MittendurchOrtschaftenundzumTeildichtbebauteWohn-undSiedlungsgebiete,andenendieMenschenheuteschonmassivunterSchienenlärm,vorallem

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12007 Stand der Planungen zur Rheintalbahn Vorbemerkung der Fragesteller Seitnunmehr25JahrenplantderBunddenAus-undNeubauderRheintalbahn undhatdasprojektimbundesverkehrswegeplanalsvordringlicheingestuft. DerdurchgängigeAusbauaufeineviergleisigeStreckesolldurchdieEntmischungvonGüter-undPersonenverkehrenzurdeutlichenErhöhungderStreckenkapazitätsowiezurVerkürzungderTransport-undReisezeitenbeitragen. MittendurchOrtschaftenundzumTeildichtbebauteWohn-undSiedlungsgebiete,andenendieMenschenheuteschonmassivunterSchienenlärm,vorallem der Güterzüge, leiden, soll ein drittes und viertes Gleis gebaut werden. ProblematischgestaltetsichdaherderAusbaudesdrittenundviertenGleises derrheintalstreckeinderregion SüdlicherOberrhein zwischenoffenburg undbasel.dagegengibtesmassiveprotestederbetroffenenbürgerinnenund BürgersowiederAnliegergemeindenmitunterschiedlichenForderungenfürdie einzelnenteilabschnitte.gemeinsamistallen,dasssiesichausdrücklichnicht gegendienotwendigkeitdesausbausderrheintalstreckerichten,sondernmit Nachdruckeinelärm-undumweltschonendereAusführungdesProjektsfordern.DerseitdemJahr2009tagendeProjektbeirathatbereitseinigeVerbesserungenfürdieBevölkerungerreicht,auchdieGemeindenundBürgerinitiativen arbeitenständiganweiterenfragestellungenzumlärmschutzundderkapazitätssteigerung der Güter-, Fern- und Nahverkehrstrasse. 1.GibteseinSzenariofürdenGüterverkehr,fallsdieRheintalbahnnichtwie geplantimjahr2017fertiggestelltwirdunddieschweizdanndiegrenzen für Güterverkehr schließt? SowohldieMinisterienalsauchdieInfrastrukturunternehmenbeiderStaaten führenregelmäßigbilateralegesprächeüberdieverkehrsabwicklungnachfertigstellungdesgotthard-basistunnels.übereinstimmendwirdvonbeidenseiten erwartet,dassdurchdieabschnittsweiserealisierungdesausbausderrheintalbahngenügendkapazitätenentsprechendderverkehrsentwicklungvorhanden sein werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 18. Januar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelcheVerladestationengibtesbisher,undwelchesindaufgrundderprognostizierten Güterverkehrszuwächse auf dieser Strecke geplant? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieseFragesichaufTerminalsfür denintermodalenumschlagbezieht.derartigeanlagenexistierenentlangder RheintalbahninKarlsruheGüterbahnhof,FreiburgGüterbahnhof (nurrollende Landstraße)undBaselBadischerRangierbahnhof.DieSammelposition KombinierterVerkehr/Rangierbahnhöfe desgeltendenbedarfsplansenthältkeine neu zu errichtenden Anlagen entlang der Rheintalbahn. 3.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdenAussagen vonbahnchefdr.rüdigergrubeaufeinerveranstaltungderstiftungfür OrdnungspolitikimFreiburgerColombi-Hotel (19.Oktober2012)einerseits,bereitsimJahr2019denAusbauderRheintalbahnfertigzustellen, währendderbundesministerfürverkehr,bauundstadtentwicklung, Dr.PeterRamsauer,aufdemSt.GallerLogistikdienstleistungskongressin Basel (19. September 2012) das Jahr 2022 bis zur Fertigstellung nannte? WoraufbegründetsichdieZeitangabedesBundesministersfürVerkehr,Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer? Mitteilungen von Dr. Rüdiger Grube kommentiert die Bundesregierung nicht. BundesministerDr.PeterRamsauerhatsichzumAusbauderRheintalbahnvor demhintergrunddererwartung,dassbis2022eineweitgehenderealisierung möglich wäre, geäußert. 4.WelchePositionhatdieBundesregierungzueinemGüterverkehrszentrumin Lahr? DieEntscheidungüberdieErrichtung,diePlanungsowiedieRealisierungvon GüterverkehrszentrenaußerhalbdesBedarfsplansfürdieBundesschienenwege liegtimzuständigkeitsbereichderländerbzw.derkommunalengebietskörperschaften.diebundesregierungbegrüßtmaßnahmen,diezueinerverlagerung vongüterverkehrenvonderstraßeaufdieschieneführen,undkanngegebenenfallsprivatfinanzierteumschlaganlagendeskombiniertenverkehrsingüterverkehrszentren fördern. 5.InwiefernkanndurcheinGüterverkehrszentruminLahrdasTrassierungsproblemfüreinenvonderOffenburgerBevölkerunggefordertenTunnel beim Güterbahnhof Offenburg gelöst werden? 6.WelchezuverlässigenKostenkalkulationenderverschiedenenTunnelvarianteninOffenburgsindderBundesregierungggf.bekannt,undmitwelchen Mehrkosten im Vergleich zur Antragstrasse wäre hier zu rechnen? 7.WannistmiteinemErgebnisdesVergleichseinesOffenburgerTunnelsund der beantragten A3-Trasse zu rechnen? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. EntsprechendeinesBeschlussesdesProjektbeirates,deraufInitiativedesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)eingerichtet wurdeundandemunteranderemvertreterdeslandes,derkommunenundder Bürgerinitiativenbeteiligtsind,wurdedieDeutscheBahnAG (DBAG)beauftragt,hierzuUntersuchungenmitderPlanungsgenauigkeiteinerMachbarkeitsstudiedurchzuführen.ErgebnissesollenindernächstenSitzungdesProjektbeirates vorgestellt werden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WerzahltdieKosteneinesOffenburgerTunnels,wennesbeiderEntscheidungdesRegierungspräsidiumsunddesEisenbahn-Bundesamtesbleibt, die Planungen der A3-Trasse als nicht genehmigungsfähig abzulehnen? DiePrüfungderPlanfeststellungswürdigkeiteinerPlanungobliegtalleindem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).DieinderFragegenannteEntscheidunghatdas EBA nicht getroffen. 9.WannwirddieAntragstrasseA3vomBundzurückgezogenundeineTunneltrasse in einem neuen Planfeststellungsverfahren beantragt? 10.FallsdieAntragstrasseA3zurückgezogenwird,kommtdanneineTunneltrassewievomProjektbeiratgefordertinBetracht,odersindandere Trassenalternativen denkbar? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. DerBundistkeinAntragstellerinPlanfeststellungsverfahrenderRheintalbahn. PrüfaufträgezudenvondenBürgerinitiativengefordertenTrassenvariantenin dengenanntenabschnittenwurdenaufgrundvonabsprachenüberdasvorgehen im Projektbeirat erteilt. 11.InwieweitwirdzumeinenhinsichtlichderImmissionenundzumanderen hinsichtlichdergefährdungendurchgefahrgüterderaus 50desBundes- ImmissionsschutzgesetzesresultierendeAbstandsgrundsatzzuWohngebietenodersonstigenschutzbedürftigenGebietenbeidemFernverkehrdienenden Eisenbahntrassen in den Planungen berücksichtigt? Derin 50desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)niedergelegte GrundsatzderräumlichenTrennungunverträglicherRaumnutzungengilthinsichtlichdervonEisenbahnenausgehendenSchallemissionenauchfüreisenbahnrechtlichePlanfeststellungsverfahren.DementsprechendwirdbeiderWahl derdemfernverkehrdienendeneisenbahntrassendieabwägungsdirektiveberücksichtigt,dassschädlicheumwelteinwirkungenaufwohngebieteundsonst schutzwürdige Gebiete soweit als möglich vermieden werden. AufGefahren,dievomTransportvongefährlichenGüternüberdieSchieneausgehenkönnen,istdieVorschriftdes 50BImSchGhingegennichtunmittelbar anwendbar.diegesetzgebungfürdengefahrguttransportistvomvorsorgegrundsatzgeprägt.entsprechendevorschriftenwerdenaufgrundlagedesgefahrgutbeförderungsgesetzes erlassen. 12.WiewirdbeiderTrassenplanungderRheintalbahnaufdieGefahrgutsituationreagiert,insbesonderenachdemUnfallinMüllheimimMai2011 unddemgutachtenvonprof.dr.klauskümmererausdemjahr2012 OrientierenderVergleichGefahrgutAus-undNeubauderRheintalbahn BeantragteTrassevs.AutobahnparalleleTrasseimBereichOffenburgbis Riegel? DiePlanungenzurAntragstrassederRheintalbahnentsprechendemStandder Technik,dengesetzlichenBestimmungenunddengültigenRegelwerken.Die GesetzgebungfürdenGefahrguttransportistvomVorsorgegrundsatzgeprägt. AufderGrundlagedesGefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG)sindVorschriftenerlassenworden,dieeinanerkannthohesSicherheitsniveaugewährleistenundUnfällenachMöglichkeitausschließenbzw.Unfallfolgenminimieren.DieseVorschriftenwerdenunterBeachtungdesneuestenStandsvon Wissenschaft und Technik laufend überprüft und fortentwickelt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FernerstelltdasEBAalsEisenbahnaufsichtundnationaleSicherheitsbehördein Deutschlandsicher,dassdieihrerAufsichtunterliegendenEisenbahnunternehmenundHaltervonEisenbahnfahrzeugenihrergesetzlichenVerpflichtungzur GewährleistungeinersicherenBetriebsführungundbetriebssicherenInstandhaltung ihrer Fahrzeuge uneingeschränkt nachkommen. Im Übrigen liegt das genannte Gutachten der Bundesregierung nicht vor. 13.InwiefernkanndurcheineandereWagenreihunginderVerladestation FreiburgdasProblemderNotbremsenbeiderRollendenLandstraßegelöst werden,wodurchbishereineführungdurchdenkatzenbergtunneloder den möglichen Offenburger Tunnel untersagt war? DasProblemdernichtfunktionsfähigenNotbremsüberbrückungbeiZügender RollendenLandstraßekanndurcheineandereWagenreihungaufdemdeutschen Streckenabschnittgelöstwerden.VoraussetzunghierfüristdieUmsetzungder geplantenbaulichenveränderungenimverladeterminalfreiburggüterbahnhof. DieentsprechendenPlanungenlaufenderzeit,dieUmsetzungsollimMittelfristzeitraum erfolgen. FüreinenmöglichenTunnelOffenburgunddieFührungvonZügenderRollendenLandstraßedurchdiesenhabendieUmbaumaßnahmenimTerminalFreiburg keinen Einfluss, da der Tunnel nicht auf dem Laufweg Freiburg Italien liegt. 14.HatdieDBNetzAGseitdemBeschlussdesProjektbeiratsvomMärz2012 etwasunternommen,umdiebestandsstreckehöheralsdiestreckedurch den Katzenbergtunnel zu bepreisen? 15.WelcheMöglichkeitenbestehen,umdurchdieInternalisierungexterner LärmschutzkostenmonetäreAnreizeimSinneeinesregionalenTrassenpreiseszusetzen,umdemZiel möglichstallegüterzügedurchdentunnel (KF6) nahezukommen? 16.WannwäreeinsolchesregionalesTrassenentgeltfürdieStreckebeiBad Bellingen umsetzbar? 17.WarumwurdeimPlanfeststellungsänderungsverfahrendesAbschnitts7.2 WeicheSchliengen diefestschreibungallergüterzügeindentunnel noch nicht in die Betriebsphase verankert? Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. DieDBAGführtinAbstimmungmitihrenKundenalleangemeldetenGüterzüge (mitausnahmederrollendenlandstraße)indennachtstundenplanmäßig durch den Katzenbergtunnel. DerVorstandderDBNetzAGhatdemBürgermeistervonBadBellingenineinem Schreibenvom14.November2012zugesagt,dieTrassenpreiseindiesemBereichflankierendzuobengenannterBetriebsführungzuEnde2014sogestalten zuwollen,dasskeinanreizfürgüterzügebesteht,diealtstreckezunutzen.ob dannbundesweitlärmkomponentendazugehören,hängtvonderverabschiedung und diesbezüglichen Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ab. DieDBNetzAGistimtäglichenBetriebzueinemflexiblenundvorallemneutralendiskriminierungsfreienNetzzugangfüralleEisenbahnverkehrsunternehmenverpflichtet,worüberdieBundesnetzagenturwacht.AusdiesemGrund könnenauflagenzumbetriebsprogrammimplanfeststellungsbeschluss (hier fürdenabschnitt9.1,nicht7.2,wieinderfragebehauptet)nichtaufgenommen werden, sofern dem gesetzlichem Vorgaben entgegenstehen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IsteineniveaugleicheKreuzungnördlichdesKatzenbergtunnelseinerUnterquerung aus Kapazitätsgründen vorzuziehen? ImBereichBuggingentreffendieGleisedersog.GüterumgehungsbahnFreiburgwiederaufdieGleisederbestehendenRheintalbahnausFreiburg.Diedort vorzusehendenüberleitverbindungensollenhöhengleich,alsoinformvon WeichenundnichthöhenfreidurchdenBauentsprechenderÜberwerfungsbauwerke,erfolgen.Hintergrundist,dassdieErrichtungumfangreicherÜberwerfungsbauwerkemitzugehörigenRampenanlagenaufgrundderzuerwartenden Kreuzungen von Zugfahrten wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist. DerProjektbeirathataufseinerfünftenSitzungam8.Februar2011unteranderemFolgendesbeschlossen: DerProjektbeiratnimmtzurKenntnis,dassdie DeutscheBahnAGdieKapazitätdesKatzenbergtunnelsstattdurchdievonder RegionvorgeschlagenenniveaufreienVerknüpfungendurcheineBlockverdichtungerhöhenwird. GleichzeitighatderProjektbeirataufseinerobengenannten Sitzunghierzuergänzendbeschlossen: Sobaldsichabzeichnensollte,dassdie ZugzahlenunterZugrundelegungderPrognose2025aufderBestandsstrecke dauerhaftüberschrittenwerden,sindlandundbund/projektträgerbereit,gesprächehinsichtlicheineroptimierungderknotenpunkte,insbesondereauch durcheineniveaufreienördlicheundsüdlicheanbindungdeskatzenbergtunnels zu prüfen. 19.WelchehaushalterischenMittelsindbiszumAbschlussderRheintalbahn notwendig,undwiesinddieseindernächstenmittelfristigenfinanzplanung eingestellt? DerfürdieFertigstellungderAusbaustrecke/NeubaustreckeKarlsruhe Basel ab2013aufgrundderderzeitigenplanungenundausführungsvariantenvoraussichtlichnocherforderlichemittelbedarfliegtbeirund3,66mrd.euro.davon entfallenaufdiebaureifenbzw.imbaubefindlichenplanfeststellungsabschnitte 1,9.0b,9.1,9.2und9.3insgesamtrund1,23Mrd.Euro,diebereitsvollständig mitfinanzierungsvereinbarungenunterlegtsind.fürdienochausstehenden Abschnitte7,8.1bis8.3und9.0asollzeitnahzumVorliegendesBaurechtsdie FinanzierungimRahmenderdannverfügbarenHaushaltsmittelsichergestellt werden.mitdemvorliegendesbaurechtsfürdieseabschnittewirdimwesentlichenerstgegenendedesaktuellenmittelfristzeitraumsgerechnet.dieabschnitte 2 bis 6 sind hingegen bereits fertiggestellt und in Betrieb. 20.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungbezüglichderZulassungder LL-Sohle (LL =Low-Low),undwassollunternommenwerden,fallsdie LL-Sohle keine Zulassung erhält? 21.InwiefernverändernsichdiePlänezurUmrüstungaufleisereGüterwagen, fallsdiell-sohlenichtzugelassenwirdundstattderll-sohlenuraufdie K-Sohle (K = Komposit) umgerüstet werden kann? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. LL-SohlenverschiedenerHerstellersindderzeitbefristetbis30.Juni2014 zugelassen.hintergrundistdabei,dassdiebetriebserprobungimeurope-train abgeschlossenwurdeunddieergebnissederzeitausgewertetwerden.die ErgebnissesindabervonderInternationalUnionofRailways (UIC)nochnicht publiziertworden.nachdeninformationen,diederbundesregierungvorliegen, kannmiteinerpositivenzulassungsentscheidungbiszumendedeserstenhalbjahrs 2013 gerechnet werden.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WeiterhinfördertdieBundesregierungimProjektLäGiV (LärmreduzierterGüterverkehrdurchinnovativeVerbundstoff-Bremsklotzsohlen)dieEntwicklung weiterertypenvonverbundstoff-bremsklotzsohlendestyps LL.Eskann davonausgegangenwerden,dassinüberschaubarerzeitweiterezugelassene LL-Bremsklotzsohlen zur Verfügung stehen. DasvomBMVBSinitiiertelärmabhängigeTrassenpreissystem (latps)ist technikoffenangelegtundsetztnichtunbedingtdieverfügbarkeitderll-sohle voraus. 22.WiewirkensichdieVorbehaltederGeneraldirektionWettbewerbderEuropäischenKommissionaufdieEinführunglärmabhängigerTrassenpreise aus,nachderdiekostenzurumrüstungderwagendurchtauschder herkömmlichengrauguss-bremssohlengegenlärmgemindertebremsen nurzurhälftedesaufwandsgestattetistundnichtwievorgesehenin voller Höhe? DasvomBMVBSinitiiertelaTPShatvonAnfanganeineBundeszuwendung inhöhederhälftederumrüstmehrkostenvorgesehen.dievorbehalteder GeneraldirektionWettbewerbderEuropäischenKommissionbeziehensichauf denvomeisenbahnsektoraufzubringendenanteilunddessenweiterreichung an die Wagenhalter. 23.WelcheAuswirkungenhatdieEntscheidungderKommissionaufdenVerwaltungsaufwandfürWagenhalterbzw.Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Infrastrukturbetreiber? DieWagenhaltererhalteneinelaufleistungsabhängigeZuwendungausBundesmittelninHöhederHälftederUmrüstmehrkosten.DervomEisenbahnsektor aufzubringendehälftigeförderanteilwirdnichtmehrdirektandiewagenhalter gezahlt.diedbnetzagwirdandieeisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einenlaufleistungsabhängigenbonuszahlen,wennsieumgerüstetegüterwagen einsetzen.obzusätzlicherverwaltungsaufwandfürwagenhalterundevuentsteht,hängtsomitimwesentlichenvondervertragsgestaltungzwischendiesen beiden Parteien ab. 24.WieschätztdieBundesregierungdasProblemein,dassWagenhalterjetzt mitderumrüstungmöglichstlangewartenwerdenunderstmitablaufen der Förderperiode im Jahr 2020 mit der Umrüstung beginnen? 25.WannsolldieSchwellemit80ProzentumgerüstetenWagenüberschritten werden, ab der für Lärmbetroffene ein hörbarer Effekt eintritt? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. DieEntscheidung,obundwanneinGüterwagenumgerüstetwird,trifftder WagenhalterunterBerücksichtigungseinerspeziellenSituation.DieBundesregierunggehtdavonaus,dasszumEndederachtjährigenLaufzeitdeslaTPS mindestens80prozentdereingesetztengüterwagenmitverbundstoff-bremsklotzsohlenausgerüstetseinwerden.zielist,nachendederlaufzeitkeine Güterwagen,diedieLärmgrenzwertederTSINoiseüberschreiten,mehrauf dem Schienennetz der DB Netz AG fahren zu lassen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,Lärmminderungzeitnah mitanderenmittelnzuerreichen,undwiewerdendiemöglichkeitenvon Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Nachtfahrverboten eingeschätzt? FürdieLärmsanierunganbestehendenSchienenwegenderEisenbahnendes BundessindindermittelfristigenFinanzplanungjährlich100Mio.Euroveranschlagt.DabeikönnenauchinnovativeMaßnahmenamFahrwegzumEinsatz kommen.betrieblichebeschränkungenimeisenbahnverkehrauslärmschutzgründensindnachderderzeitigennationalenrechtslagenichtdurchsetzbar.die Bundesregierungprüft,inwieweitdiesenacheuropäischemRechtmöglichsind. DieBundesregierungwirdsichauchweiterhindafüreinsetzen,dassaufeuropäischerEbeneverbesserteRahmenbedingungenzumLärmschutzgeschaffen werden.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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