und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-32-3

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1 Telefon: Telefon: Telefax: Seite 1 von 49 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-32-3 Verkehrskonzept Münchner Norden A) Sachstandsbericht B) Weiteres Vorgehen C) Anträge und Empfehlungen Machbarkeit einer Tunnellösung Empfehlung Nr. 9 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Provisorische Anbindung des S-Bahnhofs Fasanerie im südlichen Bereich Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Diana Stachowitz, Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Frau Stadträtin Constanze Lindner-Schädlich vom Verkehrsentwicklung im Münchner Norden BA-Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl vom Ablehnung der Verlängerung der Augustin-Rösch-Str., Ablehnung der Verlängerung der Georg-Zech-Allee, Ablehnung der St 2342 neu, Ablehnung der Anschlüsse an die A92 und A99 Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Informationsveranstaltung der Stadt München über die Straßenplanungen im 24. Stadtbezirk noch vor einem Beschluss des Stadtrates Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Bebilderter Bericht über die großen geplanten oder optionalen Verkehrsprojekte in der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Keine Verwendung der als übergeordnete Grünbeziehungen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen als Vorbehalte für Straßen im Verkehrsentwicklungsplan Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Verlängerung der Schleißheimer Straße als Alternativuntersuchungen zu den derzeitigen Straßenplanungen Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Verlängerung der U1 bis Fasanerie sowie der U4 bis Englschalking und damit Anbindung an das S-Bahn-Netz Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Gemeinsames Projekt mit den Münchner Universitäten zur Erarbeitung zeitgemäßer Alternativen für die Verkehrsplanung im Münchner Norden Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am

2 Seite 2 von 49 Zukunftsweisende sachgerechte Verkehrsgesamtlösung im Gesamtbereich des Bahnübergangs an der Haltestelle Fasanerie BA-Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl vom Bahnübergang-Abbau stoppen, Güterverkehr im Gewerbegebiet Lemgostraße/ Detmoldstraße auf die Schiene verlagern Antrag Nr / A der ÖDP vom Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Staatsstraße 2342 (neu), keine Anbindung an die Autobahn Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Verkehrsentwicklung im Münchner Norden; Ablehnung eines weiteren Anschlusses an die A99 im Bereich vom Naturschutzgebiet Nordhaide bis zur Siedlung Ludwigsfeld (Ziffer 1) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Verlängerung der Georg-Zech-Allee Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Fertigstellung und Veröffentlichung der Verkehrskonzeption München Nord bis Ende 2011 Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am Einberufung einer Bürgerversammlung zur Information über mögliche Problemlösungen bzgl. künftiger Verkehrsführung im Münchner Norden Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn (Ziffer 2) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am Verkehrskonzept für den Münchner Norden: Mit der Trambahn fahr' n von der Autobahn! Antrag Nr / A der ÖDP vom Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Übersichtsplan im Maßstab 1: Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung 3. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 10 Moosach 4. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 11 Milbertshofen - Am Hart 5. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 12 Schwabing - Freimann 6. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 24 Feldmoching - Hasenbergl 7. StR-Antrag Nr / A 01561

3 Seite 3 von BA-Antrag Nr / B BA-Antrag Nr / B Empfehlung Nr. 9 Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E StR-Antrag Nr / A StR-Antrag Nr / A Gutachten Variantenvergleich (Zusammenfassung) Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" (Zusammenfassung) 28. Gutachten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Das Verkehrskonzept Münchner Norden wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung letztmalig mit dem Beschluss vom behandelt. Der Beschluss beinhaltete neben einem Sachstandsbericht die Beauftragung zu Untersuchungen bezüglich einer Straßennetzergänzung und Ausführungen zu diversen Anträgen und Empfehlungen. Aufgrund der erst im Anschluss des Beschlusses durchgeführten Anhörung der Bezirksausschüsse wurden die Anträge und Empfehlungen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am zunächst zur Kenntnis genommen und werden daher in diesem Beschluss behandelt.

4 Seite 4 von 49 Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasnebergl vom , die sich inhaltlich ebenfalls mit Fragestellungen zum Verkehrskonzept Münchner Norden befassen, werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. A) Sachstandbericht 1. Anlass Das Verkehrsnetz im Münchner Norden insbesondere im Bereich der A99-Nord und der vorhandenen Anschlussstellen ist bereits heute überlastet. Weitere absehbare Siedlungsentwicklungen in Stadt und Umland werden zu einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens führen. Dadurch besteht für das vorhandene Straßennetz und das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Netz) dringender Bedarf, Netzoptimierungen und -ergänzungen fachlich zu prüfen, um die stadtverträgliche Mobilität im Münchner Norden auch mittel- und langfristig aufrecht erhalten zu können. In der nachfolgenden Grafik sind besonders kritische Knotenpunkte und Netzabschnitte dargestellt.

5 Seite 5 von 49 Abbildung 1: Analyse 2010

6 Seite 6 von 49 Sowohl im Stadtgebiet als auch im nördlichen Umland sind weitere Siedlungsentwicklungen zu erwarten (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Siedlungsentwicklungen Angesichts der Flächenknappheit und der angespannten Wohnungssituation in München ist eine weitere Innenentwicklung durch Umstrukturierung und Nachverdichtung im Stadtgebiet sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig ist diese Entwicklung aus verkehrlicher Sicht problematisch. Gezeigt hat sich dies beispielsweise beim Verkehrsgutachten zur geplanten Nachverdichtung im Bereich Neuherbergstraße / Rockefellerstraße. Bereits bei den im Prognose-Nullfall 2025 berücksichtigten Verkehrszunahmen - also projektunabhängig wären die Knoten Neuherbergstraße/ Ingolstädter Straße und Neuherbergstraße/ Schleißheimer Straße massiv überlastet. Eine weitere Siedlungsentwicklung müsste daher aus verkehrlicher Sicht kritisch betrachtet werden. Dies aber widerspricht den Zielen der dringend gebotenen Schaffung von Wohnraum. Aufgrund der Siedlungsentwicklungen sowohl auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als auch im nördlichen Umland kommt es, wie aus folgender Grafik ersichtlich, in weiten Teilen des Hauptstraßennetzes zu deutlichen Verkehrszunahmen. Besonders betroffen sind die auch heute schon stark belasteten Abschnitte A99, Ingolstädter Straße, Neuherbergstraße, Schleißheimer Straße, MaxBorn-Straße, Triebstraße, Moosacher Straße und Frankfurter Ring. Dies hat zur Folge, dass die heute bereits kritischen Knotenpunkte zeitweise überlastet sein werden.

7 Seite 7 von 49 Verkehrszunahme Verkehrszunahme Verkehrszunahme Verkehrsabnahme Verkehrsabnahme Verkehrsabnahme (-)(-) Abbildung 3: Differenz Analyse 2010 Prognose 2025 (Bezugsfall)

8 Seite 8 von 49 In den nachfolgenden Grafiken ist der Quell-Ziel-Verkehr auf den Streckenabschnitten Feldmochinger Straße nördlich der Josef-Frankl-Straße und der Neuherbergstraße westlich der Ingolstädter Straße für die Prognose 2025 dargestellt. Die Zahlen in den dargestellten Streckenabschnitten geben an, wie viele Fahrzeuge beispielsweise aus der Lerchenauer Straße die Feldmochinger Straße an dem Punkt nördlich der Josef-Frankl-Str. passieren. In diesem Fall sind dies Kfz/Tag. Umgerechnet bedeutet das, dass knapp 20% der Fahrzeuge in der Feldmochinger Straße aus der Lerchenauer Straße kommen. Aus dieser Grafik ist ersichtlich, dass in dem Bereich der Feldmochinger Straße der größte Teil des Verkehrs Ziel- und Quellverkehr ist, der in dem Gebiet selbst erzeugt wird. Allerdings weist die Tatsache, dass gut 30% der Fahrzeuge, die die Feldmochinger Straße in Richtung Norden durchfahren, aus der südlichen Feldmochinger Straße kommen, auf einen nicht unerheblichen Durchgangsverkehrsanteil hin. In der östlichen Neuherbergstraße hingegen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Ziel-Quell-Verkehr, d. h. Verkehr, der durch Anwohnerinnen und Anwohner oder Beschäftigte in dem Gebiet selbst erzeugt wird. Der Durchgangsverkehrsanteil ist verhältnismäßig gering. Dies bedeutet allerdings auch, dass eine nennenswerte Entlastung beispielsweise durch eine weiträumige Verlagerung der Verkehrsströme nicht zu erwarten ist.

9 Seite 9 von 49 Verkehrsbelastung Abbildung 4: Herkunftsverteilung Querschnitt Feldmochinger Straße (Bezugsfall 2025)

10 Seite 10 von 49 Verkehrsbelastung Abbildung 5: Herkunftsverteilung Querschnitt Neuherbergstraße (Bezugsfall 2025)

11 Seite 11 von 49 Durch weitere Siedlungsentwicklungen im Münchner Norden wird es zu Verkehrszunahmen kommen, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen: 2. Der Verkehr wird sich mehr als dies schon heute der Fall ist ins untergeordnete Straßennetz verlagern. Dieses Phänomen ist heute schon spürbar, auch wenn dies mit vertretbarem Aufwand nicht quantifizierbar ist. Es ist eine Verlängerung der Spitzenstunde zu erwarten, d.h. viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden aufgrund der hohen Reisezeiten in der Spitzenstunde ihre Fahrt auf einen früheren oder einen späteren Zeitpunkt verlegen. Es sind Auswirkungen auf den Modal Split zu erwarten. Im ÖV ist mit einem spürbaren Anstieg der Fahrgastzahlen zu rechnen. Dieser Effekt ist grundsätzlich erwünscht, könnte sich allerdings aufgrund der bereits heute bestehenden hohen Auslastung insbesondere bei S- und U-Bahn als problematisch erweisen. Mit der Verkehrszunahme ist eine Erhöhung der Staukosten und des entsprechenden volkswirtschaftlichen Schadens verbunden. Die erhöhten Reisezeiten erhöhen die Schadstoff- und Feinstaubbelastung. Beschlusslage Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom Verkehrskonzept Münchner Norden wurde u.a. beschlossen: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zu dieser Beschlussvorlage zunächst die betroffenen Bezirksausschüsse anzuhören. (Ziffer 2 des Antrags der Referentin) Das Direktorium wird zu gegebener Zeit zur Information der Öffentlichkeit in Abstimmung mit den betroffenen Bezirksausschüssen eine Bürgerversammlung zum Verkehrskonzept Münchner Norden durchführen. (Ziffer 3 des Antrags der Referentin) Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat noch im Jahr 2011 über die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung der technischen, naturschutzfachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 zu informieren und eine Handlungsempfehlung vorzulegen. Das Planungsreferat bleibt beauftragt, die Arbeiten unter Beteiligung des Runden Tisches fortzuführen und die Ergebnisse in die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung einzubeziehen. Folgende Varianten werden dabei betrachtet und vergleichend bewertet: Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Autobahnanschluss, Verlängerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Straße

12 Seite 12 von 49 Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn Planfall 4: Tunnel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn Planfall 5: Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 (Ziffer 4 des Antrags der Referentin) 3. Das Planungsreferat wird beauftragt, mit der BMW AG weiterhin in enger Abstimmung an der optimalen Abwicklung des durch die BMW AG ausgelösten Verkehrs zu arbeiten. Insbesondere wird das Planungsreferat beauftragt, hinsichtlich einer Verlagerung des werkseigenen Güterverkehrs auf die Schiene, weiterer Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements und einer Optimierung des ÖV-Angebots in den Randzeiten die jeweils zuständigen Referate und Institutionen fachlich zu unterstützen. (Ziffer 5 des Antrags der Referentin) Das Planungsreferat wird beauftragt in Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft die Angebote des betrieblichen Mobilitätsmanagements zu intensivieren in Zusammenarbeit mit der MVG die notwendigen Schritte zur Realisierung der Tram 23/24 weiter mit Nachdruck zu verfolgen das Potential einer verbesserten Bahn-Anbindung der Region Regensburg an den München Norden über den DB-Nordring (Personen- und Güterverkehr) darzustellen, insbesondere die mögliche Entlastungswirkung für das Straßennetz im Münchner Norden Vorschläge zu erarbeiten, wie der DB Nordring, unter Berücksichtigung und Ausschöpfung der möglichen städtebaulichen Entwicklungspotentialen, in den Nahverkehrsplan einbezogen werden kann. [...] (Ziffer 6 neu des Antrags der Referentin) Das Planungsreferat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der unter 4. vorgesehenen Stadtratsbefassung Daten vorzulegen, aus denen sich ergibt, woher der für die Planfälle 1, 2a, 4 oder 5 prognostizierte Verkehr kommt (z.b. Planungsgebiete im Umland) und welche Ziele (z.b. Gewerbegebiete) vermutlich erreicht werden sollen. (Ziffer 7 neu des Antrags der Referentin) Sachstand zur Erledigung der Aufträge Die Sachstände zu den Aufträgen Anhörung der Bezirksausschüsse und Information der Öffentlichkeit werden unter B) Weiteres Vorgehen und C) Anträge und Empfehlungen dargestellt.

13 Seite 13 von 49 Untersuchung zur Verlängerung der Schleißheimer Straße und Variantenvergleich Die Untersuchung zur Verlängerung der Schleißheimer Straße und der parallel durchgeführte Variantenvergleich war komplexer als zunächst erwartet. Ergänzend wurde Ende 2011 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zweier Varianten in Auftrag gegeben. Im April 2012 wurde das Gutachten abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4 vorgestellt. Verlagerung Güterverkehr auf die Schiene, betriebliches Mobilitätsmanagement Zu den Themen Verlagerung Güterverkehr auf die Schiene und Betriebliches Mobilitätsmanagement haben Besprechungen beim Referat für Arbeit und Wirtschaft und bei der Deutsche Bahn AG stattgefunden. Die wesentlichen Ergebnisse sind: Das Potential zur Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene ist grundsätzlich vorhanden, die Kosten dafür wären allerdings erheblich. Da weder die DB AG, noch die Wirtschaftsunternehmen die Bereitschaft erkennen lassen, sich an den Kosten zu beteiligen, sind hier keine kurzfristigen Lösungen möglich. Das Potential zur Verbesserung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist vorhanden. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kreisverwaltungsreferat und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind hier bereits tätig. Es sind mittelfristig dadurch spürbare Entlastungseffekte zu erwarten. Optimierung des ÖV-Angebotes S-Bahn: Nachdem die S1 im Münchner Norden bereits heute stark ausgelastet ist, wäre eine Verdichtung des Taktes aus verkehrlicher Sicht in jedem Fall wünschenswert. Dem steht zum Einen die von Seiten des Freistaates Bayern als Aufgabenträger vorgesehene Beibehaltung der Zweigleisigkeit der Strecke entgegen, zum Anderen ist eine Taktverdichtung ohne einen höhenfreien Ausbau der Bahnübergänge Feldmochinger Straße, Lerchenauer Straße und Lerchenstraße kaum realisierbar. Mit einer gewissen Entspannung der Auslastungssituation auf der S1 wäre mittelfristig aber mit der im Zuge der Planungen zur 2. Stammstrecke vorgesehenen Taktumstellung vom bisherigen 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt zu rechnen. U-Bahn, Tram und Bus: Durch intensive Beobachtungen und regelmäßige Fahrgastzählungen überprüft die MVG die Nachfrage auf ihren Linien und passt das Angebot im Rahmen der Leistungsprogrammplanung unter Beachtung der Qualitätsstandards des Nahverkehrsplanes erforderlichenfalls an. Konkret prüft die MVG derzeit u. a. die Möglichkeiten und die entstehenden Mehrkosten für einen durchgängigen 5-Minuten-Takt auf der U2 bis zum Bahnhof Harthof (Wendeanlage). Die Ergebnisse werden dann im zuständigen interfraktionellen Arbeitskreis Angebotskoordination Stadtgebiet vorgestellt und im Hinblick auf das nächste Leistungsprogramm diskutiert. Realisierung Tram 23/24: Dieses für die künftige ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens wesentliche Projekt soll zunächst im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zur Bayernkaserne konkretisiert werden. Auf Basis der vorgesehenen Aufnahme des Pro-

14 Seite 14 von jektes in die Kategorie Planung/in Bau des Nahverkehrsplans (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom ) ist dann von Seiten der MVG im Benehmen mit der Verwaltung die bautechnische Machbarkeit vertieft zu untersuchen. Stadt-Umland-Bus: Seitens der MVG ist in Abstimmung mit dem MVV die Erstellung einer Vorstudie zur Busbeschleunigung mit einer möglichen Expressbuslinie zwischen Dachau, Karlsfeld und München-Nord vorgesehen. Weiterhin hat die MVG die Einrichtung einer direkten Busverbindung Dachau Oberschleißheim Am Hart vorgeschlagen. Diese Durchbindung von Dachau nach Am Hart lässt im Münchner Norden ein deutlich höheres Gesamtnachfragepotential (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FIZ BMW, Helmholz-Zentrum etc.) erwarten als die derzeitigen Einzellösungen Dachau Oberschleißheim und Am Hart Garching-Hochbrück. Es wird eine vertiefte Prüfung dieses Vorschlages empfohlen. Vorschläge DB-Nordring: Im Rahmen der anstehenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird geprüft, inwieweit der DB-Nordring in das künftige ÖV-Netz der Landeshauptstadt München integriert werden kann. Hinsichtlich einer denkbaren Führung einer Stadt-Umland-Bahn Dachau Moosach DB-Nordring Englschalking Messe Riem ist dazu allerdings eine Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern bzw. Kommunen erforderlich (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom ). Ergebnisse der Untersuchungen zur Straßennetzergänzung Die Kurzfassungen der Gutachten Variantenvergleich Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE Heideflächen und Lohwälder nördlich von München sind dem Anhang zu entnehmen Anlage 26, 27). Die vollständigen Gutachten Variantenvergleich Variantenvergleich Teilbereich Umwelt Umweltverträglichkeitsstudie Vorprüfung Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" werden den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates werden die Untersuchungsergebnisse nach Beschlussfassung im Internet veröffentlicht. Allgemeine Hinweise zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die Ende 2011 ergänzend beauftragte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde mittels der

15 Seite 15 von 49 Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen (EWS), Ausgabe 1997 durchgeführt. Dieses Verfahren kommt in der Regel bei Ortsumgehungen zum Einsatz und stellt eine Entscheidungshilfe bei der Variantenauswahl dar. Im vorliegenden Fall stößt die Berechnungsmethodik an ihre Grenzen. Zum einen, weil der Untersuchungsumgriff ein sehr komplexes innerstädtisches Netz ist und zum anderen, weil das Bestandsnetz Kapazitätsengpässe hat. Aufbauend auf den vorhergehenden Untersuchungen wurden die in der folgenden Grafik dargestellten Planfälle untersucht.

16 Seite 16 von 49 A 92 A 99 (5) Verlängerung Schleißheimer Straße (4) Tunnel Hasenbergl FFH-Gebiet Nordheide Tunnel kurz (1) (2a) St 2342neu Tunnel lang Feldmoching Hasenbergl Dülferstraße VZA Feldmo er Straße Schleißheim VAR e 342 traß S t 2 uer S na Fasanerie Harthof ch e L er chinge r Straß e Neuherbergstraße Am Hart Planfall 1 St 2342neu ohne Autobahnanschluss + Verlängerung Georg-Zech-Allee (VZA) bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Straße (VAR) Planfall 2a (Untersuchung 2009) = Planfall 3 (Untersuchung 2011/2012) Planfall 1 + Anschluss an A 92 / A 99 rter R ing Frankfurter ran+kfu = St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + FVZA VAR Ring Planfall 4 Tunnel Hasenbergl + Anschluss an A 92 / A 99 Planfall 5 Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A 99 Tunnel kurz: Portal am Goldschmiedeplatz Tunnel lang: Portal an der Dülferstraße Abbildung 6: Planfälle einer Straßennetzergänzung

17 Seite 17 von Planfall Verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) dient der Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße. Die Beseitigung der heute beschrankten Bahnübergänge ist aus verkehrlicher Sicht (Verbesserung Verkehrssicherheit, Wegfall der Wartezeiten) erforderlich. Zudem ist die Beseitigung der beschrankten Bahnübergänge Erschließungsvoraussetzung zur Entwicklung des von Wohnbauflächenpotenzialen Bergwachtstraße für etwa Einwohnerinnen und Einwohner. Neben der Höhenfreimachung des Bahnübergangs Feldmochinger Straße ist die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) daher bei den weiteren Betrachtungen als Bezugsfall zu Grunde gelegt. Bergwachtstraße EW übergeordnete Grünbeziehung Schließung BÜ Fazit Es wird empfohlen, die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) als optionale Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan zu belassen. Vor einer Aufstufung in die Kategorie geplante Maßnahme wird eine Beauftragung zur Variantenuntersuchung (verlängerte Georg-ZechAlle oder 2 bzw. 3 bestandsorientierte Brückenbauwerke in der Lerchenauer Straße und Lerchenstraße) vorgeschlagen. Auf Basis der Ergebnisse kann zu gegebener Zeit ein Planfall als geplante Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan fortgeschrieben werden. Für die Variantenuntersuchung werden Mittel in Höhe von benötigt.

18 Seite 18 von Planfall 1 St 2342neu ohne Autobahnanschluss + verlängerte Georg-Zech-Allee (VZA) + verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR) Der Planfall 1 erfüllt die beabsichtigte Verbesserung der Erschließung der Gewerbegebiete im Münchner Norden nur unzureichend. Gegenüber dem Planfall mit Anschluss an die A 92 / A 99 hat er einen deutlich geringeren verkehrlichen Nutzen gegenüber nur geringfügig niedrigeren Kosten. Daher ist dieser Planfall bereits in der Untersuchung 2009 ausgeschieden Planfall 4 Tunnel Hasenbergl + Anschluss A 92 / A 99 Der Planfall 4 erfüllt die verkehrlichen Ziele nicht, da die Verkehrsbelastung auf der Feldmochinger Straße in der Ortslage Feldmoching deutlich steigen würde, die Entlastungen hingegen deutlich geringer ausfallen würde als in den anderen Planfällen. Es wird daher empfohlen, die Lösung trotz Vorteilen bei den Umweltbelangen und beim Naturschutz nicht weiter zu verfolgen Planfall 2a St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + verlängerte Georg-Zech-Allee(VZA) + verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR) Dieser Planfall war Vorzugslösung der Untersuchung In der damaligen Untersuchung wurden weitere vertiefende Untersuchungen unter Berücksichtigung weiterer Fachdisziplinen als erforderlich eingeschätzt. In der Untersuchung 2009 hatten sich als wesentliche Nachteile,die erhebliche Neuversiegelung von Flächen, die Durchschneidung des regionalen Grünzuges und Eingriffe in Privatgrund ergeben. Der vertiefende Variantenvergleich kommt im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen: Verkehrliche Wirkungen Im Wesentlichen kommt es zu Entlastungen im Ortskern Feldmoching, auf der A99, der Ingolstädter Straße und der Neuherbergstraße. Diesen Entlastungen stehen zum Teil erhebliche Belastungen in der südlichen Feldmochinger Straße und der Lerchenauer Straße gegenüber. Es ist mit einer spürbaren Zunahme des Durchgangsverkehrs zu rechnen. Die neue Trasse entlang der Bahn und die Verlängerte Augustin-Rösch-Straße wären mit bzw Kfz/d belastet. Bei einer Abwägung der Ent- und der Belastungen zeigt sich, dass diese Variante die verkehrlichen Ziele der Schaffung einer neuen leistungsfähigen Anbindung des städtischen Straßennetzes an das Fernstraßennetz bei gleichzeitiger Vermeidung der Neubelastung heute gering belasteter Siedlungsgebiete nur unzureichend erfüllt.

19 Seite 19 von 49 Verkehrszunahme Verkehrszunahme Verkehrsabnahme Verkehrsabnahme (-) Abbildung 7: Prognose 2025 Differenz Bezugsfall zu Planfall 2a St2342neu mit Anbindung an die A92/A99 + VZA + VAR

20 Seite 20 von 49 Quell-/ Zielverkehr Die Analyse des Quell-/ Zielverkehrs zeigt, dass eine Realisierung dieser Variante mit einer deutlichen Zunahme des Durchgangsverkehrs in der Feldmochinger Straße verbunden wäre. Gut 40% des Verkehrs, der aus Richtung Autobahn in das Gebiet strömt, fließt nach Süden wieder aus dem Gebiet ab. Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur Auf weiten Strecken ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Damit wäre eine deutliche Belastung des Landschafts- und Ortsbildes fast im gesamten siedlungsnahen Streckenabschnitt verbunden. Entwicklungsflächen für die Erholung und wichtige naturschutzfachliche Ausgleichsflächenpotentiale sind in erheblichem Maße betroffen Die Zerschneidung der Grünzüge und die räumliche Trennwirkung sind ebenfalls als erheblich einzustufen. Es ist erheblicher Grunderwerb und ggf. Eingriff in Privatgrund erforderlich.

21 Seite 21 von 49 Verkehrsbelastung Abbildung 8: Prognose 2025 Herkunftsverteilung bei Planfall St3242neu mit Anschluss A92/A99 + VZA + VAR

22 Seite 22 von 49 Abbildung 9: Planfall St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + VZA + VAR

23 Seite 23 von 49 Kostenschätzung (Herstellkosten + Grunderwerb): ca. 50 Mio. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt auf einen stark negativen Nutzen-Kosten-Faktor von -6,22. Ein negativer Nutzen-Kosten-Faktor bedeutet, dass durch eine Realisierung der Variante mehr Schaden als Nutzen entstehen würde, was hier in sehr deutlichem Maße der Fall ist. Wirtschaftlich wäre eine Maßnahme bei einem Nutzen-Kosten-Faktor von größer 1,0, erst dann übersteigt der Nutzen die Kosten. Fazit Entsprechend den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der mangelnden verkehrlichen Wirksamkeit wird empfohlen, diesen Planfall nicht weiter zu verfolgen und die Maßnahme St 2342neu als optionale Maßnahme aus dem Verkehrsentwicklungsplan zu streichen. Ebenso sollte die verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR) nicht weiterverfolgt und aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen werden. Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) soll dagegen als optionale Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan verbleiben. Hier werden vertiefende Variantenuntersuchungen zur Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchen- und Lerchenauer Straße empfohlen (siehe Kapitel 4.1) Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A 99 Als Ergebnis der Untersuchungen aus dem Jahr 2009 und auf Basis der sich anschließenden politischen Diskussion wurde mit der Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 eine weitere Variante untersucht. Aufgrund der erforderlichen Untertunnelung eines FFH-Gebietes waren fundierte naturschutzfachliche Betrachtungen erforderlich. Aufgrund der Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur und dabei insbesondere der Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner der Schleißheimer Straße wurden zwei Tunnelvarianten geprüft. Bei dem langen Tunnel (Variante 5a) befände sich das Portal an der Dülferstraße, bei dem kurzen Tunnel (Variante 5) läge das Portal am Goldschmiedeplatz. verkehrliche Wirkungen Im Ortskern Feldmoching ist lediglich in der Josef-Frankl-Straße eine deutliche Entlastung zu erwarten. Im übrigen Gebiet kommt es zu relativ geringfügigen Be- und Entlastungen. (siehe Abbildung 10) Auf der A99 östlich der Anschlussstelle der Schleißheimer Straße auf der Ingolstädter Straße und auf der Neuherbergstraße wäre mit deutlichen Entlastungen zu rechnen. Die Schleißheimer Straße würde zusätzlich stark belastet. Das Gleiche gilt für den

24 Seite 24 von 49 Abschnitt der A99 zwischen der Anschlussstelle Schleißheimer Straße und dem Autobahndreieck Feldmoching. In diesem Bereich wäre insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde mit erheblichen Problemen zu rechnen. Quell-/ Zielverkehr Die Analyse des Quell/-Zielverkehrs zeigt, dass durch eine Realisierung dieser Variante die Schleißheimer Straße in erheblichem Maße mit Durchgangsverkehr belastet werden würde. Ein Teil des Durchgangsverkehrs würde von der Ingolstädter Straße auf die Schleißheimer Straße verlagert werden. Die durch die Verkehrszunahme hervorgerufene zukünftige deutliche Überlastung der Knoten an der Ingolstädter Straße würde durch die Verlängerung der Schleißheimer Straße allerdings deutlich gemindert.

25 Seite 25 von 49 Verkehrszunahme Verkehrszunahme Verkehrsabnahme Verkehrsabnahme (-) Abbildung 10: Prognose 2025 Differenz Bezugsfall zu Planfall Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

26 Seite 26 von 49 Verkehrsbelastung Abbildung 11: Prognose 2025 Herkunftsverteilung Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

27 Seite 27 von 49 Der Planfall 5 Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 erfüllt das Ziel, einer neuen leistungsfähigen Anbindung des städtischen Straßennetzes an das Fernstraßennetz bei gleichzeitiger Vermeidung der Neubelastung heute gering belasteter Siedlungsgebiete besser als der Planfall 3. Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur Die projektbedingte Flächenbeanspruchung des LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald liegt deutlich oberhalb quantitativer und qualitativer Erheblichkeitsschwellen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraumtyps ist deshalb auszugehen. Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes sind dadurch von erheblichen Beeinträchtigungen betroffen. Damit ist das Vorhaben nicht den Zielen des europäischen Gebietsschutzes für dieses FFH-Gebiet verträglich. Durch eine Verlängerung des Tunnels bis hin zur Dülferstraße könnten wesentliche Beeinträchtigungen minimiert werden. Aufgrund der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle ist eine Alternativenprüfung zwingend erforderlich und deren Zumutbarkeit zu prüfen. Da die einzig denkbare Alternative ein deutlich negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist, ist diese als unzumutbar einzustufen. Die Voraussetzungen für einen Eingriff in das FFH-Gebiet sind aus rechtlicher Sicht damit grundsätzlich gegeben. Da es sich bei dem betroffenen Lebensraumtyp nicht um einen prioritären Typ handelt, können neben den Gründen des 34 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt) auch weitere Gründe, insbesondere ein bestehendes wirtschaftliches Interesse oder verkehrliche Gründe bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Eingriffs berücksichtigt werden. Bestehen zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses kann eine Ausnahme von den Verboten des 34 BNatSchG beantragt werden. Dazu sind zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes notwendigen Maßnahmen vorzusehen. Werden die Eingriffe in privates Eigentum (Planfall 3) gleich gewichtet wie die Eingriffe in den Naturraum, überwiegen die Vorteile des Planfalles 5 bei den anderen Kriterien. Es wird unterstellt, dass dies in einem formellen Verfahren so anerkannt wird.

28 Seite 28 von 49 Abbildung 12: Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

29 Seite 29 von 49 Kostenschätzung (Herstellkosten + Grunderwerb): je nach Tunnellänge zwischen 77 und 103 Mio. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die ergänzend durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Planfall 5 einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor von 0,61 (kurzer Tunnel) bzw. 0,46 (langer Tunnel) hat. Ein positiver Faktor bedeutet, dass der Nutzen gegenüber den Nachteilen überwiegt. Bei einem Faktor von kleiner 1,0 übersteigen die Kosten den Nutzen. Das ist hier bei beiden Planfällen der Fall. Fazit Aufgrund des bei diesem Planfall geringen Nutzen-Kosten-Faktors und in Abwägung aller positiven und negativen Auswirkungen wird ein weiterer vertiefter Untersuchungsbedarf gesehen. Insbesondere sind die Möglichkeiten für aktiven Lärmschutz in der Schleißheimer Straße, die Stickstoffdeposition (Stickstoffeintrag in das Ökosystem) und die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit detailliert und vertieft zu untersuchen. Es wird empfohlen, auf Basis der Ergebnisse der Bürgerversammlung (siehe Kapitel B) Weiteres Vorgehen) dem Stadtrat 2013 einen Entscheidungsvorschlag über konkrete Untersuchungsaufträge vorzulegen. 5. Zusammenfassung Die Untersuchungen zur Straßennetzergänzung im Münchner Norden haben ergeben, dass hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen, der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit keine Variante eine optimale Lösung für die verträgliche Bewältigung der zu erwartenden Zunahme des motorisierten Individualverkehrs im Münchner Norden darstellt. Des weiteren hat sich gezeigt, dass keine weiteren sinnvollen und untersuchungswürdigen Trassenalternativen existieren. Der Schwerpunkt für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Münchner Norden muss daher insbesondere in den Bereichen Optimierung des ÖV-Angebotes, Mobilitätsmanagement, Förderung des Radverkehrs und kleinräumige Verbesserungen bei der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes liegen.

30 Seite 30 von 49 B) Weiteres Vorgehen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am beschlossen, zu gegebener Zeit zur Information der Öffentlichkeit in Abstimmung mit den betroffenen Bezirksausschüssen eine Bürgerversammlung zum Verkehrskonzept Münchner Norden durchzuführen. Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger entspricht den Zielen der Landeshauptstadt München und ist wesentlich für eine Optimierung der Planungen. Die Ortskenntnis der Betroffenen und die Kenntnis über die Verkehrssituation mit den entsprechenden Problemen stellt eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Planung dar. Voraussetzung einer solchen Bürgerversammlung, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informiert werden und darüber hinaus die Gelegenheit erhalten sollen, die Planungen zu diskutieren und eigene Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation im Münchner Norden einzubringen, ist das Vorliegen der Untersuchungsergebnisse einschließlich einer entsprechenden Information des Stadtrates. Im Vorfeld der Bürgerversammlung sollten die Untersuchungsergebnisse über das Internet veröffentlicht werden. Die im Folgenden erläuterten Maßnahmenvorschläge werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und diskutiert werden. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden Mittel in Höhe von benötigt. Die Finanzierung soll entsprechend der Ziffer 3 des Antrags der Referentin aus dem laufenden Produktkostenbudget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erfolgen und wird dem Produkt Räumliche Entwicklung und Verkehrsplanung (PL Verkehrsplanung) zugeordnet. Die Mittel werden in voller Höhe in 2012 zahlungswirksam. Die Ergebnisse der gesonderten Bürgerversammlung und Öffentlichkeitsbeteiligung werden ausgewertet und dem Stadtrat nach vorheriger Anhörung der Bezirksausschüsse mit einem Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Folgende Punkte werden seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Behandlung und Diskussion der Verkehrsentwicklung im Münchner Norden im Rahmen der gesonderten Bürgerversammlung vorgeschlagen: Die St 2342neu wird aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen. Zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit einer Anbindung an die A99 besteht weiterer Untersuchungsbedarf (aktiver Lärmschutz in der Schleißheimer Straße, Stickstoffdeposition und Beurteilung der FFH-Verträglichkeit). Zur Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße wird zunächst eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Es wird vorge-

31 Seite 31 von 49 schlagen, in eine Variantenuntersuchung (verlängerte Georg-Zech-Allee oder 2 bzw. 3 bestandsorientierte Brückenbauwerke in der Lerchenauer Straße und Lerchenstraße) einzusteigen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat und der Autobahndirektion Südbayern Verbesserungsmöglichkeiten im Bestandsnetz zu prüfen. Die Realisierung der Tram 23/24 wird als geplante Maßnahme im Nahverkehrsplan festgeschrieben. Die Untersuchung einer Nutzung für den öffentlichen schienengebundenen Personennahverkehr des DB Nordrings wird in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der MVG die Kosten für eine Taktverdichtung der U2 und für die Einrichtung einer Direktverbindung Dachau Oberschleißheim Am Hart zu ermitteln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem MVV Voraussetzungen für eine Taktverdichtung auf der Linie S1 Nord zu prüfen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem RAW, der DB AG und den Unternehmen im Münchner Norden mögliche Maßnahmen zur einer Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu prüfen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und unter Einbeziehung der im Münchner Norden ansässigen Unternehmen das Mobilitätsmanagement weiter zu intensivieren und zu optimieren.

32 Seite 32 von 49 C) Anträge und Empfehlungen Mit Ausnahme des Stadtratsantrag Nr / A der ÖDP vom wurde zu den nachfolgenden Stadtratsanträgen, Anträgen der Bezirksausschüsse und Bürgerversammlungsempfehlungen bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am vorgetragen. Die Stellungsnahmen der Verwaltung wurden ggf. entsprechend des neuen Sachstandes aktualisiert. Gemäß Ziffer 1 des damaligen Antrags der Referentin erfolgt eine Entscheidung über diese Anträge erst nach Anhörung der Bezirksausschüsse und Information der Öffentlichkeit. Die Anhörung der Bezirksausschüsse ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine gesonderte Bürgerversammlung mit allen betroffenen Stadtbezirken ist aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erst sinnvoll, wenn der nunmehr vorliegende Variantenvergleich im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt wurde. Daher wurde dieser Punkt zunächst zurückgestellt und soll, entsprechend Ziffer 3 des Antrages der Referentin, im Anschluss an diese Stadtratsentscheidung erfolgen. Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom werden in einer gesonderten Vorlage behandelt. Die betroffenen Bezirksausschüsse haben sich, wie nachfolgend dargestellt geäußert. Bezirksausschuss 10 Moosach Stellungnahme vom : (Anlage 3) Der Bezirksausschuss 10 stimmt der Beschlussvorlage zu. Es werden Bedenken geäußert, dass die geplante Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Feldmochinger Straße nicht ausreichend sei, um die Verkehrsprobleme im Münchner Norden entscheidend zu beeinflussen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedenken, dass eine Höhenfreimachung an dem Bahnübergang Feldmochinger Straße für die Lösung der Verkehrsprobleme nicht ausreichend sei, wird geteilt. Aus diesem Grund werden im Rahmen des Verkehrskonzeptes Münchner Norden weitere Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssituation geprüft. Bezirksausschuss 11 Milbertshofen - Am Hart Stellungnahme vom : (Anlage 4) Der Bezirksausschuss 11 nimmt die Beschlussvorlage zustimmend zur Kenntnis. Es wird um Prüfung gebeten, ob es möglich sei, die geplante Trambahn in der Knorrstraße ohne eine Wendeschleife zu realisieren.

33 Seite 33 von 49 Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit ist der Verzicht auf eine Wendeschleife nicht möglich, da keine Zwei-RichtungsFahrzeuge zur Verfügung stehen. In der weiteren Planung wird dieser Punkt nochmals geprüft. Bezirksausschuss 12 Schwabing - Freimann Stellungnahme vom : (Anlage 5) Der Bezirksausschuss 12 stimmt der Beschlussvorlage zu und äußert gleichzeitig den Wunsch nach Angeboten im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr auf dem DB-Nordring. Dieser Wunsch entspricht dem auf Antrag der DIE GRÜNEN/RL-Fraktion aufgenommenem Punkt 5 des Beschlusses Verkehrskonzept Münchner Norden vom Stellungnahme der Verwaltung: Eine Realisierung von Personenverkehrsangeboten auf dem DB-Nordring wird im Rahmen der weiteren Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft werden. Bezirksausschuss 24 Feldmoching Hasenbergl Stellungnahme vom : (Anlage 6) Der Bezirksausschuss 24 lehnt sämtliche zur Untersuchung gestellten Planfälle einer Anbindung des Straßennetzes im Münchner Norden an die A 99 ab. Es wird argumentiert, dass die untersuchten Varianten lediglich für die Firma BMW von Vorteil seien, für andere Großunternehmen wie MAN, MTU, Neoplan u.v.a. wirkungslos sei. Hier könnte lediglich ein Ausbau der Anschlussstelle Ludwigsfeld Abhilfe schaffen. Die Entlastungseffekte durch die Straßennetzergänzung seien nicht ausreichend, es werden im Gegenteil eine Zunahme des Durchgangsverkehrs und eine zusätzliche Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner befürchtet. Des weiteren weist der Bezirksausschuss 24 auf die durch eine Straßennetzergänzung hervorgerufenen Zerstörungen wertvoller Grünzüge hin. Der Bezirksausschuss 24 fordert statt einer Straßennetzergänzung eine Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, konkret werden folgende Punkte genannt: Einführung des 10-Minuten-Takts auf der S1 Ausdehnung des Innenraumtarifes des MVV in die Gemeinden Ober- und Unterschleißheim Verdichtung des Taktes der U2 bis zum S-Bahnhof Feldmoching sowie rasche Förderung einer Einrichtung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Fröttmaning und Am Hart Realisierung des S-Bahn-Nordringes in Teilstücken Der Bezirksausschuss 24 fordert außerdem die möglichst umfassende Verlagerung des

34 Seite 34 von 49 werksinternen Güterverkehrs der BMW-AG auf die Schiene. Stellungnahme der Verwaltung: Die seitens des Bezirksausschusses 24 genannten Bedenken bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen einer Straßennetzergänzung sind in den Untersuchungen betrachtet worden und in die Bewertung eingeflossen. Die Argumente werden selbstverständlich in der folgenden Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut aufgenommen und diskutiert und damit auch in die abschließende Handlungsempfehlung zur Straßennetzergänzung einfließen. Zur Verdichtung des Taktes auf der S1 auf 10 Minuten: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die zuständige Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) gebeten, die Voraussetzungen einer Taktverdichtung auf der Linie S1 zu prüfen. Bislang liegt hierzu noch keine Antwort der BEG vor. Die Forderung der Erweiterung des Innenraumtarifs in die Gemeinden Ober- und Unterschleißheim ist an den MVV herangetragen worden. Seitens des MVV wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Der MVV-Tarif ist, wie jeder Verbundtarif, ein Flächenzonentarif. Dazu ist das Verbundgebiet in 4 Zonen für den Zonentarif gegliedert, die ihrerseits für den Zeitkartentarif nochmals in je 4 Ringe unterteilt sind. Zonen und Ringe sind entsprechend der Struktur des Großraums München konzentrisch um das Münchner Stadtzentrum als dem gemeinsamen Mittelpunkt angeordnet. Jeder Ring hat eine Breite von etwa 2,5 km, jede Zone damit in der Summe eine solche von etwa 10 km. Bei der Festlegung der Zonen zu Verbundbeginn 1972 war vorgegeben, die Bushaltestellen in Unterschleißheim und die S-Bahnhaltestelle Lohhof in die Zeitkartenzone 5002, die exakt dem heutigen Zeitkartenring 7 des MVV-Tarifplans entspricht, einzutarifieren. Für die Bushaltestellen in Unterschleißheim, die S-Bahnhaltestellen Unterschleißheim und Lohhof bedeutet dies: sie liegen klar im Ring 7. Der Abstand von der Grenzhaltestelle (Innenraum/Außenraum) Feldmoching zu den SBahnhaltestellen Unterschleißheim und Lohhof rechtfertigen die Eintarifierung in Ring 7. Eine Verlegung der Haltestellen Oberschleißheim, Unterschleißheim und Lohhof in Ring 4 bzw. auf die Ringgrenze 4/5 bedeutete daher für diesen Bereich eine tarifsystematisch nicht gerechtfertigte Ausdehnung des Rings 4, was für diesen Abschnitt praktisch eine nicht gerechtfertigte Absenkung der Fahrpreise im Zonen- und Zeitkartentarif auf Null zur Folge hätte. Die damit verbundenen Mindereinnahmen wären von den Verkehrsunternehmen nicht hinnehmbar, zumal ihnen dieselben Betriebsleistungen wie bisher gegenüber stünden. Aufgrund der Lage der S-Bahnhaltestelle Oberschleißheim im 6. Ring und der S-Bahnhaltestellen Unterschleißheim und Lohhof im 7. Ring, beträgt z. B. der Mehrpreis bei einer

35 Seite 35 von 49 IsarCard-Monatskarte nach Lohhof (Ring 7), ausgehend ab Marienplatz, derzeit 30,70, das sind rd. 0,73 pro Fahrt bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen. Dieser Aufpreis bewegt sich also in einer Größenordnung, die für die effektiv längere Fahrtstrecke auch durchaus angemessen ist. Würde dem Antrag des Bezirksausschusses 24 stattgegeben, so hätte dies sofort weitere Bezugsfälle zur Folge, denen dann ebenfalls entsprochen werden müsste, was zu weiteren beachtlichen Einnahmeneinbußen führen würde. Bei der finanziellen Situation der im MVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sind jedoch Maßnahmen, die Einnahmeneinbußen mit sich bringen, nicht vertretbar. Alles in allem sehen wir daher keine Möglichkeit, dem o. g. Antrag des BA 24 zu befürworten Die Fragestellungen eines Ausbaus der Anschlussstelle Ludwigsfeld, einer Verdichtung des Taktes der U2 bzw. der S1, einer Realisierung von Personenverkehrsangeboten auf dem DB-Nordring und einer Verlagerung des werkseigenen Güterverkehrs der BMW-AG werden aufgenommen. Hierzu sind weitere Abstimmungen und Untersuchungen erforderlich. 1. Stadtratsanträge Antrag Nr / A der ÖDP vom , Bahnübergang-Abbau stoppen, Güterverkehr im Gewerbegebiet Lemgostraße/ Detmoldstraße auf die Schiene verlagern Laut Verkehrsenwicklungsplan der Landeshauptstadt München sind vorhandene Gleisanschlüsse in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zu erhalten und die Anlage neuer Gleisanschlüsse anzustreben (Beschluss der Vollversammlung vom ). Ein Einspruch bei einem Freistellungsantrag ist allerdings nur dann möglich, wenn eine konkrete Nutzung und damit ein konkreter Verkehrsbedarf nachweisbar ist oder ein Konzept vorliegt. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Landeshauptstadt München war es nicht möglich, mit den ansässigen Unternehmen und der DB AG ein tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln, so dass die rechtliche Grundlage für eine Ablehnung eines Antrages auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht gegeben ist. Das Anliegen des Antragstellers entspricht der Haltung der Landeshauptstadt München, dennoch kann ihm aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird diese Belange weiterhin in die Freistellungsverfahren einbringen und beabsichtigt, mit der DB AG gemeinsam Möglichkeiten zum Erhalt von Gleisanlagen zu prüfen. Antrag Nr / A vom , Provisorische Anbindung des S-Bahnhofs Fasanerie im südlichen Bereich (StRin Diana Stachowitz, StR Alexander

36 Seite 36 von 49 Reissl, StRin Constanze Lindner-Schädlich) Zur Sicherung der Verbindung der Trollblumenstr. bzw. der Borsigstr. an den S-Bahnhof: Diese Frage wird im Planungsverfahren zur Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Feldmochinger Straße behandelt werden. Ein Beschluss des Bauausschusses zur Einleitung der weiteren Planungsschritte liegt mittlerweile vor (Beschluss des Bauausschusses vom ). Dem Anliegen des Antrags wird damit entsprochen. Antrag Nr / A vom ; Verkehrskonzept für den Münchner Norden: Mit der Trambahn fahr' n von der Autobahn (ÖDP) Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates zum Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München am wurden die Ergebnisse einer Untersuchung zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens vorgestellt. Demnach konnte nur für eine Verlängerung der Tramlinie 23 zum Kieferngarten in Verbindung mit einer neuen tangentialen Tramlinie 24 zwischen der U2 Am Hart und der U6 Kieferngarten ein positives Bewertungsergebnis erreicht werden. Für die im VEP 2006 als geplante Maßnahme und im NVP 2003 als in Untersuchung enthaltene Verlängerung der Tramlinie 23 über den derzeitigen Endpunkt Schwabing Nord hinaus bis zum Goldschmiedeplatz hat sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von nur 0,3 ergeben. Hauptursache war der im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen sehr hohe Kapitaldienst für neue Infrastruktur, der sich bei einer weiteren Verlängerung der Tramlinie 23 bis zur A 99 noch erhöhen würde. Da gleichzeitig aber kaum neue Erschließungswirkungen (Einwohner und Arbeitsplätze) gegeben wären und P&R-Anlagen grundsätzlich nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die verkehrliche Tragfähigkeit von ÖPNV-Verkehrsmitteln haben, erscheint ein positives Bewertungsergebnis für den Fall einer über den Goldschmiedeplatz hinausgehenden Verlängerung der Tramlinie 23 bis zur A 99 in keinem Fall erreichbar. Die gleiche Einschätzung gilt für die alternativ vorgeschlagenen Verlängerungen der Tramlinie 24 ab Am Hart (U2) und der Tramlinie 27 ab Petuelring (U3), zumal diese auch noch parallel und großenteils im Einzugsbereich der U2-Nord verlaufen würden. Dem Anliegen des Antragsstellers kann somit nicht entsprochen werden. 2. Bezirksausschussanträge Antrag Nr / B vom Verkehrsentwicklung im Münchner Norden (Bezirksausschuss 24) 1. Zur Ablehnung von Durchgangsstraßen und Autobahnanschlüssen im 24. Stadtbezirk sowie im Raum westlich der Schleißheimer Str. bis zur Ingolstädter Str. einschließlich einer verlängerten Heidemannstr. und einer Verbindung der A92 mit der Landshuter Allee: Eine Verlängerung der Heidemannstr. und eine Verbindung der A92 mit der Landshuter Allee sind nicht Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans und damit auch nicht

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