ERNEUERBARE ENERGIEN GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN

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1 Grße Kreisstadt Leutkirch im Allgäu ERNEUERBARE ENERGIEN GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN Leutkirch im Allgäu, im April 2013 Stadtbauamt Fachbereich Stadtplanung, Natur und Umwelt Dipl.-Ing. Claudi Uptmr Dipl.-Bil. Michael Krumböck

2 AUSGANGSLAGE Eines der wesentlichen landesplanerischen und auch kmmunalplitischen Ziele ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien. Diese sllen unter Einsatz mderner Anlagen und Technlgien mit hhem Wirkungsgrad eine umweltverträgliche Energieversrgung sicherstellen. Um dies zu erreichen ist ein ausgewgenes, bedarfsgerechtes und gesichertes Energieangebt zur Verfügung zu stellen. Auch der Reginalplan gibt als Grundsatz vr: Das Ptenzial der erneuerbaren Energieträger sll zur verbrauchsnahen, dezentralen Energieversrgung verstärkt ausgeschöpft werden. [1] Die Nutzung der Snnenenergie mittels Kllektren und Phtvltaik wird dabei als Vrschlag zur Ergänzung der Ziele und Grundsätze ausdrücklich erwähnt In Zusammenarbeit mit der EnBW, der OEW und der Hchschule Biberach wurde am das Piltprjekt Nachhaltige Stadt Leutkirch gestartet. Ziel des grß angelegten und wissenschaftlich begleiteten Prjektes ist es, eine öklgische, öknmische und szial nachhaltige Energieversrgung zu erreichen. Gemeinsam mit reginalen Handwerkern, Gewerbetreibenden, der Landwirtschaft und den Banken wllen die Prjektpartner mit Unterstützung der EnBW ein ganzheitliches Knzept entwickeln und umsetzen. Wie aus einer Ptenzialanalyse hervrgeht, könnte Leutkirch auf diesem Weg in der Strmerzeugung nahezu autark werden und erhebliche Mengen CO 2 gar nicht erst entstehen lassen. Versrgungssicherheit und lkale Wertschöpfung stehen ebenfalls im Vrdergrund des Vrhabens. Die Nachhaltige Stadt Leutkirch sll als Piltprjekt für viele andere Prjekte gleicher Art in anderen Städten dienen, um den Umbau der Energieversrgung hin zu effektiveren und umweltschnenden Technlgien zu beschleunigen. Langfristig wird angestrebt, die Energieversrgung vn Leutkirch möglichst unabhängig vn Imprten zu machen. Dazu werden grße Anstrengungen swhl bei der Energieeinsparung, bei der Steigerung der Energieeffizienz als auch bei der Nutzung der erneuerbaren Energien ntwendig. Im Zeitraum bis zum Jahr 2025 sll der Strmverbrauch um mindestens 10% reduziert und der Anteil des lkal erzeugten Strms mehr als verdppelt werden. Die Kraft-Wärme-Kpplung (KWK) wird vr allem als Brückentechnlgie eine größere Bedeutung erhalten. Um diese Ziele zu erreichen sind flgende Maßnahmen beschlssen wrden: Ziele bis 2025 Stand 2011 Planung 2025 Verbrauch Reduzierung um 10% 200,0 Mi. kwh 180,0 Mi. kwh -10,0% Erzeugung KWK Ausbau als "Brückentechnlgie" 1,0 Mi. kwh 0,5% 20,0 Mi. kwh 11,1% PV Aufdach Errichtung vn weiteren 900 Anlagen 30,0 Mi. kwh 15,0% 40,0 Mi. kwh 22,2% PV Freifeld zwei weitere Freiflächenanlagen 0,0 Mi. kwh 0,0% 15,0 Mi. kwh 8,3% Wasserkraft Ertüchtigung bestehender Anlagen 0,6 Mi. kwh 0,3% 1,0 Mi. kwh 0,6% Bimasse Ausbau der Wärmenutzung 20,0 Mi. kwh 10,0% 20,0 Mi. kwh 11,1% Windkraft Bau vn sieben Anlagen 0,0 Mi. kwh 0,0% 35,0 Mi. kwh 19,4% Regenerativ Gesamt 50,6 Mi. kwh 25,3% 111,0 Mi. kwh 61,7% Lkal Gesamt 51,6 Mi. kwh 25,8% 131,0 Mi. kwh 72,8% Imprt 148,4 Mi. kwh 74,2% 49,0 Mi. kwh 27,2% 1 Reginalplan Bdensee-Oberschwaben, nach der Verbindlichkeitserklärung vm 4. April 1996

3 Auf der Gemarkung Leutkirch beträgt die mittlere jährliche Snneneinstrahlung kwh/m². Damit sind auf unserer Gemarkung beste Vraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb vn Phtvltaikanlagen gegeben. Im Bereich Haid wurde im Jahr 2011auf einer Fläche vn ca. 10,0 ha die erste grßflächige Phtvltaik-Anlage errichtet. Die Anlage hat eine installierte Leistung vn 4,9 MWp und einen Jahresertrag vn 5 GWh. Sie ist damit in der Lage ca Haushalte zu versrgen. Zu Erzeugung vn regenerativer Energie werden je nach Energiequelle unterschiedlich grße Flächen benötigt, um dieselbe Menge Strm bereit zu stellen. Besnders deutlich wird dies, wenn man die Leistung und den Ertrag pr Fläche vn Bigas, Phtvltaik- und Windenergieanlagen vergleicht: [2] Bei der bestehenden PV-Anlage Leutkirch-Haid wurde nur eine Fläche vn 2 ha/1 Mi. kwh benötigt. Bigasanlagen brauchen damit die 20 bis 30 fache Fläche zur Erzeugung der gleichen Menge an Strm. Um die im Leitbild angestrebten ca. 15 Mi. kwh mit grßflächigen Phtvltaikanlagen zu erzeugen, wird nchmals eine Fläche vn ca. 20 ha benötigt. Um die gleiche Strmmenge über Bigasanlagen zu erzeugen, müssten ca. 600 ha Ackerfläche mit Mais angebaut, der zu den geplanten sieben, zwei weitere, als insgesamt mindestens neun Windkraftanlagen errichtet werden. Gesamte landwirtschaftliche Fläche ca. 100 km² Flächenbedarf 50% Strm aus Bimasse ca. 57 km² Bestand Bimasse für Energieprduktin ca.12 km² Flächenbedarf Grßflächige Phtvltaikanlagen nach Leitbild: ca. 0,3 km² Abbildung 1: Flächenbedarf zur Strmerzeugung 2 Energie- und Klimaschutzknzept für die Regin Bdensee-Oberschwaben; Reginalverband Bdensee- Oberschwaben; Inf Heft Nr. 12, Bearbeitung durch Energieagentur Ravensburg, Oktber 2012; Seite 45

4 RECHTSGRUNDLAGEN Anlagen zur phtvltaischen Slarnutzung sind seit dem gebäudeunabhängig nur nch bis 3,0 Meter Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9,0 Meter verfahrensfrei. Phtvltaikanlagen, die in Dachflächen der Außenwandflächen/Fassaden bestehender Gebäude der als Aufbauten und snstige Anbringungen auf/an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen angebracht sind, sind dagegen in der Regel verfahrensfrei. [3] Im Außenbereich werden freistehende Phtvltaikanlagen, die in das öffentliche Strmversrgungsnetz einspeisen, im Gegensatz zu Windenergie-, Wasserkraft- und Bimasseanlagen, grundsätzlich nicht vn den Privilegierungstatbeständen des 35 Baugesetzbuchs, BauGB erfasst. Für größere gebäudeunabhängige Anlagen können die Vraussetzungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit smit nur im Rahmen der Bauleitplanung geschaffen werden. Durch die Errichtung vn grßflächigen Phtvltaikanlagen in der freien Landschaft erflgt eine Umwidmung vrmals naturnaher landwirtschaftlich genutzter in siedlungsbezgener Fläche. Im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressurce Bden sllten Phtvltaikanlagen in der freien Landschaft erst dann zum Tragen kmmen, wenn zumutbare Alternativen im Gemeindegebiet fehlen. Freiflächen-Phtvltaikanlagen können demzuflge nur auf der Grundlage der Bauleitplanung realisiert werden. Eine entsprechende Darstellung als Fläche für Anlagen zur Erzeugung vn Strm aus erneuerbaren Energien Snnenenergie im Flächennutzungsplan ist erfrderlich. PLANUNGSKRITERIEN Auf der Grundlage eines Hinweispapiers des Regierungspräsidiums Tübingen für die bauplanungsrechtliche Behandlung und Standrtfragen vn Phtvltaikanlagen hat der Reginalverband Bdensee- Oberschwaben in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ravensburg eine Planungshinweiskarte zur Festlegung vn Standrten für grßflächige Phtvltaikanlagen im Rahmen der kmmunalen Bauleitplanung erarbeitet. Diese Hinweiskarte enthält Flächen: auf denen die Errichtung vn grßflächigen Phtvltaikanlagen aufgrund planungs- und fachrechtlicher Festsetzungen ausgeschlssen ist: reginalbedeutsame Trassen für den Straßenverkehr; militärische Flächen; Schutzgebiete Natur- und Landschaftsschutz; (Natura 200-Gebiete, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiet, Bitpe nach 32 NatSchG und 30 LWaldG) Schutzgebiete Wasserwirtschaft; (Wasserschutzgebiet Zne I und II, rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Erhlungsstreifen an Gewässern 1. Ordnung) Festlegungen des Reginalplans; (Reginale Grünzüge, Grünzäsuren, Vrranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege, Vrranggebiete für die Landwirtschaft, Vrranggebiete für die Frstwirtschaft, Vr- 3 Phtvltaikanlagen, Hinweise für die bau-und bauplanungsrechtliche Behandlung, Standrtfragen und weitere damit zusammenhängende Fragestellungen; Regierungspräsidium Tübingen, Januar 2010

5 ranggebiete zur Sicherung vn Rhstffvrkmmen, Vrranggebiete für reginalbedeutsame Windkraftanlagen) Siedlungsgebiete. (Siedlungs- und Siedlungsfreiflächen nach den kmmunalen Flächennutzungsplänen) in denen die Errichtung slcher Anlagen aufgrund anderweitiger (vrrangiger) Nutzungsinteressen, zwecks Wahrung des Landschaftsbildes swie aufgrund fehlender Standrteignung nicht empfhlen wird, Waldgebiete; Gebiete mit hher Bitpdichte; stark geneigte und steile Lagen (Hangneigung > 10%); Lagen mit ungünstiger Expsitin; landwirtschaftliche Vrrangfluren 1 und 2. die aufgrund ihrer Vrbelastung für die Errichtung grßflächiger Phtvltaikanlagen grundsätzlich in Frage kmmen. Gebiete für den Rhstffabbau (in Abbau befindlich, Abbau genehmigt, Vrranggebiet für den Rhstffabbau) Depnien Die im Rahmen der Bauleitplanung weiter untersucht werden sllten: landwirtschaftliche Grenz- und Untergrenzfluren landwirtschaftliche Gebiete über die keine digitalen Daten zur Standrteignung vrliegen.

6 Abbildung 2: Auszug aus der Planungshinweiskarte Reginalverband Bdensee-Oberschwaben

7 Aus der Abbildung 2 wird ersichtlich, dass sich die ptenziellen Flächen für grßflächige Phtvltaikanlagen im Bereich der Leutkircher Heide befinden. Unbeachtet ist hierbei jedch der Faktr der Vrrangfluren 1 und 2, weil die hierfür ntwendigen Daten nicht vrliegen. Eine Überprüfung ist deshalb im Einzelfall ntwendig. Abbildung: 3 Ptenzielle Flächen für grßflächige Phtvltaikanlagen

8 STANDORTE Die Standrtplanung wird unter anderem auch vn den Regelungen des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes, EEG, beeinflusst. In 32 Abs. 3 EEG wird die Vergütungspflicht des Netzbetreibers geregelt: 32 Slare Strahlungsenergie (2) Sfern die Anlage nicht an der auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vrrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung vn Strm aus slarer Strahlungsenergie errichtet wrden ist, besteht die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn die Anlage 1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des 30 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vm 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vm 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert wrden ist, in der jeweils geltenden Fassung der 2. auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach 38 Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt wrden ist, errichtet wrden ist. (3) Für Strm aus einer Anlage nach Absatz 2, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt der geändert wrden ist, besteht die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn sich die Anlage 1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren, 2. auf Knversinsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, whnungsbaulicher der militärischer Nutzung befindet, 3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage in einem vr dem 25. März 2010 beschlssenen Bebauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans in den drei vrangegangenen Jahren als Ackerland genutzt wurden, und sie vr dem 1. Januar 2011 in Betrieb genmmen wurde der 4. auf Flächen befindet, die längs vn Autbahnen der Schienenwegen liegen, und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vm äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet wurde.

9 Unter Beachtung der Planungshinweise des Reginalverbandes wurde für das Stadtgebiet eine erste Standrtprüfung durchgeführt. Nach Überlagerung der Gebiete mit Ausschlusswirkung mit slchen, für die nach den Bestimmungen des EEG eine Vergütungsverpflichtung besteht, ergeben sich ptenzielle Standrte entlang der Autbahn A 96, der Bahnlinie und ehemaliger Kiesgruben. Abbildung 4: Überlagerung der Gebiete mit Ausschlusswirkung mit slchen mit Vergütungsverpflichtung nach EEG (Stand März 2013) Die in Abbildung 4 dargestellten Standrte bedürften einer weiteren Überprüfung hinsichtlich ihrer Eignung, bzw. hinsichtlich der Nutzungsknkurrenz. S sind die Kiesabbauflächen im Bereich des Kiesabbaugebietes Tautenhfen Haidrain im Gewerbeentwicklungsknzept des Reginalverbandes Bdensee-Oberschwaben als Vrrangfläche für Industrie und Gewerbe als interkmmunales Gewerbegebiet vrgesehen und scheiden daher als Flächen für die Errichtung vn grßflächigen Phtvltaikanlagen aus.

10 Ein weiterer wesentlicher Standrtfaktr stellt die Anschlussmöglichkeit an das 20kV-Strmnetz dar. Der Netzeinspeisepunkt sllte nach Aussage der EnBW nicht weiter als 300 Meter vn einem möglichen Phtvltaik-Park räumlich liegen, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Ob diese Netzverknüpfungspunkte dann auch technisch in der Lage sind die prduzierte Strmmenge aufzunehmen, muss gesndert geprüft werden. Abbildung 5: Strmnetz mit 300 Meter Anschluss-Streifen Mit Ausnahme der Standrte Liezenhfen und Urlau-Hundedressurplatz liegen alle Standrte innerhalb des ben genannten Abstandes zum Strmnetz. Ob jeweils die Netzkapazitäten für die Aufnahme des zusätzlichen Strms ausreichend sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

11 Ein besnderes Knfliktptenzial besteht im knkurrierenden Nutzungsanspruch mit der Landwirtschaft. Dabei spielt der Flächenverlust zur Nahrungsmittelprduktin eine besndere Rlle, hierbei sllte deshalb darauf geachtet werde, dass besnderes prduktive Flächen nicht für die Errichtung vn grßflächigen Phtvltaikanlagen in Anspruch genmmen werden. Für die auf Leutkircher Gemarkung in Frage kmmenden ptenziellen Standrte (siehe Abbildung 4) liegen derzeit keine aktuellen Bdenschätzungsergebnisse und Ertragsmesszahlen im autmatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) vr [4]. Nach mündlicher Auskunft des Landwirtschaftsamtes handelt es sich bei diesen Flächen mit grßer Wahrscheinlichkeit um gute bis sehr gute Böden. Durch eine Dppelnutzung vn Flächen zur Strm-und Nahrungsmittelprduktin (zum Beispiel Tierhaltung der Snderkulturen) könnte dieser Knflikt entschärft werden. Allerdings gibt es auf diesem Sektr nch sehr wenig Erfahrung. Grßflächige Phtvltaikanalgen können aber auch psitive Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. S kann durch Verpachtung /Verkauf vn Flächen zusätzliches Einkmmen generiert werden. ZUSAMMENFASSUNG Um die die im Leitbildprzess frmulierten und vm Gemeinderat beschlssenen Ziele zu erreichen, ist die Umsetzung verschiedener Maßnahmen erfrderlich. Darunter fällt auch die Errichtung vn zwei weiteren grßflächigen Phtvltaikanlagen zur angestrebten Prduktin vn ca. 15 Mi. kwh. Der hierfür ntwendige zusätzliche Flächenbedarf beträgt ca. 20 Hektar. Entscheidend für die Umsetzung ist die Frage der Wirtschaftlichkeit. Nach aktuellem Stand sind grßflächige Phtvltaikanlage nur bei entsprechender Förderung durch Erneuerbare Energien Gesetz EEG wirtschaftlich zu betreiben. Gefördert werden nur Anlagen auf Standrten in einem Abstand vn 110 Metern entlang vn überreginalen Verkehrswegen (Autbahnen und Bahnlinien) und /der auf Knversinsflächen. Bei der Standrtplanung sind insbesndere die Belange des Landschaftsbildes und der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Eingriffe in das Landschaftsbild können durch sachgerechte Maßnahmen wie zum Beispiel Eingrünung und Verwendung vn nicht-reflektierenden Slarmdulen, minimiert und /der ausgeglichen werden. Die Belange der Landwirtschaft sind hingegen schwieriger zu berücksichtigen und unterliegen gravierend der Abwägung. Die Errichtung vn grßflächigen Phtvltaikanlagen geht zwangsläufig mit einer vrübergehenden Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen einher. Bei der Standrtentscheidung sllte darauf geachtet werden, dass besnders wertvlle Böden gemieden werden. Die Situatin auf Leutkircher Gemarkung stellt sich jedch s dar, dass die Inanspruchnahme vn Böden mit mittlerer Güte unausweichlich ist. 4 Grund hierfür ist das Flurbereinigungsverfahren Leutkircher Heide (A96).

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