gemeindevorstand oder Gemeinderat vorbehalten ( 35 und 36 leg.cit). Im Sinne des 11 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) ist ein Unternehmer zur Rechnungsausstellung verpflichtet, wenn er Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person (auch wenn diese nicht Unternehmer ist, z.b. Gemeinde) ausführt. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Gemäß 3 Abs. 1 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) sind Einnahmen und Ausgaben ungekürzt, das ist mit dem Gesamt(Bruttobetrag zu veranschlagen. Das Bruttoprinzip als formale Seite des Vollständigkeitsgrundsatzes verlangt, dass grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe unsaldiert 16

17 veranschlagt werden. Die Verbuchung hat ebenfalls ungekürzt (brutto) aufgrund aussagekräftiger Belege zu erfolgen ( 12 Abs. 1 leg.cit.). Abschließend wird hinsichtlich der Grundsätze der Veranschlagung, Durchführung des VA und außer- sowie überplanmäßiger Ausgaben auch auf die 72, 75 und 76 NÖ GO 1973 aufmerksam gemacht. 4. Golfplatzproiekt Die Fa. Huber beabsichtigt auf Firmengründen, Gemeindegründen und Gründen weiterer Dritter einen Golfplatz zu errichten (UVP Bescheid 2013 vom 27. August 2013). Lt. Aussage des Bürgermeisters wird dazu derzeit ein Vertragsentwurf, in dem auch Entgelte geregelt werden sollen, von Notar ausgearbeitet. Der Abschluss sei u.a. erst möglich, wenn ein Rechtsstreit mit einem Pächter eines Gemeindegrundstückes, das Teil des Golfplatzprojektes sein soll, abgeschlossen ist. Der Vertrag muss einen eindeutigen Vollzug hinsichtlich Entgelten, Zahlungsmodalitäten, usw. sicherstellen und ist rechtzeitig vom Gemeinderat zu beschließen. 5. Kommunalsteuer Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23. April 2015 hatte der Steuerpflichtige mit der Nr. 931 Außenstände bei der Kommunalsteuer (2012 bis 2015 ( ,27) zuzüglich Nebengebühren) von ,20. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreditschutzverband von 1870 eine Forderung von ,41 (die Differenz ergibt sich bis auf 0,21 aus einer Kommunalsteuerzahlung von 1.061,--) geltend gemacht. Das schriftliche Ergebnis (endgültige Quote, Zahlungsplan) lag der Gemeinde noch nicht vor. Die in der Buchhaltung ersichtlichen Außenstände der Jahre 2012 und 2013 wurden am 26. November 2014 eingemahnt. Laufende Kommunalsteuerzahlungen durch den Steuerpflichtigen für das Jahr 2014 konnten nicht festgestellt werden. Die Kommunalsteuererklärung 2014 wurde am 31. März 2015 gelegt. Die Außenstände für das Jahr 2014 und 2015 (Jänner bis März 2015) gehen aus der Buchhaltung der Gemeinde nicht hervor. In den Monaten April bis Juni 2015 waren monatliche Kommunalsteuerzahlungen festzustellen. Gemäß 11 Abs. 2 Kommunalsteuergesetz 1993 ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates (Fälligkeitstag) an die Gemeinde zu entrichten. Erweist sich die Selbstberechnung des Unternehmers als nicht richtig oder wird die selbstberechnete Kommunalsteuer nicht oder nicht vollständig entrichtet, hat die Gemeinde einen Kommunalsteuerbescheid zu erlassen ( 11 Abs. 3 leg.cit.). Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind ( 184 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO)). Gemäß 15 Abs. 1 Z. 2 der VRV bildet das Soll" in der Kameralistik die wesentliche Rechnungsgröße und ist daher in der Buchhaltung festzuhalten. Sämtliche Steuern sind zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in der Buchhaltung im Soll" zu erfassen. Nur dadurch können der Buchhaltung wichtige Informationen entnommen werden, wie z.b. die Gesamtsumme der vorgeschriebenen Steuern und die Höhe der Außenstände. Außenstände sind nach-jedem-fälligkeitstermin unter der Vorschreibung von Nebengebühren einzufordern. Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, sind gemäß 226 Bundesabgabenordnung vollstreckbar. Als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ist gemäß 229 leg.cit. ein Rückstandsausweis auszufertigen, der Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren ist. 17

18 Voraussetzung für die Ausstellung eines Rückstandsausweises ist gemäß 227 Abs. 1 leg.cit. die Einmahnung der Abgabenschuldigkeiten unter Vorschreibung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen ( 227a und 217 Abs. 1 leg.cit.). Gerichtliche Einbringungsmaßnahmen sollten spätestens innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit gesetzt werden. 6. Finanzlage Auf Basis des Voranschlages (VA) 2015 errechnet sich eine positive Finanzspitze", die auch künftig für eine maßvolle Investitionstätigkeit ausreichend sein sollte. Unter dem Begriff Finanzspitze" ist jener Wert bzw. Betrag zu verstehen, der sich bei Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres ergibt. Die positive Finanzspitze" ist demnach jener Freiraum, in dem die aus zusätzlichen Rechtsgeschäften resultierenden (laufenden) Verpflichtungen Deckung finden und die Stabilität des Haushaltes trotzdem gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass in dieser positiven Finanzspitze der Überschuss des Betriebs Abwasserbeseitigung" als laufende Einnahme ausgewiesen ist. Eine Reduzierung dieses Überschusses (z.b. aufgrund von neu hinzukommenden Schuldendiensten ohne Gebührenanpassungen) würde zu einer Verschlechterung der Finanzspitze führen. Diese Feststellungen sowie sonstige Wahrnehmungen wurden am letzten Tag der Einschau mit dem Bürgermeister, dem Amtsleiter und Bediensteten der Buchhaltung besprochen. Dieser Bericht ist dem Gemeinderat in einer Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen. Die aufgrund des Überprüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen sind der Aufsichtsbehörde gemäß 89 Abs. 2 NÖ GO 1973 innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing nimmt in seiner Sitzung vom , den Prüfbericht der Gebarungseinschau zur Kenntnis. 18

19 Punkt 05: Vertragsänderung Wien Energie Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass der 13% ige Treuebonus wegfällt, da die Ausgangsbasis hierfür in den letzen Jahren immer wieder gesenkt wurde. An seine Stelle gab es ab eine Senkung der Ausgangsbasis von 11%. Mit ist eine neuerliche Senkung von 8 bis 10% zu erwarten. Der neue Vertrag wird wieder auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Jahresende eine Aufkündigung erfolgt. Der bestehende Vertrag läuft noch bis und wurde von Seiten der Wien Energie bereits aufgekündigt, da eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart war. Die in Aussicht gestellten Energielieferpreise, minus 11% im Jahr 2015 und minus 8-10% im Jahr 2016 sind eine gute Basis einen neuen Vertrag mit Wien Energie abzuschließen. Wir haben einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr. Vorteil bei Wien Energie ist, dass wir all unsere Schaltstellen für die öffentliche Beleuchtung nicht mit Zähleinrichtungen nachrüsten brauchen , dem Vertrag mit Wien Energie wie vorgetragen die Zustimmung geben. 19

20 Punkt 06: Kooperationsvertrag Datenaustausch mit Wiener Netze und Gisquadrat Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass ein Kooperationsvertrag mit der Wiener Netze GmbH zur Beschlussfassung vorliegt: zwischen der Gemeinde Ebergassing, Schwadorferstraße 9, 2435 Ebergassing in Folge "Gemeinde" genannt, und WIENER NETZE GmbH Erdbergstraße 236, 1110 Wien in Folge WIENER NETZE genannt, und Kooperationsvereinbarung (Datenaustausch- und Nutzungsrechte) GISquadrat GmbH - Gesamtlösungen für integrierte Geo-Informationssysteme Margarethenstraße 70/II/5, 1050 Wien in Folge GISquadrat genannt Digitaler Naturbestand im Straßenraum: Die Vertragspartner vereinbaren im jeweiligen Wirkungsbereich bzw. für ihre Unternehmenszwecke eine gegenseitige uneingeschränkte Nutzung der gemeinsam erfassten und jährlich aktualisierten digitalen Naturbestandsdaten im Straßenraum. Die Koordination bei der Erstellung, Wartung und Erneuerung bzw. Ergänzung dieser Daten erfolgt durch GISquadrat. Die Vergabe der Leistungen hat nach den Kriterien des Bundesvergabegesetzes zu erfolgen. 2. Digitaler Leitungskataster: Die Vertragspartner vereinbaren im jeweiligen Wirkungsbereich bzw. für ihre Unternehmenszwecke eine gegenseitige uneingeschränkte Nutzung des digitalen Leitungskatasters für Planungszwecke. Die Leitungsdaten werden einmal pro Kalenderjahr ausgetauscht. Bei Durchführung von Bauprojekten ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Einbautenanfrage an den jeweiligen Leitungsbetreiber zu richten. Die Koordination, Erstellung, Wartung und Erneuerung bzw. Ergänzung dieser Daten erfolgt durch den jeweils zuständigen Partner. Vereinbart wird, dass der Datenaustausch des Digitalen Leitungskatasters unter den Vertragspartnern kostenlos erfolgt. 3. Datenmanagement: GISquadrat übernimmt die Aufgaben der Beschaffung, Datenprüfung, Datenkonvertierung, Aufbereitung für die vereinbarten Datenformate und Lieferung bzw. Installation für die Vertragspartner. Der gegenständliche Kooperationsvertrag sieht eine uneingeschränkte Nutzung der ausgetauschten Daten durch jeden Vertragspartner im Rahmen des jeweiligen Wirkungsbereiches bzw. Unternehmenszweckes vor. 4. Kündigung: Die Kooperationsvereinbarung ist von allen Vertragsparteien unter Einhaltung einer 3 Monats Frist, jeweils zum , aufkündbar , dem Kooperationsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung geben. 20

21 Punkt 07: Pachtverträge Kleingarten Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass folgende Kleingarten-Pachtverträge zur Beschlussfassung vorliegen: Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Walter und Renate JAUTZ Himbergerstraße 6/7/ Ebergassing wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 3 Grundstücksgröße: 281 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 466,46 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Walter und Renate Jautz, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 21

22 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Sonja WEINHOLD Marienheimgasse 8/1/ Bruck/Leitha wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 5 Grundstücksgröße: 283 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 469,78 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Weinhold, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 22

23 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Schwadorferstraße Ebergassing Barbara WEISSENSTEINER Karmarschgasse 17/ Wien wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 8 Grundstücksgröße: 266 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 441,56 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Weissensteiner, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 23

24 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Minka SCHMIEDBAUER Koloniegasse 4/1/ Ebergassing wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 11 Grundstücksgröße: 261 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 433,26 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Schmiedbauer, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 24

25 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Manfred TONAR Himbergerstraße 6/15/ Ebergassing wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 12 Grundstücksgröße: 268 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 444,88 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Hrn. Tonar, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 25

26 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Klaus PURGSTALLER Handelskai 214/19/5/ Wien wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 13 Grundstücksgröße: 244 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 405,04 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Hrn. Purgstaller, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 26

27 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Sonja ROSAK Himbergerstraße 18/1/ Schwadorf wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 14 Grundstücksgröße: 235 m² Pachtbetrag pro m²: 1,66 jährliche Pacht: 390,10 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Rosak, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 27

28 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Annemarie RAUWARTER Humboldtgasse 4/3/ Wien wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 16 Grundstücksgröße: 304 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 504,64 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Rauwarter, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 28

29 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Monika MATUSCHKA Widholzgasse 1/13/ Wien wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 18 Grundstücksgröße: 271 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 449,86 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Fr. Matuschka, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 29

30 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Gerhard PROYER jun. Schönfeldgasse 1/6/ Ebergassing wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 20 Grundstücksgröße: 256 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 424,96 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Hrn. Proyer jun., wie vorgetragen die Zustimmung geben. 30

31 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Maria und Gerhard RUDLOF Widholzgasse 1/13/5/ Wien wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 22 Grundstücksgröße: 258 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 428,28 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Herrn und Frau Rudlof, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 31

32 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Andreas SLAWITZ Himbergerstraße 81-83/18/ Schwechat wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 24 Grundstücksgröße: 258 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 428,28 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Hrn. Slawitz, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 32

33 Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Ebergassing Schwadorferstraße Ebergassing als Verpächterin und als Pächter Kurt KIRCHTHALER Wienerherbergerstraße 42/1/ Wienerherberg wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: I. Verpachtet wird folgendes Grundstück: Bezeichnung: Kleingarten Wienerherberg Grundstücksnummer: 2160/1 Teilstück Nr.: 25 Grundstücksgröße: 258 m² Pachtbetrag pro m² 1,66 jährliche Pacht: 428,28 Pachtdauer: , den Pachtvertrag von Hrn. Kirchthaler, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 33

34 Punkt 08: Sanierung Balkone Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass in der Himbergerstraße 6 die Balkone saniert werden müssen. Es wurde ein Angebot der unbedingt zu sanierenden Balkone von der Fa. Belfor erstellt. Hierbei wurden Leistungen in Betrag von ,48 exkl. MWSt. angeboten. Bei nochmaliger Überprüfung des Angebotes und Besichtigung der Balkone mit feststellender Dringlichkeit durch die Gemeinde, wurden nur die vordringlich zu sanierenden Balkone ermittelt. Die Summe der zu sanierenden Balkone beträgt ,22 exkl. MWSt. Folgende zusätzlich Zahlungsvereinbarung: Zahlung des Nettorechnungsbetrages in 3 gleichen Teilen. Erstes Drittel 14 Tagen nach Beauftragung, zweites Drittel nach 12 Monaten und die Restzahlung nach 24 Monaten , den Gesamtauftrag über ,48 für die Balkonsanierung an die Fa. Belfor erteilen, wobei im Jahr 2015 lediglich ,22 für die Sanierung erforderlich sind. 34

35 Punkt 09: Mietverträge Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass Mietverträge zur Beschlussfassung vorliegen: Name: Peter FUCHS Wohnhausanlage: Schwadorferstraße 9 Stiege: Tür: 6 Richtwertzins pro m²: 5,53 exkl. MWSt. Wohnnutzfläche: 81,69 m² Kosten (Euro) inkl. MWSt. Grundmiete 496,92 Betriebskostenakonto 130,00 Heizkostenakonto 90,00 Gesamtmiete 716, , den Mietvertrag von Hrn. Fuchs, die Zustimmung geben. 35

36 Name: Vanessa RÖSCHL Wohnhausanlage: Schwadorferstraße 9 Stiege: Tür: 7 Richtwertzins pro m²: 5,53 exkl. MWSt. Wohnnutzfläche: 36,25 m² Kosten (Euro) inkl. MWSt. Grundmiete 220,51 Betriebskostenakonto 58,00 Heizkostenakonto 48,00 Gesamtmiete 326, , den Mietvertrag von Fr. Röschl, die Zustimmung geben. 36

37 Name: Anita u. Agron KELMENDI Wohnhausanlage: Himbergerstraße 6 Stiege: 3 Tür: 3 Richtwertzins pro m²: 4,15 exkl. MWSt. Wohnnutzfläche: 46,55 m² Kosten (Euro) inkl. MWSt. angem. Hauptmietzins 212,50 Betriebskostenakonto 103,00 Kabelsignal 10,00 Gesamtmiete 325, , den Mietvertrag von Herrn und Frau Kelmendi, die Zustimmung geben. 37

38 Folgende Mietverträge für einen Parkplatz liegen zur Beschlussfassung vor: Name: Erna BEDREY Liechtensteinstraße 21 Parkplatz: Himbergerstraße 6, Innenhof Nr.: 25 Gesamtmiete pro Monat, inkl. Ust 13, , dem Mietvertrag von Fr. Bedrey, die Zustimmung geben. 38

39 Name: David Kolencik Schönfeldgasse 1/6/13 Parkplatz: Schönfeldgasse Nr.: 42 Gesamtmiete pro Monat, inkl. Ust 13, , dem Mietvertrag von Hrn.Kolencik, die Zustimmung geben. 39

40 Name: Franz HIRSCH Himbergerstraße 6/16/3 Parkplatz: Himbergerstraße 6, Innenhof Nr.: 5 Gesamtmiete pro Monat, inkl. Ust 13, , dem Mietvertrag von Hrn. Hirsch, die Zustimmung geben. 40

41 Punkt 10: Ankauf Grundstück für Radweg Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, um die Auflagen für die Herstellung des Radweges von Wienerherberg nach Schwadorf einzuhalten, möge zusätzlich ein Teilgrundstück des Grundstückes Nr.: 2600, im Besitz von Frau Elisabeth Staller, im Ausmaß von ca. 57 m² zu einem Preis von 7,--/m² angekauft werden. Dieser Grundstücksteil dient zur besseren Überfahrt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge, siehe Planbeilage , dem Grundstücksankauf für den Radweg, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 41

42 Punkt 11: Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung zur neuen Kernkraftanlage am Standort Jaslovske Bohunice Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass am ein grenzüberschreitendes ESPOO-Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung eines zusätzlichen Reaktorblocks am Standort des slowakischen Atomkraftwerks in Jaslovske Bohunice, nur rund 54 km Luftlinie von der NÖ Landesgrenze entfernt, gestartet wurde. Zu diesem Vorhaben kann während der Auflagefrist, noch bis zum , eine schriftliche Stellungnahme an das Amt der NÖ Landesregierung gesendet werden. Diese Stellungnahme wird an die slowakische Behörde weitergeleitet. Folgende Stellungnahme möge beschlossen werden: Empfänger: St. Pölten, Oktober 2015 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Umwelt- und Energierecht (RU4) Landhausplatz 1, A-3109 St. Pölten Fax: (02742) Stellungnahme zum ESPOO-Verfahren Neue Kernkraftanlage am Standort Jasiovske Bohunice, Slowakei" Der Standort der geplanten neuen Kernkraftanlage in Jasiovske Bohunice liegt nur 54 km Luftlinie von der niederösterreichischen Grenze entfernt. Im Störfall sind bei einem derart nahegelegenen Atomkraftwerk erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen zu erwarten. Mir daraus entstehende materielle und immaterielle Schäden können keinesfalls abgedeckt werden. Als potentiell betroffene/r Niederösterreicher/in lehne ich das geplante Vorhaben ab und führe folgende begründete Einwendungen gegen das geplante Projekt ins Treffen:» Der Standort Jasiovske Bohunice ist aufgrund seiner Nähe zu einer bekannten potentiell seismisch aktiven Zone nicht optimal gewählt. Noch dazu fehlen in der UVP-Dokumentation konkrete Überlegungen alternativer Standorte. Generell fehlt in der Umweltverträglichkeitsprüfung eine konkrete Darstellung an geprüften Alternativlösungen zum Bau von Kernreaktoren unter Einbeziehen von z.b. erneuerbarer Energieträger. Mitgliedstaaten wie die Slowakei erhalten mehrere Milliarden aus den Fördertöpfen der EU für eine umweltgerechte Landwirtschaft und ihre regionale Entwicklung, Das direkte oder indirekte Fördern einer Hochrisikotechnoiogie wie der Atomkraft gefährdet, bei Betrachtung des nicht auszuschließenden Restrisikos und die im Störfall auftretende Verstrahlung ganzer Landstriche, generell die positiven und langfristigen Auswirkungen jeglicher Fördermaßnahmen und einer europaweiten Regionalentwicklung. Die Wirtschaftlichkeit von Atomkraftanlagen ist nicht gegeben. Betroffene Staaten übernehmen Haftungen und subventionieren den Betrieb von Atomkraftanlagen über mehrere Jahrzehnte. Die Kosten für den Rückbau und die Stilliegung der Anlagen können derzeit nicht seriös abgeschätzt werden, zumal die Entsorgung von Atommüll weiterhin ungelöst ist Kernenergie ist darüber hinaus nicht geeignet zur Umsetzung von Klimaschutzzielen. Die Gemeinde Ebergassing, vertreten durch Herrn Bürgermeister Roman Stachelberger, fordert die zuständige Behörde auf, ihr im Rahmen einer öffentlichen Anhörung in Österreich die Möglichkeit einzuräumen zu diesem Projekt mündlich Stellung nehmen zu können, so wie dies auch der slowakischen Bevölkerung in der Slowakei möglich ist. Die Gemeinde Ebergassing ersucht den Antragsteller, die Gesellschaft Jadrovä energetickä spolocnost' Slovenska (JESS), Tomäsikova 22, Bratislava, von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen und auf umweltfreundliche, erneuerbare Energieträger zu wechseln , der Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung der neuen Kernkraftanlage am Standort Jasiovske Bohunice, Slowakei, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 42

43 Punkt 12: Finanzielle Entlastung des Hrn. Kriegler im Zuge der erzwungenen Rodung der Paffenöden und der einhergehenden Ersatzpflanzungen Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass durch die Beendigung des Pachtverhältnisses zwischen Herrn Kriegler und der Gemeinde Ebergassing, betreffend der im Eigentum der Gemeinde stehenden Paffenöden, Herr Kriegler mit einem Gerichtsbeschluss verpflichtet wurde, die Rodung der Fläche durchzuführen. Daher ist auch eine Ersatzaufforstung im dreifachen Ausmaß erforderlich. Herr Kriegler hat in den Jahren in denen er den Grund von der Gemeinde Ebergassing in Pacht hatte, dort unter unermüdlichem Einsatz eine Obstkultur aufgezogen und somit aus einem brach liegenden Landstreifen einen schönen Landstreifen geschaffen hat, der auch von der Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt wurde. Um diese Leistungen des Herrn Kriegler zu würdigen, ist es der ÖVP ein Anliegen, ihn von der finanziellen Belastung durch die Ersatzaufforstung zu befreien. Es erscheint der ÖVP nur recht und billig, dass derjenige die Kosten für die Ersatzaufforstung trägt, der auch den Nutzen von der Rodung der Pfaffenöden und der weiteren Nutzung dieser Fläche hat, trägt , die Gemeinde Ebergassing möge als Eigentümer der Pfaffenöden mit dem Folgepächter dieser Liegenschaft, der Fa. Huber, eine Vereinbarung treffen, wonach die Kosten der Ersatzaufforstung, zu der Herr Kriegler nach der Zwangsrodung der Paffenöden verpflichtet ist, vom Folgepächter (Fa. Huber) übernommen werden. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 3 dafür, 14 dagegen (SPÖ) (GGR Aichelburg- Rumerskirch, GR Lima enthalten sich der Stimme) 43

44 Punkt 13: Erhaltung der Kulturlandschaft am Pfaffenöden Herr Bürgermeister Stachelberger teilt dem Gemeinderat mit, dass der Pachtvertrag zwischen Herrn Kriegler und der Gemeinde Ebergassing, betreffend der im Eigentum der Gemeinde Ebergassing stehenden Flächen in Wienerherberg, kurz Pfaffenöden genannt, aufgelöst wurde. In den letzten Jahrzehnten entstand auf besagter Pachtfläche am Pfaffenöden eine einzigartige Permakultur mit einer Vielzahl an Nussund Marillenbäumen und diese Fläche steht der Bevölkerung als Naherholungsgebiet zur Verfügung , die Gemeinde Ebergassing möge als Eigentümer der Flächen am Pfaffenöden mit der Einforderung der Rodung solange zuwarten bis die Umsetzung und Ausfinanzierung des Golfplatzkonzepts nachweislich abgesichert ist und somit die bestehende Permakultur im jetzigen Umfang erhalten bleibt und der Paffenöden der Bevölkerung zur Nutzung als Naherholungsgebiet zur Verfügung gestellt wird. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 11 dafür, 6 dagegen (Vizebgm. Nebenführ, GGR Alfred Kindl, GR Kudlacek, GR Böhm) (GR Terkola, GR Pouzar enthalten sich der Stimme) 44

Gemeinde Ebergassing 01/2017 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 01/2017 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 01/2017 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 24.01.2017 Die Einladung erfolgte am 16.01.2017 Beginn: 18.08

Mehr

Gemeinde Ebergassing 09/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 09/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 09/2016 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 13.12.2016 Die Einladung erfolgte am 07.12.2016 Beginn: 19.00

Mehr

Gemeinde Ebergassing

Gemeinde Ebergassing 77 35 Ebergassing Telefon: 3/76 Fax: 3/76-33 GRW 5 Gemeinderatswahl 5 Datum..5 Seite: am 5..5 Liste SPÖ Sozialdemokratische Partei Ebergassing-Wienerherberg ( Mandate) Name / Adresse Geb.Jahr Rang Endg.

Mehr

Gemeinde Ebergassing

Gemeinde Ebergassing Seite: 1 Liste 1 SPÖ Sozialdemokratische Partei Ebergassing- Wienerherberg (14 Mandate) Wahlpunkte Endg. Stachelberger Roman 1966 Liechtensteinstraße 27, 2435 Eberga Nebenfuehr Elisabeth 1957 Liechtensteinstraße

Mehr

Gemeinde Ebergassing 01/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, konstituierende Sitzung des

Gemeinde Ebergassing 01/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, konstituierende Sitzung des Gemeinde Ebergassing 01/2015 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, konstituierende Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 19.02.2015 Die Einladung erfolgte am 11.02.2015

Mehr

Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES

Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES Am 10. Juli 2012 in Achau, Hauptstraße 23 Beginn 20,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 3. Juli 2012 Ende 20,37 Uhr

Mehr

Gemeinde Ebergassing 08/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 08/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 08/2016 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 30.11.2016 Die Einladung erfolgte am 24.11.2016 Beginn: 18.30

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at am 26.03.2015

Mehr

Gemeinde Ebergassing 08/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 08/2015 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 08/2015 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 26.11.2015 Die Einladung erfolgte am 19.11.2015 Beginn: 18.30

Mehr

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am Gemeinde Ebergassing 06/2005 Schwadorferstraße 9 Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 18.08.2005 Die Einladung erfolgte am 11.08.2005 Beginn: 19.05 Uhr Ende: 20.15 Uhr

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 06. März 2012

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 06. März 2012 GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES in Gerersdorf Gemeindeamt. Beginn der Sitzung: 20,00 Uhr Ende der Sitzung: 21,00

Mehr

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname

Mehr

PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum öffentliches Protokoll!!! 16.2.2012 Zl.: 46/2012 Kl. PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid

Mehr

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 14. Oktober

Mehr

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Verhandlungsschrift. über die Sitzung des.

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Verhandlungsschrift. über die Sitzung des. MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, dem 07. März

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, 25. Februar 2014 Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr Ende der Sitzung: 19,04

Mehr

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am Gemeinde Ebergassing 02/2006 Schwadorferstraße 9 Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 19.04.2006 Die Einladung erfolgte am 05.04.2006 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.30 Uhr

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 20. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 20. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/1006-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009 Niederschrift über die am Mittwoch, dem 18. November 2009, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G

N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G GEME INDE N E USTIFT-I NNE RM AN Z I N G A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten - Land, NÖ P r o t o k o l l Nr. GR20150309ö über die öffentliche konstituierende S i t z u n g d e s G

Mehr

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19

abgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19 Tagesordnungspunkt 1 Gelöbnis gemäß 97 NÖ Gemeindeordnung Der Altersvorsitzende Herr Gemeinderat Josef Kraft stellt fest, dass die Einladung zu der konstituierenden Sitzung mittels Rückscheinbriefe erfolgt

Mehr

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Marktgemeinde: Nappersdorf - Kammersdorf Polit. Bezirk: Hollabrunn Land: Niederösterreich V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf

Mehr

SITZUNGSPROTOKOLL. Gemeinderates. Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 1/2017. über die Sitzung des. am in Markgrafneusiedl

SITZUNGSPROTOKOLL. Gemeinderates. Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 1/2017. über die Sitzung des. am in Markgrafneusiedl Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 1/2017 SITZUNGSPROTOKOLL über die Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2017 in Markgrafneusiedl Beginn: Ende: 19:00 Uhr 19:40 Uhr Die Einladung erfolgte am 16.03.2017 durch

Mehr

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel / Fax P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel / Fax P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 Rappottenstein, am 27.3.2012 P R O T O K O L L über die öffentliche bzw. ab TOP 12 nicht öffentlicher Teil der Sitzung des

Mehr

Gemeinde Ebergassing 08/2017 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 08/2017 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 08/2017 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 13.12.2017 Die Einladung erfolgte am 06.12.2017 Beginn: 18.30

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G

G E S C H Ä F T S O R D N U N G G E S C H Ä F T S O R D N U N G FÜR DEN GEMEINDERAT, DEN STADTRAT UND DIE GEMEINDERATSAUSSCHÜSSE 1. Abschnitt ALLGEMEINES 1 Grundlagen 1) Grundlage für die Geschäftsführung der Gemeindeorgane und der Gemeinderatsausschüsse

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S GEMEINDE K L E I N N E U S I E D L Lfd.Nr. 4/2008 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S am Donnerstag, 30. Oktober 2008 im Gemeindeamt Kleinneusiedl Beginn: 19:00 Uhr

Mehr

MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz

MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz 2135 Neudorf 19; Tel.: 02523 / 8314; Fax.: Dw. 9; e- Mail: gemeinde@neudorf.co.at Politischer Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich GZ.: GRAT - 04/08 SITZUNGSPROTOKOLL

Mehr

SATZUNG DER POLITISCHEN PARTEI FAMILY DIE TIROLER FAMILIENPARTEI

SATZUNG DER POLITISCHEN PARTEI FAMILY DIE TIROLER FAMILIENPARTEI SATZUNG DER POLITISCHEN PARTEI FAMILY DIE TIROLER FAMILIENPARTEI 1 Name und Sitz der Partei Die Partei führt den Namen Family Die Tiroler Familienpartei und hat ihren Sitz in Kufstein. Sie entfaltet ihre

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai 2014 im Gemeindeamt Moosbrunn. öffentlicher Teil

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai 2014 im Gemeindeamt Moosbrunn. öffentlicher Teil G E M E I N D E M O O S B R U N N Verwaltungsbezirk Wien - Umgebung 2440 Moosbrunn, Hauptplatz 9 Telefon 02234 / 733 27 Fax 02234 / 733 27 DW 8 gemeinde@moosbrunn.gv.at. VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Anwesend sind: Herr Mike Heller Herr Jens-Peter Sierck Frau Karla Wentzlaff Weitere Anwesende: Herr Reiner

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Senat Graz 5 GZ. RV/0089-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2010 betreffend

Mehr

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 10 GZ. RV/1993-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung A.B., vertreten durch Steuerberatung,

Mehr

G E M E I N D E M O O S B R U N N

G E M E I N D E M O O S B R U N N G E M E I N D E M O O S B R U N N Verwaltungsbezirk Wien - Umgebung 2440 Moosbrunn, Hauptplatz 9 Telefon 02234 / 733 27 Fax 02234 / 733 27 DW 8 gemeinde@moosbrunn.gv.at. VERHANDLUNGSSCHRIFT über die konstituierende

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde. Oberndorf an der Melk. 1.

NIEDERSCHRIFT. über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde. Oberndorf an der Melk. 1. Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Verwaltungsbezirk Scheibbs GZ. NIEDERSCHRIFT über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Datum: 08.April 2010.

Mehr

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Lfn.Nr.8/2015 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES. am Montag, dem 20. April 2015 im Amtshaus Pernitz

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES. am Montag, dem 20. April 2015 im Amtshaus Pernitz Marktgemeinde Pernitz Seite 1 von 5 GRS-lfd.-Nr. 3/2015-20.04.2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DES GEMEINDERATES am Montag, dem 20. April 2015 im Amtshaus Pernitz Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.50

Mehr

am Dienstag, in 2392 Sulz/Wwld. Gemeindeamt Die Einladung erfolgte am durch Einzelladung oder

am Dienstag, in 2392 Sulz/Wwld. Gemeindeamt Die Einladung erfolgte am durch Einzelladung oder Gemeinde Wienerwald Seite 1 Lfd.Nr. 5 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 30.11.2011 in 2392 Sulz/Wwld. Gemeindeamt Beginn 18:00 Uhr Ende 21:35 Uhr Die Einladung erfolgte am 21.11.2011

Mehr

P R O T O K O L L Nr.1/2016

P R O T O K O L L Nr.1/2016 P R O T O K O L L Nr.1/2016 über die am Donnerstag, dem 25. Februar 2016, im Sitzungszimmer der Gemeinde Bad Gastein stattgefundene Sitzung des Ausschusses für BAU-, RAUMPLANUNGS- UND UMWELTANGELEGENHEITEN

Mehr

V E R O R D N U N G. des Gemeinderates der Gemeinde Peterskirchen vom 17. Dezember 2009 mit der eine. Wassergebührenordnung

V E R O R D N U N G. des Gemeinderates der Gemeinde Peterskirchen vom 17. Dezember 2009 mit der eine. Wassergebührenordnung Zl.: 850/0-2009 Gemeindeamt Peterskirchen Bezirk Ried im Innkreis 4743 Peterskirchen 25 GEBÜHRENSÄTZE MIT BESCHLUSS GR 15.12.2011, 13.12.2012, 17.12.2013, 16.12.2014, 17.12.2015 und 15.12.2016 GEÄNDERT!

Mehr

Verhandlungsschrift. Anwesende: Gemeinderat Afiesl Lfd. Nr. 12 Jahr 2012

Verhandlungsschrift. Anwesende: Gemeinderat Afiesl Lfd. Nr. 12 Jahr 2012 Verhandlungsschrift Lfd. Nr. 12 Jahr 2012 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Afiesl am 18. September 2012, Tagungsort: Gemeindeamt Afiesl, 4184 Köckendorf 40 Anwesende: 1. Bgm.

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

A-3053 Brand-Laaben, Laaben 100 / Bezirk St. Pölten / Niederösterreich. - PROTOKOLL

A-3053 Brand-Laaben, Laaben 100 / Bezirk St. Pölten / Niederösterreich.  - PROTOKOLL GEMEINDE BRAND-LAABEN A-3053 Brand-Laaben, Laaben 100 / Bezirk St. Pölten / Niederösterreich www.brand-laaben.at - gemeinde@brand-laaben.at Zahl: 10254-2 GR-4/2010 PROTOKOLL über die öffentliche Sitzung

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. Die Einladung erfolgte mit Kurrende, Fax und Mail vom

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. Die Einladung erfolgte mit Kurrende, Fax und Mail vom GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 6/2013

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 6/2013 GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 6/2013 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kreuttal am Montag, den 9. Dezember 2013 im Gemeindeamt in Hautzendorf Beginn:

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark 881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 43 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 261-2/13

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/0656-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch B-D.GmbH, vom 21. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates Lfd. Nr. 1/2010 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 07. Jänner 2010 im Sitzungssaal Oberes Schulhaus Kapfenstein 3. Die Einladung erfolgte am 03. Dezember

Mehr

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v.

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.04.2005 1. Allgemeines: 1.1. Die Kassen- und Vermögensverwaltung des KSB Hildburghausen e.v. inkl. der

Mehr

MARKTGEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2

MARKTGEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2 MARKTGEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G E M E

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

T A G E S O R D N U N G

T A G E S O R D N U N G Gemeinde Ranggen Ranggen, am 14.02.2005 N i e d e r s c h r i f t über die 9. Sitzung des Gemeinderates am 14.02.2005 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Beginn: Ende: 20.00 Uhr 22.30 Uhr Anwesend: Bgm.

Mehr

Marktgemeinde Kötschach-Mauthen

Marktgemeinde Kötschach-Mauthen Marktgemeinde Kötschach-Mauthen Zahl: 004-1-4/2017 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen. Ort: Rathaus Gemeinderatssitzungssaal

Mehr

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Marktgemeinde Wiener Neudorf Lfd. Nr. 484 Seite 9249 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die SITZUNG des G E M E I N D E R A T E S gem. 45 Abs. 2 NÖ GO am 09.11.2015 im Sitzungssaal des Rathauses.

Mehr

MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1 Tel /2319, Fax 02719/

MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1   Tel /2319, Fax 02719/ MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1 e-mail: senftenberg@aon.at, Tel. 02719/2319, Fax 02719/2319-18 1/2014 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Mehr

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. Satzung Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 2. Der

Mehr

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am Gemeinde Ebergassing 03/2006 Schwadorferstraße 9 Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 07.06.2006 Die Einladung erfolgte am 26.05.2006 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.05Uhr

Mehr

Leseabschrift. Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF)

Leseabschrift. Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF) Leseabschrift Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF) vom 15. November 2011 (NBl. MWV Schl.-H. S. 104) 1 Zuständigkeiten Entscheidungen über Haushalt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 1 GZ. RV/0496-L/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Z-GmbH, vertreten durch Mag. Günter Haslberger Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungs

Mehr

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S

PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Gablitz Datum: Ort: Anwesende: Entschuldigt: Nicht

Mehr

Gemeinde Ebergassing 05/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S

Gemeinde Ebergassing 05/2016 Schwadorferstraße Ebergassing. Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S Gemeinde Ebergassing 05/2016 Schwadorferstraße 9 2435 Ebergassing Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 07.09.2016 Die Einladung erfolgte am 01.09.2016 Beginn: 18.37

Mehr

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung Wels Wirkungsbereich der Stadt Wels LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung Die LAWOG, Gemeinnützige

Mehr

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung

LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung Steyr Wirkungsbereich der Stadt Steyr LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung Die LAWOG, Gemeinnützige

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0364-W/10, miterledigt RV/0363-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., zustellbevollmächtigt Stb., vom 19. Juni 2009 gegen

Mehr

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 03/2013 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 19. Juli 2013 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1, anlässlich

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates Gemeinde: Verw. Bezirk: Land: Raach am Hochgebirge Neunkirchen Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates Am: 12.11.2012 Im Gemeinde Seminarraum Beginn: 19.45 Uhr die Einladung

Mehr

Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?

Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten? Stadt Sulzburg Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September 2016 Nr. 36 / 2016 TOP III / 4 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg

GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg Der Gemeinderat der Gemeinde Wattenberg hat in der Sitzung vom 11. April 2013 folgende Geschäftsordnung des Gemeinderates beschlossen: Einberufung

Mehr

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 78/2004 vom 8. Juni 2004 zur

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 32 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - 69-2/13

Mehr

Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung

Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung aufgenommen am Donnerstag, dem 6. September 2012 im Gemeindeamt Obersulz 21. Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Genehmigung und Fertigung des letzten

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH () Inhaltsverzeichnis 1 Geschäftsführung des Aufsichtsrates... 2 2 Schweigepflicht... 2 3 Sitzungen... 2 4 Tagesordnung... 2 5 Geschäftsführung...

Mehr

Bericht. des Aufsichtsrats der. BDI BioEnergy International AG FN f Parkring 18, 8074 Grambach. gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz

Bericht. des Aufsichtsrats der. BDI BioEnergy International AG FN f Parkring 18, 8074 Grambach. gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz Bericht des Aufsichtsrats der BDI BioEnergy International AG FN 149076 f Parkring 18, 8074 Grambach gemäß 3 Abs 3 Gesellschafter-Ausschlussgesetz vom 6.04.2017 über den geplanten Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt -

GESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - und «Pos_Ort_Vertrag_Bez»

Mehr

Tel.: 04768/217 FX Lind/Drau, am Aus dem Gemeinderat

Tel.: 04768/217 FX Lind/Drau, am Aus dem Gemeinderat Gemeindeamt Kleblach-Lind A-9753 LIND im Drautal Bezirk Spittal an der Drau Tel.: 04768/217 FX 217-4 E-Mail: kleblach-lind@ktn.gde.at Homepage: www.kleblach-lind.at Lind/Drau, am 03.08.2017 Zahl: 004-3

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0106-K/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G., R., vertreten durch Dr. S.R., Rechtsanwalt, V., vom 13. Februar 2006 gegen

Mehr

PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates

PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates Der Gemeinderat Kaltenbach, am 24.03.2016 PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates 2016-2022 am Mittwoch, den 23. März 2016 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Kaltenbach unter Vorsitz von

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7103692/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 17. Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde

Mehr

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Marktgemeinde Blindenmarkt

Marktgemeinde Blindenmarkt 15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/2987-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S., vertreten durch H., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern

Mehr

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am 13.04.2005

Protokoll. über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S. am 13.04.2005 Gemeinde Ebergassing 03/2005 Schwadorferstraße 9 Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 13.04.2005 Die Einladung erfolgte am 07.04.2005 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.55 Uhr

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2475-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages

Mehr

Leopoldsdorf im Marchfelde

Leopoldsdorf im Marchfelde 0+ MARKTGEMEINDE Leopoldsdorf im Marchfelde Rathausplatz 3, 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde Tel.: 02216/2216, Fax DW: 22 SITZUNGSPROTOKOLL GEMEINDERATSSITZUNG 28. November 2016 Im Gasthaus List, Leopoldsdorf

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

Bezirk Gmunden, O.ö Grünau im Almtal, Im Dorf /8255-0, FAX 07616/8255-4

Bezirk Gmunden, O.ö Grünau im Almtal, Im Dorf /8255-0, FAX 07616/8255-4 Bezirk Gmunden, O.ö. 4645 Grünau im Almtal, Im Dorf 17 07616/8255-0, FAX 07616/8255-4 DVR.0024775 Seite 1 von 5 des Gemeinderates der Gemeinde Grünau im Almtal vom 13.Dezember 2016, mit der eine WASSERGEBÜHRENORDNUNG

Mehr

Prüfungsbericht des Aufsichtsrates der Bank Austria Creditanstalt AG gemäß 3 Abs 3 GesAusG

Prüfungsbericht des Aufsichtsrates der Bank Austria Creditanstalt AG gemäß 3 Abs 3 GesAusG Prüfungsbericht des Aufsichtsrates der Bank Austria Creditanstalt AG gemäß 3 Abs 3 GesAusG Der Aufsichtsrat der Bank Austria Creditanstalt AG mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1030 Wien,

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses Stand: 25.03.2010 Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg sowie der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) im Rahmen der Durchführung

Mehr

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift

MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 24. Oktober 2011

Mehr