Neuerungen Lohn und Gehalt classic / comfort / compact

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1 Seite 1 von 10 Drucken / Speichern Empfehlen zu Favoriten hinzufügen Erster Suchbegriff DATEV-Serviceinformation Dok.-Nr.: Datum: Relevant für: Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Neuerungen Lohn und Gehalt classic / comfort / compact Aktuelle Änderungen RSS-Feed abonnieren (Informationen zu RSS-Feeds) Hinzugefügt: Informationen zur Version Neuerung der Version 9.62 (Februar 2013) Details zur Installation finden Sie in folgenden Dokumenten: Aktuelle Version von Lohn und Gehalt classic / comfort (Dok.-Nr ) Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact (Dok.-Nr ) 1.1 Geänderte Programmablaufplan 2013 Ab Lohn und Gehalt compact/classic/comfort 9.62 wurde der geänderte Programmablaufplan 2013 für die Berechnung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags im Programm angepasst. Alle Details zum Thema finden Sie im Dokument: Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen (Dok.-Nr ) 2. Neuerungen der Version 9.61 (Januar 2013) Details zur Installation finden Sie in folgenden Dokumenten: Aktuelle Version von Lohn und Gehalt classic / comfort (Dok.-Nr ) Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact (Dok.-Nr ) 2.1 Besonderer Meldesachverhalt beim Thema Minijob Ab Lohn und Gehalt classic / comfort 9.61 steht Ihnen für Minijobber, die nach aktueller Gesetzeslage ab 2013 eine RV-Befreiung wählen, eine DEÜV-Ab-/Anmeldung (Meldegrund 33: Abmeldung / 13: Anmeldung) zur Verfügung. Die Anpassung war erforderlich, weil sich mit der

2 Seite 2 von 10 Veröffentlichung der Geringfügigkeitsrichtlinien Ende Dezember 2012 die Rechtsauffassung verändert hat. Das erforderliche neue Kontrollkästchen Antrag zur Befreiung von der RV Pflicht liegt vor (ab 2013) finden Sie unter Stammdaten Sozialversicherung Allgemeine SV-Daten auf der Registerkarte Berechnungsgrundlage. Alle Details zum Thema finden Sie im Dokument: Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Änderungen ab Januar 2013 (Dok.-Nr ) 3. Neuerungen der Version 9.56/ 9.6 (Januar 2013) Details zur Installation finden Sie in folgenden Dokumenten: Aktuelle Version von Lohn und Gehalt classic / comfort (Dok.-Nr ) Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact (Dok.-Nr ). Rechtzeitig zum Jahreswechsel stehen Ihnen die Versionen Lohn und Gehalt classic / comfort / compact 9.55/ 9.6 mit allen gesetzlichen Änderungen und den für deren Umsetzung erforderlichen Funktionen zur Verfügung. In den folgenden Punkten finden Sie einen Ausblick auf die Highlights der Versionen 9.55/ Brennpunkt: Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) Für die Lohnabrechnung Januar 2013 stehen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erstmals elektronisch zur Verfügung. Die Authentifizierung übernimmt das DATEV-Rechenzentrum für Sie automatisch. Der Ordner Brennpunkte erleichtert Ihnen den Erstabruf und damit die Erstanmeldung aller beschäftigten Arbeitnehmer und unterstützt Sie zusätzlich mit übergreifenden Funktionen. Bereits im Januar können Sie im Programm hinterlegen, mit welcher Lohnabrechnung in 2013 Sie erstmals auf ELStAM zugreifen wollen. Unabhängig davon ist der Abruf der ELStAM auch vor der Lohnabrechnung möglich. Wie 2013 das neue Datenaustauschverfahren im Detail funktioniert und wie die Umsetzung in Lohn und Gehalt erfolgt, darüber informieren wir Sie rechtzeitig im Dokument: Elektronische Lohnsteuerkarte (Dok.-Nr ). 3.2 Brennpunkt: Elektronisches Rückmeldeverfahren Mit dem Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wird der regelmäßige monatliche Datenaustausch mit den Finanzämtern eine der wichtigsten Voraussetzungen für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer innerhalb der monatlichen Lohnabrechnung. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend die Einrichtung des elektronischen Rückmeldeverfahrens. Der Ordner Brennpunkte unterstützt Sie dabei umfassend. Alle Details zum Verfahren sowie Unterstützung bei der Einrichtung finden Sie im Dokument: Elektronisches Rückmeldeverfahren (Dok.-Nr ). Um sich mit dem Verfahren vertraut zu machen, haben wir für Sie im Service für Anwender Personalwirtschaft zusätzlich ein kurzes

3 Seite 3 von 10 DATEV-Servicevideo bereitgestellt: Elektronisches Rückmeldeverfahren. 3.3 Brennpunkt E-Bilanz: Auswirkung auf die Lohnabrechnung Für die getrennte Kontierung von geringfügig Beschäftigten und Gesellschafter- Geschäftsführern stehen Ihnen mit der neuen Version entsprechende Mitarbeitergruppen zur Verfügung. Der Ordner Brennpunkte unterstützt Sie bei der Einrichtung dieser Mitarbeitergruppen. Die einmalige Zuordnung der Beschäftigten löst die automatische Zuordnung zum jeweiligen Konto aus. Darüber hinaus stehen Ihnen ab den Versionen 9.56/ 9.6 neue Konten zur Verfügung. Alle Details zur Auswirkung der E-Bilanz auf den Buchungsbeleg und die Umsetzung in den Lohnprogrammen finden Sie rechtzeitig zum Jahreswechsel in folgendem Dokument: Buchungsbeleg / Programmverbindung FIBU: Auswirkungen gesetzlicher Vorschriften zur E- Bilanz (Dok.-Nr ) 3.4 Brennpunkt: SEPA Bis Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in allen Programmen der Personalwirtschaft an die neuen Bedingungen angepasst. Bereits ab Januar 2013 (Versionen 9.6) unterstützt Sie der Ordner Brennpunkte mit einem Assistenten bei der Umstellung auf IBAN und BIC. Sie haben die Wahl, jede Bankverbindung einzeln oder über den DATEV IBAN-Assistenten alle Bankverbindungen gemeinsam umzustellen. In beiden Fällen bestätigen Sie den Vorschlag des Assistenten zu der jeweiligen Bankverbindung. Die Erweiterungen für SEPA können in der vorab (per Internet-Download) zur Verfügung gestellten Version 9.56 noch nicht bzw. erst nach der manuellen Installation von zusätzlichen Komponenten genutzt werden. Alle Details zu SEPA und deren Umsetzung in den Lohnprogrammen finden Sie rechtzeitig zum Jahreswechsel in folgenden Dokumenten: SEPA DATEV IBAN-Assistent (Dok.-Nr ) SEPA - Einheitlicher Zahlungsverkehr für Europa (Dok.-Nr ). Übrigens... Auf unserer Internetseite finden Sie die häufigsten Fragen zu SEPA. 3.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob und Gleitzone) Ab Januar 2013 wird die Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Die monatliche Grenze für das Gleitzonenentgelt erhöht sich auf 850 Euro. Für bereits in 2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse gelten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Einen Überblick über die Hintergründe finden Sie im Dokument: Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Änderungen ab Januar 2013 (Dok.-Nr ) Wir informieren Sie rechtzeitig darüber, wie Sie die Übergangsregelungen für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse ab 01. Januar 2013 behandeln müssen und wie die

4 Seite 4 von 10 Umsetzung in Lohn und Gehalt erfolgt. 3.6 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): manuelle Eingabefelder entfallen nicht Die angekündigte Änderung des Pflichtenhefts der ITSG tritt doch nicht in Kraft. Ab Januar 2013 sind weiterhin manuelle Eingaben in den Erfassungsfeldern unter Bewegungsdaten Monatsstammdaten in der Registerkarte Erstattung nach dem AAG möglich. Schädigung durch Dritte Neu in dieser Version ist das Feld Abtretung nach 5 AAG wird erklärt unter Bewegungsdaten Krankheitszeiten. Das Feld wird automatisch aktiviert, wenn bei Ursache der Arbeitsunfähigkeit Schädigung durch Dritte ausgewählt wurde. Diese Änderung ist erforderlich, weil die Krankenkassen Erstattungsanträge mit der Ursache Schädigung durch Dritte nur annehmen, wenn auch die Abtretung erklärt wird. Automatische Ermittlung der Brutto-/Nettoverdienste Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld unter Stammdaten Besonderheiten Mutterschutz, Registerkarte Verdienstangaben die Brutto- und Nettoverdienste aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist aus den abgerechneten Lohnkonten herangezogen werden. Bei Eingabe eines abweichenden Bruttoverdienstes kann der Nettoverdienst durch eine Fiktivberechnung automatisch ermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument: AAG Aufwendungsausgleichsgesetz: elektronisches Erstattungsverfahren (U1 / U2) (Dok.-Nr ) 3.7 Entgeltersatzleistung (EEL) - Ausbaustufe Ab Januar 2013 stehen Ihnen wesentliche Abläufe des EEL in automatisierter Form zur Verfügung. Für Ausfallzeiträume, die ab den Versionen 9.6 erfasst werden, werden die bis zu drei letzten Entgeltabrechnungszeiträume sowie die zu meldenden tatsächlichen laufenden Brutto- und Nettoentgelte automatisch von den Programmen ermittelt. Im Gegenzug sind manuelle Eingaben von Nettoentgelten gemäß einer Auflage der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) nicht mehr zulässig. Die manuelle Eingabe von Zeiträumen und tatsächlichen Bruttoentgelten ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Brutto- und Nettobeträge werden grundsätzlich aus dem Lohnkonto ermittelt; im Ausnahmefall werden die Nettobeträge (Gleitzone, BAV oder manuelle Eingabe des tatsächlichen Bruttoentgelts) fiktiv berechnet. Für Abrechnungszeiträume ab 2013 steht Ihnen eine Kinderverwaltung zur Verfügung. Ausfallzeiträumen für die Pflege eines kranken Kindes können die jeweiligen Kinder zugeordnet werden. Somit können bei der Meldungserstellung die bisherigen Ausfallzeiten wegen Erkrankungen desselben Kindes im aktuellen Jahr automatisch berechnet werden. Weitere Information werden rechtzeitig im Dokument: EEL Neuerungen ab Januar 2013 (Dok.- Nr ) bereitgestellt. 3.8 Unfallversicherung: Wichtige Änderungen im gemeinsamen

5 Seite 5 von 10 Meldeverfahren zum Eine Änderung innerhalb der sogenannten "Kernprüfung" wirkt sich zum auf die Unfallversicherung (Datenbaustein Unfallversicherung) und damit auf das DEÜV- Meldeverfahren aus Die Prüfung der Mitgliedsnummern wird erneut verschärft. Ab sind DEÜV-Meldungen mit Entgelten ausschließlich mit gültiger Mitgliedsnummer möglich. Dies gilt für alle DEÜV-Meldungen mit Entgelt der Abrechnungsjahre 2012 und Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorsorglich die gültige Mitgliedsnummer mit "Gültig ab" Januar 2011 (01/2011) zu erfassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass bereits erstellte DEÜV- Meldungen aus 2011 und 2012 im Falle einer Nachberechnung nicht storniert werden. Alle Details zum Thema finden Sie im Dokument: DEÜV-Meldungen: Neue Prüfung für die Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaften (Lohn und Gehalt) (Dok.-Nr ). 3.9 KVdR-Zahlstellen-Meldeverfahren neue Datensatzversion ab Ab Januar 2013 gilt für Meldezeiträume ab dem die neue Datensatzversion 1.2. Die Versicherungsnummer wird darin zur Pflichteingabe. Bereits seit 2012 ist der VB-Max ausschließlich durch die Krankenkassen zu pflegen und der Zahlstelle im Rahmen des Rückmeldeverfahrens mitzuteilen. Dieses Verfahren ist in der Praxis noch nicht durchgängig im Einsatz. Wie genau sich die Änderungen ab Januar 2013 auswirken, stellen wir rechtzeitig für Sie im Dokument: DÜ-Zahlstellenverfahren - maschinell unterstütztes Zahlstellen-Meldeverfahren (Dok.-Nr ) bereit Kurzarbeitergeld: Neuerungen 2013 Aus den Hinweisen zum Antragsverfahren für 2013 ergeben sich folgende Änderungen: Kennzeichnung von Korrekturen in den Abrechnungslisten Zusätzliche Angabe von IBAN und BIC auf den Leistungsanträgen Neue Formulare für Kurzarbeitergeld, Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld Ab den Jahreswechsel-Versionen 9.56/ 9.6 werden die geänderten Leistungsanträge sowie Abrechnungslisten für Abrechnungen ab Januar 2013 automatisch berücksichtigt. Korrekturen bzw. Nachberechnungen werden mit "K" in der Abrechnungsliste gekennzeichnet. Die IBAN und BIC für den Leistungsantrag werden unter Mandantendaten Bankverbindungen, Registerkarte Zahlungserstellung aus dem Bereich Aktive Mandantenbankverbindung entnommen. Darüber hinaus wird das Feld Stammnummer KUG unter Mandantendaten Sozialversicherung Kurzarbeit auf 12 Stellen erweitert. Erfassen Sie hier die Stammnummer aus Ihrem Bewilligungsbescheid ohne vorangestelltes "K" und ohne Bindestriche. Weitere Details finden Sie im Doument: Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen (Dok.-Nr )

6 Seite 6 von Neue Lohnarten für die Abrechnung von Arbeitszeitkonten Ab den Versionen 9.56/ 9.6 stehen Ihnen folgende umlagepflichtigen Lohnarten zur Abrechnung von Arbeitszeitkonten zur Verfügung: 4630 Sonderzhg.a.AZK, Umlageber Überstd.zuschl., 25%, jhrl,azk 4650 Ausgl.Restgut,Arb.zkto,FLA,jhl 1980 Auszahlung aus AZK, Umlageber Diese umlagepflichtigen Lohnarten können Sie für Arbeitszeitmodelle mit Beginn Januar 2013 hinterlegen Stammdatenabgleich zwischen Lohn und Gehalt und den Zentralen Stammdaten Mit der Jahreswechsel-Version 9.56/ 9.6 wird der Abgleich Ihrer Stammdaten zwischen Lohn und Gehalt und den Zentralen Stammdaten deutlich verbessert. Insbesondere ist die erweiterte Auswahlmöglichkeit, z. B. der Mandantenbank und Mandantenadresse, eine wesentliche Neuerung. Ein weiterer Punkt ist die Anpassung des Bundeslandes Berlin (vormals Länderschlüssel Berlin West bzw. Berlin Ost) an die Zentralen Stammdaten. Nach dem erstmaligen Aufruf von Lohn und Gehalt werden die bisher erfassten Länderschlüssel Berlin (ehem. Ost) bzw. Berlin (ehem. West) durch das Bundesland Berlin ersetzt. Eine Beurteilung der Sozialversicherung zwischen den alten und neuen Bundesländern erfolgt unter Stammdaten Sozialversicherung Angaben Neue Bundesländer. Im Falle der Lohnsteuerberechnung bei ausländischer Rentenversicherung ist die Erfassung unter Mandantendaten Steuer Berechnung über das neue Auswahlfeld Rechtskreis Bundesland Berlin maßgeblich. Alle Details finden Sie rechtzeitig in der Info-Datenbank im Dokument: Stammdatenabgleich zwischen den Lohnabrechnungsprogrammen (ab Versionen 9.6) und den Zentralen Stammdaten (Dok.-Nr ) 3.13 Geänderte Auswahl der Bankverbindungen von Krankenkassen Zukünftig: Ab der Version 9.6 entnimmt Lohn und Gehalt die Bankverbindung direkt aus der Krankenkasse. Damit haben Sie die Möglichkeit, die im Rechenzentrum gepflegten Bankverbindungen der Krankenkasse zu übernehmen. Sofern die bisher bei der Geschäftsstelle individuell angelegte Bankverbindung direkt bei der Krankenkasse noch nicht vorhanden war, wird sie durch Lohn und Gehalt automatisch als eigene Bankverbindung angelegt. Sie können damit ohne Änderung der Institutionsdaten weiter wie gewohnt abrechnen.

7 Seite 7 von 10 Bisher: In den Mandantendaten haben Sie unter Erfassen Mandantendaten Sozialversicherung Gesetzliche Krankenkassen die Bankverbindung der hinterlegten Krankenkassengeschäftsstelle ausgewählt. Hierfür mussten Sie die Bankverbindungen der Krankenkassengeschäftsstelle in der Institutionsverwaltung selbst anlegen und pflegen. Empfehlung, wenn möglich: Verwenden Sie die über das Rechenzentrum gepflegten Bankverbindungen. Nur hier ist eine automatische Pflege bzw. Ergänzung von IBAN und BIC gewährleistet. Wenn Sie zukünftig eine neue individuelle Bankverbindung benötigen, hinterlegen Sie diese nicht mehr in der Geschäftsstelle, sondern direkt bei der Krankenkasse Ausgleichskasse Augenoptiker: Änderung des DÜ-Termins Ab ändert sich der Datenübermittlungstermin der Lohndaten an die Ausgleichskasse Augenoptiker (AKA, Betriebsnummer ). Der Termin wird im DATEV- Rechenzentrum automatisch an den Übermittlungstermin der Beitragsnachweise angepasst. Dadurch können die Zahlungen der Arbeitgeber an die AKA, die zeitgleich mit den Zahlungen an die Krankenkassen geleistet werden, bei der AKA leichter zugeordnet werden. Die Zahlungsfristen für Arbeitgeber bleiben unverändert, es besteht deshalb für Sie kein weiterer Handlungsbedarf Sachzuwendung nach 37 b EStG: Neue Lohnarten Seit 2007 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen ( 37b EStG) an eigene Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, mit 30 % pauschal zu versteuern. Die Regelung gilt für betrieblich veranlasste Sachgeschenke (nicht Geldgeschenke). Damit der Arbeitnehmer die Sachzuwendung ohne Abzüge erhält, kann der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Ab der Jahreswechsel-Version 9.56/9.6 Neu ist die automatische Ermittlung der darauf entfallenden Beiträge per Nettolohnhochrechnung, die der Arbeitgeber übernehmen möchte. Dafür buchen Sie den Netto-Sachbezug mit der neuen Lohnart Sachzuwendung, nto,p.st.,sv-pfl z. B. über die Bewegungsdaten. Durch die Netto-Lohn-Hochrechnung werden automatisch die Lohnarten Übern. AN-SV aus Sachzuwendung und 2790 Übern. Steuer aus AN-SV, Sachzuw. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument: Pauschalversteuerte Sachzuwendungen ( 37b EStG) (Dok.-Nr ) 3.16 Erweitertes Meldeverfahren für Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze Ab Januar 2013 ist für Beschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze eine GKV- Monatsmeldung zu erstellen. Aus dem von der Krankenkasse rückgemeldeten laufenden Gesamtentgelt ist der beitragspflichtige Anteil der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze durch eine Verhältnisrechnung zu ermitteln. Mit dem elektronischen Rückmeldeverfahren sind Sie bestens gerüstet: Die rückgemeldeten

8 Seite 8 von 10 Werte werden in Lohn und Gehalt automatisch eingestellt und bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: Sozialausgleich (Dok.-Nr ) 3.17 Unständig Beschäftigten Zur Jahreswechsel-Version 9.56/ 9.6 ergeben sich für die Abrechnung der unständig Beschäftigte innerhalb eines Kalendermonats Änderungen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument: Unständig Beschäftigte (Dok.-Nr ) 3.18 Institutionsverwaltung pro Aktualisierung der Umlagesätze der Krankenkassen Die Umlagesätze der Krankenkassen werden ab 2013 ausschließlich über Ansicht Details unter U1/U2 ab 2010 aktualisiert. Für die Informationen unter den Registerkarten U1/Erstattung, U2/Erstattung und U3/Erstattung (über die Kontextbezogenen Links: Krankenkasse bearbeiten) erfolgt keine Aktualisierung ab DEÜV-Jahresmeldungen: Änderungen in der Erstellung Ab der Version 9.6 erfolgt eine Anpassung der Erstellung der DEÜV-Jahresmeldungen. Bisher wurden die Jahresmeldungen getrennt von den anderen DEÜV-Meldungen mit dem Monatsabschluss März erstellt. Zukünftig werden die Jahresmeldungen automatisch mit der Lohnabrechnung März erstellt, vorausgesetzt die zugehörige Mandanteneinstellung (Extras - Einstellungen - Meldungserstellung) ist nicht deaktiviert. Vorteil für Sie: Die Auswertungseinträge DEÜV-Jahresmeldungen und Vorab-SV-Nachweis (DEÜV) bzw. SV-Nachweis DEÜV werden sowohl im Abrechnungsmonat als auch im Dezember des Vorjahres eingestellt. Die in der Lohnabrechnung erstellten DEÜV-Meldungen (z. B. An-/ bzw. Abmeldung) müssen nicht mehr separat vor dem Monatsabschluss versendet werden. Die Laufzeit des Monatsabschlusses März wird verbessert. Zwei neue Mandantenauswertungen: DEÜV-Jahresmeldungen DEÜV Systemwechselmeldung 3.20 Auslandsadresse des Arbeitgebers Ab Lohn und Gehalt 9.6 haben Sie die Möglichkeit, in den Mandanten-Adressdaten und Betriebsstätten eine Auslandsanschrift zu hinterlegen. Sie können diese unter Erfassen Mandantendaten Adresse bzw. unter Erfassen Mandantendaten Organisationseinheiten Betriebsstätten in der Registerkarte

9 Seite 9 von 10 Adresse erfassen. Im Hinblick auf die Datenübermittlungsverfahren ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Verfahren die Übermittlung einer Auslandsadresse in den Meldesätzen vorsehen. Daher wird in diesen Übermittlungsverfahren die hinterlegte Auslandsadresse automatisch für die Übermittlung umgewandelt. Als Postleitzahl wird fix übermittelt, und dem Ort wird das Länderkennzeichen vorangestellt. Beispiel: Stammdaten: Land A, PLZ 1000, Ort Wien Übermittlung: PLZ 99999, Ort A-Wien Die Datenübermittlungsverfahren zum Beitragsnachweis und zur Lohnsteuerbescheinigung sehen bereits eine Auslandsadresse auf Mandantenebene vor. In der Datenübermittlung an die Versorgungswerke, Baulohn-Meldeverfahren (Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdecker und Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) und Berufsgenossenschaften (Lohnnachweis) wird die Auslandsadresse wie beschrieben umgewandelt und übermittelt Arbeitnehmer online: Bereitstellung von Auswertungen und Hinweisen In DATEV Arbeitnehmer online ist es möglich, ab dem Jahreswechsel 2012/2013 dem Arbeitnehmer wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente, wie z. B. die Brutto/Netto-Abrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung sowie Hinweise bzw. aktuelle Informationen online bereitzustellen. Papiergebundene Prozesse gehören damit der Vergangenheit an. Für die nötige Sicherheit sorgt der neue Personalausweis. Um Arbeitnehmer online zu nutzen, ist eine Freischaltung in Lohn und Gehalt notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Dokument: Auswertungen und Hinweise in Arbeitnehmer online bereitstellen (Dok.-Nr ) 3.22 Neues Feld zur Schwerbehindertenabgabe Mit der Jahreswechsel-Version Lohn und Gehalt 9.56/9.6 steht unter Stammdaten Personaldaten Registerkarte Schwerbehindertenabgabe ein neues Kontrollkästchen bereit: Arbeitszeit unter 18 Stunden mit Zulassung durch Arbeitsagentur Bitte prüfen Sie, ob bei schwerbehinderten Mitarbeitern dieses Kontrollkästchen zu aktivieren ist. Nähere Informationen zum Programm Schwerbehindertenabgabe finden Sie im folgenden Dokument: Aktuelle Version von Schwerbehindertenabgabe (Dok.-Nr ). 4. Baulohn - Änderungen 2012 / 2013 Alle Informationen zu den gesetzlichen Änderungen im Baulohn und deren Umsetzung im Programm finden Sie im Dokument: Baulohn - Neuerungen - Übersicht (Dok.-Nr )

10 Seite 10 von Weitere Programme der Personalwirtschaft 5.1 Programmteil Bescheinigungen Mit Lohn und Gehalt classic / comfort Version 9.56/ 9.6 wurden weitere Bescheinigungen aktualisiert. Sie finden die Änderungen im Dokument: Aktuelle Version von Bescheinigungen (Dok.-Nr ) 5.3 LOVOR und LOVOR online Informationen zu LOVOR finden Sie im Dokument: Aktuelle Version von LOVOR (Dok.-Nr ) Informationen zu LOVOR online finden Sie im Dokument: Informationen zu aktuellen Programmfreigaben in LOVOR online (Dok.-Nr ) 5.4 Lohn-Archiv Informationen finden Sie im Dokument: Neuerungen im Lohn-Archiv und prüfungsrelevante Auswertungen (Dok.-Nr ) Hat Ihnen dieses Dokument geholfen? DATEV eg Seitenanfang Empfehlen Drucken / Speichern Erster Suchbegriff

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