FragederAbgeordnetenSabineZimmermannvom12.März2012,Bundestagsdrucksache17/9002).Mehrals37000beschäftigungspflichtigeArbeitgeber

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/9758 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: InihremVorwortzumNationalenAktionsplan (NAP)derBundesregierungzur UmsetzungdesÜbereinkommensderVereintenNationenüberdieRechtevon MenschenmitBehinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) erklärtdiebundesministerinfürarbeitundsoziales,dr.ursulavonderleyen: EinzentralerPunktistdieTeilhabeamArbeitsleben.ArbeitstärktdasSelbstvertrauen, ist sinnstiftend, schafft Kontakte und Freundschaften. PraktischwerdenjedochvieleMenschenmitBehinderungund/oderchronischenErkrankungenstrukturelldiskriminiertunddurchbestehendeBarrierenan genaudieserteilhabeamarbeitslebengehindert.dielageamarbeitsmarktfür MenschenmitschwererBehinderungistnachwievorhöchstdramatisch.Die ArbeitslosenzahlenstagnierenaufhohemNiveau.Zudemistnurbeirundjedem sechstenarbeitslosenmitschwererbehinderungdergrundderbeendigungder ArbeitslosigkeiteineBeschäftigungaufdemerstenArbeitsmarkt,beiallenübrigeninjedemdrittenFall (s.antwortderbundesregierungaufdieschriftliche FragederAbgeordnetenSabineZimmermannvom12.März2012,Bundestagsdrucksache17/9002).Mehrals37000beschäftigungspflichtigeArbeitgeber beschäftigenüberhauptkeinemenschenmitbehinderung (Bundesagenturfür Arbeit: ArbeitsmarktinZahlen.SchwerbehinderteMenscheninBeschäftigung, Deutschland 2010 ). Frauen,ältereMenschenundMigrantinnenundMigrantenmitBehinderung sindüberdurchschnittlichvonarbeitslosigkeitundarmutbetroffen.auchjunge MenschenmitBehinderung,dieeineAusbildungodereinStudiumerfolgreich abschlossen,finden trotzz.t.hervorragenderzeugnisse nursehrschwer festearbeitsplätze.selbstpraktikawerdenihnennochschwererermöglichtals gleichaltrigenundähnlichausgebildetenjungenmenschenohnebeeinträchtigungen.esfehlengezieltemaßnahmenzurunterstützungundförderungjunger Menschen mit Behinderung. GleichzeitigbeeinträchtigtdiebestehendeArbeitsweltvieleMenschenkörperlichundseelischinzunehmendemMaße.AbweichendeArbeitszeitenund ArbeitsverdichtungsowieimmenserpsychologischerDruckwegenzuhoher AnforderungenanFlexibilitätundUmfangderAufgabenlassendieZahlvon MenschenmitBehinderungund/oderchronischenErkrankungendirektimEr-

Drucksache 17/9758 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode werbsprozessstarkansteigen.europaweitisteinmassiveranstiegvonpsychischenproblemenimarbeitslebenfestzustellen.dierepräsentativerhebungdes DGB-Index (DGB =DeutscherGewerkschaftsbund)GuteArbeitkommt2011 zuderzentralenerkenntnis,dassstresseineimmergrößerebelastungam Arbeitsplatzdarstellt.ÜberdieHälftederBeschäftigtenarbeitetedemnachsehr häufigoderoftgehetztundmussseitjahrenindergleichenzeitimmermehr leisten. WederdiverseSonderregelungenundSonderwegenochEinzelprogrammehaben inderbundesrepublikdeutschlandnachhaltigzudauerhafterbeschäftigungvon MenschenmitBehinderungundzueinerAbsenkungderArbeitslosenquote unterihnengeführt.ganzimgegenteil:ineuropäischenländernohneförderschulen,berufsbildungswerkeundwerkstättenwerdenstärkereeffektefüreine inklusive Arbeitswelt als in Deutschland erzielt. EsgehtumTeilhabeinArbeitundTeilhabedurchArbeit,umrealeFreiheit,sein Lebenselbstzuerarbeitenundunabhängigzufinanzieren.EinesolcheRichtung ineineinklusivearbeitsweltistdurchdieun-behindertenrechtskonvention, insbesondereartikel27,vorgegebenundindeutschlandseitmärz2009geltendesrecht.diesegesamtgesellschaftlicheselbstverpflichtungwirdallerdingsso ungenügendumgesetzt,dassdiestrukturdieserumsetzungzuhinterfragenund grundlegend zu verändern ist. EineHumanisierungderArbeitsweltistdringendgeboten.GuteArbeitmacht wederkranknocharm sieverbindetaus-undweiterbildung,existenzsichernde BezahlungunddauerhaftePersönlichkeitsentfaltungmiteinander.Entschleunigung,umfassendeBarrierefreiheit,diskriminierungsfreieStrukturen,nachhaltige FörderungvonMenschenmitBehinderungsowiewirksameAnreizefürArbeitgeber,diesezubeschäftigen,sindMaßnahmen,diesowohlallenBeschäftigten als auch Arbeitgebern zugutekommen. DieKürzungenderBundesregierungimBereichderArbeitsmarktpolitikverhinderndauerhafteGuteArbeitfürMenschenmitBehinderungundwirkenden eigenenverpflichtungenausderun-behindertenrechtskonventionentgegen.es drohteinabfallunterbereitserreichtesniveauanstelleaktiverschrittehinzu inklusiverarbeitundausbildung.dieförderungvonmenschenmitbehinderunginarbeitsmarktpolitischenmaßnahmenistrückläufigunddrohtaufgrund der Sparvorgaben im Haushalt weiter abzusinken. EtlicheUnternehmenverstoßenohneernsteKonsequenzengegengesetzliche RegelungenodernutzenvorhandeneInstrumentariennicht,umMenschenmit Behinderungdauerhaftzubeschäftigen.DiegesetzlichgeregelteBeschäftigungsquotevonschwerbehindertenMenscheninHöhevon5Prozentwurde auchimberichtsjahr2010mitnur4,5prozentvondenarbeitgebernnicht erfüllt.privatearbeitgeberlagensogarnurbei4prozent.über250000pflichtarbeitsplätzeblieben2010unbesetzt.dasinstrumentderausgleichsabgabeverfehltgegenüberdenunternehmenseinewirkung,istinderhöhezugeringund durchvielesonderregelungenauszuhebeln.insbesonderesorgtedieabsenkung derbeschäftigungsquoteimjahr2001von6auf5prozentfürdauerhaftemindereinnahmen,diedenhandlungsspielraumbeiderbeschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderung zusätzlich einengen. BeschäftigungvonMenschenmitBehinderungwirdinhohemMaßeausder VerletzungdergesetzlichenPflichtzurBeschäftigungfinanziert.DieseLogik schreibt die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung letztendlich fest. DieGesamtsituationunddieaktuelleEntwicklungentsprechennichtdenVorgabenderUN-Behindertenrechtskonvention.Artikel27derKonventionsieht vor,staatlichzusichernundzufördern,dassmenschenmitbehinderungen in einemoffenen,inklusivenundfürmenschenmitbehinderungenzugänglichen ArbeitsmarktundArbeitsumfeldfreiwählenkönnen undgleichberechtigtmit

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9758 anderensind,auchhinsichtlichdesentgelts.aussichtvielerbetroffenerund ihrerinteressenverbändeverändernauchdieimnationalenaktionsplander BundesregierungfestgelegtenMaßnahmendieseSituationnicht.Inder InitiativeInklusion werdenohnehinzurverfügungstehendemittellediglichumgewidmet,dermittelumfangreichtnichtausundihrebereitstellungausder AusgleichsabgabeschließtnotwendigeStrukturveränderungenvonvornherein aus. SeitderRatifizierungderBRKwirdinDeutschlandöffentlichvielüberInklusiongesprochen.DerBegriffInklusionwirdjedochmitsehrunterschiedlichen InhaltengefülltundverkommtzunehmendzumSparkonzept.InWahrheitgibt esmehrsondereinrichtungen,mehrbürokratischehürden,mehrausgrenzung: DieZahlderPersoneninSondereinrichtungenwie Werkstättenfürbehinderte Menschen (WfbM)steigtseitJahrenstetigan.1994waren152501Menschen mitbehinderunginanerkanntenwfbmbeschäftigt,zurzeitsindesnachangabendesbundesministeriumsfürarbeitundsozialescirca275000inrund700 Werkstätten.ImJahr2009verdienteeinBeschäftigterimsogenanntenArbeitsbereichderWerkstättenmonatlich170Euro.AuchKinderundJugendlichemit Behinderungwerdenvielzuschnell,vielzufrühundvielzuregelmäßigauf SonderwegenauseinemselbstbestimmtenLebenweg- gefördert.selbstvertretungs-undmitbestimmungsrechtevonmenschenmitbehinderungundihren gewähltenvertretungenwiebetriebsräten,schwerbehindertenvertretungenund insbesonderevonwerkstatträtenbleibenhinterdemmenschenrechtsanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.biszumEndederWahlperiodeeinumfassendesGesetzesscreeningdurchzuführenundeinenentsprechendenGesetzentwurfvorzulegenmitdemZiel,die gesetzlichenbeschränkungenzubeseitigen,diedieteilhabedurcharbeitfür MenschenmitBehinderungerschweren.SoistderBehinderungsbegriffim NeuntenBuchSozialgesetzbuch (SGBIX)gemäßArtikel1Satz2UN-BRK zufassen.gesetze,verordnungenundregelungensindaufdenwegzubringen,dieeinenpolitikwechselgemäßderun-behindertenrechtskonvention einleiten,vorallemihresartikels27,ummenschenmitbehinderungein selbstbestimmteslebenauchdurcheigeneexistenzsicherndeberufstätigkeit zuermöglichenundzusichern.dazusindmaßnahmenzuentwickeln,die Diskriminierungenwirksamsanktionieren,Sonderlösungenschrittweiseabbauen,bestehendeUnterstützungsleistungenerhaltenundausbauensowie neueunterstützungsformenentwickeln,verbindlichdempersonenzentriertenansatzimleistungsrechtfolgen,bürokratischehemmnissebeseitigen, sozialerechtestärkenundvorallemeineexistenzsicherndeentlohnung garantieren; 2.einbeschäftigungspolitischesRahmenprogrammfürMenschenmitBehinderungaufzulegen,dasdemGrundsatzfolgt,sowenigSonderarbeitsweltenwie möglichsoregulärwiemöglichauszugestaltenundschrittweiserahmenbedingungenfüreineinklusivearbeitsweltfürallebeschäftigten mitund ohnebehinderung zuschaffen.dieumsetzungdiesesprogrammsistverbindlichimnationalenaktionsplanzurumsetzungderun-konventionüber die Rechte von Menschen mit Behinderung festzuschreiben; 3.dasSystemderBeschäftigungspflichtundderAusgleichsabgabeumzugestaltenunddazuentsprechendegesetzlicheRegelungenvorzulegen.Dazugehört: a)dieabsenkungderbeschäftigungsquoteimsgbixistsofortzurückzunehmen und in einem ersten Schritt wieder auf 6 Prozent anzuheben.

Drucksache 17/9758 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)diepraktikenundgesetzlichenmöglichkeitensindzubeseitigen,diees Unternehmenermöglichen,dieZahlungderAusgleichsabgabezureduzieren und so die Beschäftigungspflicht auszuhebeln. c)dieausgleichsabgabeistsoanzuheben,dasssichfürarbeitgeberinnen undarbeitgebermehranreizefürdiebeschäftigungvonmenschenmit Behinderungergeben,alssichvonderBeschäftigungspflichtfreizukaufen. d)versicherungspflichtigebeschäftigungvonmenschenmitbehinderung istdurchdauerhaftenachteilsausgleicheundkompensationvonminderleistungenzufördern.fürarbeitgeberisteinanreizsystemzuschaffen, einenmöglichsthohenanteilderarbeitsplätzemitmenschenmitbehinderung zu besetzen. e)unternehmen,diemehralsdiegesetzlichvorgeschriebenezahlvonmenschenmitbehinderungbeschäftigen,sindbeidervergabeöffentlicher Aufträge in einem Stufensystem besonders zu berücksichtigen. f)steuerlichevergünstigungen,insbesonderefürkleineundmittlereunternehmen, als zusätzliche Anreize sind zu prüfen; 4.BarrierefreiheitimSinnevonArtikel9derUN-Behindertenrechtskonvention zu sichern. Dazu gehört: a)in 3aderArbeitsstättenverordnungsindumfassendeBarrierefreiheitund UniversellesDesign alsprinzipienderarbeitsstättengestaltunggrundsätzlich,dasheißtunabhängigdavon,obmenschenmitbehinderungbeschäftigtwerden,festzuschreiben.diesefestschreibungerfolgtsowohl fürbaulicheundkommunikativealsauchkognitivebedingungendesarbeitsprozesses,einschließlicherforderlicherarbeitsassistenz.esgehtum einegesundheitsförderndearbeitsraumgestaltungfürdiemitarbeiterinnen und Mitarbeiter. b)entsprechendeförderungenanarbeitgeberinnenundarbeitgeber,die MenschenmitBehinderungbeschäftigenmöchten,sollenerhöhtunderweitertwerden.InsbesonderesindnachhaltigeLösungen,diepräventiv gesundheitsfördernddenmitarbeiterinnenundmitarbeiternnützen,zu fördern. c)dieseförderungenwerdenzunächstausdemausgleichsfondsfinanziert, jedochbeidessenabsinkeninfolgesteigenderbeschäftigungsquotenaus Steuermitteln des Bundes aufgestockt. d)fürdieschaffungvonbarrierefreienarbeitsstättensindaufbundesebene verstärktforschungenundentwicklungensowietechnischelösungen nach dem Prinzip Universelles Design finanziell zu fördern; 5.FörderungenfürMenschenmitBehinderunglangfristigsicherzustellenund dazu gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehört: a)denpersonenzentriertenansatzalsinstrumentohnekostenvorbehaltauszugestalten.dafürsindleistungenzurteilhabeamarbeitslebenbedarfsgerechtaufdergrundlageeinesbundeseinheitlichen,amlebenslagenansatzorientiertenbedarfsfeststellungsverfahrensauszugestalten.die Beweislast liegt beim Leistungsträger. b)fürverlässlichkeitundplanbarkeitsindförderungenträgerübergreifend undlangfristigzugewähren,auchinformvondauerhaftenlohn-,gehalts- sowie Mobilitätszuschüssen. c)übergangswegeinregulärebeschäftigungwieder Öffentlichgeförderte Beschäftigungssektor unddie UnterstützteBeschäftigung sindzuerweitern,z.b.durchdauerhafteberufsbegleitung,undausbundesmitteln langfristig zu sichern.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9758 d)assistenzleistungensindaussteuermittelnzufinanzierenundvonden VersorgungsämternodervonneuzuschaffendenTeilhabeämternzugewähren.EingesetzlicherMindestlohnauchfürAssistenzkräfteisteinzuführen.DiesgiltauchfürdieZeitwährendeinerAusbildungundeines Praktikums; 6. besonders benachteiligte Gruppen stärker zu fördern. Dazu gehört: a)spezifischeförderprogrammeaufbasiseineranalysedertatsächlichen Lebenslagegenderspezifischauszugestaltenundzufinanzieren.Das betrifftinsbesonderejungeundälteremenschensowiemigrantenund MigrantinnenmitBehinderungalsauchzusätzlicheBedarfeinfolgebesonderer Behinderungsarten. b)demnochimmergeltenden Ernährermodell inberatungundbewilligungvonleistungenundderdiskriminierendenentlohnungvonfrauen mit und ohne Behinderung ist entgegenzuwirken. c)dieausbildunginanerkanntenausbildungsberufenistvorrangigzufördern,dieberufsbegleitendefortbildungzuentwickeln.verbindlichere FestlegungenfürdiebetrieblicheAusbildungbehinderterundschwerbehinderterJugendlichersinddringenderforderlich.EineverbindlicheAusbildungsplatzquoteundeineAusbildungsplatzausgleichsabgabesindzu prüfen. d)fortbildungsprogrammeinunternehmen,verwaltungenundhochschulen zu Inklusionsanforderungen sind finanziell zu unterstützen; 7.IntegrationsunternehmenundIntegrationsabteilungenauszubauen.Dazugehört: a)integrationsunternehmensinddurchinvestitionsförderungenundbevorzugtevergabevonöffentlichenaufträgenundbeiausschreibungensowie durch zusätzliche Steuerentlastungen in der Gründungsphase zu stärken. b)einanreizsystem,umdiemindestbeschäftigungsquoteinintegrationsunternehmenund-betriebeninhöhevon25prozentzuüberbieten,istzu entwickelnundlangfristigzuprüfen,obdiequoteangehobenwerden kann. c)einemindestquotefürdieauftragsvergabevonbundesbehördenanintegrationsunternehmenund-betriebeistfestzulegen.entsprechendist 141 SGBIXzupräzisierenundeineallgemeineVerwaltungsvorschriftzu erlassen. d)besondereförderungenfürintegrationsunternehmenund-betriebezur BerufsausbildunginanerkanntenAusbildungsberufensindzuentwickeln; 8.BeratungundVermittlungfürMenschenmitBehinderungzugarantieren. Dazu gehört: a)diebundesagenturfürarbeitmusseinheitlicheanlaufstellefürdieberatungundvermittlungvonmenschenmitbehinderungsowohlfürden RechtskreisSGBIIIalsauchSGBIIsein.DiebestehendeSchnittstellenproblematikundwechselndeZuständigkeitenfürEmpfängerinnenund EmpfängerderGrundsicherungfürArbeitsuchendemitBehinderung müssen überwunden werden; b)dasrechtaufeineunabhängigeberatung imsinnevon Betroffene beratenbetroffene durchselbsthilfeinitiativenundinteressenverbände vonmenschenmitbehinderungistfestzuschreiben.selbstberatungsstrukturen sind institutionell zu fördern.

Drucksache 17/9758 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)dieintegrationsämterwerdenalsbegleitendeumsetzungsbehördeweiterentwickelt.dieintegrationsfachdienstesindzustärken.dieausschreibungspflichtfürleistungendurchdiebundesagenturfürarbeit unddurchrehabilitationsträgermusszurückgenommenwerden,umdie Einheit von Vermittlung und Begleitung zu erhalten; 9.WerkstättenweiterzuentwickelnunddieRechtederBeschäftigtenzustärken und dafür gesetzliche Regelungen zu schaffen. Dazu gehört: a)beschäftigteinwerkstättenhabeneinrechtaufeinreguläresarbeitsverhältnismittariflicherentlohnung.der arbeitnehmerähnlichestatus ist perspektivischaufzuheben;siesollenarbeitnehmer/-innenbeibeibehaltung der erforderlichen Nachteilsausgleiche sein. b)menschenmitbehinderungaufsogenanntenaußenarbeitsplätzenin UnternehmenundbeiöffentlichenArbeitgebernsindtariflichnachdem Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu entlohnen. c)werkstattbeschäftigtenmussimfalldesübergangsineinversicherungspflichtigesbeschäftigungsverhältniseinunbefristetesrückkehrrecht eingeräumtwerden,dasihrebesonderenzugangsvoraussetzungenzu einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht beeinträchtigt. d)mittelfristigsindwerkstättenalsintegrationsbetriebemitsozialen Dienstleistungsangeboten weiterzuentwickeln. e)dieunterscheidungzwischen werkstattfähigen und nichtwerkstattfähigenmenschen istaufzuheben.damitentfälltauchdiezugangsbedingungineinewerkstatt:dasmindestmaßanwirtschaftlichverwertbarer Leistung ( 136 Absatz 2 SGB IX). f)einbundeseinheitlichesprozessorientiertesfeststellungsverfahren unabhängigvondeninstitutionellenleistungserbringern istzuentwickeln. g)dergesetzlicheunfallversicherungsschutzistauchaufwerkstattbeschäftigte im Förder- und Betreuungsbereich auszudehnen. h)dasmodellprojekt FrauenbeauftragteinWerkstätten istzuerhalten, bundesweitfortzuführenundaufintegrationsunternehmensowieintegrationsbetriebe auszudehnen; 10. Selbstvertretung und Mitbestimmung zu stärken: a)mitbestimmungsmöglichkeitenvonmenschenmitbehinderungsindzu verbessernundentsprechenderechtevonbetriebsräten,schwerbehindertenvertretungen (SBV)undWerkstatträtensindzuerweitern.Für SBVisteinStimmrechtindenAngelegenheiten,diebesondersMenschenmitBehinderungbetreffen,imBetriebsverfassungsgesetz,Personalvertretungsgesetz und im SGB IX zu verankern. b)einverbandsklagerechtistimallgemeinengleichbehandlungsgesetzzu verankern.dieverbandsklagemöglichkeitin 63SGBIXistsozuerweitern,dasseinVerbandgegeneinenGesetzesverstoßauchdannKlage erheben kann, wenn kein konkreter Einzelfall zugrunde liegt. c)praktikablerefreistellungs-underleichterteheranziehungsmöglichkeitenvonstellvertreterinnenundstellvertreterndersbvsindgesetzlichzu gewährleisten.dasbetrifftauchdenanspruchaufschulungundweiterbildung für die Stellvertreter/-innen der SBV. d)dadasrechtdersbvaufunverzüglicheunterrichtungundanhörung indenangelegenheiten,dieschwerbehindertemenschenberühren,oft durcharbeitgeber/-innennichtbeachtetwird,isteineverschärfungder entsprechendenformulierungenimsgbixundinanderengesetzen zugunsten von betrieblichen Interessenvertretungen vorzunehmen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9758 e) 83SGBIXistdahingehendzuändern,dassArbeitgebernichtnurzu VerhandlungenübereineIntegrationsvereinbarung,sondernzumAbschluss einer solchen Vereinbarung verpflichtet sind. f)mitbestimmungsrechtefürwerkstatträtesindalssofortmaßnahmeeinzuführen.diesesollendiewerkstattordnung,beschäftigungszeiten,arbeitsentgelte,grundsätzefürfort-undweiterbildungundsozialeangelegenheitenwiepausenräume,mittagessenundanderesausdrücklich betreffen. g)umdieselbstvertretungderwerkstättenzustärken,istdiefinanzierung derbundesvereinigungderwerkstatträteaufbundesebenedauerhaftzu sichernundinderwerkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)festzuschreiben. Berlin, den 23. Mai 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333