Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG)
|
|
- Paulina Krause
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/6252 (neu) 17. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG) A. Problem und Ziel DurchdenbeschleunigtenAusstiegausderKernenergiewerdenindennächstenJahrenerheblicheInvestitions-undForschungsmaßnahmenerforderlich, umdieenergieversorgungindeutschlanddurchfossileunderneuerbareenergiensicherzustellen.diesezielsetzungistnuraufderbasiseinerlangfristig gesichertenfinanzausstattungdesenergie-undklimafondsumsetzbar.bislang speistesichdassondervermögenvorwiegendausderabschöpfungvonzusatzgewinnenderenergieversorgungsunternehmenausderlaufzeitverlängerungsowieab2013ausdenzuerwartendenmehreinnahmenausderversteigerungderemissionszertifikate.durchdieverkürzungderlaufzeitensindzukünftigkeineweitereneinnahmenausderabschöpfungvonzusatzgewinnen zu erwarten, so dass entsprechende Einnahmeausfälle zu kompensieren sind. B. Lösung MitdemGesetzentwurfwerdendemSondervermögenabdemJahr2012alle EinnahmenausdemEmissionshandelfürdenbeschleunigtenAusstiegausder Kernenergie,fürdieFörderungeinerumweltschonenden,zuverlässigenundbezahlbarenEnergieversorgungundfürMaßnahmenimBereichdesinternationalen Klima- und Umweltschutzes zur Verfügung gestellt. DarüberhinaussollendurcheineErweiterungderZweckbestimmungdesSondervermögensdiebisheraufvierRessorteinzelplänedesBundeshaushaltsverteiltenProgrammausgabenzurEntwicklungdesZukunftsmarktsElektromobilitätkünftigzentralimWirtschaftsplandesEnergie-undKlimafondsveranschlagt unddamiteinetransparenteveranschlagungderausgabenfürdiesenzukunftsmarkt sichergestellt werden. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine. DurchdieGesetzesänderungwirdderBundeshaushaltgegenüberdergeltenden FinanzplanungabdemJahr2012nettoinHöhevonrd.0,7Mrd.Eurobelastet.
2 Drucksache 17/6252 (neu) 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InHöhevon0,2Mrd.EurowirdeinBeitragzurGegenfinanzierungderMaßnahmenimBereichderElektromobilitätindenJahren2012und2013erbracht. Für Länder und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. 2.Vollzugsaufwand Mehrkosten durch den Vollzug dieses Gesetzes sind nicht zu erwarten. E. Sonstige Kosten DerWirtschaftundinsbesonderedenmittelständischenUnternehmenentstehen durchdiesesgesetzkeinezusätzlichenkosten.unmittelbareauswirkungen aufeinzelpreiseunddaspreisniveau,insbesondereaufdasverbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten Zusätzliche Informationspflichten werden durch dieses Gesetz nicht begründet.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6252 (neu)
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6252 (neu) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG) Anlage 1 DerTextdesGesetzentwurfsundderBegründungistgleich lautendmitdemtextaufdenseiten3bis5derbundestagsdrucksache 17/6075.
6 Drucksache 17/6252 (neu) 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates DerNationaleNormenkontrollrat (NKR)hatdenEntwurf aufbürokratiekostengeprüft,diedurchinformationspflichten begründet werden. DasGesetzenthältkeineInformationspflichtenfürdieWirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung. DerNKRhatdaherhinsichtlichderBürokratiekostenkeine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6252 (neu) Stellungnahme des Bundesrates Anlage 3 DerBundesrathatinseiner884.Sitzungam17.Juni 2011beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Absatz2desGrundgesetzeswiefolgtStellungzunehmen:* 1. Zum Gesetzentwurf insgesamt a)derbundesratstelltfest,dasszurerforderlichenbeschleunigungderenergiewendebestehendeförderprogrammedurchdenbunddeutlichaufgestocktund teilweiseneueingerichtetwerdensollten.insbesonderesolltendieprogrammezurenergetischengebäudesanierung,dasmarktanreizprogramm,diesonstigenklimaschutz-förderprogramme (z.b.fürkommunenundunternehmen),forschungsmittelfür Energieeffizienz,erneuerbareEnergienundEnergiespeicherungdeutlichaufgestocktundaufhohem Niveau verstetigt werden. Neuaufgelegtbzw.ausreichendausgestattetwerden solltendasoffshore-bürgschaftsprogramm,einprogrammzursteigerungderenergieeffizienz,ein Wald-Klima-FondssowieeinSonderprogrammdes BundesfürdieSanierungöffentlicherLiegenschaften,wobeiinsbesonderefüröffentlicheLiegenschaftennichtzinsverbilligteKredite,sondernZuschüsse gewährt werden sollten. b)derbundesratstelltfest,dassdiezuerwartenden EinnahmenausVersteigerungserlösenvoraussichtlichnichtausreichenwerden,umausdemEnergieundKlimafondsdieseMittelbedarfefinanzierenzu können.erbittetdaherdiebundesregierung,eingesamtkonzeptfürdieförderprogrammesowieweitere Finanzierungsmöglichkeitenvorzulegen.Indiesem ZusammenhangistauchdieFinanzierungfürdie Jahre 2011/2012 durch den Bund sicherzustellen. 2. Zum Gesetzentwurf insgesamt a)derbundesratbegrüßtdiezielsetzungdesbundes, diesichereenergieversorgungindeutschlandnach dembeschleunigtenausstiegausderkernenergie durchfossileunderneuerbareenergiensicherzustellen.dazugehörennebendemmassivenausbauder erneuerbarenenergienaucherheblicheforschungsundinvestitionsmaßnahmen,umsowohldenwirkungsgradfossilerenergieträgerzuerhöhenalsauch derenumweltschädlicheauswirkungenzuminimieren. b)dienutzungfossilerenergieträgerbleibtjedochweiterhinmiteinemerheblichenkohlendioxidausstoß verbunden.derbundesratfordertdaherdenbund auf,nebenderumsetzungvonvorhabenzurminimierungdeskohlendioxidausstoßesundzurkohlendioxidspeicherungauchbesondereanstrengungen *SieheergänzendzudiesemBeschlussdenBeschlussdesBundesrates auf Drucksache 340/11 (Beschluss), Nummer 1. zurerforschungundgroßtechnischenanwendung derstofflichennutzungvonkohlendioxidzuunternehmen.vordemhintergrunddesgeplantenmassivenausbauserneuerbarerenergienkannhierfür künftig (Peak)Überschussstromgenutztwerden,um (CO 2 -frei)wasserstoffzuproduzieren,derfürdie Nutzung von Kohlendioxid benötigt wird. 3. Zum Gesetzentwurf insgesamt DieBundesregierungwirdaufgefordert,dieFinanzmittel desco 2 -Gebäudesanierungsprogrammsvonderzeit 936Mio.EurofürdasJahr2011überdievonderBundesregierunggenannten1,5Mrd.Euroaufjeweils5Mrd. EurofürdieJahre2012bis2014zuerhöhenunddasProgramm durch Ausfallfonds für Sanierer zu ergänzen. Begründung DieFörderungderenergetischenGebäudesanierungist einzentraleselement,umeinesteigerungdersanierungsratezuerreichen.vielemaßnahmenkönnenim Ordnungsrechtnichtgefordertwerden,dadieWirtschaftlichkeitnichtgegebenist.DahermussmitstaatlicherFörderung ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden. DievonderBundesregierungbenannten1,5Mrd.Euro jährlichsindhierfürnachallgemeinerauffassungdeutlichzuwenig.dasvolumendesgebäudesanierungsprogrammsliegtdamitnochunterdenmittelnvergangener Jahre. NebenderfinanziellenAusstattungistauchdieAusgestaltungderProgrammezuprüfen.VieleGebäudebefindensichimBesitzvonEigentümern,dieüber60Jahre altsind,hierwürdedieeinrichtungeinesausfall-fonds diekreditvergabewesentlichvereinfachen.vielegebäudewerdenauchvonjungenfamilienerworben,die einelangfristigefinanzierungssicherheitwünschen.die begrenztezinsbindungsfrististhierebensowiedasfehleneinesausfall-fonds (z.b.beiarbeitslosigkeitoder Krankheit) ein zentrales Hemmnis. 4.Zu Artikel1 Nummer1 Buchstabea Doppelbuchstabebbundcc ( 2Absatz1Satz1und2EKFG-ÄndG) Artikel1Nummer1Buchstabeaistwiefolgtzuändern: a)doppelbuchstabebb ist zu streichen. b) Doppelbuchstabe cc ist wie folgt zu fassen:,cc)insatz2wirddaswort sollen durchdaswort können ersetzt. Begründung DerEnergie-undKlimafonds (EKF)speistsichmaßgeblichausdemAufkommenderVersteigerungvonTreibhausgas-Emissionszertifikaten.UmdieAuswirkungen desindirektencarbon-leakageaufdieenergieintensive Industriezumindestteilweisezukompensieren,istdaher einausgleichüberdenekfherzustellen.diedafürvor-
8 Drucksache 17/6252 (neu) 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gesehenzuschüsseinhöhevonbiszu500mio.euro wieimekfg-ändgvorgesehen sindhierfüreingeeignetesinstrument.hingegenwirddieebenfallsim EKFG-ÄndGvorgeseheneVerschiebungdesBereichs derelektromobilitätausdemübrigenbundeshaushaltin diezweckbestimmungdesekfgnichtalszielführend angesehen.derbundeshaushaltsolltenichtdurcheine VerschiebungvonbestehendenFörderprogrammenin denenergie-undklimafondsentlastetwerden.daher solltendieinderderzeitgültigenfassungdes 2EKFG genanntenmaßnahmenauchnichtdurcheinezusätzlichezweckbestimmungerweitertwerden,umdiefür diesemaßnahmenverfügbarenmittelnichtzureduzieren. DieLändermüssenbeiderAusgestaltungderFörderprogramme in angemessenem Umfang beteiligt werden. 5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c neu ( 2 Absatz 3 neu EKFG-ÄndG) DemArtikel1Nummer1istfolgenderBuchstabecanzufügen:,c)Folgender Absatz3 wird angefügt: (3)DieLänderwerdenbeiderAusgestaltungder Förderprogramme angemessen beteiligt. Begründung DieLändersollenbeiderAusgestaltungderFörderprogramme in angemessenem Umfang beteiligt werden. 6. Zu Artikel 1 Nummer 1a neu ( 3Absatz3 neu EKFG-ÄndG) InArtikel1istnachNummer1folgendeNummereinzufügen:,1a. Dem 3 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3)DieBundesregierungrichteteinenLänderbeiratzumEnergie-undKlimafondsein.DerLänderbeiratberätdasBundesministeriumfürVerkehr, BauundStadtentwicklung,dasBundesministerium fürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitund dasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologieinangelegenheiten,diediegrundsätzeder MittelverteilungsowiedieFestlegungderjährlichenBudgetsfürdieFörderschwerpunktebetreffen.DieLänderkönnenjeweilseinenVertreterin denländerbeiratentsenden.derländerbeirattagt mindestens zweimal im Jahr. Begründung EineBeteiligungderLänderhatdieBundesregierung bereitsimjahr2010imzugederberatungenzumkernbrennstoffsteuergesetzzugesagt,ohnedassbisherein VorschlagzurUmsetzungvorgelegtwurde.MitderEinrichtungeinesLänderbeirateswirdnunmehreineangemesseneBeteiligungderLänderanderVerwendungder MitteldesSondervermögens Energie-undKlimafonds sichergestellt. EinezusätzlicheAufnahmedesBundesministeriumsfür Verkehr,BauundStadtentwicklungindenKreisderbetroffenenMinisterien,dieüberGrundsätzederMittelverteilungsowiedieFestlegungderjährlichenBudgets fürdieförderschwerpunktezuentscheidenhaben,ist aufgrundderhohenbetroffenheitdesministeriumsfür denbereichderenergetischengebäudesanierungerforderlich. 7.Zu Artikel1 Nummer2 ( 4 EKFG-ÄndG) In Artikel 1 ist Nummer 2 wie folgt zu fassen:,2. 4 wird folgt gefasst: 4 Einnahmen des Sondervermögens und Ermächtigungen (1)DemSondervermögenfließenfolgendeEinnahmen zu: 1. Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer, 2.EinnahmenausderVersteigerungvonBerechtigungenzurEmissionvonTreibhausgasenimJahr 2012nachMaßgabedesGesetzesüberdennationalenZuteilungsplanfürTreibhausgas-EmissionsberechtigungeninderZuteilungsperiode2008bis 2012vom7.August2007 (BGBl.IS.1788)und abdemjahr2013nachmaßgabederimtreibhausgas-emissionshandelsgesetzfürdieversteigerunggeltendenregeln,soweitdiesenichtzur FinanzierungderDeutschenEmissionshandelsstelle benötigt werden, 3.EinnahmenausderAuszahlungderbeiderKreditanstaltfürWiederaufbautreuhänderischverwaltetenMittelfüretwaigeAusfälleimZusammenhangmitFörderprogrammen,dieausMitteln des Sondervermögens finanziert werden, 4.sonstigeEinnahmenausderVerzinsungvonMitteln des Sondervermögens und aus Rückflüssen, 5.ZuführungenausdemBundeshaushaltnachMaßgabe der Absätze 3 und 4. (2)DieBundesregierungwirdermächtigt,durch Rechtsverordnung,dienichtderZustimmungdes Bundesratesbedarf,nähereEinzelheitenzudenEinnahmen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 zu regeln. (3)DerBundkanndemSondervermögenim Wirtschaftsplanjahr2011zurDeckungeinesFinanzierungsdefizitsMittelbiszueinerObergrenzevon 225 Millionen Euro zuweisen. (4)EineKreditaufnahmedesSondervermögens amkreditmarktistnichtzulässig.zumausgleich unvorhergesehenereinnahmeausfällekanndassondervermögenunterdenvoraussetzungendes 37 Absatz1derBundeshaushaltsordnungeinverzinsliches,spätestensimübernächstenHaushaltsjahrzurückzuzahlendesLiquiditätsdarlehenausdemBundeshaushalt erhalten. Begründung DurchdieRücknahmederLaufzeitverlängerungenfür deutschekernkraftwerkeentfälltfaktischdiegrundlage desförderfondsvertragsvom6.september2010.damit entfallennachaktuellerfassungdesekfgfürdiejahre 2011und2012dieentsprechendenEinnahmendesSondervermögens Energie-undKlimafonds vollständig,
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6252 (neu) dawederförderbeiträgederkernkraftwerksbetreibergesellschaftennocheinüber2,3mrd.eurohinausgehendeskernbrennstoffsteueraufkommenzuerwartensind. UmdiefinanzielleAusstattungdesSondervermögens sicherzustellen,istdaherdasvollständigesteueraufkommen aus dem KernbrStG einzuspeisen. DieimEKFG-ÄndGvorgeseheneZuweisungvonBundesmittelnbiszueinerObergrenzevon225Mio.Euroin 2011sowiedieEinnahmenausderVersteigerungvon Emissionszertifikatenab2012werdennichtalsausreichend angesehen.
10 Drucksache 17/6252 (neu) 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 4 Gegenäußerung der Bundesregierung DieBundesregierungäußertsichzurStellungnahmedes BundesrateszumEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdes GesetzeszurErrichtungeinesSondervermögens Energieund Klimafonds (EKFG-ÄndG) wie folgt: Zu Nummer 1 (Gesetzentwurf insgesamt) Zu Buchstabe a DieBundesregierungstimmtdemBundesratzu,dasszur BeschleunigungderEnergiewendezusätzlicheMittelfür bestehendeförderprogrammebereitgestelltundprogramminhalteteilweiseneuausgerichtetwerdenmüssen.vordiesemhintergrundhatsichdiebundesregierungdazuentschlossen,diemitteldesenergie-undklimafonds (EKF)in dennächstenjahrendeutlichaufzustocken.diebundesregierungerwartetdurchdievollständigeverlagerungder ErlöseausdemEmissionshandelindenEKFtrotzausbleibenderZahlungenausdemFörderfondsvertragerhebliche Mehreinnahmen.BereitsimkommendenWirtschaftsplanjahrrechnetdieBundesregierungmitMehreinnahmenin Höhevonrd.0,5Mrd.Euro.IndenJahren2013bis2015 werdendiemehreinnahmenvoraussichtlichaufrd.1,1mrd. Euro p.a. anwachsen. WelcheProgrammemitwelchenHaushaltsansätzenausgestattetwerden,wirdimweiteren regierungsinternenund parlamentarischen AufstellungsverfahrenzumWirtschaftsplan2012desEKFauszulotensein.ImRahmender BeschlüssederBundesregierungzurEnergiewendewurde bereitsvorabfestgelegt,dassdasco 2 -GebäudesanierungsprogrammindenJahren2012bis2014jährlichmitProgrammmittelninHöhevon1,5Mrd.Euroausgestattetwerden soll. DesWeiterenwurdefestgelegt,dassfürdieimRegierungsprogrammElektromobilitätbeschriebenenFördermaßnahmenindenJahren2012und2013MittelinHöhevoninsgesamt 890 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Zu Buchstabe b DieBundesregierungistderAuffassung,dassdieEinnahmenausdemEmissionshandelfürdieFinanzierungder AusgabenimZusammenhangmitderbeschleunigtenEnergiewendeausreichen,sodassdieFinanzierunglangfristig sichergestellt ist. Zu Nummer 2 (Gesetzentwurf insgesamt) DieBundesregierungstimmtdemBundesratzu,dassneben demforschungs-undentwicklungsbedarfimbereichder erneuerbarenenergieneinerheblicherbedarffürforschung undentwicklungvonneuentechnologienzurerhöhungder WirkungsgradebeiderUmwandlungvonPrimärenergieträgerninelektrischeEnergieundandereSekundärenergieträgerbesteht (Nummer2Buchstabea).EbenfallsvonBedeutungistdieErforschungvonneuenVerfahrenzurstofflichenNutzungvonCO 2.WasserstoffausÜberschussstrom erneuerbarerenergiensollteausgründenderhöherenwertigkeitbevorzugtdirektgenutztwerden (Nummer2Buchstabe b). Zu Nummer 3 (Gesetzentwurf insgesamt) DieBundesregierunglehntdenVorschlagab.EineErhöhungderProgrammmitteldesCO 2 -GebäudesanierungsprogrammsindenJahren2012bis2014aufjeweils5Mrd. EurolägeweitüberdemnachallenbisherigenErfahrungen angemessenenfördervolumen.einsolchesvolumenwürde sollteesaufentsprechendenachfragestoßen inder SpitzezueinerjährlichenBarmittelbindungvonmehrals 2,4Mrd.EuroführenunddamitdenSpielraumimEnergieundKlimafondsfürandereMaßnahmenfürEnergieeinsparung und Klimaschutz unvertretbar einschränken. DieFörderungderenergetischenGebäudesanierungerfolgtebislanginsbesonderedurchKrediteundZuschüsse derkfw.siewirdnunmehrdurchsteuerlicheanreizeergänzt.eineweitereerhöhungderförderungdürftekaum zusätzlicheimpulsebeidergebäudesanierungsetzen.aufgrunddersituationamarbeitsmarktsinddiemöglichkeiten derbauwirtschaftundinsbesonderedeshandwerkszur ÜbernahmeweitererAufträgestarkbegrenzt:Nacheiner aktuellenumfragedeszentralverbandsdesdeutschen HandwerksistderBedarfanzusätzlichenFachkräfteninder Bauwirtschaft besonders ausgeprägt. DieKonditionengestaltungderKfW-Programmeistnicht GegenstandderGesetzgebungzumEnergie-undKlimafonds.JedochgiltauchfürenergetischeSanierungen,dass diesesolidefinanziertseinsollten.fürsanierungswillige Wohnungsbesitzer,diekeinenKfW-Kreditbenötigenoder erhaltenkönnen,wurdenspezielldiekfw-zuschüsseeingeführt,dienunnochumdiesteuerlichenmaßnahmenergänzt werden.fürdieimantraggenanntenfällekönnendieländeraußerdemimrahmenihrerwohnraumförderungsmaßnahmenbürgschaftenvergebenbzw.dieförderprogramme zurgebäudesanierungaufländerebeneentsprechendausgestalten.ammarktexistierenzudembereitskreditversicherungen;diebundesregierungsiehtinsofernkeinenbedarf für weitere Maßnahmen. Zu Nummer 4 (Artikel1 Nummer1 Buchstabea Doppelbuchstabe bb und cc; 2 Absatz 1 Satz 1 und 3 EKFG-ÄndG) DieBundesregierunglehntdenVorschlagab.Durchdie BündelungderAusgabenfürElektromobilitätimEKFwird dieressortübergreifendezusammenarbeitbeiderkoordinierungderförderprogrammeerleichtert.bisheristelektromobilitätindeneinzelplänendesbundesministeriums fürwirtschaftundtechnologie,desbundesministeriums fürverkehr,bauundstadtentwicklung,desbundesministeriumsfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitund desbundesministeriumsfürbildungundforschungveranschlagt.infolgedessehrbreitenthemenspektrumsentlang
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6252 (neu) dergesamtenwertschöpfungsketteistindiesembereichein hoherkoordinierungsaufwandderbeteiligtenressortszu erbringen,umdiegemeinsamerarbeiteteentwicklungsstrategiemitkonkretenförderprojektenauszustattenundein FörderprogrammauseinemGussumzusetzen.Dasgiltvor allemfürdieumsetzungdervondernationalenplattform ElektromobilitätvorgeschlagenenMaßnahmen (Förderung vonleuchttürmen,themenclusternundschaufensterprojekten).vordiesemhintergrundwollendiefachressorts ihrezusammenarbeitnochstärkeralsbisherkoordinieren undbeispielsweisedievondernationalenplattformelektromobilitätvorgeschlagenenschaufensterprojektedurch einengemeinsamenprojektträgerumsetzenlassen.dieeinbindungderelektromobilitätindenfondsstelltdiefinanzierungsicherunderleichtertdieabstimmungüberdie AufbringungdernotwendigenMittelimRahmenderjeweiligenRessortforschungdabeideutlich.DieKonzentration derfürdieelektromobilitätvorgesehenenmittelerfolgtbesitzstandssicherndundistmitkeinerreduzierungverbunden.zudemerfolgteinetransparenteveranschlagungder AusgabenfürForschungundEntwicklungindiesenZukunftsmarkt. ImHinblickaufdieindenNummern5und6angesprochene BeteiligungderLänderbeiderAusgestaltungderFörderprogrammebzw.derbeabsichtigtenMittelverteilungwirdauf diebereitsvondenfachressortsjeweilspraktizierteverfahrensweisezurbeteiligungderländerhingewiesen (z.b.für denbereichelektromobilität:bund-ländertagedergemeinsamengeschäftsstelleelektromobilitätderbundesregierung). Diese Verfahrensweise sollte beibehalten werden. Zu Nummer 5 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c neu ; 2 Absatz 3 neu EKFG-ÄndG) DieBundesregierunglehntdenVorschlagab.EineentsprechendeKlarstellungistnichterforderlich (vgl.ausführungenzunummer4).beideninredestehendenförderprogrammengehtesausschließlichumdieverwendungund VerteilungvonBundesmitteln.EsentsprichtbereitsjetztguterPraxisindenBund-Länder-Beziehungen,dassdieLänderüberneuebzw.geänderteFörderprogrammedesBundes informiertunddiesesoweiterforderlichmitihnenerörtert werden.eineformellebeteiligungderländeristzudembereitsdurch 6Satz3EKFGsichergestellt.Danachwirdder WirtschaftsplandesEnergie-undKlimafondszukünftig jeweilsmitdemhaushaltsgesetzfestgestellt.dieseswird dembundesratimüblichenverfahrenzugeleitetundist Gegenstand der Beratungen. Zu Nummer 6 (Artikel1Nummer1a neu ; 3Absatz3 neu EKFG-ÄndG) ImInteressederPraktikabilitätundeinerschnellenWirksamkeitdesEnergie-undKlimafondsinsgesamtsowieder dadurchfinanziertenprogrammehältdiebundesregierung dieeinrichtungeinesländerbeiratesnichtfürzielführend undlehntdiesenab.darüberhinauskönnteeineüberdie bisherschonpraktiziertebeteiligungderländer (siehe Nummer4)hinausgehendeBeteiligungdenEindruckerwecken,dassessichbeidenFörderprogrammenumFinanzhilfendesBundesandieLänderhandelt,sodassdenLändern insoweitgrößeremitspracherechteeingeräumtwerden.bei deninredestehendenförderprogrammengehtesjedoch ausschließlichumdieverwendungundverteilungvonbundesmitteln.eineformellebeteiligungderländeristzudem bereitsdurch 6Satz3EKFGsichergestellt.Danachwird derwirtschaftsplandesenergie-undklimafondszukünftig jeweilsmitdemhaushaltsgesetzfestgestellt.dieseswird dembundesratimüblichenverfahrenzugeleitetundistgegenstand der Beratungen. Zu Nummer 7 (Artikel1 Nummer2; 4 EKFG-ÄndG) DieBundesregierunglehnteineVerlagerungderEinnahmen ausderkernbrennstoffsteuerindenekfab.dasbundeskabinetthatsichimvergangenenjahrvordemhintergrund dernotwendigenhaushaltskonsolidierungfürdiebesteuerung der Verwendung von Kernbrennstoffen entschieden. DieEinnahmenausderKernbrennstoffsteuersollenauch dazubeitragen,dieausdereinrichtungvonanlagenzur EndlagerungradioaktivenAbfallsentstehendenHaushaltsbelastungendesBundeszuverringern.DerBundhatgemäß AtomgesetzAnlagenzurEndlagerungradioaktiverAbfälle einzurichten.nachdemverursacherprinzipwerdendie KostenderErrichtung,desBetriebsundderStilllegungvon AnlagendurchdieAbfallverursacherderPrivatwirtschaft undderöffentlichenhandentsprechendihremanteilander Abfallmengerefinanziert.DieKostenfürdenWeiterbetrieb unddiestilllegungderschachtanlageasseiiträgtnach 57bAbsatz1Satz3desAtomgesetzesausschließlichder Bund. AndieserInteressenlage,diederBundesratimHerbst2010 ebenfallsgesehenhat,hatsichseithernichtsgeändert,so dassauchkünftigdieeinnahmenausderkernbrennstoffsteuerdemallgemeinenhaushaltzurverfügungstehen müssen.
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
Mehrdiewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13061 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
MehrFamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem
Mehr(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6246 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes A. Problem und Ziel DienuklearenFolgenderErdbebenkatastropheinJapanbedeuteneinenEinschnittfürdiefriedlicheNutzungderKernenergieauchinDeutschland.Im
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7141 17. Wahlperiode 26. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes
MehrEntwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11470 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel DurchdenGesetzentwurfsollsichergestelltwerden,dassPresseverlegerim
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6075 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
Mehrunddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3983 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050 18. Wahlperiode 04.04.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
MehrEntwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8235 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DerGemeindeanteilamAufkommenanLohn-undveranlagterEinkommensteuersowieamAufkommenanKapitalertragsteuernach
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13062 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13769 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5723 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation A. Problem und Ziel DieAnzahlderinderÖffentlichkeitbekanntgewordenenUnregelmäßigkeiten
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur
MehrEinhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12196 16. Wahlperiode 09. 03. 2009 Verordnung der Bundesregierung Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
MehrMedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7513 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/6925,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrGeodatenzugrundeliegendengeodätischenReferenzsysteme,-netzeundgeotopographischenReferenzdatenzumZiel.ZurErfüllungderimGrundgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7375 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
Mehreineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11686 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Jerzy Montag, Tom Koenigs,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13133 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12356 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11185 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem
MehrGrundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4047 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3023 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10528 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom24.Mai2006
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
Mehrder Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12236 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11057 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen
MehrB. Lösung Das Preismoratorium wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 verlängert.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/200 18. Wahlperiode 17.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (13.
MehrDie Ergänzung der Verwaltungsvorschrift soll zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Gerichtspraxis beitragen.
Bundesrat Drucksache 696/13 18.09.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung In - FS Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über
Mehrverfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8364 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes A. Problem und Ziel BislangkönnendieHerstellerzwardieGenehmigungzurInbetriebnahmeeines
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5546
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5817 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2409 17. Wahlperiode 06. 07. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Mehrauchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7732 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/753 16. Wahlperiode 23. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13968 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
Mehrvom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrDrittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6200 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9733 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12035 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren A. Problem
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6291 17. Wahlperiode 28. 06. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11340 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel B. Lösung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12905 16. Wahlperiode 06. 05. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/12233
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/8989, 17/14214
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14239 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/8989,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrBeschlüsse geändert. Gemäß 10Absatz3Satz1seinerGeschäftsordnunghatderVermittlungsausschussbeschlossen,dassimDeutschenBundestagüberdieÄnderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12465 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9341 16. Wahlperiode 28. 05. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache
Mehr