1.) Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom und

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MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG VOM 10. OKTOBER 2011 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH Anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung: 1. Bürgermeister und 11 Gemeinderatsmitglieder; Entschuldigt: G. Knoll, H. Willer und Dr. L. Herz 1.) Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 18.08.2011 und 25.08.2011 Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 18.08.2011 wurde dem Marktgemeinderat zugestellt. Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 (Abgestimmt haben nur die an dieser Sitzung anwesenden Gemeinderatsmitglieder.) Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 25.08.2011 wurde dem Marktgemeinderat zugestellt. Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 (Abgestimmt haben nur die an dieser Sitzung anwesenden Gemeinderatsmitglieder.) Seite 1 von 7

2.) 1. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Schimmelreiterweg II im Bereich der Langgasse; Beratung und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden (Abwägung); Satzungsbeschluss Der Marktgemeinderat bekommt eine Übersicht aller Stellen und Behörden, die im 2. Verfahrensschritt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden waren. Außerdem wurde erneut der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Hier ging jedoch keine Stellungnahme ein. Von 23 Beteiligten haben 10 keine weitere Stellungnahme mehr abgegeben, 12 haben keine Einwendungen erhoben oder mitgeteilt, dass ihre Anregungen in den geänderten Entwurf korrekt eingearbeitet wurden. Das Landratsamt Oberallgäu hat moniert, dass auf der 1. Seite des Bebauungsplanentwurfs die Rechtsgrundlage für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung fehlt und entsprechend zu ergänzen ist. Hierzu wird ausgeführt, dass die Gemeinde bei der 2. Anhörung auf die Änderung des Verfahrens hingewiesen hat. Der Forderung des Landratsamtes entsprechend wird vorgeschlagen, die Rechtsgrundlage im Zuge einer redaktionellen Änderung in den Satzungstext aufzunehmen. Die Änderung ist wie vorgeschlagen in den Text der Satzung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Anschließend beschließt der Marktgemeinderat die vorgelegten Unterlagen in der geänderten Form als Satzung. Sie ist öffentlich bekanntzumachen. 3.) Aufstellung des Bebauungsplanes Sebaldstraße und 1. Änderung des Bebauungsplanes Schimmelreiterweg I; Beratung und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden (Abwägung); Satzungsbeschluss Der Marktgemeinderat bekommt eine Übersicht aller Stellen und Behörden, die im 2. Verfahrensschritt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden waren. Außerdem wurde erneut der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Von 23 Beteiligten haben 8 keine weitere Stellungnahme mehr abgegeben, 14 haben keine Einwendungen erhoben oder mitgeteilt, dass ihre Anregungen in den geänderten Entwurf korrekt eingearbeitet wurden. Seite 2 von 7

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung haben angrenzende Anlieger im wesentlichen beanstandet, dass die Gemeinde in der Satzung abweichende Wandhöhen bei der Grenzbebauung zulässt, und zwar mit 5,50 m eine deutlich größere Höhe, als dies die Bayerische Bauordnung vorsieht. Außerdem wurden zur Dachform einer möglichen Grenzbebauung Anregungen vorgebracht. Das Landratsamt Oberallgäu Bauleitplanung hat fernmündlich nochmals seine Anregungen und Bedenken wiederholt, die im Zuge des ersten Verfahrensschrittes vorgebracht wurden, insbesondere ebenfalls zum Thema Wandhöhe bei Grenz- oder grenznahen Gebäuden, aber auch zum Thema Stützmauern. Außerdem sieht das Landratsamt die Bestimmungen und Behandlung des Themas Mobilfunkhauptanlagen als nicht ausreichend begründet an. Aufgrund der o.g. Ausführungen hat sich der Bauausschuss nochmals vor Ort anlässlich einer Ortsbesichtigung mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt. Zum Thema Mobilfunkhauptanlagen werden die Ergänzungen, die im Vergleich zur Planung, die im ersten Verfahrensschritt vorgestellt wurde, nochmals bekanntgegeben. Der Städteplaner weist ergänzend darauf hin, dass in einem anderen Landkreis die diesbezüglichen Ausführungen in Satzung und Begründung nicht beanstandet wurden. Die Bedenken des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen. Eine weitere Ergänzung der sich mit den Mobilfunkhauptanlagen befassenden Textteile wird für nicht notwendig angesehen. Eine Änderung wird daher nicht mehr veranlasst. Zur Thematik Stützmauern und insbesondere zur Regelung der Wandhöhen wird festgestellt, dass aufgrund der Stellungnahmen während des 1. Verfahrensschrittes eine Reihe von Modifizierungen vorgenommen wurden, die die Beeinträchtigung der Nachbarschaft auf ein vertretbares Maß reduzieren. Diese werden im einzelnen nochmals kurz vorgestellt. Es wird weiter festgestellt, dass in der Bayerischen Bauordnung bestimmte Werte vorgegeben wurden, die hier zwar überschritten werden, doch dies primär aus dem Grund, dass die Gemeinde in Ausübung ihrer Planungshoheit und unter Berücksichtigung eines sparsamen Umganges mit Bauland Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um bezahlbares Bauland zu schaffen. Aufgrund der Hanglage und des kleineren Grundstückszuschnitts in weiten Teilen des Baugebietes erscheinen die getroffenen Festsetzungen sinnvoll und belasten die Nachbarschaft in vertretbarem Umfang. Der Stadtplaner trägt vor, die geplanten Gebäude fügten sich angesichts des Höhenunterschiedes aus städtebaulicher Sicht in die umliegende Gesamtbebauung gut ein. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, an den Festsetzungen, in der nach dem 1. Verfahrensschritt geänderten Form, festzuhalten. Seite 3 von 7

Es sollen keine Änderungen am Satzungsentwurf mehr vorgenommen werden. Anschließend beschließt der Marktgemeinderat die vorgelegten Unterlagen in der geänderten Form als Satzung. Sie ist öffentlich bekanntzumachen. 4.) Behandlung verschiedener Bauanträge a) Umbau und Sanierung des Dachgeschosses, Dachsanierung und Einbau einer Schleppgaupe durch Gerhard Jörg, Marktstr. 36, 87497 Wertach, beim Anwesen auf FlNr. 123/5, Gem. Wertach, Bichelweg 14, 87497 Wertach Der Marktgemeinderat sieht die vorgelegten Planunterlagen ein. Das vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf FlNrn. 390 und 422/8, Gem. Wertach (Baugebiet Sebaldstraße) durch Lars Kraus, Am Nattererhof 11, 87497 Wertach Unter Bezugnahme auf Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung wird nochmals auf die stattgefundene Ortseinsicht Bezug genommen. Im Vergleich zur Erstplanung wurden vom Bauherrn verschieden Änderungen vorgenommen (geneigte Zufahrt, dem Gelände angepasstes Pultdach, Verrücken des Hauptgebäudes in südwestlicher Richtung), der die betroffenen Nachbarn die Zustimmung in Aussicht gestellt haben. Im übrigen beurteilt sich das Vorhaben nach 30 BauGB. Es liegt im zuvor beschlossenen Satzungsgebiet Sebaldstraße. Den Ausführungen des Planers zufolge werden die Bestimmungen des Bebauungsplanes eingehalten, weshalb das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren verwirklicht werden soll. Seite 4 von 7

Der Marktgemeinderat stimmt der Anwendung des Freistellungsverfahrens zu. c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport durch Gabriele und Karl Augstburger, St. Ulrich Str. 14, 87497 Wertach, auf FlNr. 390/4 und 422/6, Gem. Wertach (Baugebiet Sebaldstraße) Der Marktgemeinderat sieht die vorgelegten Planunterlagen ein. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet Sebaldstraße und ist nach 30 BauGB zu beurteilen. Es wird festgestellt, dass der dargestellte Stellplatz parallel zur Straße sowie die Länge der Zufahrt mit 6 statt 5 m der Satzung widersprechen. Der Bauherr hat aber angekündigt, die Planung der Satzung entsprechend abzuändern. Der Planer erklärt, sich ansonsten an die Bestimmungen des Bebauungsplanes Sebaldstraße gehalten zu haben. Der Marktgemeinderat stimmt der Anwendung des Freistellungsverfahrens mit der Maßgabe zu, dass die beiden angesprochenen Änderungen vorgenommen werden. d) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage durch Gerhard und Marianne Klais, Akazienweg 6 a, 67346 Speyer, auf Grundstück FlNr. 356/5, Gem. Wertach, An der Grotte 10, 87497 Wertach Der Marktgemeinderat sieht die vorgelegten Planunterlagen ein. Das vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach 30 BauGB und liegt im Baugebiet Schimmelreiterweg II ( An der Grotte ). Der Planer erklärt, sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten zu haben. Der Marktgemeinderat stimmt der Anwendung des Freistellungsverfahrens zu. Seite 5 von 7

5.) Neue Ortseingangsbeschilderung der Oberallgäuer Kommunen Der Bürgermeister verliest das Schreiben des Landratsamtes Oberallgäu vom 29.06.2011, in dem die einheitliche Gestaltung der Ortseingangsbeschilderung in den Oberallgäuer Gemeinden erläutert und angeregt wird. In diesem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass die neue einheitliche Gestaltung darauf abzielt, Corporate Indentity zu schaffen und dass bestehende Begrüßungstafeln entfernt werden müssten. Es werden anschließend Fotos der bestehenden Beschilderung in Immenstadt, die als Muster anzusehen seien, gezeigt. Es ergibt sich anschließend eine rege Beratung; einzelne Marktgemeinderatsmitglieder sehen es als unnötig an, im Allgäu für das Allgäu mit lauter gleichen Steinkörben zu werben. Die bestehende Ortseingangsgestaltung in der Nähe des Feneberg werde mit viel ehrenamtlichen Engagement immer aktualisiert, worauf man nicht verzichten sollte. Daher plädieren einige Marktgemeinderatsmitglieder dafür, an dieser Orsteingangsgestaltung festzuhalten und nur an den beiden anderen Ortseingängen den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Nach Abschluss der kontroversen Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Die hohen Steinkörbe mit dem blauen Allgäu Logo sollen aufgestellt werden. Abstimmungsergebnis: 3 : 9. (Damit ist dieser Antrag abgelehnt.) b) Das Ortseingangsschild mit grünen Pfosten (in Anlehnung an die innerörtliche gemeindliche Beschilderung) soll aufgestellt werden. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 c) Eine Begrüßungstafel soll an allen 3 Ortseingängen aufgestellt werden: Abstimmungsergebnis: 12 : 0 d) Als Begrüßungsschild soll das vorgestellte Schild mit den Motivtafeln und mit wechselbaren Termintafeln wenn möglich mit dem blauen Allgäu Logo - verwendet werden. Abstimmungsergebnis: 11 : 1. Seite 6 von 7

6.) Verschiedenes a) Der Bürgermeister stellt die Ergebnisse verschiedener Geschwindigkeitsmessungen in Alpenstraße, Grüntenseestraße und der Langgasse vor und erläutert die gemessenen Ergebnisse. b) Ein Marktgemeinderatsmitglied teilt mit, das neu aufgestellte Schild des Straßenbauamtes in der Nähe der Kolping-Familien-Ferienstätte sei so angebracht, dass man aus einem Kombi heraus keine Sicht auf die Straße hätte. Hier sei Nachbesserung nötig. c) Der Bürgermeister teilt mit, dass wg. eines Ausfluges am Montag, 17.10.2011 das Rathaus ganztägig geschlossen sei. Wertach, 25.10.2011 Für die Richtigkeit: Eberhard Jehle Erster Bürgermeister Jörg Meyer Schriftführer Seite 7 von 7