AdeccoPersonaldienstleistungenGmbH,diezugleichdieFirmaAdecco OutsourcingGmbHbetreibt).DasAusmaßbelegteineBetriebsrätebefragung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6605 Werkverträge als Instrument zum Lohndumping Vorbemerkung der Fragesteller WerkverträgesindnebenLeiharbeitinwachsenderZahlfürdieReduzierung derstammbelegschaftinbetriebenverantwortlich.diebeschäftigteninder LeiharbeitundinWerkvertragsunternehmenwerdeninderRegeldeutlich schlechterbezahltalsdiestammbeschäftigtenimunternehmen.viele,auch namhafteleiharbeitsfirmenbietenalsweiteresgeschäftsfeldauchwerkverträgealsauslagerungsstrategiefürunternehmenan (zumbeispieldiefirma AdeccoPersonaldienstleistungenGmbH,diezugleichdieFirmaAdecco OutsourcingGmbHbetreibt).DasAusmaßbelegteineBetriebsrätebefragung derigmetallvomfebruar2011:rundeindrittelder5000befragtengaben an,dassinihrenunternehmenwerkverträgeeingesetztwerden.vondiesem Drittelsindsichwiederum36Prozentsicher,dassaufdiesemWegeStammarbeitsplätze abgebaut werden. Firmen,dieMindestlöhneundgesetzlicheRegulierungeninderLeiharbeit umgehenwollen,weichensomitaufdasinstrumentderwerkverträgeaus,um weiterhinlohndumpingzubetreiben.dieeinsatzgebietevonwerkverträgen zumzweckedeslohndumpingssindvielfältig:imeinzelhandelwerden Werkverträgeeingesetzt,umeinzelneTätigkeitenzuniedrigenLöhnenauszugliedern (Regaleinräumer),bzw.umtariflicheRegelungen,beispielsweiseden Nachtzuschlag,zuumgehen.InderMetall-undElektroindustrieübernehmen WerkvertragsbeschäftigteteilweiseganzeFließbandstreckenselbständig.FormalsinddieseausdemProduktionsablaufdesBetriebsausgegliedert,aber faktischsindsienotwendigerbestandteilderfertigungeinesgemeinsamen Produktes,wiebeispielsweisedieAusgliederungeinerAutolackierereibeider Fahrzeugherstellung.ImRahmenderEU-Dienstleistungsfreiheitbekamen WerkverträgeeineneueBrisanz.DabeieinemWerkvertragweitgehenddie Arbeits-undEntlohnungsbedingungendesHerkunftslandesgelten,eröffnen sichhierganzneuelohndumpingstrategien.dereinsatzvonwerkvertragsarbeiternauslitauenindernachtschichtdesdortmundereuropalagersvon IKEADeutschlandGmbH &Co.KGisthierbeispielhaft ( mediathek/html/regional/2011/03/11/lokalzeit-dortmund-billigarbeiter.xml). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom28.Juli 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WerkvertragsbeschäftigungtrittinUnternehmeninzweiFormeninErscheinung:ZumeinengibtesScheinwerkverträge,dieeigentlichverdecktebzw. illegaleleiharbeitdarstellen.sieerfüllendiekriterieneineswerkvertrages nicht,werdenaberalssolcheausgegeben.zumanderengibtesechtewerkverträge,dieunternehmenschließen,umteileihresbisherigenunternehmens oderneueaufgabenanfremdfirmenzuvergeben.sieerfüllendiekriterien eineswerkvertrages,werdenaberauchzumzweckedeslohndumpingseingesetzt. BeiScheinwerkverträgenisteinselbständigesWerk,alsWesensinhalteines Werkvertrages,nichtmehrgegeben.DieselbständigeAusführungderTätigkeitsowiediealleinigeWeisungsbefugnisdesWerkvertragsunternehmens hinsichtlichart,ortundzeitdesauszuführendenwerkswirdinderpraxis durchdieintegrationderwerkvertragsbeschäftigtenindenbetrieblichenablaufinfragegestellt.diescheinwerkvertragsbeschäftigtenerledigenihretätigkeitenzudemzumeistindengebäudenbzw.aufdemgeländederauftraggebendenbetriebe,inzeitlicherabhängigkeitvonderenproduktionsabläufen und mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers. BeiScheinwerkverträgenbzw.illegalerArbeitnehmerüberlassungwerdenBeschäftigteumTeileihresLohnesunddiesozialenSicherungssystemeumEinnahmengebracht.HiertutsicheinerechtlicheGrauzoneauf.Sieexistiert, weildernachweisvonscheinwerkverträgensichinderpraxisäußerst schwieriggestaltet.eineselbsttätigeermittlungundkontrolle,zumbeispiel durchdiefinanzkontrolleschwarzarbeit,existiertfaktischnicht.diebetroffenensozialversicherungsträgerbleibeninderregeluntätig.verdachtsfälle müssenvonseiteneines/einerbetroffenenzuranzeigegebrachtwerden.da diehürde,ihreigenesunternehmenzuverklagen,fürdiebetroffenenoftzu hoch ist, geschieht dies nur äußerst selten. EchteWerkverträgestelleneinevölliglegaleStrategiederTariffluchtdar.Sie unterhöhlenzudemdiebetrieblichemitbestimmung,indemeinfaktischim ProduktionsprozesszusammenhängenderBetriebinvieleEinzelfirmenzerlegt wird. 1.SindderBundesregierungdieErgebnissederBetriebsrätebefragungderIG MetallvomFebruar2011bekannt ( style.xsl/betriebsraeteumfrage-der-ig-metall-zu-unsicherer-beschaeftigung htm),nachderrundeinDrittelder5000Befragtenangibt,dassin ihrenunternehmenwerkverträgeeingesetztwerdenundvondiesemdrittelsichwiederum36prozentsichersind,dasssostammarbeitsplätzeabgebaut werden? Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? DerBundesregierungsinddieunterdemgenanntenLinkveröffentlichtenErgebnissebekannt,nichtjedochdieFragestellungenoderdiegenauenUmstände derbefragung.auchdasausmaßdeseinsatzesvonwerkverträgeninden jeweiligenunternehmenbzw.desvermutetenabbausvonstammarbeitsplätzengehtausderumfragenichthervor.insofernsiehtdiebundesregierung diebefragungeheralseinstimmungsbild,ausdemsicheinhandlungsbedarf nicht ableiten lässt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheInformationenbzw.ErkenntnisseliegenderBundesregierungüber diezunahmederauslagerungvonimeinsatzbetriebnotwendigenund dembetriebszweck,-ablaufund-erhaltdienendenarbeitsabläufen (z.b. AuffüllenderRegaleimHandel,FleischzerteileninderGroßmetzgerei, ÜbernahmevonTätigkeiteninindustriellenProduktionsstraßen)undderen ErledigungdurchWerkvertragsunternehmenvor,undwiebewertetsie diese Vorgänge? 3.WelcheSchrittewirddieBundesregierungindieWegeleiten,umzueigenenErkenntnissenhinsichtlichderVerbreitungundmöglicherweisemissbräuchlichenNutzungvonWerkverträgenzurUmgehungvontariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards zu kommen? DaalleindieAuslagerungvonbislangimBetriebausgeführtenTätigkeiten wederverbotennochrechtsmissbräuchlichist,siehtdiebundesregierungkeinenanhaltspunktdafür,entsprechendedatenzuerheben.hinweiseoderinformationenübereineweitverbreitete,systematisiertemissbräuchlichenutzung vonwerkverträgenzurumgehungvontariflichenoderarbeitsrechtlichenstandardsliegennichtvor,sodasseineuntersuchungoderdatenerhebungmitdem ZielempirischfundierterErkenntnisse auchaufgrundderdamitverbundenen hohenbürokratiekosten nichtangezeigtist.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage 8 verwiesen. 4.InwiefernstellennachAnsichtderBundesregierungWerkverträgeeine MöglichkeitzurUmgehungdergesetzlichenVorschriftenimArbeitnehmerüberlassungsgesetz dar? Sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf? DieBundesregierungsiehtkeinenHandlungsbedarf (sieheauchantwortenzu den Fragen 5 und 8). 5.WelcheKriterienliegenderÜberprüfungvonWerkverträgenzurErmittlungvonScheinwerkverträgenzugrunde,undwiewirdderenKontrolle und Einhaltung sichergestellt? DieFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltung (FKS)kannimRahmen einerprüfungnach 2desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) auchwerkverträgeprüfen.beiderabgrenzungvonwerkverträgenzurillegalen ArbeitnehmerüberlassungwerdendurchdieFKSfolgende vonderrechtsprechung entwickelte Kriterien angelegt: VereinbarungundErstellungeinesqualitativindividualisierbarenunddem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses, unternehmerischedispositionsfreiheitdeswerkunternehmersgegenüber dem Besteller, WeisungsrechtdesWerkunternehmersgegenüberseinenimBetriebdesBestellers tätigen Arbeitnehmern, wenn das Werk dort zu erstellen ist, TragendesUnternehmerrisikos,insbesonderederGewährleistung,durch den Werkunternehmer, erfolgsorientierte Abrechnung der Werkleistung. DerGeschäftsinhaltkannsichsowohlausden (schriftlichen)vereinbarungen derbeteiligtenalsauchausderpraktischendurchführungderverträgeergeben.widersprechensichschriftlichevereinbarungundtatsächlichedurchführungdesvertrages,sokommtesaufdietatsächlichedurchführungan.die

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ArtdervertraglichenBeziehungkannnurimRahmeneinerwertendenGesamtbetrachtungallerUmständebeurteiltwerden.EntstehenimRahmender PrüfungenAnhaltspunktefüreineunerlaubteArbeitnehmerüberlassung,leitet diefkseinermittlungsverfahrenein,umdensachverhaltaufzuklärenund ggf. Verstöße zu ahnden. 6.IstderBundesregierungdiePositiondesDeutschenGewerkschaftsbundes (DGB)zurÄnderungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzesvom14.März 2011 (s.ausschussdrucksache17(11)431desausschussesfürarbeitund SozialesdesDeutschenBundestages,S.43)bezüglichderAbgrenzungvon ArbeitnehmerüberlassungundWerkverträgenbekannt,undwiebewertet sie diese? DerBundesregierungistdiePositiondesDGBbekannt.EineÄnderungdes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)istausSichtderBundesregierung wedererforderlichnochgeeignet,dievomdgbgeforderteabgrenzungklarzustellen. 7.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesDGBnacheinerErweiterungderDarlegungs-undBeweislastumeinePflichtzurAmtsermittlungdurchdieRentenversicherung,dieimmerdanntätigwerdenmüsste, wennsiekenntnisdavonerhielte,dasseinmissbrauchderarbeitnehmerüberlassung vorliegt? ImRahmenvonStichprobenüberprüfendieRentenversicherungsträgerbereits heuteunteranderem,obdasinstrumentderwerkverträgerechtmäßigeingesetztwird.darüberhinauswerdenbeispielsweiseauchdiebereichederzahlungvonmindestlöhnennachdemarbeitnehmer-entsendegesetz (AEntG), allgemeinverbindlicherklärtetarifverträgenachdemtarifvertragsgesetz (TVG)unddieillegaleArbeitnehmerüberlassungindiePrüfungeinbezogen, wennentsprechendeanhaltspunktehierfürvorliegenoderdurchdrittebekannt gemacht werden. 8.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdeutscheEntlohnungs-und TarifstandardsmittelsWerkverträgenmitFirmenausanderenEU-Mitgliedstaatenunterlaufenwerdenkönnen,da soferneskeinenbranchenmindestlohnnachdemarbeitnehmerentsendegesetzgibt aufgrunddes Herkunftslandprinzipsweitgehenddie (unterumständenniedrigeren)arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Herkunftslandes gelten? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Unternehmernstehtesgrundsätzlichfrei,zuentscheiden,obsieWerkleistungendurcheigeneArbeitnehmeroderimRahmenvonWerkverträgendurchandereUnternehmererbringenlassen.DieseEntscheidungsfreiheitistAusfluss derallgemeinenhandlungs-undvertragsautonomie.imfalleeineswerkvertragswerdenzwischendemwerkbestellerunddenarbeitnehmerndeswerkunternehmers keine arbeitsvertraglichen Beziehungen begründet. ObeinWerkvertragvorliegtoderinWirklichkeitArbeitnehmerandenWerkbestellerüberlassenwordensind,istanhandjedesEinzelfallszuentscheiden. FürdieEinordnungderbetreffendenBeziehungensinddieinderAntwortzu Frage5genanntenKriterienentscheidend.SolltensichbeiKontrollenWerkverträgealsScheinwerkverträgeherausstellen,weiltatsächlichArbeitnehmerüberlassungvorliegt,wäredieseinFallillegalerArbeitnehmerüberlassung, wenndasunternehmenkeineverleiherlaubnisbesitzt.indiesenfällenwären

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6714 VerträgezwischenVerleihernundEntleihernnach 9Satz1Nummer1AÜG unwirksam.nach 10Absatz1AÜGführtdiesweiterhindazu,dasszwischen demvermeintlichenwerkbestellerunddenarbeitnehmerndesvermeintlichen WerkunternehmerseinArbeitsvertragbegründetwird,aufdendiebeimWerkbesteller üblichen Arbeitsbedingungen Anwendung finden. DieBundesregierungerhältInformationenüberFälleillegalerArbeitnehmerüberlassungausderPrüftätigkeitderFKS.DazuwirdaufdieAntwortenzuden Fragen 15 und 18 verwiesen. 9.Hatein/einenachDeutschlandentsandterBeschäftigter/entsandteBeschäftigtebeinichtausreichendemEinkommenausErwerbstätigkeit AnspruchaufaufstockendeLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch? a)wennja,wievieleentsandtebeschäftigtebetrifftes,wiehochsind diehierfürinsgesamtanfallendenkosten,undwelchebranchenund welcheherkunftsländersindbesondersbetroffen (bitteseit2005bis heute sowie aufgeschlüsselt nach Branchen und Herkunftsländern)? b)wennnein,siehtsichdiebundesregierunginderverantwortungdafür Sorgezutragen,dassentsandteBeschäftigtewährendihresAufenthalts in Deutschland ihre Existenz sichern können? EntsandteBeschäftigtehabeneinenAnspruchaufaufstockendeLeistungen nachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGBII),wennsie nebenanderen Voraussetzungen dievoraussetzungendes 7Absatz1Satz1SGBIIerfüllen.Dazugehörtinsbesondere,dasssieihrengewöhnlichenAufenthaltinder BundesrepublikDeutschlandhaben ( 7Absatz1Satz1Nummer4SGBII). Dies ist im Einzelfall zu beurteilen. EindetaillierterstatistischerNachweisdieserGruppedurchdieStatistikder BundesagenturfürArbeit (BA)istnichtmöglich,daeinegesonderteErfassung indenleistungsverfahrensgbiinichtvorgenommenwird (vgl.merkmalskanonindervozu 51bSGBII).ZudemliegtderStatistikderBAeineBeschäftigungsmeldungdesausländischenArbeitgebersnichtvor,sodassintegrierteAuswertungenzwischenderLeistungsstatistikSGBIIundderBeschäftigungsstatistik hier nicht möglich sind. 10.Welchestatistischenbzw.wissenschaftlichenGrundlagenzurErfassung vonwerkverträgenundderenauswirkungenaufdenarbeitsmarktund die Beschäftigten gibt es, und welchen Inhalt haben sie? Hält die Bundesregierung diese für ausreichend? DieBundesregierungerhebtkeineDatenzurErfassungvonWerkverträgen, auchsindihrverlässlichestatistischedatenzudieserthematiknichtbekannt. EinesolcheDatenerhebungwürdekontinuierlicheBerichtspflichtenallerin DeutschlandtätigenUnternehmenerfordern;siemüssteeinengesetzlichzulässigenZweckverfolgenundzurErreichungdesZweckserforderlichsein. Hieranbestehen,vorallemimHinblickaufdiedamitverbundenenunverhältnismäßig hohen Bürokratiekosten, grundsätzliche Zweifel.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.AuswelchenGründenprüftdieFinanzkontrolleSchwarzarbeitbeiFällen vonscheinwerkverträgenbzw.illegalerarbeitnehmerüberlassungnicht systematisch und ohne vorherigen Verdacht? DieFKSprüftgemäß 2SchwarzArbGsozialversicherungsrechtlicheund steuerlichepflichtenderarbeitgeber,obleistungennachdemzweitenoder DrittenBuchSozialgesetzbuchsowiedemAltersteilzeitgesetz (SGBII,SGB III,AltTZG)zuUnrechtbezogenwerdenoderwurden,obAusländermiterforderlichemAufenthaltstitelodererforderlicherArbeitsgenehmigungund nichtzuungünstigerenarbeitsbedingungenalsvergleichbaredeutschearbeitnehmertätigwerdensowiediearbeitsbedingungennachdemaentgunddem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG). DieAbgrenzungzwischenWerkvertragundArbeitnehmerüberlassungselbstist nichtalsprüfaufgabein 2SchwarzArbGerwähnt.EntstehenjedochimRahmenvonPrüfungennach 2SchwarzArbGAnhaltspunktefüreineunerlaubte Arbeitnehmerüberlassung,leitendieBeschäftigtenderFKSErmittlungsverfahrenein,umdenSachverhaltaufzuklärenundgegebenenfallsVerstößezu ahnden. 12.WelcheMöglichkeitengibtes,dasseinVerdachtaufScheinwerkverträge bzw.illegalearbeitnehmerüberlassungbeiderfinanzkontrolleschwarzarbeitgeäußertwerdenkannunddieserzurprüfungdessachverhalts führt (bitte mögliche Institutionen und Personengruppen benennen)? 13.GehtdieFinanzkontrolleSchwarzarbeitauchanonymenHinweisenauf Scheinwerkverträgebzw.illegaleArbeitnehmerüberlassungnach,und auf welchem Wege können diese geäußert werden? HinweiseaufScheinwerkverträgeundillegaleArbeitnehmerüberlassungkönnenderFKSpersönlich,postalischodertelefonischmitgeteiltwerden.Die AnsprechpartnerderFKSsindaufderInternetseitewww.zoll.deaufgeführt. EineUnterscheidungzwischenanonymenundnichtanonymenHinweisenwird nichtgetroffen.soweitdiehinweiseausreichendkonkretsind,leitetdiefks Ermittlungsverfahrenein,umgegebenenfallsbestehendeVerstößeaufzudecken. 14.WievieleFällederillegalenArbeitnehmerüberlassungsindderBundesregierungseit2005bekannt,undwievieleBeschäftigtewarendavon jährlichbetroffen (fallsmöglichbittegesondertdiefällevonscheinwerkverträgen ausweisen)? 15.WelchederzuFrage14genanntenFällewurdendurchdieKontrollender Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt? DieAngabedergenauenAnzahlderFälle,dieimBereichderFKSimZusammenhangmitVerstößengegendasAÜGaufgedecktwurden,istnichtmöglich, dabeistraftatenbeziehungsweiseordnungswidrigkeitenhäufigmehreretatbeständeerfülltsindundderverstoßgegendasaügnichtinjedemfallder vorrangigetatbestandist;nurdervorrangigerfasstetatbestandwirdstatistisch ausgewertet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6714 SoweitVerstößewegenillegalerArbeitnehmerüberlassungalsvorrangigeTatbestände ausgewiesen werden, liegen Daten erst seit dem Jahr 2008 vor. ZahlenmaterialzurAnzahlderBeschäftigten,dievonillegalerArbeitnehmerüberlassung betroffen sind, liegt nicht vor abgeschlossene Strafverfahren abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren WelcheKonsequenzenhattendieFälleillegalerArbeitnehmerüberlassung für die jeweiligen Ent- und Verleihunternehmen? SollteessichbeieinemWerkvertragindertatsächlichenFormderDurchführungumeineArbeitnehmerüberlassunghandeln,istbeieinervorsätzlichen oderfahrlässigenbegehungsweisegrundsätzlichdertatbestandeinerordnungswidrigkeitbzw.einerstraftaterfüllt.dieordnungswidrigkeitkann sowohlfürdenverleiheralsauchdenentleihermiteinergeldbußebis 25000Eurogeahndetwerden.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzuden Fragen 5 und 8 verwiesen. 17.InwievielenFällenwurdenseit2005LohnnachzahlungenundNachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen veranlasst? 21.WievieleFällevonillegalerArbeitnehmerüberlassungaufdemWege vonscheinwerkverträgenhabendiesozialversicherungsträgerjährlich seit 2005aufgedeckt? Die Fragen 17 und 21 werden gemeinsam beantwortet. DieDeutscheRentenversicherungBundführtzwarStatistikenhinsichtlichder Beitragsnachforderungen,jedochwerdendieGründederNachforderungenim HinblickaufeineUnterscheidungvonSachverhaltenderillegalenBeschäftigung/Schwarzarbeitbzw.derScheinselbständigkeitoderderillegalenArbeitübernehmerüberlassung nicht gesondert ausgewiesen. 18.WelcheStrafenoderOrdnungsgelderwurdenseit2005fürVer-undEntleihfirmenfällig (bitteinauflistungderanzahlsowieartundhöheder Strafen und Ordnungsgelder)? DerBundesagenturfürArbeitobliegtbeiderVerfolgungundAhndungder OrdnungswidrigkeitennachdemAÜGdieSanktionierungderallgemeinen VerstößederVerleiherbeiderDurchführungderArbeitnehmerüberlassung nach 16Absatz1Nummer3bis10AÜG.HierzuzählenzumBeispielVerstößedesErlaubnisinhabersgegendiegesetzlichfestgelegtenAuskunfts-oder statistischenmeldepflichten.einedetailliertedarstellungnachdeneinzelnen Tatbeständenistnichtmöglich,dadieFällestatistischzusammengefasstund ausgewertetwerden.zuderanzahlundderhöhederstraf-undordnungsgelderliegenerstseitdem1.januar2007bundesweitestatistischeerhebungen vor.daherkannerstabdiesemzeitpunkteineaussagegetroffenwerden.in denjahren2007bis2010wurdeninsgesamt4796ahndungenvorgenommen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieSummederverhängtenBußgelderundVerwarnungenmitVerwarnungsgeld beläuft sich auf insgesamt Euro. ZeitraumAhndungen insgesamt DarunterSumme der Verwarnungen (Verw.)Geldbußen Verw.Gelderund Geldbußen ohne Verw.geldmit Verw.geld insgesamt * Quelle: data warehouse Stand DieFKSverfolgtFällevonillegalerArbeitnehmerüberlassungimRahmenvon Straf-undOrdnungswidrigkeitenverfahrennachden 15,15aund16Absatz1 Nummer1bis2aAÜG.DurchdieFKSwurdenseitdemJahr2008 (geeignetes ZahlenmaterialliegterstseitdemJahr2008vor)wegenVerstößengegendas AÜG (alsvorrangigentatbestand)folgendegesamtsummenanverwarnungsgeldern,geldbußenundverfallbeträgengegenver-undentleiherfestgesetzt (in Euro): AusStrafverfahren,dieaufVerstößegegendasAÜG (alsvorrangigentatbestand)zurückzuführensind,wurdenseitdemjahr2008aufgrundvonermittlungenderfksfolgendegeldstrafen (ineuro)gegenver-undentleiherverhängt.diegenanntenwerteberuhenaufrückmeldungenderzuständigengerichte.sofernvondortkeinerückmeldungenerfolgtsind,werdenentsprechende Werte nicht in der Arbeitsstatistik der FKS erfasst Verleiher, 16 Absatz1 Nummer1 AÜG , , ,50 Entleiher, 16 Absatz1 Nummer1a AÜG , , ,00 Verleih im Baugewerbe, 16 Absatz1 Nummer1b AÜG Entleih im Baugewerbe, 16 Absatz1 Nummer1b AÜG Anzeige nach 1a AÜG, 16 Absatz1 Nummer2a AÜG Entleih ohne Arbeitsgenehmigung, 16 Absatz1 Nummer2 AÜG Verleih von ausländischen Leiharbeitnehmern ohne Genehmigung, 15 Absatz 1 AÜG , , , , , , ,001170,002775, , , , in besonders schweren Fällen, 15 Absatz 2 AÜG010500

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6714 ZudemwurdeninStrafverfahrenderFKS,dieaufVerstößegegendasAÜG (alsvorrangigentatbestand)zurückzuführensind,dieindernachfolgenden TabelledargestelltenFreiheitsstrafen (injahren)gegenver-undentleiherverhängt.diegenanntenwerteberuhenaufrückmeldungenderzuständigen Gerichte.SofernvondortkeineRückmeldungenerfolgtsind,werdenentsprechende Werte nicht in der Arbeitsstatistik der FKS erfasst. Entleih von Ausländern ohne Genehmigung zu ungünstigeren Bedingungen, 15a Absatz 1 AÜG Verleih von ausländischen Leiharbeitnehmern ohne Genehmigung, 15 Absatz1 AÜG Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19.WelcheMöglichkeitenhabendieSozialversicherungsträger,beivermutetemSozialversicherungsbetrugdurchScheinwerkverträgetätigzuwerden? 20.WerdendieSozialversicherungsträgerlediglichbeiderturnusmäßigen BetriebsprüfungaktivodergehensieauchihnengemeldetenVerdachtsfällen nach? WerdenanlässlichvonsogenanntenStandardprüfungenFällederillegalenArbeitnehmerüberlassungoderFälledesrechtsmissbräuchlichenAbschlussesvon Werkverträgenfestgestellt,istesAufgabederRentenversicherung,dieseSachverhalteimRahmenderPrüfungnach 28pdesViertenBuchesSozialgesetzbuchaufzugreifenundsozialversicherungsrechtlichzubewerten.DasMittel, mitdemdiedeutscherentenversicherungbundaufdurchderartigesachverhalte entstehende Beitragsschäden reagiert, ist die Beitragsnachberechnung. OffenenoderanonymenAnzeigen,vondeneneinTrägerderRentenversicherungKenntniserlangt,wirdentwederimRahmeneinerturnusmäßigenPrüfung oderimrahmeneinerad-hoc-prüfungnachgegangen.dieentscheidunghängt vondengegebenheitendeseinzelfallsab.gegebenenfallswerdenentsprechendevorgängeandiepolizeioderstaatsanwaltschaft,beiordnungswidrigkeitenandashauptzollamt (inihrereigenschaftalsverfolgungsbehörde)weitergeleitet. 22.WelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierungvordemHintergrund,dassdiezunehmendeZergliederungeinesBetriebesdurchWerkverträgeauchalsAushebelungderimBetriebsverfassungsgesetzgeregeltenMitbestimmungsrechtederBeschäftigteneinesBetriebesdienen kann? ImRahmeneinesWerkvertragestätigeArbeitnehmerunterfallennichtdemBetriebsverfassungsgesetz.DiezurAusführungdesWerkvertragseingesetzten ArbeitnehmerunterliegenausschließlichderarbeitsrechtlichenWeisungihres ArbeitgebersundnichtdesUnternehmers,indessenBetriebdiewerkvertraglichzuerbringendeLeistungerbrachtwird.EineinhaltlicheBeschneidungder MitbestimmungsrechtederBeschäftigtendiesesBetriebesistdamitnichtverbunden.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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