Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14434

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Thema Hirntod DasVertrauenindasSystemderOrgantransplantationinDeutschlandwurdein denletztenjahrennichtnurdurchmissständeinnerhalbderdeutschenstiftung Organtransplantation (DSO)unddurchdieSkandaleumManipulationender WartelistenfürOrganempfängerinnenund-empfängernbeschädigt.Inder Bevölkerung,beiFachmedizinerinnenund-medizinernsowiebeiEthikerinnen undethikernbestehtskepsisgegenüberderhirntodkonzeptionundder Hirntoddiagnostik (siehez.b.veranstaltungdesdeutschenethikratsvom 21.März2012www.ethikrat.orgoderFernsehberichtvon ReportMünchen vom20.november2012www.br.de).fürdiesevorbehaltegibteseinereihe von Gründen: I. Zweifel an der Hirntodkonzeption MitderEntwicklungderIntensiv-undbesondersderTransplantationsmedizin wurdederbegriff Hirntod vorknappeinemhalbenjahrhunderteingeführt, daseitverwendungderherz-lungen-maschineherzversagenundhirnversagenzuunterschiedlichenzeitpunktenstattfindenkönnen.damalsherrschtedie Überzeugungvor,dasseinfunktionierendesGehirnunerlässlichdafürsei,dass derkörpermehralsnurkurzezeit (d.h.stundenbzw.maximaltage)überlebenkönne.sowurdedieserzeitpunktmitdembiologischenundrechtlichen Tod des Menschen gleichgesetzt. Nach 3desTransplantationsgesetzes (TPG)istbisheutedieFeststellungder Diagnose Hirntod VoraussetzungzurOrganentnahme.DerWissenschaftliche BeiratderBundesärztekammerdefinierte1997denHirntodalsZustandderirreversibelerloschenenGesamtfunktiondesGroßhirns,desKleinhirnsunddes Hirnstamms,undlegteeineentsprechendenRichtliniezurFeststellungdes Hirntodsfest.SomitkönnenOrganedannfüreineTransplantationgeeignet sein, wenn die Durchblutung nicht bzw. nicht zu lange unterbrochen wurde. DieZweifelanderHirntodkonzeptionverstärkensichbeivielenFachleuten aufgrundderbeobachtungen,dassauchbeihirntotenmenschenherzschlag wahrnehmbarsei,diefähigkeitenzuausscheidungundtemperaturregulierung erhaltenbleiben,schwangerschaftenausgetragenwerdenundderabstandzwischenhirntodundeintrittdesherzstillstandswochenbismehrerejahrebetragen kann. AuchvonrenommiertenWissenschaftlerinnenundWissenschatlernwiedem US-amerikanischenNeurologenProf.D.AlanShewmon,derselbstlangeJahre BefürworterderHirntodkonzeptionwar,oderdemPotsdamerEthik-Professor

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode RalfStoeckerwerdeninzwischengroßeZweifelvorgetragen,daessichzum ZeitpunktderHirntodfeststellungihrerMeinungnachzwarumsterbende Menschen handele, aber nicht schon um Tote (vgl. DasPendantzumDeutschenEthikratindenUSA,das President scouncilon Bioethics vertrittebenfallsdieeinschätzung,dasseinegleichsetzungvon HirntodundTodnichtmehraufrechtzuhaltensei ( Wannistein Mensch tot vom 6. April 2012). II.Skepsis bezüglich Hirntoddiagnostik NichtnuranderHirntodkonzeption,sondernauchanderHirntoddiagnostikin DeutschlandwirdKritikgeübt.DieseKritikbetrifftmehrereAspekte,dieUnsicherheiten bei der Feststellung des Hirntods mit sich bringen. a)nachdenrichtlinienderbundesärztekammeristnurdernachweisklinischerkriterienwiederverlustdesbewusstseinsundeinerreihevonreflexensowiederverlustderspontanatmung (Apnoe)verpflichtendvorgeschrieben.ApparativeKriterienzurMessungderelektrischenAktivitätoder derdurchblutungdesgehirns,dieauchimeuropäischenauslandgängig sind,wieeinnull-linien-elektroenzephalogramm (EEG),zerebraleHirnperfusionsszintigraphieoderDoppler-Sonographie,müsseninDeutschland in den meisten Fällen nicht grundsätzlich angewendet werden. b)diedeutschephysikerinundphilosophinsabinemüller,leiterinderarbeitsgruppeneurophilosophie,neuroethikundmedizinethikandercharitéuniversitätsmedizinberlin,bezweifeltzudem,dasswirklichderirreversibleausfallsämtlicherhirnfunktionenfestgestelltwerdenkönne,wonur TeilbereichedesGehirns,jedochFunktionendesMittelhirnes,desKleinhirnsundderGroßhirnrindegarnichtuntersuchtwürden (vgl.beitragvon SabineMüller WietotsindHirntote?AlteFrage neueantworten inder Beilage AusPolitikundZeitgeschichte derzeitschriftdasparlament, Ausgabe 20-21; c)dieindeutschlandvorgeschriebenenwartezeitenzwischendererstenund zweitenneurologischenuntersuchungwerdenvoneinigenwissenschaftlerinnenundwissenschaftlerneheralsunzuverlässigunddahernuralsgrober Erfahrungswertangesehen,weshalbgefordertwird,injedemFalleinegeeignete apparative Zusatzdiagnostik einzusetzen. d)dierichtlinienderbundesärztekammer (BÄK)schreibenfürdiebeteiligten ÄrztinnenundÄrztezwareinemehrjährigeErfahrunginderIntensivbehandlungvonPatientinnenundPatientenmitschwerenHirnschädigungen vor.dochistdiesnachansichtvonskeptikerinnenundskeptikernkeine ausreichendequalifizierung:andiestellederindenbäk-richtlinienvorgesehenenerfahrungenmüsseeinequalifizierteausbildunginderhirntoddiagnostiktreten,mitnachweisderbefähigungdurchprüfungundzertifizierung,vorzunehmendurchdieärztekammern.derzeitgibteskeinspezifischeszertifikatfürhirntoduntersuchungen,dasdiebefähigungnachweist. DasZertifikatsollteeinenNachweisüberqualitativeInhaltesowieübereine MindestzahlvonunterAnleitungdurchgeführtenUntersuchungen (analog zumop-katalogfürchirurgen)undüberdiekenntnisderrichtliniender BÄK und gesetzlicher Vorgaben enthalten. e)ohneentsprechendespeziellequalifizierungkönntenunterumständen nichtausreichenderfahreneärztinnenundärztekomapatientinnenund -patientenfürtoterklären,obwohl derenhirnrindenochbeibewusstsein sei (vgl. EinehemaligerLeitereinesregionalenKonsiliarteamsfürdieHirntoddiagnostikkonntedenHirntodin30ProzentderFällenichtbestätigen,obwohl

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14434 dieerst-untersucherinderklinikvonihrerdiagnoseüberzeugtwaren (vgl. NachtdiensteinProblemhaben,geeigneteseigenesPersonalfürdiegesetzlichvorgeschriebenezweiteUntersuchungzurHirntodfeststellungzufinden,wurdevonderDSOineinigenRegionendasAngeboteinesKonsiliardiensteseingerichtet.AllerdingshatdieDSOseit2006keinefestenTeams mehrzusammengestellt,sondernrekrutiertzumteilauchniedergelassene NeurologenohneaktuelleErfahrungenmitderArbeitaufIntensivstationen und mit Beatmungsgeräten rekrutiert (vgl. UnsicherheitenbeiderFeststellungdesHirntodswerdenauchvonUS-amerikanischenWissenschaftlernderrenommiertenMayoClinicberichtet (vgl. beiderhirntodbestimmungauchbeimedizinischemfachpersonal.für Deutschland wird Ähnliches vermutet (vgl. f)einegeplanteorganentnahmenachhirntodfeststellungmachtschonim Vorfelddes Hirntods eineintensivmedizinischemaximaltherapieerforderlich.schonweitvorderhirntodfeststellungmüssenmaßnahmenzur OrganentnahmesowohlinderKlinikdesSpendersalsauchgleichzeitig VorbereitungenfürdieEinpflanzungdesOrgansbeimEmpfängerindie Wegegeleitetwerden,damiteinegeplanteEntnahmeundVerpflanzung funktionstüchtigerorganeüberhauptmitaussichtauferfolgstattfinden kann. AndenPatientinnenundPatienten,derenOrganeentnommenwerdensollen,werdenindieserPhasetrotzinfausterPrognose,alsoohneAussichtauf HeilungoderAufhaltendesSterbeprozesses,sogenannteorganerhaltende Maßnahmendurchgeführt.DazugehörenmaschinelleBeatmunggenauso wiekreislaufstabilisierendemaßnahmenbishinzuwiederbelebungtrotz derärztlicheneinschätzung,dasseineheilungnichtmehrmöglichundmit dem konsekutiven Tod zu rechnen sei. AußerdemwirdvorallemvorderEntnahmesogenanntermarginalerOrgane,alsovonOrganemiteingeschränkterLangzeitfunktion,einQualitätscheckdieserOrganedurchgeführt,zumBeispieldurcheineKoronar-oder Nierenangiographie. AndensterbendenPatientinnenundPatientenwerdensomitmedizinische Maßnahmenausgeführt,dienichtdereneigenemgesundheitlichemWohl, sondernalleindeminteressederzukünftigenempfängerinnenundempfänger dienen. g)desweiterendürfendenpatientinnenundpatienten,beideneneinehirntoddiagnostikgeplantist,keineschmerz-undberuhigungsmittelmehrverabreichtwerden,weilsonsteinehirntoddiagnostikkaummehrmöglichist.da indeutschlandstandardmäßigetoxikologischeuntersuchungennichtstattfinden,könntediegabevonschmerz-undberuhigungsmittelnbeieiner HirntodfeststellungzufalschenBeurteilungenführen.Normalerweisewerden Patienten in einer aussichtslosen Situation vertieft sediert. h)dieseobengeschildertenmaßnahmenkönnenmitggf.abgegebenenpatientenverfügungenkollidierenoderdemwunschundverständnisdersterbendenpersonundseinerangehörigennacheinem menschenwürdigensterbeprozess widersprechen (vgl.auchstellungnahmedessachverständigen OliverTolmeinfürdieAnhörungimAusschussfürGesundheitdes DeutschenBundestagesam29.Juni2011, ReportMünchen am19.mai2013 VerwirrungfürOrganspender: Der Konflikt mit der Patientenverfügung

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode i)fürvielederbeteiligtenistdiesituationwährendderorganentnahmesehr belastendundschwerauszuhalten,weildiefür hirntot Erklärtenoftwie PatientinnenundPatientenbehandeltwerden (dazugehörenmaschinellebeatmung,gabevonmuskelrelaxantienundschmerzmitteln)undfürmanche der Anwesenden diese nicht tot erscheinen. DieFraktionDIELINKE.hatineinemEntschließungsantragzurÄnderung destransplantationsgesetzes (Bundestagsdrucksache17/9778)schonim Mai2012daraufaufmerksamgemachtundÄnderungengefordert.DochhabendieFraktionenderCDU/CSU,FDPundSPDdiesenEntschließungsantrag abgelehnt. Wir fragen die Bundesregierung: 1.SindderBundesregierungdieinderFeststellungderFragestellerbenannten Kritikpunkte an der Hirntoddiagnostik bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 2.BeabsichtigtdieBundesregierung,ggf.zusammenmitdemDeutschen Ethikrat,dieDebatteumdieHirntodkonzeptionaufzugreifenundöffentlich zu führen? 3.WürdedieBundesregierungÄnderungendesTransplantationsgesetzes vorschlagen,wennimrahmeneinersolchendebattedierichtigkeitkritischer Positionen nicht auszuschließen wäre? 4. Welche Alternativen zur Hirntodkonzeption kennt die Bundesregierung? 5.WelchenEinflusshabendieBundesregierungundnachKenntnisderBundesregierungdieLandesregierungenunddieBevölkerungaufdieAusgestaltung der Richtlinien zur Hirntodfeststellung? 6.WiekönntendieBundesregierungundnachKenntnisderBundesregierung dielandesregierungenänderungenderderzeitigenregelungendurchsetzen,wenndieseineinerbreitengesellschaftlichendebattegewünschtund gefordert würden? 7.HältesdieBundesregierungfürverfassungsrechtlichunbedenklich,dass einesolchefrage,beideresumentscheidungenüberlebenundtodgeht, aneinenprivatenverein,wiediebundesärztekammer,delegiertwirdund sowederparlamentnochregierungdirekteneinflussaufdieserichtlinien mehrhabenbzw.eineänderungnichtaktivherbeiführenodergarerzwingen können? 8.HältdieBundesregierungdiederzeitigenKontrollmechanismen (auchbezüglichdervollständigkeitdergesetzlichvorgeschriebenenhirntodprotokolle) für ausreichend? 9.ErachtetesdieBundesregierungalseineinderBevölkerungvertrauenerweckendeMaßnahme,wenntrotzfehlenderUnterschriftenunterHirntodprotokolleOrganentnahmenstattfindenunddieverantwortlichenÄrztinnenundÄrztedafürnichtzurVerantwortunggezogenwerden,sondernim GegenteilWhistleblowerundJournalistinnenundJournalisten,diedies deröffentlichkeitüberhaupterstzurkenntnisbringen,befürchtenmüssen, gekündigtoderverklagtundvorgerichtgezogenwerden (siehe 10.WelcheErkenntnishatdieBundesregierunghinsichtlicheinerVerunsicherungundSkepsisbezüglichHirntodkonzeptionund-feststellungauchbei den mit der Organentnahme befassten Fachkräften? 11.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderQualitätder Hirntodfeststellungen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SindderBundesregierungdiesbezüglicheUmfragen,Untersuchungen, Überprüfungen,Studienoderähnlichesbekannt,dieAufschlussüberdie QualitätderHirntodfeststellungenundderFehlerhäufigkeitgebenkönnten, und wenn ja, welche? 13.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglicheineÜberprüfung zurückliegenderhirntoddiagnostikeninganzdeutschlandaufsorgfältigkeit und Zweifelsfreiheit? 14.IstderBundesregierungbekannt,dassdieDSOimletztenJahreinesolche Überprüfunggemachthat,wiediesimArtikelder taz.dietageszeitung FehlerbeiderFeststellung vom14.dezember2012 (vgl. berichtetwird,demzufolgelautprotokolleinerdso-vorstandstagungvom 27.September2012derVorstanddieGeschäftsführendenÄrztebittet, alle nichtkorrektdurchgeführtenhirntoddiagnostikenzumelden,wogegen DSO-VorstandDr.RainerHessbeiderBefragungimRahmenderÖffentlichenAnhörungzurOrganspendeimAusschussfürGesundheitdes DeutschenBundestagessagte,dassihmeinesolcheAbfragederDSOnicht bekanntsei (vgl.videomitschnittderöffentlichenanhörungminute83/84 Falls nein, a)welcheergebnisse,aufträgeundbeschlüssevonvorstandstagungen derdsowerdendemstiftungsrataufanfragebzw.auchohneanfrage bekannt gemacht, b)habensämtlichemitgliederdesstiftungsratszeitnaheinblickindie Protokolle des DSO-Vorstands, c)habendievertreterdesbundesundderländersomitbereitseinsichtsmöglichkeitindasprotokollderdso-vorstandstagungvom27.september2012sowieineinedortlautzeitungsberichteninauftraggegebeneüberprüfungderhirntoddiagnostikengehabt (bittewennmöglich beidenvertreterndesbundes,derländerundderkrankenkassenim Stiftungsrat der DSO abfragen)? Fallsja,kanndieBundesregierungperAbfragebeiderDSOoderüberdie Vertreter von Bund und Ländern im Stiftungsrat in Erfahrung bringen, a) welche Ergebnisse diese Überprüfung erbrachte, b)obdieseergebnisseschonveröffentlichtwurden,bzw.warumdieseergebnisse bislang der Öffentlichkeit vorenthalten wurden? 15.ErachtetdieBundesregierungentsprechendeUntersuchungenzurSorgfältigkeitundZweifelsfreiheitderHirntoddiagnostikalssinnvollundnotwendig,undsolltendieseinAuftraggegebenwerden,sofernsiederzeitnicht vorliegen? 16.WiekanndieBundesärztekammernachAuffassungderBundesregierung dierichtliniezurhirntoddiagnostikzielführendüberarbeiten,wennsolche StudienundUntersuchungennichtvorlägenundsomitkaumverlässliche Daten und Angaben zu abzustellenden Mängeln existierten? 17.HältdieBundessregierungangesichtsdervorliegendenBerichteüberMängelbeiderHirntoddiagnostikdiederzeitigeQualifikationdermitderHirntodfeststellungbeauftragtenÄrztinnenundÄrztefürausreichend,oder würdeesdiebundesregierungbegrüßen,wennindenrichtlinienderbundesärztekammerdievorschriftenfürdieeignungverschärftundeineentsprechende Ausbildung bzw. Qualifizierung vorgesehen würde?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.Fallsja,welcheQualifizierungerachtetdieBundesregierungalswünschenswert,welchenzeitlichenRahmenwürdedieBundesregierunghinsichtlicheinerUmsetzungfürgeeignethalten,undwürdedieBundesregierung bei der zuständigen Bundesärztekammer darauf hinwirken? 19.SindderBundesregierungdievonderEuropäischenAkademiezurErforschungvonFolgenwissenschaftlich-technischerEntwicklungenBadNeuenahr-AhrweilerGmbHformuliertenAnforderungenandieStrukturdes OrganspendesystemsundinsbesonderehinsichtlichderStrukturderKoordinierungsstellebekannt ( hat die Bundesregierung daraus gezogen? 20.WarumsindKoordinierungundVermittlungvonOrganspendenichteuropaweitausgeschrieben,undwarumgibteskeinAnforderungsprofilfür diese Organisationen? 21.KenntdieBundesregierungdenVorschlagdesehemaligenVorstandsvorsitzendendesVerbandesderUniversitätsklinikaDeutschlandse.V. (VUD), JörgRüdigerSiewert,einstaatlichesInstitutfürdieKoordinierungderOrganspendeinAnalogiezumRobertKoch-InstitutmiteinerAngliederung einesunabhängigeninstitutsfürdiedurchführungderhirntoddiagnostik einzurichten,undwieunterstütztdiebundesregierungsolchevorschläge (bitte begründen)? 22.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausderpersonalsituationandenkrankenhäusernzurqualifiziertendurchführungeinerhirntoddiagnostikvordemhintergrund,dassdiedsoden KrankenhäuserndieUnterstützungdurchKonsiliarteamsanbietet,damit keineorganeverlorengehen,wennaufgrundvonpersonalmangelkeine Hirntodfeststellung erfolgen kann? 23.HältdieBundesregierungesfürangemessen,dassmitdenKonsiliarteams ausgerechnetdiedso alsodieorganisation,diefürdieorganentnahme verantwortlich ist die Hirntoddiagnostiker in die Kliniken entsendet? 24.KannundwilldieBundesregierungdaraufhinwirken,dassdieUntersuchungzurHirntodfeststellungkostenneutralundunabhängigvomErgebnis bezahlt wird? 25.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,obdieErst-und Zweituntersuchungwirklich,wievorgeschrieben,unabhängigundgetrennt erfolgen? Berlin, den 23. Juli 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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