desbundessozialgerichts (BSG)ausdemJahr1997,nachderfüreineBeschäftigungimGhettoLodzunterbestimmtenVoraussetzungenBeitragszeiten

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12902 Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten Vorbemerkung der Fragesteller DurchdasimJahr2002verabschiedeteGesetzzurZahlbarmachungvonRentenausBeschäftigungenineinemGhetto (ZRBG)istdieAnerkennungder vondenopfernnationalsozialistischerzwangsherrschaftindenghettoserbrachtenarbeitsleistungnichtimrahmeneinerentschädigungsleistung,sondernalsrentenleistunggeregeltworden.hintergrundistdierechtsprechung desbundessozialgerichts (BSG)ausdemJahr1997,nachderfüreineBeschäftigungimGhettoLodzunterbestimmtenVoraussetzungenBeitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. DiessolltenachdemWillendesGesetzgebersfüralleindenGhettosBeschäftigtengeltenundeineRentenzahlungabJuli1997ermöglichen.BeiderUmsetzungdesZRBGisteszuverschiedenenAuslegungendervonderGesetzgebungverabschiedetenRegelungenseitensderRentenversicherungsträger unddersozialgerichtsbarkeitgekommen,dieerstimjuni2009endgültigfür rechtswidrigerklärtwurden.nachdiesemurteilhatdiedeutscherentenversicherungsämtlichebisdahinabgelehntenfälleerneutüberprüft.von26186 Fällensinddaraufhin23818positivbeschiedenworden.Dieseerhieltenihre RentejedochnichtrückwirkendzumJahr1997,sondernnurrückwirkendab demjahr2005.diebundesregierungerklärtdiesmitderimallgemeinensozialrechtgeltendenrückwirkungvonmaximalvierjahren.nachurteilendes BSGvom7.und8.Februar2012wurdedieseHaltungbestätigt.Vondiesen Entscheidungen sind etwa noch lebende NS-Opfer betroffen. LetztlichistderUmstand,dassdiemeistennachdemZRBGBerechtigtenerst ab2005einerentenleistungerhaltenkönnen,aufdierückwirkendbetrachtet rechtswidrigerechtsauslegungdertatbestandsmerkmaledeszrbgzurückzuführen.einevonderheutigenrechtslageabweichendeanerkennungder Rentenbezugszeitenbereitsvon1997ankönntenurdurcheineerneutegesetzliche Regelung erfolgen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom19.april 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungistsichihrerhistorischenVerantwortungbewusst.Die EntschädigungderÜberlebendendesHolocausthatfürdieBundesregierung unverändert einen hohen Stellenwert. Das2002verabschiedete GesetzzurZahlbarmachungvonRentenausBeschäftigungenineinemGhetto (ZRBG)sollteRentenzahlungenfürBeschäftigungenineinemGhettoermöglichen,die imgegensatzzuzwangsarbeit auseigenemwillensentschluss und gegenentgelt erfolgten.beibiszum 30.Juni2003gestelltenAnträgennachdemZRBGsolltedieRenteab1.Juli 1997 rückwirkend gezahlt werden. AufderGrundlagederbiszumJuni2009herrschendenRechtsprechungdes Bundessozialgerichts (BSG)warenallerdingsdiemeistenAnträgeabgelehnt worden.imjuni2009hatdasbundessozialgerichtseinefrühererechtsprechungaufgegebenundneueleitlinienzudenkriterien auseigenemwillensentschluss und gegenentgelt aufgestellt.daraufhinwurdenallebisherabgelehntenrentenbescheidevondenträgernderrentenversicherungüberprüft. AufgrundderverändertenRechtsprechungkonntenvieleAntragstellerinnen/ AntragstelleruntererleichtertenBedingungennachträglicheineGhettorente nachdemzrbgerhalten.bisnovember2011wurdendierund50000zuvor abgelehntenghettorenten-anträgedurchdieträgerderrentenversicherung überprüftundneuentschieden.inüber50prozentderfällemitzrbg-sachverhalt konnte nachträglich eine Rente bewilligt werden. Bisherwurdenbereitsüber500Mio.EuroandieBetroffenennachgezahlt.Im SchnitthabendieBetroffenenNachzahlungenvonrund18000Euroerhalten undbezieheneinelaufenderentevonrund200euromonatlich.zudemerhaltenghettorentnerzusätzlicheineleistungnachderanerkennungs-richtlinie von einmalig 2000Euro. BeidennochnichtbestandskräftigabgelehntenAnträgenerfolgtedieRentenzahlungentsprechendderRegelungin 3Absatz1ZRBGinderRegelzum 1.Juli IndenFällenderursprünglichbereitsbestandskräftigabgelehntenunddann nachträglichbewilligtenanträgewurdendierentennachdenhierfürallgemeingeltendenvorschriftendessozialversicherungsrechtsfürvierjahrerückwirkendgezahlt ( 44Absatz4desZehntenBuchesSozialgesetzbuch SGBX),indenab2009überprüftenFällenalsoseitdemJahr2005.Diesbetrifft rund Fälle. NachdenallgemeinenRegelungendesRentenrechtswerdenfürjedesJahrdes Rentenbeginnsnachdem65.GeburtstagRentenzuschläge (6Prozentjährlich) gezahlt.alleinaufgrunddesmeistum7,5jahrevonjuli1997biszumjahr2005 verschobenenrentenbeginnsergebensichbeidennachträglichbewilligten Ghettorentenum45ProzenthöheremonatlicheRentenalsbeiRentenleistungenbereitsabJuli1997.FürBerechtigte,dieschonimJahr1997älterals 65 Jahre waren, sind die Zuschläge entsprechend ihrem Lebensalter höher. RentenzuschlägeindergesetzlichenRentenversicherungsinddasSpiegelbild zudenabschlägenbeivorzeitigemrentenbeginn.abschlägeundzuschläge sindunterdermaßgabeberechnet,dassinnerhalbdessystemsdergesetzlichen RentenversicherunglangfristigKostenneutralitätbeivorgezogenembzw.aufgeschobenemAltersrentenbezuggewährleistetist.WieinjedemVersicherungssystemkommtesauchinderRentenversicherungzuunterschiedlichenAuswirkungen auf individueller Ebene. DasBundessozialgerichthatinseinenEntscheidungenvom7.und8.Februar 2012dieÜbereinstimmungderVierjahresfristmitdemgeltendenRechtbestä-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13204 tigt.derzeitsindzurfragederrückwirkendenzahlungsolcherrentenzwei VerfassungsbeschwerdenbeimBundesverfassungsgericht (BVerfG)anhängig (Az. 1 BvR 1008/12, 1 BvR 1444/12). 1.WiehochwärendieRentennachzahlungunddielaufendeRentebeieiner RentenbewilligungimMärz2013aufGrundlagedesZRBG,jenachdem obdierenteam1.januar2005oderam1.januar1997beginntfürfolgende Betroffene: a)füreineversicherte,verwitwet,geburtsdatum30.juni1923,dieseit dem23.november1939denjudensterntragenmusste,alshilfsarbeiterininder lenwarenfabrikimghettokrakau (Ghettobeitragszeit vom21.märz1941bis14.märz1943)arbeitete,danachinmehrere KonzentrationslagerdeportiertwurdeundsichnachderBefreiungim Mai1945ineinemwestdeutschemDP-LagerbiszurAusreiseimSeptember1946aufhaltenmussteundbeideraußerErsatzzeitenkeineweiteren rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten, b)füreinenversichertenmitgeburtsdatum30.juni1931,derfebruar 1940imGhettoLodzinhaftiertundabSeptember1942dortalsHilfsarbeiterineinerTextilfabrikgearbeitethat (Ghettobeitragszeitvom 1.September1942bis30.Juli1944),danachinsKonzentrationslager AuschwitzdeportiertwurdeundsichnachderBefreiungimJanuar 1945ineinemwestdeutschenDP-LagerbiszuseinerAusreiseimMai 1946aufhaltenmussteundbeidemaußerErsatzzeitenkeineweiteren rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten, c)fürdiewitwe (Jahrgang1929)einesVersicherten (Geburtsdatum 30.Juni1928;verstorbenam1.Juli1997),derimGhettoTheresienstadtalsGehilfeinderLandwirtschaftarbeitete (Ghettobeitragszeit vom24.november1941bis8.mai1945),sichnachderbefreiungbis zurausreiseimaugust1946ineinemwestdeutschemdp-lageraufhaltenmussteundbeidemaußerersatzzeitenkeineweiterenrentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden konnten? 2.WiewürdesichbeieinerrückwirkendenZahlungvonRentennachdem ZRBGab1997derZugangsfaktorfürWitwen-undWitwerrentenverändern? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. DieDeutscheRentenversicherungBundhataufderGrundlagedervorgegebenenDatenProbeberechnungendurchgeführt.DiesehabenzufolgendenErgebnissen geführt: Fallgruppe a) (Altersrente) Nachzahlung Laufende Zahlung ab Mai 2013 Fallgruppe b) (Altersrente) Nachzahlung Laufende Zahlung ab Mai 2013 Fallgruppe c) (Witwenrente) Nachzahlung Laufende Zahlung ab Mai Rentenbeginn 1.Januar Euro 306 Euro Euro 250 Euro 7 309Euro 77 Euro Rentenbeginn 1.Juli Euro 236 Euro Euro 175 Euro Euro 77 Euro 1DieHöhederlaufendenWitwenrenteändertsichnicht,daderZugangsfaktorgleichbleibt (vgl.antwort zu Frage 2).

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ObdieinsgesamtausgezahltenRentenleistungenbeieinerspäterbeginnenden höherenrenteoderbeieinerfrüherbeginnendenniedrigerenrentehöhersind, ist wieindervorbemerkungausgeführt vondenindividuellenlebenssachverhaltenabhängig.dieshängtvonderimeinzelfallnochverbleibendenlebenserwartungabunddavon,obundggf.wielangeauseinerversichertenrente später noch eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. AuchbeidenWitwen-undWitwerrentenerhöhtsichderZugangsfaktorfürjedenKalendermonat,fürdeneineRegelaltersrentenichtinAnspruchgenommenwurde,um6Prozentjährlich.DasZRBGerweitertdieseRegelungdahingehend,dassfürdieErmittlungdesZugangsfaktorsdieWartezeitmit Vollendungdes65.LebensjahresalserfülltunddieRentewegenAltersbiszum RentenbeginnalsnichtinAnspruchgenommengilt.DerErhöhungszeitraum fürdenzugangsfaktorendetallerdingsauchbeizrbg-berechtigtenspätestens mitdemtodderversichertenperson.istdaherimrahmeneinesüberprüfungsverfahrensnachdemzrbgeinewitwen-oderwitwerrenteerstab1.januar2005 (stattab1.juli1997)gezahltworden,hatdies andersalsbeieiner entsprechendenaltersrente nichtzueinemhöherenzugangsfaktorgeführt. KämeesindiesemFallzurrückwirkendenZahlungderWitwen-oderWitwerrentebereitsab1.Juli1997,würdesichderZugangsfaktordahernichtverringern. 3.VonwievielennochlebendenAnspruchsberechtigtengehtdieBundesregierungaus,wenndieZahlbarmachungzum1.März2013erfolgtund die Zahlungen rückwirkend zum 1. Juli 1997 vorgenommen werden? WelcheLebenserwartungunterstelltdieBundesregierungfürihreBerechnungen? Inrund21500FällensindnachträglichbewilligteRenteninAnwendungvon 44Absatz4SGBXgezahltworden.InderRegelbeginnendieRentenindiesenFällenam1.Januar2005.DieBundesregierunggehtfürdenFalleinerrentenrechtlichenÄnderungvondiesen21500Anspruchsberechtigtenaus.Eine bestimmtelebenserwartungwirdvonderbundesregierungdabeinichtunterstellt. 4.InwelcherHöhebelaufensichjährlichdieAufwendungenfürdieBundesrepublikDeutschlandfürdieZahlbarmachungvonGhetto-Rentenrückwirkend seit dem Jahr 1997 (bitte jedes Jahr einzeln aufführen)? DieAufwendungenfürdieZahlbarmachungvonGhetto-Rentenkönnenaus den,denträgernderrentenversicherungvorliegendendatenindieserform nichtaufgeschlüsseltwerden.geschätztbeliefensichdieausgabenfürzrbg- RentenzahlungenimZeitraumJuli1997bisDezember2004aufrund130Mio. Euro.ZusätzlichwurdenseitdenBSG-Urteilen2009bisherfürZRBG-RentenzahlungeneinschließlichNachzahlungenundZinsengeschätztweitererund 560 Mio. Euro aufgewendet (Stand: 15. Februar 2013). 5.WievieleBetroffenebekommenaufgrundeinesinIsraelbiszum30.Juni 2003gestelltenRentenantragesimRahmendesDeutsch-IsraelischenSozialversicherungsabkommenseineZRBG-RentenachderEntscheidung des Bundessozialgerichtes vom 19. April 2011 (B 13 R 20/10 R)? NachderEntscheidungdesBSGvom19.April2011 (Az.B13R20/10R)in Verbindungmitdemdeutsch-israelischenSozialversicherungsabkommengilt derinisraelgestellterentenantragauchalsindeutschlandgestellterrenten-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13204 antrag.inanwendungderbsg-entscheidungvom19.april2011sindfürbetroffeneausisraelbisherrund1300rentenmiteinemrentenbeginn1.juli 1997 bewilligt worden (Stand: 15. Februar 2013). 6.WievieleBetroffene,diemitdemFormularZRBG930überdenAntrag aufneufeststellungihrerrentenachzrbginformiertwurden,habenin FormularZRBG931einerNeufeststellungzugestimmt,undwievielehabensieinFormularZRBG931abgelehnt (bittemitgeburtsjahrgängen ausweisen)? NachdenErfahrungenderRentenversicherungsträgerhabensichfastalleBetroffenen,dienachihremAntragaufNeufeststellungderRenteunterBerücksichtigungdesBSG-Urteilsvom19.April2011mitdemFormularZRBG930 überdiekonkretenauswirkungeninformiertwurden,mitdemerklärungsformular ZRBG 931 für die Neufeststellung ihrer Rente entschieden. 7.WassprichtnachAuffassungderBundesregierungdagegen,imFalleeiner rentenrechtlichenlösungzurrückwirkendenzahlbarmachungvonrenten ausderbeschäftigungineinemghettoabdemjahr1997inderverwaltungspraxisaufdieformblätterzrbg930undzrbg931zurückzugreifen? HinsichtlichderFrageeinerEignungderFormblätterZRBG930undZRBG931 zurallgemeinenverwendungfüreinezahlbarmachungdernachträglichbewilligtenzrbg-rentenab1.juli1997wäreinsbesonderezuberücksichtigen, dassüber20000vorgängezuüberprüfenunddierentenaufdergrundlage einesrentenbeginnsab1.juli1997undeinesentsprechendvermindertenzugangsfaktorsprobeweiseneuzuberechnenwären.hinzukäme,dassdieversicherten,diebishernachdiesenformblätternbewilligterentenerhalten,nahezu alleanwaltlichvertretenwarenunddementsprechendberatenwerdenkonnten, was für die zahlreichen Betroffenen außerhalb Israels häufig nicht zutrifft. 8.KenntdasRentenrechtAusnahmenvonderAnwendungderVierjahresfrist aus 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)? Wenn ja, welche, und unter welchen Voraussetzungen? Ausnahmen von der Anwendung des 44 Absatz 4 SGB X: 100 Absatz4 SGBVI: NachdieserVorschriftisteinrechtswidrigbelastenderBescheidabweichend von 44Absatz1Satz1SGBXnurmitWirkungfürdieZukunftzurückzunehmen,wenndieRechtsnorm,aufderderBescheidberuht,nachErteilungdes BescheidesentwedervomBundesverfassungsgericht (BVerfG)fürnichtigoder unvereinbarmitdemgrundgesetzerklärtoderinständigerrechtsprechungandersalsdurchdenrentenversicherungsträgerausgelegtwird.dervierjahreszeitraum wird dadurch verkürzt. 300 Absatz3b SGBVI: BeiNeufeststellungeinernachdenVorschriftendesBeitrittsgebietsberechnetenRenteschließtdieVorschriftdieNachzahlungvondarausresultierendenhöherenRentenbeträgenfürdieZeitvordem1.Januar1992aus.DerVierjahreszeitraum wird hierdurch verkürzt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 307b Absatz 2 Sätze 3 und 4 SGB VI: BeiderNeuberechnungeinernachdemAnspruchs-undAnwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)überführtenBestandsrentedesBeitrittsgebietsist 44 Absatz1Satz1SGBXnichtanzuwenden,wenndasÜberprüfungsverfahren innerhalbvonvierjahrennacherstmaligererteilungeinesrentenbescheides nach 307bAbsatz1desSechstenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVI)begonnen hat. Der Vierjahreszeitraum wird hierdurch verlängert. 309 Absätze 1 und 1a SGB VI: EinenachdemSGBVIberechneteRenteistunterdeninderVorschriftgenanntenVoraussetzungenvonBeginnanneufestzustellenundzuleisten.VoraussetzungfürdieAnwendungdieserVorschriftistdasVorhandenseinvonbeitragsgemindertenZeitenwegendesBesuchseinerSchule,Fachschuleoder Hochschule,bestimmtenAnrechnungszeitenimBeitrittsgebietoderVerfolgungszeitennachdemBeruflichenRehabilitierungsgesetz.DerVierjahreszeitraum wird hierdurch verlängert. 9.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemvomVizepräsidentenderDachorganisationenderHolocaustüberlebendenIsraels,UriChanoch,derselbstÜberlebenderund ehemaligerghettoarbeiterist,vorgetrageneanliegenderbetroffenen, dass sie die rückwirkende Zahlung ab dem Jahr 1997 wollen? 10.HatdieBundesregierunginzwischeneineVerständigunginderFrage herbeigeführt,obdiebundesregierungindieserlegislaturperiodenoch einenlösungsvorschlaginderfragederrückwirkendenzahlbarmachungvonzrbg-rentenvorlegenwird,nachdemindermündlichen Fragestundeder224.SitzungdesDeutschenBundestagesamMittwoch den27.februar2013derparlamentarischestaatssekretärdesbundesministeriumsfürarbeitundsoziales (BMAS),Dr.RalfBrausksiepe,dem ParlamentkeineAuskunftaufdieFrageerteilenkonnte,undwennja, wird die Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen? Wennja,welchesVorgehenwirdmehrheitlichvonderBundesregierung bevorzugt, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeshataufgezeigt,welcheÄnderungenimRentenrechtnotwendigwären,umForderungennacheinerrückwirkendenAuszahlungvonGhettorentenabdem1.Juli1997inÜberprüfungsfällen,wiesieunteranderemindenAnträgenderBundestagsdrucksache17/10094 derfraktionenspdundbündnis90/diegrünensowieaufbundestagsdrucksache17/7985derfraktiondielinke.enthaltensind,zuentsprechen. DerDeutscheBundestaghatdieAnträgederOppositionam21.März2013im Bundestag abgelehnt. 11.WelcheRegierungsstellensindindenKonsultationsprozesszurLösung der Ghettorentenfrage involviert? IndenAbstimmungsprozesszurZahlungvonGhettorentensindnebendem BundesministeriumfürArbeitundSozialesdasBundeskanzleramtunddas BundesministeriumderFinanzeneingebunden.DasAuswärtigeAmtwurdeinformiert.DesWeiterenbestehteinregelmäßigerundintensiverKontaktzumisraelischenMinisteriumfürSenioren (MinistryforSeniorCitizens),daetwadie Hälfte der ZRBG-Berechtigten in Israel lebt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WieistdieAuffassungdesBundesministeriumsderFinanzen (BMF)in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von Ghetto-Renten? a)siehtmanimbmfnachderöffentlichenanhörungimdeutschen Bundestagam10.Dezember2012dieNotwendigkeit,inderFrage derghetto-rentengesetzgeberischoderanderweitigtätigzuwerden, umeinerechtlicheundpolitischelösungzugunstendernochlebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen? b)welchevor-bzw.nachteilehättennachauffassungdesbmfsowohl die rentenrechtliche Lösung als auch die Entschädigungslösung? c) Gibt es im BMF eine Präferenz für eine der beiden Lösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? d)liegendembmfabschätzungenüberdiehöhederkostenderrückwirkenden Zahlung von Renten nach dem ZRBG ab 1997 vor? 13.WieistdieAuffassungdesBMASinderFragederrückwirkendenZahlbarmachung von Ghetto-Renten? a)siehtmanimbmasnachderöffentlichenanhörungimdeutschen Bundestagam10.Dezember2012dieNotwendigkeit,inderFrage derghetto-rentengesetzgeberischoderanderweitigtätigzuwerden, umeinerechtlicheundpolitischelösungzugunstendernochlebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen? b)welchevor-bzw.nachteilehättennachauffassungdesbmassowohldierentenrechtlichelösungalsauchdieentschädigungslösung? c) Gibt es im BMAS eine Präferenz für eine der beiden Lösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? d)liegendembundesarbeitsministeriumabschätzungenüberdiehöhe derkostenderrückwirkendenzahlungvonrentennachdemzrbg ab 1997 vor? 14.WieistdieAuffassungderBundeskanzlerinbzw.desBundeskanzleramtes in der Frage der rückwirkenden Zahlbarmachung von Ghetto-Renten? a)siehtmanimbundeskanzleramtnachderöffentlichenanhörungim DeutschenBundestagam10.Dezember2012dieNotwendigkeit,in derfragederghettorentengesetzgeberischoderanderweitigtätigzu werden,umeinerechtlicheundpolitischelösungzugunstendernoch lebenden Ghettoarbeiterinnen/Ghettoarbeitern herbeizuführen? b)welchevor-bzw.nachteilehättennachauffassungdesbundeskanzleramtessowohldierentenrechtlichelösungalsauchdieentschädigungslösung? c)gibtesimbundeskanzleramteinepräferenzfüreinederbeidenlösungen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? d)liegendembundeskanzleramtabschätzungenüberdiehöheder KostenderrückwirkendenZahlungvonRentennachdemZRBGab dem Jahr1997 vor? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. BeieinemgenerellenRentenbeginnzum1.Juli1997müsstendieZahlbeträge fürüberprüfteghettorentendementsprechendneuberechnetundnachträglich umdiebislanggewährtenzuschlägenachuntenkorrigiertwerden.daskönnte

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beidenberechtigtenzuirritationenführen.ohnediekorrekturderzahlbeträge kämeesabergegenüberdenzrbg-berechtigtendererstenstundezuungleichbehandlungen.letzteresgiltauchfüreineweiterepauschaleentschädigungszahlung.beieinerpauschaleneinmalzahlungergäbensichzusätzlich UngerechtigkeitenunterdenZahlungsempfängernselbst,daRentnermithohen undniedrigenrentendengleichenbetragerhielten.auchimvergleichzu sonstigenns-opfernkönntedurcheineaufstockungderanerkennungs-richtlinie die Systematik der Entschädigungsleistungen in eine Schieflage geraten. WürdenalleimÜberprüfungsverfahrennachträglichbewilligtenundgemäß 44Absatz4SGBXfürvierJahrerückwirkendgezahltenRentenabdem Rentenbeginnneufestgestelltundgeleistet,dersichohneAnwendungvon 44 Absatz4SGBXergebenwürde (inderregelalsoabjuli1997),entstündenfür dieanfallendenrentennachzahlungenvorfinanzierungskostenindergesetzlichenrentenversicherungvonrund175mio.euro.diesevorfinanzierungskostenwürdentendenziellwegenderkürzungderlaufendenrentenüberdieweitere Rentenlaufzeit wieder zurückgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 15.BeabsichtigtdieBundesregierunganderbeiderVerabschiedungdes ZRBGimJahr2002getroffenenGrundsatzentscheidungdesDeutschen Bundestagesfestzuhalten, Ghetto-Arbeit alsregulärebeschäftigungin derrentenversicherungabdemjahr1997abzugelten,undwiekanndas vollumfänglich gewährleistet werden? DieGrundsatzentscheidungdesDeutschenBundestagesvon2002istinForm desgesetzeszurzahlbarmachungvonrentenausbeschäftigungenineinem GhettogetroffenwordenundbindetdamitdiefürdieUmsetzungdesGesetzes zuständigenrentenversicherungsträger.dieaufbasisderrechtsprechungvom Juni2009gefundeneAuslegungderTrägerzurBerücksichtigungvonBeschäftigungenineinemGhettoistzuletztdurchdieRechtsprechungdesBundessozialgerichts vom Februar 2012 bestätigt worden. 16.SiehtdieBundesregierunginderUmsetzungdesZRBGeinenwesentlichen Schritt zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen? Wenn ja warum? Wenn nein, warum nicht? WieschoninderVorbemerkungderBundesregierungzumAusdruckgebracht, istsichdiebundesregierungihrerhistorischenverantwortungzuraufarbeitung nationalsozialistischerverbrechenbewusst.dieseverantwortungfindetihren materiellenausdruckauchimgesetzzurzahlbarmachungvonrentenaus BeschäftigungenineinemGhetto,daszugunstenvonVerfolgtensowohlim BereichderAnerkennungvonrentenrechtlichenZeitenalsauchderErbringung vonleistungendarausinsauslandvonansonstengeltendengrundsätzenabweicht. 17.WiereagiertdieBundesregierungaufdasBittenderisraelischenRegierung,indieserAngelegenheittätigzuwerden (SPIEGELONLINEvom 8.Februar2013 Wiedergutmachung:NS-Ghettoarbeitersollenrückwirkend Rente erhalten )? Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ AuswelchemGrundwirddieLösungzurrückwirkendenZahlbarmachungvonRentennachdemZRBGabdemJahr1997,dieam17.Januar 2013zwischendemBMASundderisraelischenRegierunggefunden wurde (epd-meldung vom 13. März 2013), nicht umgesetzt? DiepraktischeUmsetzungdesZRBGistGegenstandregelmäßigenAustauschs zwischenregierungsvertreterndeutschlandsundisraels.am17.januar2013 hathierzueinebesprechungzwischenvertreterndesbundesministeriumsfür ArbeitundSozialesunddesisraelischenMinisteriumsfürSeniorenstattgefunden.EineFestlegungaufeinebestimmteFormderZahlbarmachungvonRentennachdemZRBGhateswährenddesGesprächsnichtgegeben.ImÜbrigen isteineentsprechendepressemeldungdesepdimbundesministeriumfürarbeit und Soziales nicht bekannt. 19.WirdesnochvorderBundestagswahlRegierungskonsultationenmit Israel geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? DieletztenRegierungskonsultationenmitIsraelfandenimDezember2012 statt.einterminfürdienächstenregierungskonsultationenmitisraelwurde nochnichtvereinbart.dadiekonsultationenmitisraelinderregelimjahresabstanddurchgeführtwerden,isteinterminvordenbundestagswahlenim September 2013 unwahrscheinlich. 20.PlantdasBundeskanzleramt,unabhängigvomZeitpunkt,dieLösungin derghettorentenfragezumthemadernächstendeutsch-israelischenregierungskonsultationen zu machen? DieinhaltlicheVorbereitungderRegierungskonsultationen,wozuauchdiegemeinsame Auswahl zu besprechender Themen zählt, hat noch nicht begonnen. 21.HatesbereitseinenAntrittsbesuchdesisraelischenBotschaftersin Deutschland,JakovHadas,beiderBundeskanzlerinDr.AngelaMerkel gegeben? Wenn nein, warum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht? Wenn ja, war das Thema Ghetto-Renten Gegenstand des Gesprächs? DieBundeskanzlerinempfängtgrundsätzlichkeineBotschafterzuAntrittsbesuchen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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