2012www.ethikrat.orgoderFernsehberichtvon ReportMünchen vom 20.November2012www.br.de).FürdieseVorbehaltegibteseineReihevon Gründen:
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- Sabine Sternberg
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14434 Thema Hirntod Vorbemerkung der Fragesteller DasVertrauenindasSystemderOrgantransplantationinDeutschlandwurdein denletztenjahrennichtnurdurchmissständeinnerhalbderdeutschenstiftung Organtransplantation (DSO)unddurchdieSkandaleumManipulationender WartelistenfürOrganempfängerinnenund-empfängernbeschädigt.Inder Bevölkerung,beiFachmedizinerinnenund-medizinernsowiebeiEthikerinnen undethikernbestehtskepsisgegenüberderhirntodkonzeptionundderhirntoddiagnostik (siehez.b.veranstaltungdesdeutschenethikratsvom21.märz 2012www.ethikrat.orgoderFernsehberichtvon ReportMünchen vom 20.November2012www.br.de).FürdieseVorbehaltegibteseineReihevon Gründen: I. Zweifel an der Hirntodkonzeption MitderEntwicklungderIntensiv-undbesondersderTransplantationsmedizin wurdederbegriff Hirntod vorknappeinemhalbenjahrhunderteingeführt,da seitverwendungderherz-lungen-maschineherzversagenundhirnversagen zuunterschiedlichenzeitpunktenstattfindenkönnen.damalsherrschtedie Überzeugungvor,dasseinfunktionierendesGehirnunerlässlichdafürsei,dass derkörpermehralsnurkurzezeit (d.h.stundenbzw.maximaltage)überleben könne.sowurdedieserzeitpunktmitdembiologischenundrechtlichentoddes Menschen gleichgesetzt. Nach 3desTransplantationsgesetzes (TPG)istbisheutedieFeststellungder Diagnose Hirntod VoraussetzungzurOrganentnahme.DerWissenschaftliche BeiratderBundesärztekammerdefinierte1997denHirntodalsZustandderirreversibelerloschenenGesamtfunktiondesGroßhirns,desKleinhirnsunddes Hirnstamms,undlegteeineentsprechendenRichtliniezurFeststellungdes Hirntodsfest.SomitkönnenOrganedannfüreineTransplantationgeeignet sein, wenn die Durchblutung nicht bzw. nicht zu lange unterbrochen wurde. DieZweifelanderHirntodkonzeptionverstärkensichbeivielenFachleuten aufgrundderbeobachtungen,dassauchbeihirntotenmenschenherzschlag wahrnehmbarsei,diefähigkeitenzuausscheidungundtemperaturregulierung erhaltenbleiben,schwangerschaftenausgetragenwerdenundderabstandzwi- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom8.August2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schenhirntodundeintrittdesherzstillstandswochenbismehrerejahrebetragen kann. AuchvonrenommiertenWissenschaftlerinnenundWissenschaftlernwiedem US-amerikanischenNeurologenProf.D.AlanShewmon,derselbstlangeJahre BefürworterderHirntodkonzeptionwar,oderdemPotsdamerEthik-Professor RalfStoeckerwerdeninzwischengroßeZweifelvorgetragen,daessichzum ZeitpunktderHirntodfeststellungihrerMeinungnachzwarumsterbende Menschen handele, aber nicht schon um Tote (vgl. DasPendantzumDeutschenEthikratindenUSA,das President scouncilon Bioethics vertrittebenfallsdieeinschätzung,dasseinegleichsetzungvon HirntodundTodnichtmehraufrechtzuhaltensei ( Wannistein Mensch tot vom 6. April 2012). II.Skepsis bezüglich Hirntoddiagnostik NichtnuranderHirntodkonzeption,sondernauchanderHirntoddiagnostikin DeutschlandwirdKritikgeübt.DieseKritikbetrifftmehrereAspekte,dieUnsicherheiten bei der Feststellung des Hirntods mit sich bringen. a)nachdenrichtlinienderbundesärztekammeristnurdernachweisklinischerkriterienwiederverlustdesbewusstseinsundeinerreihevonreflexensowiederverlustderspontanatmung (Apnoe)verpflichtendvorgeschrieben.ApparativeKriterienzurMessungderelektrischenAktivitätoder derdurchblutungdesgehirns,dieauchimeuropäischenauslandgängig sind,wieeinnull-linien-elektroenzephalogramm (EEG),zerebraleHirnperfusionsszintigraphieoderDoppler-Sonographie,müsseninDeutschland in den meisten Fällen nicht grundsätzlich angewendet werden. b)diedeutschephysikerinundphilosophinsabinemüller,leiterinderarbeitsgruppeneurophilosophie,neuroethikundmedizinethikandercharité UniversitätsmedizinBerlin,bezweifeltzudem,dasswirklichderirreversible AusfallsämtlicherHirnfunktionenfestgestelltwerdenkönne,wonurTeilbereichedesGehirns,jedochFunktionendesMittelhirnes,desKleinhirns unddergroßhirnrindegarnichtuntersuchtwürden (vgl.beitragvonsabine Müller WietotsindHirntote?AlteFrage neueantworten inderbeilage AusPolitikundZeitgeschichte derzeitschriftdasparlament,ausgabe 20-21; c)dieindeutschlandvorgeschriebenenwartezeitenzwischendererstenund zweitenneurologischenuntersuchungwerdenvoneinigenwissenschaftlerinnenundwissenschaftlerneheralsunzuverlässigunddahernuralsgrober Erfahrungswertangesehen,weshalbgefordertwird,injedemFalleinegeeignete apparative Zusatzdiagnostik einzusetzen. d)dierichtlinienderbundesärztekammer (BÄK)schreibenfürdiebeteiligten ÄrztinnenundÄrztezwareinemehrjährigeErfahrunginderIntensivbehandlungvonPatientinnenundPatientenmitschwerenHirnschädigungen vor.dochistdiesnachansichtvonskeptikerinnenundskeptikernkeine ausreichendequalifizierung:andiestellederindenbäk-richtlinienvorgesehenenerfahrungenmüsseeinequalifizierteausbildunginderhirntoddiagnostiktreten,mitnachweisderbefähigungdurchprüfungundzertifizierung,vorzunehmendurchdieärztekammern.derzeitgibteskein spezifischeszertifikatfürhirntoduntersuchungen,dasdiebefähigung nachweist. DasZertifikatsollteeinenNachweisüberqualitativeInhaltesowieübereine MindestzahlvonunterAnleitungdurchgeführtenUntersuchungen (analog zumop-katalogfürchirurgen)undüberdiekenntnisderrichtliniender BÄK und gesetzlicher Vorgaben enthalten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14527 e)ohneentsprechendespeziellequalifizierungkönntenunterumständen nichtausreichenderfahreneärztinnenundärztekomapatientinnenund -patientenfürtoterklären,obwohl derenhirnrindenochbeibewusstsein sei (vgl. EinehemaligerLeitereinesregionalenKonsiliarteamsfürdieHirntoddiagnostikkonntedenHirntodin30ProzentderFällenichtbestätigen,obwohl dieerst-untersucherinderklinikvonihrerdiagnoseüberzeugtwaren (vgl. NachtdiensteinProblemhaben,geeigneteseigenesPersonalfürdiegesetzlichvorgeschriebenezweiteUntersuchungzurHirntodfeststellungzufinden,wurdevonderDSOineinigenRegionendasAngeboteinesKonsiliardiensteseingerichtet.AllerdingshatdieDSOseit2006keinefestenTeams mehrzusammengestellt,sondernrekrutiertzumteilauchniedergelassene NeurologenohneaktuelleErfahrungenmitderArbeitaufIntensivstationen und mit Beatmungsgeräten rekrutiert (vgl. UnsicherheitenbeiderFeststellungdesHirntodswerdenauchvonUS-amerikanischenWissenschaftlernderrenommiertenMayoClinicberichtet (vgl. Deutschland wird Ähnliches vermutet (vgl. f)einegeplanteorganentnahmenachhirntodfeststellungmachtschonim Vorfelddes Hirntods eineintensivmedizinischemaximaltherapieerforderlich.schonweitvorderhirntodfeststellungmüssenmaßnahmenzur OrganentnahmesowohlinderKlinikdesSpendersalsauchgleichzeitig VorbereitungenfürdieEinpflanzungdesOrgansbeimEmpfängerindie Wegegeleitetwerden,damiteinegeplanteEntnahmeundVerpflanzung funktionstüchtigerorganeüberhauptmitaussichtauferfolgstattfinden kann. AndenPatientinnenundPatienten,derenOrganeentnommenwerdensollen,werdenindieserPhasetrotzinfausterPrognose,alsoohneAussichtauf HeilungoderAufhaltendesSterbeprozesses,sogenannteorganerhaltende Maßnahmendurchgeführt.DazugehörenmaschinelleBeatmunggenauso wiekreislaufstabilisierendemaßnahmenbishinzuwiederbelebungtrotz derärztlicheneinschätzung,dasseineheilungnichtmehrmöglichundmit dem konsekutiven Tod zu rechnen sei. AußerdemwirdvorallemvorderEntnahmesogenanntermarginalerOrgane,alsovonOrganemiteingeschränkterLangzeitfunktion,einQualitätscheckdieserOrganedurchgeführt,zumBeispieldurcheineKoronar-oder Nierenangiographie. AndensterbendenPatientinnenundPatientenwerdensomitmedizinische Maßnahmenausgeführt,dienichtdereneigenemgesundheitlichemWohl, sondernalleindeminteressederzukünftigenempfängerinnenundempfänger dienen. g)desweiterendürfendenpatientinnenundpatienten,beideneneinehirntoddiagnostikgeplantist,keineschmerz-undberuhigungsmittelmehrverabreichtwerden,weilsonsteinehirntoddiagnostikkaummehrmöglichist.da indeutschlandstandardmäßigetoxikologischeuntersuchungennichtstattfinden,könntediegabevonschmerz-undberuhigungsmittelnbeieiner HirntodfeststellungzufalschenBeurteilungenführen.Normalerweisewerden Patienten in einer aussichtslosen Situation vertieft sediert. h)dieseobengeschildertenmaßnahmenkönnenmitggf.abgegebenenpatientenverfügungenkollidierenoderdemwunschundverständnisdersterbendenpersonundseinerangehörigennacheinem menschenwürdigensterbeprozess widersprechen (vgl.auchstellungnahmedessachverständigen OliverTolmeinfürdieAnhörungimAusschussfürGesundheitdes DeutschenBundestagesam29.Juni2011,
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode richtvon ReportMünchen am19.mai2013 VerwirrungfürOrganspender: Der Konflikt mit der Patientenverfügung i)fürvielederbeteiligtenistdiesituationwährendderorganentnahmesehr belastendundschwerauszuhalten,weildiefür hirntot Erklärtenoftwie PatientinnenundPatientenbehandeltwerden (dazugehörenmaschinelle Beatmung,GabevonMuskelrelaxantienundSchmerzmitteln)undfürmanche der Anwesenden diese nicht tot erscheinen. DieFraktionDIELINKE.hatineinemEntschließungsantragzurÄnderung destransplantationsgesetzes (Bundestagsdrucksache17/9778)schonim Mai2012daraufaufmerksamgemachtundÄnderungengefordert.Doch habendiefraktionendercdu/csu,fdpundspddiesenentschließungsantrag abgelehnt. Vorbemerkung der Bundesregierung Zu I. DerBegriff Hirntod wurdegemäßdem1959inder RevueNeurologique erstmalspubliziertenobduktionsbefundeineramgehirnweiteralsandenanderenorganenfortgeschrittenengewebezersetzungnachdemtodgeprägt.der Befund zeigte, dass das Gehirn vor dem übrigen Körper abgestorben war. MitderFeststellungdesHirntodesistnaturwissenschaftlich-medizinischeinsicheresTodeszeichenzweifelsfreifestgestellt.Eshandeltsichdabeinichtum eineprognoseüberdenzukünftigenzustanddespatienten.vielmehrstellendie fürdiehirntoddiagnoseerforderlichenzweiärzteunabhängigvoneinander nachstandardisiertenkriterienfest,dassdiegehirnfunktionenunwiderruflich erloschen sind. DasTransplantationsgesetz (TPG)beschreibtdenHirntodzweifelsfreiundeindeutig.Gemäß 3Absatz1Nummer2TPGistVoraussetzungfürdieZulässigkeitderEntnahmevonOrganenoderGeweben,dassderToddesOrgan-oder GewebespendersnachRegeln,diedemStandderErkenntnissedermedizinischenWissenschaftentsprechen,festgestelltist.NachMaßgabevon 3Absatz2 Nummer2TPGistdieEntnahmevonOrganenoderGewebenunzulässig,wenn nichtvorderentnahmebeidemorgan-odergewebespenderderendgültige, nichtbehebbareausfalldergesamtfunktiondesgroßhirns,deskleinhirnsund deshirnstammesnachverfahrensregeln,diedemstanddererkenntnisseder medizinischenwissenschaftentsprechen,festgestelltist.somithatdergesetzgeberdiewesentlicheninhaltederfeststellungdestodesbestimmtundden RahmenfürdieRichtlinienerstellunggemäß 16Absatz1Satz1Nummer1 TPGnormiert.AufdiesergesetzlichenGrundlagehatdieFeststellungdesHirntodesnachdemStandderErkenntnissedermedizinischenWissenschaftzuerfolgen,welcherinRichtlinienderBundesärztekammerfestgestelltwird ( 16 Absatz1 Satz1 Nummer1 TPG). DieFeststellung,dass auchbeihirntotenmenschenherzschlagwahrnehmbar sei,diefähigkeitenzuausscheidungundtemperaturregulierungerhaltenbleiben,schwangerschaftenausgetragenwerden,istrichtig.dennkörperfunktionenkönnenbeihirntotenu.a.durchbeatmungundkünstlichaufrechterhaltene Herz-Kreislauf-Funktionermöglichtwerden.DerOrganismusistindiesemFall zueinerselbststeuerungnichtmehrinderlage.jedemöglichkeit,beispielsweisederbewusstenwahrnehmung,d.h.auchderschmerzempfindung,des AntriebszurundderSteuerungderAtmungsowiederStoffwechselregulation, auchdesdenkens,istunwiederbringlichverloren.einewiedererlangungdes BewusstseinsundderzentralenSteuerungsfähigkeitfürdiegesamtenKörperfunktionenistausgeschlossen.DasGehirnwirdnichtmehrdurchblutet,sodass seinezellenzerfallen,auchwennderübrigekörpernochkünstlichdurchblutet wird.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14527 Dass derabstandzwischenhirntodundeintrittdesherzstillstandeswochen bismehrerejahrebetragenkann,istnaturwissenschaftlich-medizinischlange bekannt.weltweitistdabeikeineerholungderhirnfunktioneinesmenschen nachgewiesenworden,dernachrichtliniengemäßfestgestelltemunddokumentiertemausfalldergesamtfunktionseinesgehirns,wielangeauchimmer,weiterbehandeltwurde.demzufolgehabendiepublikationenvonprof.d.alan ShewmoninkeinemLandderWelteineandereBeurteilungdesHirntodesals sicherestodeszeichenalsbislangbewirkt.auchistweltweitkeinewissenschaftlichefachgesellschaftderauffassungvonprof.d.alanshewmongefolgt, dass ein hirntoter Mensch lebe. Zuunterscheidenvonderunveränderlichen,weilnaturgegebenenBedeutung deshirntodessindmethodischedetailfrageneinereventuellenweiterenfortschreibungderrichtlinienzurfeststellungdeshirntodes,obundggf.unterwelchenbedingungendieirreversibilitätderausfallsymptomedesgehirnsdurch noch andere als die bisherigen Verfahren nachgewiesen werden kann. Zu II. Zu den Buchstabe a bis c ZurDiagnosedesHirntodesist wieindenrichtlinienzurfeststellungdes Hirntodesfestgelegt dernachweisklinischerkriterienausreichend,wenndie VoraussetzungenzurHirntoddiagnostikerfüllt,dieFeststellungderklinischen SymptomeBewusstlosigkeit (Koma),HirnstammareflexieundAtemstillstand (Apnoe)erbrachtsowiedieIrreversibilitätderklinischenAusfallsymptome durchverlaufsbeobachtungübernormiertezeitennachgewiesenist.nach 5 TPGstellenunabhängigvoneinanderzweiqualifizierteÄrztediestandardisiertenKriteriendesHirntodesfest.DieDiagnosedesHirntodesergibtsichausder ÜbereinstimmungdergetrenntenFeststellungenderzweiÄrzte,dassdieGesamtfunktionen des Gehirns bereits unwiderruflich erloschen sind. FürdieHirntoddiagnoseanhanddieserKriterienistfolglichdieIrreversibilität derklinischenausfallsymptomedesgehirnseinezentralebedingung.siekann entwederdurchdiereinklinischeverlaufsbeobachtungmitausreichenden,in denrichtlinienzurfeststellungdeshirntodesdefiniertenbeobachtungszeiten oderdurchklinischeverlaufsbeobachtungmitergänzenderapparativerdiagnostiknachgewiesenwerden.dierichtlinienlegenauchfest,beiwelchenhirnschädenundinwelchenlebensaltern,z.b.beineugeborenen,dieergänzende apparative Diagnostik unerlässlich ist; sonst ist sie fakultativ. Zu Buchstabe d DieFähigkeitzurFeststellung,obeinPatientlebtoderverstorbenist,gehörtzu dengrundlagenärztlichenhandelnsundistsomiteinewesentlichequalifikation zur ärztlichen Berufsausübung. DieHirntoddiagnostikwirdvoninsbesondereintensivmedizinischerfahrenen Ärztendurchgeführt.DieQualifikationzurFeststellungdesHirntodesistBestandteilverschiedenerärztlicherWeiterbildungenundwirddurchdasAblegen derweiterbildungsprüfungnachgewiesen.nachdenrichtlinienzurfeststellungdeshirntodeswirdinjedemfallegefordert,dassdiedenhirntodfeststellendenunddokumentierendenärzteübereinemehrjährigeerfahrunginder Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen. Zu Buchstabe e DieFormulierung,dassin30ProzentderFällederHirntodnichtbestätigt wurde,istnichtkorrekt.diehirntoddiagnostikwirdimmervonzweiärzten unabhängigvoneinanderundimergebnisübereinstimmendgestellt.jederuntersucherderneurologischenkonsiliardienstehatgegenüberderdeutschestif-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tungorgantransplantation (DSO)seinefachlicheEignungentsprechenddenin denrichtlinienzurfeststellungdeshirntodesandiefachlichequalifikation gestelltenanforderungenvertraglichbestätigt.solltendiezweifürdiehirntoddiagnoseerforderlichenärztezuverschiedenenergebnissenkommen,istder Hirntod nicht festgestellt. Zu Buchstabe f Alle (intensiv-)medizinischenmaßnahmen,dievorfeststellungdeshirntodes durchgeführtwerden,dienenderbehandlungdespatientenundderwiederherstellungseinergesundheit,nichtderermöglichungeinerorgan-odergewebespende.dasheißt:dertodwirdzwarvoreinermöglichenorgan-oder Gewebespende,nichtaberfüreinemöglicheOrgan-oderGewebespendefestgestellt.MitderOrgan-bzw.GewebeprotektionwirddiezunächstzumWohldes Patienten begonnene Intensivbehandlung über dessen Tod hinaus fortgesetzt. Zu Buchstabe g BeiHirntotenist wiebeiallenverstorbenen diemöglichkeit,beispielsweise derbewusstenwahrnehmung,d.h.auchderschmerzempfindung,dersteuerungderatmungsowiederstoffwechselregulation,auchdesdenkens,unwiederbringlichverloren.daheristeinesedierungbzw.schmerzmedikationbei Hirntoten nicht erforderlich. BeiPatienten,beideneneineHirntoddiagnostikdurchgeführtwerdenmuss,ist diekurzfristigeunterbrechungdersedierungbzw.schmerzmedikationalternativlos,umdiagnostizierenzukönnen,dassdiesepatientennichthirntotsind. WürdendiesePatientensediertbleibenbzw.analgetischbehandeltwerden, könntenichtsicherzwischeneinerkrankheitsbedingtenundeinermedikamentösverursachtenbewusstlosigkeitunterschiedenwerden.die Bewusstlosigkeit beisediertenbzw.mitschmerzmittelnbehandeltenpatientenistdaherkein hinreichendes Kriterium. Zu Buchstabe h SowohlPatientenverfügungalsauchdieOrganspendeerklärungsindMittel,um demeigenenwillenausdruckzuverschaffen.beiderverfügungistdaraufzu achten,dasssichdieerklärungennichtwidersprechen.dereigenewille,welche ärztlichenmaßnahmendurchgeführtoderunterlassenwerdensollen,sollte möglichstklarzumausdruckkommen.zurvermeidungsichwidersprechender ErklärungensinddieKrankenkassenunddieVersicherungsunternehmenaufgrunddesmitbreiterMehrheitimSommer2012vomDeutschenBundestagbeschlossenenGesetzeszurRegelungderEntscheidungslösung ( 2Absatz1a Satz5TPG)verpflichtet,ihrenVersichertengegenüberfachlichqualifizierte AnsprechpartnerfürFragenzurOrgan-undGewebespendesowiezurBedeutungeinerzuLebzeitenabgegebenenErklärungzurOrgan-undGewebespende, auchimverhältniszueinerpatientenverfügung,zubenennen.dessenungeachtethatauchdieallgemeineaufklärungderbevölkerungnach 2Absatz1TPG dasverhältniszwischenerklärungzurorgan-undgewebespendeundpatientenverfügung zum Gegenstand. DieOrganspendeistfürallebetroffenenPersonen,Angehörigewieärztliches undpflegerischespersonaleinextrembelastenderprozess.diebundesregierungsprichtallenbeteiligtenihrenhöchstenrespektundihregrößteanerkennung aus.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ SindderBundesregierungdieinderFeststellungderFragestellerbenannten Kritikpunkte an der Hirntoddiagnostik bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? DerBundesregierungsinddieKritikpunkteanderHirntoddiagnostikbekannt. DerzuständigeWissenschaftlicheBeiratderBundesärztekammerüberprüftund bewertetdenindenrichtlinienzurfeststellungdeshirntodesfestgestellten StandderErkenntnisdermedizinischenWissenschaft.IndiesePrüfungfließen auchdienationalundinternationalvorgebrachtenkritikpunkteein.diedeutschegesellschaftfürneurochirurgie,diedeutschegesellschaftfürneurologie unddiedeutschegesellschaftfürneurointensiv-undnotfallmedizinhabenim August2012ineinergemeinsamenErklärungzurTodesfeststellungmittelsneurologischerKriterien (Hirntod)die ErklärungDeutscherWissenschaftlicher GesellschaftenzumToddurchvölligenundendgültigenHirnausfall ausdem Jahr1994bekräftigtundfestgestellt,dassdernachgewiesenevollständigeund unumkehrbareausfallderhirnfunktionenauchbeiintensivmedizinischaufrechterhaltenerherz-kreislauf-funktion,einwissenschaftlichbelegtessicheres Todeszeichenbedeutet.DiesbezüglichgeäußerteBedenkenundZweifelhielten einerwissenschaftlichenüberprüfungnichtstand.vordiesemhintergrund kommtdiebundesregierungzudemschluss,dassdiekritikpunkteeinerwissenschaftlichen Diskussion nicht standhalten. 2.BeabsichtigtdieBundesregierung,ggf.zusammenmitdemDeutschen Ethikrat,dieDebatteumdieHirntodkonzeptionaufzugreifenundöffentlich zu führen? 3.WürdedieBundesregierungÄnderungendesTransplantationsgesetzesvorschlagen,wennimRahmeneinersolchenDebattedieRichtigkeitkritischer Positionen nicht auszuschließen wäre? DieFragen2und3werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerDeutscheEthikratisteinunabhängigerSachverständigenrat,derseineStellungnahmenaufgrundeigenenEntschlussesimAuftragdesDeutschenBundestagesoderimAuftragderBundesregierungerarbeitet.ZuseinenAufgabengehörenauchdieInformationderÖffentlichkeitunddieFörderungderDiskussion indergesellschaftuntereinbeziehungderverschiedenengesellschaftlichen Gruppen.ImMärzvergangenenJahreshatderDeutscheEthikratdasThema HirntodkonzeptionimRahmenseinerVeranstaltungsreihe ForumBioethik öffentlichzurdiskussiongestellt.erbeabsichtigt,hierzueinestellungnahme abzugebenundhatentsprechendearbeitenaufgenommen.oberindiesem RahmenweitereöffentlicheVeranstaltungendurchführenwird,istderBundesregierungnichtbekannt.DieBundesregierungprüftkontinuierlichdengesetzgeberischenHandlungsbedarf.SiewirdindiesemZusammenhangauchdieStellungnahme des Deutschen Ethikrates in ihre Überlegungen mit einbeziehen. 4. Welche Alternativen zur Hirntodkonzeption kennt die Bundesregierung? NachAuffassungderBundesregierunggibtesnachderzeitigemwissenschaftlichenErkenntnisstandkeineAlternativenzumHirntodkonzept.MitderFeststellungdesHirntodesistnaturwissenschaftlich-medizinischderToddesMenschendurchNachweiseinesdersicherenTodeszeichenzweifelsfreifestgestellt. DerbloßeHerz-undKreislaufstillstandistkeinsicheresTodeszeichen.Dagegen folgtaufdenhirntodohneintensivmedizinischebehandlung (einschl.maschinellkontrollierterbeatmung)unausweichlichderherzstillstand,damitdem
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HirntodunteranderemdieFähigkeitzurselbständigenAtmungunwiederbringlicherloschenistunddasHerzkeinenSauerstoffmehrerhält.DieOrganentnahmenachTodesfeststellungalleindurchHerzstillstand (nonheartbeating donor NHBD)wurdedemzufolgevonderverfasstenÄrzteschaftabgelehnt (vgl. Beschluss 110. DÄT, Drucksache II-01). 5.WelchenEinflusshabendieBundesregierungundnachKenntnisderBundesregierungdieLandesregierungenunddieBevölkerungaufdieAusgestaltung der Richtlinien zur Hirntodfeststellung? 6.WiekönntendieBundesregierungundnachKenntnisderBundesregierung dielandesregierungenänderungenderderzeitigenregelungendurchsetzen,wenndieseineinerbreitengesellschaftlichendebattegewünschtund gefordert würden? DieFragen5und6werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. KritikpunkteundÄnderungsvorschlägekönnenjederzeitgegenüberdemWissenschaftlichenBeiratderBundesärztekammervorgebrachtwerden.Ferner wurdedurchdieänderungdestransplantationsgesetzesvom15.juli2012in 16Absatz2Satz2TPGfestgelegt,dassbeiderErarbeitungderRichtlinienzur FeststellungdesHirntodesdieangemesseneundnachLagederDingeselbstverständlicheBeteiligungvonSachverständigeneinschließlichderzuständigen BehördenderLändervorzusehenist.DarüberhinaushatsichderWissenschaftlicheBeiratderBundesärztekammerzurErstellungvonRichtlinienaufVerfahrensregelungenverständigt,dieunteranderemdiegrundsätzlicheBeratung jederrichtlinienänderunginjeweilseinerlesungimvorstanddeswissenschaftlichenbeiratssowieimplenumdeswissenschaftlichenbeiratsvorsieht. InsofernbestehtfüralleBeteiligteneinausreichenderzeitlicherSpielraumzur sorgfältigenprüfungvonvorgeschlagenenrichtlinienänderungen,bevordie RichtliniendemVorstandderBundesärztekammerzurBeratungundBeschlussfassungvorgelegtwerden.DurchdieletzteÄnderungdesTransplantationsgesetzesvom15.Juli2013stehendieRichtlinienderBundesärztekammerseit dem1.august2013zudemuntereinemgenehmigungsvorbehaltdesbundesministeriums für Gesundheit. 7.HältesdieBundesregierungfürverfassungsrechtlichunbedenklich,dass einesolchefrage,beideresumentscheidungenüberlebenundtodgeht, aneinenprivatenverein,wiediebundesärztekammer,delegiertwirdund sowederparlamentnochregierungdirekteneinflussaufdieserichtlinien mehrhabenbzw.eineänderungnichtaktivherbeiführenodergarerzwingen können? DasTransplantationsgesetzbestimmtausdrücklich,dasssichdieTodesfeststellungnachdemStandderErkenntnissedermedizinischenWissenschaftrichtet, undnormiertindiesemzusammenhangdiefeststellungdesendgültigen,nicht behebbarenausfallsdergesamtfunktiondesgroßhirns,deskleinhirnsunddes Hirnstamms,d.h.denGesamthirntodalszwingendeVoraussetzungeinerpostmortalenOrganentnahme ( 3Absatz1Nummer2inVerbindungmitAbsatz2 Nummer2TPG).DamithatderGesetzgeberdiewesentlichenInhaltezurFeststellungdesTodesselbstgeregeltunddenRahmenfürdieRichtlinienerstellung gemäß 16Absatz1Satz1Nummer1TPGnormiert.Insoweitbleibtesder BundesärztekammerlediglichimNachvollzugdergesetzlichenRegelungüberlassen,inRichtliniennachdemStandderErkenntnissedermedizinischenWissenschaftgemäß 16Absatz1Satz1Nummer1TPGdieVerfahrensregeln festzulegen,nachdenendasgesetzlichhinreichendpräzisenormiertekriterium
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14527 Hirntodfestzustellenist.DurchdieletzteÄnderungdesTransplantationsgesetzesvom15.Juli2013stehendieseRichtlinienderBundesärztekammerseitdem 1.August2013nunmehrzudemuntereinemGenehmigungsvorbehaltdesBundesministeriumsfürGesundheit.MitdemGenehmigungsvorbehaltwirdsichergestellt,dassdiestaatlicheAufsichtüberdieseRichtlinieneffektivwahrgenommenwerdenkann.DiedemokratischeLegitimationderRichtlinienerstellung durchdiebundesärztekammeristjedenfallsdurchdiesengenehmigungsvorbehalt hinreichend gesichert. 8.HältdieBundesregierungdiederzeitigenKontrollmechanismen (auchbezüglichdervollständigkeitdergesetzlichvorgeschriebenenhirntodprotokolle) für ausreichend? DieBundesregierunghältdiein 5TPGverankertenverfahrensrechtlichen AnforderungenandenNachweisdesunwiderruflichenAblebensdesOrganspendersfürausreichend.DieÜberprüfungderEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenistAufgabederÜberwachungskommissionundderzuständigen Landesbehörden.VertreterderLändersindindervomSpitzenverbandBundder Krankenkassen,derBundesärztekammerundderDeutschenKrankenhausgesellschaft eingesetzten Überwachungskommission vertreten. 9.ErachtetesdieBundesregierungalseineinderBevölkerungvertrauenerweckendeMaßnahme,wenntrotzfehlenderUnterschriftenunterHirntodprotokolleOrganentnahmenstattfindenunddieverantwortlichenÄrztinnenundÄrztedafürnichtzurVerantwortunggezogenwerden,sondernim GegenteilWhistleblowerundJournalistinnenundJournalisten,diedies deröffentlichkeitüberhaupterstzurkenntnisbringen,befürchtenmüssen,gekündigtoderverklagtundvorgerichtgezogenwerden (siehe DieEinhaltungvonbestehendenrechtlichenRegelungenistinallenBereichen GrundvoraussetzungfürderenAkzeptanzunddasindiesegesetzteVertrauen. DiesgiltinbesonderemMaßefürdieOrganspende.AndenindenMediengeführtenDiskussionenundSpekulationenbeteiligtsichdieBundesregierung nicht. 10.WelcheErkenntnishatdieBundesregierunghinsichtlicheinerVerunsicherungundSkepsisbezüglichHirntodkonzeptionund-feststellungauchbei den mit der Organentnahme befassten Fachkräften? ImRahmenderStudie Einstellung,WissenundVerhaltenvonPflegekräften zurorganspende derbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärung (BZgA) ausdemjahr2010wurdenpflegekräfteauskrankenhäusernmittransplantationsabteilungenmitpflegekräftenauskrankenhäusernohnetransplantationsabteilungenverglichen.hinsichtlichderfragenzumhirntodgabeskeineunterschiedeindenbeidengruppen.fastallepflegekräfte (99Prozent)wissen, dassdasvorliegendeshirntodesdiemedizinischevoraussetzungfüreineorgan-undgewebeentnahmeist.99,2prozentdefinierenkorrekt,dassessich beim Hirntod umdenendgültigen,nichtbehebbarenausfalldergesamtfunktiondesgroßhirns,deskleinhirnsunddeshirnstammshandelt.dieergebnisse derstudielassennichterkennen,dassbeidenmitderorganentnahmebefassten FachkräfteneinegroßeUnsicherheitundSkepsishinsichtlichdesHirntodkonzepts und der Hirntodfeststellung besteht. DerBZgAliegendarüberhinausErkenntnissezurBewertungdesHirntodesin derallgemeinbevölkerungdurchergebnisseauseinerrepräsentativbefragung
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ausdemjahr2012vor.dassderhirntoddasmedizinischekriteriumfüreine möglicheorganspendeist,istmehralsdreiviertelallerbefragten (78Prozent) bekannt.dermehrheitderbevölkerung (87Prozent)istbekannt,dassderHirntod ein sicheres Todeszeichen darstellt. ImÜbrigenwirddaraufhingewiesen,dassdasThemaHirntodinandasBundesministeriumfürGesundheitundandieBZgAgerichtetenBürgeranfrageneine untergeordneterollespielt.indemjahresberichtderdso Organspendeund TransplantationinDeutschland2012 wirdaufseite15ausgeführt,dasszweifelanderhirntoddiagnostikseltenindenangehörigengesprächenalsablehnungsgrund für die Organspende angeführt werden. 11.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderQualität der Hirntodfeststellungen? DieHirntodfeststellungund-dokumentationistinDeutschlandseit1982standardisiert.DieAnforderungenandieFeststellungdesHirntodessindinden Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes festgelegt. NachAngabenderBundesärztekammerliegenweltweitkeineFeststellungen übergetroffenefehldiagnosenvor,soweitderhirntodnachdenrichtlinienzur FeststellungdesHirntodesbzw.nachdenineinzelnenStaatengeltendenVorschriftenfestgestelltwurde.NachAngabendernach 11Absatz3TPGeingesetztenÜberwachungskommissionisteineeinzigeHirntodfeststellungbekannt, fürdieeinesvonvierprotokollenfehlt,diegemäßdemgewähltemverfahren zumirreversibilitätsnachweisderklinischenausfallsymptomedesgehirnserforderlichsind.ineinemanderenfalleinerhirntodfeststellungwarnachmitteilungderdsoandieüberwachungskommissioneineformalevorschriftder RichtlinienzurFeststellungdesHirntodesnichtalserfülltanzusehen.DieÜberwachungskommissionistzudemErgebnisgelangt,dassbeikeinerdieserbeiden HirntodfeststellungengegenmaterielleAnforderungenverstoßenwurde.Der HirntodwurdeinbeidenFällendurchdieinnereLeichenschaubestätigt.Die ÜberwachungskommissionhatihrejeweiligenFeststellungenundBeurteilungen an alle zuständigen Stellen übermittelt. 12.SindderBundesregierungdiesbezüglicheUmfragen,Untersuchungen, Überprüfungen,Studienoderähnlichesbekannt,dieAufschlussüberdie QualitätderHirntodfeststellungenundderFehlerhäufigkeitgebenkönnten, und wenn ja, welche? 13.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglicheineÜberprüfungzurückliegenderHirntoddiagnostikeninganzDeutschlandaufSorgfältigkeit und Zweifelsfreiheit? DieFragen12und13werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerBundesregierungsindkeinestrukturiertenUntersuchungenzudiesem Thema bekannt. 14.IstderBundesregierungbekannt,dassdieDSOimletztenJahreinesolche Überprüfunggemachthat,wiediesimArtikelder taz.dietageszeitung FehlerbeiderFeststellung vom14.dezember2012 (vgl. berichtetwird,demzufolgelautprotokolleinerdso-vorstandstagung vom27.september2012dervorstanddiegeschäftsführendenärztebittet, allenichtkorrektdurchgeführtenhirntoddiagnostikenzumelden, wogegendso-vorstanddr.rainerhessbeiderbefragungimrahmen
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14527 deröffentlichenanhörungzurorganspendeimausschussfürgesundheitdesdeutschenbundestagessagte,dassihmeinesolcheabfrageder DSOnichtbekanntsei (vgl.videomitschnittderöffentlichenanhörung Minute 83/84 Falls nein, a)welcheergebnisse,aufträgeundbeschlüssevonvorstandstagungen derdsowerdendemstiftungsrataufanfragebzw.auchohneanfrage bekannt gemacht, b)habensämtlichemitgliederdesstiftungsratszeitnaheinblickindie Protokolle des DSO-Vorstands, c)habendievertreterdesbundesundderländersomitbereitseinsichtsmöglichkeitindasprotokollderdso-vorstandstagungvom27.september2012sowieineinedortlautzeitungsberichteninauftraggegebeneüberprüfungderhirntoddiagnostikengehabt (bittewennmöglich beidenvertreterndesbundes,derländerundderkrankenkassenim Stiftungsrat der DSO abfragen)? Fallsja,kanndieBundesregierungperAbfragebeiderDSOoderüberdie Vertreter von Bund und Ländern im Stiftungsrat in Erfahrung bringen, a) welche Ergebnisse diese Überprüfung erbrachte, b)obdieseergebnisseschonveröffentlichtwurden,bzw.warumdieseergebnisse bislang der Öffentlichkeit vorenthalten wurden? NachAngabenderDSOsindindemzitiertenArtikelder taz.dietageszeitung vom14.dezember2012ausdemder taz.dietageszeitung offensichtlichvorliegendenprotokolldersitzungdeserweitertenvorstandesderdsovom 27.September2012zweiprotokollierteAussagenvonProf.Dr.GünterKirste, damaligermedizinischervorstandderdso,miteinandervermischtworden.es könnedaherdereindruckentstandensein,dasseineüberprüfungzurückliegenderhirntoddiagnostikenaufsorgfältigkeitundzweifelsfreiheitinauftraggegebenwordensei.dieindemartikelder taz.dietageszeitung zitierteanweisungvonprof.dr.günterkirstebezögesichjedochnichtaufdieüberprüfung zurückliegenderhirntoddiagnostiken.einenachträglicheüberprüfungaller HirntoddiagnostikenseiderDSOnichtmöglich,dadieHirntodprotokolleals DokumenteinderimKrankenhausverbleibendenKrankenaktearchiviertwerden.DieindembetreffendenArtikelder taz.dietageszeitung angesprochene vonprof.dr.günterkirsteangeordneteüberprüfungbezögesichausschließlichaufdieprüfungvonsorgfältigkeitundzweifelsfreiheitderinternendokumentation im DSO-System (ISYS) durch die DSO-Koordinatoren. DieindemArtikelder taz.dietageszeitung ebenfallszitiertebitterichtesich andiegeschäftsführendenärzte,allenichtkorrektdurchgeführtendiagnostikenzumelden.nachangabenderdsowurdenvondiesenbisherkeineverstöße gemeldet. DarüberhinaushatdieDSOmitgeteilt,dassdieProtokolleüberdieVorstandssitzungenentsprechendihrerZwecksetzungandenKreisderteilnahmeberechtigtenPersonenalsBasisfürderenArbeitweitergebenwerden.Esbestünden nachauffassungderdsoauchkeinebedenkendagegen,mitgliederndesstiftungsrateseinsichtindieseprotokollezugeben.demneuzuberufendenstiftungsratwerdeaufseinerkonstituierendensitzungderentsprechendeauszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 27. September 2012 zur Kenntnis gegeben.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.ErachtetdieBundesregierungentsprechendeUntersuchungenzurSorgfältigkeitundZweifelsfreiheitderHirntoddiagnostikalssinnvollundnotwendig,undsolltendieseinAuftraggegebenwerden,sofernsiederzeit nicht vorliegen? AufgrunddervorgenanntenAusführungensiehtdieBundesregierungkeinen Anlass, entsprechende Untersuchungen in Auftrag zu geben. 16.WiekanndieBundesärztekammernachAuffassungderBundesregierung dierichtliniezurhirntoddiagnostikzielführendüberarbeiten,wennsolchestudienunduntersuchungennichtvorlägenundsomitkaumverlässliche Daten und Angaben zu abzustellenden Mängeln existierten? 17.HältdieBundesregierungangesichtsdervorliegendenBerichteüber MängelbeiderHirntoddiagnostikdiederzeitigeQualifikationdermitder HirntodfeststellungbeauftragtenÄrztinnenundÄrztefürausreichend, oderwürdeesdiebundesregierungbegrüßen,wennindenrichtliniender BundesärztekammerdieVorschriftenfürdieEignungverschärftundeine entsprechende Ausbildung bzw. Qualifizierung vorgesehen würde? DiemethodischenDetailsderRichtlinienzurFeststellungdesHirntodeswerden imwissenschaftlichenbeiratderbundesärztekammerberaten,umdenstellenwertneuertechnischerverfahrenfürdiehirntoddiagnostikinderrichtlinie umzusetzen.imübrigenwirdaufdieantwortenzudenfragen11bis15verwiesen. 18.Fallsja,welcheQualifizierungerachtetdieBundesregierungalswünschenswert,welchenzeitlichenRahmenwürdedieBundesregierunghinsichtlicheinerUmsetzungfürgeeignethalten,undwürdedieBundesregierung bei der zuständigen Bundesärztekammer darauf hinwirken? DieFragen17und18werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierunghältdiederzeitigeQualifikationdermitderHirntodfeststellungbeauftragtenÄrztinnenundÄrztefürausreichend.DieHirntoddiagnostikwirdvoninsbesondereintensivmedizinischerfahrenenÄrztendurchgeführt. DieQualifikationzurFeststellungdesHirntodesistBestandteilverschiedener ärztlicherweiterbildungenundwirddurchdasablegenderweiterbildungsprüfungnachgewiesen.nachdenrichtlinienzurfeststellungdeshirntodeswirdin jedemfallgefordert,dassdiedenhirntodfeststellendenunddokumentierenden Ärzteüber einemehrjährigeerfahrunginderintensivbehandlungvonpatienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen. 19.SindderBundesregierungdievonderEuropäischenAkademiezurErforschungvonFolgenwissenschaftlich-technischerEntwicklungenBad Neuenahr-AhrweilerGmbHformuliertenAnforderungenandieStruktur desorganspendesystemsundinsbesonderehinsichtlichderstrukturder Koordinierungsstellebekannt ( hat die Bundesregierung daraus gezogen? DerBundesregierungsinddievonderEuropäischenAkademiezurErforschung vonfolgenwissenschaftlich-technischerentwicklungenbadneuenahr-ahrweilerformuliertenanforderungenandiestrukturdesorganspendesystems undinsbesonderehinsichtlichderstrukturderkoordinierungsstellebekannt. DiesefindensichursprünglichdargelegtinderimJahr2006vonBreyeretal. vorgelegtenwissenschaftlichenpublikation Organmangel IstderTodaufder
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14527 Wartelisteunvermeidbar? undwerdeninderfachweltseitlangemundzum Teilkontroversdiskutiert.AktuellsindausSichtderBundesregierungdaraus keine Rückschlüsse zu ziehen. 20.WarumsindKoordinierungundVermittlungvonOrganspendenichteuropaweitausgeschrieben,undwarumgibteskeinAnforderungsprofilfür diese Organisationen? ZurKoordinierungundVermittlungvonOrganspendenerrichtenoderbeauftragengemäß 11Absatz1Satz1und 12Absatz1Satz2TPGderSpitzenverbandBundderKrankenkassen,dieBundesärztekammerunddieDeutsche KrankenhausgesellschaftoderdieBundesverbändederKrankenhausträgergemeinsameinegeeigneteEinrichtung.DiegrundsätzlichegesetzlichePflichtzur DurchführungeinereuropaweitenAusschreibungfüröffentlicheAufträgeim Sinnedes 99Absatz1GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)ist nichteinschlägig.dieverträgenach 11Absatz1Satz1und 12Absatz1 Satz2TPGsindkeineöffentlichenAufträgeimSinnedes 99Absatz1GWB. ÖffentlicheAufträgesindentgeltlicheVerträgevonöffentlichenAuftraggebern mitunternehmenüberdiebeschaffungvonleistungen.indiesemfallwird durchdiebeauftragenden (s.o.)jedochkeineihnengegenüberzuerbringende Dienstleistungbeschafft.GegenstandderVerträge (Beauftragung)aufgrundder gesetzlichenverpflichtungnachdemtpgistdieorganisationderzugunsten derpatientengesetzlichvorgesehenenaufgabenderkoordinierungundvermittlung. 21.KenntdieBundesregierungdenVorschlagdesehemaligenVorstandsvorsitzendendesVerbandesderUniversitätsklinikaDeutschlandse.V. (VUD), JörgRüdigerSiewert,einstaatlichesInstitutfürdieKoordinierungderOrganspendeinAnalogiezumRobertKoch-InstitutmiteinerAngliederung einesunabhängigeninstitutsfürdiedurchführungderhirntoddiagnostik einzurichten,undwieunterstütztdiebundesregierungsolchevorschläge (bitte begründen)? DieBundesregierungistderAuffassung,dasssichdasbestehendeOrganspendesystembewährthat.FürÄnderungenandiesemSystemwirdkeinBedarfgesehen. 22.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausderpersonalsituationandenkrankenhäusernzurqualifiziertendurchführungeinerhirntoddiagnostikvordemhintergrund,dassdiedsoden KrankenhäuserndieUnterstützungdurchKonsiliarteamsanbietet,damit keineorganeverlorengehen,wennaufgrundvonpersonalmangelkeine Hirntodfeststellung erfolgen kann? 23.HältdieBundesregierungesfürangemessen,dassmitdenKonsiliarteams ausgerechnetdiedso alsodieorganisation,diefürdieorganentnahme verantwortlich ist die Hirntoddiagnostiker in die Kliniken entsendet? DieFragen22und23werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. In 5TPGsinddiegesetzlichenAnforderungenfürdieFeststellungdesHirntodesnormiert.DanachstellenunabhängigvoneinanderzweiqualifizierteÄrzte diestandardisiertenkriteriendeshirntodesfest.diediagnosedeshirntodesergibtsichausderübereinstimmungdergetrenntenfeststellungenderzwei Ärzte,dassdieGesamtfunktionendesGehirnsbereitsunwiderruflicherloschen
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sind.darüberhinausdürfendieandenuntersuchungenbeteiligtenärzteweder anderentnahmenochanderübertragungderorganeodergewebebeteiligt sein.siedürfenauchnichtdenweisungeneinesarztesunterstehen,derandiesenmaßnahmenbeteiligtist.dieseunabhängigkeitderdenhirntoddiagnostizierendenärztevonderorganentnahmeund-übertragunggiltauchfürdieneurologischenkonsiliarärzte.sieunterstützendiekrankenhäuserzudemnurdann, wennkeineinderhirntoddiagnostikausreichenderfahrenenärztevorortsind. DieBundesregierunghatkeineBedenkenhinsichtlichdesVerfahrens,nachdem diedsomobileneurologischekonsiliardienstefürdiehirntoddiagnostikvermittelt,soweitdiesnichtdurchdasjeweiligeentnahmekrankenhausselbstsichergestellt werden kann. 24.KannundwilldieBundesregierungdaraufhinwirken,dassdieUntersuchungzurHirntodfeststellungkostenneutralundunabhängigvomErgebnis bezahlt wird? DieUntersuchungenzurHirntodfeststellungwerdenunabhängigvomErgebnis vergütet.nachmitteilungderdsowerdendievereinbartenpauschalenaufgrund der Einsätze und Rufdienste in der Vergangenheit kalkuliert. 25.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,obdieErst-und Zweituntersuchungwirklich,wievorgeschrieben,unabhängigundgetrennt erfolgen? Nach 5Absatz1Satz1TPGsinddieFeststellungendesHirntodesdurchzwei dafürqualifizierteärztezutreffen,diedenorgan-undgewebespenderunabhängigvoneinanderuntersuchthaben.zudemsindnach 5Absatz2Satz3 TPGdieFeststellungenderUntersuchungsergebnisseundihrZeitpunktvonden ÄrztenunterAngabederzugrundeliegendenUntersuchungsergebnisseunverzüglichjeweilsineinerNiederschriftaufzuzeichnenundzuunterschreiben.Die BundesregierungistderAuffassung,dassdiegesetzlichenAnforderungenausreichendsind,umdieUnabhängigkeitderErst-undZweituntersuchungzugewährleisten.ImÜbrigenhabendienächstenAngehörigennach 5Absatz2 Satz4und5TPGdasRechtaufEinsichtnahmeindieKrankenakteundkönnen dabei eine Person ihres Vertrauen z. B. einen Arzt hinzuziehen. Erkenntnissedarüber,dassdiegesetzlichenAnforderungennichteingehalten werden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVerschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14042
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14348 17. Wahlperiode 09. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der
MehrAufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13201 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12229 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8716 17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, weiterer
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
MehrBegründung,soeineHandhabegegenRechtsextremezuschaffen,wurdeerst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
MehrVeröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrRatsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrDerBundesregierungliegenkeineDatenhinsichtlichdertatsächlichenNeubescheidungendurchdieindenLändernzuständigenStellenvor.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5017 17. Wahlperiode 11. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrDGB).DaherstelltsichdieFrage,wiedieEinhaltungbestehenderJugendarbeitsschutzregelnbesserüberprüftwerdenkann,undwelche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3392 17. Wahlperiode 26. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehrdienichtnurdieexistenzeinesaktivengladio-untergrundesbestätigten,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13615 17. Wahlperiode 22. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrbeziehungsweisedervomuniversitätsklinikumgöttingeneingerichtetenexternenuntersuchungskommissionwurdenauchanfangaugust2012deröffentlichkeit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10461 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Dittrich, Harald Koch,
MehrBrennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4832 17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrzumbeispieleinerästhetischenoperation,tätowierungenoderpiercings,beteiligt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9213 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894 17. Wahlperiode 01. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrAusbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10581 17. Wahlperiode 30. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
MehrAuswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6018 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
MehrKenntnisse der Bundesregierung über die Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12346 17. Wahlperiode 18. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung lebendiger Zivilgesellschaft Koordinierung der Engagementpolitik von Bund, Ländern und Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7314 17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrgenanntenrechtsbereich vorwiegendimwegederrechts-undfachaufsicht desbmas [BundesministeriumfürArbeitundSoziales]überdieBA
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14327 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAusdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5551 17. Wahlperiode 14. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter
MehrDie Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7212 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrPosition der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Hilfspakets für Griechenland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2302 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Michael Schlecht, Alexander Ulrich, Dr. Diether
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
MehrKennzeichenerfassung und Funkzellenabfrage im sogenannten Autotransporter-Fall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehr2011). Alsbesonderskritischangesehenwirdes,wenndieärztlichenLeistungenaufgrundwirtschaftlicherInteressenderLeistungserbringerauchdannangeboten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10381 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrFörderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehrunklarenrechtslagezukünftignochgelderausschüttendarf.dasdpmahat die Anfrage jedoch unbeantwortet gelassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10686 17. Wahlperiode 13. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Lukrezia Jochimsen, Raju Sharma, weiterer
MehrMängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2036 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrwichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1324 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleBeschäftigteprofitierenvonbestehendenMindestlohnregelungen (differenziert nach Branchen und Geschlecht)?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2282 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrAtomstromimporte durch die Ostsee (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11502)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13979 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrVerkehrsprojekt B 50 neu: Kostensteigerung, verkehrlicher Nutzen und Gefährdung des Mittelmoseltals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7009 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter
Mehr20StaatenweltweitwurdenimJahr2011MenschendurchdieStrafjustizbehördengetötet.DieUSAsinddaseinzigedemokratischverfassteIndustrieland,in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10324 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrWährenddieEuropäischeUnioninanderenBereichendieNutzungvonverschiedenenPhthalatenverbotenhat,stehteinsolcherSchrittfürSexspielzeuge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6398 17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrdesbundessozialgerichts (BSG)ausdemJahr1997,nachderfüreineBeschäftigungimGhettoLodzunterbestimmtenVoraussetzungenBeitragszeiten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13204 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
MehrRente,dieunterhalbdesBruttobedarfsderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungliegt.DersogenannteGenderPensionGap,derdenAbstand
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11854 17. Wahlperiode 11. 12. 2012 Entschließungsantrag der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst,
Mehr0.html).DerFallRossmannzeigtzumeinen,dassdasArbeitnehmerüberlassungsgesetzdurchdieAusschreibungvonWerkverträgenumgangenwerden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10226 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehreinervielzahlderanbieterinnenundanbietersindkontrollendurchamtstierärztinnenundamtstierärzte,insbesondereauchwegeneinerunzureichenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4618 17. Wahlperiode 31. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, weiterer Abgeordneter
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