Perspektiven der Offshore-Windenergiebranche in Deutschland

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Rolf Hempelmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/11733 Perspektiven der Offshore-Windenergiebranche in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller DieNetzanbindungderOffshore-WindparksstellteinezentraleHerausforderungbeiderNutzungdieserneuenTechnologiedar.EinwesentlichesProblem bestehtdarin,dassdietennettsogmbh (TenneT)alsderfürdieAnbindung derdeutschenoffshore-windparkszuständigeübertragungsnetzbetreiberin DeutschlandnacheigenerAussagenichtüberdieerforderlichenFinanzmittel verfügt,umdiegesetzlichenverpflichtungenausdemerneuerbare-energien- Gesetzzuerfüllen.NachderEntscheidungderBundesnetzagentur,demUnternehmendieZertifizierungzuverweigern,zeigtsich,dasswesentlicheVoraussetzungenfehlen,umdievonderBundesregierungaufgestelltenAusbauziele fürdieoffshore-windenergievon10gigawattinstallierterleistungbiszum Jahr 2020 zu erreichen. Hinzukommt,dassnachderzeitigerRechtslageauchdieHaftungfürdiedurch dieverzögerungenentstehendenmehrkostenundertragsausfällebislangnicht klargeregeltist.diesbleibtnichtohnefolgenfürdiebereitschaftvonwindparkbetreibern,bankenundinvestoren,weiterindiesessegmentzuinvestieren,wiediejüngstenankündigungenvonenbwenergiebaden-württemberg AG,RWEAGunddemdänischenEnergieversorgerDONGEnergyzeigen, ihre Offshore-Projekte vorerst zu stoppen. DasHaftungsproblemdesseeseitigenNetzanschlussesistbezeichnendfürdie derzeitinsgesamtunsicherenrahmenbedingungenimoffshore-bereich.die Bundesregierungistaufgefordert,aufdieseEntwicklungzureagieren,kommt dochderoffshore-windenergiebeiderumsetzungderenergiewendeeine wesentliche Bedeutung zu. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 20. Dezember 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheAuswirkungenhatdieEntscheidungderBundesnetzagentur,der TenneTTSOGmbHdieZertifizierungzuverweigern,nachEinschätzung derbundesregierungaufderenzukünftigerollealseinervonvierübertragungsnetzbetreibernindeutschlandundaufdierealisierungdernetzanbindungen von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee? ImRahmeneinesZertifizierungsverfahrenswirdnach 4adesEnergiewirtschaftsgesetzes (EnWG)festgestellt,obeinTransportnetzbetreiberentsprechend dervorgabender 8oder9EnWGoderder 10bis10eEnWGorganisiertist unddieseerfüllt.dieentscheidungderbundesnetzagenturdokumentiert,dass dieantragstellerinzudiesemzeitpunktnichtsämtlichevoraussetzungenfür einepositivezertifizierungnachweisenkonnte.auswirkungenaufdieberechtigungzurbetriebsführungsindmitderversagungderzertifizierungnicht verbunden.dieversagungderzertifizierunghatauchkeineauswirkungenauf die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen der TenneT TSO GmbH. 2.WelcheSchlüssewirddieBundesregierungausderEntscheidungder Bundesnetzagenturziehen,wennesdarumgeht,eineLösungfürdiezur ErreichungderEnergiewende-ZieleentscheidendeFrageeinerausreichenden Finanzausstattung der Übertragungsnetzbetreiber zu finden? GrundsätzlichistesAufgabederAnteilseignereinesÜbertragungsnetzbetreibers,diesemdienotwendigeFinanzausstattungfürdiewirtschaftlicheTätigkeit unddieerfüllungdergesetzlichenverpflichtungzurverfügungzustellenoder gegebenenfalls Änderungen in der Eigentümerstruktur herbeizuführen. DerDeutscheBundestaghatam29.November2012eineNovelledesEnWG zurregelungderhaftungbeiderherstellungunddembetriebderanbindungsleitungenvonoffshore-windparksundeinensystemwechseldurcheinführungeinesoffshore-netzentwicklungsplansbeschlossen.damitwirdmehr PlanbarkeitundsomitVerlässlichkeitbeimAusbaudesOffshore-NetzesgeschaffenundbestimmteInvestitionshemmnissewerdenabgebaut.DieBundesregierungistzuversichtlich,dassdurchdieseRegelungendieInvestorensuche erleichtertwirdundinsofernmöglichenfinanzierungsproblemenentgegengewirkt werden kann. 3.WelchederbislanggeplantenOffshore-Windparksinderdeutschen NordseesindnachKenntnisderBundesregierungaktuellgefährdet,undin welchenfällenistdiesaufproblemebeidernetzanbindungzurückzuführen? DerBaueinesOffshore-WindparksisteineunternehmerischeEntscheidung, dieaufdergrundlageeinervielzahleinzelnerfaktorengetroffenwird.dabei spieltbeispielsweisedieerwarteterenditeeinesoffshore-windparksimvergleichzuinvestitioneninanderengeschäftsfelderneinerolle.diebundesregierungverfügtnichtüberdieunternehmensinterneninformationenumzu beurteilen,welchegründezuinvestitionenoderzumunterlassenvoninvestitionenführenbzw.geführthaben.mitdenjüngstenbeschlüssendesdeutschen BundestageszurRegelungderOffshore-HaftungsfrageundzudemSystemwechselimRegimederOffshore-NetzanbindungwerdendieBedingungenfür denbauvonoffshore-windparksinnord-undostseenocheinmaldeutlich verbessert.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11982 NachKenntnisderBundesregierungbelaufensichdieInvestitionenfüreinen Offshore-Windparkmit80Windenergieanlagenderzeitaufrund1,5Mrd.Euro. ÜberdieeinzelnenProjektständeundjeweiligenInvestitionenliegender Bundesregierung keine Informationen vor. 4.WelchesVolumenhabennachKenntnisderBundesregierungdiebereits getätigtenbzw.diefürdienochgeplantenoffshore-windparksweiterhin erforderlicheninvestitionenvonbetreiberfirmenbzw.genehmigungsinhabern? 5.WelcheMehrkostensinddurchdiebisherigenVerzögerungenbeiderNetzanbindungnachKenntnisderBundesregierungfürdieBetreiberbzw.die GenehmigungsinhabervonbestehendenundgeplantenOffshore-Windparks bisher entstanden (bitte nach Windparks aufschlüsseln)? EinegenaueundbelastbareAussageüberdieKostenbzw.Mehrkostenistnur aufdergrundlagederjeweiligenprojektspezifischenkalkulationenundverträgemöglich.dieseinformationensindinternaderunternehmenundder Bundesregierung nicht zugänglich. 6.WiestelltsichnachKenntnisderBundesregierungderderzeitigeProjektstatusfürdiegenehmigtenOffshore-WindparksinderdeutschenNord-und Ostsee dar? 7.WelchedieserOffshore-AnlagenwerdensichnachKenntnisderBundesregierungzeitlichverzögern,undbiswannistindiesenFällenderzeitmit einer Fertigstellung zu rechnen? DieFragen6und7werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiegenauenTerminefürdieFertigstellungderOffshore-Windparkslassensich nuranhandunternehmensinternerdatenfestlegen,zudenenderbundesregierung keine zuverlässigen Informationen vorliegen. DerzeitbefindensichfünfOffshore-WindparksimBau.ZahlreicheOffshore- Windparksbefindensichinmehroderwenigerfortgeschrittener.DieOffshore-WindparksundihrProjektstatussindinderfolgenden Tabelle dargestellt: Offshore-Windparks in AWZ Genehmigte Windparks (Projektbezeichnung: Hauptbetreiber in der AWZ) Alpha ventus EWE Bard Offshore 1 Bard Borkum West II Trianel Meerwind Süd/Ost Blackstone Nordsee Ost RWE Projektstatus Im Probebetrieb Im Bau Im Bau Im Bau Im Bau

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Genehmigte Windparks (Projektbezeichnung: Hauptbetreiber in der AWZ) Projektstatus GlobalTech I Im Bau Stadtwerke München u. a. Albatros / FiT Strabag Amrumbank West fortgeschritten EON Borkum Riffgrund 1 fortgeschritten DONG Borkum Riffgrund 2 fortgeschritten DONG Borkum Riffgrund West DONG Gode Wind 2 fortgeschritten DONG Dan Tysk fortgeschritten Vattenfall Delta Nordsee 1 EON Delta Nordsee 2 EON Deutsche Bucht fortgeschritten Windreich EnBW He dreiht EnBW EnBW Hohe See EnBW Butendiek WPD Gode Wind 1 DONG Innogy Nordsee 1 RWE MEG Offshore I Windreich Nördlicher Grund Blackstone Sandbank 24 Vattenfall Veja Mate Bard EnBW Windpark Baltic 2 fortgeschritten Arkona Becken Südost EON Wikinger

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11982 Offshore-Windparks im Küstenmeer Genehmigte Windparks (Projektbezeichnung: Hauptbetreiber im Küstenmeer) Riffgatt EWE Baltic 1 EnBW Projektstatus Im Bau In Betrieb Nordergründe 8.InwelchenFällenisteinStoppbereitslaufenderPlanungenfürOffshore- WindparksnachKenntnisderBundesregierungauffehlendeZusagenfür einen Netzanschluss oder ungeklärte rechtliche Fragen zurückzuführen? DieGründe,warumeinUnternehmeneinInvestitionsprojektnichtweiterverfolgt,könnenvielfältigesein.BelastbareAussagendazuwärennuraufder BasisunternehmensinternerKalkulationenmöglich,diederBundesregierung nichtvorliegen.esistjedochdavonauszugehen,dassdienetzanschlusszusage fürdievorhabenträgerundmöglicheinvestorenvonessentiellerbedeutungist. 9.WelcheOffshore-ProjektewerdennachKenntnisderBundesregierung aufgrundvonproblemenbeidernetzanbindungmitverminderterleistungansnetzgehen,undinwelchenfällensollenfürdiestromeinspeisungnetzkapazitätengenutztwerden,diezunächstfürjetztverzögerte Vorhaben vorgesehen waren? ObundwelcheOffshore-WindparksmöglicherweisenurmitverminderterLeistungansNetzgehenkönnen,istvoneinerVielzahlunvorhersehbarerFaktoren abhängigundauchnuranhandinternerdatenbeschreibbar,zudenender BundesregierungkeineInformationenvorliegen.DieEntscheidungüberdie NutzungvonNetzkapazitäten,diezunächstfürjetztverzögerteVorhabenvorgesehenwarenodersogenannteInterimsverbindungen,kannvondenBetroffenennurimEinzelfallundunterBerücksichtigungderentstehendenKostengetroffenwerden.PlanungenzusogenanntenInterimsanbindungen,beidenen aufgrundvonbauverzögerungenbeieinemoffshore-windparkdiezunächst nichtinanspruchgenommeneanschlusskapazitäteinemanderenoffshore- WindparkinterimsweisezurVerfügunggestelltwird,sindderBundesregierung inzweifällenbekannt.hierbeihandeltessichumdeninterimsweisenanschlussderoffshore-windparksglobaltech1anborwin1unddeninterimsweisen Anschluss des Offshore-Windparks Deutsche Bucht an BorWin WelchederbeantragtenOffshore-Projekte,fürdieeineErrichtungsgenehmigungbesteht,werdenderzeitnachKenntnisderBundesregierung tatsächlich geplant, und in welchen Fällen ruht die Planung? AuchderFortgangdesPlanungsprozessesistnuranhandvoninternenDatenim Detailzubeurteilen,diederBundesregierungnichtvorliegen.DasBundesamt fürseeschifffahrtundhydrographieprüftdenfortgangderplanungenüberso genanntemeilensteineab.bezüglichdesprojektstatuswirdaufdieantwortzu Frage7 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.GibtesFälle,indenendieGenehmigungfürOffshore-Windparkszurückgegebenwurde,undwennja,wiewurdediesjeweilsvondenAntragstellern begründet? EsgibtkeineFälle,indeneneineGenehmigungfürOffshore-Windparkszurückgegeben wurde. 12.WelchederbereitsgenehmigtenSee-undLandkabelzurNetzanbindung deroffshore-windparkswurdenbislangnichtodermitverzögerungrealisiert,undwelchegründegibtesdafürnachinformationenderbundesregierung? 13.WelcheWindpark-ProjekteaufSeesinddavonbetroffen,undwelcheLeitungskapazität haben diese? DieFragen12und13werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerzeitsindlediglichdieNetzanbindungsleitungdesOffshore-Windparksalpha ventusunddieclusteranbindungborwin1inbetrieb.dierealisierungweiterernetzanbindungsleitungenbisende2012istnichtvorgesehen.füreinigederzeitgeplanteoderimbaubefindlicheanbindungsleitungenhattennetvoraussichtlicheverzögerungenumeinigewenigemonatebiszu24monatengemeldet.ursachefürdieverspätungensindunteranderemproblemedergeneralunternehmerdesnetzbetreiberstennethinsichtlichdesignundfertigungder PlattformenfürdieNetzanbindungssysteme.DerzeitistjedochkeineAussage möglich,inwieweitdieseverzögerungenzuentschädigungszahlungenanoffshore-windparksführenwerden.diesliegtunteranderemdaran,dassauch Investoren von Offshore-Windparks Bauverzögerungen angekündigt haben. Stand der Offshore-Netzanschlüsse und angebundene Offshore-Windparks Offshore-NetzanschlussOffshore-Windpark Projekt Geplante Verzögerungen Projekt (Kapazität in MW) (Kapazität in MW) Inbetriebnahme zu befürchten BorWin2 (800)Q1/2015Ja Global Tech (400) Veja Mate (400) DolWin1 (800) Q1/2014Ja Borkum West 2 (400) MEG Offshore (400) DolWin2 (900) Q1/2015im Zeitplan Godewind 1 (332) Godewind 2 (252) Innogy Nordsee 1 (332) HelWin1 (576) Q4/2014Ja Nordsee Ost (288) Meerwind Süd/Ost (288) HelWin2 Q1/2015im Zeitplan Amrumbank West (288) (690) SylWin1 (864) Q3/2014Ja Dan Tysk (288) Butendiek (288) Sandbank (288) Riffgat (108)Q1/2013JaRiffgat Nordergründe (111)2014im ZeitplanNordergründe

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheUnternehmenliefernnachKenntnisderBundesregierungderzeit diefürdennetzanschlussnotwendigenkomponentenwiehgü-kabel (HGÜ:Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung)undUmspannstationen,undwelcheEntwicklungerwartetsieindemMarktsegmentderZulieferer? DerzeiterrichtenABBundSiemensalsGeneralunternehmerOffshore-HGÜ- Netzanbindungssysteme.DerABB-KonzernstelltnebendenKonverternauch diehgü-kabelselbsther;siemensbeziehtdieerforderlichenhgü-kabelvon Prysmian. AktuellwirdmitAlstomderEintritteinesdrittenAnbietersindenMarktfür HGÜ-Anbindungssystemeerwartet;derAlstom-KonzernbesitztwieSiemens keine eigene Produktion von HGÜ-Kabeln. ÜberdiedreigenanntenHerstellervonKonverternhinaussindnachderzeitigemKenntnisstandkeineweiterenAnbieterinSicht.BeiHGÜ-Kabelnistdas Hinzutreten von ein bis zwei weiteren Anbietern in naher Zukunft absehbar. 15.WiestelltsichnachInformationenderBundesregierungdasInvestitionsvolumenderKabelherstellersowiederZulieferbetriebebeiderUmsetzungderNetzanbindungvonOffshore-Windparksdar,undwelche KenntnishatsiehinsichtlichderwirtschaftlichenFolgenderVerzögerungen bei der Netzanbindung für diese Unternehmen? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassderMarkteintrittweitererHersteller vonhgü-kabelnmitnichtunerheblichenkostenfürforschungs-undentwicklungsarbeitverbundenist.dastatsächlicheinvestitionsvolumenderbestehendenkabelherstellersowiederzulieferbetriebeistderbundesregierung nicht bekannt. DerBundesregierungistderzeitnichtbekannt,dasssichdieVerzögerungender NetzanbindungennegativaufdieHerstellervonHGÜ-Kabelnauswirken.Als einengpassbeidenhgü-offshore-anbindungssystemenstellensichderzeit die Konverterplattformen auf See heraus. 16.WiestelltsichnachInformationenderBundesregierungdasInvestitionsvolumenderHerstellerbzw.ZulieferervonOffshore-Umspannstationen sowielandstationenbeiderumsetzungdernetzanbindungvonoffshore-windparksdar,undwelchekenntnishatsiehinsichtlichderwirtschaftlichenfolgenderverzögerungenbeidernetzanbindungfürdiese Unternehmen? DiebeidenHGÜ-Offshore-NetzanbindungenzurAnwendungkommendeHochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik (VSC-HVDC)istmiterheblichen Forschungs-undEntwicklungskostenverbunden,wasinsbesonderedenMarkteintritt neuer Anbieter erheblich erschwert. DieHerstellervonKonverternführendiebishervomÜbertragungsnetzbetreiber beauftragtennetzanbindungenalsgeneralunternehmeraus.sichgegebenenfalls ergebende Verzögerungen führen zu Vertragsstrafen des Generalunternehmers.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WiebegründetdieBundesregierungdieinderNovelledesEnergiewirtschaftsgesetzes (EnWG)formulierteBedingung,wonachderNachweis derbetriebsbereitschafteinesumspannwerkesvonoffshore-windparks dievoraussetzungfüreinenanspruchaufentschädigungszahlungen ( 17eAbsatz2EnWG)darstellt,obwohleinsolchesUmspannwerküber diegesamtedauerbiszurnetzanbindungmittelsdieselgeneratorenmit StromversorgtwerdenmussunddiesausökonomischenundökologischenErwägungenproblematischist,undmitwelchenAufwendungenfür dieoffshore-windparkbetreiberrechnetsie (bittenachanzahlderparks, durchschnittlichemdieselverbrauchpromonatundpark,geschätztem CO 2 -AusstoßderDieselgeneratorenproMonatundParkaufschlüsseln)? GrundsätzlichkanneinOffshore-WindparkeineEinspeisevergütungnurerhalten,wennerselbstauchbetriebsbereitundinBetriebgenommenist.Indem vomdeutschenbundestagbeschlossenendrittengesetzzurneuregelung energiewirtschaftsrechtlichervorschriftenistdavonabgesehenworden,dass derwindpark beiabsehbarerverzögerungdesnetzanschlusses vollständig errichtetseinmuss,umentschädigungsberechtigtzusein.damitsollenunnötigeunterhaltungskostenbeidenwindenergieanlagenfürdiebetreibervon Offshore-Windparksvermiedenwerden.UmMissbrauchzuvermeiden,musste gleichwohlgesetzgeberischvorsorgegetroffenwerden,dassmithinreichender Sicherheitdavonauszugehenist,dassderWindparküberhaupterrichtetwird unddasserzudemzeitpunkt,fürdenereinenetzanbindungszusageerhalten hatte,aucheinspeisebereitgewesenwäre.diesesicherheitensindvorallem deshalbnotwendig,weildiestromkundenüberdieoffshore-umlagedie Entschädigungszahlungenfinanzieren.DadieparkinterneVerkabelung,einschließlichderparkseitigenUmspannanlage,einenEngpassbeiderErrichtung vonwindparksdarstellt (z.b.verfügbarkeitvonerrichterschiffen)undzudem beispielsweiseimvergleichzudenwindturbinen relativwenigwartungsintensivist,wurdevoneinerentlastungderoffshore-windparkbetreibervon derverpflichtungzurerrichtungderparkinternenumspannanlageabgesehen. EsstehtdemOffshore-Windparkbetreiberjedochfrei,eventuelleWartungskostengegebenenfallsdurchAnpassungbeziehungsweiseVerschiebungdes eigenenbauplanszuvermeiden.inwelchemumfangdenoffshore-windparkbetreiberntatsächlichkostenfürwartungsaufwendungenentstehen,istder Bundesregierungnichtbekannt.DerDieselverbrauchundderCO 2 -Ausstoßder DieselgeneratorenproMonatundParkwerdenvondenzumEinsatzkommendenDieselaggregatenabhängenundkönnenvonderBundesregierungnichtbeurteilt werden. 18.InwelchemUmfanggehtdieBundesregierungvordemHintergrundder NetzanschlussproblematikvoneinemVerlustvonArbeitsplätzenbzw. einemnichtausgeschöpftenarbeitsplatzpotenzialaus,undwiestellen sich dabei die regionalen und sektoralen Effekte dar? DurchdasDritteGesetzzurNeuregelungenergiewirtschaftlicherVorschriften werdeninvestitionshindernisseabgebautundmehrplanbarkeitbeimoffshore- Ausbaugewährleistet.AufdieseWeisewirdaucheinegegebenenfallsdrohende GefährdungvonArbeitsplätzenaufgrundvonVerzögerungenbeimNetzanschluss von Offshore-Windparks vermieden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwieweitwirddieBundesregierungdeninderAnhörungdesAusschussesfürWirtschaftundTechnologiedesDeutschenBundestagesvonden geladenensachverständigengeäußertentechnischenundrechtlichen Problemen,diesichausdengeändertenHaftungsregelungenergeben, Rechnung tragen? DenStellungnahmenderSachverständigenausderAnhörungimAusschussfür WirtschaftundTechnologiedesDeutschenBundestageswurdeimparlamentarischen Verfahren so weit wie möglich Rechnung getragen. 20.WieerrechnetsichdievonderBundesregierunginihrerAntwortaufdie SchriftlicheFrage42desAbgeordnetenHans-JosefFellaufBundestagsdrucksache17/10737genannteSummevonrund1Mrd.Euro,dienach dementwurfeinesdrittengesetzeszurneuregelungenergiewirtschaftlichervorschriftenzumjetzigenzeitpunktvordemhintergrundverspäteternetzanbindungenanentschädigungszahlungenfürdiebetreibervon Offshore-Windparks zu erwarten sind? DieBundesregierungkanndengenauenUmfangderzuerwartendenEntschädigungszahlungenderzeitnichtbeziffern,dadieserimWesentlichendavonabhängt,inwelchemUmfangauchBauverzögerungenbeiderErrichtungvon Offshore-Windparksauftreten,obOffshore-Windparkbetreibertatsächlichdie EntschädigunginAnspruchnehmenundobmöglicheKostendurchSchadensminderungsmaßnahmenabgewendetoderreduziertwerdenkönnen.Dieim GesetzesentwurfderBundesregierunggenannteSummevonrund1Mrd.Euro beruht auf Kostenschätzungen der Branche. 21.MitwelchenzusätzlichenBelastungenfürdieVerbraucherinnenundVerbraucherinDeutschlandrechnetdieBundesregierung,wennderSelbstbehaltderÜbertragungsnetzbetreibernachdemWillenderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPkünftignurnochbei20Mio.Euro stattderbishergeplanten100mio.euroliegensollunddiedifferenz künftig über die Netzentgelte umgelegt werden kann? DiehöchstmöglichejährlicheZusatzbelastungfürdieVerbraucherinnenund Verbraucherbeträgt82,5Mio.Euro,wennmanbeieinfacherFahrlässigkeit stattder100mio.eurodeskabinettsentwurfdiehaftungsgrenzederübertragungsnetzbetreiberinhöhevon17,5mio.eurojeschadensereignisnach 17e EnWG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugrunde legt. ObdieseMehrbelastungtatsächlicheintritt,hängtvonderAnzahlderjährlichen Schadensereignisseab.JenachSchadenshäufigkeitkanngegenüberdem KabinettsentwurfaucheineMinderbelastungfürdieVerbraucherinnenund Verbraucherentstehen,dadermaximalejährlicheEigenanteildesÜbertragungsnetzbetreibersnach 17eEnWGindervomDeutschenBundestagbeschlossenen Fassung auf 110 Mio. Euro erhöht wurde. 22.GehtdieBundesregierungvordiesemHintergrunddavonaus,dassdie bisherigeoffshore-haftungsumlagefürstromkundeninhöhevon0,25 CentproKilowattstundeausreichendist,undwelcheDatenliegendieser Annahme zugrunde? DerzeitkanndieBundesregierungkeineAussagetreffen,inwelchemUmfang Entschädigungszahlungentatsächlichanfallenwerden.DieBemessungderEntschädigungsumlageorientiertsichanderUmlagenach 9desKraft-Wärme- Kopplungsgesetzes.VordemHintergrund,dassbeieinerUmlagegemäß 9des

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Kraft-Wärme-KoppelungsgesetzesinHöhevon0,25CentproKilowattstunde fürletztverbrauchermiteinerjährlichenstromabnahmebiszu100000kilowattstundendasgesamtaufkommencirca650mio.eurobeträgt,gehtdie Bundesregierungdavonaus,dassbeieinerEntschädigungsumlageinHöhevon 0,25CentproKilowattstundefürLetztverbrauchermiteinemjährlichenStromverbrauchbis1Mio.KilowattstundendasGesamtaufkommenausderEntschädigungsumlage deutlich mehr als 650 Mio. Euro beträgt. DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichdurchdenSystemwechselvon derbisherigenindividuellennetzanbindungszusagezumoffshore-netzentwicklungsplanschadenseintritteaufgrundvonverzögerungendernetzanbindungzukünftigreduzierenwerden.gleichermaßenwerdenerfahrungenmitder neuentechnologiezunehmen,sodassaufgrundeinerlernkurvevoraussichtlichauchmöglichestörungendernetzanbindungsleitungabnehmenwerden und zunehmend durch Versicherungen abgedeckt werden können. 23.MitwelchenKonsequenzenfürdieweitereEntwicklungderNetzanbindungvonOffshore-WindparksinDeutschlandrechnetdieBundesregierungbeieinerweiterenAbsenkungderGrenze,biszuderdieÜbertragungsnetzbetreiberhaften,undgehtsiedavonaus,dassdiebisherkalkulierte Haftungssumme in Höhe von rund 1 Mrd. Euro ausreichend ist? DieAbsenkungdesEigenbehaltsderÜbertragungsnetzbetreiberbeiSchadensfällenreduziertdasunternehmerischeRisikobeiderErrichtungunddenBetrieb vonanbindungsleitungenfüroffshore-windparksundverbessertsomitdie RahmenbedingungenfürmöglicheInvestoren.DieBegrenzungdesEigenanteilsderÜbertragungsnetzbetreiberhatkeineAuswirkungenaufdienach demgesetzesentwurfzuleistendenentschädigungenanoffshore-windparks. DieBundesregierungkannderzeitkeineAussagetreffen,inwelchemUmfang Entschädigungszahlungen tatsächlich anfallen werden. 24.WirddiesnachEinschätzungderBundesregierungzueinerzusätzlichen BelastungderStromkundeninDeutschlandführen,undwiebegründetsie ihre Haltung? HinsichtlichdermöglichenAuswirkungendervomDeutschenBundestagbeschlossenenÄnderungenzumBelastungsausgleichwirdaufdieAntwortzu Frage21 verwiesen. 25.IstderBundesregierungbekannt,dassdasimEnergiewirtschaftsgesetz neugeregeltenetzanschlussregimeeinschließlichdererstellungeines Offshore-NetzentwicklungsplansnachInformationenderFragesteller dazuführt,dassvielebetreibervonoffshore-windparksaufgrundder zeitlichenverzögerungennichtmehrunterdieregelndesbisende2017 befristetensogenanntenstauchungsmodellsnach 31Absatz3des Erneuerbare-Energien-Gesetzesfallen,undwennja,plantsieÄnderungen beim Stauchungsmodell? DerzeitsindkeinekurzfristigenÄnderungengeplant.MöglicheÄnderungen deserneuerbare-energien-gesetzes (EEG)werdenimRahmenderPlattform ErneuerbareEnergienunddesEEG-Dialogsdiskutiert.AufdieserGrundlage undaufgrundlagederergebnisseundempfehlungendeseeg-erfahrungsberichtswirddaseegreformiert.dereeg-erfahrungsberichtwirddem Deutschen Bundestag nach 65 EEG bis zum 31. Dezember 2014 vorgelegt.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheFolgenhabendieVerzögerungenbeiderNetzanbindungvonOffshore-WindparksfürdievonderBundesregierungbeiderFormulierung ihrer Energiewende-Ziele zugrunde gelegten Annahmen? 27.WirddieBundesregierungandemAusbauzielvon10GigawattinstallierterLeistungbiszumJahr2020festhalten,undwiebegründetsieihre Haltung? DieFragen26und27werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungsiehtsichaufgutemWeg,denAnteilerneuerbarer EnergienanderStromversorgungbisspätestenszumJahre2020aufmindestens 35 Prozent zu erhöhen, wie es in 1 Absatz 2 EEG vorgesehen ist. DieBundesregierunghältanihrenOffshore-Zielenfest,wiesieimEnergiekonzeptvom28.September2010vereinbartwurden,undverfolgtdiesegrundsätzlich weiter.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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