Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/1945 Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt Beschäftigungschancengesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/2321 Arbeitsmarktpolitik erfolgreich fortsetzen und ausbauen A. Problem DerdeutscheArbeitsmarkthatdieweltweiteFinanz-undWirtschaftskrisedes Jahres2009durchdenEinsatzarbeitsmarktpolitischerInstrumenterelativstabil überstanden.dazuhatbesondersdiekurzarbeitbeigetragen.diefolgender Krise dauern gleichwohl an. B. Lösung MitihremBeschäftigungschancengesetzwilldieBundesregierungzurSicherungundzurErschließungvonBeschäftigungsmöglichkeitenbeitragen.Das Gesetzsiehtvor,dieGeltungwesentlicherErstattungsregelungenderSozialversicherungsbeiträgebeiKurzarbeitunddererleichtertengesetzlichenVoraussetzungenfürKurzarbeitergeldzuverlängernsowieKonjunktur-undSaisonkurzarbeitergeldgleichzustellen.DarüberhinauswirddieRegelungzurFörderung derteilnahmeantransfermaßnahmenunddestransferkurzarbeitergeldesverbessert.auslandsbeschäftigtenundarbeitslosenexistenzgründernwirdweiterhindiemöglichkeiteingeräumt,sichindergesetzlichenarbeitslosenversicherung zu versichern. FernerbeabsichtigtdieBundesregierung,imkommendenJahralleArbeitsmarktinstrumentezuüberprüfen.BisdahinsollenbestimmteInstrumentebefristetverlängertwerden.DiessinddieEntgeltsicherungfürältereArbeitnehmer, dereingliederungszuschussfürältere,dieweiterbildungbeschäftigterälterer ArbeitnehmerinkleinenundmittlerenUnternehmen,dieerweiterteBerufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MitdenÄnderungenwirdklargestellt,dassdiebisherzum31.Dezember2010 befristeteerprobungszeitfürdenvermittlungsgutscheinumeinjahrverlängert wird.darüberhinaussollderanspruchaufeinenvermittlungsgutscheinbereits nacheinerarbeitslosigkeitvonsechswochenstattbishernachzweimonaten bestehen.darüberhinauswirdgeregelt,dassbeschäftigungenimrahmendes Modellprojekts Bürgerarbeit nichtderversicherungspflichtzurarbeitslosenversicherungunterliegen.damitwerdenfehlanreizezumaufbauneuerversicherungsansprücheaufarbeitslosengelddurchdieseformderöffentlichgeförderten Beschäftigung vermieden. DieFraktionderSPDwillmitihremAntragu.a.erreichen,dassKurzarbeitfür UnternehmeninkonjunkturellenSchwierigkeitenauchkünftigunterdengeltendenerleichtertenBedingungenmöglichist.DassollemitAusnahmedersogenanntenKonzernklauselunbefristetgelten.Vorgesehenistu.a.,dassKurzarbeitergeldunterbestimmtenVoraussetzungenmaximal36Monategezahltwerden kann.diesonderregelungenzurförderungvonweiterbildungwährendder Kurzarbeitsolltendanachunbefristetgelten.DarüberhinaussolleinQualitätssicherungsverfahren für Transfergesellschaften verankert werden. Zu Buchstabe a AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache17/1945ingeänderterFassungmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe b AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/2321mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionder SPDbeiStimmenthaltungderFraktionenDIELINKE.undBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN C. Alternativen Keine D. Kosten Zu Buchstabe a DurchdieEinführungeinerunbefristetenfreiwilligenWeiterversicherunginder Arbeitslosenversicherung,dieÄnderungenbeiTransfermaßnahmensowie Transferkurzarbeitergeld,dieVerlängerungderEntgeltsicherungfürältere ArbeitnehmerunddieverlängertenSonderregelungenbeimKurzarbeitergeldergebensichfürdieBundesagenturfürArbeit (BA)Mehrkostenvoninsgesamt rund690mio.euroindenjahren2011bis2014.dabeistehenindersumme MehrkostenindenJahren2011und2012EinsparungenindenJahren2013und 2014gegenüber.MinderausgabenbeimArbeitslosengeldinfolgederVermeidungvonArbeitslosigkeitinsbesonderedurchKurzarbeitwurdennichtberücksichtigt,dasieinihrerexaktenHöhenichtbezifferbarsind.Siedürftenabereinen großen Teil der Mehrausgaben kompensieren. ZudemergebensichzusätzlicheEinnahmenderSozialversicherungenvonrund 65Mio.Eurojährlichsowie ineinemgeringerenumfang nichtnäherbezifferbareminderausgabenfürbundundkommunenbeidergrundsicherungfür Arbeitsuchende.BeimAusbildungsbonuswerdenMehrausgabenbiszumJahr 2013einschließlichderAusfinanzierungbiszumJahr2017inHöhevonrund 18 Mio. Euro zulasten des Haushalts der BA veranschlagt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2454 DurchdieÄnderungzurVerlängerungderErprobungsdauerdesVermittlungsgutscheinsumeinJahrbiszum31.Dezember2011entstehenimHaushaltder BA fürdenrechtskreisdesdrittenbuchessozialgesetzbuch (SGBIII) und imhaushaltdesbundes fürdenrechtskreisdeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII) Mehrkostenvoninsgesamtrund80Mio.Euro.DieMehrkosten durchdieverkürzungderwartefristumzweiwochenbelaufensichaufschätzungsweise5mio.euro,dieüberwiegendimhaushaltderbundesagenturfür Arbeitanfallen.DaderVermittlungsgutscheinnurimErfolgsfallausgezahlt wird,stehendiesenausgabenunmittelbareinsparungenbeimarbeitslosengeld (SGB III) und beim Arbeitslosengeld II (SGB II) gegenüber. NebendenbeschriebenenÄnderungenwerdenweiteregesetzlicheRegelungen verändertbeziehungsweiseverlängert.diesebetreffenermessensleistungendes ZweitenundDrittenBuchesSozialgesetzbuch.AufwendungenfürdieseLeistungenwerdendadurchausgeglichen,dassandereErmessensleistungenimentsprechendenEingliederungstitelwenigerstarkinAnspruchgenommenwerden. Die Gesamtausgaben werden daher nicht erhöht. Zu Buchstabe b Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt. E. Bürokratiekosten MitderArbeitsuchendmeldungwirdfürBeziehervonTransferkurzarbeitergeld eineneueinformationspflichteingeführt.fürtransfergesellschaftenalsarbeitgeberwirdeinehalbjährlicheinformationspflichtabgeschafftundeinemonatlicheinformationspflichterweitert.imzusammenhangmitdenregelungenzum KurzarbeitergeldwerdenjeeinezusätzlicheundeinevereinfachteInformationspflichtfürdieWirtschaftbefristetverlängert.DurchdieweiterenRegelungen werden bestehende Informationspflichten befristet verlängert.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a)dengesetzentwurfaufdrucksache17/1945mitfolgendenmaßgaben,im Übrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt: d) Nach der Angabe zu 421t wird folgende Angabe eingefügt: 421uVersicherungsfreiheit von Bürgerarbeit. bb)derbisherigebuchstabedwirdbuchstabeeundwiefolgtgefasst: e) Nach der Angabe 434v wird folgende Angabe eingefügt: 434wBeschäftigungschancengesetz. b) Nummer 10 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: 1.sichdieBetriebsparteienimVorfeldderEntscheidungüber dieeinführungvontransfermaßnahmen,insbesondereim RahmenihrerVerhandlungenübereinendieIntegration derarbeitnehmerförderndeninteressenausgleichoder Sozialplannach 112desBetriebsverfassungsgesetzes, durch die Agentur für Arbeit beraten lassen,. bb)diebisherigennummern1bis4werdendienummern2bis5. c) Nummer 11 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4.sichvorderÜberleitungindiebetriebsorganisatorischeigenständigeEinheitausAnlassderBetriebsänderungbeider AgenturfürArbeitarbeitsuchendmeldetundaneinerarbeitsmarktlichzweckmäßigenMaßnahmezurFeststellungderEingliederungsaussichtenteilgenommenhat;könneninberechtigtenAusnahmefällentrotzMithilfederAgenturfürArbeitdie notwendigenfeststellungsmaßnahmennichtrechtzeitigdurchgeführtwerden,sinddieseimunmittelbarenanschlussandie Überleitung innerhalb eines Monats nachzuholen. d) Nach Nummer 16 wird folgende Nummer 16a eingefügt: 16a. 373 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort drei durch das Wort fünf ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: FürdieGruppederöffentlichenKörperschaftenkönnendie MitgliederdesVerwaltungsrates,dieaufVorschlagderBundesregierung,unddieMitgliederdesVerwaltungsrates,die aufvorschlagdesbundesratesindenverwaltungsratberufen wordensind,jeweilszweiunddasmitglied,dasaufvorschlag derkommunalenspitzenverbändeindenverwaltungsratberufen worden ist, einen Stellvertreter benennen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2454 e) Nach Nummer 18 wird folgende Nummer 18a eingefügt: 18a. 421g wird wie folgt geändert: a)inabsatz1satz1werdendieworte zweimonate durchdie Worte sechs Wochen ersetzt. b)inabsatz4satz1wirddieangabe 2010 durchdieangabe 2011 ersetzt. f) Nach Nummer 22 wird folgende Nummer 22a eingefügt: 22a. Nach 421t wird folgender 421u eingefügt: 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit VersicherungsfreisindPersonenineinerBeschäftigung,dieim RahmeneinesModellprojekts Bürgerarbeit aufdergrundlage desinteressenbekundungsverfahrensdesbundesministeriums fürarbeitundsozialeszurdurchführungvonmodellprojekten Bürgerarbeit vom19.april2010 (BAnz.S.1541)durchZuwendungendesBundesgefördertwird.DieseRegelungtrittam 31. Dezember 2014 außer Kraft. g) Nach Nummer 22a wird folgende Nummer 22b eingefügt: 22b.In 434nAbsatz2wirddieAngabe 2010 durchdieangabe 2012 ersetzt. h)innummer23wirddieangabe 434t durchdieangabe 434v und jeweils die Angabe 434u durch die Angabe 434w ersetzt. 2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt: Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch DasZweiteBuchSozialgesetzbuch GrundsicherungfürArbeitsuchende (Artikel1desGesetzesvom24.Dezember2003,BGBl.IS.2954, 2955),daszuletztdurch [ ] (BGBl.IS. [ ])geändertwordenist,wird wie folgt geändert: 1.InderInhaltsübersichtwirdindenAngabenzuden 31und32jeweils das Wort Absenkung durch das Wort Minderung ersetzt wird wie folgt geändert: a)inderüberschriftwirddaswort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt. b)absatz1satz1 wird wie folgt geändert: aa)imsatzteilvornummer1wirddaswort abgesenkt durchdas Wort gemindert ersetzt. bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aaa)inbuchstabecwirddieangabe 16a durchdieangabe 16e ersetzt. bbb)inbuchstabedwirddieangabe 16Abs.3Satz2 durch die Angabe 16dSatz2 ersetzt. c)inabsatz2wirddaswort ihr durchdaswort ihm unddaswort abgesenkt durch das Wort gemindert ersetzt. d)inabsatz3satz3wirddaswort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdendiewörter diedas15.lebensjahr,jedoch nochnichtdas25.lebensjahrvollendethaben, durchdiewörter diedas25.lebensjahrnochnichtvollendethaben, ersetzt. bb)insatz3wirddaswort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt. f) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa)insatz1wirdjeweilsdaswort Absenkung durchdaswort Minderung unddaswort Wirkung durchdaswort Beginn ersetzt. bb)insatz2wirddaswort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt. cc)insatz3werdendiewörter diedas15.lebensjahr,jedoch nochnichtdas25.lebensjahrvollendethaben, durchdiewörter diedas25.lebensjahrnochnichtvollendethaben, sowie das Wort Absenkung durch das Wort Minderung ersetzt. dd)insatz4wirddaswort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt. 3.InderÜberschriftzu 32wirddasWort Absenkung durchdaswort Minderung ersetzt. 3. Artikel 4 wird wie folgt gefasst: Artikel 4 Inkrafttreten (1)DiesesGesetztrittvorbehaltlichderAbsätze2und3am 1.Januar2011 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 16a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 22b tritt am 1. November 2010 in Kraft. ; b) den Antrag auf Drucksache 17/2321 abzulehnen. Berlin, den 7. Juli 2010 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Katja KippingPaul Lehrieder VorsitzendeBerichterstatter

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2454 Bericht des Abgeordneten Paul Lehrieder A. Allgemeiner Teil I.Überweisung 1.Überweisung DerGesetzentwurfaufDrucksache17/1945istinder 49.SitzungdesDeutschenBundestagesam17.Juni2010an denausschussfürarbeitundsozialeszurfederführenden BeratungundandenHaushaltsausschuss,denAusschussfür WirtschaftundTechnologiesowieandenAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendzurMitberatungüberwiesenworden.DerHaushaltsausschussbefasstsichmitder Vorlage außerdem gemäß 96 GO. DerAntragaufDrucksache17/2321istinder51.Sitzung desdeutschenbundestagesam1.juli2010andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatung undandenrechtsausschuss,denhaushaltsausschuss,den AusschussfürWirtschaftundTechnologie,denAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugend,denausschussfür GesundheitsowiedenAusschussfürBildung,Forschung undtechnikfolgenabschätzungzurmitberatungüberwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerHaushaltsausschuss,derAusschussfürWirtschaft undtechnologiesowiederausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendhabendengesetzentwurfauf Drucksache17/1945inihrenSitzungenam7.Juli2010beratenundübereinstimmendmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.demDeutschenBundestag dieannahmedesgesetzentwurfsaufdrucksache17/1945 in der vom Ausschuss geänderten Fassung empfohlen. Zu Buchstabe b DerRechtsausschuss,derHaushaltsausschuss,derAusschussfürWirtschaftundTechnologie,derAusschussfür Familie,Senioren,FrauenundJugend,derAusschussfür GesundheitsowiederAusschussfürBildung,Forschung undtechnikfolgenabschätzunghabendenantragauf Drucksache17/2321inihrenSitzungenam7.Juli2010beratenundübereinstimmendmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionder SPDbeiStimmenthaltungderFraktionenDIELINKE.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdemDeutschenBundestag dieablehnungdesantragsaufdrucksache17/2321empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a DurchdieweltweiteFinanz-undWirtschaftskrisegingdie ProduktioninDeutschland2009inbishernichtgekanntem Ausmaßzurück.DerArbeitsmarkthatsichtrotzdemalsrelativstabilerwiesen.DazuhatdieKurzarbeitwesentlichbeigetragen,dievomGesetzgeberzudiesemZweckbefristetattraktiverundmiterleichtertenBedingungenausgestattet wordenwar.dasbeschäftigungschancengesetzsollnundazubeitragen,denübergangvomkrisenmanagementzu einerphasemitwirtschafts-undbeschäftigungswachstum zumeistern.diesonderregelungenzurkurzarbeitwerden damitinwesentlichenteilenbiszum30.märz2011verlängert.damitsollauchdemumstandrechnunggetragenwerden,dassdieauswirkungenderwirtschaftskriseineinigen Wirtschaftszweigenerstjetztankommen.InanderenBereichensindstrukturelleAnpassungsprozessezuerwarten,die zupersonalabbauführen.dafürsolldasarbeitsförderungsrechtmitdentransferleistungenadäquatelösungenbieten. DieFörderungderTeilnahmeanTransfermaßnahmenund dastransferkurzarbeitergeldsollenmitdemgesetzentwurf optimiert werden. FernerwirdmitdemGesetzAuslandsbeschäftigtenund Arbeitslosen,dieeineselbständigeExistenzgründen,auch inzukunftdiemöglichkeiteingeräumt,sichaufantragund freiwilligindergesetzlichenarbeitslosenversicherungzu versichern.diesemöglichkeitwarmitdenarbeitsmarktreformenbefristetbiszum31.dezember2010eingeführt worden.bishermitdieserregelunggesammeltenerfahrungenwerdenberücksichtigtundu.a.dievorgesehenenbeiträge erhöht. MitdemBlickaufdiegeplanteÜberprüfungallerarbeitsmarktpolitischenInstrumenteimkommendenJahrbleiben bestimmteinstrumentebefristetinkraft.diessinddieentgeltsicherungfürälterearbeitnehmer,dereingliederungszuschussfürältere,dieweiterbildungbeschäftigterälterer ArbeitnehmerinkleinenundmittlerenUnternehmen (KMU), dieerweiterteberufsorientierungsowiederausbildungsbonus bei Insolvenz. MitdenÄnderungsanträgenwirdklargestellt,dassdiederzeitbiszum31.Dezember2010befristeteErprobungszeit fürdenvermittlungsgutscheinumeinjahrverlängertwird. DarüberhinaussollderAnspruchaufeinenVermittlungsgutscheinbereitsnacheinerArbeitslosigkeitvonsechs WochenstattbishernachzweiMonatenbestehen.Darüber hinauswirdgeregelt,dassbeschäftigungen,dieimrahmen einesmodellprojekts Bürgerarbeit ausgeübtwerden,nicht derversicherungspflichtzurarbeitslosenversicherung unterliegen.damitwürdenfehlanreizezumaufbauneuer VersicherungsansprücheaufArbeitslosengelddurchdiese Form der öffentlich geförderten Beschäftigung vermieden. Zu Buchstabe b DieFraktionderSPDstrebtan,dassKurzarbeitkünftigmit Ausnahmedersog.Konzernbetriebsklauselgenerellunter denaktuellgültigenerleichtertenbedingungenmöglichsein soll.eshabesichgezeigt,dassdieverbessertenkurzarbeiterregelungenvorbeschäftigungsabbauschützen.unternehmeninkonjunkturellenkrisensituationensolltendaherstets diemöglichkeitbekommen,anihrenarbeitskräftenfesthaltenzukönnen.diegefahrdesmissbrauchswerdeangesichts der Kosten auch für die Unternehmen überschätzt. WennderStellenabbaunichtvermiedenwerdenkönne, bräuchtendiebetroffeneneineneueberuflicheperspektive. EineLösungseiderWechselineineTransfergesellschaft,

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode umdurchqualifizierungdiearbeitsmarktchancensozialverträglichzuverbessern.diebildungvontransfergesellschaftensolltebeidrohendenmassenentlassungenerleichtertwerden.zusätzlichseienabermaßnahmenzur Qualitätssicherungnötig,wieAnforderungenandieQualifizierungdesPersonalsundNachweiseüberVermittlungserfolge. Dazu sei ein Zertifizierungsverfahren nötig. ImÜbergangzumAufschwungmüsstenbestimmtearbeitsmarktpolitischeInstrumentefortgeführtwerden.Dazugehört u.a.derbisjahresendebefristeteeingliederungszuschussfür Ältere.AuchdieEntgeltsicherungtragewesentlichzurSteigerungderErwerbsbeteiligungältererArbeitnehmerbei. DarüberhinaussolledieFörderungderWeiterbildungnach den 417und421tSGBIIIgenerellentfristetwerdensowie auchdieberufseinstiegsbegleitungundderausbildungsbonusfürjüngere.inderalten-undkrankenpflegeausbildungläuftendedesjahresdiebefristeteförderungdesdrittenausbildungsjahresdurchdiebundesagenturfürarbeit aus.diefraktionderspdfordert,dieseförderungzunächst bisende2011fortzusetzenundindieserzeitzwischenbund undländerneinetragfähigelösungzufinden.weitersolle diefreiwilligearbeitslosenversicherungentfristetundder ZugangzudieserVersicherunginsbesonderefürSelbständige verbessertwerden.dieberechnungdesarbeitslosengeldes sollekünftignichtmehrnachqualifikationsstufenerfolgen, sonderndasangepasstederbeitragsberechnungzugrundegelegte Einkommen als Bezugsbasis genommen werden. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungdes GesetzentwurfsaufDrucksache17/1945inseiner23.Sitzungam18.Juni2010aufgenommenunddieDurchführung eineröffentlichenanhörungbeschlossen.diesefandinder 28. Sitzung am 5. Juli 2010 statt. DieTeilnehmerderAnhörunghabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache 17(11)231neu zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA) Arbeitgeberverband Gesamtmetall Deutscher Journalisten-Verband e. V. Bundesagentur für Arbeit (BA) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Institut der deutschen Wirtschaft Köln Bundesrechnungshof Prof. Dr. Matthias Knuth Roland Kohsiek. DerDeutscheGewerkschaftsbund (DGB)begrüßt,dass dergesetzgeberdaskurzarbeitergeldwieauchdiefreiwilligearbeitslosenversicherungverlängernbzw.entfristen werde.beideänderungenseiennotwendig,umdenbeteiligtenplanungssicherheitzugebenunddementstehenvon Arbeitslosigkeitvorzubeugen.AllerdingssolltendieSonderregelungenzumKurzarbeitergeldbesserbiszum30.Juni 2012verlängertwerden.AuchdiesogenannteKonzernklauselsollebeibehaltenwerden,damitesnichtzueiner UngleichbehandlungvonUnternehmenkomme.Darüber hinaussollemanmitdergesetzesänderungdieübergangsregelunghinsichtlichdervollständigeneinbeziehungdes GerüstbauerhandwerksindasSystemdesSaison-Kurzarbeitergeldesentfristen.Kritisiertwird,dassdievorgesehene BeitragserhöhungbeiderfreiwilligenVersicherungviele SelbstständigeanderVersicherunghindernkönne,fürdie BeiträgeindieserHöhenichtbezahlbarseien.Damitbestehe dasrisiko,dassmangeradediejenigennichterreiche,die dieversicherungbesondersbenötigten.derdgbschlägt deswegenvor,dieübergangszeitfürneugründerzuverlängern.dieleistungsunterschiedebeiderzahlungvon ArbeitslosengeldnachderQualifikationseienbeiSelbstständigennichtbegründbar.BeigleichenBeiträgensolle mandahereinheitlichgleicheleistungenzahlen.derdgb fordert,zurabmilderungderkrisenfolgendierahmenfrist fürdenanspruchaufarbeitslosengeldwiederaufdreijahre zuverlängernundeinbefristetesüberbrückungsgeldnach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes einzuführen. DieIndustriegewerkschaftMetall (IGMetall)siehtdie KurzarbeitalsdaszentraleInstrumentzurbeschäftigungspolitischenBewältigungderWirtschaftskriseindenJahren 2009und2010an.DaherseidiegeplanteVerlängerungder wesentlichenerstattungsregelungenbiszum31.märz2012 zubegrüßen.zuprüfenseidarüberhinauseinegenerelle Entfristung.RegelungenzumTransferwürdenaufgrundder KombinationausKrisenfolgenundStrukturwandelinden kommendenjahrendeutlichanbedeutunggewinnen.hier seienregelungenfürhöherequalität,mehrtransparenzund einebesserezusammenarbeitzwischenagenturenund Transferträgernzubegrüßen.DieIGMetalllehntdiegeplanteparalleleDurchführungderVermittlungdurchdiejeweiligeAgenturab.HierdurchwürdendieschonheuteerfolgreichpraktiziertenTransferinstrumentesostarkverändert, dasstranfermodelleinzukunftpraktischkeinerollemehr spielenwürden.daswürdezulastenderbeschäftigten,der BetriebeundderregionalenArbeitsmärktegehen.AlsfraglichangesehenwirddieDurchführungderPotentialanalyse durchdieagenturen.nachvollziehbarseiesjedoch,dieförderung der Potentialanalysen im Regelfall zu streichen. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)verweistdarauf,dassderdeutscheArbeitsmarktinderWirtschafts-undFinanzkrise2009erstaunlich stabilgebliebensei.grunddafürseinebenderflexibilisierungderarbeitszeitwesentlichdiekurzarbeit.esseiangemessen,dieregelungenzurleichterennutzungvonkurzarbeitjetztbismärz2012zuverlängern.dashelfe Unternehmen,beidenendieFolgenderKriseerstverzögert ankämen.dassdasinstrumentderkurzarbeitweiterbenötigtwerde,zeigesichbesondersdaran,dasszuletztnochimmerfast700000beschäftigteinkonjunkturellerkurzarbeit gewesenseien.manmüsseauchberücksichtigen,dassdie KriseangesichtsderRisikenaufdenFinanzmärktenundden WährungsproblemeneinigerEU-Mitgliedstaatenfürden Arbeitsmarktnochnichtausgestandensei.DieBDAbedauertesaber,dassdiesogenannteKonzernklauselbeim Kurzarbeitergeldnichtebenfallsfortgeführtwerde.DenVorstoßdesBundesratesfüreinenVerzichtaufdiemindestens

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/2454 dreimonatigeunterbrechungzwischenzweibezugszeiten vonkurzarbeitergeldlehntdiebdaab.diesebelastung fürdiebeitragszahlerzurarbeitslosenversicherungseinicht zurechtfertigen.desweiterenunterstütztdiebdadiemit denänderungenbeimbeschäftigtentransferverbundene Zielrichtung,denEinsatzvonTransferkurzarbeitgeldund TransfermaßnahmenimSinnevonWirkungundWirtschaftlichkeitzuverbessern.DieseSteuerungdesEinsatzes arbeitsmarktpolitischerinstrumentehabezumverbesserten InstrumenteneinsatzzuGunstenderBetroffenenundzugeringerenKostenfürdieBeitragszahlergeführt.DieVerlängerungderMöglichkeitzurfreiwilligenWeiterversicherung inderarbeitslosenversicherungfürselbstständigeundauslandsbeschäftigte wird als Ausnahmeregelung akzeptiert. DerArbeitgeberverbandGesamtmetallunterstütztden EntwurfderBundesregierungdesBeschäftigungschancengesetzes.ErermöglicheeinesituationsgerechteReaktionauf diekrisenfolgenindeneinzelnenmetall-undelektro-unternehmen.dafürseiessachgerecht,dassauchinunternehmen mitspäterenkrisenfolgendiesozialversicherungsbeiträge beikurzarbeitbisinsjahr2012erstattetwürden.diefirmen hättenbishervielinvestiert,umihrqualifiziertespersonalzu halten.beieinemauslaufendererstattungsregelungen drohtenentlassungen.imeinzelnensprichtsichderverband darüberhinausbesondersfüreinesynchronisationderbestehendenregelungenzurbezugsdauerdeskurzarbeitergeldes unddererstattungdersozialversicherungsbeiträgebeikurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit aus. DerDeutscheJournalisten-Verbande.V.siehtinderVerlängerungderRegelungenzurfreiwilligenArbeitslosenversicherung ( 28aSGBIII)einenwichtigenSchrittzur GewährleistungdersozialenSicherheitvonSelbständigen. AllerdingswerdemitdenneuenBeitragsregelungendieBelastungsgrenzefürExistenzgründerwieauchfürdieübrigen Versichertenüberschritten.BeidenExistenzgründernkommehinzu,dassderermäßigteBeitragssatzfüreinenzu kurzenzeitraumgewährtwerde.dermindestzeitraumbiszu einererfolgreichenexistenzgründungunddamitbiszu einemstabileneinkommenliegeimschnittbeidreijahren. DarüberhinauserscheinedieRegelungalsnichtzweckmäßig,wonacheinVersicherternurzweimalAnsprüchegeltend machen könne. DieBundesagenturfürArbeit (BA)begrüßtdieEntfristungderRegelungzurfreiwilligenWeiterversicherunginder ArbeitslosenversicherungfürSelbständigeundAuslandsbeschäftigte.ZurVorversicherungszeitwerdediebisherige RechtsanwendungklargestelltundderZugangflexiblergestaltet.MitdemRuhenundderKündigungsmöglichkeitder AntragspflichtversicherungwerdediebisherigeVerwaltungspraxisgesetzlichverankertundeineGesetzeslückegeschlossen.GegendieAusweitungderAusschlussfristvoneinem aufdreimonatebestündenkeinebedenken.darüberhinaus würdenbestimmtemitnahmeeffekteausgeschlossenundmit deränderungderbeitragspflichtigeneinnahmeeinebessere Beitragsgerechtigkeiterreicht.AllerdingsrechnedieBAnur mitrund160000antragstellernstattderimgesetzentwurf veranschlagten begrüßtwirdauchdiefestlegung einesbetreuungsschlüsselsvon1:50,dereinsatzvonqualifiziertempersonalunddieanwendungvonanreizsystemen zurarbeitsaufnahmeimzugederänderungvonartikel1 Nummer11 216SGBIII (Transferkurzarbeitergeld)sowie diefestlegungbundeseinheitlicherkriterienfürdiebetrieblichenvoraussetzungendestransfer-kurzarbeitergeldes. NichtbefürwortetwirddieVerlängerungdesEingliederungszuschussesfürÄltere.DieBAfavorisieredieZusammenlegungderverschiedenenEingliederungszuschüssezu einerleistungmitvariablerförderhöheund-dauer,sodass imeinzelfalldasvermittlungshemmnisunddererforderliche Aufwand maßgeblich seien. DasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschung (IAB)beurteiltdieEntfristungderfreiwilligenWeiterversicherungalsüberwiegendpositivundsinnvoll.Auchdie FörderungderWeiterbildungältererundgeringqualifizierter PersoneninBeschäftigungerscheinenachaktuellemForschungsstandempfehlenswert.DieVerlängerungderAnwendbarkeitderRegelnfürdiezurVerfügungstehendenInstrumenteseideshalbnachvollziehbar.ZurKurzarbeit: DieseseiauchdurchdiekrisenbedingtattraktivereAusgestaltungimJahr2009deutlichstärkerinAnspruchgenommenwordenalsinderVergangenheit.Hervorzuhebenseidie BefristungderNeuregelungenzurKurzarbeitmitBlickauf diebestehendeausnahmesituation.innormalenkonjunkturellenzeitenerschienendievorhergeltendenregelungenals ausreichend,umbetriebeineinertemporärennotlagezuunterstützen.dennbeizustarkenunddauerhaftnutzbaren staatlichenhilfsmaßnahmenbestehegenerelldiegefahr, nichtmehrmarktfähigearbeitsplätzekünstlichzuerhalten undsodenstrukturwandelzubremsen.durchdievolleerstattungdersozialversicherungsbeiträgebeiqualifizierungsmaßnahmenwährendderkurzarbeitseieinzusätzlicheranreizfürdieinanspruchnahmegesetztworden.dieregelung habe bisher jedoch nur langsam Wirkungen entfalte. DasInstitutderdeutschenWirtschaftKölnkommtzu demschluss,dassdiekurzarbeitalsinstrumentderbeschäftigungssicherungauchindiesemundimnächstenjahrgebrauchtwerde.eineverteuerungderkurzarbeitwürdedie ArbeitskostenderUnternehmennochweitererhöhenundes ihnenerschweren,denlohnstückkostenanstiegdurcheine SchließungderOutputlückezukompensieren.Daherseidie Initiativezubegrüßen,diebewährtenerleichtertenRegeln zurnutzungvonkurzarbeitvorerstbeizubehalten.gleichzeitigseisicherzustellen,dasssichdaskurzarbeitergeld nichtzueinerdauerhaftenverlängerungvonlohnersatzleistungenentwickele.diebefristungdererstattungsregelungenbismärz2012gebeeinklaressignal,dassnachbeendigungderkrisedieprivilegierungderkurzarbeitbeendet werde.mitdenänderungenbeimtransferkurzarbeitergeld schießedergesetzgeberaberüberdaszielhinaus,auch wenneinehohequalitätbeiderbetreuungvonkurzarbeitergeld-empfängerngewährleistetwerdenmüsse.den TransfergesellschaftenwürdenumfangreicheAuflagengemacht,dievermutlicheherzumehrVerwaltungsaufwandals zueinerbesserenbetreuungführenwürden.anderentfristungderweiterversicherungsmöglichkeitenfürselbstständigeinderarbeitslosenversicherungkritisiertdasinstitut, dassarbeitslosigkeitundselbständigkeitkonzeptionell nicht zusammenpassten. DerBundesrechnungshofstelltfest,dasskeinePrüfungserkenntnissegegendiebeabsichtigtenNeuregelungensprächen.AusSichtdesBundesrechnungshofeserschienenu.a. folgendeneuregelungenalsbegrüßenswert:diebegren-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zungaufeinezweimaligemöglichkeitzurarbeitslosmeldungineinemversicherungspflichtverhältnisaufantrag könnemitnahmeeffektevermeiden.zeitenderselbständigkeitkönntennichtmehrwiederkehrendmitzeitendes Arbeitslosengeldbezugsverbundenwerden.DesWeiteren dürftedieneuefördervoraussetzungeinerfrühzeitigenberatungderbetriebsparteiendurchdieagenturenfürarbeit zumehrtransparenzbeidentransfermaßnahmenführen undihrewirksamkeiterhöhen.durchdieänderungdes 216aSGBIIIseiennurnochdieerforderlichenundangemessenenMaßnahmekostenförderungsfähig.Darinsehe maneinenotwendigeundwirksamebremsegegenunwirtschaftlicheshandelnbeimaßnahmen.zudemwürdenmit demwegfalldersogenanntenkonzernklauselbeimkurzarbeitergelddieprivilegierungvonunternehmenmitmehrerenstandortenbeendetunddiesondertatbeständebeim Kurzarbeitergeldreduziert.DasdienederSicherheitinder Rechtsanwendung. DerSachverständigeProf.Dr.MatthiasKnuthbefürwortet dieverlängerungdersonderregelungenzumkonjunkturkurzarbeitergeldunddiegleichstellungdessaisonkurzarbeitergeldeshinsichtlichdieserregelungen.dieregelungenhättenweitüberihreunmittelbareinanspruchnahme hinausdazubeigetragen,denarbeitsmarktgegenüberder Wirtschaftskrisezustabilisieren.AberdiegeplantenNeuregelungenzudenTransferleistungengingenüberwiegend anderbetrieblichenverhandlungsrealitätundanderrealität derförderungintransfergesellschaftenvorbei.sieseien rechtspolitischfragwürdig,weilsiedaraufhinausliefen,dass diearbeitsagenturenindieautonomenverhandlungender Betriebsparteieneingreifensollten,undarbeitsförderungsrechtlichproblematisch,weilimErgebnisförderungsbedürftigeArbeitnehmervonderFörderungausgeschlossenwürdenaufgrundvonUmständen,diesienichtbeeinflussen könnten.darüberhinaussolltedieförderungderweiterbildungältererarbeitnehmerinkmuentfristetwerden,bisder WeiterbildungsrückstanddieserZielgruppedeutlichvermindertwordensei.AlsweitererPunktsolltendieEingliederungszuschüsseentsprechenddermitdenHartz-Reformen schoneinmalgemachtenansätzekonsolidiertwerden.die BeurteilungsmaßstäbezurBemessungderFörderkonditionensolltenvereinfachtundsogefasstwerden,dassBenachteiligungaufdemArbeitsmarktwegendesAltersdarinBerücksichtigungfindenkönne.Ein Eingliederungszuschuss fürältere alsbesondersgekennzeichnetesinstrumentwirke dagegen tendenziell eher altersdiskriminierend. DerSachverständigeRolandKohsiekbegrüßtdieEntfristungderMöglichkeitzurfreiwilligenArbeitslosenversicherungfürSelbständigegenerell.AllerdingssolltendieRegelungensogestaltetwerden,dassalleSelbstständigensich freiwilligversichernkönnten.fristenseiendabeieherhinderlich.deransatz,leistungenentsprechendderqualifikationzugewähren,seizwaraufdenerstenblickverständlich.wichtigwäreaberdiefreiwilligeversicherunggerade fürdiejenigen,dietrotzhoherqualifikationundbeihohem ArbeitsvolumennureinbegrenztesEinkommenerzielten. BeispielhaftdafürseiendieHonorarlehrkräfte.EntsprechendsolltendieBeiträgepauschaliertwerdenundLeistungendannaufeinemNiveauliegen,dassdieLeistungender ArbeitslosenversicherungeinewirklicheExistenzsicherung ergäben. WeitereEinzelheitenkönnenderAusschussdrucksache 17(11)231neuimInternetaufderSeitedesAusschussesfür ArbeitundSozialesunterwww.bundestag.desowiedem Wortprotokoll der 28. Sitzung entnommen werden. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu Buchstabe a DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/1945inseiner29.Sitzungam7.Juli 2010abschließendberatenunddemDeutschenBundestag mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionenspdundbündnis90/ DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIE LINKE.dieAnnahmeindervomAusschussgeänderten Fassung empfohlen. Zu Buchstabe b DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenAntragauf Drucksache17/2321ebenfallsinseiner29.Sitzungam7.Juli 2010abschließendberatenunddemDeutschenBundestag mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionderspdbeistimmenthaltung derfraktionendielinke.undbündnis90/die GRÜNEN die Ablehnung empfohlen. DieFraktionderCDU/CSUbetonte,dasssichderdeutsche ArbeitsmarktinderWirtschafts-undFinanzkrisealsbemerkenswertstabilerwiesenhabe.DabeihabederEinsatz arbeitsmarktpolitischerinstrumenteeinegroßerollegespielt,besondersdaskurzarbeitergeld.dievergangenen Monatehätteneindrucksvollgezeigt,dassKurzarbeiteine richtigeundnachhaltigeantwortaufdiekrisesei.diekurzarbeitregelunghabesichalsdas KriseninstrumentNr.1 bewährt.alleanderenländerwürdendeutschlanddarum beneiden.mitdemkurzarbeitergeldkönntenunternehmen schwierigezeitenüberstehen,ohnemitarbeiterentlassenzu müssen.hunderttausendearbeitsplätzehättensogerettet werdenkönnen,diesmitzweidrittelnvoralleminkleinen undmittlerenunternehmen.dadurchseiwertvolleswissen indenbetriebengehaltenworden.sobaldsichdieauftragslagewiederbessere,stündendiekompetentenmitarbeiter sofortzurverfügungunddieunternehmenmüsstennicht langeundkostspielignachneuem,qualifiziertempersonal suchen.wiedergesetzentwurfrichtighervorhebe,werdees diesesjahrabernochkeineentwarnungamarbeitsmarkt geben.manchefirmenerreichedieauswirkungderkrise verzögert.deshalbmüsstendieunternehmenjetztunterstütztwerden,umihrenichtausgelastetenbelegschaften überdiekrisehinweghaltenzukönnen.indiesersituation seiesbesonderswichtig,einklaressignalfürdieerhaltung derarbeitsplätzeundplanungssicherheitfürdiearbeitgeber zuschaffen.kurzarbeithelfe,damitmenschenihrearbeit behieltenundeinegutezukunftsperspektivehätten.undsie helfe,damitdieunternehmengestärktausderkrisehervorgingenundinternationalwettbewerbsfähigblieben.daher werbediecdu/csu-fraktionmitnachdruckumzustimmungzudemgesetzentwurfderunionsgeführtenbundesregierung. DieFraktionderSPDstimmtezu,dassdieSonderbedingungenfürdasKurzarbeitergeldverlängertwerdenmüssten. DieexzellentenErfolgeinderWirtschaftskrisesprächenfür

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/2454 sich.indervergangenheithättenunternehmenoftbeiden erstenanzeicheneinerkriseentlassen,diesesmalaberin großemumfangihrebelegschaftengehalten.fürunternehmeninkonjunkturbedingtenkrisenlagensolltendie erleichtertenbedingungenfürdaskurzarbeitergelddaher unbefristeterhaltenbleiben.zubedauernsei,dassdie KoalitionerstrelativspätundnachlangemStreiteineRegelungvorlege.DamitseiwertvolleZeitverlorengegangen. DesWeiterenseiesunstreitig,dassdieQualitätvonTransfergesellschaftenverbessertwerdenmüsse.Dafürmüsseein Zertifizierungsverfahreneingeführtwerden.Andernfalls vernichtemanarbeitsplatzchancenfürbeschäftigte,dievon Entlassungbetroffenseien.Zukritisierensei,dassdieNeuregelungzumTransferkurzarbeitergeldimGesetzentwurf derbundesregierungmitunklarenrechtsbegriffenverwirrungschaffeunddamitdieanwendungerschwere.andere vonderbundesregierungvorgeschlageneregelungen,zum BeispielzumProfiling,seiennichtpraktikabel.Bedauerlich seiauch,dassdiebundesregierung,andersalsimvorschlag derfraktionderspd,keineverlängerungderförderungdes drittenjahresvonmaßnahmenimbereichderalten-und Krankenpflege vorsehe. DieFraktionderFDPhobhervor,dassmitdemÄnderungsantragunddemGesetzentwurfeineguteLösungfür dieanstehendenproblemevorliege.mitderbefristetenverlängerungdersonderregelungenzumkurzarbeitergeld zeigeman,dassdieseinkriseninstrumentbleibensolle.eine Verstetigungseinichtgeplant.Diearbeitsmarktpolitischen InstrumentewürdenbefristetihreGeltungbehalten,umsie 2011ineineumfassendeÜberprüfungeinbeziehenzukönnen.AuchbeiderfreiwilligenWeiterversicherunginder ArbeitslosenversicherungfürSelbstständigehabemaneine LösungmitAugenmaßgefunden.DieaufdreiMonateverlängerteAntragsfristtragedenAnforderungeninderersten PhasederSelbstständigkeitRechnung.DiehöherenBeiträge trügenzumehrbeitragsgerechtigkeitinnerhalbderarbeitslosenversicherung bei. DieFraktionDIELINKE.kritisierte,dassderderzeitrelativstabileArbeitsmarkteheraufstatistischenunddemographischenEffektenberuhealsaufdemEinsatzvonKurzarbeitergeld.DieÄnderungsanträgederKoalitionderFraktionen dercdu/csuundfdplehnemanab,dadieinderanhörungvonsachverständigengeäußertekritikkeineberücksichtigungfinde.bauchschmerzenhabediefraktiondie LINKE.beispielsweisebeidenhöherenBeiträgeninderfreiwilligenWeiterversicherungzurArbeitslosenversicherung fürauslandsbeschäftigteundselbstständige.dieseposition werdeauchdurchdensachverständigendesdgbvertreten. DesWeiterenwerdederVerlängerungdesVermittlungsgutscheinesnichtzugestimmt,dahiervorrangigprivateArbeitsvermittlungbezahltwerdeundderEffektfürdieBetroffenen nichtmessbarsei.weiterhinsolltedervermittlungsgutscheinnichtfürdievermittlungindieleiharbeitbezahlt werden.darüberhinauswolleman,dassdaskurzarbeitergeldbiszu36monateunddastransferkurzarbeitergeld 24Monatelanggezahltwerde,umberufsneuorientierende Qualifizierungzuermöglichen.DaherenthaltedieFraktion DIE LINKE. sich bei beiden Vorlagen der Stimme. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENführteaus,der Name Beschäftigungschancengesetz werdedeminhaltder Vorlagenichtgerecht.ManstimmezwarderVerlängerung destransferkurzarbeitergeldeszu.fürneuearbeitsplätze werdedieseregelungabernichtsorgen.diechancendafür würdenerneutvertan,wennbeispielsweisefürdenbezug vonkurzarbeitergeldqualifizierungnichtzurbedingung gemachtwerde.siewerdeangesichtsdesdemographischen WandelsunddesWandelsinderArbeitsweltdringendgebraucht.BesonderszukritisierenseiauchdieNeuregelung derfreiwilligenweiterversicherungfürselbstständige.eine BeitragserhöhungaufdasVierfacheseieinDolchstoßfür dasbisherigeangebot.damitvernichtemanchancenauf neuearbeitsplätze,dieaucheinmindestmaßanabsicherungbenötigten.werneuebeschäftigungschaffenwolle, müssestattdesseninumwelt,bildungundpflegeinvestieren.dasgegenteilgescheheauchmitderabschaffungder FörderungfürdasdritteJahrinderAusbildungzurAltenund Krankenpflege. Das verdiene keine Zustimmung. B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (ÄnderungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Einfügung des 421u SGB III. Zu Doppelbuchstabe bb FolgeänderungzurEinfügungdes 421uSGBIII.Durchein redaktionellesversehenisteszueinerdoppelbelegungdes 434uSGBIIIgekommen.MitderÄnderungwirddieses korrigiert. Zu Buchstabe b DerGesetzentwurfsiehtdieVerlagerungderDurchführung vonmaßnahmenzurfeststellungdereingliederungsaussichten (Profiling)vondenTransferanbieternaufdieörtlichenAgenturenfürArbeitvor.EineFörderungdieserMaßnahmenimRahmendes 216aSGBIIIwäredanachnicht mehrerforderlich.vondentransferanbieterndurchgeführte ProfilingmaßnahmenvonzweitägigerDauerbietendieumfassendeGelegenheit,wichtigeInformationenzumberuflichenWerdegangderBetroffenenzugewinnen.GleichzeitigkönnendieBetroffenensichintensivüberdieArbeitdes Transferanbietersinformieren.UmdieseMöglichkeiten weiterhinauchbeieinergroßenanzahlvonbetroffenen Arbeitnehmernzeitnahgewährleistenzukönnen,solldie DurchführungvonProfilingmaßnahmenweiterhindurchdie Transferanbietererfolgen.AufdieserGrundlagekönnen arbeitsmarktpolitischehandlungsbedarfeabgeleitetund geeignetemaßnahmenzurförderungdereingliederung zwischendentransferanbieternunddenörtlichenagenturenfürarbeitfestgelegtwerden.profilingmaßnahmenbleibendahergegenstandderförderungnach 216aSGBIII. Der Änderungsbefehl ist mithin neu zu fassen. Zu Buchstabe c BeziehervonTransferkurzarbeitergeldkönnensichwiealle arbeitsuchendenbeschäftigtenbisherschonfreiwilligbei derarbeitsagenturmelden,dreimonatevorbeendigungder

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BeschäftigungbestehthierzusogareineVerpflichtung ( 38 Absatz1SGBIII).MitdergeplantenNeuregelungder AnspruchsvoraussetzungenfürTransferkurzarbeitergeldin 216bAbsatz4Satz1Nummer4SGBIIImüssensichdie Betroffenen künftig von Beginn an arbeitsuchend melden. DieFormulierungimaktuellenGesetzentwurfenthälteinen klarstellendenzusatz,nachdemdieindersog.aktionszeit nach 38Absatz1inVerbindungmit 144Absatz1 Nummer2und6SGBIIIbestehendenMitwirkungsobliegenheitenweiterhinauchfürBeschäftigteinTransfergesellschaftengelten ( dieverpflichtungnach 38Absatz1SGBIII bleibthiervonunberührt ).DieseKlarstellungbeziehtsichin ersterlinieaufdiemitderverpflichtungzurfrühzeitigenarbeitsucheverbundenenmitwirkungsobliegenheitenmitblick aufeinenanspruchaufarbeitslosengeldbeianschließender Arbeitslosigkeit.Da 38Absatz1SGBIIIauchzueinerArbeitsuchendmeldungverpflichtet,könntedieRegelungauch dahingehendausgelegtwerden,diebetroffenenmüsstensich nundreimonatevorderbeendigungderbeschäftigungnoch einmalarbeitsuchendmelden.einebürokratische Doppelmeldung warjedochnichtbeabsichtigt,sodassdieformulierung gestrichen werden soll. DadieDurchführungdesProfilingsauchweiterhinAufgabe dertransferanbieterist,mussesvoraussetzungbleiben,dass grundsätzlichvorübergangindietransfergesellschaftdas Profilingstattfindet.DaheristderÄnderungsbefehlzu Absatz4Satz1Nummer4umdieentsprechendenbisherigen Formulierungen im SGB III zu ergänzen. Zu Buchstabe d MitderRegelungwirddieZahlderstellvertretendenMitgliederdesVerwaltungsratesvonbisherhöchstensdreije Gruppe (Arbeitnehmer,ArbeitgeberundöffentlicheKörperschaften) auf zukünftig höchstens fünf je Gruppe erhöht. ImZusammenhangmitderErhöhungderZahlderstellvertretendenMitgliederdesVerwaltungsrateswirdeinAnliegen derländeraufgegriffen,dieaufteilungderstellvertreterpostenfürdievertreterderöffentlichenkörperschaftenim Verwaltungsratzukünftiggesetzlichzuregeln (vergleiche Bundesratsdrucksache 27/10). Zu Buchstabe e Absatz1Satz1wirddahingehendabgeändert,dassdieAusgabeeinesVermittlungsgutscheinszukünftignurnocheine ArbeitslosigkeitvonsechsWochenvoraussetzt.Bisherwar einearbeitslosigkeitvonzweimonatenerforderlich.damit wirddiesogenanntewartefristfüranspruchsberechtigte ArbeitnehmerverkürztundderVermittlungsgutscheindadurch marktgerechter ausgestaltet. DurchdieÄnderungwirddieErprobungsdauerfürdenVermittlungsgutschein,diederzeitbiszum31.Dezember2010 befristetist,biszum31.dezember2011verlängert.dieim KoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvorgeseheneinhaltlicheÜberprüfungderRegelungenzumVermittlungsgutscheinkanndannimZusammenhangmitderim KoalitionsvertragvorgesehenenÜberprüfungderarbeitsmarktpolitischenInstrumenteerfolgen.DiesekönnensoinsgesamtaufdenPrüfstandgestelltwerden.DiebefristeteVerlängerungdesVermittlungsgutscheinsschafftdafüreine sachgerechteübergangslösung.diefrühzeitigeverlängerung desvermittlungsgutscheinsgibtdenprivatenarbeitsvermittlernmehrplanungssicherheitalseineverlängerungzu einem späteren Zeitpunkt. Zu Buchstabe f DerKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPsieht vor,dassdievoraussetzungendafürgeschaffenwerden, neuelösungsansätzewiezumbeispielbürgerarbeiterprobenzukönnen.dasbundesministeriumfürarbeitund SozialeshatdazueinInteressenbekundungsverfahrenzur DurchführungvonModellprojekten Bürgerarbeit eingeleitet (veröffentlichtimbundesanzeigervom30.april2010, Seite1541).Danachkönnensozialversicherungspflichtige BeschäftigungsverhältnissefürzusätzlicheundimöffentlichenInteresseliegendeArbeitendurchZuwendungenaus dembundesprogrammdeseuropäischensozialfondsgefördert werden. Die Modellprojekte werden evaluiert. Derneue 421uSGBIIIregelt,dassBeschäftigungen,die imrahmeneinesbefristetenmodellprojekts Bürgerarbeit ausgeübtwerden,nichtderversicherungspflichtzurarbeitsförderungunterliegen.dadurchsollenfehlanreizezum AufbauneuerVersicherungsansprücheaufArbeitslosengeld wiebeiarbeitsbeschaffungsmaßnahmennach 260 SGBIII,Arbeitsgelegenheitennach 16dSatz1desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)odereinemBeschäftigungszuschussnach 16eSGBII durchdieseformder öffentlichgefördertenbeschäftigungvermiedenwerden. Voraussetzunghierfürist,dassdieBeschäftigungenaufder GrundlagedesInteressenbekundungsverfahrensdurchZuwendungen des Bundes gefördert werden. DiebefristetenModellprojekte Bürgerarbeit laufenzum 31.Dezember2014aus.EinerbesonderenRegelung,dass Beschäftigungen,dieimRahmendieserModellprojekteausgeübtwerden,nichtderVersicherungspflichtzurArbeitsförderungunterliegen,bedarfesdannnichtmehr.Satz2 regeltdaher,dass 421uSGBIIImitAblaufdes31.Dezember 2014 aufgehoben wird. Zu Buchstabe g DieWeitergeltungderSonderregelungumweiterezwei JahreermöglichtesdemGerüstbauerhandwerk,dasbisherigespezifischeSystemderWinterbauförderung (sogenanntesüberbrückungsgeld)fortzuführen.damitwirddem GerüstbauerhandwerkdieMöglichkeiteröffnet,diebislang nochnichterfolgteanpassungdermaßgeblichentarifverträge vorzunehmen. Biszum31.März2010stelltedieSonderregelungfürden Gerüstbausicher,dassauchfürZeitenmitÜberbrückungsgeldZuschuss-Wintergeldgezahltwerdenkann.DieErstattungdesÜberbrückungsgeldesdurchdieSozialkassedes GerüstbauerhandwerksistvonderZahlungdesZuschuss- Wintergeldesabhängig.WürdedieSonderregelungnicht verlängert,entfielefürdiebundesagenturfürarbeitdie Rechtsgrundlage,fürwitterungsbedingteAusfallstunden, diemitüberbrückungsgeldabgegoltenwurden,zuschuss- Wintergeldzahlenzukönnen.Damitentfielewegender tarifvertraglichenverknüpfungmitdemzuschuss-wintergeldfürdiearbeitgeberauchdererstattungsanspruchfür dasverauslagteüberbrückungsgeldgegenüberdersozialkassedesgerüstbauerhandwerkstrotzzahlungeinerbran-

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/2454 chen-umlage.erheblichemehrbelastungenfürdiearbeitgeberwärendiefolge.diegefahrvonentlassungenwürde steigen.daszielderwinterbauförderung,arbeitslosigkeit auchimgerüstbauerhandwerkmöglichstzuvermeiden, wäre gefährdet. Zu Buchstabe h DurcheinredaktionellesVersehenisteszueinerDoppelbelegungdes 434uSGBIIIgekommen.MitderÄnderung wird dieses korrigiert. Zu Artikel 1a (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 FolgeänderungzudengeändertenÜberschriftender 31 und 32 SGB II. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeit von teils abgesenkt auf einheitlich gemindert. Zu Doppelbuchstabe bb Zu Dreifachbuchstabe aaa BeseitigungeinesredaktionellenVersehensdurchdieAnpassungderParagraphenangabezudenLeistungenzurBeschäftigungsförderung nach 16e SGB II. Zu Dreifachbuchstabe bbb BeseitigungeinesredaktionellenVersehensdurchAnpassungdesVerweisesaufArbeitsgelegenheitennach 16d Satz2 SGB II. Zu Buchstabe c) RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils abgesenkt aufeinheitlich gemindert. Im Übrigen sprachliche Richtigstellung. Zu Buchstabe d RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Buchstabe e Zu Doppelbuchstabe aa MitderÄnderungwirddieohnehinklareTatbestandsvoraussetzung,dassunter25-JährigeerwerbsfähigeHilfebedürftige das 15. Lebensjahr vollendet haben müssen, gestrichen. Zu Doppelbuchstabe bb RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Buchstabe f Zu den Doppelbuchstaben aa und bb RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Doppelbuchstabe cc MitderÄnderungwirddieohnehinklareTatbestandsvoraussetzung,dassunter25-JährigeerwerbsfähigeHilfebedürftige das15.lebensjahrvollendethabenmüssen,gestrichen.im ÜbrigenredaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungder Begrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Doppelbuchstabe dd RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Nummer 3 RedaktionelleAnpassungzurVereinheitlichungderBegrifflichkeitvonteils Absenkung aufeinheitlich Minderung. Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Inkrafttreten des Beschäftigungschancengesetzes. Zu Absatz 2 Absatz2regelt,dassdiestellvertretendenMitgliederdes VerwaltungsratesderBundesagenturfürArbeitdurchdiegeänderten Vorschriften berufen werden können. Zu Absatz 3 DadiesogenannteSchlechtwetterzeitimGerüstbauerhandwerkbereitsam1.Novemberbeginnt,istinsoweiteinInkrafttreten am 1. November 2010 erforderlich. Berlin, den 7. Juli 2010 Paul Lehrieder Berichterstatter

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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