KoalitionsvertragderjetzigenBundesregierungsteht: WirwollenSchwarzarbeitdurchwirksameKontrollenstärkerbekämpfenundbessereAnreizezur

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Stephan Kühn, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5981 Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Vorbemerkung der Fragesteller Seit2003werdenvonderBundesregierungdurcheinMaßnahmen-undGesetzespaketSchwarzarbeitundillegaleBeschäftigungstärkerbekämpft.Im KoalitionsvertragderjetzigenBundesregierungsteht: WirwollenSchwarzarbeitdurchwirksameKontrollenstärkerbekämpfenundbessereAnreizezur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen. MitderFinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS)istbeiderZollverwaltungim Jahr2004eineAbteilunggeschaffenworden,welchedieBekämpfungder Schwarzarbeitverbessernsoll.DieFKShatdarüberhinausnochvielfältige KontrollbereichewiebeispielsweiseMindestlöhnenachdemArbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG),allgemeinverbindlicherklärteTarifverträgenach demtarifvertragsgesetz (TVG),Minijobs,Midijobs,kurzfristigeBeschäftigungundillegaleArbeitnehmerüberlassung.EineeffizienteKontrolleistinallenBereichendringendnotwendig,damitdieRechtederBeschäftigtengewahrt,aberebensoEinnahmeausfälleimStaatshaushaltundbeidenSozialversicherungsträgern vermieden werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltung (FKS)wurdeimJahr 2004eingerichtet.DieAufgabenundBefugnissederFKSwurdenimGesetz zurbekämpfungderschwarzarbeitundillegalenbeschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG),dasam1.August2004inKraft getretenist,festgelegt.in 1Absatz2SchwarzArbGwirddieSchwarzarbeit definiertalsverstoßgegensozialversicherungsrechtlichemelde-,beitragsoderaufzeichnungspflichtensowiegegensteuerlichepflichtenimzusammenhangmitdienst-oderwerkleistungen,gegenmitteilungspflichtenbeisozialleistungsbezugsowiebeiverstoßgegenhandwerks-undgewerberechtlichebestimmungenimzusammenhangmitdienst-oderwerkleistungen.illegalebeschäftigungistillegaleausländerbeschäftigungsowiederverstoßgegendas DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom9.Juni2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),dasArbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG). Die Prüfaufgaben sind in 2 Absatz 1 SchwarzArbG wie folgt festgelegt: Die Behörden der Zollverwaltung prüfen, ob 1.diesichausdenDienst-undWerkleistungenergebendenPflichtennach 28adesViertenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIV)erfülltwerdenoder wurden, 2.aufGrundderDienst-oderWerkleistungenSozialleistungennachdem ZweitenundDrittenBuchSozialgesetzbuch (SGBIIundSGBIII)oder LeistungennachdemAltersteilzeitgesetzzuUnrechtbezogenwerdenoder wurden, 3.dieAngabendesArbeitgebers,diefürSozialleistungennachdemSGBIII erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden, 4.Ausländer nicht a)entgegen 284Absatz1SGBIIIoder 4Absatz3Satz1und2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)undnichtzuungünstigerenArbeitsbedingungenalsvergleichbaredeutscheArbeitnehmeroderArbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder wurden, b)entgegen 4Absatz3Satz1und2AufentGmitentgeltlichenDienstoder Werkleistungen beauftragt werden oder wurden und 5.ArbeitsbedingungennachMaßgabedesAEntGunddesMiArbGeingehalten werden oder wurden. DieFKSprüftfernerzurErfüllungihrerMitteilungspflichtgegenüberdenBehördenderLandesfinanzverwaltung,obAnhaltspunktedafürbestehen,dass SteuerpflichtigedensichausdenDienst-oderWerkleistungenergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. AufgabederFKSistes,verdachtlosePrüfungennach 2SchwarzArbGdurchzuführensowieimunmittelbarenZusammenhangmitdenPrüfaufgaben stehendeverstößegegengesetzlichebestimmungenzuverfolgenundbeiordnungswidrigkeitenauchzuahnden.danebenistdiefkszuständigfürdieverfolgungundahndungillegalerarbeitnehmerüberlassung.einverdachtloses Prüfrecht für illegale Arbeitnehmerüberlassung besteht nicht. DieTätigkeitsbereichederFKSwerdendurchdievorstehenddargestellten Aufgabendefiniert.DieindenFragen3,8,9,11sowie13bis17angesprochenenKontrollbereichebestehenindiesereigenständigenFormfürdieFKS nicht.dieaufteilungderdatenindergewünschtenformistdahernichtmöglich. Allgemein 1.MitwelchenMaßnahmenundInstrumentenplantdieBundesregierung,die imkoalitionsvertragzwischencdu,csuundfdpfestgeschriebeneverstärkung der Bekämpfung von Schwarzarbeit umzusetzen? DieFKShatbislangihrePrüftätigkeitbeständigerhöht.Dabeiwerdendie BranchenundPrüfobjektenachRisikogesichtspunktenausgewählt.Zudem wurdeundwirddiezusammenarbeitmitanderenbehördenintensiviertund durchdenabschlussvonzusammenarbeitsvereinbarungenstandardisiert.um auchiminternationalenbereichgegenschwarzarbeitundillegalebeschäfti-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6219 gungverstärktvorgehenzukönnen,wurdenbereitsmitbulgarienund TschechieninternationaleVereinbarungenzurZusammenarbeitgeschlossen, Abschlüsse mit weiteren EU-Mitgliedstaaten stehen bevor. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2.WiehatsichdieZahlderBeschäftigteninderFKSseit2005proJahrentwickelt (bittedifferenzierennachvollzeit,teilzeit,geringfügigerbeschäftigungundleiharbeit),undwieistderbesetzungsstandder2010inder FKS neu eingerichteten 200 Planstellen? Anzahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich FKS 2009 bis 2011: JahrGesamtVollzeitTeilzeit DatenzurZahlderBeschäftigtensowiezurDifferenzierunginVollzeitund TeilzeitliegennurfürdieJahre2009bis2011vor.GeringfügigBeschäftigte und Leiharbeit gibt es im Arbeitsbereich FKS nicht. ZurZahlderPlanstellen/StellenderFKSwirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage10dderKleinenAnfrageaufBundestagsdrucksache17/5863 verwiesen. DasHaushaltsgesetz2010sieht150Planstellen (50g.D.,100m.D.)zurexternenBesetzungfürdenArbeitsbereichFKSvor.HierzuistimSpätsommer2010 eineexterneausschreibungerfolgt,diebesetzungistgrößtenteilsabgeschlossen.teilweisestandennichtausreichendgeeignetebewerberzurverfügung. NachdervorhandenenBewerberlagekonnten18BeschäftigtefürdengehobenenDienstund35BeschäftigtefürdenmittlerenDiensteingestelltwerden. NachAbschlussallerAuswahlverfahrenwirdübereineerneuteAusschreibung odereinenweiterenwegderpersonalgewinnung (z.b.weitereerhöhungder Einstellungsermächtigungen)zurNutzungderübrigenPlanstellenentschieden. 3.WiehatsichindenJahren2009und2010derRessourceneinsatzderFKS verteilt auf die Kontrollbereiche a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? DerRessourceneinsatzderFKSistnichtaufdieinderVorbemerkunggenanntenPrüffelderverteilt.DieFKShatbeiihrenPrüfungenalleinBetrachtkommenden Prüfaufgaben abzuarbeiten. 4.WiebeurteiltdieBundesregierungdievomBundesrechnungshofinseinem Bericht2008beanstandetenMängel,dassverschiedeneStandortederFKS

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode personellüber-oderunterbesetztsind,undwelchemaßnahmenwurden durch die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen? DasSteuerungskonzeptderZollverwaltungträgtderAnregungdesBundesrechnungshofeshinsichtlicheinerzudenerledigendenAufgabenimArbeitsbereichFKSkongruentenPersonalausstattungRechnung.Dieauftragsgemäße undrisikoorientierteerledigungderkontrollen,prüfungenundermittlungen sowiedieauftragsgemäßeundzeitnaheahndungistgegenstandderjährlichen Zielvereinbarungen.DiehierfürnotwendigenRessourcenwerdenindenFührungsklausurenderZollverwaltungunterBeachtungdesHaushaltsvoranschlags für das Folgejahr und der Zielstellungen beplant. GrundlagederRessourcenplanungbildetderfestgesetztePersonalbedarf.HiervonausgehendundunterBerücksichtigungdesaktuellenIst-Personaleinsatzes, derarbeitsergebnissedesvorjahres,dererwartetenaufgabenentwicklungund derzielstellungenfürdasfolgendejahrwirdderpersonalbedarfimrahmen derführungsklausurenderzollverwaltunggeplant.diefestsetzungdespersonalbedarfserfolgtbedarfsgerechtimrahmenderpersonalwirtschaftlichen Möglichkeiten. 5.TeiltdieBundesregierungdieKritikdesBundesrechnungshofs,dassder AnteilderArbeitszeitderFKS-ArbeitsgruppePräventionimAußendienst indenjahren2009und2010mitunter50prozentzugeringwar,undbeabsichtigt die Bundesregierung diese Präsenz im Außendienst zu erhöhen? DerBundesrechnungshof (BRH)prüftseit2005dieOrganisationundArbeitsweisederFKS.Am11.Januar2008hatderBRHeinenBerichtnach 99der Bundeshaushaltsordnung (BHO)veröffentlicht.DabeihatderBundesrechnungshofu.a.zueinerPräsenzquotedesArbeitsgebietesPräventionFKSim Jahr2006Stellunggenommenundkritisiert,dassdieimRahmendesZielvereinbarungsprozessesvorgegebenePräsenzquotevon50ProzentAußendiensttätigkeitnichterreichtwordensei.DiePräsenzquotebis2006ergabsichausdem VerhältnisvonAußendiensttätigkeitzurGesamtarbeitszeit.DieGesamtarbeitszeitumfasstedabeiperDefinitionauchsämtlicheAbwesenheitszeitenwieu.a. Schießübungen,Fortbildung,UrlaubundKrankheit.Diesführtedazu,dassauch Zeiträume,indenenesgarnichtmöglichwarAußendienstdurchzuführen (z.b. SchießübungenundFortbildung),einflossen.Dadurchmusstendeutlichmehr als50prozentdertatsächlichgeleistetenarbeitsstundenimaußendienstverbrachtwerden,umeinepräsenzquotevonmindestens50prozentzuerreichen. DieZollverwaltunghatimJahr2008dasZielvereinbarungssystemumgestellt. EinePräsenzquotewarabdiesemZeitpunktwegennichtausreichenderSteuerungsrelevanznichtmehralsZielvorgesehen.DatenzurErmittlungdesAnteils deraußendiensttätigkeitwerdendeshalbnichtmehrerhoben.eineprüfungder PräsenzimAußendienstwurdedurchdenBundesrechnungshofnach2006nicht mehr vorgenommen. 6.Wiehochwarenjeweils2009und2010dieSach-undPersonalkostenpro Jahr? DiePersonal-undSachkostenderFinanzkontrolleSchwarzarbeithabenim Jahr Euro und im Jahr Euro betragen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Wiehochwarenjeweils2009und2010diestaatlichenEinnahmensowie diezusätzlicheneinnahmendersozialversicherungsträgeraufgrunderfolgter Kontrollen? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,wiehochdietatsächlichenEinnahmenderLandesfinanzverwaltungaufgrunderfolgterKontrollen der FKS waren, da diese Daten dort nicht erhoben werden. ImRahmendernachdemGesetzdurchzuführendenPrüfungensowohlim RahmenderturnusmäßigenBetriebsprüfungenalsauchdergesondertenPrüfungenaufGrundvonHinweisenderFKSwurdenimJahr2009vonallen Rentenversicherungsträgerninsgesamt ,96EuroanGesamtsozialversicherungsbeiträgen (GSV-Beiträgen)undUmlagennachgefordertund ,26 Euro an Säumniszuschlägen erhoben. ImJahr2010beliefensichdienachgefordertenGSV-BeiträgeundUmlagenauf ,01Euro.SäumniszuschlägewurdenimJahr2010inHöhevon ,79 Euro erhoben. EsliegenkeineAngabenzurHöhederBeiträgevor,diedieKrankenkassen aufgrundderfeststellungenvonrentenversicherungsträgernimbereichvon Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung einziehen. ImJahr2009wurdenaufgrundvonEntscheidungenderFKSinOrdnungswidrigkeitenverfahreninsgesamt15,2Mio.EuroundimJahr2010insgesamt 14,2Mio.EuroanGeldbußen,VerwarnungsgeldernundVerfallbeträgenfür den Bund vereinnahmt. Kontrollen 8.WelcheGründeführenzueinerAnordnungderFKS-Kontrollen,bzw.wie kommtinderregelderverdachteinesverstoßeszustandeindennachfolgenden Kontrollbereichen a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? DiePrüfungenderFKSkönnengrundsätzlichverdachtloserfolgen.Häufiggehen auchhinweisevonprivatpersonenoderzusammenarbeitsbehördenoder-stellen ein,dieanlassfüreineprüfungderfksgeben.hinweisewerdenzunächstauf Plausibilitätgeprüft,anschließendwirdentschieden,obdieAngabenimRahmen einerprüfungverifiziertwerdenkönnenoderobmöglicherweisebereitssokonkreteangabengemachtwurden,diedieeinleitungeinesermittlungsverfahrens erforderlichmachen.unterschiedehinsichtlichderprüfaufgabennach 2 SchwarzArbG bestehen dabei nicht. ImÜbrigenwirdaufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 9.WievieleKontrolleninwievielenBetriebensowieUnternehmenwurden 2009und2010proJahrinsgesamtdurchgeführt,undwievielejeweilsin denentsprechendenkontrollbereichen (bittenennensiediezehnamhäufigsten davon betroffenen Branchen)

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a) Zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? ImJahr2009hatdieFKSinsgesamt51600Arbeitgeberüberprüft,imJahr 2010insgesamt62756.AmhäufigstendavonbetroffenwarenfolgendeBranchen: Abfallwirtschaft, Bau, Einzelhandel, Fleischwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Spedition-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Sicherheitsdienstleistungen. EineDifferenzierungnachPrüfaufgabenderFKSerfolgtdabeinurinsoweitals Prüfungen auch nach dem AEntG gesondert erfasst werden. ImJahr2009wurdennachdemAEntGinsgesamt191325Personenbefragt und16233arbeitgeberüberprüft,imjahr2010wurdeninsgesamt PersonennachdemAEntGbefragtund24303Arbeitgeberüberprüft.ImJahr 2009galtenMindestlohnregelungenfürdieBauwirtschaftundzeitweisefürdie Gebäudereinigung,WäschereidienstleistungenimObjektkundengeschäftund BergbauspezialarbeitenaufSteinkohlebergwerken;imJahr2010fürdieBauwirtschaftund zumindestzeitweise fürdiegebäudereinigung,wäschereidienstleistungenimobjektkundengeschäft,bergbauspezialarbeitenaufsteinkohlebergwerken, Abfallwirtschaft und Pflege. DatenzuWäschereidienstleistungenimObjektkundengeschäftundzuBergbauspezialarbeitenimSteinkohlebergbaukönnennichtermitteltwerden,da diese Branchen noch nicht gesondert erfasst werden. ImÜbrigenwirdaufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 10.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdiepersonellenundfinanziellenMittelderFKSausreichen,umdienotwendigenKontrollenumfassend durchführen zu können? Wenn nein, ist eine Aufstockung beabsichtigt? DiepersonellenundfinanziellenMittelderZollverwaltungsindauchimHinblickaufdieerforderlichenPrüfungenindenimJahr2009neuindasAEntG aufgenommenenbranchenangemessen.mitdemhaushalt2010hatdiefks 150zusätzlichePlanstellen/Stellenerhalten.FürdieJahre2012und2013werdenjeweilsweitere100Planstellen/Stellenangestrebt.DieseAufstockungerfolgtwegenderzusätzlichindasAEntGaufgenommenenBranchenunddes damit entstehenden zusätzlichen Prüfaufwandes.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6219 ImVermittlungsverfahrenzumEntwurfeinesGesetzeszurErmittlungvonRegelbedarfenundzurÄnderungdesZweitenundZwölftenBuchesSozialgesetzbuchwurdeu.a.vereinbart,eineLohnuntergrenzefürVerleihzeitenundfür verleihfreiezeitenimaügfestzulegensowiefürdiebehördenderzollverwaltungimbereichdesaügdiekontroll-undsanktionsvorschriftendes AEntGanalogabzubilden.DiePrüfungenderLohnuntergrenzedurchdieBehördenderZollverwaltungbedingeneinenzusätzlichenPersonalbedarfvon 156ArbeitskräftenmitentsprechendemPersonal-undSachmittelbedarf.Über diebereitstellungdieseshaushaltsmittelbedarfeswirdimrahmenkommender HaushaltsaufstellungsverfahrenzumEinzelplan08entschiedenwerden.Dabei sind freie ressortübergreifende Personalkapazitäten zu berücksichtigen. Verstöße 11.WievieleVerstößehatdieFKSvonwievielenBetriebensowieUnternehmenin2009und2010proJahrinsgesamtaufgedeckt,undwieviele jeweilsindenentsprechendenkontrollbereichen (bittedifferenzieren nachdenjeweilszehnhäufigstenverstößenunternennungderzehnam häufigsten davon betroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? DieFKShatimJahr2009insgesamt104003Strafverfahrenund61531Bußgeldverfahrenabgeschlossen.ImJahr2010warenes115980Strafverfahren und70146bußgeldverfahren.eineunterscheidung,obessichumverstöße vonbetriebenoderunternehmenodernatürlichenpersonenhandelt,wirdbei der Erfassung und Auswertung der Daten nicht vorgenommen. BeiZusammentreffenvonBußgeldtatbeständen (z.b.aentg)undstraftaten (z.b.beitragsvorenthaltungnach 266aStGB)tretendieBußgeldtatbestände zurück, d. h. es werden nur die Straftaten als führende Verfahren gezählt. Es werden nur einige Deliktsgruppen differenziert wie folgt ausgewertet: abgeschlossene Strafverfahren Beitragsvorenthaltung ( 266a StGB) Steuerhinterziehung ( 370 AO) Betrug ( 263 StGB, 9 SchwarzArbG) illegale Arbeitnehmerüberlassung8464 illegale Ausländererwerbstätigkeit abgeschlossene Bußgeldverfahren Leistungsmissbrauch (SGB III, SGB II, SchwarzArbG) AEntG illegale Arbeitnehmerüberlassung illegale Ausländererwerbstätigkeit

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VonStraf-undBußgeldverfahrenderFKSamhäufigstenbetroffenwarendiein der Antwort zu Frage 9 genannten Branchen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. 12.InwievielenFällenwurdevonderFKSbeiMinijobskontrolliertund festgestellt,dasskeinbezahlterurlaubsowiekeinelohnfortzahlungim Krankheitsfall gewährt wurden (bitte differenziert nach Branchen)? KontrollenoderFeststellungenzurGewährungbezahltenUrlaubsoderLohnfortzahlungimKrankheitsfallbeiMinijobsgehörennichtzudenPrüfaufgaben der FKS. Aussagen hierzu sind daher nicht möglich. Bußgelder 13.WievieleOrdnungswidrigkeitenvonwievielenBetriebensowieUnternehmenhatdieFKSin2009und2010proJahrinsgesamtaufgedeckt, undwievieleindenjeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzieren nachartderverstößeundunternennungderzehnamhäufigstendavon betroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14.WiehochwarendieSummenderBußgelderinwievielenBetriebensowieUnternehmen,diein2009und2010proJahrinsgesamtverhängt wurden,undindenjeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzieren nachartderordnungswidrigkeitenundunternennungderzehnamhäufigsten davon betroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? DieSummederfestgesetztenGeldbußenbetrugimJahr2009insgesamt 55,3Mio.Euro,imJahr2010insgesamt44Mio.Euro.EineUnterscheidung, obessichumverstößevonbetriebenoderunternehmenodernatürlichenpersonenhandelt,wirdbeidererfassungundauswertungderdatennichtvorgenommen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6219 Es werden nur einige Deliktsgruppen differenziert wie folgt ausgewertet: festgesetzte Geldbußen in Mio. Euro Leistungsmissbrauch (SGB III, SGB II, 2,52,6 SchwarzArbG) AEntG31,418,5 illegale Arbeitnehmerüberlassung3,73,3 illegale Ausländererwerbstätigkeit16,815,7 VonBußgeldverfahrenderFKSamhäufigstenbetroffenwarendieinderAntwort zu Frage 9 genannten Branchen. ImÜbrigenwirdaufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. Strafen 15.WievieleStrafverfahrengegenwievieleUnternehmenhatdieFKSin 2009und2010proJahrinsgesamtindieWegegeleitet,undwievielein denjeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzierennachartderverstößeundunternennungderzehnamhäufigstendavonbetroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16.WievieleStrafverfahrengegenwievieleUnternehmenendetenin2009 und2010projahrinsgesamtmiteinerverurteilung,undwievieleinden jeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzierennachartderverstöße sowiebewährungs-,haft-undgeldstrafenundunternennungderzehn am häufigsten davon betroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? DatenüberdieZahlderVerurteilungenbeidenFKS-VerfahrenliegenderBundesregierungnichtvor.DieFKSwertetlediglichdieGesamtzahlderverhängtenFreiheitsstrafenundderGeldstrafenaus,nichtjedochdieZahlderVerurteilungen. ImJahr2009wurdeninsgesamt1813JahreanFreiheitsstrafenund33,7Mio. EuroanGeldstrafenausUrteilenundStrafbefehlenmitgeteilt,imJahr2010 insgesamt1981jahreanfreiheitsstrafenund29,8mio.euroangeldstrafen. EineDifferenzierungnachPrüfaufgabenderFKSerfolgtdabeinicht.VonVer-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode urteilungeninstrafverfahren,diediefksgeführthat,warenamhäufigstendie in der Antwort zu Frage 9 genannten Branchen betroffen. ImÜbrigenwirdaufdieAussageninderVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 17.WiehochwardieSummederGeldstrafeninwievielenBetriebensowie Unternehmen,diein2009und2010proJahrinsgesamtverhängtwurden, undwiehochwarsieindenjeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzierennachartderverstößeundunternennungderzehnamhäufigsten davon betroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? ImJahr2009wurdeninsgesamt33,7Mio.EuroanGeldstrafenausUrteilen undstrafbefehlenmitgeteilt,imjahr2010insgesamt29,8mio.eurogeldstrafen.dieseangabenbeziehensichnuraufstrafverfahren,diediefksselbst geführt hat. Es werden nur einige Deliktsgruppen differenziert wie folgt ausgewertet: Geldstrafen in Mio.Euro Beitragsvorenthaltung ( 266a StGB)9,405,80 Steuerhinterziehung ( 370 AO)0,400,70 Betrug ( 263 StGB, 9 SchwarzArbG)21,4021,20 illegale Arbeitnehmerüberlassung 00,130,05 illegale Ausländererwerbstätigkeit0,400,40 VonStrafverfahrenderFKSamhäufigstenbetroffenwarendieinderAntwort zu Frage 9 genannten Branchen. ImÜbrigenwirdaufdieAussageninderVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. Vollzug von Bußgeldern und Strafen 18.Wievielederseit2005proJahrverhängtenBußgelderbzw.Geldstrafen vonwievielenbetriebensowieunternehmenwurdentatsächlicheingenommen, und wie hoch ist die jährliche Gesamtsumme? VondenvonderFKSfestgesetztenGeldbußen,VerwarnungsgeldernundVerfallbeträgenwurdenindenJahren2005bis2010folgendeSummen (in Mio. Euro) vom Bund vereinnahmt: 20057, , , , , ,2

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6219 UmwievieleVerfahrenessichdabeihandelteundauswelchenVerfahrendie vereinnahmten Geldbußen stammen, wird statistisch nicht erfasst. ÜbervondenLändernvereinnahmteGeldbußenundGeldstrafen,dieaus ErmittlungsverfahrenderFKSresultieren,liegenderBundesregierungkeine Erkenntnisse vor. 19.Wievielederseit2005verhängtenBußgelderbzw.GeldstrafenmitwelcherjährlichenGesamtsummevonwievielenBetriebensowieUnternehmenwerdenvoraussichtlichnichtmehrandieStaatskassefließen,und welchessinddiehäufigstengründedafür (bittenennungderzehnhäufigstenursächlichenverstößeundderzehnamhäufigstendavonbetroffenen Branchen)? DatenüberdieZahloderdieHöhederfestgesetztenGeldbußenoderGeldstrafen,dievoraussichtlichnichtmehrindieStaatskassefließen,liegenderBundesregierungnichtvor.NichtallevonderFKSfestgesetztenGeldbußenkönnen vombundvereinnahmtwerden.wirdgegendenbußgeldbescheidderfks EinsprucheingelegtundvorGerichtnichtzurückgenommenodernichtvom Gerichtverworfen,fließendievomGerichtfestgesetztenGeldbußenausVerfahrenderFKSderLandeskassezu.EinegesondertestatistischeErfassungder vondenbundesländernvereinnahmtengeldbußenausverfahrenderfkserfolgtnicht.übervondenländernimstrafverfahrenverhängtegeldstrafenund deren Einbringlichkeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. SoweiteineVereinnahmungvonGeldbußendurchdenBundgrundsätzlichin Betrachtkommt,kommenalsGründefürdieNichteinbringlichkeitvonGeldbußendiemangelndeZahlungsfähigkeitdesSchuldnersodereineVollstreckung im Ausland in Betracht. AussagenzueinzelnenVerstößenoderBranchenhierzusindnichtmöglich,da derartige Daten nicht erhoben werden. 20.Wiehochistseit2005diejährlicheSummedererwirktenFreiheitsstrafen injahrenbzw.wievielefreiheitsstrafenwurdennichterwirktauswelchengründen (bittenennungderhäufigstenursächlichenverstößeund der zehn am häufigsten davon betroffenen Branchen)? IndenJahren2005bis2010wurdenderFKSinsgesamtfolgendeFreiheitsstrafen in Jahren mitgeteilt: Freiheitsstrafen in Jahren DieseAngabenbeziehensichnuraufStrafverfahren,diedieFKSselbstgeführt hat.amhäufigstenführtenbeitragsvorenthaltung,betrug (Leistungsmissbrauch) und illegale Ausländerbeschäftigung zu Verurteilungen. ÜberdieErwirkungderFreiheitsstrafen,dieausVerurteilungenresultieren,zu denendiefksmitstrafrechtlichenermittlungenbeigetragenhat,liegender BundesregierungkeineErkenntnissevor.DieVerurteilungenerfolgendurchdie

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GerichtederLänder,derStrafvollzugobliegtebenfallsdenLändern.Datendarüber liegen der Bundesregierung nicht vor. 21.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesBundesrechnungshofs, dassesbeimeintreibenvonbußgeldernundgeldstrafeneinvollzugsdefizit gibt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie kann dieses Vollzugsdefizit behoben werden? BeiderVereinnahmungvonGeldbußenoderGeldstrafenbestehtkeinVollzugsdefizit. DerBundesrechnungshofhatinseinemBerichtnach 99BHOausdemJahr 2008keinVollzugsdefizitfestgestellt,erbemängeltedieDiskrepanzzwischen festgesetztenundimselbenzeitraumrechtskräftigenbzw.vereinnahmten Geldbußen. DasBundesministeriumderFinanzenveröffentlichtjährlichu.a.dieSumme derfestgesetztensowiediesummederdurchdenbundvereinnahmtengeldbußen.diediskrepanzdieserdatenzudenfestgesetztenbzw.vereinnahmten GeldbußenberuhtauftatsächlichenundrechtlichenEntwicklungendesVerfahrens nach Festsetzung der Geldbuße, insbesondere auf Festsetzung,RechtskraftundZahlungbeziehensichaufunterschiedliche Jahre; Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung); Vollstreckung war nicht oder nur zum Teil erfolgreich; imrechtsbehelfsverfahrenabgabeandieamtsgerichte:wirddereinspruchgegendenbußgeldbescheidvordemgerichtnichtzurückgenommen undnichtvomgerichtverworfen,fließendievomgerichtfestgesetzten Geldbußen aus Verfahren der FKS der Landeskasse zu. 22.WievieleNachforderungenderSozialversicherungsträgerundinwelcher Höhesindin2009und2010insgesamterfolgtbzw.eingegangen,undwie vieleindenjeweiligenkontrollbereichen (bittedifferenzierennachart derverstößeundnennungderzehnamhäufigstendavonbetroffenen Branchen) a)zahlung sittenwidriger Löhne, b)illegale Arbeitnehmerüberlassung, c)arbeitnehmer-entsendegesetz, d) allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem TVG, e)schwarzarbeit, f) Midijobs, Minijobs, kurzfristige Beschäftigung? ZurHöhederNachforderungenundSäumniszuschlägeindenJahren2009und 2010insgesamtwirdaufdieAntwortzuFrage7verwiesen.EineDifferenzierungnachKontrollbereichenistnichtmöglich,dahinsichtlichderBeitragsnachforderungendieGründe (ArtderVerstößeundbetroffeneBranchen)statistisch nicht gesondert ausgewiesen werden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6219 Mindestlöhne und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge 23.WievieleBeschäftigtehaben2009und2010vonMindestlöhnennach demaentgundallgemeinverbindlicherklärtentarifverträgennachdem TVGprofitiert,undwieistdieZahlderBeschäftigenheute,bzw.wie vielewerdendurchdasarbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)und durchneuemindestlöhneimaentgnochhinzukommen (bittedifferenziert nach Geschlecht und Branchen)? 24.WievieleBetriebebzw.Unternehmenwaren2009und2010vonbranchenspezifischenMindestlöhnennachdemAEntGundallgemeinverbindlicherklärtenTarifverträgennachdemTVGbetroffen,undwieist diezahlheutebzw.wievielewerdendurchdasaügunddurchneue MindestlöhneimAEntGnochhinzukommen (bittedifferenziertnach Branchen)? 25.WievieleBeschäftigteinMinijobshaben2009und2010vonMindestlöhnennachdemAEntGundallgemeinverbindlicherklärtenTarifverträgennachdemTVGprofitiert,undwieistdieZahlderBeschäftigenheute bzw.wievielewerdendurchdasaügunddurchneuemindestlöhneim AEntGnochhinzukommen (bittedifferenziertnachgeschlechtund Branchen)? Die Fragen 23 bis 25 werden zusammen beantwortet. ZurErmittlungderindenGeltungsbereichderMindestlohnregelungenfallendenArbeitnehmerwurdefürjedeBrancheaufdieStatistikenzurückgegriffen, diedengeltungsbereichderjeweiligenmindestlohn-tarifverträgemöglichst genauabbilden.diejeweiligenquellensindindenfußnotenausgewiesen.angegebensindzahlenfürdiebranchen,indenenimzeitraum2009bisheute Mindestlohnregelungenbestanden.Datenfür2011liegenderBundesregierung noch nicht vor. EinestatistischeDifferenzierungderBeschäftigtenzahlennachdemGeschlecht liegt der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. BrancheBeschäftigtenzahl insgesamtdavon Minijobsinsgesamtdavon Minijobs Abfallwirtschaftrd rd rd rd Bauhauptgewerberd nicht verfügbarrd nicht verfügbar Bergbauspezialarbeitenca Dachdeckerhandwerkrd rd rd rd Elektrohandwerkerd rd rd rd Gebäudereinigungrd rd rd rd Maler- und Lackiererhandwerkrd nicht verfügbarrd nicht verfügbar Pflegebrancherd rd nicht verfügbarnicht verfügbar Wach- und Sicherheitsgewerberd rd rd rd Wäschereidienstleistungenrd Stand: 30. Juni 2009 bzw. 30. Juni 2010; Quelle: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 2 Jahresdurchschnitt 2009 bzw. 2010; Quelle: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. 3 Stand: Mai 2008; Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Vereinigung der Bergbau-Spezialgesellschaften e. V. 4Stand:Jahresdurchschnitt2009bzw.2010;Quelle:GemeinnützigeUrlaubskasseundZusatzversorgungskassefürdasMaler-undLackiererhandwerk. 5 Stand: 15. Dezember 2009; ohne Auszubildende, Zivildienstleistende etc. Quelle: Statistisches Bundesamt; Pflegestatistik. 6Stand:2009,Quelle:IndustrieverbandTextilService intexe.v,deutschertextilreinigungs-verbande.v.aufgrundvonänderungeninder KlassifikationderWirtschaftszweigewirdinderBeschäftigtenstatistikderBundesagenturfürArbeitzum1.Januar2009eineBeschäftigtenzahl für die Wäschereibranche nicht mehr ausgewiesen.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BrancheBetriebszahlen Abfallwirtschaft noch nicht verfügbar Bauhauptgewerbe Bergbauspezialarbeitenca Dachdeckerhandwerk Elektrohandwerke Gebäudereinigung Maler- und Lackiererhandwerkrd rd Pflegebranche ca zugelassene ambulante noch nicht verfügbar Pflegedienste ca zugelassene voll bzw. teilstationäre Pflegeheime 14 Wach- und Sicherheitsgewerbe noch nicht verfügbar Wäschereidienstleistungennicht verfügbar 15 7Jahresdurchschnitt2009;Quelle:StatistischesBundesamt,Umsatzsteuerstatistik.NurBetriebemitmehrals17500Eurosteuerpflichtigem Jahresumsatz. Die Statistik enthält auch Betriebe ohne Arbeitnehmer. 8 Jahresdurchschnitt 2009 bzw. 2010; Quelle: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. 9 Stand: Mai 2008; Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Vereinigung der Bergbau-Spezialgesellschaften. 10 Stand: Ende Juni 2009 bzw. Ende Juni 2010; Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 4, Reihe 5.1 Produzierendes Gewerbe. Die Statistik enthält auch Betriebe ohne Arbeitnehmer. 11 Stand: 1. Januar 2009 bzw. 1. Januar 2010; Quelle: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke; Die Statistik enthält auch Betriebe ohne Arbeitnehmer und Betriebe, die die Geschäftstätigkeit eingestellt haben, ohne sich bei den Handwerkskammern abzumelden. 12Stand:31.Dezember2009bzw.31.Dezember2010;Quelle:ZentralverbanddesDeutschenHandwerks;DieStatistikenthältauchBetriebeohne Arbeitnehmer und Betriebe, die die Geschäftstätigkeit eingestellt haben, ohne sich bei den Handwerkskammern abzumelden. 13 Stand: Dezember 2009 bzw. 2010; Quelle: Gemeinnützige Urlaubskasse und Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk. 14 Stand: 15. Dezember 2009; Quelle: Statistisches Bundesamt; Pflegestatistik. 15 Aufgrund von Änderungen in der Klassifikation der Wirtschaftszweige wird in der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes zum 1. Januar 2009 eine Betriebszahl für die Wäschereibranche nicht mehr ausgewiesen werden. 26.WievieleBeschäftigtewarenindenJahren2009und2010vomUnterlaufenvonMindestlöhnennachAEntGundallgemeinverbindlicherklärtenTariflöhnenachTVGbetroffen (bittedifferenziertnachgeschlecht und Branchen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 27.WiehochwarendieermitteltenfinanziellenSchädenwegenderMissachtungvonMindestlöhnennachdemAEntGundallgemeinverbindlicherklärtenTariflöhnennachdemTVGin2009und2010,diedenBeschäftigtenundSozialversicherungenentstandensind (bittedifferenziertnach Branchen)? DieFKShatbeiMindestlohnverstößengegendasAEntGimRahmenvonBußgeldverfahrenimJahr2009insgesamtSchädeninHöhevon38,1Mio.Euroermittelt,imJahr2010insgesamtinHöhevon21,1Mio.Euro.ImJahr2009betrafendieermitteltenSchädendieBranchenBauundGebäudereinigung (Bau: 37,8Mio.Euro,Gebäudereinigung:0,3Mio.Euro),imJahr2010konntenfolgende Schäden bei Mindestlohnverstößen nach dem AEntG ermittelt werden: Bau: 20,6 Mio. Euro, Gebäudereinigung: 0,5 Mio. Euro, Abfallwirtschaft: 0,04 Mio. Euro,

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/6219 Pflege: 0 Mio. Euro. Dabei wurden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht berücksichtigt. DatenzuWäschereidienstleistungenimObjektkundengeschäftundzuBergbauspezialarbeitenimSteinkohlebergbaukönnennichtermitteltwerden,da diese Branchen noch nicht gesondert erfasst werden. DatenzuSchädenimZusammenhangmitallgemeinverbindlicherklärtenTarifverträgen nach dem TVG liegen der Bundesregierung nicht vor. Schwarzarbeit 28.WelcheDatenzurSchwarzarbeitliegenderBundesregierungvor,undauf wievielearbeitsstundenwirddieschwarzarbeitprojahrgeschätzt (bitte differenziert nach Branchen)? DerBundesregierungliegenkeineDatenzurSchwarzarbeitvor.Eineexakte MessungdesUmfangsderSchwarzarbeitistnichtmöglich,dasichSchwarzarbeitimVerborgenenabspielt.DieErmittlungsdatenderFKSsindzurFeststellungdesGesamtumfangsderSchwarzarbeitundderenEntwicklungungeeignet,dadieAnzahlderaufgedecktenFällekeinenzwingendenRückschlussauf dentatsächlichenumfangderschwarzarbeitzulässt.diebundesregierung nimmtkeineschätzungenzumumfangderschwarzarbeitoderderin Schwarzarbeit geleisteten Arbeitsstunden vor. 29.WiehochbeziffertdieBundesregierungdieSteuer-undSozialversicherungsausfälle durch Schwarzarbeit (bitte differenziert nach Branchen)? ExakteDatenzumUmfangderSteuer-undSozialversicherungsausfälleliegen derbundesregierungnichtvor,dasowohllandesfinanzverwaltungalsauch SozialversicherungsträgerhierzukeineumfassendenErhebungendurchführen. SoweitdieLandesfinanzverwaltungunddieSozialversicherungsträgerdiein denjeweiligenermittlungsverfahrenderfksfestgestelltenverstößedurch Schadensermittlungenbegleiten,wurdenimJahr2010folgendeGesamtsummen (in Mio. Euro) mitgeteilt: BrancheSteuerschadenSozialversicherungsschaden Abfallwirtschaft0,11,2 Bau20,4169,4 Einzelhandel0,0814,2 Fleischwirtschaft13,822,1 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 2,618,9 Gebäudereinigung5,352,9 Landwirtschaft0,095,5 Personenbeförderungsgewerbe 3,120,2 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 4,744,8 Sicherheitsdienstleistungen0,77,2 DieFKSerfasstnichtsämtlicheBranchendifferenziert.Eswerdenhierdaher nurdiebranchendargestellt,diebereitsunterderantwortzufrage9genannt sind.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.WiehochbeziffertdieBundesregierungdenLeistungsmissbrauchdurch SchwarzarbeitimArbeitslosengeldIbzw.IIundbeianderenSozialleistungen (bitte differenziert nach Leistungen)? DieFKSistnebenderBundesagenturfürArbeitunddenJobcenternbeiLeistungennachdemSGBIIzuständigfürdieVerfolgungundAhndungvonunrechtmäßigerInanspruchnahmevonLeistungennachdemSGBIIundSGBIII. DieZahldervonderFKSfestgestelltenVerstößewurdeunterderAntwortzu Frage11 (BetrugundLeistungsmissbrauch)dargestellt.EineDifferenzierung nachleistungenerfolgtinderstatistischenauswertungderfksnicht.weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 31.WievieleBeschäftigtewarenin2009und2010ausschließlichundnebenbeiinderSchwarzarbeittätig (bittedifferenziertnachgeschlechtund Branchen)? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor,dadieseDaten nicht erhoben werden. 32.WiehochwarendieermitteltenfinanziellenSchädenin2009und2010 wegenschwarzarbeitfürdiebeschäftigten,diesozialversicherungen und die öffentliche Hand (differenziert nach Branchen)? AufdieAntwortzuFrage29wirdverwiesen.WeitereErkenntnisseliegender Bundesregierung nicht vor. Minijobs 33.WelcheKontrollaufgabennimmtdieBundesknappschaftwahrbzw.prüft diebundesknappschaft,obarbeitgebendemindestlöhneoderallgemeinverbindlicherklärtetariflöhnezahlenundbezahltenurlaubsowielohnfortzahlung im Krankheitsfall gewähren? 34.PrüftdieDeutscheRentenversicherungbeijederturnusmäßigenBetriebsprüfungbzw.beiBetriebsprüfungenwegenVerdachts,obdiegesetzlichenBestimmungenfürMinijobseingehaltenundMindestlöhnegezahlt werden? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet. DieDeutscheRentenversicherungKnappschaft-Bahn-See (DRVKBS)istin ihrereigenschaftalseinzugsstellefürgeringfügigebeschäftigungenzuständig fürdieüberwachungdeseingangsdermeldungenzursozialversicherungund diezahlungderabgabenfürgeringfügigbeschäftigtedurchdiearbeitgeber. DieAufgabederEinzugsstellenbestehtinersterLiniedarin,dierechtzeitige Zahlung der Abgaben durch den Arbeitgeber zu überwachen. DieÜberprüfung,obdieBeitragszahlungdurchdenArbeitgeberordnungsgemäß erfolgtist,obliegtletztendlichdemprüfdienstderdeutschenrentenversicherungimrahmenderspätestensallevierjahrestattfindendenbetriebsprüfung.in diesemzusammenhangwerdenvorortindenbetriebenauchentgeltunterlagen derbeschäftigtenkontrolliertundggf.beiträgeaufdergrundlagevonnichtbeachteten Mindestlöhnen nachgefordert.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/6219 ObbezahlterUrlaubundLohnfortzahlungimKrankheitsfallgewährtwird,betrifftarbeitsrechtlicheAnsprüche,dienichtvondenEinzugsstellenoderden Betriebsprüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung überprüft werden. 35.GehtdieDeutscheRentenversicherungenbzw.dieBundesknappschaft auchhinweisenvonbeschäftigtennach,wonachdiegesetzlichenbestimmungenvonminijobsnichteingehaltenodermindestlöhnenichtbezahlt werden? Wenn nein, warum nicht? DieRentenversicherungsträgergehenHinweisenvonArbeitnehmernzuMindestlohnunterschreitungenoderNichtbeachtungdergesetzlichenVorschriften zugeringfügigenbeschäftigungennachgesamtwürdigungderumständedes EinzelfallsdurchEinleitungeinerAd-hoc-PrüfungoderimRahmenderturnusmäßigenBetriebsprüfungnach.AuchdieEinzugsstellederDRVKBSgehtim Rahmen ihrer Zuständigkeit Hinweisen nach. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 33 und 34 verwiesen. 36.WievieleundwelcheVerstößegegendieBestimmungenvonMinijobs undzahlungvonmindestlöhnenbzw.allgemeinverbindlicherklärtentariflöhnenwurdenbeiprüfungendurchdiedeutscherentenversicherung bzw.bundesknappschaftin2009und2010aufgedeckt (bittedifferenziert nach Verstöße und Branchen), und wie wurden diese geahndet? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 37.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdurchdieTatsache,dass beiminijobskeinestundenzahlenandiebundesknappschaftgemeldet werden,diedurchsetzungsowiediekontrollevonmindestlöhnenund allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhnen extrem schwierig ist? DieAuffassungwirdnichtgeteilt.FürdieimRahmeneinesgeringfügigenBeschäftigungsverhältnissesBeschäftigtenhateinArbeitgeberEntgeltunterlagen (z.b.arbeitsvertragundstundenaufzeichnungen)zuführenundbeieinerbetriebsprüfungvorzulegen.imübrigensiehtdervombundeskabinettam25.mai 2011beschlosseneEntwurfeinesViertenGesetzeszurÄnderungdesVierten BuchesSozialgesetzbuchundandererGesetzevor,dassdieAufzeichnungen nach 19Absatz1AEntG (überbeginn,endeunddauerdertäglichenarbeitszeit) wiebereitsindervergangenheit fürprüfzweckederrentenversicherungsträgerwiederzudenentgeltunterlagenzunehmensind.dieaktuellen Minijob-RegelungenwurdenunterderPrämisseentwickelt,einfürdieArbeitgebermöglichsteinfachesundunbürokratischesBeitrags-undMeldeverfahren zu gestalten. ImRahmendervondengewerblichenArbeitgebernzuerfassendenMeldungen zursozialversicherungsindauchdiemeldedatenderunfallversicherungzu übermitteln.fürmeldezeiträumeab1.januar2010müssenindiesemzusammenhangauchzwingenddiearbeitsstundenangegebenwerden.liegendiegeleistetenarbeitsstundenjearbeitnehmermeldebereitinderlohnbuchhaltung vor,sosinddieseanzugeben.istdasnichtderfall,kanneinemeldungaufder GrundlagederSollarbeitszeit,desVollarbeiterrichtwertsodereinergewissenhaften Schätzung erfolgen. DiedamitvorliegendenDatensindfürdieBeurteilungeinergeringfügigenBeschäftigung durch den Prüfdienst ausreichend.

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 38.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdiepersonellenundfinanziellenMittelderDeutschenRentenversicherungundderBundesknappschaftausreichen,umdieEinhaltungderBestimmungenvonMinijobs und Mindestlöhne zu kontrollieren? Wenn nein, ist eine Aufstockung beabsichtigt? DiefürBetriebsprüfungenerforderlichenfinanziellenundpersonellenMittel werden ständig auf ihren Bedarf hin geprüft. 39.WelcheDefizitesiehtdieBundesregierungbeiderKontrolledergesetzlichenBestimmungenvonMinijobsundderEinhaltungvonMindestlöhnen bzw. allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhnen bei Minijobs? Wennja,wiebeabsichtigtdieBundesregierungdieseDefizitezubeseitigen? DieKontrolledergesetzlichenBestimmungendergeringfügigBeschäftigten hat sich bewährt.

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