Deutscher Bundestag Drucksache 17/4083 17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/3718 Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung der Fragesteller SchwerbehinderteMenschensindbesondersvondenAuswirkungenderWirtschaftskrisebetroffen.InderAbschwungphasehabensiedashöchsteRisiko, arbeitsloszuwerden,dazuerstarbeitsplätzefürleistungsgemindertearbeitnehmerinnenundarbeitnehmerabgebautwerden;dernachteilsausgleich besondererkündigungsschutz wirkttrotzeinerverpflichtenddurchzuführendensozialauswahlbeiderkündigunginderkrisenicht.gleichzeitigwerdendiewiedereinstellungschancenderschwerbehindertenmenschenauchim AufschwungaufgrundbereitsvorhandenerPersonalressourceninKurzarbeit verschlechtert.schwerbehindertemenschendrohensomitzugroßenteilenin denbereichdeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII)zurutschenund diearbeitslosigkeitdrohtsichauchimaufschwungzuverstetigen.eswar schonimaufschwungjahr2009zubeobachten,dassdieschwerbehinderten ArbeitnehmernurunterdurchschnittlichvonNeueinstellungenprofitieren konnten.daherkannvoneinemanhaltenddauerhaftennachteilaufdemallgemeinen Arbeitsmarkt gesprochen werden. DieWeigerungderBundesregierung,dieArbeitsförderungfürschwerbehinderteMenschenzuverstärkenundaufdieUmwandlungvonPflicht-inErmessensleistungenimRahmendesSparpakets2011grundsätzlichzuverzichten,trägtnichtzurVerbesserungderSituationfürdie173711arbeitslosgemeldetenschwerbehindertenMenschenimSeptember2010bei.DieBundesregierungnimmtoffenbarinKauf,dassdieschwierigeSituationam Arbeitsmarkt sich weiter verschlechtert. DieUN-BehindertenrechtskonventionforderteineninklusivenArbeitsmarkt, derjedemmenschenmitbehinderungdiemöglichkeitbietet,seinenlebensunterhaltselbstzuverdienen.mithinsindhumanearbeitsbedingungenund Mindestlöhneunumgänglich,umdieserForderungnachzukommen.Aber auchdieverstärkungdesengagementshinsichtlichdergezieltenvermittlung undbetreuungaufdemarbeitsmarkt,inklusivebildung,weiter-undausbildungsowiedieweiterentwicklungderwerkstättenfürbehindertemenschen sinddringendgeboten.diebundesregierunghatseit2009keineinitiativegestartet,umdiesesfeldzubearbeiten.außerdenbereitsvondenvorgängerre- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 1.Dezember 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/4083 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gierungenetabliertenmaßnahmen Job4000, RehaFutur und Unterstützte Beschäftigung,sindtrotzderbekanntendrängendenProblemekeinezusätzlichen Maßnahmen ergriffen worden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieFörderungbehinderterundschwerbehinderterMenschenistKernelement derarbeitsmarktpolitikderbundesregierungundgeschäftspolitischerschwerpunktderbundesagenturfürarbeit.diearbeitslosigkeitschwerbehinderter Menschen geht seit Februar 2010 zurück. AuchwenndieguteEntwicklungamArbeitsmarktnochnichtvollbeiden arbeitslosenschwerbehindertenmenschenangekommenist,bewertetdiebundesregierungdenrückgangderarbeitslosigkeitdiesespersonenkreisespositiv. SieweistdaherauchdenVorwurfzurück,sienehmeeineVerschlechterungder ArbeitsmarktsituationvonschwerbehindertenMenscheninKauf.BundesregierungundBundesagenturfürArbeitwerdenvielmehrihreAnstrengungenzur IntegrationbehinderterundschwerbehinderterMenschenindasArbeitsleben weiterintensivieren,diefürdieintegrationzurverfügungstehendeninstrumenteweiterkonsequentnutzenunddiehierfürerforderlichenfinanziellen Mitteleinsetzen.GeradeauchvordemHintergrunddeswachsendenFachkräftebedarfesistesdasZiel,diePotenzialebehinderterundschwerbehinderter MenschenintensiverfürdenArbeitsmarktundeineerfolgreicheTeilhabeam Arbeitsleben zu nutzen. Im Einzelnen wird auf die Antwort zu den nachfolgenden Fragen verwiesen. 1.WievieleerwachseneRehabilitandensindindenJahren2005bis2010 indievondenrehabilitationsträgerngefördertenangebotederin 35 Absatz1SGBIXbenanntenEinrichtungen,differenziertnachBerufsbildungswerken,BerufsförderwerkenundvergleichbarenEinrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen, eingemündet? 2.WiehochistderAnteilderPersonen,dieeineberuflicheRehabilitationsmaßnahmeindenJahren2005bis2010begonnenhaben,imVerhältniszur BevölkerungszahlindeneinzelnenBundesländern,differenziertnach Berufsbildungswerken,BerufsförderwerkenundvergleichbarenEinrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen? InderBundesrepublikDeutschlandbestehteindifferenziertesundhochwertiges MaßnahmenangebotfürMenschenmitBehinderung.EinBestandteildavonsind dieeinrichtungennach 35desNeuntenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIX). ZudenDatenüberZugängeindieseEinrichtungensowiedenAnteilenderPersonen,dieindenJahren2005bis2010anberuflichenRehabilitationsmaßnahmenindiesenEinrichtungenteilgenommenhaben,imVerhältniszurBevölkerungszahlwirdaufdieAnlage1zudenFragen1und2verwiesen.Essindnur dierehabilitationsfällederbundesagenturfürarbeitabgebildet.erhebungen derrentenversicherungsträgererfassennurdiezahlderbewilligtenleistungsfälleunddifferenzierennichtdanach,obdieleistungineinereinrichtungnach 35SGBIXundinwelchemBundeslandsieerbrachtwird.DatendergesetzlichenUnfallversicherungsindebenfallsnichtenthalten.DieseDatenerfassen nurdiefälle,dieindenjeweiligenjahrenabgeschlossenwurden.sieumfassen also nicht die laufenden Maßnahmen des jeweiligen Jahres. DieDatenderBundesagenturfürArbeitzeigenfürdieJahre2005bis2009 einenimwesentlichengleichbleibendentrendinsbesondere,wennmandie MaßnahmenimVerhältniszurBevölkerungszahlbetrachtet.DieDatenfürdas Jahr2010sindinsofernnichtunmittelbarvergleichbar,alsdortderBeginndes
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4083 AusbildungsjahresimMonatAugust,abdemauchverstärktEintritteinMaßnahmeninEinrichtungennach 35SGBIXzuverzeichnensind,nochnicht berücksichtigt ist. 3.WievielePersonennahmenindenJahren2005bis2010aneinerMaßnahmeineinerbesonderenEinrichtungfürbehinderteMenschengemäß 102Absatz1Nummer1BuchstabeaSGBIII,insbesonderederverzahntenAusbildungmitBerufsbildungswerken,teil,undwievielenahmen aneinersonstigenaufdiebedürfnissebehindertermenschenausgerichtetenmaßnahmenach 102Absatz1Nummer1BuchstabebSGBIII,differenziert nach Bundesländern, teil? DatenzuTeilnehmernanMaßnahmennach 102Absatz1aund1bSGBIII liegenerstabjanuar2008vorundkönnendernachfolgendentabelleentnommen werden. Tabelle 1 Gebietsstruktur Statistik der Bundesagentur für Arbeit 102 Absatz 1 Nummer1b SGB III 20082009 Jan Juli 2010 102 Absatz 1 Nummer1a SGB III 102 Absatz 1 Nummer1b SGB III 102 Absatz 1 Nummer1a SGB III 102 Absatz 1 Nummer1b SGB III 102 Absatz 1 Nummer1a SGB III 2 3 5 6 89 Gesamt22042277842404338658558613379 West1513520283166002874836549680 01 Schleswig-Holstein9246741092878218274 02 Hamburg14959521995566451 03 Niedersachsen1681200119882823413677 04 Bremen12623016834546183 05 Nordrhein-Westfalen474845185067697710433321 06 Hessen1267126514851529372563 07 Rheinland-Pfalz1047106111611432189527 08 Baden-Württemberg18484275202358824201344 09 Bayern28785464296675408082193 10 Saarland46720043138779147 Ost690775017443991019323699 11 Berlin1330154515102101397902 12 Brandenburg1814100418941168379496 13 Mecklenburg- Vorpommern3518652881288122540 14 Sachsen1760138920491911498926 15 Sachsen-Anhalt67615588421873249377 16 Thüringen97611408601569287458
Drucksache 17/4083 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieinderFrageangesprocheneverzahnteAusbildungmitBBWisteinStandardangebotderBerufsbildungswerke,dasindenSystemenderBundesagentur fürarbeitnichteigenständigerfasstwirdnachangabenderbagbbwwerdenaktuell (zuletztjuli2010)320jungemenschenmitbehinderungenverzahnt ausgebildet. NachderwissenschaftlichenBegleitungzurImplementierungderverzahnten AusbildunghattesichdieZahlderTeilnehmendenvon2005bis2009wiefolgt entwickelt: Ausbildungsjahr 2004/2005 120 Eintritte, Ausbildungsjahr 2005/2006 155 Eintritte, Ausbildungsjahr 2006/2007 138 Eintritte, Ausbildungsjahr 2007/2008 136 Eintritte, Ausbildungsjahr 2008/2009205 Eintritte. 4.WievieleschwerbehindertePersonennahmenin2008,2009und2010an denmaßnahmenbürgerarbeit,kommunal-kombiundjobperspektiveteil? Esistdaraufhinzuweisen,dassseitdemAusbildungsjahr2008sowohlim1.als auchim2.und3.ausbildungsjahrverzahnteausbildungendurchgeführtwerden. SchwerbehinderteMenschentratenindemindernachfolgendenTabelledargestelltenUmfanginMaßnahmendesBundesprogramms Kommunal-Kombi undderjobperspektive (LeistungenzurBeschäftigungsförderungnach 16e SGB II) ein. Tabelle 2 Maßnahme200820092010Datenquelle Bundesprogramm Kommunal-Kombi 37659420 * ESF-Förderstatistik JobPerspektive nach 16e SGB II2389 ** 2534 ** k. A. * Nachbesetzungen (Stellen konnten nur bis zum 31. Dezember 2009 neu geschaffen werden). ** Ohne Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger. Bundesagentur für Arbeit DasBundesprogramm Bürgerarbeit starteteerstimjuli2010.statistische DatenzuTeilnehmernliegennachInformationenderBundesagenturfürArbeit erst im Laufe des ersten Quartals 2011 vor. 5.WiewirddieBundesregierungdieverstärkteTeilnahmevonschwerbehindertenMenschenandiesenMaßnahmendessozialenArbeitsmarktsfördern? SchwerbehinderteMenschenausdemRechtskreisSGBIIwerdenentsprechend dengesetzlichenregelungenbzw.entsprechenddenregelungenfürdiejeweiligen Bundesprogramme gefördert. ImRahmenderJobPerspektivekannauchdieSchwerbehinderungeinbesonderesVermittlungshemmnisdarstellen.DieEintrittszahlenvonschwerbehindertenMenschenbeiderJobPerspektiveimJahr2009entsprechennachInformationenderBundesagenturfürArbeiteinemAnteilvonca.10,4Prozent
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4083 schwerbehindertermenschenanallenteilnehmern,diemitdieseminstrument gefördertwerden.imvergleichzumanteilvon4,5prozentschwerbehinderter ArbeitsloseranallenArbeitslosenimSGBIIwerdenschwerbehinderteMenschen überdurchschnittlich mit Leistungen der JobPerspektive gefördert. DasModellprojekt Bürgerarbeit bestehtausunterschiedlichenförderansätzenundeinzelprojektenfürbeziehervongrundsicherungsleistungennach demsgbii.derzugangzudiesenförderangebotenistfürschwerbehinderte MenschenindiesemRechtskreisgrundsätzlichnichteingeschränkt.IneinzelnenGrundsicherungsstellenwirddasModellprojekt Bürgerarbeit sogarvorrangig für die Förderung von schwerbehinderten Menschen genutzt. ImRahmendesBundesprogramms Kommunal-Kombi konntenbiseinschließlich31.dezember2009arbeitsplätzefürlängstens36monatefürbeziehervongrundsicherungsleistungennachdemsgbiigeschaffenwerden. Diesekönnennunmehrallenfallsnachbesetztwerden.Dabeikönnenauch schwerbehindertemenschenberücksichtigtwerden,sofernsiediefördervoraussetzungen erfüllen. 6.WieentwickeltensichdieAusgabenfürdieallgemeinenundbesonderen LeistungenzurTeilhabederBundesagenturfürArbeitseit1998insgesamt und nach Leistungen getrennt? DieAusgabenfürdieallgemeinenundbesonderenLeistungenzurTeilhabeder BundesagenturfürArbeitwerdenerstabdemJahr2005maschinellausgewertet,sodassfürdieVorjahrekeineDarstellungmöglichist.ZurAusgabenentwicklung wird auf den Anhang 2 zu Frage 6 verwiesen. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dasstrotzseitMärz2010 insgesamtsinkenderarbeitslosenzahlen,einimvorjahresmonatsvergleich vonaugustundseptember2010steigenderanteilschwerbehinderter Arbeitsloserzuverzeichnenist,undworinsiehtdieBundesregierungdie Ursache für diese gegenläufige Tendenz? DieseEntwicklungistkeineBesonderheitderaktuellenSituation.Eswarauch indervergangenheitfestzustellen,dasspositivearbeitsmarktentwicklungen beipersonen,diebesonderevermittlungshemmnissehaben,erstzeitverzögert greifen.fürdenanstiegderarbeitslosigkeitschwerbehindertermenschensind verschiedene Einflussfaktoren von Relevanz: AufgrundlängererKündigungsverfahrenmachensichdieAuswirkungen derkrisebeiderarbeitslosigkeitschwerbehindertermenschenzeitverzögert bemerkbar. DieIntegrationindenallgemeinenArbeitsmarktgestaltetsichschwieriger alsbeianderenpersonengruppen (z.b.aufgrundvonvorbehaltengegenüber der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen). VermittlungshemmnissetreteninKombinationauf (2009warjederzweite schwerbehinderte Arbeitslose 50 Jahre oder älter). DerAnstieghängtauchmitdemAuslaufenbestimmterRegelungenfür ältere arbeitslose Arbeitnehmer (z. B. 428 SGB III) zusammen.
Drucksache 17/4083 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WiewirddieBundesregierungaufdenseitNovember2008um10ProzentgestiegenenAnteilschwerbehinderterArbeitsloserreagieren,und wirdsieweiteremaßnahmenundmitteleinsetzen,umdieseentwicklung zubremsen? 9.WaswirddieBundesagenturfürArbeitunternehmen,umdieseEntwicklungen zu bremsen? ZielderBundesagenturfürArbeitisteinemöglichstzügigeunddauerhafte beruflicheeingliederungarbeitslosgemeldetermenschen.unterberücksichtigungdeseinzelfallsundderarbeitsmarktlichenrahmenbedingungenwirdeine individuelleeingliederungsstrategieerarbeitetundwerdenausgehendvom individuellenbedarfdienotwendigenflankierendeninstrumenteunterberücksichtigungdesgrundprinzipsderwirtschaftlichkeitundwirksamkeiteingesetzt. DieIntegrationschwerbehinderterMenschenindenallgemeinenArbeitsmarkt istjedochschwierigeralsbeianderenpersonengruppen,insbesondereunterberücksichtigungderverändertenaltersstrukturen.auchvordemhintergrund desfachkräftebedarfsistesdasziel,bisherungenutztepotenzialeschwerbehindertermenschenintensiverfürdenarbeitsmarktzunutzenundfürdieintegrationdienotwendigenleistungenaktiverarbeitsförderungunddiedafür erforderlichen finanziellen Mittel einzusetzen. ImÜbrigenwirdzudemFragenkomplexauchaufdieAntwortderBundesregierungaufdieSchriftlicheFrage26derAbgeordnetenSabineZimmermann für den Monat Juli 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2678 verwiesen. 10.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieArbeitsförderungsleistungenimSGBIIundimSGBIIIfürschwerbehinderteMenschen, insbesondereimrahmenderüberprüfungderinstrumentederarbeitsförderung,diefür2011vorgesehenist,nichteingeschränktwerdensollten,umdieteilhabechancendiesermenschenamarbeitsmarktnichtzu gefährden? DieTeilhabechancenallerMenschenamArbeitsmarktsindderBundesregierungeinwesentlichesAnliegen.DaherwerdenauchnacheinerÜberprüfung undneuordnungderinstrumentederarbeitsförderungdiesedenbesonderen Belangen behinderter und schwerbehinderter Menschen gerecht werden. 11.WashatdieBundesregierungunternommen,umdemVorschlagdesBundesrechnungshofesnachzukommen,dieVermittlungsvorschlägefür schwerbehinderte Menschen zu erhöhen? DieFörderungbehinderterundschwerbehinderterMenschenistKernelement derarbeitsmarktpolitikundgeschäftspolitischerschwerpunktderbundesagenturfürarbeit.diesewirdihreanstrengungenimhinblickaufdieintegrationbehinderterundschwerbehindertermenschenindasarbeitslebenweiter intensivierenunddiefürdieintegrationzurverfügungstehendeninstrumente konsequent nutzen. ImSinnedesMarktausgleichessindEignungundNeigungdesBewerbers sowiedieanforderungendesarbeitsplatzesausschlaggebend.erfolgversprechendevermittlungsvorschlägesindnurdortmöglich,wodiebeiden Marktseitenzueinanderpassendsind.DieVermittlungsarbeitindenAgenturen istsowohlaufbewerber-alsauchaufarbeitgeberseitemitberatungskompetenzzudenspezifischenfragenzurbeschäftigungvonmenschenmit Behinderungausgestattet.DieHerausforderungdernächstenJahrewirdes
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4083 sein,überberatungundentsprechendeunterstützungmitleistungenderaktiven Arbeitsförderung die fehlende Übereinstimmung auszugleichen. 12.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassderAnstieginsbesonderederWirtschaftskriseinexportorientiertenUnternehmenvorwiegend inwest-undsüddeutschlandzukommt,undwaswirddiebundesregierung unternehmen, damit sich diese Arbeitslosigkeit nicht verfestigt? DieZahlderarbeitslosenMenscheninDeutschlandhatteimOktober2010mit 2,945MillionendenniedrigstenOktoberwertseit1992erreicht.Dasisteine erfreulicheentwicklung,dieindieserausprägungnochvoreinemjahrnicht absehbarwar.insgesamtistesindeutschland nichtzuletztmithilfefrühzeitigenundwirkungsvollenkrisenmanagementsderbundesregierungmitden umfangreichenkonjunkturpaketeniundii gelungen,dieauswirkungender weltweitenfinanz-undwirtschaftskriseaufdenarbeitsmarktgeringzuhalten. ZukeinemZeitpunktwurdedasNiveauderArbeitslosigkeitdesJahres2007 erreicht.diefortschritteaufdemarbeitsmarkt,dieseit2005erzieltwurden, wurdenfolglichdurchdiekrisenichtaufgezehrt.dankeinerintelligenten betrieblichenarbeitszeit-undlohnpolitiksowiedesmassiveneinsatzesdes InstrumentsderKonjunkturkurzarbeitkonnteeineweitgehendeEntkopplung derentwicklungvonbruttoinlandsprodukt ( 4,7ProzentimJahr2009)und gesamtwirtschaftlicherbeschäftigung (imjahr2009kaumveränderungdes Niveausvon2008)erreichtunddamitEinbrücheimBeschäftigungssystem verhindertwerden.diekonjunkturprogrammezeitigenauchgegenwärtigwirkung,wobeidieentlastungdesarbeitsmarktsdurchdeneinsatzvonkonjunkturkurzarbeit inzwischen sehr deutlich reduziert worden ist. ImOktober2010lagdieArbeitslosigkeitimRechtskreisdesSGBIIImitsaisonbereinigt909000Personennochleicht (+33000)überdemNiveaudesOktobers2008.InWestdeutschland,dasvonderKrisebesondersstarkgetroffen wurde,istdiearbeitslosigkeitnochnichtwiederaufdasvorkrisenniveaugesunken.dergroßteildeskrisenbedingtenanstiegskonntejedochschonwiederabgebautwerden.anzeicheneinersichverfestigendenarbeitslosigkeitvermag diebundesregierunginsgesamtvordemhintergrundderdynamischenentwicklungvonwirtschaftundbeschäftigungindiesemjahrunddenbemerkenswerten Prognosen für das Jahr 2011 nicht zu erkennen. 13.WiebewertetdieBundesregierungdenauffälligenUnterschiedbeider EntwicklungderArbeitslosenzahlenimSGBIIgetrenntnachTrägerschaft,wonachimMai2010beidenArbeitsagenturendieArbeitslosigkeitschwerbehinderterMenschenum2,3Prozentgesunkenistundbei den zugelassenen kommunalen Trägern um 27 Prozent gestiegen? DieabweichendeEntwicklungzwischendenTrägerartenindemMerkmal Schwerbehindert dürftedarinbegründetsein,dassdievervollständigungder ErfassungundÜbermittlungandieStatistikderBundesagenturfürArbeit durchargenundzugelassenekommunaleträger (zkt)inunterschiedlichen Geschwindigkeitenvoranschreitet.BeidenDatenübermittlungenderTräger, diediefachverfahrenderbundesagenturfürarbeitnutzen,stehenzentrale ErfassungssystememiteinheitlichenNutzeranleitungenundeinemübergreifendenDatenqualitätsmanagementzurVerfügung.BeiderDatenqualitätsverbesserungderLieferungenderzugelassenenkommunalenTrägerwurdeineiner erstenphasevorallemaufzunehmendevollzähligkeitdergemeldetenpersonengeachtet,undeswurdeundwirdinweiterenschrittendievollständigkeit dermeldungeninattributenundmerkmalengezieltverbessert.dasmerkmal Schwerbehindert standimjahr2010imrahmenderverfahrenundprodukte
Drucksache 17/4083 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zurdatenqualitätsverbesserungimfokusderbetrachtung.dietatsache,dass deranteilschwerbehinderteranallenarbeitslosenbeidenzugelassenenkommunalenträgernvonmai2009aufmai2010von3,4prozentauf4,3prozent gestiegenist,währenderbeidenargenkonstantbei4,6prozentlag,kannals Hinweisdaraufgewertetwerden,dassindiesemZeitraumDatenvervollständigtwurden.InsofernweistdieDarstellungderBestandsveränderungauf TrägerartebenebeischwerbehindertenArbeitslosenindiesemZeitraumVerzerrungenauf.DerAnstieginderZahlarbeitsloserschwerbehinderterMenschen imbereichderzugelassenenkommunalenträgerberuhtsomitvermutlichnicht aufeinerverschlechterungihrerarbeitsmarktlage,sondernaufdenbeschriebenen Datenqualitätsverbesserungen. 14.WieerklärtdieBundesregierungdenRückgangvonEingliederungszuschüssenimVorjahresmonatsvergleichAugustundSeptember2010im RechtskreisSGBIIIinWestdeutschland,alsogenaudemBereichund Zeitraum,indemdieArbeitslosigkeitvonSchwerbehindertenentgegen dem allgemeinen Trend angestiegen ist? ImZeitraumJanuarbisJuli2010 nurfürdiesenzeitraumliegenendgültige Wertevor wurdenmiteingliederungszuschüssen (EGZ)inWestdeutschland insgesamt4747beschäftigungsaufnahmenvonschwerbehindertenmenschen gefördert (Zugänge).GegenüberdemVorjahreszeitraum (4683Zugänge)ist daseinanstiegum64förderfälle einrückgangderegz-fälleinwestdeutschland kann daher nicht bestätigt werden. 15.WieerklärtdieBundesregierungdenRückgangvonMaßnahmenzurberuflichenWeiterbildungimVorjahresmonatsvergleichAugustundSeptember 2010 im Rechtskreis SGB III vor allem in Westdeutschland? ImZeitraumJanuarbisJuli2010 nurfürdiesenzeitraumliegenendgültige Wertevor habenindeutschland5935schwerbehindertemenscheneine MaßnahmederberuflichenWeiterbildungbegonnen.Diessind17Prozent wenigeralsimvorjahreszeitraum:inwestdeutschlandlagdiezahldereintritte inberuflicheweiterbildungenbei4164 ( 22Prozent).Eintritteinberufliche WeiterbildunggingenimgleichenZeitrauminsgesamtum24Prozentin Deutschland ( 26 Prozent in Westdeutschland) zurück. BetrachtetmandieZugängevonTeilnehmerninberuflicheWeiterbildungder Jahre2008 2010 (jeweilsjahressummejanuarbisjuli)zeigtsichfürden RechtskreisSGBIIIinWestdeutschland,dassderAnteilderschwerbehindertenMenschenanallenZugängeninFbWin2010 (2,1Prozent)gegenüber2009 (1,9Prozent)zugenommenhat.Insgesamtbetrachteterfolgt2010allerdings einekonsolidierungderweiterbildungaufhohemniveau,dieauchdieweiterbildungsförderung schwerbehinderter Menschen erfasst. 16.WaswirddieBundesregierungzusätzlichunternehmen,umdieseitJahrenüberdurchschnittlichhoheArbeitslosigkeitvonschwerbehinderten Menschen dauerhaft zu senken? ZuHandlungsstrategienzurIntegrationschwerbehinderterMenschenwirdauf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4083 17.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieEinführungder AusschreibungspflichtfürVermittlungsleistungenderIntegrationsfachdienstediebestehendeFachstrukturzurEingliederungschwerbehinderter MenschengefährdetunddieüberdurchschnittlichhoheArbeitslosigkeit weiter verfestigen könnte? DieBundesregierungteiltdieEinschätzungnicht.ImEinzelnenwirdaufdie AusführungeninderUnterrichtungdesAusschussesfürArbeitundSoziales desdeutschenbundestagesdurchdasbundesministeriumfürarbeitundsozialesvom16.märz2010 (Ausschussdrucksache17/(11)79)verwiesen.Eine weitereunterrichtungistinderausschusssitzungam27.oktober2010zugesagt worden. 18.WiebewertetdieBundesregierungdieForderungzurEinführungeines gesetzlichenmindestlohnsimbereichderberuflichenrehabilitation, undwaswirdsieunternehmen,umdenpreiswettbewerbzulastender Beschäftigten in der Rehabilitation zu beenden? DieBundesregierungbekenntsichzurTarifautonomieundlehnteineneinheitlichengesetzlichenMindestlohnab.MitdemArbeitnehmer-Entsendegesetz unddemmindestarbeitsbedingungengesetzstehtdererforderlicherechtliche Rahmen für branchenbezogene Regelungen grundsätzlich zur Verfügung. 19.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,uminsbesonderedieschwierigeSituationvonFrauenmitBehinderungamArbeitsmarktzuverbessern,undwieschultdieBundesagenturfürArbeitihrPersonal hinsichtlich der besonderen Erfordernisse dieser Personengruppe? DerAnteilarbeitsloserschwerbehinderterFrauenanallenschwerbehinderten ArbeitslosenliegtimbisherigenJahresdurchschnitt2010bei40,0Prozent (RechtskreisSGBII:38,9Prozent).DieWerteentsprechenbzw.liegenleicht unterdemanteilweiblichererwerbspersonenmitbehinderunganallenerwerbspersonenzwischen15und65jahrenmitbehinderungnachdendaten desmikrozensus2005.ausdiesemdatenvergleichergibtsichfürfrauenmit BehinderungeinegleicheBetroffenheitvonArbeitslosigkeitwiefürMänner mitbehinderungunterberücksichtigungderjeweiligenerwerbsbeteiligung. EinestrukturellschlechtereSituationimVergleichzuMännernbestehtinsoweit nicht. FürdiequalitativeArbeitvorOrtstehendievielfältigenFörderangebotefür behinderteundschwerbehindertemenschenmitrechtsanspruchausdensozialgesetzbüchernsgbiiiundsgbiizurverfügung.arbeitsmarktpolitische InstrumentewerdenauchfürFrauenmitBehinderungdanneingesetzt,wenn Vermittlungshemmnissevorliegen,dieimRahmeneinerindividuellenEingliederungsstrategiebehobenwerdenmüssen.AufdieKleineAnfragederFraktion derspdzur SicherungdergleichstellungspolitischenZieleinderSGBII-Umsetzung (Bundestagsdrucksache 17/3244) wird Bezug genommen. KernzielderQualifizierungvonMitarbeiterinnenundMitarbeiternderBundesagenturfürArbeitistes,Qualifikationenbedarfsorientiertzuvermittelnund diequalifizierungsprozesseadressatengerecht,effektivundeffizientzugestalten.diesgiltinsbesondereauchfürdieschulungdespersonalsinbezugauf MenschenmitBehinderung.SpeziellfürdieQualifizierungvonneueingesetztenMitarbeiterinnenundMitarbeiternstehteinestrukturierteGrundqualifizierunghinsichtlichderbesonderenErfordernissebeiderIntegrationvonMenschenmitBehinderungzurVerfügung.FürdenüberdieGrundqualifizierung hinausgehendenindividuellenqualifizierungsbedarfstehteinzusätzlichesund
Drucksache 17/4083 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode breitangelegtesqualifizierungsangebotzurverfügung.diequalifizierungskonzepteunterliegeneinemkontinuierlichenanpassungsprozess.woundin welchenthemenfeldernhandlungsbedarfbesteht,wirdinengerabstimmung mit der Praxis identifiziert und aktualisiert. 20.WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdiebetriebsnaheAusbildungvonschwerbehindertenKindern-undJugendlichenmit und ohne Schulabschluss voranzutreiben? Indembis2014verlängertenAusbildungspakthabenBundesregierungund SpitzenverbändederWirtschaftindiesemZusammenhangfolgendesvereinbart: DiePaktpartnerwollenlernbeeinträchtigteundsozialbenachteiligteJugendlichesowiebehinderteundschwerbehindertejungeMenschenindividuellunterstützenundfördern.BundundLändersetzensichgemeinsammitderWirtschaftfüreinebessereIntegrationvonJugendlichenmitBehinderungindie betrieblicheausbildungein.diebundesagenturfürarbeitgestaltetihremaßnahmenzurausbildungsförderungmöglichstbetriebsnah,umauchdenübergangbenachteiligterjugendlicherinbetrieblicheausbildungundbeschäftigungzuverbessern.diewirtschaftwirdsichindenentsprechendengremien dafüreinsetzen,diederzeitrund1000sonderregelungenfürdieausbildung vonbehindertenjungenmenschenbundesweitzuvereinheitlichenunddamit deutlichzureduzieren.diesverbessertdietransparenzüberdieerworbenen QualifikationenunderleichtertbehindertenJugendlichendenEinstieginAusbildung.DamitwirdauchdienotwendigeBewusstseinsbildunginBetrieben gefördert,umdenkreisderausbildungswilligenundausbildungsfähigenbetriebezuvergrößernunddieausbildungdortgezieltvonaußenzuunterstützen. SomitwürdenauchbehinderteJugendlichevondenbesserenIntegrationsleistungeneinerbetrieblichenoderzumindeststärkerbetrieblichausgerichteten Ausbildung profitieren. 21.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseininklusiverArbeitsmarktaucheineinklusiveAus-undWeiterbildungsstrukturerfordert,und wie wird die Bundesregierung dies realisieren? Aus-undWeiterbildungderBeschäftigtenistinersterLinieAufgabederUnternehmen.DieBundesregierungunterstütztalleBemühungen,Strukturender Aus-undWeiterbildungweiterzuentwickelnundanveränderteLagenanzupassen. 22.WiebeurteiltdieBundesregierungdieForderungvonBehindertenverbändenundGewerkschaften,dieSchwerbehindertenausgleichsabgabe mindestensfürdieunternehmenzuerhöhen,dieihrerbeschäftigungspflicht dauerhaft oder über längere Zeit nicht nachkommen? DerinderForderungzumAusdruckkommendeGedanke,Arbeitgeber,die ihrerverpflichtungzurbeschäftigungschwerbehindertermenschennichtoder nuringeringemumfangnachkommen,stärkerzurausgleichsabgabeheranzuziehenalsarbeitgeber,dienäheranderpflichtquotesind,istimgegenwärtigen SystemvonBeschäftigungspflichtundAusgleichsabgabebereitsverwirklicht: DiezuzahlendenBeträgesindnachderErfüllungsquotegestaffelt.DieStaffelungzeigtauchWirkung:SeitihrerEinführungimJahr2001hatsichdieZahl derarbeitgeber,diekeinenschwerbehindertenmenschenbeschäftigen,von 59225 (2002)auf37826 (2008)nahezuhalbiert.WeitereGesetzesänderungen in diese Richtung sind für die Bundesregierung deshalb nicht vordringlich.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4083 23.WirddieBundesregierunginder17.LegislaturperiodeeineVerstetigung desaufkommensderschwerbehindertenausgleichsabgabeanstreben,um insbesondereinnovativemaßnahmenwie UnterstützteBeschäftigung weiterzuführen und weiterzuentwickeln? Wennnein,wiesolldie UnterstützteBeschäftigung undsollenzukünftigezusätzlichemaßnahmendauerhaftundverlässlichfinanziertwerden? DasAufkommenanAusgleichsabgabeistabhängigvondemUmfang,indem Arbeitgeber,diezurBeschäftigungschwerbehinderterMenschenverpflichtet sind,dieserpflichtnichtodernichtindemgesetzlichvorgeschriebenenumfangnachkommen.esliegtdaherindernaturdersache,dassdasaufkommen von Jahr zu Jahr schwankt und einer Verstetigung nicht zugänglich ist. MaßnahmenzurFörderungderTeilhabewiediebeispielhaftgenannte UnterstützteBeschäftigung werdennichtausschließlichausmittelnderausgleichsabgabefinanziert.soistdieerstephaseder UnterstütztenBeschäftigung,die innerbetrieblichequalifizierung,einerehabilitationsmaßnahme,diederzuständigerehabilitationsträgerausseinenhaushaltsmittelnfinanziert.dienachfolgendefinanzierungderzweitenphase,derberufsbegleitungdurchdieintegrationsämterausdendortigenmittelnderausgleichsabgabeistdadurch gewährleistet,dassaufdieleistungeinrechtsanspruchbesteht,derleistung dadurchinnerhalbderverwendungszweckederausgleichsabgabeauchein besonderer Rang zukommt. 24.WiebewertetdieBundesregierungdieMessungdesDGB-Index (DGB: DeutscherGewerkschaftsbund)für GuteArbeit,derimJahr2009nur 12ProzentderArbeitsplätzeinDeutschlandmiteinergutenArbeitsplatzqualitätmessenkonnte,undwiewirddieBundesregierungdaraufreagieren? NachdemErgebnisdesDGB-Indexfür GuteArbeit hattenimjahr2009 12ProzentderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerguteArbeit,33Prozent schlechte Arbeit, 55 Prozent mittelmäßige Arbeit. DieBundesregierungbewertetfundierteErhebungenzuArbeitsplatzbedingungengrundsätzlichpositiv,insbesonderewennessichumeineregelmäßige BefragungderBeschäftigtenhandelt,weildieBedeutungguterArbeitsbedingungenaufderGrundlagederdemografischenEntwicklungeinenhohenStellenwerterfährtundweileineEntwicklungabbildbarwird.DieAussagekraft desinstrumentariumsdgb-indexfür GuteArbeit unddamitdiebewertung ist allerdings aus wissenschaftlicher Sicht nicht unumstritten. DieGestaltungmodernergesundheitsgerechterArbeitsplätzesowieErhaltund FörderungderBeschäftigungsfähigkeitderMenschensindderBundesregierungeinwichtigesAnliegen.HierbeiistdasEngagementallerBeteiligten,insbesondereauchderSozialpartner,gefragt.GemeinsameAktivitätenwiebeispielsweiseimRahmender InitiativeNeueQualitätderArbeit INQA oder dergemeinsamendeutschenarbeitsschutzstrategie (GDA)sindindiesem Zusammenhangzielführend.INQAistderZusammenschlussvonwichtigen AkteurenwieArbeitgeberverbänden,Gewerkschaften,Unfall-undKrankenkassen,MinisterienausBundundLändern,StiftungenundUnternehmen. INQAverfolgtmitallseinenAktivitätendasZiel,dieInteressenderBeschäftigtenangutenArbeitsbedingungenmitdenInteressenderBetriebeanWettbewerbs-undInnovationsfähigkeitzuverbinden.DabeispieltauchdieFörderungderArbeits-undBeschäftigungsfähigkeitderMenscheninderArbeitsweltunddamitdieVermeidungeinesvorzeitigenAusscheidensaufgrund arbeitsbedingter gesundheitlicher Probleme eine große Rolle.
Drucksache 17/4083 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImRahmendes ModellprogrammszurBekämpfungarbeitsbedingterErkrankungen werdenprojektegefördert,diemodellhaftelösungenentwickelnfür besondersbelastetebranchenbzw.fürspeziellefragestellungen,diedieunternehmenbesondersbeschäftigen.dazugehörendiebau-undentsorgungswirtschaftsowiediepflege-undzeitarbeitsbranche.immodellprogrammwerden darüberhinausmaßnahmenz.b.zurpräventionvonmuskel-undskeletterkrankungen sowie zur Arbeitszeitberatung entwickelt. ImRahmenderGemeinsamenDeutschenArbeitsschutzstrategie (GDA)wird indenarbeitsprogrammendieverbesserungderarbeitsbedingungeninausgesuchtenbranchenangestrebt.diegdaisteinzusammenschlussvonbund, LändernundUnfallversicherungsträgern.SiehatdasZiel,SicherheitundGesundheitderBeschäftigtendurcheinenabgestimmtenundsystematischwahrgenommenenArbeitsschutz ergänztdurchmaßnahmenderbetrieblichen Gesundheitsförderung zuerhalten,zuverbessernundzufördern.überdie KooperationdergenanntenInstitutionenisteinebesondereBreitenwirkungder Projektezuerwarten.AuchdieGDAnutztdievorhandenenProduktevon INQA,waszureffizientenUmsetzungvonPräventivmaßnahmenaufbetrieblicher Ebene beiträgt. 25.WirddieBundesregierungsicherstellen,dassgesundheitlichePrävention imbetriebverpflichtendeingeführtwird,undwiewirdsiediesauf gesetzlichem und anderem Wege tun? DieBetriebesindbereitsheutezurgesundheitlichenPräventionverpflichtet. DasArbeitsschutzgesetz (ArbSchG)verpflichtetdenArbeitgeber,dieerforderlichenMaßnahmendesArbeitsschutzeszutreffen.DabeihaterdieUmständezu berücksichtigen,diesicherheitundgesundheitderbeschäftigtenbeiderarbeit beeinflussen ( 3Absatz1ArbSchG).ArbeitsschutzmaßnahmenindiesemSinne dienenderverhütungvonunfällenbeiderarbeitundarbeitsbedingtengesundheitsgefahrenundumfassenauchmaßnahmendermenschengerechtengestaltungderarbeit ( 2Absatz1ArbSchG).DasArbSchGschütztalleBeschäftigtengruppen.DerArbeitgeberistdarüberhinausverpflichtet,spezielleGefahren fürbesondersschutzbedürftigebeschäftigtengruppenzuberücksichtigen ( 4 Satz1 Nummer6 ArbSchG). DieVerordnungzurarbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)regeltdieindividuellearbeitsmedizinischeVorsorge.DabeiwerdendieBeschäftigtenüber diewechselwirkungenzwischenihrerarbeitundihrergesundheitarbeitsmedizinischberaten.zielderarbeitsmedizinischenvorsorgeistes,arbeitsbedingteerkrankungenfrühzeitigzuerkennenundzuverhüten.zugleichsoll arbeitsmedizinischevorsorgeeinenbeitragzumerhaltderbeschäftigungsfähigkeit leisten. Präventionkannambestenwirken,wennsiesystematischwahrgenommenwird undindividuellaufdiegesundheitsgefährdungenausgerichtetist.eineinnovativeundmitarbeiterorientierteunternehmenskulturkannjedochnichtper Gesetzverordnetwerden.Hieristderunterstützende,aktivierendeStaatgefragt, nichtdergesetzgeber.dasbundesministeriumfürarbeitundsoziales (BMAS) unterstütztdeshalbdieentwicklungundverbreitungvonerkenntnissen,instrumentenundgestaltungslösungenfürgesundheitsgerechtearbeitsbedingungen zurpräventionvonfehlbelastungenimrahmenvoninqaundimrahmendes Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen. Bereitsseitdem1.Mai2004gibtesfürdieWiedereingliederungerkrankter BeschäftigtereinegesetzlicheGrundlage.Nach 84Absatz2SGBIXsindalle Arbeitgeberverpflichtet,einBetrieblichesEingliederungsmanagementdenjenigenMitarbeiternanzubieten,dieinnerhalbeinesJahreslängeralssechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/4083 26.WirddieBundesregierungdafürSorgetragen,dassdasbetrieblicheEingliederungsmanagementgemäß 84SGBIXauchinkleinenundmittleren Betrieben eingeführt wird, und wie wird sie dies tun? AuchkleineundmittlereUnternehmen (KMU)sinddazuverpflichtet,erkranktenBeschäftigteneinBetrieblichesEingliederungsmanagement (BEM)anzubieten.ImBereichderKMUfehltesregelmäßigandenpersonellenundfachlichenRessourcen,diefürdieEinführungeinesBEMnotwendigsind.Uman diesempunktanzusetzen,unterstütztdasbmasverschiedenemodellprojekte, indenengezieltnachwegengesuchtwird,kmubeiderdurchführungeines BEMsystematischvonAußenzuunterstützen.Sosindz.B.Regionalstellen errichtetworden,diekleinekmuzuallenfragendesbetrieblichengesundheitsmanagementsundinsbesondereauchzumbemunterstützen.mittel-bis langfristigeszielistdieübertragungsolcherregionalstellenaufweitereregionenbundesweit.auchdieberufsförderungswerkesindimrahmeneines ModellprojekteszuKompetenzzentrenrundumFragendesBEMgeworden und bieten hierzu Beratungsleistungen an. 27.WannwirddieBundesregierungdemDeutschenBundestageinenVorschlagzurFörderungdesÜbergangsvonderFörderschuleinbetriebsnahe Ausbildungen vorlegen? BundundLänderdiskutierenderzeiteinebesondereberuflicheOrientierung fürschülerinnenundschülermiteinemsonderpädagogischenförderbedarf. Zielistes,biszumEndederSchulzeitdenberuflichenWerdegangderjungen Menschenbzw.derenTeilhabemöglichkeitenamArbeitslebenindividuellund differenziert abzuklären. DieÜberlegungensindnochnichtabgeschlossen,sodassnochkeineAngaben zum Zeitpunkt der Vorlage eines Vorschlags gemacht werden können. 28.WelchekonkretenMaßnahmenwurdenausdenEmpfehlungenundAuswertungenzumStandundzurEntwicklungderberuflichenRehabilitation der Expertengruppe RehaFutur umgesetzt? 29.WelchekonkretenMaßnahmenausdenEmpfehlungenundAuswertungenzumStandundzurEntwicklungderberuflichenRehabilitationder Expertengruppe RehaFutur befinden sich derzeit in Planung? DieStellungnahmederwissenschaftlichenFachgruppeRehaFuturisteine wichtigegrundlage,umdiezukunftdessystemsberuflicherrehabilitation vonmenschenmitbehinderunglangfristigdurcheinekonsequente,umfassende Weiterentwicklungsicherzustellen.DazuhatdasBMASmitdemPotsdamer WorkshopimJanuar2010eineneueEtappeimDiskussionsprozesseingeleitet. GemeinsammitallenBeteiligtenistesgelungen,einegute,mitRehabilitandinnenundRehabilitandengemeinsamentwickelteAusgangsbasiszuerarbeiten. UmvorhandeneInnovationspotentialezunutzenunddenRehaFutur-Prozess fortzuführen,sindvierarbeitsgruppenzudenimworkshopzusammengefassten Kernthemen FörderungderSelbstbestimmungundSelbstverantwortung, SteuerungdesEingliederungsprozesses, BerufundArbeitswelt sowie Forschung gebildetworden,dieimherbst2010ihrearbeitaufgenommenhaben. IndiesenArbeitsgruppenwerdenjeweilsalleAkteure,vorallemauchBetroffene,gemeinsamIdeenundkonkreteUmsetzungsschritteberatenundfestlegen. ImJahr2011sollendieErgebnisseerneutineinemWorkshoppräsentiertund diskutiert werden.
Drucksache 17/4083 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EineLenkungsgruppe,inderallemaßgeblichenInstitutionenaufdemeinschlägigenGebiethochrangigvertretensind,wirdunterFederführungdesBMASdie Arbeitsgruppen begleiten. DiesesVorhabenbieteteinenverbindlichenRahmenfüralleAkteure,sichmit ihrenkompetenzen,ideenundsichtweisenindiesenzukunftsorientiertenentwicklungsprozesseinzubringen.dieweiterentwicklungdesrehabilitationssystemsistalsgemeinsamergestaltungsprozessangelegtundeineherausforderungfüralleaktivmitwirkenden.damitwirddiemotivationallerbeteiligten zurzukunftssicherungderberuflichenrehabilitationbehindertermenschen gestärkt.dierehafutur-initiativefügtsichinden Maßnahmenkatalog ein, derimrahmenderumsetzungderun-konventionüberdierechtevonmenschenmitbehinderungunddesdamitverbundenennationalenaktionsplans erstelltwird.entsprechendspieltdieun-konventionmitihrenleitzielenauch indiesemvorhabeneinebedeutenderolle.diebundesregierungwirddiesen wichtigenundnotwendigenprozessaufmerksambegleitenundintensivvorantreiben. 30.WievieleJugendlichemitsonderpädagogischemFörderungsbedarfbzw. AbgängerinnenundAbgängervonFörder-oderSonderschulensindeinzelnnachMaßnahmeaufgeführtindenJahren2005bis2009inMaßnahmenderBundesagenturfürArbeit,insbesondereder UnterstütztenBeschäftigung, eingemündet? Hierzu liegen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Daten vor. 31.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieTrennungvon KinderninRegel-undFörderschulenwesentlichdazubeiträgt,dassder AnteilbehinderterJugendlicherimdualenAusbildungssystemmangelhaftist,undwaswirddieBundesregierungunternehmen,umunabhängig vonderzuständigkeitderländerfürdieschulischebildungdiesenanteil zu erhöhen? DieBundesregierungbegrüßtdieindenletztenJahrenerfolgteErhöhungder Schülerzahlenimintegrativenbzw.inklusivenUnterricht.Auchvordem HintergrundderUN-Behindertenrechtskonvention,dievondenVertragsstaaten einbildungssystemfordert,indemschülerinnenundschülermitundohne Behinderunggrundsätzlichgemeinsamunterrichtetwerden,befürwortetdie Bundesregierunggleichzeitigeineweitere,deutlicheAusweitungdergemeinsamenBildungsangebotefürbehinderteSchülerinnenundSchüler.Ohnedie ZuständigkeitderLänderimBildungsbereichinFragezustellen,prüftdie Bundesregierungderzeit,welcheMaßnahmenzurUmsetzungdesArtikels24 derun-behindertenrechtskonventionindenaktionsplanaufgenommenwerden können. Der Aktionsplan soll im März 2011 vom Kabinett verabschiedet werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/4083 32.WiehatsichdieZahlderRehabilitationsberaterderBundesagenturfür Arbeitseit2005entwickelt,undwiewirddieQualitätderBeratungevaluiert und von den Nutzern bewertet? DieZahlderBeraterinnenundBeratermitSchwerpunktRehabilitation/SB kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 3: Berater/-innen mit Schwerpunkt Rehabilitation/SB Vollzeitäquivalente, Berichtsmonat Oktober der Jahre 2005 bis 2010 200520062007200820092010 708780795815852864 Quellen:coPW (Mitarbeiterexport2005bis2008);ERP-BI (Personalstrukturdaten;Ladestand14.11.2010; 2009 und 2010) erstellt von: Zentrale POE 32 am 15.11.2010 NachdemindenvergangenenbeidenJahrendieerforderlichenEntwicklungsarbeitengeleistetwurden,wirddieBundesagenturfürArbeitab2011jährlich einebundesweitekundenbefragungvonrehabilitandendurchführen.inden kurznacheintrittineineaus-oderweiterbildungsmaßnahmegestellten FragenzumvorhergehendenProzessindenAgenturenfürArbeitwerdendie KundenauchumeineBewertungderBeratungsqualitätdurchdieBeratungsfachkräftegebetenwerden.DiesogewonnenenErkenntnissewerdengemeinsammitanderenKriterien (z.b.hospitationbeiberatungsgesprächendurch Führungskräfte)indieBewertungderBeratungsqualitätvorOrtundAbleitung ggf.erforderlicherqualitätssicherungsmaßnahmeneinfließen.miterstenergebnissen aus der Kundenbefragung ist Ende 2011 zu rechnen. 33.WorinsiehtdieBundesregierungdieUrsachefürdenrelativgeringen AnteilvonschwerbehindertenAuszubildendenimdualenSystemvon 0,6Prozent,wodochca.2Prozentder18-bis25-Jährigenschwerbehindert sind? DerBundesagenturfürArbeitliegenkeineDatenzumAnteilschwerbehinderterAuszubildenderimdualenSystemvor.NachDatendesMikrozensus2005 beträgtdiebehindertenquotefürmenschenmitschwerbehinderung (Anteilder BehindertenanderjeweiligenBevölkerungsgruppeausdemMikrozensus)in der Gruppe der 15- bis 25-Jährigen 1,6 Prozent. Unabhängigvondentatsächlichenbzw.zugrundegelegtenDatenistallerdings richtig,dassbehindertejugendlichenichtentsprechendihresanteilanderbevölkerungamdualensystemteilnehmen.ursächlichistu.a.,dasseinteilder JugendlichenaufgrundihrerBehinderung (z.b.geistigebehinderung)nichtin derlageist,einebetrieblicheausbildungzuabsolvieren.danebenwirdes ebensowiebeinichtbehindertenjugendlichenderfallsein,dassschulische Ausbildung oder auch Studiengänge absolviert werden. DerinderFrageimplizierteZusammenhangzwischenAnteilschwerbehinderterJugendlicheranderBevölkerungundAnteilandualerAusbildungistdaher ungeeignet,umrückschlüsseaufdieberuflicheteilhabeschwerbehinderter Jugendlicher zu ziehen.
Drucksache 17/4083 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WasunternimmtdieBundesregierung,umfürdiewachsendeZahlvon psychisch kranken Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern? FürdieberuflicheRehabilitationpsychischkrankerMenschenstehteinaufdie speziellenbedürfnissediesespersonenkreisesausgerichtetesangebotzurverfügung,z.b.beruflichetrainingszentrenoderrehabilitationseinrichtungen fürpsychischkranke.soweitpsychischkrankemenschenschwerbehindert oderschwerbehindertenmenschengleichgestelltsind,kommenauchdieleistungenderbegleitendenhilfeimarbeitslebenausmittelnderausgleichsabgabe in Betracht. 35.WasunternimmtdieBundesagenturfürArbeit,umbishernichtdiagnostiziertearbeitsloseMenschenmitpsychischenKrankheitenmittelsder InstrumentederArbeitsförderungdenWegzurückinsArbeitslebenzu ebnen? DasrechtskreisübergreifendearbeitnehmerorientierteIntegrationskonzept 4-Phasen-Modell siehtfürdiekundenindenagenturenfürarbeitundden GrundsicherungsstellenimRahmendesProfilingseineumfassendeBetrachtungvonberuflichenundübergreifendenStärkensowiedenHemmnissenvor, dieeinervermittlungbzw.integrationimwegestehenunddieimintegrationsprozesssystematischbearbeitetwerdenmüssen.werdendabeivermittlungsrelevantegesundheitlicheeinschränkungenoderbeeinträchtigungenderintellektuellenleistungsfähigkeitfestgestellt,reagiertdieintegrationsfachkraft daraufmitderauswahleinerpassgenauenhandlungsstrategie.diesestrategiensehenunteranderemeineengezusammenarbeitmitdenfachdienstender BundesagenturfürArbeit (ÄrztlicherDienst,PsychologischerDienst),dem IntegrationsfachdienstoderdemGesundheitsamtvor.Zielistes,dieBeschäftigungsmöglichkeitendes (psychisch)krankenmenschenunterberücksichtigungseinergesundheitlicheneinschränkungenauszuschöpfen.leistungender ArbeitsförderungwerdeninderRegelerstdanneinzusetzensein,wenndie gesundheitlichesituationsichfüreineberuflicheeingliederungausreichend stabilisiert hat. DieBundesagenturfürArbeitistimRahmenihrerDachkampagne GesundheitsorientierungzurFörderungderBeschäftigungsfähigkeit unteranderem demkooperationsverbund GesundheitsförderungbeisozialBenachteiligten unterderfederführungderbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärungbeigetreten.einzielistdabeidiesystematischevernetzungmitdenrelevanten AkteurenimThemenfeldGesundheitsförderungaufBundes-undLandesebene sowiedirektvorort.weitereaktivitätenderdachkampagnezielenaufdie SensibilisierungderVermittlungsfachkräftezurbesserenIdentifizierungvon Kunden mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen. 36.StimmtdieBundesregierungderEinschätzungzu,dassarbeitsloseMenschenmitpsychischenKrankheitenoftmalsvonderBeratungund VermittlungderTrägerimSGBIIIundSGBIInichterreichtwerden, weil sie insbesondere als Rehabilitanden nicht in Erscheinung treten? AlsRehabilitandinderZuständigkeitderBundesagenturfürArbeit in Erscheinungzutreten,setztinderRegelKontaktaufnahmezurAgenturfür Arbeitvoraus.DieErfahrungzeigt,dassgeradedieÜberleitungausambulanter medizinischerbzw.therapeutischerbetreuungpsychischkrankeroftmals unterbleibt,dadenniedergelassenenärztendiemöglichkeitenentsprechender RehabilitationsleistungendurchdieBundesagenturfürArbeitnichtbekannt sindodergegebenehinweisevonbetroffenennichtaufgegriffenwerden.ist
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/4083 einmenschmitpsychischenerkrankungenarbeitslosgemeldetundwirdzur EingliederungeinRehabilitationsbedarffestgestellt,werdendieentsprechendenMaßnahmeneingeleitet.DieGrundsicherungsstellensindwiealleSozialleistungsträgerverpflichtet,möglicheReha-Fällerechtzeitigzuidentifizieren undderagenturfürarbeitzurprüfungundentscheidungzuzuleiten ( 6a SGBIX). 37.WiebeurteiltdieBundesregierungdiesozialeSituationderWerkstattbeschäftigtenindenWerkstättenfürbehinderteMenschen,undistsieder Ansicht,dassdiedauerhafteAbhängigkeitvonderGrundsicherungnach demsgbxiifürdiemehrheitderbeschäftigtenimsinnederun-behindertenrechtskonvention langfristig überwunden werden muss? WennfürdiezweiteTeilfrageeinenegativeAntwortinBetrachtkommt, warum nicht? DieBundesregierungbeurteiltdiesozialeLagederinWerkstättenbeschäftigtenbehindertenMenschendurchauspositiv.DieinWerkstättenbeschäftigten behindertenmenschenerhaltenindieseneinrichtungeneineberuflichebildungundeinebeschäftigungzueinemihremleistungsvermögenangemessenenarbeitsentgelt.umdiesenmenschenteilhabeamarbeitslebenzu ermöglichen,wendendieträgerderberuflichenrehabilitation,insbesondere diebundesagenturfürarbeit,dieträgerdergesetzlichenrentenversicherung unddieträgerdersozialhilfederländererheblichefinanziellemittelauf.hervorzuhebenistdierentenrechtlicheabsicherungderwerkstattbeschäftigten. DieindenWerkstättenbeschäftigtenbehindertenMenschensindaufgrund ihrerbeschäftigungindiegesetzlicherentenversicherungeinbezogenund erwerbennacheinerbeschäftigungszeitvon20jahreneinenanspruchaufeine RentewegenvollerErwerbsminderung.AufgrundderhohenBeitragsbemessungsgrundlageliegtderZahlbetragderRentebeiBeginnderRentenzahlung erheblichüberdemdurchschnittlichenarbeitsentgeltderbehindertenmenschenindenwerkstätten.dierenteistzudiesemzeitpunktetwaauchdoppelt sohochwiedereckregelsatzdergrundsicherung.zudemrentenbetragkönnenwerkstattbeschäftigteimübrigenunbegrenzthinzuverdienen.werkstattbeschäftigtesinddamitnichtdauerhaftabhängigvondergrundsicherungnach demsgbxii.siesindsozialerheblichbesserabgesichertalseinevielzahlanderer Beschäftigter. 38.WiekönnenBeschäftigteinWerkstättenfürbehinderteMenschenohne MitbestimmungsrechtedieallgemeinüblicheAuszahlungdesWeihnachtsgeldeseinfordern,wennsieausangeblichbetrieblichenGründen ausbleibt? DieWerkstattbeschäftigtenwirkenindenihreInteressenberührendenAngelegenheitenmit.IhreMitwirkungwirddurchdasgewählteMitwirkungsorgan, denjeweiligenwerkstattratausgeübt.derwerkstattrathatinfragender GestaltungderArbeitsentgelteeinausdrücklichesMitwirkungsrecht.Istder WerkstattratderAuffassung,dieWerkstattverweigereeineAuszahlungdes WeihnachtsgeldesohnehinreichendenGrund,sokannerdieZustimmung verweigernunddievermittlungsstelleanrufen.imübrigenkönnenauchdie WerkstattbeschäftigtenwieArbeitnehmeraufdemallgemeinenArbeitsmarkt denarbeitsgerichtlichenrechtswegbeschreiten:indenangelegenheitenaus demarbeitnehmerähnlichenrechtsverhältnis ( 138SGBIX)istdieZuständigkeitderArbeitsgerichtegegeben ( 2Absatz1Nummer10desArbeitsgerichtsgesetzes).
Drucksache 17/4083 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 39.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieSonderzahlungenin Werkstättenauchdannerfolgensollten,wenndasErgebnisderWerkstatt diesnichtzulässt,einequerfinanzierungausanderenbereichendes Trägers,wiez.B.ausÜberschüssenausdemWohnbereich,deroftim räumlichenzusammenhangmitderwerkstattsteht,aberdurchausmöglich wäre? Wenn nein, warum nicht? FürSonderzahlungensinddiegleichenAnforderungenwiefürdieZahlungdes laufendenarbeitsentgeltesmaßgebend:voraussetzunghierfürist,dasseinentsprechendesarbeitsergebniszurverfügungsteht.damitdasgeschieht,istden WerkstättendieVerwendungdesArbeitsergebnissesnichtselbstüberlassen, vielmehrsiehtdaswerkstättenrechtfachlicheanforderungenandiewerkstättenzurverwendungdesarbeitsergebnissesvor.dasheißt,wennallevorgabenzurverwendungdesarbeitsergebnisses,wozuauchentnahmenausder Rücklagegehörenkönnen,ausgeschöpftsindundMittelzurZahlungeiner SondervergütungnichtzurVerfügungstehen,kanneinAnspruchaufZahlung einersolchenvergütungnichtabgeleitetwerden.dasschließtabernichtaus, dassderwerkstattträgerzahlungenausandereneigenenmittelnleistet,etwa ausspendenodermitgliedsbeiträgen.überschüsseausvergütungenderträger dereingliederungshilfezurfinanzierungderkostenderstationärenunterbringunginwohneinrichtungenfürbehindertemenschendürftenhierzunicht gehören,wiegleichermaßenauchteiledesarbeitsergebnissesderwerkstatt nichtzurdeckungvondefiziteninandereneinrichtungendesträgersverwendet werden dürfen. 40.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieUN-Behindertenrechtskonvention,dieinArtikel27diegleichberechtigteWahrnehmung vonarbeitnehmer-undgewerkschaftsrechtenfordert,auchdieveränderungdermitwirkungindiemitbestimmunginwerkstättenfürbehinderte Menschen nach sich zieht? Wenn nein, warum nicht? DieindenWerkstättenbeschäftigtenMenschenmitBehinderungsteheninder RegelnichtineinemabhängigenArbeitsverhältnismitdendortgeltenden RechtenundPflichten,sondernineinemarbeitnehmerähnlichenRechtsverhältnis.DiesembesonderenRechtsverhältnisentsprichtdieMitwirkungderMenschenmitBehinderungindiesenEinrichtungendurchdievonihnengewählten besondereninteressenvertretungen.praktischeprobleme,diezueinerrechtsänderunganlassgebenkönnten,sindderbundesregierungbishernichtbekannt geworden. 41.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdasModelldes Budgetsfür Arbeit,alseineSonderformdesPersönlichenBudgets,einebundesgesetzliche Grundlage erhalten sollte? Wenn nein, warum nicht? DieDiskussionenzumThemaderArbeitsmarktförderungdauerhaftvollerwerbsgeminderterbehinderterMenschenauchimRahmenderLeistungsform despersönlichenbudgetsdauernderzeitnochan.denergebnissenderberatungenimrahmenderbund-länder-arbeitsgruppe Weiterentwicklungder Eingliederungshilfe möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/4083 Anhang zu den Fragen 1 und 2
Drucksache 17/4083 20 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode