Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen

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1 Berlin, Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen Rede zum TOP 7, 143. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages - Es gilt das gesprochene Wort - (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, der von der Fraktion Die Linke vorgelegt worden ist. Zunächst einmal ist das ein sehr sektoral orientierter Gesetzentwurf, denn Abmahnungen sind an sich ein Instrument, das gang und gäbe ist. Wir kennen es aus dem Bereich des Persönlichkeitsrechts, aus dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht und natürlich auch aus dem Urheberrecht. (Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber da ist es kodifiziert!) Grundsätzlich muss man ganz deutlich festhalten, dass Abmahnungen ein legitimes Mittel zur Rechtsdurchsetzung sind. Sie stellen für die Rechteinhaber ein schnelles außergerichtliches Instrument zur Rechtewahrung dar. Man darf nicht aus dem Blick lassen, dass es gegenüber anderen Verfahren für den Rechtsverletzer durchaus auch Vorteile gibt. Er wird vor Seite 1 von 6

2 Klageverfahren bewahrt. Oftmals sind die Kosten einer Abmahnung - da eben außergerichtlich - auch geringer als die Kosten eines Klageverfahrens. Gerade im Urheberrecht kommt es nach einem Abmahnverfahren nicht zu strafrechtlicher Verfolgung. Urheberrechtsverletzungen sind von daher auch in rechtstatsächlicher Hinsicht im Großen und Ganzen auf diesem Wege durchaus entkriminalisiert. Das ist ein großer Schritt, der in dieser Richtung auf die Rechtsverletzer zugegangen worden ist. Die Abmahnungen haben ohne Frage - da muss die Beobachtung der Fraktion Die Linke bestätigen - stark zugenommen. Bloße Quantität ist aber zunächst einmal kein Kriterium für Missbrauchsanfälligkeit. Wenn jemandem ein Recht zusteht, muss er auch die Möglichkeit haben, dieses durchzusetzen. Das ist etwas vollkommen Legitimes und gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um Werke von, wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, zweifelhafter Güte oder hohen Alters geht. Recht ist zunächst einmal Recht und kann durchgesetzt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Die Linke möchte für einen einzigen Rechtsbereich, das Urheberrecht, die Abmahnmöglichkeiten begrenzen. Ob der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg allerdings der richtige Seite 2 von 6

3 ist, erscheint uns doch sehr fraglich; denn an vielen Stellen ist die Herangehensweise nicht besonders differenziert. Der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, es gebe eine vermeintlich einfache Lösung, aber auf komplizierte Sachverhalte gibt es nun einmal keine einfachen Antworten. Die Linke macht es sich zu einfach. Im Gesetzentwurf ist an vielen Stellen, jedenfalls in der Begründung, die Spur des Populismus zu erkennen, wenn vom Goldrausch und von der selbstreferentiellen Abmahnindustrie die Rede ist. Da geht es wohl mehr um die symbolische Wirkung als um die tatsächlichen rechtlichen Regelungen. Es ist nicht von der Hand zu weisen: Es gibt schwarze Schafe, die Abmahnverfahren zu einem Geschäftsmodell entwickelt und dabei gegen viele Grundsätze des Anwaltsberufs verstoßen haben. Valide Daten dazu sind allerdings kaum verfügbar. Es gibt nur quantitative Informationen. Deswegen sollten wir genau wissen, wie groß der Handlungsbedarf ist und wo richtigerweise angesetzt werden sollte. Dass es schwarze Schafe gibt, ist das eine. Der Gesetzentwurf der Linken erweckt allerdings den Eindruck, als seien Abmahnungen im Urheberrecht schon per se rechtsmissbräuchlich, was nicht der Fall ist. Das wäre eine sehr eingeschränkte Sicht auf die Dinge. Wenn es schwarze Schafe Seite 3 von 6

4 gibt, dann geht man ja auch nicht hin und schlachtet gleich die ganze Herde. Auch das muss man auch seheh. Wenn wir uns dem Abmahnwesen genauer zuwenden wollen, dann müssen wir sehr genau zwischen den Interessen der Rechteinhaber und dem Schutz der Bürger vor Missbrauch abwägen. Kleine Änderungen können zu großen Verschiebungen führen, kleine Änderungen können auch große Auswirkungen haben. Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke geht da sehr begrenzt vor und orientiert sich im Wesentlichen an einer Begrenzung des Streitwertes. Damit gehen sie auf viele Nebeneffekte gar nicht ein. Auch die Alternativen werden nicht ausdifferenziert diskutiert. Insofern ist uns der dieser Gesetzentwurf zu pauschal. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Was aber bieten sich für Lösungen an, um missbräuchliche Abmahnungen zu begrenzen? Ich habe es eingangs schon angesprochen: Es gibt den Bereich missbräuchlichen Vorgehens in berufsrechtlicher Hinsicht, dass die Anwälte, die missbräuchlich vorgehen, den Rechtsanwaltsstatuten zuwiderhandeln. Insofern stellt sich die Frage, ob man berufsrechtlich eingreifen kann und die Rechtsanwaltskammern stärkt, um auf berufsrechtlichem Wege dagegen vorzugehen. Seite 4 von 6

5 (Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Da laufen schon Verfahren!) Sicherlich kann man auch darüber nachdenken, den 97 a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes zu modifizieren. Man kann auch an eine Streichung denken. Auch die Streitwertbegrenzung ist ein Ansatzpunkt, über den man nachdenken sollte. Dann sollte es aber so sein, dass man zwischen verschiedenen Fallkonstellationen differenziert und keine pauschale Streitwertbegrenzung vorsieht. Der Bereich Aufklärung und Prävention, der in diesem Bereich des Urheberrechts eine immer größere Bedeutung gewinnt, fehlt im Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke völlig. Gerade das ist ein Bereich, in dem sich unsere Bundesjustizministerin engagieren will. Wir sehen, dass wie häufig Missbräuche bei Abmahnungen vorkommen. Wir sehen auch die verschiedenen Fallkonstellationen. Dementsprechend werden im Bundesjustizministerium passgenaue Lösungsansätze geprüft. Dabei wird insbesondere Rücksicht genommen - deswegen braucht das noch eine gewisse Zeit - auf die Ergebnisse der mit Blick auf das Warnhinweismodell vonseiten des Wirtschaftsministeriums in Auftrag gegebenen vergleichenden Studie, die in den nächsten Wochen vorgelegt wird. Aus meiner Seite 5 von 6

6 Sicht ist sehr gut nachvollziehbar, dass man diese Ergebnisse erst einmal abwartet, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ein Gesetzgebungsvorhaben, das sich nicht nur auf das Urheberrecht, sondern auch auf das UWG bezieht, einbauen zu können. Das wird derzeit abgestimmt, damit die Überprüfung auf der Grundlage valider Daten erfolgen kann. Ich begrüße sehr, dass das Ministerium diese Ergebnisse abwarten will. Es lässt sich festhalten, auch in Anbetracht der Studie, die in Kürze vorgelegt wird: Das, was die Linke vorlegt, ist ein Schnellschuss. Das zeigt, dass es den Linken nicht um eine solide Regelung auf der Grundlage der neuesten Daten geht, sondern darum, Stimmung zu machen und ein Symbol zu platzieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Im Gegensatz zur Linken, die Gefühlspolitik betreibt und auf Verdacht einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, wird das Bundesjustizministerium handwerklich sauber arbeiten und in der nächsten Zeit sicherlich eine entsprechende Lösung vorlegen. Wir werden den Gesetzentwurf natürlich beraten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er auf Zustimmung stoßen wird. Vielen Dank. Seite 6 von 6

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