BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Winfried Hermann, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13918 Einsatz von Pestiziden auf Strecken der Deutschen Bahn V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die DeutscheBahnAG (DBAG)verwaltet ein Streckennetz von ca km vondenenca.10137kminbesonders sensiblen Wasser-, Natur- oder anderen ökologischenschutzgebietenliegen (Stand 2007). Zur Entkrautung der GleiseverwendetdieDBAGjährlichetwa 70 Tonnen Pestizidwirkstoff auf einer Gesamtflächevonetwa1040km 2, davon ca. 310 km 2 in Wasserschutzgebietenetc.DamitistdieDBAG einerder größten Verbraucher von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland nach der Landwirtschaft. In dervergangenheithatsichvielfachherausgestellt, dass die von der DB AG eingesetztenstoffefüreineverwendung nicht geeignet oder zu umweltgefährdend sind,dasieinerheblichemmaßein Boden und Grundwasser gelangen. Hier sindinsbesonderediemessungenvon Chemikalienrückständen im Rahmen dereu-wasserrahmenrichtlinievon Bedeutung, die Qualitätsnormen einhalten müssen. Selbst nachproduktverbotenkonntenviele der enthaltenen Pestizid-Wirkstoffe noch jahrelangimgrundwassernachgewiesen werden. Beispielsweise wurde die VerwendungderWirkstoffeBromacil und Hexazimon 1990 untersagt, doch wies mandiestoffenoch1995inrelativ großen Mengen im Grundwasser nach. Erst2005konntebestätigtwerden, dass die Konzentration auf ein akzeptablesmaßzurückgegangenwar.ähnlich verhielt es sich mit dem Pestizid Diuron,welchesebenfallsvonderDBAG großflächig eingesetzt und 1997 verboten wurde. DerzeitsindGlyphosat,Flumioxazinund Flazasulfuron für den Einsatz auf Gleisanlagenzugelassen.Diessindsogenannte Totalherbizide, die Gleise und BahnsteigevonjeglichemBewuchsfrei halten. Breitbandherbizide wirken unselektiv diepflanzenvernichtendewirkung ist damit nicht zuverlässig auf den Ausbringungsortbeschränkt.Gerade auf Gleisanlagen versickern Pflanzengiftezudemsehrschnell,wasgrößere Mengen eingesetzter Vernichtungsmittel notwendig macht. GlyphosatistderHauptwirkstoffdesTotalherbizids, das der Chemiekonzern MonsantounterdemNamenRoundupvertreibt. Glyphosat blockiert die Syn- Die AntwortwurdenamensderBundesregierungmit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 4.September 2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode these aromatischer Aminosäuren grüner Pflanzenteile. Die akute Giftigkeit von GlyphosatfürSäugetiereundVögelgilt als gering, allerdings blockiert es die Zellatmung.Esgiltalsnichtbienengefährlich. Da Glyphosat aber praktisch alle Pflanzenvernichtet,führtseinEinsatzaber zu einer extremen Verringerung der VielfaltvonPflanzenarteninnerhalbeines Ökosystems und hat langfristig Auswirkungen auf das Schutzgut Boden (unterdrückte Humusbildung). Eine aktuellestudiedesfranzösischenmikrobiologen Gilles-Eric Séralini und seinesteamsanderuniversitätcaenstellt fest, dass Glyphosat menschliche Zellen innerhalbeinestagesabtötet,sogar bei einer fachen Verdünnung. Sieschließendaraus,dassdasMittel Krankheiten wie Krebs, Nervenkrankheiten und Fortpflanzungsstörungen auslösen könnte. In der KritikstehtdasSpritzmittelRoundup aber nicht nur wegen des Glyphosatzes,sondernauchwegenandererFormulierungskomponenten. Das Netzmittel Tallowaminz.B.wirdmitdemMassensterben von Fröschen und Kröten in denusainverbindunggebrachtund soll beim Menschen zu Hautreizungen und Übelkeitführen.DasBundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)hatdarumeinenAustausch dieses Netzmittels bis 2010 angeordnet. FlumioxazinisteinWirkstoffderdeutschen Chemos GmbH. In der Schweiz wird derwirkstoffimmittelpledgevertrieben. Flumioxazin wirkt nachweislich schädigendaufföten.flazasulfuron ist als Herbizid im Weinbau zugelassen (wirktgegenschachtelhalme,gräser und Unkräuter etc.) und wird meist in einer Mischung mit Glyphosat ausgebracht. 1. WelchePestizidewerdenvonderDB AG in welchen Mengen auf welchen Flächeneingesetzt,undwiewird die Umweltverträglichkeit des Einsatzes sichergestellt? Die DB AG setzt Herbizide zu der aus Sicherheitsgründen notwendigen Aufwuchsfreihaltung ausschließlich im unmittelbaren Gleisbereich ein. Das heißt auf allen anderen Flächen wie Böschungen, Dämme, Bahnsteige, Wege und Plätze erfolgt die Vegetationskontrolle ausnahmslos mit nichtchemischen Verfahren. Von der DB AG werden die folgenden Herbizide eingesetzt: Handelsbezeichnung Wirkstoff Tender GB Ultra Glyphosat Staccato GA Glyphosat Purgarol Glyphosat Chikara Flazasulfuron Nozomi Flumioxazin Im Jahr 2008 wurden ca. 78 t Herbizidwirkstoffe eingesetzt. Die DB AG verbraucht damit etwa 0,5 Prozent der in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Herbizide. Die DB AG stellt vor Durchführung der chemischen Vegetationskontrolle einen Antrag auf Erhalt einer Ausnahmegenehmigung nach 6 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Darin sind die zur Behandlung anstehenden Streckenabschnitte detailliert anzugeben. Hierbei sind die für die Anwendung vorgesehenen Gleise und Produkte bzw. Wirkstoffe zu benennen und eine Liste der Wasserschutz-, Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete sowie Nationalparke im Umfeld der Trassen vorzulegen. Die DB AG hat mitgeteilt, dass sie zur Berücksichtigung von Schutzgebieten bei der Planung und Durchführung der Vegetationskontrolle ein IT-System Schutzgebietsinfo im Web aufgebaut hat.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13993 Die Ausbringung erfolgt mittels computergesteuerter Spezialfahrzeuge, die eine Überschreitung der maximalen spezifischen Aufwandmenge je Flächeneinheit zuverlässig verhindern und eine randscharfe Applikation auf die zu behandelnde Fläche gewährleisten. Die verwendeten Pflanzenschutzmittel werden speziell für das Anwendungsgebiet Gleisanlagen durch ein zweistufiges Verfahren auf europäischer Ebene und auf nationaler Ebene durch das BVL zugelassen. 2. GibtesnachKenntnisderBundesregierung zuverlässige Prüfverfahren zur ErmittlungderKonzentrationender verwendeten Pflanzenschutzmittel in Boden und Grundwasser? Ja. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 3. GibtesbundesweiteUntersuchungen über die Oberflächen-, Boden- und Grundwasserbelastungendurch den Einsatz von Pestiziden durch die DB AG? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Untersuchungen? Wenn nein,fördertdiebundesregierung die Entwicklung solcher Verfahren? Die Untersuchung der Grundwasserqualität erfolgt in der Regel durch die Grundwassermessnetze der Länder. Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt jährlich eine Aufstellung über Pflanzenschutzmittelfunde in Grund- und Oberflächengewässern. Im Jahr 2007 war in 189 Grundwasser-Messstellen Glyphosat nicht nachweisbar, in 7 Messtellen wurde Glyphosat in Konzentrationen < 0,1 µg/l festgestellt. Im Jahr 2007 wurden auch erstmals 4 Messstellen auf Flazasulfuron und Flumioxazin untersucht (ohne positiven Befund). Die Erfassung der Belastung von Oberflächenwasser durch Pflanzenschutzmittel erfolgt ebenfalls durch die Bundesländer, die Flussgebietskommissionen und bundesweit im Rahmen der Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA in Kooperation mit dem UBA. Die zusammengefassten Meldungen der Länder erlauben jedoch keine Aussagen über das Einzugsgebiet der Oberflächengewässer oder mögliche Eintragsquellen. 4. GibtesnachKenntnisderBundesregierung Untersuchungen darüber, ob ein Pestizideinsatzwievonder DB AG derzeit praktiziert tatsächlich notwendigist (z.b.hinsichtlichder Häufigkeit des Einsatzes, der Menge des eingesetzten Pestizids etc.)? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen diese Untersuchungen? Wenn nein,hältdiebundesregierung derartige Untersuchungen für notwendig? Die DB AG ist nach 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen. Dazu muss der Fahrweg von Aufwuchs freigehalten werden, um die Lagestabilität des Oberbaus zu gewährleisten und betriebliche oder Arbeitsschutzrisiken zu vermeiden. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die DB AG unter dem Stichwort Integriertes Vegetationsmanagement ein System für die Vegetationskontrolle entwickelt hat, das u. a. eine regelmäßige Erfassung der Vegetation in und an den Gleisanlagen vorsieht. Die Vegetationsparameter werden dann mit anderen

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Kenngrößen (z. B. Zustand des Gleiskörpers, geplanter Umbau etc.) dazu benutzt zu entscheiden, ob aktuell eine Vegetationskontrolle notwendig ist, und wenn ja, welche Maßnahmen dafür infrage kommen. Bei Inspektionen der Strecken wird die Wirkung der Behandlungen überprüft und danach die Planung für die weiteren Aufträge durchgeführt. 5. WelcheKenntnissehatdieBundesregierung über alternative, nichtchemische VerfahrenzurEntkrautungderBahngleise, und wie fördert die Bundesregierung den Erkenntnisgewinn und die Entwicklung solcher Verfahren? Die DB AG hat in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen, alternative, nichtchemische Verfahren zur Entkrautung der Bahngleise zu entwickeln und zu erproben. Sie ist dennoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die chemische Vegetationskontrolle das einzige Verfahren ist, welches die notwendige Wirksamkeit bei einem bedarfsgerechten Einsatz im Netz sicherstellt. Bei der Antragsprüfung nach dem PflSchG prüft das EBA, ob der Zweck mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann. Die DB AG hat in der Vergangenheit eine umfassende Studie zur Effektivität und Anwendbarkeit von unterschiedlichen nichtchemischen Verfahren für die Vegetationskontrolle durchgeführt und durch ein verfahrensbegleitendes Gremium unter Leitung des Öko-Instituts in Freiburg umfassend analysieren lassen. Es hat sich gezeigt, dass die zahlreichen alternativen VerfahrenderVegetationskontrolle wie Flüssigstickstoff, Mikrowellen, Hochfrequenzenergie,Infrarotstrahlung, Heißdampf und Saugrechenverfahren aufgrund sehrgeringer Arbeitsgeschwindigkeiten, der Notwendigkeit häufigerer Anwendung und damit verbundenen Einschränkungen der Verfügbarkeit des Gleisnetzes sowie deutlich höheren Kosten nicht geeignet sind, die chemische Vegetationskontrolle in größerem Umfang zu ersetzen. Zudem kann teilweise mit den bisher zur Verfügung stehenden Geräten nur das Gleisbett selbst, nicht aber die Schotterflanken und die seitlichen Streifen behandelt werden. Problematisch ist außerdem die geringe Wirkung einiger Verfahren auf die Wurzelbildung. Es gibt sogar Hinweise, dass die Behandlung die Wurzelbildung bei einzelnen Pflanzen verstärken könnte. 6. WelcheErfahrungenbestehenbezüglich des Abflammens von Beikraut auf Bahnstrecken? Gibt esgründe,diegegendie Verwendung dieser Methode sprechen und wenn nein,wirdsichdiebundesregierung dafür einsetzen, die Verwendung dieses Verfahrens zu stärken? Die Verwendung einer offenen Flamme zum Abtöten der unerwünschten Vegetation ist auf Gleisanlagen kein geeignetes Verfahren. Abgesehen von dem sehr hohen Energieaufwand, der geringen Dauerwirkung und der geringen Leistung sprechen die sehr hohe Brandgefährdung und die dabei mögliche Freisetzung gesundheitsschädlicher Stoffe gegen die Verwendung des Abflammens. 7. WiebeurteiltdieBundesregierungdie Tatsache, dass Pestizide zugelassen wurden,dienichthinreichenddarauf geprüft waren, ob ihr Einsatz auf BahnanlagenzuerheblichenBeeinträchtigungen von Bodenorganismen und Rückständen im Grundwasser führt? Seit Beginn der 90er-Jahre werden die Auswirkungen auf Bodenorganismen im Zulassungsverfahren obligatorisch geprüft. Werden Risiken festgestellt, wird

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13993 durch Managementmaßnahmen das Risiko auf ein akzeptables Maß reduziert, z. B. durch Einschränkung der Anzahl der Behandlungen über die Jahre. Bisher gab kein zugelassenes Mittel für die Anwendung auf Gleisanlagen Anlass zu Bedenken im Hinblick auf das Risiko für Bodenorganismen. Hinsichtlich der Grundwasserbewertung wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8. FührtendiedokumentiertenVorfälle zu einer Änderung im Verfahren zur Prüfung und Zulassung von Pestiziden für Bahnstrecken? Wenn ja, welche Änderungen gab es? Wenn nein, weshalb nicht? Sofern in den Untersuchungen der Länder Gleisherbizide gehäuft auftreten, wird von der deutschen Zulassungsbehörde dem BVL eine Fundaufklärung veranlasst, das heißt, der Zulassungsinhaber muss die Herkunft der Funde aufklären. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zu dieser Kleinen Anfrage angesprochenen Funde im Grundwasser führten bereits vor ca. 20 Jahren zur Einführung neuer Prüfverfahren für die Bewertung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung auf Gleisanlagen. Diese Prüfverfahren sind ständig an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst worden. 9. Wiewirdgeprüft,obdieDBAGdie Vorschriften für den Pestizideinsatz tatsächlich einhält? Im Falle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, muss vor der Anwendung eine Ausnahmegenehmigung von der dafür zuständigen Behörde eingeholt werden. Im Falle der Vegetationskontrolle auf Gleisanlagen der DB AG ist die zuständige Behörde das EBA, das die Anwendung mit Auflagen verbindet, die eine durchgreifende behördliche Kontrolle der Prüfzertifikate der Fahrzeuge, des Personals, des ApplikationsprozessesundderAnwendungsdokumentation auch während der Anwendung ermöglichen.dabeiarbeitet das EBA mit den zuständigen Behörden der Bundesländer zusammen. 10. Führten dokumentierte Pestizid-Anreicherungen zur Änderung der Prüfverfahren über den ordnungsgemäßen Einsatz? Wenn ja, welche Änderungen gab es? Wenn nein, weshalb nicht? Das EBA ist seit 1998 zuständig für die Ausnahmegenehmigungnach 6 Absatz 3 PflSchG. Pestizidanreicherungen der seit dem bei der DBAGeingesetz - ten Pflanzenschutzmittel sind dem EBA nicht bekannt geworden. Insofern hat sich die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis des EBA zwar fortentwickelt aber nicht wesentlich geändert. 11. FührendieneuenErkenntnisseüber das Pestizid Roundup und die AnweisungendesBVL,Bestandteilevon Roundup bis 2010 auszutauschen, zu einerverändertenanwendungdes Pestizids bei der DB AG, und wenn nein, warum nicht? Das Herbizid Roundup wird bei der DB AG nicht angewendet.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12. Wie wird die Entkrautung von Bahngleisen nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern der Europäischen Union vorgenommen? Die UIC (Union International de Chemin de Fer = Internationale Vereinigung der Eisenbahnen) hat in einer umfangreichen Studie im Jahr 2002 bestätigt, dass die Gleisentkrautung bei insgesamt 49 befragten Bahnen generell durch Herbizide erfolgt. Die Grundsätze zur Durchführung der Vegetationskontrolle sind im UIC-Merkblatt 723 Vegetationskontrolle technische und Managementaspekte festgeschrieben. 13. GabesnachKenntnisderBundesregierung in diesen Ländern umweltoder gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen durch Bahn-Pestizide? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu umwelt- oder gesundheitsrelevanten Beeinträchtigungen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Gleiskörpern in anderen Ländern der Europäischen Union vor.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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