Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Harztor. am: Uhr im: Sitzungszimmer Kirchplatz 2, OT Niedersachswerfen

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1 Gemeinde Harztor Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Harztor am: um: Uhr im: Sitzungszimmer Kirchplatz 2, OT Niedersachswerfen Anwesend waren: Stephan Klante, Bürgermeister Hartmut Sauermann Bernd Fiebig Frauke Adamitz Gabriele Witzel Jens Clauß Klaus Engelhardt Christoph Zyrus Ulrich Wilke (OS-BM NSW) Günter Steikert Gottfried Schätz Fred Baumann Günter Kurzius Karin Bär Es fehlten: Jeanette Goedecke, unentschuldigt Bernd Niebelschütz, entschuldigt Gisela Gärtner, entschuldigt Dirk Lägel, entschuldigt Ramona Schmidt, entschuldigt Petra Gerlach, entschuldigt René Schröter-Appenrodt, OS-BM Ilf. entschuldigt Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Anträge zur Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung 3. Bericht des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden und Ortschaftsbürgermeister 5. Bürgeranfragen 6. Beschlussfassung über das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom Städtebauliche Satzung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungsatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße/Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. 34 (6) i. V. m. 10 BauGB 8. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Netzkater der Gemeinde Harztor hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB 9. Beschlussfassung über den Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor 10. Beschlussfassung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Harztor 11. Beschlussfassung über die 2. Änderung der Hauptsatzung 12. Beschlussfassung über die Allgemeinverfügung zur Widmung der Gemeindestraße Manfred- Seikel-Straße, OT Niedersachswerfen (=> abgesetzt) II. Nichtöffentlicher Teil: 1. Sonstiges 1

2 I. Öffentlicher Teil: zu TOP 1: Herr Wilke begrüßt die Gemeinderatsmitglieder, Gäste und Vertreter der Presse. Die Beschlussfähigkeit ist mit 14 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern gegeben. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt und wird von den Gemeinderatsmitgliedern bestätigt. zu TOP 2: Herr Klante stellt den Antrag, den TOP 12 von der Tagesordnung zu nehmen. Der Ortschaftsrat Niedersachswerfen hat in seiner Zuständigkeit über die Straßenumbenennung in der Ortschaftsratssitzung am beraten und die Umbenennung des Teilstückes der Steinstraße einstimmig abgelehnt. Aus diesem Grund ist die Straßenwidmung durch den Gemeinderat nicht erforderlich. Die Gemeinderatsmitglieder stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. zu TOP 3: Herr Klante informiert über die Abarbeitung der in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse: - Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl wurde an das Amtsgericht geschickt. - Die Beschlüsse der Bauleitplanung werden vom Planungsbüro betreut. - Kündigung des Vertrages über die Bauhofleistungen ist erfolgt, ebenso die Kündigung der Mitgliedschaft im Harzer Tourismusverband e. V. - Die Allgemeinverfügung zur Widmung der Straße Im Steinfeld wurde im Amtsblatt veröffentlicht. - Abschluss Mietvertrag DGH in Niedersachswerfen ist umgesetzt. Weiterhin berichtet er über: Eröffnung der Bundesfachschule am ; wertvolles Objekt ist entstanden; von den ca Übernachtungen pro Jahr profitieren auch die Vermieter und Pensionen; gute Zusammenarbeit zwischen BFS und der Gemeinde. Es wurde angeboten, dass in dem Gebäude auch der Gemeinderat tagt, da es einen barrierefreien Zugang gibt. Vororttermin am mit der Staatssekretärin Inge Klaan in Ilfeld -> Sperrung der Brücke Schmiedestraße. Frau Klaan hat sich von der Situation vor Ort und der Dringlichkeit der Sanierung der Brücke ein Bild gemacht und Fördermittel in Aussicht gestellt. Die Gemeinde muss dazu einen Eigenanteil von ca aufbringen. In Wiegersdorf wohnt 1/3 der Bürger von Ilfeld; durch die Sperrung der Brücke ist ein Nadelöhr entstanden, so dass der Bereich nur noch über die Johannesstraße erreichbar ist. Information zur Neuwahl des Gemeinderates > Lt. Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar ist die Gemeinderatswahl für ungültig erklärt worden. Nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils gibt es keinen Gemeinderat mehr. Die Kommunalaufsicht muss einen neuen Wahltermin bestimmen. Die Neuwahl kann nicht mit der Bundestagswahl am durchgeführt werden. Viel Resonanz aus der Bevölkerung zur Kündigung des Vertrages mit Fa. Niebelschütz. Die Kündigung der Bauhofleistungen lag nicht an der Qualität der Arbeit. In Ilfeld wird der Bauhof privat betrieben; der Vertrag läuft 3 Jahre und wurde fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt. Sämtliche Informationen, welche Variante (privater oder kommunaler Bauhof) günstiger und effektiver für die Gemeinde Harztor ist, werden in der Sommerpause zusammengetragen. nächste Gemeinderatssitzung findet am statt, dann muss der Wahlleiter berufen werden. Bis zur Neuwahl ist der Bürgermeister ohne Gemeinderat auf sich allein gestellt. Frau Witzel weist darauf hin, dass eventuell die Kommunalaufsicht Unterstützung geben könnte. zu TOP 4: Herr Sauermann informiert in Vertretung von Herrn Schröter-Appenrodt, dass der Ortschaftsrat Ilfeld nicht getagt hat. Stattdessen fand am eine Beratung der Fraktionsvorsitzenden statt zu folgenden Themen: 2

3 Ausschreibung der Stelle der Ilfeld-Information 2 Bewerbungen sind eingegangen. Der Ortschaftsrat Ilfeld wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, wer eingestellt wird. Sport- und Vereinshaus Ortschaftsrat hat in seiner letzten Sitzung bereits darüber beraten und sich dafür ausgesprochen, das Gebäude leer räumen zu lassen. Von Muth & Hofmann liegt ein Angebot vor, dass die Gemeinde diverses Inventar abkaufen kann. Das Angebot wurde geprüft von Müller-Gastro. Ca bis würde das Inventar der Gemeinde kosten. Die Wirtschaftlichkeitsstudie zum Bauhof wird angezweifelt; die Studie sollte vom Ersteller erläutert werden. Zur Vorbereitung und Durchführung des Herbstmarktes wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich am das erste Mal trifft. Herr Wilke berichtet über die Ortschaftsratssitzung Niedersachswerfen am , in der folgende Themen beraten wurden: - Freiwillige Leistungen für Vereine - allgemeine Informationen - Diskussion, wie man das Arreé- und Schützenfest künftig effektiver gestalten kann - Antrag der Bundesfachschule zur Straßenumbenennung wurde einstimmig abgelehnt - Diskussion über die Natursteinmauer am Kirchplatz. Im Bauausschuss wurde vorgetragen, dass die Mauer massive Schäden aufweist. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, was damit passieren soll > Sanierung/Abriss/Teilabriss? Herr Wilke informiert weiterhin über die Sitzung des Bauausschusses am : - Die heute auf der Tagesordnung stehenden Punkte der Bauleitplanung wurden behandelt. - Diskussion über die Naturscheinmauer Kirchplatz in NSW - Diskussion über die Brücke Schmiedestraße in Ilfeld Kostenschätzungen wurden zur Kenntnis genommen. zu TOP 5: Herr Richter, wohnhaft Kleine Gasse 8 im OT Ilfeld, stellt den Antrag, im Bauausschuss vorgeladen zu werden, um seinen Kaufantrag vom vorzutragen und zu erläutern. Er hat über seinen Rechtsanwalt erfahren, dass Herr N. Neu einen Kaufantrag gestellt hat, um den Weg neben der Kita (Feuerwehrzufahrt) zu kaufen und diesen im Bauausschuss vorgetragen hat. Es fand bereits ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und Herrn Schröter-Appenrodt statt. Herr Richter sagte, dass er auf seine Scheiben keine Antwort erhalten hätte. Herr Klante stellt richtig, dass sämtliche Schreiben beantwortet wurden. Da sich Herr Richter anwaltlich vertreten lässt, ist demzufolge der Schriftverkehr an den Anwalt ergangen. Der Bauausschuss hat über die Grundstücksangelegenheit beraten und eine Empfehlung abgegeben. Ein Gemeinderatsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Herr Richter erhält zur nächsten Bauausschusssitzung eine Einladung, um seinen Kaufantrag zu erläutern. zu TOP 6: Herr Zyrus bittet um Korrektur des Protokolls vom auf Seite 10, letzter Absatz zu TOP 3. Der Vorschlag, einen Honorarvertrag anzubieten, kam nicht von ihm. Aus diesem Grund soll Satz 2 wie folgt geändert werden: Der Bürgermeister soll sich mit Frau Elster in Verbindung setzen bezüglich der Ausarbeitung eines Konzepts für eine Gemeinschaftsschule. Satz 3 ist komplett zu streichen. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom mit o. g. Änderungen. 12 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen 3

4 zu TOP 7: Herr Wilke informiert, dass das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn einen Stand erreicht hat, der den Satzungsbeschluss ermöglicht. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor sind Bestandteil der Begründung und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor mit integriertem Landschaftsplan, Offenlandbiotopkartierung, Grünordnungsplan, Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß 34 (6) i.v.m. 10 BauGB sowie i.v.m. 19 ThürKO als Satzung beschlossen. d) Die Begründung wird gebilligt. 14 Ja-Stimmen 0 Enthaltungen zu TOP 8: Herr Wilke erläutert die Beschlussvorlage zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Planverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 13 Netzkater. Die Abstimmung mit dem Straßenbauamt ist erfolgt. Weiterhin liegt die vom Bauausschuss geforderte Vereinbarung zwischen dem Investor und der Forstgenossenschaft vor. Im B-Planbereich muss vom Wald ein 30 m breiter Saum gefällt werden, um Sturmschäden für die baulichen Anlagen zu verhindern. Seitens der Gemeinde Harztor gibt es keine Verhinderungsgründe. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB sowie der bei der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4a (3) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Netzkater der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor sind Bestandteil der Begründung und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlandbiotopkartierung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, FFH Erheblichkeitsabschätzung, landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die Festsetzungen des Bebauungsplanes und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. 4

5 c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß 10 BauGB i.v.m. 19 ThürKO als Satzung beschlossen. d) Die Begründung wird gebilligt. 14 Ja-Stimmen 0 Enthaltungen zu TOP 9: Herr Klante erläuterte, dass zwischen der Gemeinde und dem Investor des Baugebietes Obertor ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wird, der regelt, dass das Gebiet durch eine Privatstraße erschlossen wird. Damit entsteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde. Der Vertrag liegt jedem Gemeinderatsmitglied vor. Herr Sauermann schlug vor, dass in 3 definiert werden soll, um was für eine Straße es sich handeln soll, denn ein befestigter Wohnweg kann auch eine wassergeschlemmte Decke oder ein Schotterweg sein. Die Straße geht irgendwann in das Eigentum der Gemeinde über. Herr Kurzius erinnert an die Erschließung des Baugebietes Müllerwiese. Herr Wilke erklärt die verschiedenen Varianten > entweder die Straße geht nach Bauende an die Gemeinde über oder die Straße bleibt in Privateigentum, wie in diesem Fall. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt: Zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor wird zwischen der Gemeinde und der IBW Immobilien der vorliegende Erschließungsvertrag abgeschlossen. 13 Ja-Stimmen 1 Enthaltung zu TOP 10: Herr Zyrus berichtet, dass über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Harztor schon viel diskutiert wurde. Es gibt formal schon einen Seniorenbeirat, der aus Vertretern verschiedener Vereine und Institutionen besteht. Der Beschluss dient dazu, den Seniorenbeirat zu legalisieren. Die Gemeinde hat Mitspracherecht im Beirat über den Kultur- und Sozialausschuss. Zur Zeit wird das nächste Seniorenfest vorbereitet. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt auf der Grundlage des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Harztor zur Verbesserung der Betreuung älterer Bürger. Der Kultur- und Sozialausschuss schlägt dem Bürgermeister geeignete Vertreter aus den Seniorenheimen, Vereinen und sozialen Diensten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Seniorenbeirat vor. Der Bürgermeister ernennt den Seniorenbeirat. 14 Ja-Stimmen 0 Enthaltungen zu TOP 11: Herr Klante erläutert die Beschlussvorlage zur 2. Änderung der Hauptsatzung: Der Finanzausschuss hat vorgeschlagen, den pauschalen Sockelbetrag für die Gemeinderatsmitglieder zu streichen und nur noch Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen zu zahlen. Dies soll auch als Signal zur Kosteneinsparung nach außen signalisieren. 5

6 Weiterhin hat der Ortschaftsrat Ilfeld den Antrag gestellt, dass die Aufgabe Tourismus dem Ortschaftsrat zur selbstständigen Erledigung übertragen wird. Dies kann laut Kommunalordnung ( 45 a Abs. 8) in der Hauptsatzung verankert werden. Herr Clauß meint, dass die Gemeinderatsmitglieder bereits mit der Kürzung des Sitzungsgeldes auf einen Teil der Entschädigung verzichtet und einen Beitrag zur Kosteneinsparung geleistet haben. Bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern wurde die Aufwandsentschädigung nicht gekürzt. Herr Steikert erklärt, dass die Reduzierung der Aufwandsentschädigung Ortschaftsbürgermeister ebenfalls im Finanzausschuss beraten wurde. Dies ist jedoch nicht möglich, da sie gewählt wurden und bis zur neuen Legislaturperiode keine Kürzung vorgenommen werden kann (Bestandsschutz wegen Gemeindeneugliederung). Erst in der nächsten Legislaturperiode kann die Entschädigung geändert werden. Frau Witzel fragt, ob die Änderung der Hauptsatzung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei, und verliest ein Urteil zur Zahlung von Sitzungsgeld, nachdem den Gemeinderatsmitgliedern ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zusteht. Gemeinderatsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, dies ist nicht nur auf die Sitzungen begrenzt. Als Gemeinderatsmitglied wird man auch von Bürgern auf der Straße angesprochen. Herr Klante erklärt, dass eine Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Kommunalaufsicht erfolgte und dass nur der Sockelbetrag von 10 /pro Monat gestrichen werden soll und nicht das Sitzungsgeld. Gemeinderatsmitglieder, die nicht zu Sitzungen erscheinen, bekommen dann auch kein Geld. Bisher erhalten sie, auch wenn sie nicht teilnehmen, den pauschalen Sockelbetrag. Der Gemeinderat legt fest, den Beschluss abzusetzen, die Sachverhalte zu splitten und in der nächsten Gemeinderatssitzung getrennt darüber abzustimmen. Von der Verwaltung ist ein Beschluss über die Streichung des Sockelbetrages und ein Beschluss über die Übertragung der Aufgabe auf den Ortschaftsrat Ilfeld vorzubereiten. Abstimmung über diese Verfahrensweise: 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen zu TOP 12: entfällt 6

7 II. Nichtöffentlicher Teil: Ende der Sitzung: Uhr Klante Wilke Rübesamen Bürgermeister Sitzungsleiter Protokollantin 7

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