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1 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 26. November 2015, Uhr Aula Herzlich Willkommen!

2 Die heutige Versammlung wurde im Anzeiger Burgdorf vom 22. und 29. Oktober 2015 bekannt gemacht. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a GG) Über das Stimmrecht informiert der Vorsitzende wie folgt: Stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen. Für jedes Grundstück, Werk und/oder Recht besteht grundsätzlich ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat nur ein Stimmrecht. Wer als Vertreter einer Personenmehrheit oder einer juristischen Person ein Stimmrecht hat, darf dieses nebst seinem allfälligen persönlichen Stimmrecht ausüben. Das Stimmrecht wurde beim Eingang kontrolliert und entsprechend Stimmkarten abgegeben. Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2015 ist gemäss Art. 27 Abs. 3 des Reglementes der Schwellenkorporation Oberburg, 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei Oberburg öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

3 1. Budget und Schwellentelle 2016: Genehmigung 2. Wasserbauplan Nr. 1; Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens: Genehmigung 3. Wasserbauplan Nr. 2; Aufweitung und Revitalisierung des Chrouchtalbachs: Genehmigung 4. Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens sowie Realisierung Landumlegung: Kreditgenehmigung 5. Verschiedenes und Anregungen

4 WAHL DER STIMMENZÄHLER

5 Traktandum 1 Budget und Schwellentelle 2016 Finanzplanung Genehmigung Vorstellung durch Markus Hofer

6 Budget 2016 Rechnung 2014 Aufwand Total Löhne, Tag und Sitzungsgelder Büromaterial Drucksachen und Publikationen Anschaffungen Software und Lizenzen Dienstleistungen Dritter Honorare externe Berater, Gutachten etc. Entschädigungen Geschäftsführung durch GV Sachversicherungsprämien Steuern und Abgaben Reisekosten und Spesen Unterhalt Wasserbau (subventionsberechtigt) Unterhalt Wasserbau (nicht subventionsberechtigt) Abschreibungen neue Investitionen nach Nutzungsd. Forderungsverluste Schwellentelle Verzinsung langfristige Finanzverbindlichkeiten Planmässige Abschreibungen best. Verwaltungsverm. Zusätzliche Abschreibungen (zwingend)

7 Budget 2016 Rechnung 2014 Ertrag Total Rückerstattungen Betreibungskosten Verkäufe Pacht- und Mietzinsen Liegenschaften VV Entschädigungen vom Kanton Entschädigungen von Gemeinden Schwellentelle Gemeindebeitrag EG Oberburg Zinsen flüssige Mittel Total Aufwand Total Ertrag Ertragsüberschuss

8 Ausgaben Einnahmen Investitionsrechnung Proj. WBP Hochwasserrückhaltebecken Umsetzung Landumlegung Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoinvestitionen

9 Total später netto Total Nettoinvestitionen Proj. WBP Hochwasserrückhaltebecken Bau. WBP Hochwasserrückhaltebecken Bau. WBP Chrouchtalbach Bau. WPB Entlastungskanal Bau. Landumlegung

10 Prognose Laufende Rechnung Ertrag Aufwand Handlungsspielraum Ergebnis Laufende Rechnung Abschreibung neue Investitionen Zinsaufwand neue Investitionen Handlungsspielraum Laufende Rechnung Unter-/Überdeckung Eigenkapital Stand

11 Antrag Schwellenkommission Die Schwellenkommission beantragt der Mitgliederversammlung: 1. Das Budget 2016 mit einem Ertragsüberschuss von Fr ist zu genehmigen. 2. Die Abschreibungsdauer des bestehenden Verwaltungsvermögens ist auf 8 Jahre festzulegen. 3. Der Finanzplan ist zur Kenntnis zu nehmen. 4. Die Schwellentelle für das Jahr 2016 ist unverändert auf 0.35 Promille des amtlichen Wertes festzulegen. Der Minimalbetrag beträgt Fr

12 Traktandum 2 Wasserbauplan Nr. 1; Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens Vorstellung durch Peter Bichsel

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14 Hochwasserschutzdamm H=12 m Hochwasserrückhaltebecken V= m 3 Bachrevitalisierung L=1250 m Verlegung der Luterbachstrasse L=650 m Landumlegung Aussiedlung Liegenschaft Schaffer

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22 Seit 46 Jahren wurden viele verschiedene Lösungen geprüft Das Projekt ist als Lösung gefestigt Ohne Revitalisierung kein Hochwasserschutz Die Gewässerräume wurden in langen Verhandlungen festgelegt (Kompromiss) Der Wirkungsgrad ist sehr gut Das Projekt ist ausgewogen auf Hochwasserschutz, Umweltaspekte und wirtschaftliche Aspekte Härtefälle durch den Landerwerb können durch die angeordnete Landumlegung vermieden werden Das Wasserbauprojekt wird mit rund 78% subventioniert 5 Einsprachen, 1 zurückgezogen nach Verhandlung RSTH

23 Die Realisierungskosten des Wasserbauplans belaufen sich auf rund Fr. 11 Mio. Ein grosser Teil davon wird subventioniert. Die Landumlegung ist auf 1.7 Mio. veranschlagt. Die verbleibenden Restkosten für die Schwellenkorporation betragen rund Fr. 2.2 Mio. -> Das Hochwasserereignis im Jahr 2000 hat ungedeckte Schäden zu Lasten der Gemeinde Oberburg von rund 2.5 Mio. verursacht! Die genaue Kostenaufstellung wird unter Traktandum 4 detailliert erläutert.

24 Die gefährdeten Liegenschaften können geschützt werden Schadenskosten werden minimiert Die Ortsplanung kann umfassend umgesetzt werden Oberburg kann sich weiterentwickeln Bauauflagen werden beseitigt Versicherungsbedingungen können erfüllt werden Die Umweltauflagen werden erfüllt Ökologische Aufwertung Strukturverbesserung bei der Landwirtschaft

25 Die gefährdeten Liegenschaften können nicht geschützt werden Das Risiko auf Schadenskosten bleibt bestehen Die Planungskosten sind verloren Die Ortsplanung kann nur teilweise umgesetzt werden Oberburg kann sich nur beschränkt weiterentwickeln Es entstehen weiterhin Mehrkosten bei Baugesuchen und am Bau Versicherungen können bei der Gemeinde Regress geltend machen Negative Auswirkungen auf den Versicherten

26 Terminplan Die Terminplanung bei der Realisierung des Wasserbauplan Nr. 1, Bau eines Hochwasserrückhaltebecken sieht wie folgt aus: Was Termin Status Öffentliche Auflage Wasserbauplan Luterbach (30 Tage) 12. Juni bis 13.Juli 2015 erledigt Einspracheverhandlungen 11. September 2015 erledigt Sitzung Schwellenkorporation 14. Oktober 2015 erledigt Publikation Mitgliederversammlung 22. Oktober 2015 erledigt Beschlussfassung Wasserbauplan 26. November 2015 Kreditbeschluss HWRB 26. November 2015 Genehmigung Wasserbauplan Kt. 2. Quartal 2016 Finanzierungsbeschluss Kt. Bern 1. Quartal 2017 Finanzierungsbeschluss Bund 2. Quartal 2017 Submissionen Baubeginn Frühestens Frühling 2018

27 Antrag Schwellenkommission Die Schwellenkommission beantragt der Mitgliederversammlung: 1. Der Wasserbauplan Nr. 1 - Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem ca. 12 m hohen Damm und einem Rückhaltevolumen von ca m 3. Aufweitung und Revitalisierung des Luterbachs auf einer Länge von m vom Rückhaltebecken bis auf die Höhe des Friedhofs. Wasserbaubedingte Verlegung der Luterbachstrasse im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens auf einer Länge von 650 m - ist zu genehmigen. 2. Die Schwellenkommission ist zur Umsetzung des Beschlusses zu ermächtigen.

28 Traktandum 3 Wasserbauplan Nr. 2; Aufweitung und Revitalisierung des Chrouchtalbachs Vorstellung durch Peter Bichsel

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31 Bachrevitalisierung L=850 m Abbruch und Neubau Bachquerung Vennershaus Abbruch und Neubau Fussgängerquerung Gansernweg Abbruch Bachquerung bei Krauchthalstrasse 110 Ausbau der Krauchthalstrasse möglich Landumlegung

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34 Das Projekt ist als Lösung gefestigt Ohne Genehmigung der Revitalisierung -> keine Rechtssicherheit in der Landumlegung Die Gewässerräume wurden in langen Verhandlungen festgelegt (Kompromiss) Das Projekt berücksichtigt bereits den Landbedarf für die Verkehrssanierung Das Projekt ist ausgewogen auf gesellschaftliche Interessen, Umweltaspekte und wirtschaftliche Interessen Der vielseits gewünschte Fussweg ist in diesem Bachabschnitt vorgesehen Ausführung in 2. Priorität, in Abhängigkeit mit der Verkehrssanierung Krauchthalstrasse und der Kostensituation

35 Die Realisierungskosten des Wasserbauplans Chrouchtalbach belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag des zuständigen Planungsbüros LP Ingenieure AG auf rund Fr Mio. Der genaue Subventionssatz ist noch offen. Wir rechnen jedoch hier mit einem sehr hohen Subventionsanteil, infolge der auf der ganzen Länge vorhandenen Strassenböschung zur Krauchthalstrasse (Beitrag OIK IV) und der in Aussicht gestellten Subventionen durch den Renaturierungsfond.

36 Rechtssicherheit bei der Landumlegung (Gewässerräume) Die Umweltauflagen werden erfüllt (Kompromiss statt Festlegung) Ökologische Aufwertung Keine Härtefälle durch Landerwerb und Strukturverbesserung bei der Landwirtschaft Unterhaltsweg als Transportweg für die Landwirtschaft, für den Unterhalt des Baches und für die Naherholung

37 Keine Rechtssicherheit bei der Landumlegung Die Gewässerräume werden 2018 per Gesetz festgelegt Die Planungskosten sind verloren Unterhaltsweg als Transportweg für die Landwirtschaft, für den Unterhalt des Baches und für die Naherholung ist nicht gesichert Keine ökologische Aufwertung

38 Terminplan Die Terminplanung bei der Realisierung des Wasserbauplan Nr. 2, Revitalisierung Chrouchtalbach sieht wie folgt aus: Was Termin Status Öffentliche Auflage Wasserbauplan 12. Juni bis 13.Juli 2015 erledigt Luterbach (30 Tage) Einspracheverhandlungen Keine Einsprachen erledigt Sitzung Schwellenkorporation 14. Oktober 2015 erledigt Publikation Mitgliederversammlung 22. Oktober 2015 erledigt Beschlussfassung Wasserbauplan 26. November 2015 Kreditbeschluss HWRB Später, in Abhängigkeit mit Verkehrssanierung Genehmigung Wasserbauplan Kt. offen Finanzierungsbeschluss Kt. Bern offen (evtl. ab 2025)

39 Antrag Schwellenkommission Die Schwellenkommission beantragt der Mitgliederversammlung: 1. Der Wasserbauplan Nr. 2 Aufweitung und Revitalisierung des Chrouchtalbaches auf einer Länge von 850 m von der Fennershuskurve bis zum Zusammenfluss mit dem Luterbach ist zu genehmigen. 2. Die Schwellenkommission ist zur Umsetzung des Beschlusses zu ermächtigen.

40 Traktandum 4 Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens sowie Realisierung Landumlegung: Kreditgenehmigung Vorstellung durch Ueli Ritter und Martin Zurflüh

41 An der heutigen Versammlung wurde der Wasserbauplan Nr. 1; Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens beschlossen. Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass nun auch der Kredit für die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens gesprochen wird. Nur so haben wir gewähr, dass wir in unserem Projekt weiterkommen. Zusammenstellung der Bruttokosten Stand heute liegen noch keine konkreten Offerten vor. Dies erfolgt erst nach der Beschlussfassung und Genehmigung im Rahmen der öffentlichen Submission. Die Kostenberechnungen wurden von den Ingenieurbüros anhand von Erfahrungszahlen und Schätzungen gemacht. Es sind deshalb Abweichungen von +/- 10 % möglich. Gemäss Gemeindegesetz müssen die Bruttokosten beschlossen werden. Subventionen und Beiträge dürfen nicht in Abzug gebracht werden.

42 Wasserbauplan Nr. 1; Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens Baukosten Abschnitt A (Hochwasserrückhaltebecken): Fr Baukosten Abschnitt B (Abschnitt HWRB bis Brücke Zimmerberg Fr Baukosten Abschnitt C (Brücke Zimmerberg-Durchlass Hänzirain) Fr Total Kosten Fr Reserve/Unvorhergesehenes Fr Total Bruttokredit Fr Die Bruttokosten für die Realisierung des Wasserbauplans Nr. 1 betragen Fr. 11 Mio. Der Kredit von Fr Mio. für die Umsiedelung von Kurt Schaffer welcher an der Mitgliederversammlung vom 4. Juni 2012 bewilligt wurde ist in diesem Betrag eingerechnet.

43 Voraussichtliche Subventionen Der Kanton sowie der Bund entscheiden erst im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplanes über die konkreten Subventionssätze. Die in Aussicht gestellten Subventionen von 78 % (abzüglich nicht anerkannte Kosten) sind deshalb nur provisorisch. Die Schwellenkorporation rechnet stand heute mit folgenden Subventionen: Bund Grundsubvention 35 % Fr Bund Zusatz Mehrlänge 10 % Fr Kanton Grundsubvention 25 % Fr Kanton Zusatz Mehrleistungen 8 % Fr Abzüglich nicht subv. berechtigte Ausgaben (Schätzung) Fr Voraussichtliche Subventionen Fr

44 Verbleibende Kosten nach Abzug der Subventionen Die Schwellenkorporation setzt alles daran, diese verbleibenden Kosten von rund 3.2 Mio. zu reduzieren. Dazu wurden rund 20 Versicherungen und Organisationen um Beiträge an die Restkosten angefragt. Leider haben wir von den meisten eine Absage erhalten. Mit 6 Organisationen sind wir noch im Gespräch. Erfreulicherweise sieht es danach aus, dass wir von diesen Organisationen mit einem erheblichen Beitrag an unsere Restkosten rechnen dürfen. Gesamthaft rechnen wir mit rund Fr. 1.0 Mio. Es gilt jedoch zu erwähnen, dass dieser Betrag nicht zugesichert ist und die genauen Beträge erst festgelegt werden, sobald der Wasserbauplan und der Ausführungskredit durch die Mitgliederversammlung genehmigt wurden und der definitive Subventionssatz vom Bund und Kanton vorliegt.

45 Verbleibende Restkosten Die verbleibenden Restkosten stellen sich wie folgt zusammen: Bruttokosten Fr Subventionen Bund und Kanton (nicht definitiv) Fr Beiträge Dritter an Restkosten (nicht definitiv) Fr Total Restkosten Fr Die verbleibenden Restkosten von Fr. 2.2 Mio. müssen durch die Schwellenkorporation getragen werden.

46 Bisherige Planungskosten Stand heute sind für den Wasserbauplan Nr. 1 Planungskosten von knapp Fr angefallen. Dies entspricht dem bewilligten Kredit. Diese Planungskosten werden im Rahmen der Genehmigung mit dem gleichen Satz subventioniert.

47 Realisierung Landumlegung Anlässlich der Gründungsversammlung vom 22. Juni 2015 wurde die Landumlegungsgenossenschaft Oberburg-Mattenhof gegründet. Mit Verfügung vom 12. August 2015 wurden die Statuten durch die Volkswirtschaftsdirektion genehmigt und anschliessend publiziert. Die 30tägige Beschwerdefrist blieb ungenutzt. Die Landumlegungsgenossenschaft ist somit ab sofort rechtlich selbständig und handlungsfähig. Wie bei der Gründung zugesichert und in den Statuten festgehalten, ist vorgesehen, keine Restkosten auf die Mitglieder der Landumlegungsgenossenschaft zu verteilen. Die verbleibenden Restkosten müssen deshalb durch die Schwellenkorporation getragen werden.

48 Bruttokosten Die genauen Kosten können auch hier erst nach der Submission bestimmt werden. Gemäss den grossen Erfahrungen von Willy Jordi, dem Verfasser des Vorprojektes, belaufen sich die Kosten pro ha im Schnitt auf Fr (inkl. Neuvermessung). Kosten Landumlegung gemäss Vorprojekt vom 21. Juli ha x Fr Fr Unvorhergesehenes/Reserve Fr Bruttokosten Fr Da die Kosten nach dem Bruttoprinzip beschlossen werden, muss die Mitgliederversammlung ein Bruttokredit von Fr. 1.7 Mio. genehmigen.

49 Subventionierung Gemäss Auskunft von Roger Stucki, ASP sind erfahrungsgemäss rund 10 % der effektiven Kosten nicht subventionsberechtigt (Entschädigungen, Verwaltungsaufwand etc.). Dies entspricht bei uns rund Fr Die verbleibenden Kosten gehen gemäss Aufteilung zu 2 / 3 zu Lasten des Wasserbaus und zu 1 / 3 zu Lasten der Melioration. Dies bedeutet konkret: Bruttokosten Fr Abz. nicht subventionsberechtigte Kosten (Schätzung) Fr Subventionsberechtigte Kosten Fr Davon 2 / 3 Wasserbauprojekt Fr Davon 1 / 3 Melioration Fr

50 Der Anteil Wasserbau von 2 / 3 wird im Rahmen des Wasserbauplans Hochwasserrückhaltebecken wie folgt subventioniert: Anteil Wasserbau Fr Subventionen Bund und Kanton 78 % Fr Verbleibende Restkosten z. L. Schwellenkorporation Fr Der restliche Teil ( 1 / 3 Melioration) wird wie folgt subventioniert: Anteil Melioration Fr Subventionen Bund 37 % Fr Subventionen Kanton 30 % Fr Verbleibende Restkosten z. L. Schwellenkorporation Fr Der Kanton sowie der Bund entscheiden erst im Rahmen der Genehmigung des Wasserbauplanes über die konkreten Subventionssätze. Die in Aussicht gestellten Subventionen sind deshalb nur provisorisch.

51 Die gesamten Restkosten aus der Landumlegung zu Lasten der Schwellenkorporation stellen sich somit wie folgt zusammen: Nicht subventionsberechtigte Kosten Fr Restkosten Anteil Wasserbau Fr Restkosten Anteil Melioration Fr Total Restkosten z. L. Schwellenkorporation Fr Es ist vorgesehen, dass sich die Einwohnergemeinde Oberburg, mit einer Pauschale an den Kosten der Landumlegung beteiligt. Mit dieser Pauschale sollen Mehrleistungen zu Gunsten der Allgemeinheit abgedeckt werden. Im Finanzplan ist dafür ein Betrag von Fr eingestellt. Es gilt jedoch zu erwähnen, dass dieser Betrag noch nicht definitiv ist. Er muss noch vom Gemeinderat sowie von der Einwohnergemeindeversammlung Oberburg beschlossen werden.

52 Ermächtigung für Teilzahlungen und Vertragsabschluss Da die Landumlegungsgenossenschaft selber über kein Vermögen verfügt und die Subventionen des Kantons erst im Nachgang bezahlt werden, muss die Schwellenkorporation der Landumlegungsgenossenschaft entsprechendes Kapital zur Verfügung stellen. Die Modalitäten der Teilzahlungen sowie des Darlehens sind in einem Vertrag zu regeln. Die Schwellenkommission ist durch die Mitgliederversammlung zu ermächtigen, einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen und Teilzahlungen zu leisten.

53 Folgekosten der beiden Projekte Erfreulicherweise reduzieren sich die Restkosten der beiden Projekte durch die höheren Subventionen und Beiträge Dritter für die Schwellenkorporation auf gesamthaft rund Fr. 2.5 bis 3.0 Mio. Da mit der Einführung von HRM2 (neues Rechnungsmodell) die Investitionen nach Lebensdauer abgeschrieben werden (50 Jahre), belasten uns diese Abschreibungen in den nächsten 50 Jahren nur mit 2 % oder Fr pro Jahr. Weiter kommen pro Jahr Schuldzinsen von rund Fr dazu. Diese nehmen aber entsprechend den Abschreibungen ab. Gemäss Finanzplan sind diese Kosten trotz vorsichtiger Budgetierung (tieferer Subventionssatz) tragbar. Stand heute geht die Schwellenkommission davon aus, dass die Schwellentelle in den nächsten Jahren nicht erhöht werden muss.

54 Antrag Schwellenkommission Die Schwellenkommission beantragt der Mitgliederversammlung: 1. Für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens gemäss Wasserbauplan Nr. 1 ist ein Bruttokredit von Fr ' zu bewilligen. 2. Für die Realisierung der Landumlegung Oberburg-Mattenhof ist ein Bruttokredit von Fr zu bewilligen. 3. Die Schwellenkorporation wird ermächtigt, der Landumlegungsgenossenschaft Oberburg-Mattenhof entsprechende Teilzahlungen zukommen zu lassen. 4. Die Schwellenkommission ist zur Umsetzung der Beschlüsse und zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermächtigen.

55 5. Verschiedenes und Anregungen

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