Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gestratz. am um Uhr. im Florianstüble
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- Marie Maus
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1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gestratz am um Uhr im Florianstüble Zur Sitzung anwesend: Erster Bürgermeister Johannes Buhmann Gemeinderatsmitglieder: Familienname/Vorname Baur Willi Bühler Martin (kommt später) Fink Engelbert Hauber Franz Hörburger Herbert Jarde Matthias Knöbel Elke Kitzelmann Sebastian Prinz Richard (kommt später) Rasch Hermann Schmelzenbach Klaus Entschuldigt fehlt: Baur Gebhard Außerdem anwesend: Frau Silvia Hartmann, KiGa-Leiterin Herr Weber, AGP Schriftführerin: Petra Gallina Öffentlicher Teil: Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, dass Zeit, Ort und Tagesordnung für diese Sitzung gemäß Art 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht wurden. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. Beschluss* Und Abstimmungsergebnis (mit/gegen Stimmen) 1
2 Nachträge zur Tagesordnung: Zu TOP 4: zusätzlich Maurus Ulrich TOP 8: Beschaffung Motormäher TOP 9: Beschaffung Geschirrspülmaschine Argenhalle TOP 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: 10 / 0 TOP 2: Baugebiet Am Sonnenhang Vergabe von zusätzlichen Erschließungsarbeiten (die Gemeinderäte Bühler und Prinz sind anwesend) Die erforderlichen Nachträge erhielten die Gemeinderäte bereits mit der Sitzungsladung. Herr Weber vom Ingenieurbüro AGP ist nun zur heutigen Sitzung anwesend um diese Nachträge zu erläutern und evtl. Fragen des Gemeinderates zu beantworten. In der Gemeinderatsitzung am wurden die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Am Sonnenhang unter Berücksichtigung aller Nebenangebote an die Firma Kirchhoff, Langenargen als günstigsten Bieter in Höhe von Brutto ,49 vergeben. Diese genannte Bruttosumme ist ein Pauschalangebot. Im Laufe des Baufortschritts haben sich notwendige Korrekturen ergeben, welche Preiserhöhungen nach sich ziehen. Der Gemeinderat erteilt dem Nachtragsangebot vom der Firma Kirchhoff, Langenargen in Höhe von Brutto ,82 das gemeindliche Einvernehmen. Das Nachtragsangebot wurde von Herrn Weber vom Ingenieurbüro AGP, Kempten geprüft und für in Ordnung befunden. TOP 2b: Baugebiet Am Sonnenhang Breitbandversorgung Leerrohrverlegung für eine spätere Zu Beginn der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Am Sonnenhang hat Herr Schmuck von der Telekom verkündet, dass zur späteren Breitbandversorgung Telekom die Leerrohre bzw. Kabel stellen würden. Die Verlegung würde aber zu Lasten der Gemeinde Gestratz gehen. Mit dieser Vorgehensweise war der Gemeinderat einverstanden. Klar war zu diesem Zeitpunkt, dass die Leerrohre bzw. Kabel später der Telekom gehören und sie somit auch bestimmen kann, was in die Rohre letztendlich gelegt wird. Anfang Juni 2012 hat nun Herr Schuck berichtet, dass die Telekom von dieser Zusage abrückt und die Gemeinde Gestratz Materialund Verlegungskosten übernehmen müssen. Die Diskussion bei der Sitzung am hat ergeben, dass der Gemeinderat bei der jetzigen Situation (Gestratz ist schon sehr gut mit der LTE Technik versorgt) auch künftig keine Notwendigkeit für eine Verkabelung (Glasfaser) sieht. Nicht tragbare Kosten für die Gemeinde 2
3 sprechen gegen eine künftige Verkabelung für Breitband. Die Anschlusspunkte für eine vernünftige Versorgung mit Breitband liegen z.z. in Grünenbach oder Steinegaden. Der Gemeinderat erteilt der Verlegung von Leerrohren für eine spätere Breitbandversorgung im Baugebiet Am Sonnenhang das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 0 / 12 TOP 3: Inventarbeschaffung für den Kindergarten St. Gallus Wie bereits in der letzten Sitzung am angedeutet, werden im Kindergartenjahr 2012/2013 Kinder unter zwei Jahren im Kindergarten aufgenommen. Der Veränderung der Gesellschaft müssen wir uns auch auf dem Land stellen. Ob es familiär sowie gesellschaftspolitisch richtig ist, das ist eine andere Frage. Um den größeren Kindern auch weiterhin ein Lern- und Spielangebot auf höchstem Niveau bieten zu können, werden wir den Anstellungsschlüssen entsprechend anpassen. Den Kindergarten St. Gallus werden wir in diesem Jahr als Großfamilie präsentieren. Das geht nicht ohne entsprechende, materielle Ausstattung. Herr Bürgermeister Buhmann hat das Kindergartenteam um Sylvia Hartmann gebeten, eine Bedarfsliste für die heutige Gemeinderatsitzung vorzulegen. Diese Liste lag bereits der Sitzungsladung bei. Damit das Team vernünftig mit den Kindern arbeiten und spielen kann, sind diese Anschaffungen unumgänglich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca ,--. In diesem Zusammenhang wies Herr Bürgermeister Buhmann darauf hin, dass in der nächsten Sitzung auch die Satzung angepasst werden müsse. Ab 1. August 2013 sind die Kommunen in Deutschland verpflichtet, jedem Kind ab einem Jahr auf Wunsch der Eltern einen Krippenplatz an zu bieten. Bedarfserhebungen müssen von den Kommunen gemacht werden. Eine Bedarfsumfrage durch unser Kindergartenteam hat ergeben, dass derzeit der Bedarf noch relativ gering ist. Eine Anmeldung für ein Kind unter zwei liegt zum vor. Um auch den Kindern unter 2 Jahren die Möglichkeit zu geben, den Kindergarten St. Gallus in Gestratz zu besuchen, wird der Personalschlüssel nach oben gefahren, d.h. wir bieten mehr Personal für die Betreuung der Kinder. Ziel dieses neuen Weges ist, den Kindern das Gefühl einer Großfamilie im Kindergarten zu geben. Die Personalmehrung soll aber auch dazu dienen, den älteren Kindern eine genauso hervorragende Betreuung zu bieten, wie dies bisher der Fall war. Die Investitionskosten belaufen sich laut Bedarfsliste auf ca. 4000,--. TOP 4: Baupläne 4a) Aholt Antrag des Herrn Klaus Aholt, Michael-Kitzelmann-Straße 2, Gestratz auf Isolierte Ausnahme und Befreiung zur Errichtung eines offenen Carports auf der Flurnummer 19/30 der Gemarkung Gestratz. 3
4 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gestratz Ost. Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten: Das Garagenbaufenster wird zur öffentlichen Verkehrsfläche hin bis zu einem Abstand von 0,5 m zur Straße überschritten. Die Ausführung der Dachform soll wie in der Ausnahme des B-Planes vorgesehen als Flachdach errichtet werden. Zum Antrag auf isolierte Befreiung fehlen detaillierte Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung z. B. Bauzeichnungen mit Bemaßung sowie Ansichten (Bauantrag) um das Vorhaben städtebaulich beurteilen und um auf weitere Festsetzungen des B-Planes prüfen zu können. Dem Antrag des Herrn Klaus Aholt, Michael-Kitzelmann-Straße 2, Gestratz auf Isolierte Ausnahme nach 31 Abs. 1 BauGB (Flachdach) und Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB (Überschreitung des Baufensters) zur Errichtung eines offenen Carports auf der Flurnummer 19/30 der Gemarkung Gestratz wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass zumindest der Versorgungsstreifen entlang der Straße von 0,6 m von einer Bebauung freigehalten wird. Das Dach des Carport muss einen Abstand zur Straße von mindestens 0,6 m einhalten. (Baupläne müssen nicht vorgelegt werden). 4b) Monreal/Weischedel Bauantrag der Frau Elke Monreal und des Herrn Guido Weischedel, beide Liebenäckerweg 30, Waldenbuch auf Umbau der vorhandenen Wohnung im Dachgeschosses des Anwesens Altensberg 25 und Einbau von einer Schleppdachgaube auf der Nordseite, sowie Anbau eines Balkons im Dachgeschoss auf der Westseite auf der Fl.-Nrn der Gemarkung Gestratz. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert nach 35 Abs. 1 BauGB sondern fällt unter 35 Abs. 2 BauGB. Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche gesichert. Die Wasserversorgung wird durch die zentrale Wasserversorgung gewährleistet. Die Entwässerung erfolgt durch eine Kleinkläranlage. Es werden von Seiten der Gemeine keinerlei öffentliche Belange beeinträchtigt. Dem Bauantrag der Frau Elke Monreal und des Herrn Guido Weischedel, beide Liebenäckerweg 30, Waldenbuch auf Umbau der vorhandenen Wohnung im Dachgeschosses des Anwesens Altensberg 25 und Einbau von einer Schleppdachgaube auf der Nordseite, sowie Anbau eines Balkons im Dachgeschoss auf der Westseite auf der Fl.-Nrn der Gemarkung Gestratz wird auf der Rechtsgrundlage des 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4c) Hauber Bauantrag von Petra u. Franz Hauber, Michael-Kitzelmann-Straße 4, Gestratz auf Errichtung eines Carport auf der Flurnummer 19/31 der Gemarkung Gestratz mit Antrag auf Ausnahme gemäß 31 Abs. 1 BauGB und Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB. 4
5 Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Gestratz-Ost. Es ist als Dachform ein Flachdach vorgesehen. Diese Dachform ist im B-Plan in der Ausnahme zulässig und ein entprechender Antrag zum Bauantrag liegt bei. Bezüglich der Überschreitung des Baufensters liegt ebenfalls ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Baufenster vor. Im Rahmen einer Ortseinsicht wurde festgestellt, dass beide Anträge städtebaulich vertretbar und mit den nachbarschaftlichen Belangen vereinbar sind. Dem Bauantrag von Petra u. Franz Hauber, Michael-Kitzelmann-Straße 4, Gestratz auf Errichtung eines Carport auf der Flurnummer 19/31 der Gemarkung Gestratz mit Antrag auf Ausnahme gemäß 31 Abs. 1 BauGB und Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Abstimmungsergebnis: 11 / 0 (ohne Hauber) 4d) Rasch Bauvoranfrage des Herrn Magnus Rasch, Thalendorf 19 1/2, Gestratz auf Errichtung eines Austragshauses auf der Fl.-Nr. 134/2 und 240/3 der Gemarkung Gestratz. Im Austragshaus sollen 1-2 Ferienwohnungen, sowie 1-2 Garagen enthalten sein. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert nach 35. Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Vorhabens an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung wird durch die zentrale Wasserversorgung gewährleistet. Das Abwasser kann durch die Landwirtschaft beseitigt werden. Von Seiten der Gemeinde stehen keinerlei öffentliche Belange entgegen. Der Bauvoranfrage des Herrn Magnus Rasch, Thalendorf 19 1/2, Gestratz auf Errichtung eines Austragshauses auf der Fl.-Nr. 134/2 und 240/3 der Gemarkung Gestratz wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Rechtsgrundlage des 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erteilt. 4e) Kitzelmann Bauantrag des Herr Sebastian Kitzelmann, Grünenbacher Straße 8, Gestratz auf Anbau eines Treppenhauses an das bestehende Gebäude Grünenbacher Straße 8 und Ausbau des Dachgeschosses, auf der Fl.-Nr. 16/7 der Gemarkung Gestratz. Das Vorhaben liegt im Anbauverbot von 15 m der Kreisstraße LI 5, deshalb wird das Straßenbauamt Kempten im Zuge des Verfahrens beteiligt. Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gestratz ( 34 BauGB). Für das Gebiet besteht kein Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Entwässerung erfolgt durch die Kanalisation im Trennsystem. Die Wasserversorgung erfolgt durch die zentrale Wasserversorgung. Von Seiten der Gemeinde werden durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Dem Bauantrag des Herr Sebastian Kitzelmann, Grünenbacher Straße 8, Gestratz auf Anbau eines Treppenhauses an das bestehende Gebäude 5
6 Grünenbacher Straße 8 und Ausbau des Dachgeschosses, auf der Fl.-Nr. 16/7 der Gemarkung Gestratz wird das gemeindliche Einvernehmen auf der Rechtsgrundlage des 34 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 11 / 0 (ohne Kitzelmann) 4f) Maurus Bauantrag des Herrn Ulrich Maurus, Hochglend 62, Gestratz auf Erweiterung der bestehenden Scheune des landwirtschaftlichen Gebäudes Unterreute 66 auf der Fl.-Nr. 512 der Gemarkung Gestratz und auf Versetzen eines Teiles des bestehenden Maschinenunterstandes. Das Vorhaben liegt im Außenbereich 35 BauGB und ist privilegiert nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch die bestehende Landwirtschaft. Von Seiten der Gemeinde stehen keinerlei öffentliche Belange entgegen. Dem Bauantrag des Herrn Ulrich Maurus, Hochglend 62, Gestratz auf Erweiterung der bestehenden Scheune des landwirtschaftlichen Gebäudes Unterreute 66 auf der Fl.-Nr. 512 der Gemarkung Gestratz und auf Versetzen eines Teiles des bestehenden Maschinenunterstandes wird auf der Rechtsgrundlage des 35 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt. TOP 5: Verkehrsrechtliche Anordnung - Vorfahrtsregelung im Bereich Sennereiweg/Ausfahrt Am Sonnenhang Im Rahmen einer Ortseinsicht mit Herrn Gottfried, PI Lindenberg, wurde festgestellt, dass der Sennereiweg weiterhin die vorfahrtberechtigte Straße sein soll. An der Zufahrt aus dem Baugebiet Am Sonnenhang in den Sennereiweg wird somit das Schild Vorfahrt gewähren aufgestellt. Nachdem es sich um eine Zufahrt im spitzen Winkel handelt, sind sämtliche Sichtbehinderungen am Hang zum Sennereiweg (z. B. hochstehendes Gras) regelmäßig zu entfernen. Die Situation muss nach Fertigstellung der Zufahrt in der Praxis getestet werden. Ggf. ist die zusätzliche Anbringung eines Verkehrsspiegels oder/plus ein Stoppschild erforderlich. Von der Aufstellung eines Schildes Gefahrenstelle mit Zusatzschild gefährliche Ausfahrt am Senneiweg aus Richtung Horben wird vorab abgeraten. An der Kreuzung Gemeindeverbindungsstraße Sennereiweg / Ortsstraße Am Sonnenhang bleibt der Sennereiweg weiterhin vorfahrtsberechtigte Straße. An der Zufahrt von der Ortsstraße Am Sonnenhang in den Sennereiweg wird somit das Verkehrszeichen Nr. 205 Vorfahrt gewähren aufgestellt. Bei Bedarf wird zur Erleichterung der Einsichtnahme bergseitig in den Sennereiweg zusätzlich ein Verkehrsspiegel angebracht. 6
7 TOP 6: Bekanntgaben Info zur Mülldeponie beim Sportplatz Abdeckung und Entwässerung Verkauf des Unimogs und Schneeketten ,-- Wegebau Stadel Zwirkenberg Richtung Maleichen - Fräsgut Kanalschächte heben durch Brugg 305,-- pro Schacht TOP 7: Verschiedenes - Törchen am Friedhof muss repariert werden - vor Aussegnungshalle Pflaster an der Rinne ist uneben TOP 8: Anschaffung eines Köppl Motormähers Typ 4 K 510 durch die Gemeinden Röthenbach, Maierhöfen und Gestratz Zurzeit haben die drei Gemeinden bereits zusammen einen Agria Motormäher im Einsatz. Leider ist dieser seit letztem Jahr immer mehr in der Werkstatt als dass mit ihm gearbeitet werden kann. Es ist ganz einfach kein arbeiten mehr. In der letzten Bürgermeisterrunde wurde nun vereinbart, dass wir (bei Zustimmung des Gemeinderates in den drei Gemeinden) ein anderes Gerät anschaffen. Die BayWa AG Röthenbach hat einen gebrauchten Motormäher (Bertolini B 102, Bj. 2007) angeboten. Erkundigungen haben ergeben, dass das Gerät sehr anfällig ist. Es wird dem Gemeinderat empfohlen, einen neuen Motormäher bei der Firma Ahr in Grünenbach zu einem Bruttopreis von 5.525,46 zu kaufen. Der Betrag wird gedrittelt. Die Gemeinden Röthenbach, Maierhöfen und Gestratz beteiligen sich zu je 1.841,46 an den Anschaffungskosten. Der Gemeinderat erteilt dem Kauf eines Köppl Motormähers, 4 K 510 bei der Firma Ahr in Grünenbach zu einem Preis von 5.525,46 das gemeindliche Einvernehmen. Das Gerät wird von den Gemeinden Röthenbach, Maierhöfen und Gestratz gekauft. Die Anschaffungs- und die späteren Betriebskosten werden gedrittelt. Die Anschaffungskosten belaufen sich für die Gemeinde Gestratz auf 1.841,46. TOP 9: Beschaffung einer neuen EKU DE 850 E Spülmaschine Die alte Geschirrspülmaschine von dem Hersteller EKU ist seit 40 Jahren in Betrieb. Als die Maschine bei der letzten Veranstaltung den Arbeitseinsatz verweigert hat, wurden der Elektriker und dann der Kundendienst gerufen. Leider hat der Motor den Geist aufgeben. Da wir in diesem Jahr bereits große Anschaffungen (Tische und Stühle für die ganze Argenhalle) getätigt haben, wollte Herr Bürgermeister Buhmann die Anschaffung auf das Jahr 2013 schieben. Eine Reparatur macht bei diesem Altern keinen Sinn. Die Firma Rolf Gerster hat für die ähnliche Maschine, wie wir sie im Betrieb hatten, ein sehr gutes Angebot gemacht. Die Gesamtkosten für eine neue EKU DE -850 E, inklusiv Reiniger, Glanztrockner und Inbetriebnahme belaufen sich auf Brutto 4.241,51. Die MWST in Höhe von 677,21 ist vorsteuerabzugsberechtigt. Bereits Ende des Jahres 2011 wurde schon einmal für eine neue Geschirrspülmaschine bei einem anderen Anbieter vorgefühlt. Hier wurden Summen über ,-- und ,-- genannt. 7
8 Der Gemeinderat erteilt der Beschaffung einer neuen Geschirrspülmaschine Typ EKU DE 850 E bei der Firma Rolf Gerster, Langenargen zu einem Bruttopreis von 4.241,51 das gemeindliche Einvernehmen. Die 19% MWST in Höhe von 677,21 ist vorsteuerabzugsberechtigt. Ende der öffentlichen Sitzung Uhr Johannes Buhmann Petra Gallina Bürgermeister Schriftführerin 8
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