Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
|
|
- Oskar Meissner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren A. Problem und Ziel DieExpositionmitelektrischen,magnetischenundelektromagnetischenFeldernnimmtinfolgederNutzungmodernerTechnologienzurInformations-und Kommunikationsübertragung,desAusbausdesHochspannungsnetzesundder technischenweiterentwicklungseitjahrenzu.dieverordnungüberelektromagnetischefelder 26.BImSchV von1997dientdemschutzunddervorsorge vorschädlichenumwelteinwirkungendurchelektrische,magnetischeundelektromagnetischefelder.diebestehendeverordnungbleibthinterderempfehlungdesratesdereuropäischenunionvom12.juni1999zurbegrenzungder ExpositionderBevölkerunggegenüberelektromagnetischenFeldern (1999/ 519/EG)zurückundbedarfderAnpassunganneuestewissenschaftlicheErkenntnisse. DietelekommunikationsrechtlichenRegelungenderVerordnungüberdasNachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischerFelder (BEMFV)bedürfen einer besseren Verzahnung mit den Regelungen der 26. BImSchV. B. Lösung Annahme der Verordnung. DerAnwendungsbereichder26.BImSchVbeschränktesichbisheraufgewerblichbetriebeneFunkanlagen.KünftigwerdenauchprivateundhoheitlichbetriebeneFunkanlagenvomAnwendungsbereichderVerordnungerfasst.Ergänzt wirdderanwendungsbereichder26.bimschvumdenbisherungeregeltenbereichderhochspannungs-gleichstrom-übertragung (HGÜ),demalsneue ÜbertragungstechnologiebeimAusbauderStromnetzezukünftigeinenichtunerhebliche Rolle zukommen könnte. DieInternationaleStrahlenschutzkommission (ICNIRP)hatimJahr2010ihre Grenzwertempfehlungüberarbeitet.DieswirdinderÄnderungsverordnungberücksichtigt.SieenthältdarüberhinauseineVorsorgeregelungfürNiederfrequenz- und Gleichstromanlagen. C. Alternativen Es sind keine Alternativen ersichtlich.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand FürBund,LänderundGemeindenentstehendurchdieVerordnungkeinezusätzlichen Kosten. E. Erfüllungsaufwand 1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. 2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft DurchdieEinführungeinersogenanntenMinderungspflicht,diedieBevölkerungvorderExpositionmitelektrischen,magnetischenundelektromagnetischenFeldernschützensoll,kannderWirtschaftimEinzelfallneuerErfüllungsaufwandentstehen.DersichdarausergebendezusätzlicheErfüllungsaufwand wirderstnachkonkretisierungderanforderungendurcheineverwaltungsvorschrift beziffert werden können. DurcheineneueeingeführteInformationspflichtentstehenderWirtschaftnach eigenenangabenneuebürokratiekosteninhöhevonwenigerals500europro Jahr. DieAbschaffungeinerbestehendenInformationspflichtentlastetdieWirtschaft um Bürokratiekosten in Höhe von ca Euro im Jahr. DieAnnahmederMaßgabendesBundesratesvom3.Mai2013könnengegenüberderam19.Februar2013vomKabinettbeschlossenenFassung (vgl.bundestagsdrucksache17/12372)imeinzelfallzuzusätzlichenkostenderwirtschaftführen.zumbeispielkanndasentfallenvonübergangsregelungenfür dasüberspannungsverbotbzw.dieeinschränkungvonübergangsregelungen beimneubauvonniederfrequenzanlagendazuführen,dassbereitsbegonnene Vorhabenumgeplantwerdenmüssen.Jedochistzuerwarten,dassdann (früher) geltendestrengereanforderungendieakzeptanzvonausbaumaßnahmenrelevanterhöhtundinsgesamteinekostenminderndeverfahrensbeschleunigung bewirkt.imergebnisistmitkeinemzusätzlichenerfüllungsaufwandzurechnen. 3.Erfüllungsaufwand der Verwaltung FürdieVerwaltungentstehtdurchUmstellungsmaßnahmenbeiderBundesnetzagentur ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca Euro. F. Weitere Kosten AuswirkungenaufEinzelpreiseoderdasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13421
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13421 Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren Vom Anlage 1 AufGrunddes 23Absatz1Satz1Nummer1,2und4in Verbindungmit 48bdesBundes-Immissionsschutzgesetzes inderfassungderbekanntmachungvom26.september 2002 (BGBl.IS.3830)sowiedes 12desGesetzesüber FunkanlagenundTelekommunikationsendeinrichtungen vom31.januar2001 (BGBl.IS.170)verordnetdieBundesregierung,zu 23Absatz1Satz1Nummer1,2und4des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesnachAnhörungderbeteiligtenKreiseundzu 23Absatz1Satz1Nummer2in Verbindungmit 48bdesBundes-Immissionsschutzgesetzes unter Wahrung der Rechte des Bundestages: Artikel 1 Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder DieVerordnungüberelektromagnetischeFeldervom 16.Dezember1996 (BGBl.IS.1966),wirdwiefolgtgeändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: DieseVerordnunggiltfürdieErrichtungund denbetriebvonhochfrequenzanlagen,niederfrequenzanlagenundgleichstromanlagennach Absatz 2. bb)insatz2werdendiewörter elektromagnetischefelder durchdiewörter elektrische, magnetischeundelektromagnetischefelder ersetzt. cc)insatz3werdendiewörter elektromagnetischerfelder durchdiewörter elektrischer, magnetischerundelektromagnetischerfelder ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1.Hochfrequenzanlagen: ortsfesteanlagen,dieelektromagnetische FelderimFrequenzbereichvon9Kilohertz bis300gigahertzerzeugen,ausgenommen sindanlagen,diebreitbandigeelektromagnetischeimpulseerzeugenundderlandesverteidigung dienen, bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2.Niederfrequenzanlagen: ortsfesteanlagenzurumspannungund FortleitungvonElektrizitätmiteinerNenn- spannungvon1000voltodermehr,ein- schließlichbahnstromfern-undbahnstrom- oberleitungenundsonstigervergleichbarer AnlagenimFrequenzbereichvon1Hertz bis 9 Kilohertz, cc) Folgende Nummer 3 wird angefügt: 3.Gleichstromanlagen: ortsfesteanlagenzurfortleitung,umspannungundumrichtung,einschließlichder Schaltfelder,vonGleichstrommiteiner Nennspannung von Volt oder mehr wird wie folgt gefasst: 2 Hochfrequenzanlagen (1)ZumSchutzvorschädlichenUmwelteinwirkungen sindhochfrequenzanlagenmiteineräquivalentenisotropenstrahlungsleistung (EIRP)von10Wattodermehr sozuerrichtenundzubetreiben,dassinihremeinwirkungsbereichanorten,diezumdauerhaftenoder vorübergehendenaufenthaltvonmenschenbestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung 1.dieinAnhang1aund1bbestimmtenGrenzwertefür denjeweiligenfrequenzbereichunterberücksichtigungvonimmissionendurchandereortsfeste HochfrequenzanlagensowieNiederfrequenzanlagen gemäß Anhang 2 nicht überschritten werden und 2.beigepulstenelektromagnetischenFeldernzusätzlich dieinanhang3festgelegtenkriterieneingehalten werden. DasGleichegiltfüreineHochfrequenzanlagemiteiner äquivalentenisotropenstrahlungsleistung (EIRP)von wenigerals10watt,wenndieseaneinemstandortgemäß 2Nummer3derVerordnungüberdasNachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischerFelder vom20.august2002 (BGBl.IS.3366),diezuletzt durchartikel3absatz20desgesetzesvom7.juli2005 (BGBl.IS.1970)geändertwordenist,inderjeweils geltendenfassung,miteineräquivalentenisotropen Strahlungsleistung (EIRP)derdortvorhandenenHochfrequenzanlagen (Gesamtstrahlungsleistung)von10 Wattodermehrerrichtetwirdoderwenndurchdiesedie Gesamtstrahlungsleistungvon10Watterreichtoder überschrittenwird.satz2giltnichtfürhochfrequenzanlagen,dieeineäquivalenteisotropestrahlungsleistung (EIRP) von 100 Milliwatt oder weniger aufweisen. (2)KurzzeitigeÜberschreitungendernachAbsatz1 Satz1Nummer1,auchinVerbindungmitAbsatz1 Satz2,zubeachtendenGrenzwerteaufgrundeinervorübergehendenGefahrfürdieöffentlicheSicherheitund
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode OrdnungoderzumSchutzderSicherheitdesStaates bleiben außer Betracht wird wie folgt gefasst: 3 Niederfrequenzanlagen (1)ZumSchutzvorschädlichenUmwelteinwirkungen sindniederfrequenzanlagen,dievordem [einfügen:datumdesinkrafttretensderänderungsverordnung]errichtetwordensind,sozubetreiben,dasssieinihremeinwirkungsbereichanorten,diezumnichtnurvorübergehendenaufenthaltvonmenschenbestimmtsind, beihöchsterbetrieblicheranlagenauslastungdieimanhang1agenanntengrenzwertenichtüberschreiten, wobeiniederfrequenzanlagenmiteinerfrequenzvon 50HertzdieHälftedesinAnhang1agenanntenGrenzwertesdermagnetischenFlussdichtenichtüberschreiten dürfen.dabeibleiben,soweitnichtimeinzelfallhinreichendeanhaltspunktefürinsbesonderedurchberührungsspannungenhervorgerufenebelästigungenbestehen,dienachart,ausmaßoderdauerfürdienachbarschaft unzumutbar sind, außer Betracht 1.kurzzeitigeÜberschreitungenderGrenzwertenach Satz1inVerbindungmitAnhang1aumnichtmehr als100prozentmiteinerdauervonnichtmehrals 5ProzenteinesBeurteilungszeitraumesvoneinem Tag und 2.kleinräumigeÜberschreitungenderGrenzwerteder elektrischenfeldstärkenachsatz1inverbindung mitanhang1aumnichtmehrals100prozentaußerhalb von Gebäuden. (2)ZumSchutzvorschädlichenUmweltauswirkungensindNiederfrequenzanlagen,dienachdem [einfügen:datumdesinkrafttretensderänderungsverordnung]errichtetwerden,sozuerrichtenundzubetreiben, dasssiebeihöchsterbetrieblicheranlagenauslastungin ihremeinwirkungsbereichanorten,diezumnichtnur vorübergehendenaufenthaltvonmenschenbestimmt sind,dieimanhang1agenanntengrenzwertenicht überschreiten,wobeiniederfrequenzanlagenmiteiner Frequenzvon50HertzdieHälftedesinAnhang1agenanntenGrenzwertesdermagnetischenFlussdichtenicht überschreitendürfen.bestehendegenehmigungenund Planfeststellungsbeschlüsse bleiben unberührt. (3)BeiderErmittlungderelektrischenFeldstärkeund dermagnetischenflussdichtenachabsatz1undabsatz2sindalleimmissionenzuberücksichtigen,die durchandereniederfrequenzanlagensowiedurchortsfestehochfrequenzanlagenmitfrequenzenzwischen 9Kilohertzund10Megahertz,dieeinerStandortbescheinigungnach 4und5derVerordnungüberdas NachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischer Felder bedürfen, gemäß Anhang 2a entstehen. (4)WirkungenwieFunkenentladungenauchzwischenPersonenundleitfähigenObjektensindzuvermeiden,wennsiezuerheblichenBelästigungenoderSchäden führen können. 4. Nach 3 wird folgender 3a eingefügt: 3a Gleichstromanlagen ZumSchutzvorschädlichenUmwelteinwirkungen sindgleichstromanlagensozuerrichtenundzubetreiben,dassinihremeinwirkungsbereichanorten,die zumdauerhaftenodervorübergehendenaufenthaltvon Menschenbestimmtsind,beihöchsterbetrieblicherAnlagenauslastung 1.derinAnhang1agenannteGrenzwertdermagnetischen Flussdichte nicht überschritten wird, sowie 2.WirkungenwieFunkenentladungenauchzwischen PersonenundleitfähigenObjekten,diezuerheblichenBelästigungenoderSchädenführenkönnen, vermieden werden. DabeisindallerelevantenImmissionenzuberücksichtigen wird wie folgt gefasst: 4 Anforderungen zur Vorsorge (1)ZumZweckderVorsorgedarfeinewesentliche ÄnderungvonNiederfrequenzanlageninderNähevon Wohnungen,Krankenhäusern,Schulen,Kindergärten, Kinderhorten,SpielplätzenoderähnlichenEinrichtungennurvorgenommenwerden,wennindiesenGebäudenoderaufdiesenGrundstückenabweichendvon 3 Absatz1Satz2auchdiemaximalenEffektivwerteder elektrischenfeldstärkeundmagnetischenflussdichte denanforderungennach 3Absatz1Satz1entsprechen.FürNiederfrequenzanlagen,dienachdem16.Dezember1996errichtetoderwesentlichgeändertwurden, geltendievorsorgeanforderungenausderverordnung überelektromagnetischefelderinderfassungvom 16. Dezember 1996 weiter fort. (2)BeiErrichtungundwesentlicherÄnderungvon NiederfrequenzanlagensowieGleichstromanlagensind diemöglichkeitenauszuschöpfen,dievonderjeweiligenanlageausgehendenelektrischen,magnetischen undelektromagnetischenfeldernachdemstandder TechnikunterBerücksichtigungvonGegebenheitenim Einwirkungsbereichzuminimieren.DasNähereregelt eineverwaltungsvorschriftgemäß 48Bundes-Immissionsschutzgesetz. (3)NiederfrequenzanlagenzurFortleitungvonElektrizitätmiteinerFrequenzvon50HertzundeinerNennspannungvon220Kilovoltundmehr,dieineinerneuen Trasseerrichtetwerden,dürfenGebäudeoderGebäudeteilenichtüberspannen,diezumdauerhaftenAufenthalt vonmenschenbestimmtsind.bestehendegenehmigungenundplanfeststellungsbeschlüssesowiebiszum [einsetzen:datumdestagesdesinkrafttretensderänderungsverordnung]beantragteplanfeststellungs-und Plangenehmigungsverfahren,fürdieeinvollständiger Antrag zu diesem Zeitpunkt vorlag, bleiben unberührt wird wie folgt geändert: a)insatz2werdendiewörter desnormentwurfsdin VDE0848Teil1,AusgabeMai1995,einzusetzen, derbeidervde-verlaggmbhoderderbeuthver-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13421 laggmbh,beideberlin,zubeziehenundbeimdeutschenpatentamt durchdiewörter derdinen (AusgabeAugust2009)einzusetzen,diebei dervde-verlaggmbhoderderbeuthverlag GmbH,beideBerlin,zubeziehenundbeimDeutschen Patent- und Markenamt ersetzt. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: Messungensindandennachden 2,3oder3a maßgeblicheneinwirkungsortenmitderjeweils stärksten Exposition durchzuführen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)DiezuständigeBehördeistberechtigt,die vombetreibereinerortsfestenfunkanlage,dieprivatenodergewerblichenzweckendientoderimrahmenwirtschaftlicherunternehmungenanwendung findet,nachden 9,11und12derVerordnungüber dasnachweisverfahrenzurbegrenzungelektromagnetischerfelderangezeigtendatensowiedienach 5dervorgenanntenVerordnungerteiltenStandortbescheinigungen,einschließlichdernach 4Absatz5dervorgenanntenVerordnungvorgelegtenAntragsunterlagen,beiderBundesnetzagenturfürElektrizität,Gas,Telekommunikation,PostundEisenbahnenabzurufen,soweitdieszurWahrnehmungihrer AufgabenzumVollzugdieserVerordnungerforderlichist.DieBundesnetzagenturfürElektrizität,Gas, Telekommunikation,PostundEisenbahnenstelltder zuständigenbehördediedatennachsatz1spätestenseinewochenacherhaltelektronischzurverfügung. b)inabsatz2satz1werdenimsatzteilvornummer1 nachdemwort Niederfrequenzanlage diewörter miteinernennspannungvon110kilovoltundmehr oder einer Gleichstromanlage eingefügt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa)inabsatz3werdendiewörter Absatz1oder2 durch die Angabe Absatz 2 ersetzt. bb) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: DerBetreibereinerNiederfrequenzanlagemit einernennspannungvonwenigerals110kilovolthatfürdiejenigenleitungsabschnitte,für diedievoraussetzungennachabsatz2satz1 Nummer1und2vorliegen,diemaßgeblichen DatensowieeinenLageplanvorzuhaltenundder zuständigenbehördeaufverlangenunverzüglich vorzulegen. 7a. Nach 7 wird folgender 7a eingefügt: 7a Beteiligung der Kommunen DieKommune,inderenGebietdieHochfrequenzanlageerrichtetwerdensoll,wirdbeiderAuswahlvon StandortenfürHochfrequenzanlagen,dienachdem [einsetzen:datumdestagesdesinkrafttretensdieser Änderungsverordnung]errichtetwerden,durchdieBetreibergehört.SieerhältrechtzeitigdieMöglichkeitzur StellungnahmeundzurErörterungderBaumaßnahme. DieErgebnissederBeteiligungsindzuberücksichtigen wird wie folgt geändert: InAbsatz1wirddieAngabe 2und3 durchdie Angabe 2, 3 und 3a ersetzt wird wie folgt geändert: DieNummern1bis3werdendurchfolgendeNummern 1 bis 3 ersetzt: 1.entgegen 2Satz1auchinVerbindungmitSatz2, entgegen 3Absatz1Satz1oderAbsatz2Satz1 oderentgegen 3aSatz1einedortgenannteAnlage errichtet oder betreibt, 2.entgegen 4Absatz1eineNiederfrequenzanlage wesentlich ändert, 3.entgegen 7Absatz2Satz1oderentgegen 10 Absatz2eineAnzeigenicht,nichtrichtig,nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet wird wie folgt gefasst: 10 Übergangsvorschriften (1)NiederfrequenzanlagenmiteinerFrequenzvon 16,7Hertz,dievordem [einfügen:datumdesinkrafttretensderänderungsverordnung]errichtetworden sind,sindbiszum [einsetzen:5jahrenachinkrafttretenderänderungsverordnung]sozubetreiben,dass sieinihremeinwirkungsbereichanorten,diezum nichtnurvorübergehendenaufenthaltvonmenschen bestimmtsind,beihöchsterbetrieblicheranlagenauslastungdasdoppeltedesimanhang1agenannten GrenzwertsderelektrischenFeldstärkenichtüberschreiten. (2)WerdenGleichstromanlagenam [einfügen:zeitpunktdesinkrafttretensderänderungsverordnung]bereitsbetrieben,sohatdieanzeigedesbetriebsnach 7Absatz2biszum [einfügen:datumdesmontags derfünftendemzeitpunktdesinkrafttretensderänderungsverordnungfolgendenkalenderwoche]zuerfolgen.wurdemitihrererrichtungbereitsvordem [einfügen:zeitpunktdesinkrafttretenderänderungsverordnung]begonnen,erfolgtderbetriebabererstvor dem [einfügen:datumdesmontagsderfünftendem ZeitpunktdesInkrafttretensderÄnderungsverordnung folgendenkalenderwoche],sohatdieanzeigedesbetriebsnach 7Absatz2innerhalbvonvierWochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. 11. Anhang 1 wird wie folgt gefasst: Frequenz (f) In Hertz (Hz) Anhang 1 (zu 2, 3, 3a, 10) Anhang 1a Elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter (kv/m) (effektiv) Grenzwerte Magnetische Flussdichte in Mikrotesla (µt) (effektiv) / f / f / f / f / f ,083 27
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Frequenz (f) In Megahertz (MHz) Anhang 1b 12. Anhang 2 wird wie folgt gefasst: Anhang 2 (zu 2, 3) BerücksichtigungvonImmissionsbeiträgenanderer Anlagen Anhang 2a Immissionsbeiträgederelektrischenundmagnetischen FelderallerNiederfrequenzanlagenundvonHochfrequenzanlagenmitFrequenzenzwischen9kHzund 10 MHz müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Elektrische Felder: 10, MHz E i 1 Hz GE, i mit I E,i =ImmissionsbeitragdeselektrischenFeldesbei der Frequenz i im Bereich von 1 Hz bis 10 MHz, G E,i =GrenzwertderelektrischenFeldstärkebeider FrequenziimBereichvon1Hzbis10MHz,gemäß Anhang 1a Magnetische Felder: mit I M,i =ImmissionsbeitragdesmagnetischenFeldesbei der Frequenz i im Bereich von 1 Hz bis 10 MHz, G M,i =GrenzwertdermagnetischenFlussdichtebeider FrequenziimBereichvon1Hzbis10MHz,gemäß Anhang 1a in Verbindung mit 3 Anhang 2b Immissionsbeiträgederelektrischenundmagnetischen FeldervonHochfrequenzanlagenmitFrequenzen >100kHzmüssenzusätzlichdiefolgendenBedingungen erfüllen: Elektrische Felder: Elektrische Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) (effektiv) Grenzwerte, quadratisch gemittelt über 6 Minuten Intervalle Magnetische Feldstärke in Ampere pro Meter (A/m) (effektiv) 0, ,73 / f / f 1/2 0,73 / f , ,375 f 1/2 0,0037 f 1/ ,16 I I 10, MHz M i 1 Hz GM, i 300 GHz 100kHz I ( G E, j E, j 1 1 ) 2 1 mit I E,j =ImmissionsbeitragdeselektrischenFeldesbei derfrequenzjimbereichvon100khzbis300ghz (quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle), G E,j =GrenzwertderelektrischenFeldstärkebeider FrequenzjimFrequenzbereichvon100kHzbis 300GHz (quadratischgemitteltüber6-minuten-intervalle), gemäß Anhang 1b Magnetische Felder: 300 GHz 100kHz I ( G M, j M, j ) 2 1 mit I M,j =ImmissionsbeitragdesmagnetischenFeldesbei derfrequenzjimbereichvon100khzbis300ghz (quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle), G M,j =GrenzwertdermagnetischenFeldstärkebeider FrequenzjimFrequenzbereichvon100kHzbis 300GHz (quadratischgemitteltüber6-minuten-intervalle), gemäß Anhang 1b. 13. Folgender Anhang 3 wird angefügt: Anhang 3 (zu 2) Gepulste Felder von Hochfrequenzanlagen BeigepulstenelektromagnetischenFeldernimFrequenzbereichvon9kHzbis100kHzdarfderSpitzenwertfürdieelektrischeunddiemagnetischeFeldstärke das1,5-fachederwertedesanhangs1anichtüberschreiten BeigepulstenelektromagnetischenFeldernimFrequenzbereichüber100kHzbis10MHzdarfder Spitzenwertfürdieelektrischeunddiemagnetische Feldstärkedas6,93f 0,664 -fachederwertedesanhangs 1b (f in MHz) nicht überschreiten. BeigepulstenelektromagnetischenFeldernimFrequenzbereichüber10MHzbis300GHzdarfderSpitzenwertfürdieelektrischeunddiemagnetischeFeldstärkedas32-fachederWertedesAnhangs1bnicht überschreiten. Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder DieVerordnungüberdasNachweisverfahrenzurBegrenzungelektromagnetischerFeldervom20.August2002 (BGBl.IS.3366),diedurchArtikel3Absatz20desGesetzesvom7.Juli2005 (BGBl.IS.1970)geändertwordenist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 14 wird wie folgt gefasst: 14 Anordnungen. b)nachderangabezu 15wirdfolgendeAngabeeingefügt: 15a Ordnungswidrigkeiten. 2.In 2Nummer3wirddasWort überlappen durchdas Wort überschneiden ersetzt Satz 1 wird wie folgt geändert: a)innummer1wirdnachdemwort und daskomma gestrichen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13421 b) Nummer 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. d)inderneuennummer2werdendiewörter nach EntwurfDINVDE /A1 (AusgabeFebruar 2001) durchdiewörter nachdinen (AusgabeJanuar2011)undDINEN (Ausgabe Mai 2012) ersetzt Absatz 1 wird wie folgt geändert: a)insatz1wirddaswort und durchdaswort oder ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: Satz2giltnichtfürsolcheFunkanlagen,dieeine äquivalenteisotropestrahlungsleistung (EIRP)von 100 Milliwatt oder weniger aufweisen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdendiewörter nachdinvde 0848Teil1 (AusgabeAugust2000) durchdie Wörter nachdinen50413 (AusgabeAugust 2009) ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: ErteiltdieBundesnetzagenturfürElektrizität, Gas,Telekommunikation,PostundEisenbahnen diestandortbescheinigungaufgrundlagemesstechnischeruntersuchung,sodokumentiertsie deren Ergebnis in geeigneter Form. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: (5)ZurUnterrichtungderÖffentlichkeitbetreibt diebundesnetzagenturfürelektrizität,gas,telekommunikation,postundeisenbahneninnichtpersonenbezogenerformeininformationsportal,dasfür AnlagenmitStandortbescheinigungdenjeweiligen Sicherheitsabstand nach Absatz 1 ausweist Absatz 4 wird wie folgt gefasst: DiefürdiezuletztzuerrichtendeoderimSinnedesAbsatzes2zuänderndeFunkanlageerteilteStandortbescheinigunggiltzugleichfürdieübrigenamStandort vorhandenenortsfestenfunkanlagenundersetztfrühere StandortbescheinigungenfürdiesenStandort.DieBetreiberdieserFunkanlagenerhaltenunterAngabedes InhabersderStandortbescheinigungeineAbschriftder neuenstandortbescheinigungderbundesnetzagenturfür Elektrizität,Gas,Telekommunikation,PostundEisenbahnen. 7.In 8Absatz3wirdimSatzteilvorNummer1undin Nummer1jeweilsdieAngabe 3Nr.3 durchdie Wörter 3 Satz 1 Nummer 2 ersetzt wird wie folgt geändert: a)inabsatz2werdendiewörter DINVDE0848 Teil1 (AusgabeAugust2000)durchdieWörter DIN EN (Ausgabe August 2009) ersetzt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: (5)EineanzeigepflichtigeAmateurfunkstelle kannindasinformationsportalnach 5Absatz5 aufgenommenwerden,wennderbetreiberderamateurfunkstelledieseraufnahmezustimmtunddie AnzeigeinderFormerfolgtist,dieinderAnleitung zurdurchführungderanzeigebeschriebenwird. BeantragtderBetreiberderAmateurfunkstelledie HerausnahmederanzeigepflichtigenAmateurfunkstelleausdemInformationsportal,soistdienach Satz1imInformationsportalerfolgteVeröffentlichungunverzüglich,spätestensaberzweiWochen nach Eingang dieses Antrags zu löschen. 9.In 10Absatz1Satz1werdendieWörter nachentwurfdinvde /a1 (AusgabeFebruar2001) durchdiewörter nachdinen (Ausgabe Januar2011)undDINEN (AusgabeMai 2012) ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1)DieInbetriebnahmeundwesentlicheÄnderungeinerortsfestenFunkanlage,diedenRegelungendes 4unterliegt,istderBundesnetzagentur fürelektrizität,gas,telekommunikation,postund EisenbahnenmindestenszweiWochenvorderInbetriebnahmeanzuzeigen.DieAußerbetriebnahme einerortsfestenfunkanlage,diedenregelungen des 4unterliegt,istderBundesnetzagenturfür Elektrizität,Gas,Telekommunikation,Postund Eisenbahnen unverzüglich anzuzeigen. b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Satz1giltnichtfürFunkanlagen,dieeineäquivalenteisotropeStrahlungsleistung (EIRP)von 100 Milliwatt oder weniger aufweisen. 11.Nach 13Absatz2Satz3wirdfolgenderSatzeingefügt: FürdiesemesstechnischeÜberprüfungistdieAmateurfunkstellenachvorherigerAnkündigungsendebereit zu halten wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift zu 14 wird wie folgt gefasst: 14 Anordnungen b) In Satz 3 wird die Angabe und 2 gestrichen. 13. Nach 15 wird folgender 15a eingefügt: 15a Ordnungswidrigkeiten OrdnungswidrigimSinnedes 17Absatz1Nummer7desGesetzesüberFunkanlagenundTelekommunikationsendeinrichtungenhandelt,wervorsätzlich oderfahrlässigentgegen 4Absatz1Satz1,auchin VerbindungmitSatz2,entgegen 5Absatz2Satz2 oderentgegen 5Absatz3Satz5eineortsfesteFunkanlage betreibt. Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis DasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutzund ReaktorsicherheitkanndenWortlautderVerordnungüber elektromagnetischefelder 26.BImSchV indervom
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InkrafttretendieserVerordnungangeltendenFassungim Bundesgesetzblatt bekannt machen. Artikel 4 Inkrafttreten DieVerordnungtrittamTagnachderVerkündungin Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13421 Stellungnahme des Bundesrates Anlage 2 DerBundesrathatinseiner909.Sitzungam3.Mai2013 beschlossen,derverordnunggemäßartikel80absatz2des GrundgesetzesnachMaßgabedersichausderAnlageergebenden Änderungen zuzustimmen.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage Ä n d e r u n g e n zur Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren 1. Zu Artikel 1 Nummer 3 ( 3 Absatz 2 Satz 2 der 26.BImSchV) InArtikel1Nummer3sindin 3Absatz2Satz2die Wörter sowievordem beantragteplanfeststellungsverfahrenundplangenehmigungsverfahren zu streichen. Begründung AufGrunddernurgeringenUnterschiedederAnforderungenderAbsätze1und2unddenseit1996geltenden VorsorgeanforderungenisteineÜbergangsregelungentbehrlich.AuchbereitsbegonneneVerfahrensollten dahernachdenneuenanforderungenzuendegeführt werden.diesentsprichtimübrigenauchderallgemeinenimmissionsschutzrechtlichenpraxis, 67Absatz4 BImSchG und 25 der 9. BImSchV. 2. Zu Artikel 1 Nummer 4 ( 3a Satz 2 der 26.BImSchV) 3. Zu Artikel 1 Nummer 5 ( 4 Absatz 1 Satz 2 neu der 26. BImSchV) InArtikel1Nummer5istdem 4Absatz1folgender Satz anzufügen: InArtikel1Nummer4sindin 3aSatz2dieWörter von umliegenden Gleichstromanlagen zu streichen. Begründung BereitsimvonderBundesnetzagenturgenehmigten Netzausbauplan2012sindHGÜ-Leitungenvorgesehen, diezumteilinbestehendentrassenvon50hz-leitungenbzw.aufgleichemmastgeführtwerdensollen. DaFunkenentladungenvonelektrischenFeldernverursachtwerdenunddamitauchvonWechselfeldern,sind beidenanforderungenzurvermeidungvonfunkenentladungengrundsätzlichallerelevantenanlagenzuberücksichtigen. FürNiederfrequenzanlagen,dienachdem16.Dezember1996errichtetoderwesentlichgeändertwurden,geltendieVorsorgeanforderungenausderVerordnungüber elektromagnetischefelderinderfassungvom16.dezember 1996 weiter fort. Begründung DurchdenneuangefügtenSatzwirdsichergestellt,dass diegeänderteverordnungnichthinterdenanforderungenderfassungvom16.dezember1996zurückbleibt. Dortgaltbereits,dassfürabdiesemZeitpunkterrichtete oderwesentlichgeänderteanlagenimbereichdergenanntenbesondersschützenswertenortekurzzeitige oderkleinräumigeüberschreitungendergrenzwerteabweichend von 3 Absatz 1 Satz 2 nicht zulässig sind. 4. Zu Artikel 1 Nummer 5 ( 4 Absatz 2 Satz 1 der 26. BImSchV) InArtikel1Nummer5istin 4Absatz2Satz1das Wort vermindern durchdaswort minimieren zuersetzen. Begründung DiebishervorgeseheneWortwahlisteindeutigzu schwach,umdemvorsorgegedankengerechtzuwerden. DenneinemagnetischeFlussdichtevon95Mikrotesla (µt)istgegenüber100 µ Tauchgemindert,läuftaberins Leere.HiersolltederGedankeausdemStrahlenschutz mitdemminimierungsgebotübernommenundnichtauf einenochvölligunbekannteverwaltungsvorschriftabgestellt werden. 5. Zu Artikel 1 Nummer 5 ( 4 Absatz 2 Satz 1 der 26.BImSchV) InArtikel1Nummer5ist 4Absatz3Satz2wiefolgt zu fassen: BestehendeGenehmigungenundPlanfeststellungsbeschlüssesowiebiszum [einsetzen:datumdes TagesdesInkrafttretensderÄnderungsverordnung]beantragtePlanfeststellungs-undPlangenehmigungsverfahren,fürdieeinvollständigerAntragzudiesemZeitpunkt vorlag, bleiben unberührt. Begründung AusderBegründungzurNummer5istnichtersichtlich, warumvorhaben,fürdieerstnachinkrafttretenderverordnungeinantraggestelltwird,indenregelungsbereichderbestandsanlagenfallensollen.fürdiesevorhabenistdieplanungsphasenochnichtabgeschlossen, sodassänderungenhinsichtlichhöhereranforderungen ausderverordnungfürneuanlagennochberücksichtigt werden können. 6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a ( 7 Absatz 1 Satz 2 der 26. BImSchV) InArtikel1Nummer7Buchstabeaistin 7Absatz1 Satz2dasWort Landesbehörde durchdaswort Behörde zu ersetzen. Begründung AngleichungdesWortlautsandieFormulierunginSatz1 der Vorschrift. DieWortwahl zuständigebehörde beugtimübrigen demmöglichenmissverständnisvor,dassdie 26.BImSchVzwingenddurchBehördeninstaatlicher Trägerschaftzuvollziehenwäre.DieVollzugszuständigkeitkannaberauch wiebeispielsweiseinniedersachsen kommunalenbehördenübertragenwerden,welche als solche keine Landesbehörden sind. 7. Zu Artikel 1 Nummer 7a neu ( 7a neu der 26. BImSchV) InArtikel1istnachNummer7folgendeNummer7a einzufügen:
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13421,7a. Nach 7 wird folgender 7a eingefügt: 7a Beteiligung der Kommunen DieKommune,inderenGebietdieHochfrequenzanlageerrichtetwerdensoll,wirdbeiderAuswahlvonStandortenfürHochfrequenzanlagen,die nachdem [einsetzen:datumdestagesdesinkrafttretensdieseränderungsverordnung]errichtet werden,durchdiebetreibergehört.sieerhältrechtzeitigdiemöglichkeitzurstellungnahmeundzur ErörterungderBaumaßnahme.DieErgebnisseder Beteiligung sind zu berücksichtigen. Begründung DieRegelungentsprichtimKerndenVereinbarungen dermobilfunknetzbetreibermitdenkommunalenspitzenverbändenausdemjahr2001.diesevereinbarungen habensichinderpraxisbewährt,wennesdarumgeht, dievorsorgezustärkenundakzeptanzdermobilfunkinfrastrukturzuverbessern.beispielsweisekönnenkommunalemobilfunkkonzeptezuranwendungkommen, (sieheauchdieentscheidungdesbverwg (4C1/11) vom 30. August.2012). UmRechtssicherheitzuschaffen,solltedieBeteiligung der Kommunen gesetzlich verankert werden. 8. Zu Artikel 1 Nummer 11 (Anhang 1a Überschrift der Spalten 2 und 3 der 26.BImSchV) InArtikel1Nummer11istinAnhang1ainderÜberschriftderSpalten2und3dasWort (Spitzenwerte) zu streichen. Begründung DieGrenzwertesindinderTabellealsEffektivwerteangegeben.UnterwelchenRandbedingungendieseWerte einzuhaltensind,istindenentsprechendenparagrafen geregelt.derausdruck Spitzenwerte istandieser Stelle daher entbehrlich und auch missverständlich.
14
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12372 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche
MehrSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) Vom 14. August 2013 (BGBl. I Nr. 50, S. 3266) zuletzt geändert
MehrVerordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren Vom Auf Grund des 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer
MehrVerordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Bundesgesetzblatt Jahrgang 203 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 2. August 203 3259 Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11047 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasGenehmigungsverfahrenfürdieAuswandererberatungwirdzurzeitvonden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13083 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7178 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5515 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4047 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3023 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrDasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8364 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes A. Problem und Ziel BislangkönnendieHerstellerzwardieGenehmigungzurInbetriebnahmeeines
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren
MehrSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) 26. BImSchV Ausfertigungsdatum: 16.12.1996 Vollzitat: "Verordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6253 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13556 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13063, 17/13392
Mehrdiewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten
Mehr(EuropeanSecuritiesandMarketsAuthority)werdenbefugt,inKrisensituationenweiterezeitlichbefristeteTransparenzvorschriftenundVerbotezuerlassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9665 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments
Mehrdenstreitkräften,mitderauflösungvondienststellensowiemitderzusammenführungderzivilenundmilitärischenpersonalbearbeitungineinemneuen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12957 17. Wahlperiode 28. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14574 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13769 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen
MehrInjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13081 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6252 (neu) 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
Mehrauchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7732 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von
MehrBeschlüsse geändert. Gemäß 10Absatz3Satz1seinerGeschäftsordnunghatderVermittlungsausschussbeschlossen,dassimDeutschenBundestagüberdieÄnderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12465 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8235 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DerGemeindeanteilamAufkommenanLohn-undveranlagterEinkommensteuersowieamAufkommenanKapitalertragsteuernach
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10147 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12525 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/9666 Entwurf
MehrÄnderungdesGesetzeszurRegelungderRechtsverhältnissederHelferderBundesanstaltTechnischesHilfswerk
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12854 16. Wahlperiode 05. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Mehrihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9345 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere
MehrEMVU. Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben!
EMVU Die Bundesnetzagentur informiert: Mindestens 2/3 der Funkamateure haben noch keine BEMFV-Selbsterklärung abgegeben! Quelle: Hamburg Rundspruch 29. September 2013 1 Gesetze und Verordnungen Was hat
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz
MehrStand: Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
1 Stand: 24.10.2012 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16.Dezember 1996 (BGBl. I S.1966 ) Auf Grund des 23
MehrEntwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11470 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel DurchdenGesetzentwurfsollsichergestelltwerden,dassPresseverlegerim
MehrAnpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6357 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5894 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes A. Problem
MehrVerordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12303 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz
Mehr26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996
26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13496 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV)
Bundesrat Drucksache 525/12 (Beschluss) 12.10.12 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12199 17. Wahlperiode 30. 01. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/11469 Entwurf
Mehrdie vorliegende Verordnung 1:1 in das innerstaatliche Recht umgesetzt. bis5)inverbindungmitnummer12 (Anhang6)indasinnerstaatlicheRecht umgesetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12454 17. Wahlperiode 25. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung A. Problem und Ziel DieVerordnungüberDeponienundLangzeitlager
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13061 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7063 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen
Mehr17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/11632)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12037 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/11632) 09. 01. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13706 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4776 17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3305 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz
MehrGeplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319
Geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel Dauersberg, Bl. 4319 Im Abschnitt Kruckel Garenfeld Kurzpräsentation Elektrische und magnetische Felder Erörterungstermin, 21. März 2017 Alexander Wollny
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht
MehrFamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13531 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3109 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/2279 Entwurf
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13968 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
MehrErste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Bundesrat Drucksache 822/10 (Beschluss) 11.02.11 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Der Bundesrat hat in seiner 879.
Mehr(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen
MehrDieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1466 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung A. Problem und Ziel DieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10854 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/9665 Entwurf
MehrDeram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13062 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
MehrBerechnung der elektrischen und magnetischen Felder
Westküstenleitung Abschnitt 4: Berechnung der elektrischen und magnetischen Felder 1. Einleitung Gem. 26. Verordnung zum BImSchG [BImSchV 96] ist sicherzustellen, dass Niederfrequenzanlagen bei höchster
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12298 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2350 17. Wahlperiode 30. 06. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/1462 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zu einer menschenrechtskonformen Reform der Sicherungsverwahrung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4593 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz,
MehrErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen- Verordnung
Besrat Drucksache 757/13 (Beschluss) 19.12.13 Beschluss des Besrates Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen- Verordnung Der Besrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 beschlossen,
MehrBundesrat Drucksache 220/17 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 220/17 (Beschluss) 12.05.17 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher
Mehr