Mitteilungsblatt. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Besetzung des Service-Telefons auf Seite 3.

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1 Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 49 Nummer 51/52 Freitag, Frohe Weihnachten Zum Jahresende möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns bei all denen bedanken, die das ganze Jahr über für das Gemeinwohl arbeiten, helfen und in vielfältiger Weise das Leben in unserer Gemeinde gestalten und bereichern. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein gesegnetes und schönes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr Michael Cyfka Bürgermeister Thomas Gleichmann Ortsbürgermeister Bretzenheim Marlene Hölz Ortsbürgermeisterin Dorsheim Elke Demele Ortsbürgermeisterin Guldental Ein Service für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde! Bernhard Wolf Ortsbürgermeister Langenlonsheim Frank Brendel Ortsbürgermeister Laubenheim Jürgen Gumbrich Ortsbürgermeister Rümmelsheim Claudia Kuntze Ortsbürgermeisterin Windesheim Ein Service für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde! Bitte beachten Sie die Hinweise zur Besetzung des Service-Telefons auf Seite 3. Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/ Internet: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Uhr Uhr. Donnerstag von Uhr Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Weitere Sprechzeiten während der regelmäßigen Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Das Sachgebiet Soziales und Renten ist bis auf weiteres mittwochs ganztags geschlossen.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach / Kontaktbereichsbeamter tagsüber / Feuerwehr/Rettungsdienst Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim / Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Hübinger / Herr Reißner /2954 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim / Ortswehrführer Wolf, Dorsheim / Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental / Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim / Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim / Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim /47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim / Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach /372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach /605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen /9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von Uhr bis Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von Uhr bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, Uhr bis Montag Uhr, Mittwoch, Uhr bis Donnerstag, Uhr, an Feiertagen vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag Uhr bis zum darauffolgenden Tag Uhr; an Heiligabend und Silvester ab Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, Bad Kreuznach...Tel.: 0671/ Sprechstunden: Mittwoch bis Uhr Wochenende und Feiertage bis Uhr und bis Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach /19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, Bretzenheim, Tel.: 0671/ Fax: 0671/ Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim / Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/ , Fax: 0671/ Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft / /1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft: / /1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft / /1711 Apotheken Notdienstplan vom bis Faust-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/27280 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Sonnen-Apotheke, Naheweinstr Langenlonsheim...Tel.: 06704/662 gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow, Alzeyer Str Bad Kreuznach... Tel.: Rosen-Apotheke, Staatsstr Stromberg...Tel.: 06724/592 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr Bingen...Tel.: 06721/ Ring-Apotheke, Ringstraße 64a Bad Kreuznach... Tel.: Hildegardis-Apotheke, Koblenzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Löwen-Apotheke, Mannheimer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28879 Falken-Apotheke, Schmittstr Bingen...Tel.: 06721/ Apotheke am Mönchberg Winzenheim, Breiter Weg Bad Kreuznach...Tel.: 0671/2361 Rupertus-Apotheke, Stromberger Str Weiler...Tel.: 06721/ Nahetal-Apothekem, Ludwig-Kientzler-Straße Bad Kreuznach...Tel.: 0800/ Apotheke am Römer, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Neue Apotheke am Holzmarkt, Dessauer Str Bad Kreuznach... Tel.: 0671/28418 o Stephanus-Apotheke, Saarlandstr Bingen...Tel.: 06721/ Rheingrafen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/33402 Herz-Apotheke, Alzeyer Str Gensingen...Tel.: 06727/ Nahe-Apotheke, Saarstr Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/45341 Markt-Apotheke, Marktplatz Stromberg...Tel.: 06724/ Laurentius-Apotheke, Allee Wallhausen...Tel.: 06706/8730 Rochus-Apotheke, Mainzer Str Bad Kreuznach...Tel.: 0671/69733 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr Bingen...Tel.: 06721/ Rosen-Apotheke, Salinenstr Bad Kreuznach...Tel.: 0671/26169 St. Barbara-Apotheke, Hochstr Waldalgesheim...Tel.: 06721/ Rochus-Vital-Apotheke im Globus, Binger Straße Gensingen...Tel.: 06727/89580 Adler-Apotheke, Berliner Str Bad Münster...Tel.: 06708/63880 Basilika-Apotheke, Basilikastr Bingen...Tel.: 06721/ Rosengarten-Apotheke, Nahestr. 81 a Rüdesheim...Tel.: 0671/36888 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str Bingen...Tel.: 06721/ Adler-Apotheke... Tel.: 0671/65285 Mannheimer Str Bad Kreuznach Rosen-Apotheke... Tel.: 06724/592 Staatsstr Stromberg Engel-Apotheke Tel.: /14555 Kapuzinerstr Bingen Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim ) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach /89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom: / Gas: / Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst / Verwaltung /9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss) / 2310 Guldental / Klärmeister Haßlinger / 1084 Ver- und Entsorger Fiebig / Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte / Gewerbebetriebe / Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe / Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11...Telefon 06707/ Mittwoch bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof / Telefax / Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne / Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge / und 0800/ Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung / kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer /95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.: Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

3 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 3 Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer / Notunterkunft für Frauen / Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz / Malteser Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str / Rettungsdienst und Krankentransporte /19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon: /44515 Internet: Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II / Bretzenheim / oder 0671 / Gutenberg / oder 0671 / Hargesheim / Heddesheim Langenlonsheim I / 2412 Langenlonsheim II / oder 0151 / Laubenheim / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim / oder / Stockert / 8650 Waldhilbersheim / 7246 Waldlaubersheim / 1338 Windesheim I / Windesheim II / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat) Ein Service für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde! Defibrillator am Rathaus Langenlonsheim Die Verbandsgemeinde stellt den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung. Er hängt außerhalb des Gebäudes am Haupteingang und kann im Notfall genutzt werden. Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/ oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr Uhr, Telefon: / , für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Gemäß 97 Abs. 1 Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, Zimmer 34, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Langenlonsheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, oder elektronisch an rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Langenlonsheim, den Michael Cyfka, Bürgermeister Jahresabschluss 2016 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Der Jahresabschluss zum wurde durch die KST Nahe Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Kreuznach, geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt, wonach die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Verbandsgemeinderat stellte in der Sitzung am den Jahresabschluss zum mit einer Bilanzsumme von ,53 fest. Der Jahresverlust zum beträgt ,96. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Jahresverlust 2016 mit Gewinnvorträgen zu verrechnen. Der Liquiditätsüberschuss beträgt ,48 (Vorjahr: ,40 ). Der festgestellte Jahresabschluss liegt in der Zeit von Dienstag, , bis einschließlich Mittwoch, , bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 36, während der Dienststunden öffentlich aus. Langenlonsheim, den Cyfka, Bürgermeister Information des Meldeamtes VG Langenlonsheim Vor dem Antritt einer Auslandsreise sollte man seine Ausweisdokumente auf die Gültigkeit prüfen. Diese müssen vor Reiseantritt zumeist noch eine Gültigkeit von mehreren Monaten haben. Bitte erkundigen Sie sich über die Länderinformation des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland über das Land, in das Sie reisen wollen. ( Bitte planen Sie die Beantragung der neuen Dokumente rechtzeitig. Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur biometrische Passbilder die Grundlage einer eindeutigen Identifikation Ihrer Person gewährleisten. Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein und muss farbig sein. Für die Beantragung der Ausweisdokumente müssen Sie persönlich bei uns vorstellig werden. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder selbst unterschreiben. Ebenso ist zu beachten, dass vorläufige Ausweisdokumente und Kinderreisepässe nicht von allen Staaten anerkannt werden. Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, diese vorläufigen Dokumente akzeptiert. Beantragung und Kosten endgültiger Ausweisdokumente Was benötigen Sie? Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (soweit kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden) ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild - Fotopflicht unabhängig vom Alter Zustimmung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen Personalausweis: 28,80 (ab 24. Lebensjahr) 22,80 (bis 24. Lebensjahr) Reisepass: 60,00 (ab 24. Lebensjahr) 37,50 (bis 24. Lebensjahr) 82,00 (48-Seiten Pass ab 24. Lebensjahr) 59,50 (48-Seiten Pass bis 24. Lebensjahr) Expressreisepass: Experessreisepässe werden innerhalb von 3-4 Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt. 92,00 Expresspass (ab 24. Lebensjahr) 69,50 Expresspass (bis 24. Lebensjahr) 114,00 Expresspass 48-Seiten (ab 24. Lebensjahr) 91,50 Expresspass 48-Seiten (bis 24. Lebensjahr) Vorläufige Ausweisdokumente In Eilfällen gibt es die Möglichkeit ein vorläufiges Ausweisdokument zu erhalten. Die Bearbeitung und Ausstellung von vorläufigen Ausweisdokumenten erfolgt in der Regel sofort, kann in Ausnahmefällen aber auch einen Tag in Anspruch nehmen. Was benötigen Sie? Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass. Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (soweit kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden) Lichtbild - Fotopflicht unabhängig vom Alter Zustimmung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen, ggf. Sorgerechtsbescheinigung Vorläufiger Personalausweis In Fällen, in denen ein beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig zurückgeliefert wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird allerdings nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises aus-gestellt. Vorläufige Personalausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Wieviel kostet es? 10,00 Vorläufiger Reisepass Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses zu knapp ist. Vorläufige Reisepässe haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Wieviel kostet es? 26,00 Kinderreisepässe (Reisedokument für Kinder) Kinderreisepässe gelten ab Geburt für 6 Jahre und können auf Antrag, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nur verlängert werden können, wenn sie noch nicht abgelaufen sind. Was benötigen Sie? Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (soweit kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden) ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild - Fotopflicht unabhängig vom Alter Zustimmung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen, ggf. Sorgerechtsbescheinigung Wieviel kostet es? 13,00 neuer Kinderreisepass 6,00 Verlängerung des Kinderreisepasses Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Ebling ( ) oder Herrn Kreis ( ). Jahresabschluss 2016 des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Guldenbachtal Der Jahresabschluss zum wurde durch die KST Nahe Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Kreuznach, einer prüferischen Durchsicht unterzogen und folgende Bescheinigung erteilt: Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen, Satzungen aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Lagebericht nicht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht, nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft nicht vermittelt oder die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes stellte in der Sitzung am den Jahresabschluss zum mit einer Bilanzsumme von ,14 fest und erteilte die Entlastung des Verbandsvorstehers und der Werkleitung. Der festgestellte Jahresabschluss liegt in der Zeit von Dienstag, , bis einschließlich Mittwoch, , bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 36, während den Öffnungszeiten öffentlich aus. Langenlonsheim, den Michael Cyfka, Verbandsvorsteher

5 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 5 Wichtige Informationen für Gebührenschuldner von Kanalbenutzungsgebühren zur Absetzung von Wassermengen Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt nach dem Frischwasserbezug. Für Wassermengen, die für Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzungen, Gartenbewässerung bezogen wurden, kann der Gebührenschuldner eine Absetzung dieser Wassermengen gemäß 21 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim (ESA) beantragen. Gartenbewässerung: Für die Anschaffung und fachgerechte Installation einer Gartenuhr im Bedarfsfall oder deren Austausch nach Ablauf der Eichfrist trägt der Gebührenschuldner sorge. Der Zählerstand der Gartenwasseruhr ist selbst abzulesen und dem Abwasserwerk mitzuteilen. Es können nur Gartenwasseruhren gewertet werden, die fest ins Leitungsnetz installiert und nach dem Kaltwassergesetz geeicht sind (Eichung für Kaltwasserzähler = 6 Jahre). Die Laufzeit der Gartenwasseruhren ist an das Eichjahr gebunden, nicht an den Zeitpunkt des Einbaus. Mobile Wasseruhren (Zapfhahnuhren) und/oder Wasseruhren, deren Eichfrist abgelaufen ist, werden nicht berücksichtigt. Anträge auf Absetzung von Wassermengen für Viehhaltung, Pflanzenschutzspritzungen, Gartenbewässerung werden jährlich im Mitteilungsblatt abgedruckt ( Kalenderwoche) und sind auch im Rathaus erhältlich (Abwasserwerk, Frau C. Jost, Zimmer 26). Ausgefüllte Anträge auf Absetzung können eingereicht werden: per Post: Verbandsgemeindeverwaltung, Abwasserwerk, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim per ... c.jost@vglangenlonsheim.rlp.de telefonisch: /92926 (nur für Gartenwasseruhren möglich) per Telefax: /92945 Die entsprechenden Anträge sind auch über die Homepage der Verbandsgemeinde unter der Rubrik Rathaus (Verwaltung Formulare) abrufbar. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragsabgabe wird eine Eingangsbestätigung an Sie versandt. Sollte sie Ihnen nach Ablauf dieser Frist nicht vorliegen, teilen Sie uns das bitte unbedingt mit. Die Eingangsbestätigung ist Ihr Nachweis, dass Ihre Meldung vor Ablauf der Ausschlussfrist bei uns eingegangen ist und muss im Bedarfsfall vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang machen wir nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sämtliche Meldungen bis spätestens 15. Januar des Folgejahres abgegeben werden müssen. Nach diesem Termin (Ausschlussfrist) werden Absetzungen bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr nicht mehr berücksichtigt. Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Formulare auf Seite 6 und 7 Aus der Verbandsgemeinde Schneeräum- und Streupflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen Mit Beginn der Schnee- und Eisglätte wird auf die von den Anliegern an bebauten und unbebauten Grundstücken zu öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, wahrzunehmende Schneeräum- und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslagen aufmerksam gemacht. Die in allen Ortsgemeinden durch Satzung übertragene Verpflichtung zur Straßenreinigung beinhaltet für den Anlieger die Wahrnehmung der Schneeräum- und Streupflicht mit Beginn der allgemeinen Verkehrszeit (von 7.00 bis Uhr) und je nach Erfordernis die Wiederholung im Laufe des Tages. Der vom Gehweg entfernte Schnee/Eis darf dabei nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist so zu beseitigen und zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und die Benutzung der Gehwege nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser gewährleistet ist. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwege und Fahrbahnen bis zur Straßenmitte. Die Verpflichtung zum Streuen besteht während des gleichen Zeitraumes (allg. Verkehrszeit) wie die Verpflichtung zur Schneeräumung. Als Streumaterial sind Granulat, Sand und umweltverträgliche Materialien zu verwenden. Salz soll auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis-und Schneerückstände verwendet werden. Wer seiner Schneeräum- und Streupflicht nicht, nicht ausreichend oder verspätet nachkommt, handelt ordnungswidrig und haftet im Schadensfall. Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsbehörde - Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle informiert Austausch von Wasserzählern In den kommenden Monaten werden Monteure der Firma enwas GmbH aus Kirchheimbolanden in unserem Auftrag Hauswasserzähler gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Eichgültigkeitsverordnung) austauschen. Wir bitten die betroffenen Abnehmer (ca im Versorgungsgebiet) den tätigen Monteuren, die sich auf Wunsch hin ausweisen werden, den Zugang zu Ihrer Wasserzählereinrichtung zu ermöglichen. Die Austauschaktion ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Sollten in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausanschlusseinführung bis zum Hauptabsperrhahn Reparaturen erforderlich sein, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir danken für Ihr Verständnis. Windesheim, Der Bürgermeister informiert zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Gute Nachrichten sehen anders aus, resümiert Landrätin Bettina Dickes ihr Gespräch bei Innenminister Roger Lewentz zur viel diskutierten Kommunal- und Verwaltungsreform. Am gestrigen Montag war die Landrätin im Nachgang zur vom Kreistag beschlossenen Resolution, die Reform möge bis nach der Kreisreform verschoben werden, bei dem Minister in Mainz zu Gast. Der Minister hat mir verdeutlicht, dass das Land von seinem Fahrplan zur Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform auf Ebene der Verbandsgemeinden nicht abweichen und die Pläne durchsetzen wird, so die Landrätin. Das Vorhabenwerde mit aller Konsequenz verfolgt und umgesetzt, habe ihr Lewentz deutlich gemacht. So stünden für das Land weder die Fusion der Stadt Kirn mit der Verbandsgemeinde Kirn-Land noch der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg zur Debatte. Für die Verbandsgemeinde Meisenheim geht Dickes nach dem Gespräch fest vom Vorschlag seitens Lewentz aus, dass eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim kommen soll. In allen drei Fällen seien keinerlei Zugeständnisse des Ministers zu erreichen gewesen. Auch die besten Argumente gegen die im Landkreis Bad Kreuznach geplanten Fusionen werden keine Änderung mehr bewirken, reflektiert Dickes die Aussagen Lewentz. Insgesamt sei das Gespräch sehr ernüchternd gewesen. Ich bedauere, dass keinerlei Zugeständnisse durch den Minister erreicht werden konnten und die Resolution des Kreistags nicht wenigstens zu einem Teilerfolgt in einzelnen Bereichen führte. Es helfe aber nicht, sich nun stur zu stellen. Das Land habe allein das Heft des Handelns in der Hand. Der Blick muss wohl oder übel nach vorne gehen, um auf kommunaler Ebene zumindest die Reform mitgestalten zu können. Zugleich ruft die Landrätin dazu auf, faire Gespräche innerhalb der von Fusionen betroffenen Gebietskörperschaften zu führen. Es darf sich niemand als Bittsteller innerhalb der Verhandlungen vorkommen müssen. Das Ziel muss es nun sein, einen für alle, den Umständen entsprechend gangbaren Weg zu finden, um so den jeweiligen Verhandlungspartnern wenigstens weitgehend gerecht werden zu können, plädiert die Landrätin für ausgewogene Gespräche auf Augenhöhe. Sie selbst stehe als Vermittlerin zur Verfügung, sofern es innerhalb der Fusionsgespräche zwischen den betroffenen Kommunen hakt. Änderung bei der Aufnahme von Fundtieren ab dem Zum hat die Verbandsgemeinde Langenlonsheim einen Rahmenvertrag zur Aufnahme von Fundtieren mit dem Tierheim Kirn abgeschlossen. Ab dem sind daher alle Fundtiere an das Tierheim Kirn e.v. Binger Landstr Kirn Tel Fax tierheimkirn@t-online.de zu übergeben. Der bisherige Rahmenvertrag mit dem Tierschutzverein Bad Kreuznach wurde gekündigt, sodass dort keine Abgabe von Fundtieren mehr möglich ist. Alternativ können die Tiere auch während den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Sachgebiet Ordnung, abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist sich an die Polizeiinspektion Bad Kreuznach zu wenden.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017

7 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 7

8 Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Grußwort von Bürgermeister Michael Cyfka zu Weihnachten und zum Jahreswechsel 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Weihnachtsfeiertage stehen vor der Tür. Sicherlich denken auch Sie zurück und viele schöne und vielleicht weniger schöne Momente des Jahres 2017 kommen Ihnen in Erinnerung. Für unsere Verbandsgemeinde Langenlonsheim kann ich rückblickend eine positive Bilanz ziehen. Zahlreiche Projekte wurden zur Umsetzung auf den Weg gebracht. Zu den größten Erfolgen zählte zweifelsohne der Neubau des Feuerwehrhauses in Bretzenheim und die weitere Rückführung der Schulden. Unsere Verbandsgemeinde ist, trotz einer durchgängigen Verschlechterung der kommunalen Haushalte, noch relativ gut aufgestellt. Wir können Maßnahmen realisieren, ohne uns neu verschulden zu müssen und ohne unsere Ortsgemeinden durch einen höheren Umlagesatz zu belasten. Vornehmlich werden wir wieder größere Investitionen in unser Feuerwehrwesen und in unsere vier Grundschulen tätigen. Herausstellen möchte ich die weitere Planung des Feuerwehrgerätehauses in Rümmelsheim und den Anbau von zwei Klassenräumen an der Grundschule in Bretzenheim. Zum Thema der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz hatte ich bereits in der Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 50 ausführlich Stellung bezogen. Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat dazu in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 mit großer Mehrheit beschlossen, ergebnisoffene Gespräche über ein freiwilliges Gebietsänderungsverfahrens mit dem Ziel einer Eingliederung der Verbandsgemeinde Stromberg in die Verbandsgemeinde Langenlonsheim aufzunehmen und hierfür eine Lenkungsgruppe zur Erarbeitung eines Eckpunktepapiers einzusetzen. Die Landesregierung hat in dieser Frage unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie den freiwilligen Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg wünscht. Sollten die Gespräche mit der VG Stromberg nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird die Landesregierung eine Regelung in Form einer sogenannten Zwangsfusion anstreben. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt weder klug noch zielführend, sich Gesprächen mit der VG Stromberg mit dem Ziel einer freiwilligen Gebietsänderung zu entziehen. Wir alle sind gefordert mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein die anstehenden Aufgaben gemeinsam zu schaffen. Mein ganz besonderer Dank gilt deshalb wieder den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in vorbildlicher Weise ehrenamtlich für unsere Verbandsgemeinde und unsere Ortsgemeinden engagiert haben. Vor allem möchte ich den Mitgliedern unserer Freiwilligen Feuerwehren in besonderem Maße danken. Im Jahr 2017 mussten unsere Kameraden vielfach ausrücken. Der unermüdliche und selbstlose Einsatz unserer Kameradinnen und Kameraden verdient meinen vollen Respekt und große Anerkennung! Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich mit Rat und Tat im gesellschaftlichen Bereich eingebracht. Dies zeigt mir, dass sie sich für das interessieren, was in ihren Gemeinden passiert und wie diese sich entwickeln. In diesem Jahr konnte ich wieder viele Veranstaltungen in unserer gesamten Verbandsgemeinde besuchen. Die Begegnungen und Gespräche werden mir in Erinnerung bleiben und ich freue mich schon auf ein Wiedersehen im kommenden Jahr. Ich möchte mich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement, den Fraktionen im Verbandsgemeinderat für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. In diesen Dank schließe ich alle Kolleginnen und Kollegen, Ortsbürgermeister und die Ortsgemeinderäte gerne mit ein. Ich wünsche Ihnen nun ganz persönlich und im Namen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frohe und erholsame Weihnachtstage sowie alles erdenklich Gute im neuen Jahr Herzliche Grüße Ihr Bürgermeister Michael Cyfka

9 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 9 Der Bürgerbus: die Erfolgsgeschichte geht immer weiter Seit nunmehr fünf Jahren und sechs Monaten befördert der Bürgerbus in der Verbandsgemeinde seine Fahrgäste zu ihren Wunschzielen. Am 15. Dezember konnte der 7.500ste Mitbürger zum Einkaufen gefahren werden. Der Bürgerbus ist mittlerweile drei Tage in der Woche im Einsatz, dienstags, mittwochs und freitags und hat bis jetzt Fahrten absolviert. Individuell und natürlich kostenlos fährt der Bus Sie innerhalb der Verbandsgemeinde zu ihren Zielen und wieder zurück. Dabei bemühen sich 30 ehrenamtlich tätige Fahrerinnen, Fahrer und Telefonistinnen die Fahrwünsche der Gäste sicher und hilfsbereit zu erfüllen. Waren es zu Beginn in 2012 ca. 8 Fahrten pro Tag, sind es in diesem Jahr bereits durchschnittlich 20 Fahrten und in der Spitze 33 Fahrten pro Tag. Dabei kommen im Jahr in der Region gute Kilometer zusammen. Das Fahrpersonal bemüht sich dabei, so pünktlich wie möglich zu sein. Leichte Verspätungen von ca Minuten sind aber nicht immer zu vermeiden. Ebenso bittet das Telefonteam um Verständnis, wenn es manchmal etwas länger dauert, bis die Anrufer durchkommen. Es kann aber nur ein Gespräch nach dem anderen geführt werden und irgendwie bekommen wir das mit den Terminen schon hin. Wie beispielgebend das Erfolgsmodell Bürgerbus der VG Langenlonsheim ist, erkennt man daran, dass der Bürgerbus-Beauftragte Ralph Hintz allein in diesem Jahr 42 Vorträge in Rheinland-Pfalz hierüber gehalten und somit dazu beigetragen hat, dass inzwischen der 57. Bürgerbus im Bundesland aktiv wurde. Das Bürgerbus-Team freut sich darauf, auch in 2018 alle individuellen Fahr-wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, sei es zum Einkaufen, zu den Ärzten, Behörden, Banken, Apotheken, Friseuren oder einfach nur zum Nachmittagskaffee. Das Team holt Sie zuhause ab und bringt Sie anschließend wieder sicher zurück. Jetzt wünschen die Teammitglieder Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2018.

10 Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Kein Alkohol in Kinderhände Hinweise für Eltern: So kommen ihre Kinder ohne Krankenhausaufenthalte durch die Silvester- und Faschingszeit Ständig wachsender Alkoholkonsum ist ein Problem besonders für unsere 14- bis 18-jährigen Kinder. Entnervte Eltern wissen: Das Gehirn der Jugendlichen kann wegen Umbau zeitweise geschlossen sein (Focus). Die im Folgenden hier vorgestellten Tipps gelten nicht nur für die Silvesterparty, sondern natürlich auch für die gesamte Narrenzeit und den Rest des Jahres. Bei der Altweiberfastnacht 2016 wurden in Bad Kreuznach drei Jugendliche mit Alkoholvergiftung aus dem Kreisgebiet stationär in das Krankenhaus aufgenommen. Das Gesundheitsamt empfiehlt, mit den Kindern rechtzeitig vor den Partys zu sprechen. Reden Sie mit ihnen über die Wirkungen des Alkohols, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit denen sie eintreten und lassen sie die Kinder die von ihnen vorgetragenen Inhalte wiederholen, wenn Sie den Eindruck haben, sie haben Sie nicht verstanden. Gehen Sie im Gespräch die im Kästchen aufgeführten Fakten einmal durch im Sinne einer Checkliste. Beherzigen Sie die Ratschläge der Ämter und holen Sie sich ggf. weitere Informationen (s. u.). Alkohol ist für alle gefährlich, besonders für Heranwachsende. Durch den übermäßigen Alkoholkonsum in der Pubertät stören Jugendliche den Heranreifungsprozess des Gehirns mit unabsehbaren Folgen. Auch für Erwachsene gilt, dass regelmäßiger Konsum von mehr als 20 g reinem Alkohol pro Tag zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit führt. Erwachsene Alkoholiker berichten oft, dass sie schon als 12- bis 14-Jährige erste Vollrauscherlebnisse hatten. Foto: Gesundheitsamt Bad Kreuznach, Dr. Lichtenberg 2008 Fakten zum Thema Alkohol, die Sie den Kindern vermitteln sollten: 1. Für Kinder unter 16 Jahren ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. 16- bis 18-Jährige dürfen lediglich Bier, Wein und Sekt trinken, erst für über 18- Jährige sind härtere Sachen erlaubt. 2. Die Aufnahme von Alkohol aus dem Magen-Darm-Trakt erfolgt wesentlich schneller als der Abbau über die Leber. Je nach Fettgehalt der Nahrung im Verdauungstrakt kann sich die Aufnahme von Alkohol ins Blut über Stunden hinziehen. Der Eintrittszeitpunkt eines Rausches ist damit nicht kalkulierbar. 3. Alkohol ist ein Zellgift, schädigt die Immunabwehr und begünstigt Krebserkrankungen. 4. Alkohol wirkt in höheren Dosen wie ein Narkosegas und führt zusätzlich zu lebensgefährlicher Unterkühlung. Minderjährige kommen ab 1,5 Promille in Lebensgefahr. Vereinbaren Sie daher mit den 16- bis 18-Jährigen Mengenbegrenzungen (z. B. nicht mehr als drei Gläser Wein, Sekt oder Bier). Machen Sie den Sprösslingen klar, dass Sie überhaupt nicht darauf stehen, Erbrochenes in der Wohnung zu beseitigen. 5. Alkohol unterdrückt den Ehrgeiz und ist ein Karrierekiller. Weiterführende Informationen: Dorothee Weiland & Lothar Zischke Jugendschutzbeauftragte im Landkreis Bad Kreuznach 0671/ dorothee.weiland@kreis-badkreuznach.de 0671/ lothar.zischke@kreis-badkreuznach.de Gustav Kühnle Polizeiinspektion Bad Kreuznach 0671/ PIBadkreuznach.JSB@polizei.rlp.de Frank Ohliger-Palm Suchtberatung des Caritasverbandes Bad Kreuznach 0671/ f.ohliger-palm@caritas-kh.de Mitstreiter gesucht: Der Arbeitskreis Prävention der Regionalen Gesundheitskonferenz würde sich über engagierte Eltern + Lehrer freuen. Kontakt: Birgit Abt Gesundheitsamt, Kreisverwaltung Bad Kreuznach 0671/ birgit.abt@kreis-badkreuznach.de Das raten Gesundheitsamt und Jugendamt: 1. Bleiben Sie mit ihren Kindern im Gespräch. Jugendliche, die vertrauensvoll mit ihren Eltern sprechen können, sind weniger anfällig für Alkohol und Drogen. Gesprächspunkte sollten auch Freundeskreis und Kontaktpersonen sowie das Verhalten in schwierigen Situationen sein. Sprechen Sie auch über Dinge, die gut gelaufen sind. 2. Sprechen Sie mit dem Kind über Wirkungen des Alkohols und vor allem über seine Risiken bei Aufnahme. Geben Sie Ihren Kindern keine alkoholischen Getränke mit, weil dadurch hemmungsloser Alkoholkonsum gefördert wird. Die Gefahr, dass ihr Kind Opfer einer Gewalttat oder von sexuellen Übergriffen wird, erhöht sich drastisch. 3. Äußern Sie klare Erwartungen bezüglich des Alkoholkonsums und sprechen Sie mit Ihren Kindern und den Eltern anderer Kinder Regeln ab. Sie werden sich wundern: Viele Eltern sind sehr schnell derselben Auffassung wie Sie. Wenn Grenzen trotzdem überschritten wurden, sprechen Sie mit dem Kind darüber und ziehen Sie vorher vereinbarte Konsequenzen durch. 4. Stimmen Sie Ausgehzeiten und Rückfahrmöglichkeiten mit den Jugendlichen im Detail ab. Sprechen Sie über Ihre Bedenken, Sorgen und Erwartungen, aber auch über ihr Vertrauen zu dem Kind. 5. Bieten Sie grundsätzlich eine telefonische Erreichbarkeit an. Bei Bedarf kann es für Jugendliche in Krisensituationen entscheidend sein, ihre Eltern zu erreichen oder sich abholen zu lassen. 6. Bewahren Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie bemerken, dass Ihr Kind Alkohol getrunken hat. Es ist völlig normal, dass Jugendliche Alkohol ausprobieren. Wenn Ihr Kind jedoch regelmäßig trinkt, nutzen Sie die Beratungsangebote von Jugendamt und Caritas in Bad Kreuznach. 7. Seien Sie Vorbild. Zeigen Sie Ihrem Kind am eigenen Beispiel, wie verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol möglich ist. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Landkreises Bad Kreuznach unter:

11 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 11 Stellenausschreibung Technische/r Sachbearbeiter/in für Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen Im Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines technischen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters für Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen in der bautechnischen Betreuung und Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen der Verbandsgemeinde wie Schulen, Freibad, Feuerwehrgerätehäuser etc., Gewässerschutz- und -ausbau. Konzeption, Planung, Umsetzung von Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an o. g. Objekten Projektkoordination, Wahrnehmung der Bauherrenfunkton, Betreuung externer Planer, Fachplaner und Auftragnehmer Wir erwarten mindestens die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur staatl. geprüften Bautechnikerin/zum staatl. geprüften Bautechniker einer Fachrichtung oder eine vergleichbare nachgewiesene Qualifikation mit entsprechender Berufserfahrung. Neben Kenntnissen im Hochbau sind auch Kenntnisse im Tiefbau erforderlich. Kenntnisse im Vergabe-, Ingenieur- und Architektenrecht sicherer Umgang mit EDV und Microsoft-Office Flexibilität und ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft den Führerschein der Klasse B (alt Klasse 3) und die Bereitschaft den Privat-PKW gegen Wegstreckenentschädigung dienstlich zu nutzen Fortbildungen für die jeweiligen Aufgabengebiete werden nach Bedarf ermöglicht. Die Vergütung erfolgt nach TVöD unter Berücksichtigung der persönlichen Qualifikation. Die Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte (bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden schriftlich erbeten bis spätestens an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Fachbereich 1, Naheweinstr. 80, Langenlonsheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefon-Nr / Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von Uhr Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon: /33347 (dienstlich) 0671/36634 (privat) 0175/ (Handy) Fax: / info@bretzenheim.de Internet:... Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von bis Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon: / (Bürgerhaus) 06721/ (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax: / gemeindedorsheim@web.de Internet:... Aus der Ortsgemeinde Grußwort der Ortsbürgermeisterin Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, und wieder geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. Weihnachten steht vor der Tür. Ich hoffe, dass Sie in dieser hektischen Zeit auch Stunden der Ruhe und Besinnung im Kreise Ihrer Familien finden und wünsche Ihnen allen auf diesem Wege ein gesegnetes Weihnachtsfest und Glück, Gesundheit und Erfolg für das Jahr Auf diesem Weg möchte ich mich auch bei allen bedanken, die die Ortsgemeinde bei den verschiedensten Veranstaltungen tatkräftig unterstützt haben. Herzlichst Ihre Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz Jagdverpachtung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rümmelsheim/Dorsheim Die Jagdgenossenschaft Rümmelsheim/Dorsheim, Kreis Bad Kreuznach, verpachtet zum für die Dauer von 9 Jahren die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rümmelsheim/ Dorsheim, als Niederwildrevier. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Rümmelsheim/Dorsheim wird wie folgt beschrieben: Niederwildrevier a) Gemarkung Dorsheim Größe der Gemarkung Dorsheim: ,4438 ha davon nicht bejagbar:... 34,3406 ha bejagbare Fläche: ,1032 ha b) Gemarkung Rümmelsheim Größe der Gemarkung Rümmelsheim: ,4223 ha davon nicht bejagbar:... 81,6815 ha bejagbare Fläche ,7408 ha c) Insgesamt bejagbar: ,8440 ha Die Abschusszahlen belaufen sich im Durchschnitt pro Jahr auf 23 Stück Rehwild und 20 Stück Schwarzwild. Die Jagdgenossenschaft behält sich das Recht der freien Auswahl vor und ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Nähere Informationen bei Jagdvorsteher Georg Forster. Schriftliche Gebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit, sind bis zum an den jagdvorsteher, Georg Forster, Burg-Layer-Str. 20, Rümmelsheim, Tel oder mail@georgforster.de. Die Jagdpachtbedingungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von Uhr bis Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Tel.: /1014 (dienstlich, während der Sprechstunde) (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin ( )... Internet: Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Sprechstunde fällt aus Das Gemeindebüro ist in der Zeit vom bis einschließlich geschlossen. Die Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Elke Demele finden in dieser Zeit ebenfalls nicht statt. In dringenden Fällen ist sie unter der Handy-Nr erreichbar. Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Finanzausschusses der Ortsgemeinde Guldental Am Montag, , 18:00 Uhr findet im Sitzungsraum der Ortsgemeinde, Dammweg 11 eine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der OG Guldental statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsberatung 2018 Guldental, den Elke Demele, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung Gemäß 97 Abs. 1 Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, Langenlonsheim, Zimmer 34, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guldental haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Guldental, den Langenlonsheim Elke Demele, Ortsbürgermeisterin Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon: Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis Uhr Telefon: /567 Telefax: / gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/ oder frank.brendel@langenlonsheim.de Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/ (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder hallenwartin-ghlalo@online.de in Verbindung. Mariannenhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Mariannenhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Herr Werner Proske, Tel.: 0175 / Vermietung Kelterplatz Langenlonsheim Der Kelterplatz an der Waldstraße wird durch die Ortsgemeinde Langenlonsheim vermietet. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Langenlonsheim. Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv: oder Frau Gisela Sbrisny Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten Jeden 1. und 3. Samstag im Monat jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheimer Einwohner gewährt werden kann. Bitte beachten sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstige Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Gemeindebüro geschlossen Das Gemeindebüro ist in der Zeit vom bis geschlossen. Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Frank Brendel montags... von bis Uhr In der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.: / ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00. Stellenausschreibung Gemeindekindertagesstätte Laubenheim/Nahe In der Gemeindekindertagesstätte der Ortsgemeinde Laubenheim ist ab dem die Stelle einer/eines Erzieherin/Erziehers unbefristet in Teilzeit mit 38,0 Stunden/Woche zu besetzen. Ggf. besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit einer Stundenanhebung bis zu einer Vollzeitstelle. Es erwartet Sie: ca. 65 Kinder in 4 altershomogenen Stammgruppen für die zwei- bis sechsjährigen Kinder und eine Krippengruppe

13 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 13 Konzeption nach dem Prinzip der offenen Kindergartenpädagogik Krippengruppe von ca. 10 Kindern unter 3 Jahren Angebote zur qualifizierten Fort- und Weiterbildung Das wird von Ihnen erwartet: Fachliche Kompetenz Erfahrung und Begeisterung für die Arbeit mit Kindern (ideal wäre eine Zusatzqualifikation im Bereich frühkindliche Bildung, Krippenarbeit bzw. Kleinkindbetreuung) Teamgeist und Kooperationsbereitschaft Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens zum an: Ortsgemeinde Laubenheim Gemeindekindertagesstätte zu Hd. Herrn Ortsbürgermeister Frank Brendel, Schulstraße 3 in Laubenheim Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch die Kita-Leitung Frau Riethe unter der Telefonnummer Aus der Ortsgemeinde Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von Uhr Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon: /43932 (dienstlich) 06721/41808 (privat) ... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... Aus der Ortsgemeinde Adventsfenster in Rümmelsheim An folgenden Tagen werden Adventsfenster geöffnet: Fr Uhr Familie Kunz, Rieslingweg 8 Sa Uhr Baaser / Brühl / Fries / Kuss / Weiß, Zur Hölle 17 Jagdverpachtung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rümmelsheim/Dorsheim Die Jagdgenossenschaft Rümmelsheim/Dorsheim, Kreis Bad Kreuznach, verpachtet zum für die Dauer von 9 Jahren die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rümmelsheim/ Dorsheim, als Niederwildrevier. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Rümmelsheim/Dorsheim wird wie folgt beschrieben: Niederwildrevier a) Gemarkung Dorsheim Größe der Gemarkung Dorsheim: ,4438 ha davon nicht bejagbar:... 34,3406 ha bejagbare Fläche: ,1032 ha b) Gemarkung Rümmelsheim Größe der Gemarkung Rümmelsheim: ,4223 ha davon nicht bejagbar:... 81,6815 ha bejagbare Fläche ,7408 ha c) Insgesamt bejagbar: ,8440 ha Die Abschusszahlen belaufen sich im Durchschnitt pro Jahr auf 23 Stück Rehwild und 20 Stück Schwarzwild. Die Jagdgenossenschaft behält sich das Recht der freien Auswahl vor und ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Nähere Informationen bei Jagdvorsteher Georg Forster. Schriftliche Gebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit, sind bis zum an den jagdvorsteher, Georg Forster, Burg-Layer-Str. 20, Rümmelsheim, Tel oder mail@georgforster. de. Die Jagdpachtbedingungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.: /268 (dienstlich) 06707/ (privat) Fax: / ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... Defibrillator in Windesheim Bahnhofstraße 2 (KFZ Stiebitz) Der Defibrillator ist öffentlich 24 Stunden zugänglich, alarmgesichert und videoüberwacht. Sprechstunde fällt aus Am Donnerstag, , fällt die Sprechstunde aus. Ich bitte um Beachtung. Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim vom Vor Eintritt in die Tagesordnung Ortsbürgermeisterin Kuntze begrüßt die Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Cyfka von der VG Langenlonsheim sowie die Zuhörer zur 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Windesheim und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung und die Reihenfolge der Tagesordnung. Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift vom Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass das im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11 beigefügte Schreiben des Bürgermeisters der VG Langenlonsheim im öffentlichen Teil der Sitzung unter Mitteilungen erwähnt wird. TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. 19 der Geschäftsordnung vor. TOP 2: Zuschussantrag Freibad Um die Finanzbelastungen durch das Freibad Windesheim und die Doppelbelastung (VG-Umlage) durch das Freibad Langenlonsheim zu verringern, wurde seitens des Gemeinderates die Bildung einer Arbeitsgruppe angeregt, die einen Entlastungsantrag an die Verbandsgemeinde Langenlonsheim formulieren sollte. In der Sitzung der Arbeitsgruppe teilte Bürgermeister Cyfka mit, dass es weder schriftliche Unterlagen über eine Erstattung der gezahlten Umlage für das Freibad Langenlonsheim gibt, noch ein Rechtsanspruch darauf besteht. Die Doppelbelastung sei nur durch einen Defizitausgleich zu entschärfen. Er sah hier eine klare Benachteiligung der Gemeinde Windesheim. Nach intensiver Beratung schlug die Arbeitsgruppe zwei Antragsvarianten vor: 1.) Die Gemeinde beantragt den jährlichen Festzuschuss von auf zu erhöhen, um das Defizit im Freibad Windesheim zu vermindern. Der Verbandsgemeinderat soll einen Grundsatzbeschluss fassen der so festgeschrieben wird, dass er die Fusion überdauert. Hierzu soll eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Verbandsgemeinde erarbeitet werden, die auch beinhaltet, dass ein zusätzlicher Zuschussantrag von der Gemeinde gestellt werden kann, sollte das Defizit die erheblich überschreiten, 2.) Die Gemeinde beantragt die 100 %ige Erstattung des jährlichen Freibaddefizites durch die Verbandsgemeinde. Für einen Zuschuss von der Verbandsgemeinde spricht, dass die Gemeinde Windesheim seiner Verpflichtung nachgekommen ist und die großen Kredite für den Ausbau des Freibades der VG Langenlonsheim mitgetilgt hat. Die Arbeitsgruppe entschied sich für die Variante 2 und empfiehlt dem Gemeinderat einen entsprechenden Antrag bei der Verbandsgemeinde zu stellen.

14 Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Ortsbürgermeisterin Kuntze verweist auf die als Tischvorlage verteilte neue Formulierung des Antrages der CDU-Fraktion und der Pro Windesheim-Fraktion und liest diesen Antrag dem Ortsgemeinderat bzw. den Zuhörern zu einem besseren Verständnis vor. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass es immer schwerer wird, Aufsichtskräfte für das Freibad zu bekommen. Die Ortsgemeinde Windesheim kann es sich nicht leisten, einen zusätzlichen Gemeindearbeiter (Fachkraft) hierfür unbefristet einzustellen. Ortsbürgermeisterin Kuntze weist darauf hin, dass die neue Formulierung als Reaktion auf die in der Beschlussvorlage aufgeführte Anmerkung des Kämmerers der VG Langenlonsheim entstand. Ratsmitglied V. Stern schlägt nach ausführlicher Diskussion vor, der neuen Formulierung zuzustimmen. Ortsbürgermeisterin Kuntze bittet um Abstimmung darüber, dass die ursprünglich mit der Einladung versendete Beschlussvorlage nicht als Grundlage genommen wird und ein neuer Antrag gestellt wird. Beschlussfassung: Die Ortsgemeinde beschließt, die ursprüngliche Beschlussvorlage nicht als Grundlage zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: Die Ortsgemeinde Windesheim beantragt den jährlichen Festzuschuss von 3.500,-- auf ,-- zu erhöhen, um das Defizit im Freibad Windesheim zu vermindern. Sollten größere Investitionen nötig sein, wird der Gemeinde wie bisher das Recht eingeräumt, Zuschüsse für diese Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde zu beantragen. Hierzu soll eine Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Windesheim und der Verbandsgemeinde Langenlonsheim erarbeitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung TOP 3: Neubau Überbau der Schulbrücke über den Guldenbach; Vergabe von Ingenieurleistungen zur Erstellung einer prüffähigen Statik Das Büro Lunkenheimer, Schulte und Partner, Bad Kreuznach hat ein Honorarangebot für die entstehenden Ingenieurleistungen zum Neubau der Schulbrücke abgegeben. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Windesheim beschließt die Vergabe des Honorarangebotes an das Büro Lunkenheimer, Schulte & Partner lt. Angebot. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 4: Ausbau Waldhilbersheimer Straße; Beauftragung des Ing.-Büros mit den Leistungsphasen 6-9, Vergabe der Straßenbauarbeiten Dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde zugestimmt, so dass das Ing.-Büro Dillig/IBU, Bad Kreuznach den Ausbau der Waldhilbersheimer Straße öffentlich ausschreiben konnte. Die Submission findet am im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung statt, so dass die Ergebnisse zur Sitzung noch nicht vorliegen. Es wird daher empfohlen, die Ortsbürgermeisterin gemeinsam mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden nach Prüfung der Angebote zu ermächtigen, der wirtschaftlichsten Firma den Auftrag zu erteilen. Ausgeführt werden soll die Maßnahme im Jahr 2018 mit der Maßgabe, diese bis zum fertig zu stellen. Laut Kostenberechnung des Ing.-Büros werden für diese Maßnahme ca ,00 incl. Insgemeinkosten (Planung, Bauleitung, etc.) anfallen. Da der letzte Beschluss des Ortsgemeinderates lautete, Beauftragung des Ing.-Büros mit der Straßenbauplanung, ist der Auftrag um die Leistungsphasen 5-9 zu erweitern. Gemäß 22 GemO rückt Ratsmitglied Ruhl ab. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ortsbürgermeisterin gemeinsam mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden zu ermächtigen, der wirtschaftlichsten Firma den Auftrag zur Ausführung der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Waldhilbersheimer Straße zu erteilen und das Ing.-Büro Dillig/IBU mit den Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 5: Vergabe Rathaussaal Raumakkustik Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Beschlussvorlage von Ratsmitglied Dielhenn ausgearbeitet wurde. Ratsmitglied Dielhenn verliest und erläutert dem Ortsgemeinderat die Beschlussvorlage. Ratsmitglied V. Stern weist darauf hin, dass bei der Ausschreibung gleichzeitig eine Kostenschätzung für die Maßnahme erarbeitet werden soll. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt, dem mindestbietenden Büro den Auftrag zur Raumakustik im Rathaussaal incl. der Erarbeitung einer Kostenschätzung für die Maßnahme zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Stimmenthaltungen TOP 6: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 GemO Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom ist mit Wirkung vom folgender Abs. 3 in 94 GemO in Kraft getreten: (3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. Hinweis: Gemäß 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (Gem- HVO), in Kraft seit , kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 übersteigt. Spenden bis 100,00 werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt Lfd. Angebot über Zweck Nr.* von / vom 2 Volksbank Rhein- Nahe-Hunsrück eg, Bad Kreuznach 250,00 Spende zur Anschaffung von Spielgeräten für die Kita Pusteblume ,00 Spende zur Errichtung eines Snoezel-Raums in der Kita Pusteblume Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 7: Auftragsvergabe Die Ortsgemeinde Windesheim beabsichtigt die Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich südwestlich der Ortslage. Um vorab einen Überblick über die Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens, im Hinblick auf die Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, zu erhalten, ist es erforderlich eine Bodenuntersuchung in Auftrag zu geben. Die Verwaltung hat hierzu drei Vergleichsangebote angefordert. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zur Untersuchung des Bodens, hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 8: Freiwilliger Zuschuss der Ortsgemeinde nach dem Sportfördergesetz Nach dem Sportförderungsgesetz darf eine Gemeinde örtliche Sportvereine durch einen Zuschuss finanziell unterstützen. Die Höhe der Sportförderung richtet sich nach den vorhandenen Einrichtungen und der Mitgliederzahl, welche durch den Sportbund gemeldet werden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die Auszahlung der Sportförderung. Abstimmung: einstimmig TOP 9: Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass sich der Antrag hinsichtlich der Einrichtung eines HOT-Spots von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zwischenzeitlich erledigt hat. Herr Tino Traut hat einen HOT-Spot vom Freifunk Bingen täglich in der Zeit von Uhr bis Uhr eingerichtet. Die Kosten hierfür beliefen sich auf weniger als 100,--. Ortsbürgermeisterin Kuntze informiert den Ortsgemeinderat darüber, dass die Kreisverwaltung sich mit dem Thema Breitbandausbau befasst. Alle vorliegenden Studien werden von der von der Kreisverwaltung beauftragten Firma nachgeprüft und danach wird eine Ausschreibung für den Breitbauausbau Ende des ersten Quartals 2018 erfolgen. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass am die nächste Waldausschusssitzung stattfindet. Die nächste Finanzausschusssitzung findet auf Vorschlag von Herrn Meffert von der VG Langenlonsheim am statt. Der Neujahrsempfang findet am um Uhr statt. Ortsbürgermeisterin Kuntze teilt mit, dass die Kirchen in der Ortsgemeinde Windesheim seit einigen Jahren aus Kostengründen abends bzw. nachts nicht mehr beleuchtet werden. Die kath. Kirche fragt nunmehr an, ob die Kirche künftig wieder beleuchtet werden kann. Für die nächste Ortsgemeinderatssitzung wird eine Beschlussvorlage erarbeitet, so dass der Ortsgemeinderat dann hierüber beraten kann. Ortsbürgermeisterin Kuntze erinnert daran, dass es angedacht war, die Rohre im Umwälzraum im Schwimmbad zu erneuern. Diese Arbeit kann ehrenamtlich nicht geleistet werden, so dass eine Firma aus Wörrstadt befragt wurde, ein Angebot für die zu verrichtenden Arbeiten abzugeben. Es muss nunmehr abgewartet werden, bis ein Angebot vorliegt. Ortsbürgermeisterin Kuntze verweist auf das in der Beschlussvorlage unter TOP 11 angehängte Schreiben des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Langenlonsheim:

15 Freitag, den 22. Dezember 2017 Amtlicher Teil Seite 15 Sehr geehrter Damen und Herren Ortsbürgermeister/-innen, der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen dass im Sinne des Gemeinwohls der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Ausgangssituation der beiden Verbandsgemeinden die Verbandsgemeinde Langenlonsheim ihre Eigenständigkeit nicht aufgeben kann und daher eine Eingliederung der Verbandsgemeinde Stromberg in die Verbandsgemeinde Langenlonsheim abgelehnt wird. Dieser grundsätzlichen Haltung schlossen sich die Ortsgemeinden an. Aufgrund von bisherigen Gesprächen der VG Stromberg mit den Nachbarverbandsgemeinden Rhein-Nahe (Landkreis Mainz Bingen) und Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) und auch den Aussagen des Landes, dass freiwillige Fusionen über die Kreisgrenzen hinweg möglich seien, bestand für die VG Langenlonsheim, die keinen eigenen Fusionsbedarf nach den Vorgaben des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) hat, kein aktiver Handlungsbedarf. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage dahingehend geändert, wonach nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages Fusionen über Kreisgrenzen hinweg derzeit praktisch unmöglich seien. Außerdem sind die Optionen für die VG Stromberg, mit den Nachbarn über die Kreisgrenzen zu fusionieren auch dadurch faktisch nicht mehr vorhanden, da die VG Rhein-Nahe beschlossen hat, weder eine Teileingliederung noch eine 1:1 Aufnahme der VG Stromberg weiter zu verfolgen und die VG Rheinböllen mit der VG Simmern fusionieren wird. Daher bleibt für die VG Stromberg nur noch die Möglichkeit, sich der VG Langenlonsheim anzuschließen. Die Nachbar-VG Rüdesheim mit bereits 32 Ortsgemeinden scheidet nach Aussagen des Landes als Partner für die VG Stromberg aus. In mehreren Gesprächen mit Staatssekretär Günter Kern im Innenministerium wurde deutlich, dass das Land aufgrund des Fusionsbedarfes der VG Stromberg bis zum Ende der Wahlperiode des Landtages 2021 gegebenenfalls eine Zwangsfusion per Gesetz durchsetzen wird, falls eine freiwillige Lösung nicht zustande kommt. Als realistischer Zeitpunkt für die formale Umsetzung wird der genannt, was bedeutet, dass im Laufe des Jahres 2018 dem Land Vorschläge zu einer freiwilligen Lösung zu unterbreiten sind, die in ein Gesetzgebungsverfahren des Landes münden. Nach dem KomVwRGrG wird der Freiwilligkeit gebietlicher Änderungen der Vorrang eingeräumt. Der Verbandsgemeinderat Stromberg hat in seiner jüngsten Sitzung am beschlossen nach den Vorgaben des KomVwRGrG das freiwillige Gebietsänderungsverfahren zu eröffnen mit dem Ziel einer Fusion der Gesamtverbandsgemeinden Stromberg und Langenlonsheim zum zur Neubildung einer Verbandsgemeinde. Zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen ist eine Lenkungsgruppe, bestehend aus der Bürgermeisterin und dem Ältestenrat sowie der Stadtbürgermeisterin Stromberg und einem Ortsbürgermeister gebildet worden. Es soll eine Eckpunktepapier zu einer Fusionsvereinbarung bis zum erarbeitet werden. Es ist daher nicht zielführend, sich Gesprächen mit der VG Stromberg mit dem Ziel einer freiwilligen Gebietsänderung zu entziehen. Daher beabsichtigt die Verbandsgemeinde Langenlonsheim das Gesprächsangebot anzunehmen und ebenfalls eine Lenkungsgruppe hierfür einzusetzen, die aus Bürgermeister, dem Ältestenrat und 2 Ortsbürgermeister/-innen besteht. Dem Verbandsgemeinderat wird in seiner Sitzung am folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Verbandsgemeinderat beschließt, ergebnisoffene Gespräche über ein freiwilliges Gebietsänderungsverfahrens mit dem Ziel einer Eingliederung der Verbandsgemeinde Stromberg in die Verbandsgemeinde Langenlonsheim aufzunehmen und setzt hierfür eine Lenkungsgruppe zur Erarbeitung eines Eckpunktepapiers ein. Die Lenkungsgruppe besteht aus dem Bürgermeister, dem Ältestenrat und 2 noch zu bestimmenden Ortsbürgermeistern/-innen. Eine weitere Erörterung des Themas erfolgt in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am Ich darf Sie bitte, Ihren Ortsgemeinderat hierüber zu informieren. TOP 10: Bauangelegenheiten Es wurde über Bauangelegenheiten beraten und beschlossen. Weitere Informationen zu den örtlichen Gremien sowie die Beratungen und Entscheidungen erhalten Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem unter Aus der Ortsgemeinde Die heilige Nacht Gesegnet sei die heilige Nacht, die uns das Licht der Welt gebracht! - Wohl unterm lieben Himmelszelt die Hirten lagen auf dem Feld. Ein Engel Gottes, licht und klar, mit seinem Gruß tritt auf sie dar. Vor Angst sie decken ihr Angesicht, da spricht der Engel: Fürcht euch nicht! Ich verkünd euch große Freud: Der Heiland ist geboren heut. Da gehn die Hirten hin in Eil, zu schaun mit Augen das ewig Heil; zu singen dem süßen Gast Willkomm, zu bringen ihm ein Lämmlein fromm. - Bald kommen auch gezogen fern die heilgen drei König mit ihrem Stern. Sie knien vor dem Kindlein hold, schenken ihm Myrrhen, Weihrauch, Gold. Vom Himmel hoch der Engel Heer frohlocket: Gott in der Höh sei Ehr! Eduard Mörike Weihnachten ist kein schlechter Anlass, einmal in Ruhe nachzudenken und sich zu fragen, was wirklich wichtig ist. So vieles kommt uns heute selbstverständlich vor. Aber wenn wir uns nur ein wenig aus der Entfernung betrachten, merken wir, wie wenig selbstverständlich eigentlich all das ist, von dem wir leben: Dass wir keinen Hunger leiden, dass wir in Frieden und Freiheit leben können und dass wir in sozialer Sicherheit leben. Alle diese Dinge, die für uns selbstverständlich sind, sind eigentlich eine zum Staunen anregende Ausnahme - in der Weltgeschichte und im Weltmaßstab. Natürlich gibt es auch in unserer Gesellschaft große soziale Unterschiede. Wir haben allen Grund, daran zu arbeiten, dass es bei uns gerechter zugeht. Aber trotz aller Schwierigkeiten müssen wir uns sagen, dass es uns im Verhältnis zu früheren Generationen und zu vielen anderen gegenwärtigen Gesellschaften sehr gut geht. Und wenn wir darüber einen Moment nachdenken, dann verfliegt vielleicht auch die seltsame Freudlosigkeit, mit der wir uns oft das Leben so schwer machen. Denn wenn man Gründe hat, sich zu freuen, dann sollte man sich die Freude auch gönnen. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2018 Ihre Claudia Kuntze, Ortsbürgermeisterin

16 Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 22. Dezember 2017 Tourist- Information LindenOne - neuer Fünf-Sterne-Gastgeber in Windesheim Windesheim hat in der Dorfmitte einen neuen attraktiven Blickfang bekommen. Und damit nicht genug, denn das außergewöhnliche Gebäudeensemble direkt neben dem historischen Rathaus bietet Gästen eine Unterkunft und ist ein Fünf-Sterne-Haus. Das LindenOne konnte mit seinem Ferienhaus Römerberg und ihrem Appartement Rosenberg fünf Sterne vom Deutschen Tourismusverband (DTV) erreichen. Das außergewöhnliche Anwesen mitten im schönen Weindorf Windesheim hat eine erstklassige Ausstattung und bietet exklusiven Komfort. Ein äußerst großzügiges Angebot mit herausragender Qualität und Ambiente. Wenn man bedenkt, dass in Rheinland-Pfalz gerade einmal knapp 7 % aller klassifizierten Ferienwohnungen fünf Sterne haben und im Naheland nur fünf Betriebe dieses Ergebnis erreichen konnten, ist das für unsere Ferienregion eine große Bereicherung. Prüfer war Kirsten Mang, offizielle DTV-Prüferin und Sachbearbeiterin für Tourismusförderung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim. Bürgermeister Michael Cyfka ließ es sich nicht nehmen die Urkunden offiziell in einer kleinen Feierstunde zu überreichen, in welcher auch die Ortsgemeinde Windesheim und die Naheland- Touristik ihre Glückwünsche überbrachten. Hintere Reihe Dr. Ruth Kochanowski (2. Beigeordnete Windesheim), Bernhard Backes (Planer), Kirsten Mang (DTV-Prüferin und Leiterin Touristinformation Ferienregion Langenlonsheim), Joachim Frank (3. Beigeordneter Windesheim und Vorsitzender Verkehrsverein)). Vordere Reihe: Egon Eckes (1. Beigeordneter Windesheim), Bürgermeister Michael Cyfka und die Eigentümer Christoph und Marina Busch. Foto: Norbert Krupp

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