Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Donnerstag den Beginn: 19:04 Uhr - Ende: 21:28 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Bockhorn

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1 NIEDERSCHRIFT Bezeichnung Sitzung: Raum Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Donnerstag den Beginn: 19:04 Uhr - Ende: 21:28 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Bockhorn Teilnehmende Personen: 1. Bürgermeister: Herr 1. Bürgermeister Hans Schreiner 2. Bürgermeister: Herr 2. Bürgermeister Georg Mesner Gemeinderäte: Herr Lorenz Angermaier Ab TOP 11.4 Herr Stefan Babucke Frau Annelie Hinterwimmer Frau Edeltraut Kaiser Herr Anton Lechner Herr Hermann Pröll Herr Franz Rauch Herr Jakob Scharl Herr Anton Schlehhuber jun. Herr Bernhard Stein Herr Hubert Strasser Frau Christine Westermaier Herr Gottfried Widl Frau Michaela Zeiser Verwaltung: Herr Heinz Schoder

2 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Antrag des Schützenvereins Treu Bayern Kirchasch auf Förderung des Schützenheimumbaus 3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Bockhorn-Südwest", Beschlussmäßige Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss 4. Straßenerhaltungsmaßnahme in Englpolding; Erweiterung des Auftragsvolumens 5. Auftrag für die Kamerabefahrung der Mischwasserkanäle in Bockhorn 6. Antrag auf Sperrung der Straße FlNr von Kirchasch zur Staatsstraße Abstufung der GV-Straße vom Emling zu den Wüstenwegäckern (B-1-15) und der GV- Straße von der B388 zum Straßfeld bei Emling zu öffentlichen Feld- und Waldwegen, Behandlung der Stellungnahmen der Betroffenen 8. Beratung über die Veröffentlichung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen auf der gemeindlichen Internetseite 9. Bauanträge 9.1 Anbringung einer beleuchteten Werbetafel für wechselnden Plakatanschlag in Unterstrogn, FlNr. 970/2, Gemarkung Bockhorn 9.2 Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes 2538, Gemarkung Salmannskirchen, Kirchstr. 5 in Kirchasch 9.3 Neubau eines Milchviehstalles, FlNr. 2247, Gemarkung Bockhorn, Haselbach Ersatzbau und Erweiterung der landwirtschaftlichen Hofstelle für eine Bergehalle mit Stallung für Kleintiere, Kölling 4, FlNr. 509 u. 510, Gemarkung Salmannskirchen 9.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Waldstr. 37, Kirchasch, FlNr. 2621/8, Gemarkung Salmannskirchen 9.6 Errichtung eines Geräteschuppens und Überdachung für E-Carts, Kellerberg 13, Grünbach, FlNr. 205, Gemarkung Grünbach 10. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung bei denen die Geheimhaltung weggefallen ist 11. Verschiedenes 11.1 Erweiterung des Radwegenetzes entlang der Kreisstraße ED 20 zwischen Unterstrogn und Neuunterstrogn 11.2 Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Bushaltestelle in Breitasch 11.3 Schreiben zum Hochwasserschaden im Juni, Beratung über weitere Maßnahmen

3 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Schließanlage für den Neubau der Kinderkrippe in Bockhorn 12. Wünsche und Anfragen

4 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Bürgermeister Schreiner begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, die Zuhörer und Herrn Seidel vom Erdinger Anzeiger. Die Ladung erfolgte fristgerecht. Von den 17 geladenen Mitgliedern sind 15 anwesend, so dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung für die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung werden nicht erhoben. Top 1 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung übersandt. Bürgermeister Schreiner fragt nach, ob gegen die Niederschrift Einwände bestehen. Gemeinderat Stein weist darauf hin, dass bei der Dringlichen Anordnung für die Brandmeldeanlage in der Kinderkrippe unter TOP 7 unterschiedliche Beträge angegeben seien. Bürgermeister Schreiner sagt die Klärung der Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zu. Die Niederschrift der Sitzung vom wird vorbehaltlich der Klärung der Zahlen unter TOP 7 genehmigt. Ja-Stimmen: 14 Enthaltung: 1 (GR Pröll war bei der Sitzung nicht anwesend) Top 2 Antrag des Schützenvereins Treu Bayern Kirchasch auf Förderung des Schützenheimumbaus Bürgermeister Schreiner begrüßt Schützenmeister Stefan Hörmann von den Treu Bayern Schützen Kirchasch und erteilt ihm das Wort. Herr Hörmann erklärt, dass sich nach Schließung des Vereinslokales Gasthaus Angermaier in Kirchasch der Schützenverein Treu Bayern vor die Frage gestellt sah, wie es zukünftig mit dem Verein weitergehen soll. Bei einer außerordentlichen Versammlung am wurde beschlossen, dass der bestehende Schießstand umgebaut und durch einen Durchbruch zum ehemaligen Getränkemarkt erweitert wird. Durch die bisherige Abhängigkeit vom Gasthaus sei der Einbau von Toiletten und die Neuverlegung von Leitungen für Gas, Strom, Kanal und Wasser erforderlich. Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca veranschlagt. Der Verein verfügt über Barmittel in Höhe von Außerdem werden Eigenleistungen ihn Höhe von ca erbracht. Um die Maßnahme schultern zu können, wird folgende Förderung beantragt: Einmaliger Zuschuss in Höhe von ,-- Stundung des Herstellungsbeitrages Kanal für die Dauer der Vereinsnutzung Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von ,-- Übernahme der Teerarbeiten für den Wasser- und Kanalanschluss

5 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Darüber hinaus werde beim Landkreis Erding ein Zuschuss in Höhe von ,-- beantragt, der frühestens im Herbst 2014 ausbezahlt werde. Die Laufzeit des Darlehens in Höhe von stehe noch nicht fest. Man müsse jedoch mindestens mit 5 Jahren rechnen. Wegen des engen Zeitfensters wurde mit der Umbaumaßnahme aus Privatmitteln bereits begonnen. Bürgermeister Schreiner erklärt, dass durch Schließung des Gasthauses akuter Handlungsbedarf bestehe. Die Gemeinde sollte in der beantragten Größenordnung helfen und auf die individuelle Situation, in der sich der Verein befindet, abstellen. Gemeinderat Stein spricht sich ebenfalls für eine Unterstützung des Vereins aus, da die Zuschussentscheidung bei einer früheren Maßnahme nicht ganz glücklich war und dadurch ein höherer Landkreiszuschuss verhindert wurde. 2. Bürgermeister Mesner sieht hier ebenfalls eine Sondersituation und stimmt Gemeinderat Stein zu, dass die damalige Zuschussentscheidung nicht ganz glücklich war. Der Schützenverein Treu Bayern Kirchasch erhält für den Umbau des Schießstandes folgende Förderung: Einmaliger Zuschuss in Höhe von ,-- Stundung des Herstellungsbeitrages Kanal für die Dauer der Vereinsnutzung Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe von ,-- Übernahme der Teerarbeiten für den Wasser- und Kanalanschluss Top 3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Bockhorn-Südwest", Beschlussmäßige Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss Im Rahmen der Trägerbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB sind folgende Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belang eingegangen: Keine Einwendungen: Regierung von Oberbayern Amt für Ländliche Entwicklung Staatliches Bauamt Freising Eisenbahnbundesamt Regionaler Planungsverband München Wehrbereichsverwaltung München Flughafen München GmbH Erzbischöfliches Ordinariat Bayerischer Bauernverband Landratsamt Erding; Untere Immissionsschutzbehörde IHK München Gemeinde Taufkirchen Gemeinde Walpertskirchen

6 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Mit Einwendungen: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom Der landwirtschaftliche Betrieb Berger der ca. 200 m vom geplanten Pflegeheim entfernt liegt, darf weder in seinem jetzigen Betriebsablauf, noch in seinen Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden. 2. Zu C textlichen Hinweisen und nachrichtliche Übernahme unter Punkt 2.4 Landwirtschaft angrenzend zum geplanten Baugebiet werden Zuckerrüben angebaut. Seit einigen Jahren hat die Zuckerrübenfabrik auf eine 24 Stundenanlieferung der Rüben umgestellt. Der Landwirt muss just in time liefern, eingeteilt von der Rübenfabrik. Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr, Lademaus und Zuckerrüben-LKW- auch nachts und an Sonn- und Feiertagen zu rechnen und dies auch zu dulden ist. Der Hinweis unter C 2.4 Landwirtschaft in den Festsetzungen wird wie folgt ergänzt: Im angrenzenden Gebiet werden auch Zuckerrüben angebaut. In den Erntezeiten ist mit zeitweiser Lärmbelästigung - Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr, Lademaus und Zuckerrüben-LKW - auch nachts und an Sonn- und Feiertagen zu rechnen, die zu dulden ist." Sempt EW Erding vom Zur Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität ist die Errichtung einer Trafostation gemäß dem beigefügten Lageplan notwendig. Die Planung bleibt vom Einwand unberührt. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird in Abstimmung mit der SEW die Trafostation berücksichtigt. Landratsamt Erding; SG 41-2; Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung vom Gemäß 9 BauGB können Festsetzungen nur getroffen werden, wenn städtebauliche Gründe vorliegen. Nach 9 Abs. 4 BauGB gilt für gestalterische Festsetzungen gemäß Art. 81 BayBO dies ebenso. Die städtebaulichen Gründe sind hierbei in der Begründung anzugeben. Aus städtebaulicher Sicht wird die geplante Durchgrünung des Gebietes ausdrücklich begrüßt. Um die Bebauung etwas aufzulockern sollte überprüft werden, ob durch Drehung des ein oder anderen Gebäudes Wegebeziehungen stärker betont und das momentan vorliegende, starr wirkende Muster, aufgebrochen werden könnte. Hinzuweisen ist hierbei, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn die Grundzüge der Planung

7 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, nicht berührt sind. Da hier eine konsequente Ausrichtung nach Süden vorherrscht, können Befreiung der Firstrichtung nicht in Aussicht gestellt werden. Der Begriff Einliegerwohnung ist in der Gesetzgebung nicht definiert und bedarf einer Konkretisierung. Die Angaben der Dachneigungen sind im Plan und Text unterschiedlich. Um Überprüfung wird gebeten. Um das vorhandene Gelände zu schonen und Eingriffe in dieses zu minimieren sollten Stützwände hier grundsätzlich unzulässig sein. Bei Festsetzung 1.3 zweiter Absatz scheint etwas verloren gegangen zu sein. Der Bezugspunkt fehlt nach ab. Die gestalterischen Festsetzungen gemäß 9 BauGB zu den unterschiedlichen Dachneigungen und Gebäudehöhen werden in der Begründung angegeben. Der Einwand durch Drehung der Häuser eine Auflockerung zu bekommen ist lediglich eine Anregung und kein Einwand. Dem gegenüber steht die Planungsabsicht der Gemeinde sämtliche Gebäude mit den Dachflächen nach Süden zu orientieren um dadurch nicht nur die optimale Ausrichtung zur Solarnutzung zu erreichen, sondern auch die Hauptwohnräume zur optimalen Lichtseite auszurichten. In der Begründung wird zum Begriff für Einliegerwohnung folgende Textergänzung vorgenommen: Mit Ausnahme der Vorhaltefläche im Südosten für ein Pflegewohnheim sind alle Einzelhäuser und alle Doppelhäuser auf maximal eine Wohneinheit mit je einer untergeordneten Einliegerwohnung, also insgesamt zwei Wohneinheiten beschränkt, wobei die Einliegerwohnung hinsichtlich Wohnfläche der Hauptwohnung deutlich untergeordnet bleiben muss. Das Grundstück WA 2 ist auf maximal 12 Wohneinheiten beschränkt. Der Einwand, dass die Dachneigungen im Plan und Text unterschiedlich seien ist zutreffend und wird redaktionell berichtigt. Der Einwand zu den Stützwänden wurde bereits im Rahmen der vorgezogenen Trägerbeteiligung abgewogen. Auf den Abwägungsbeschluss vom wird verwiesen. Der Einwand zur Festsetzung 1.3 zweiter Absatz, dass dort etwas verloren gegangen sei ist zutreffend und wird wie folgt redaktionell überarbeitet. Im WA1 beträgt die maximal zulässige Traufwandhöhe 6,50 m, die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 9,00 m, jeweils gemessen von der angrenzenden Straßenoberkante. Landratsamt Erding; SG 42-1; Untere Naturschutzbehörde/Kompensationsmanagement vom Die Bedenken und Anregungen aus dem ersten Beteiligungsschritt wurden übernommen. Ausgleichsflächenberechnungen sowie Maßnahmen und Entwicklungsziele der Ausgleichsflächen

8 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, wurden gut abgearbeitet. Mit den grünordnerischen Festsetzungen besteht ebenfalls Einverständnis. Die Belange von Natur und Landschaft wurden somit ausreichend berücksichtigt. Naturschutzfachlich besteht daher Einverständnis mit der Planung. Die Naturschutzbehörde weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass zusätzliche Grünflächen für zukünftigen Ausgleich weiterer Baumaßnahmen herangezogen werden können. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Schreiben Stadt Erding; vom Die Stadt Erding verweist auf ihre bei der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme und hält an dieser fest. Das Schreiben der Stadt Erding enthält keine neuen Einwände, die nicht bereits bei der vorgezogenen Behörden und Bürgerbeteiligung abgewogen wurden. Auf den Abwägungsbeschluss vom wird somit verwiesen. Wasserwirtschaftsamtes München vom Das Schreiben enthält den Hinweis baldmöglichst eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen die Grundlage der Erschließungsplanung ist. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden vom Ingenieurbüro die geforderten Planunterlagen und Gutachten erstellt und dem Wasserwirtschaftsamt zur wasserrechtlichen Genehmigung vorgelegt.

9 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist folgende Einwendung eingegangen:, Bockhorn vom Die Einwendung hat im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft Erding und kann somit gleichlautend abgewogen werden. Auf die Abwägung zur Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft wird verwiesen. Der Gemeinderat fasst für den Bebauungsplan Nr. 26 Bockhorn Südwest in der Fassung vom gemäß 10 Abs.1 BauGB den Satzungsbeschluss. Top 4 Straßenerhaltungsmaßnahme in Englpolding; Erweiterung des Auftragsvolumens Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass auch der westliche Gehweg in Englpolding auf einer Länge von 80 m sanierungsbedürftig ist. Das Ingenieurbüro hat anhand des abgeschlossenen Bauvertrages mit der Firma Streicher die Kosten in Höhe von ermittelt. Für die Kostenerweiterung sind im Haushalt 2013 Mittel vorhanden. Die Firma Streicher aus Deggendorf wird mit der Erweiterung des Auftragsvolumens für den Gehweg in Englpolding zum Preis von ca beauftragt. Top 5 Auftrag für die Kamerabefahrung der Mischwasserkanäle in Bockhorn Die Mischwasserkanäle Bockhorn wurden in verschiedenen Bauabschnitten mittels Inliner saniert. Um feststellen zu können, wie sich diese Sanierung langfristig bewährt, sollen die Kanäle

10 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, mit einer Länge von m mittels Kamera befahren werden. Außerdem sollen die Kanäle in der Magnacstraße mit einer Länge von 770 m zum Gewährleistungsende befahren werden, um eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Von Ingenieurbüro wurden anhand des Jahresvertrages mit der Firma Czech die Kosten in Höhe von ermittelt. Davon entfallen auf die Magnac Straße ca ,--. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt eingeplant. Die Firma Czech aus Aschau am Inn wird mit der Befahrung von Mischwasserkanälen und den Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Magnac Straße in Bockhorn zu den Konditionen des abgeschlossenen Jahresvertrages zum Preis von ca beauftragt Top 6 Antrag auf Sperrung der Straße FlNr von Kirchasch zur Staatsstraße 2084 Bürgermeister Schreiner berichtet, dass ein Anlieger an ihm wegen einer Sperrung der Straße herangetreten sei. Angeblich werde die Straße für den Durchgangsverkehr nach Polzing genützt. Ein Befahren durch die Anlieger sollte jedoch weiterhin möglich sein. Für Gemeinderat Babucke stellt sich die Frage, wie die Straße gewidmet sei. Bei einer Ortsstraße bestehe für ihn keine Notwendigkeit für eine Sperrung Gemeinderat Rauch ist ebenfalls gegen eine Sperrung da die Straße ausschließlich von Einheimischen genützt werde. Nach eingehender Diskussion lässt Bürgermeister Schreiner über den Antrag auf Sperrung der Straße abstimmen. Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 15 Der Antrag ist somit abgelehnt. Top 7 Abstufung der GV-Straße vom Emling zu den Wüstenwegäckern (B-1-15) und der GV-Straße von der B388 zum Straßfeld bei Emling zu öffentlichen Feld- und Waldwegen, Behandlung der Stellungnahmen der Betroffenen In der Gemeinderatssitzung am wurde auf Vorschlag der Verwaltung die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße von Emling zu den Wüstenwegäckern (B-1-15) und der

11 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Gemeindeverbindungsstraße von der B 388 zum Straßfeld bei Emling zu öffentlichen Feld- und Waldwegen behandelt. Mit Schreiben vom teilte das Landratsamt Erding mit, die betroffene Verkehrsfläche auf der gesamten Straßenlänge zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg nicht ausgebaut abzustufen. Dies wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am beschlossen. Die Gemeindeverwaltung hat am das notwendige Verfahren eingeleitet und die Beteiligten (künftige Straßenbaulastträger) um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldungen ergaben, dass nicht alle Beteiligten der einvernehmlichen Abstufung zustimmen. Beteiligte: Staatliches Bauamt Freising Einspruch Einspruch Einspruch Einspruch Keine Äußerung Keine Äußerung Keine Äußerung Zustimmung In den vorliegenden Einsprüchen wird auf die weiterhin bestehende Bedeutung als GV-Straße hingewiesen, dass die Straße als Verbindung zur B388 genutzt wird. Ein Teil der Straße bildet die Zufahrt zu einer landwirtschaftlichen Halle mit Lieferverkehr. Aufgrund der oben aufgeführten Einwendungen ist keine einvernehmliche Umstufung mit allen Beteiligten zustande gekommen. Aus diesem Grund sollte der Vorgang entsprechend Art. 7 Abs. 2 BayStrWG der Kommunalaufsicht im Landratsamt Erding zu weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Da keine einvernehmliche Einigung mit allen Beteiligten zustande gekommen ist, wird die Verwaltung beauftragt, den Vorgang zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraßen von der B388 zum Straßfeld bei Emling und von Emling zu den Wüstenwegäckern zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg der Kommunalaufsicht im Landratsamt Erding zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1 Top 8 Beratung über die Veröffentlichung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen auf der gemeindlichen Internetseite Bürgermeister Schreiner erläutert, dass der Tagesordnungspunkt auf Anregung von Gemeinderat Stein behandelt werde. Er habe mit der Veröffentlichung prinzipiell kein Problem. Bisher habe jeder Bürger die Möglichkeit die Protokolle der öffentlichen Sitzungen bei der Gemeinde einzusehen. Dieses Angebot werde jedoch kaum genutzt. Außerdem werden die wichtigsten Beschlüsse im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

12 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Gemeinderat Stein sieht durch eine Veröffentlichung mehr Transparenz für den Bürger der sich besser über die Arbeit des Gemeinderates informieren könne. Dadurch könne auch die Attraktivität der gemeindlichen Internetseite verbessert werden. Bürgermeister Schreiner schlägt vor, die Veröffentlichung begrenzt auf 1 Jahr auf Probe vorzunehmen. Danach sehe man, wie das Angebot angenommen werde und könne erneut darüber entscheiden. Die Veröffentlichung der Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen erfolgt befristet auf ein Jahr. Danach ist im Gemeinderat erneut darüber zu entscheiden. Top 9 Top 9.1 Bauanträge Anbringung einer beleuchteten Werbetafel für wechselnden Plakatanschlag in Unterstrogn, FlNr. 970/2, Gemarkung Bockhorn Das Bauvorhaben befindet sich nach 34 BauGB innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Gemeinde Bockhorn hat am des Einvernehmen zum Bauvorhaben verweigert. Es liegt mittlerweile ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes vom vor. Demnach ist das Gericht aufgrund des durchgeführten Augenscheins zur Überzeugung gelangt, dass von der geplanten Werbeanlage keine abstrakte Gefahr ausgeht, die Wirkung der Ortstafel zu beeinträchtigen. Das Gebäude, an dem die Werbeanlage angebracht werden soll, steht innerorts ca. 72 m nach der Ortstafel. Das staatliche Bauamt Freising hat mit vom die Zustimmung erteilt. Die Gemeinde Bockhorn hält Ihre Bedenken aus der Beschlussfassung vom aufrecht. Durch die Plakatwand würde die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einmündungsbereich der Ortschaft Unterstrogn erheblich beeinträchtigt. Aus diesem Grund soll das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.

13 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Top 9.2 Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes 2538, Gemarkung Salmannskirchen, Kirchstr. 5 in Kirchasch Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach 34 BauGB innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid mit drei verschiedenen Bauvarianten vor. Die Variante 1 fügt sich am besten in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die an das Bauvorhaben angrenzenden Gebäude sind zum Teil größer. Das 1000 qm große Grundstück würde mit einer GFZ von 0,428 bebaut. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Das gemeindliche Einvernehmen wird für die Variante 1 erteilt. Top 9.3 Neubau eines Milchviehstalles, FlNr. 2247, Gemarkung Bockhorn, Haselbach 18 Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach 35 BauGB im Außenbereich. Es ist nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt. Top 9.4 Ersatzbau und Erweiterung der landwirtschaftlichen Hofstelle für eine Bergehalle mit Stallung für Kleintiere, Kölling 4, FlNr. 509 u. 510, Gemarkung Salmannskirchen Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach 35 BauGB im Außenbereich. Es ist nach 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Die Baustellenzufahrt soll aufgrund des besseren Ausbauzustandes der Straße aus südlicher Richtung erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft wird ersucht, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Privilegierung vorliegen.

14 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt. Top 9.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Waldstr. 37, Kirchasch, FlNr. 2621/8, Gemarkung Salmannskirchen Das Vorhaben hat die Errichtung einer baulichen Anlage i.s. des Planungsrechts, zum Gegenstand. Es handelt sich somit um ein Vorhaben nach 29 Abs. 1 BauGB; die 30 ff. BauGB sind deshalb anwendbar. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Waldstraße - Kirchasch. Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist ( 30 Abs. 1 BauGB). Nach 31 Abs. 2 BauGB wird für folgende Punkte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. 1.die Sockelhöhe FFB EG auf 512,65 m ü.nn d. h. 65 cm höher als zulässig 2. Dachfarbe in antrazit Der Befreiung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung kann zugestimmt werden. Eine Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe kann nur bis zur tatsächlichen Höhe der Rückstauebene erfolgen. Diese Höhe ist von der Verwaltung eventuell in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro abzuklären. Der Befreiung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung wird zugestimmt. Eine Befreiung von der Sockelhöhe wird nur bis zur tatsächlichen Höhe der Rückstauebene erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Höhe abzuklären. Top 9.6 Errichtung eines Geräteschuppens und Überdachung für E-Carts, Kellerberg 13, Grünbach, FlNr. 205, Gemarkung Grünbach Das Bauvorhaben befindet sich nicht auf der Tagesordnung. Die Gemeinderatsmitglieder ins mit einer Behandlung einverstanden. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert.

15 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt. Top 10 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung bei denen die Geheimhaltung weggefallen ist Stromlieferungsvertrag mit der SEW Erding Der Gemeinderat hat bei der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, mit der SEW Erding, auf Grundlage des Strom-Rahmenvertrages des Bayerischen Gemeindetages einen Stromlieferungsvertrag für den Zeitraum von 2014 bis 2017 abzuschließen. Der Neuvertrag bedeutet für die Gemeinde eine deutliche Strompreisreduzierung. Top 11 Top 11.1 Verschiedenes Erweiterung des Radwegenetzes entlang der Kreisstraße ED 20 zwischen Unterstrogn und Neuunterstrogn Bürgermeister Schreiner informiert, dass der Landkreis derzeit in Abstimmung mit den 26 Gemeinden eine Radwegekarte erstellt. Darin werden die bestehenden und geplanten Radwege im gesamten Landkreis erfasst. An der Kreisstraße ED 20 sind in den Abschnitten Grucking- Unterstrogn und Mauggen-Neumauggen Radwege geplant. Zwischen Mauggen und Bockhorn besteht der Radweg bereits. Es würde sich daher anbieten, die Lücke zwischen Unterstrogn und Neuunterstrogn zu schließen und beim Landkreis einen entsprechenden Antrag zu stellen. Gemeinderätin Hinterwimmer erkundigt sich, wie der Sachstand beim Radweg zwischen Neuunterstrogn und Bockhorn sei? Bürgermeister Schreiner erklärt, dass der Grunderwerb entlang der Kreisstraße nicht möglich sei. Es sei daher im Zuge der Erschließung des Baugebietes Neuunterstrogn die Erstellung einer Radwegverbindung zur Emlinger Straße nach Bockhorn geplant. Gemeinderätin Kaiser möchte wissen, ob in den Planungen auch ein Radweg entlang der Straße nach Hecken vorgesehen sei? Bürgermeister Schreiner verneint dies, da die Straße keine Kreisstraße sondern lediglich eine Gemeindeverbindungsstraße sei. 2. Bürgermeister Mesner weist darauf hin, dass man sich sowieso bei Realisierung der geplanten Nordumfahrung Erding über den Rückbau der Straße nach Hecken Gedanken machen müsste. Nach eingehender Diskussion sind die Gemeinderatsmitglieder mit einer Beantragung eines Radweges zwischen Unterstrogn und Neuunterstrogn einverstanden. Top 11.2 Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Bushaltestelle in Breitasch

16 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Bürgermeister Schreiner erklärt, dass der Ortssprecher an ihm wegen der Aufstellung einer Straßenbeleuchtung herangetreten sei. Er habe sich die Situation angeschaut und halte die Aufstellung an der Bushaltestelle aus Gründen der Schulbussicherheit für sinnvoll. Von der SEW Erding liegt eine Angebot für eine LED Leuchte mit 4 m Mast zum Angebotspreis von 1.219,-- zzgl. Mehrwertsteuer vor. Die SEW Erding wird mit der Aufstellung einer LED Leuchte an der Bushaltestelle zum Angebotspreis von 1.209,-- zzgl. Mehrwertsteuer beauftragt. Top 11.3 Schreiben zum Hochwasserschaden im Juni, Beratung über weitere Maßnahmen Das Schreiben mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen wird den Gemeinderatsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt. Damit sich die Gemeinderatsmitglieder selbst einen Eindruck der Angelegenheit machen können, schlägt Gemeinderat Stein vor, mit dem Gemeinderat einen Ortstermin durchzuführen. Alle Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden, so dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. Für den Ortstermin erhalten die Gemeinderatsmitglieder eine gesonderte Einladung. Top 11.4 Schließanlage für den Neubau der Kinderkrippe in Bockhorn Für den Neubau der Kinderkrippe soll eine elektronische Schließanlage eingebaut werden. Es wurden 3 Angebote von Fachfirmen eingeholt. Nach Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro ergibt sich folgendes Ergebnis: 1. Isgus 7.996, , ,94 Die Firma Isgus ist als leistungsfähig bekannt, da bereits das Zeiterfassungssystem im Rathaus von ihr installiert und unterhalten wird. Bürgermeister Schreiner erläutert, dass die elektronische Schließanlage gegenüber der herkömmlichen Schließanlage den Vorteil habe, dass bei Verlust einer Karte eine Ausprogrammierung erfolgen könne. Die Firma Isgus wird mit den Arbeiten für die Schließanlage zum Angebotspreis von 7.996,80 beauftragt.

17 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates, Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 2 Top 12 Wünsche und Anfragen 2. Bürgermeister Mesner spricht die derzeitige Umleitungssituation aufgrund der Sperrung der B 388 an. Für ihn sei nicht verständlich, warum der Schwerlastverkehr nicht über die Staatstraße 2084 und die B15 über Taufkirchen geleitet werde. Außerdem müsse man sich seines Erachtens über die Situation an der Heckener Straße Gedanken machen, da die Straße als Abkürzung genutzt werde. Gemeinderat Stein schlägt vor, auf der Umleitungsstrecke verstärkt zu blitzen. Bürgermeister Schreiner entgegnet, dass dies bereits der Fall sei. Im Rahmen der Kapazitäten der Firma GKVS habe man 2 zusätzliche Termine bekommen. Gemeinderat Rauch schlägt eine Sperrung der Heckener Straße für LKW vor. Gemeinderätin Westermaier spricht die chaotischen Verkehrsverhältnisse an der Kreuzung St 2084 und ED 20 an. Bürgermeister Schreiner weist darauf hin, dass viele Fahrer über Navigationssysteme verfügten und sich somit selbst ihren Weg suchen. Er habe die Probleme beim zuständigen Staatlichen Bauamt Freising angesprochen, leider sei ihm nur teilweise Abhilfe zugesagt worden. Gemeinderätin Hinterwimmer informiert, dass nächste Woche die B 388 geteert werden soll und bis Ende September zu hoffen sei, dass der Verkehr auf der B 388 wieder frei gegeben wird. Gemeinderat Pröll spricht sich für eine Verkehrszählung zwischen Hecken und Mauggen aus, damit wir wissen, wie viel Verkehr wir jetzt haben. Nach eingehender Situation einigt man sich, die Heckener Straße für Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen zu sperren. Gemeinderat Stein weist darauf hin, dass in Maierklopfen der Gehweg vom Kreisel bis um Anwesen Eixenberger Mängel aufweist, die behoben werden sollten. Gemeinderat Rauch informiert, dass das Internet in Mauggen momentan langsamer sei. Bürgermeister Schreiner erklärt, dass diese Probleme bald der Vergangenheit angehören werden, da die Telekom im Herbst im Vorwahlbereich die Aufrüstung auf 50 Mbit beabsichtigt. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen beendet Bürgermeister Schreiner gegen 21:28 Uhr die öffentliche Sitzung. Mit dem nichtöffentlichen Teil wird fortgefahren. Bockhorn den Gez. Schreiner 1. Bürgermeister Gez. Schoder Schriftführer

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