Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte Für eine starke europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11878 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antrag der Abgeordneten Peer Steinbrück, Joachim Poß, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Annette Sawade, Dr. Carsten Sieling, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte Für eine starke europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieKrisedesEuroraumsistvorallemaufeineKrisederBankenundderFinanzmärkte zurückzuführen. AlsFolgeeinerRisikoignoranzdesFinanzsektorsundverstärktdurcheinezunehmendeOrientierungankurzfristigenRenditen,DeregulierungundNiedrigzinspolitikließsichnachdemJahr2000globaleineübermäßigeKreditvergabe beobachten.insbesonderekamesineinzelnenländerndeseuroraumszueinem starkenanstiegderprivatenverschuldungundzuvermögensblasenaufden Immobilienmärkten,finanziertdurchmassiveKapitalflüsseausdeminner-und außereuropäischenausland.dasansteigenderweltweitenkredit-undvermögenspreisblasenhörtemitausbruchderfinanzkriseaufundverkehrtesich danachineinabsinkendervermögenswerteundeinenanstiegderkreditausfälle.dieserezessivenentwicklungenführtenundführenzusolvenzproblemen imbankenbereichundeinemallgemeinenvertrauensverlustaufdenfinanzmärkten. DiePolitikmussteerkennen,dassdieInsolvenzeinzelnersogenanntersystemrelevanterBankenmitDominoeffektenfürdasgesamteBanken-undFinanzsystemverbundengewesenwäreundkeinegeeignetenRegelungenzurAbwicklungundInsolvenzvonBankenexistierten,umdieszuverhindern.Umdie GesamtwirtschaftzuschützenundprivateKundeneinlagenzusichern,wurden BankenzuLastenderSteuerzahlerinnenundSteuerzahlergerettet.Derdadurch verursachteanstiegderöffentlichenverschuldungführteaufdenfinanzmärktenzueinemvertrauensverlustindiezahlungsfähigkeiteinzelnerländerund denzusammenhaltdeseuroraums.verbundendurchdiegegenseitigefinan-

Drucksache 17/11878 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zielleabhängigkeitwerdenbankenundstaatenimmertieferineineabwärtsspiraledesvertrauensverlustesgezogen.indenvergangenenzweijahrenhaben entgegenallenbeteuerungenderbundesregierungdieinstabilitätunddervertrauensverlustineuropaimmerweiterzugenommen.hohejugendarbeitslosigkeit,tieferezessionen,tendenzenderverarmungbreiterschichten,weitersteigendestaatsverschuldungundanhaltendekapitalfluchtausteilendereurozone bedrohen inzwischen den Zusammenhalt Europas. UmdieseitderFinanzmarktkriseverloreneStabilitätinEuropazurückzugewinnen,umdieRezessionzuüberwindenundStaatsverschuldungaufDauerzusenken,müssenwirdieUrsachenderKrise,nichtnurihreSymptomebekämpfen. UmVertrauenwiederzugewinnen,istdieBändigungderFinanzmärkteunausweichlich.WerRisikeneingeht,mussauchhaften.ErsteSchrittesindeineuropäischesAbwicklungsregimeundeineeuropäischeAbwicklungsbehördefür insolventebankensowieeinbankenfonds,mitdemdieeigentümerinnenund EigentümerderBanken,dievonGewinnenprofitieren,inZukunftauchselbst für die Kosten bei Restrukturierung und Rekapitalisierung aufkommen. DieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelunddieStaats-undRegierungschefs dereurozonehabenesbislangnichtvermocht,diehauptursachederkrisezu bekämpfen:derinfektionskanalausdembankensektorindiestaatshaushalte wurdenichttrockengelegt.diesteuerzahlerinnenundsteuerzahlerwerden nicht vor einer Sozialisierung privater Verluste geschützt. Am28./29.Juni2012habensichdieStaats-undRegierungschefsderEUfür einestärkerewirtschaftlicheundmonetäreintegrationeinschließlicheinerbankenunionausgesprochen.diekommissionhatam12.september2012vorschlägezurerrichtungeineseinheitlicheneuropäischenaufsichtsmechanismus vorgelegt.einlagensicherungssystemedermitgliedstaatensollenharmonisiert undeinrahmenfürdiesanierungundabwicklungvonkreditinstitutensoll vereinbartwerden.diemitteilungderkommissionvom12.september2012 wiederholtaußerdemdasbereitsindererklärungderstaats-undregierungschefsvom28./29.juni2012enthaltenevorhaben,bankeninzukunftdirektaus demeuropäischenstabilitätsmechanismus (ESM)zurekapitalisieren.Dasbedeutet:ManvertrautdemeigenenVorschlagfüreineÜbernahmederSanierungskostendurchEigentümer-undGläubigerbeteiligungnichthinreichendund willüberdenesmerneutdiesteuerzahlerinnenundsteuerzahlerfürstrauchelnde Banken in Haftung nehmen. DiekrisenhaftenEntwicklungenderFinanzmärkteEuropaszeigen,dasseine europäischeaufsichtsbehördenötigist,umsystemischerisikenfürdiefinanzmarktstabilitätfrühzeitigaufzudeckenundwirksamzubekämpfen.eineeuropäischeaufsichtsbehördekanngrenzüberschreitendtätige,systemrelevante Bankeneffektiverkontrollieren *.DiebisherigeeuropäischeAufsichtsarchitekturgenügtdiesenAnforderungenbeiweitemnicht.Wirplädierendaherfüreine europäischebankenaufsichtzurdirektenkontrollegrenzüberschreitendtätiger, systemrelevanterbankenundzurbekämpfungsystemischerrisiken.eineeinheitlicheeuropäischebankenaufsichtistaberprimäreinpräventivesinstrument. SiekanninZukunftdieWahrscheinlichkeitvonKrisenverringern,istaberkeine LösungderakutenProbleme.InsbesondereerwächstauseinerkünftigengemeinsameneuropäischenAufsichtkeineLegitimationfürdiegemeinschaftliche HaftungsübernahmebeiSanierungsfällen,diebereitsunternationalerAufsicht eingetreten sind. *DieDefinitionvonSystemrelevanzmussdabeialleBankenumfassen,diebeieinerInsolvenzaufgrund ihrergrößeoderihrervernetzungeinegefahrfürdiefinanzstabilitäteinesodermehrerernationaler Mitgliedstaaten bedeuten würden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11878 DieEinführungeuropaweitharmonisierterMindeststandardsfürEinlagensicherungssystemeundeineseuropaweiteinheitlichenSanierungs-undAbwicklungsregimesfürKreditinstitutekönnenbeirichtigerAusgestaltungundkonsequenterUmsetzungwichtigeBedingungensein,umdieStaatshaftungfürden Bankensektorzubeenden.KernpunkteinesSanierungs-undAbwicklungsregimesmussdieglaubwürdigeundtragfähigeGläubigerbeteiligunganden KosteneinerRestrukturierungoderAbwicklungmittelsForderungsverzichtund vorinsolvenzlicherumwandlungvonfremd-ineigenkapital (Bail-in)sein.Als weitereinstrumenteeinerrestrukturierungoderabwicklungsolleinekompletteoderteilweiseunternehmensveräußerung,eineübertragungdergeschäftstätigkeitaufeineöffentlichebrückenbankodereineausgliederungvon VermögenswertenzumEinsatzkommen.NationaleRestrukturierungsfonds könnenbeikleinenundmittelgroßeninstituteneineergänzendefinanzierung füreinabwicklungs-undrestrukturierungsverfahrennachdiesemprinzipbereitstellen.wirunterstützendiedahingehendenrichtlinienvorschlägedereuropäischen Kommission. Sie reichen aber nicht aus. DasvomEuropäischenParlamentgeforderteFondsvolumenfürnationaleEinlagensicherungsfondsvon1,5ProzentdergedecktenEinlagenistindieserHöhe notwendig,umeineglaubwürdigeabsicherungderprivateneinlagenauchfür den Fall der Insolvenz eines mittelgroßen Institutes sicherzustellen. FüreineRestrukturierungoderAbwicklungsinddarüberhinausweitereMittel nötig,umdiefinanzstabilitätzusichernunddenzahlungsverkehraufrechtzuerhalten,ohnedienationalensystemedereinlagensicherungzuüberlasten. DievonderKommissionvorgeschlageneDoppelverwendungderMittelnationalerEinlagensicherungsfondsnichtnurzurSicherungderEinlagen,sondern auchzurfinanzierungdersanierungundrestrukturierungvonbankenistdaher zu streichen. Verbleibenzudem wievonderkommissionvorgeschlagen Zuständigkeit undfinanzierungvonabwicklungs-undrestrukturierungsmaßnahmenallein aufdernationalenebene,verhindertdieseineglaubhafteanwendungauchauf grenzüberschreitendtätige,systemrelevantebankengruppen.daserpressungspotenzialgroßerbankenunddiegefahr,diediesefürdienationalenhaushalte darstellen, werden so nicht verringert. NötigistdahermehralsdievonderKommissionvorgeschlageneEtablierung eines einheitlichen europäischen Abwicklungsregimes: 1.dieErrichtungeinereuropäischenAbwicklungsbehörde,umkünftiggrenzüberschreitendtätige,systemrelevanteBanken,diekurzvoreinerInsolvenz stehen,ineinemgrenzüberschreitendenverfahrengeordnetrestrukturieren oder abwickeln zu können; 2.dieEinrichtungeineseuropäischenBankenfonds,umdienotwendigenergänzendenFinanzierungsmittelfüreineRestrukturierungoderAbwicklung grenzüberschreitendtätiger,systemrelevanterbankenbereitzustellen,bei welchen eine Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung nicht ausreicht. AbwicklungenundRestrukturierungenvonBankenmüssenvorrangigderSicherungderFinanzmarktstabilitätdienenundnachdemPrinzipderKostenminimierungerfolgen.DieanfallendenKostensollendabeiinersterLinievon denanteilseignernundinzweiterlinievondengläubigerngetragenwerden. ErstdanachsollendieMitteldesBankenfondseingesetztwerden,umdarüberhinausgehendenotwendigeFinanzierungsmittelbereitzustellenunddieprivaten Einlagen zu schützen.

Drucksache 17/11878 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerBankenfondssollgespeistwerdendurcheinesubstantielleBankenabgabe, derenindividuellehöhesichnachdergröße,derartderfinanzierung,der InterdependenzunddemSystemrisikoderjeweiligenBankrichtet.Sowerden gezieltdiejenigenandenkostenvonbankenrettungenbeteiligt,dieammeisten davonprofitieren:diebankenselber.umdiefehlanreizedes toobigtoofail zubeseitigen,musseinebankenabgabemindestensdierefinanzierungsvorteile abschöpfen,diegroßesystemrelevantebankenderzeitaufgrundeinerimpliziertenstaatsgarantiealsgewinnvereinnahmen.durcheinederartige Besteuerung dersystemrelevanzkönnenfehlimpulseeinersubventionierungdurch implizitestaatsgarantienbeendetwerdenundangemesseneundausreichende BeiträgezumAufbaueinesschlagkräftigeneuropäischenRestrukturierungsfondserhobenwerden.ZurkurzfristigenFinanzierungundinderAufbauphase desbankenfondssolltedieseranleihenemittierenkönnen,diedannvondenabgabepflichtigenbankenerworbenwerdenundzurrefinanzierungbeidereuropäischen Zentralbank (EZB) eingereicht werden können. Zielmusssein,ZahlungsverkehrundprivateKundeneinlagenabzusichern,die FinanzstabilitätzugewährleistenunddasErpressungspotenzialderBankenzu verringern,umeinesteuerfinanzierungderbankenrisikenauszuschließenund einetrennungvonstaats-undbankenrisikenzuvollziehen.sowohlsteuerzahlerinnenundsteuerzahleralsauchprivatekundeneinlagensollenvordenrisikeneinerbankeninsolvenzgeschütztwerden.deresmdarfnichtdazudienen, einestaatlichehaftungfürverlustedesbankensektorsaufeuropäischerebene festzuschreiben.einedauerhafterekapitalisierungvonbankendurchexterne FinanzierungsquellenentlässtBankensektorundFinanzaufsichtausihrerVerantwortung und führt zu falschen Anreizen. DieKostenderKrisestelleneineBedrohungfürdieStabilitätderöffentlichen Haushaltedar.EinenachhaltigeSanierungderStaatsfinanzenkannnurunter Einsatz eines gemeinschaftlichen Altschuldentilgungsfonds gelingen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 2.sichaufeuropäischerEbenedafüreinzusetzen,dasseineinheitlichereuropäischerAufsichtsmechanismusentsteht,dereinerparlamentarischenKontrolleunterliegtunddasPrinzipderSubsidiaritätinderdirektenAufsichtder Finanzinstitute wahrt; 3.beieinerÜbernahmevonAufsichtsfunktionendurchdieEZBsicherzustellen,dassdiestrikteTrennungvonGeldpolitikundAufsichtsfunktiongewährleistetbleibt,undaufeinespätereAusgliederungderAufsichtseinheitineine eigenständige europäische Aufsichtsbehörde hinzuwirken; 4.unverzüglichdenRichtlinienvorschlagderEuropäischenKommissionvom 7.Juni2012zurFestlegungeinesRahmensfürdieSanierungundAbwicklungvonKreditinstitutenundWertpapierfirmenaufzugreifenundeinzumindestzwischendenEurostaateneinheitlichesRestrukturierungs-und Abwicklungsregimezuverabschieden,damitmarodeBankensystemgerecht abgewickeltundbereitsimrahmenvorinsolvenzlicherrestrukturierungsverfahrengläubigerinnenundgläubigerbeteiligt,bonizurückgefordertund Dividende einbehalten werden können; 5.sichimEuropäischenMinisterratdafüreinzusetzen,dassderKompromissvorschlagdesEuropäischenParlamentszurRichtlinieüberEinlagensicherungssystememiteinemVolumenfürdenEinlagensicherungsfondsinHöhe von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen angenommen wird;

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11878 6.aufdieErrichtungeinereuropäischeAbwicklungsbehördeundeineseuropäischenBankenfondsfürgrenzüberschreitende,systemrelevanteBankengruppenmiteinemZielvolumenvon200Mrd.Euro (zusätzlichzumvolumenfür Einlagensicherungsfonds)hinzuwirken,derfinanziertwirddurcheineBankenabgabe,derenHöhesichnachderSystemrelevanz,demRisikoprofilund dem Verschuldungsgrad der Banken richtet; 7.zuverhindern,dassderESMdauerhaftzurKapitalisierungvonBankengenutzt werden kann; 8.dieEinrichtungeineseuropäischenSchuldentilgungsfondsfürAltschulden dereurostaatengemäßdenvorschlägendessachverständigenratszurbegutachtungdergesamtwirtschaftlichenentwicklunginvereinbarungmitden europäischen Verträgen umzusetzen. Berlin, den 12. Dezember 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333