Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 10 Stadtjugendamt S-II-E/E Verbesserung der Situation von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in München, Anpassung der personellen Kapazitäten an die kontinuierlich steigenden Zahlen neu einreisender jugendlicher Flüchtlinge Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Aktuell liegen verschiedene Anträge der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL sowie des Ausländerbeirats vor, welche eine dringende Verbesserung der Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in München anmahnen und entsprechende Maßnahmen fordern. Auf die einzelnen Anträge, welche unter anderem eine unmittelbare Unterbringung der Jugendlichen nach Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie eine Beteiligung des Sozialreferates/Stadtjugendamt am Altersschätzungsverfahren vorsehen, wird im Herbst dieses Jahres mit einer Beschlussvorlage bezüglich eines umfassenden Betreuungskonzeptes für diese Zielgruppe eingegangen. Bis dahin soll im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage vor allem der personellen Unterbesetzung im Sozialreferat/Stadtjugendamt bei den mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen befassten Fachkräften Rechnung getragen werden und damit ein erster Schritt in Richtung Verbesserung der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in München getan werden. 1. Entwicklung der Fallzahlen und Belastung des Teams der federführenden Fachkräfte für unbegleitete Flüchtlinge (UF-Team) Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Jugendhilfe ist die Fallzahlentwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Weiteren umf genannt - nicht steuerbar. Die Zahl der neu einreisenden Flüchtlinge hängt unmittelbar zusammen mit unsteuerbaren Faktoren wie neue Entwicklungen von Krisenherden in anderen Ländern und Erdteilen, politische Umstürze, Naturkatastrophen, Kriege, aber auch die Erschließung immer neuer Einreisemöglichkeiten durch Schlepper. Das Stadtjugendamt ist zur Inobhutnahme der Minderjährigen, welche in München aufgegriffen werden, und zur Prüfung und Deckung deren Jugendhilfebedarfs verpflichtet.

2 Seite 2 von 10 Betrachtet man die Entwicklung der Fallzahlen seit 2006, wird eine immense Steigerung deutlich. Zählte das Stadtjugendamt im Januar 2004 noch 183 Bestandsfälle, so waren es im Januar 2006 bereits 205, im Januar und im Januar Fälle, welche in der federführenden Zuständigkeit des UF-Teams 1 für die Inobhutnahme, Clearingverfahren und Hilfeplanverfahren lagen. Im Januar 2010 waren 540 Bestandsfälle zu verzeichnen und diese Zahl hat sich bereits Ende Juni auf 649 erhöht 2. Noch deutlicher wird diese Entwicklung bei Betrachtung der Inobhutnahmen von neu einreisenden umf. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 235 umf in Obhut genommen. Ende Juli dieses Jahres wurden bereits 266 Inobhutnahmen 3 von neu angekommenen umf gezählt, was auf das ganze Jahr 2010 gerechnet eine Zahl von 456 Inobhutnahmen bedeuten würde. Aufgrund des momentanen Trends ist für den Jahreswechsel sogar von einer eher noch höheren Zahl auszugehen. Während in früheren Jahren immer noch mit Wellenbewegungen gerechnet werden konnte, sind diese Zahlen nun seit 2006 beständig steigend. Entsprechend dieser Fallzahlentwicklung ist die Arbeitsbelastung des UF-Teams enorm. Das feste Team umfasst 4,13 Vollzeitplanstellen. Mit Unterstützung der Jugendamtsleitung konnte erreicht werden, dass seit eine bis zum befristete Stelle und nach anschließender weiterer Fallzahlensteigerung eine Stelle mit Befristung zum zugeschaltet wurde. Somit umfasst das UF-Team gegenwärtig 6,13 Stellen. Auf Grundlage der durchschnittlichen Fallzahl des letzten Halbjahres (649 Fälle) entfallen derzeit auf jede Vollzeitstelle mehr als 100 Fälle zur Sachbearbeitung 4. Bei der Zielgruppe handelt es sich um minderjährige junge Menschen, die in München ohne erwachsene Begleit- und Vertrauenspersonen ankommen und ohne Orientierung in einem für sie fremden Umfeld und unbekannter Kultur sowie zumeist ohne Sprachkenntnisse völlig auf sich selbst gestellt sind. Sie mussten vor oder während der Flucht traumatische Erfahrungen machen und weisen darüber hinaus oftmals erhebliche körperliche Krankheiten auf. Aufgabe der Fachkräfte des UF- Teams ist, diese jungen Menschen durch das Clearingverfahren beurteilen zu können, den individuellen Jugendhilfebedarf zu decken und im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit allen Beteiligten eine individuell sinnvolle und realistische Perspektive zu erarbeiten. Diese Aufgabe ist bei einer inzwischen doppelt so hohen Fallzahlbelastung wie noch im Jahr 2006 nicht mehr in ausreichender Qualität leistbar. Die zunehmende Zahl von neu in Obhut zu nehmenden Jugendlichen mit allen damit verbundenen aufwändigen Tätigkeiten, wie Anregung einer Vormundschaft beim Familiengericht, Anmeldung bei der Ausländerbehörde und 1 Das Team ist zuständig für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sowie junge erwachsene unbegleitete Flüchtlinge mit Jugendhilfebedarf 2 Siehe dazu Anlage 1 UF-Entwicklung des Fallbestands 3 Siehe dazu Anlage 2 Entwicklung der Inobhutnahmen von umf 4 Siehe dazu Anlage 3 Fälle pro Vollzeitstelle

3 Seite 3 von 10 andere vormundschaftsrechtliche Aufgaben bis zur Bestallung eines Vormunds, adäquate Unterbringung aller unter 16-jährigen Jugendlichen sowie derer mit Jugendhilfebedarf, erhöht die Arbeitsbelastung umso mehr. In den Jahren 2006 und 2007 wurde die Bewältigung der Fallzunahmen durch diverse interne Regelungen und Entscheidungen versucht, wodurch die pädagogische Arbeit mit umf zwar einen merklichen Qualitätsverlust erfuhr, der sich aber damals in einem noch vertretbaren Rahmen bewegte: Aufstockung der Wochenarbeitsstunden des UF-Teams durch Verschiebung von Reststunden aus anderen sachgebietsinternen Aufgabenbereichen Einrichtung des Mailfaxdienstes für jede Fachkraft des UF-Teams Supervision zur Schulung im Umgang mit hoher Arbeitsbelastung Reduzierung des zeitlichen Turnus der Hilfeplanüberprüfung in planmäßig verlaufenden Fällen unter Berücksichtigung der Relevanz für die Kostenerstattung Delegation der Begleitung zu Vorstellungsgesprächen der Jugendlichen in die Jugendhilfeeinrichtungen an bisherige Betreuungspersonen und Vormünder Hilfeplan- und Krisengespräche finden hauptsächlich im Stadtjugendamt statt, um Zeit zu sparen Entlastung der pädagogischen Fachkräfte bei einfachen und routinemäßigen Verwaltungsaufgaben durch Einrichtung einer Stelle für Teamassistenz zum , zunächst halbtags, seit in Vollzeit Beschäftigung einer MAW-Kraft vom bis bzw. seit dem Weitere aktuelle Maßnahmen und Entscheidungen, welche teilweise schon viele Monate praktiziert werden und bereits eine erhebliche und bedenkliche Abweichung von Standards bedeuten, sind Folgende: Hilfeplanentscheidungen und -vereinbarungen werden im gleichen Termin gemeinsam mit den Vormündern und ihren Mündeln bearbeitet. Die durchgehende telefonische Erreichbarkeit wird durch das Sprechstundensystem eingeschränkt, um ungestört eine Aufgabe zu bearbeiten und zum Abschluss bringen zu können. Die Fachkräfte des UF-Teams teilen sich zu Fallbesprechungen und Fachteams in zwei Gruppen auf, damit in der gleichen Zeit mehr Fälle bearbeitet werden können. Die Dokumentation von Hilfeplanvereinbarungen und -überprüfungen werden handschriftlich im Gespräch vorgenommen und anschließend nicht mehr am PC ins Reine geschrieben.

4 Seite 4 von 10 An einem Jour-Fixe mit Kooperationspartnerinnen und -partnern nimmt nicht mehr das gesamte Team teil, sondern nur noch eine Vertretung des Teams. Seit Januar 2010 ist ein UF-Team-interner Inobhutnahmedienst eingeführt. Das bedeutet, dass wechselweise jede Fachkraft an einem Tag alle anfallenden Inobhutnahmen mit sämtlichen damit verbundenen Aufgaben für das gesamte Team wahrnimmt. Alle anderen Fachkräfte können ihren Arbeitstag wie geplant und ohne unplanbare Ereignisse durchführen. Angesichts der aktuell zu bearbeitenden Fallzahlen und Inobhutnahmen ist eine pädagogisch qualifizierte Arbeit kaum mehr möglich. Die Aufgabe der federführenden Fachkräfte im UF-Team ist u.a. die Gewährleistung des Kinderschutzes. Dies heißt in Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge insbesondere, nach der Inobhutnahme drohende Krisen einzuschätzen und den Jugendhilfebedarf abzuklären sowie anschließend unmittelbar in geeignete Betreuungsformen unterzubringen. So müsste beispielsweise für Jugendliche, welche Verwandte oder Bekannte im näheren räumlichen Umfeld haben, die Eignung dieser Personen zur Unterbringung dort geprüft werden, was angesichts der aktuellen Fallzahlen nicht mehr durch qualifizierte Überprüfungen (Hausbesuche) zu gewährleisten ist. Es ist weiter davon auszugehen, dass sich in der Erstaufnahmeeinrichtung viele Jugendliche aufhalten, für welche der Jugendhilfebedarf festgestellt, aber noch kein bedarfsgerechter Platz gefunden wurde, was in den mangelnden zeitlichen Ressourcen im UF-Team begründet ist, das vorrangig mit den laufenden Inobhutnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten gebunden ist. Andererseits besteht aber auch aufgrund des unsteuerbaren Zustroms neuer jugendlicher Flüchtlinge trotz ständigen Ausbaus geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten ein Mangel an Plätzen in Einrichtungen. Kernaufgabe des UF-Teams ist die qualifizierte Klärung des Hilfebedarfs dieser Jugendlichen sowie die Unterbringung in geeigneten Einrichtungen. Um den Bedarf einschätzen zu können bzw. geeignete Plätze zu suchen, Vorstellungsgespräche zu vereinbaren sowie qualifizierte Hilfeplangespräche unter Zugrundelegung individueller Zielvereinbarungen durchzuführen, bedarf es ausreichender Ressourcen bei den federführenden Fachkräften. Diese sind angesichts der aktuellen Fallzahlen nicht vorhanden, erst recht, als die Zahlen neu einreisender umf derzeit wöchentlich weiter steigen. Aufgrund des beschriebenen steigenden Personalbedarfs wird im UF-Team auch eine Teamassistenz benötigt, deren Aufgabe vorrangig die Überwachung von Fristen, insbesondere solcher, welche für die Refinanzierungsmöglichkeiten gegenüber der überörtlichen Kostenträger wesentlich sind, ist. Darüber hinaus erledigt diese Teamassistenz Verwaltungsaufgaben, von welchen die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UF-Teams damit

5 Seite 5 von 10 entlastet sind und sich den ihr ureigenen Aufgaben wie Inobhutnahmen und die damit verbundenen Tätigkeiten sowie Hilfeplanvereinbarungen und -überprüfungen widmen können, um somit auch bedarfsgerechte Hilfevermittlungen und nicht zuletzt auch Hilfebeendigungen sicherzustellen. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufgaben, die in der Kooperation mit anderen Behörden, wie der Regierung von Oberbayern, der städtischen Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart wurden, wie unter anderem die Mitteilung von Inobhutnahmen, Verlegungen und die Erledigung von ausländerrechtlichen Zusatzaufgaben wie die Beantragung einer Zuweisungsentscheidung. Bei diesen Aufgaben handelt sich nicht im eigentlichen Sinne um Aufgaben der Jugendhilfe. Sie sind aber dennoch für einen reibungslosen Ablauf der Parallelzuständigkeiten der verschiedenen Behörden und damit im Sinne der Jugendlichen erforderlich. 2. Erweiterung der Steuerungsaufgaben Bis 2009 wurden die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachsteuerung im UF- Bereich von der Gruppenleitung des UF-Teams übernommen. Mit der eklatanten Fallzunahme und damit auch Erhöhung des Personals sowie der Aufgabenmehrung der Gruppenleitung wurde 2009 entschieden, die Aufgaben der Fachsteuerung (Stellungnahmen zu Betriebserlaubnissen, Stellungnahmen zu Entgeltangeboten, Verhandlung über Leistungsangebote mit freien Trägern, Bedarfserhebung von Jugendhilfeplätzen, Ausbau von Jugendhilfeplätzen in Zusammenarbeit mit Heimaufsicht und freien Trägern, Trägergespräche usw.) dem Produktteam Kinderschutz/Erziehungshilfen im Stadtjugendamt zu übertragen, wo diese Aufgaben für alle anderen Bereiche der Hilfen zur Erziehung im Rahmen des neuen Steuerungsmodells und der Verwaltungsreform bereits erledigt werden. Die UF-spezifischen Steuerungsaufgaben werden nun von einer Mitarbeiterin des Teams für stationäre Hilfen, welches insgesamt 2,78 Vollzeitplanstellen umfasst, erledigt. Dies bedeutet eine erhebliche Aufgabenmehrung in diesem Team ohne einen Wegfall bisheriger Aufgaben. Die Umsetzung der sogenannten Qualitätsoffensive laut Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom und damit eine hohe Verantwortlichkeit für die Reduzierung bzw. die Verhinderung weiterer Ausgabensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung obliegt in wesentlichen Teilen diesem Team, da stationäre Hilfen einen großen Teil der Jugendhilfeausgaben ausmachen. Durch den bereits beschriebenen Anstieg der Fallzahlen im UF-Bereich entstand auch ein sehr dringlicher und hoher Bedarf an weiteren Jugendhilfeplätzen für die umf. Zum einen wurden sehr dringend weitere Clearingeinrichtungen für die unter 16-Jährigen gebraucht, welche sofort nach Einreise in Clearingeinrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden müssen. Zum anderen folgte daraus aber auch ein hoher Bedarf an Plätzen in Anschlussmaßnahmen für Jugendliche, bei

6 Seite 6 von 10 welchem sich im Rahmen des Clearings ein Jugendhilfebedarf ergeben hat. Im Rahmen dieses Platzausbaus wurden im Jahr 2009 ca. 22 neue Clearingplätze sowie 28 neue Jugendhilfeplätze auf Grundlage der 42 sowie 27 i.v.m. 34 SGB VIII ausgebaut. Im laufenden Jahr werden es voraussichtlich weitere 50 Jugendhilfeplätze sein. Eine Ausschreibung dazu hat bereits stattgefunden und die ersten Eröffnungen der neuen Einrichtungen sind für Juli/August 2010 geplant. Die Ausschreibung dieser Plätze im Rahmen eines qualifizierten Wettbewerbes sowie die fachlich qualitative Auswertung davon bedeutet einen erheblichen Arbeitsaufwand. Auch die anschließenden Immobilienbesichtigungen und konzeptionellen Überprüfungen mit der Heimaufsicht, um in den neuen Einrichtungen die vorgeschriebenen Standards im Sinne der Zielgruppe zu garantieren, gestalten sich enorm zeitintensiv, zumal viele - im Bereich der Arbeit mit jugendlichen Flüchtlingen - neue freie Träger darunter waren. Weiterhin zeitaufwändig sind die Verhandlungen im Vorfeld der Entgeltverhandlungen. Zudem obliegt die Behandlung von Anträgen und Anfragen des Stadtrates und anderer offizieller Stellen ebenfalls der sozialpädagogischen Fachsteuerung, was im Bereich der umf einen großen Teil des Tätigkeitsfeldes ausmacht. Aufgrund des sich ständig verändernden Bedarfs bei den umf sind auch regelmäßige und zeitnahe Trägergespräche unabdingbar, da die unterzubringenden Jugendlichen durch die ständig wechselnden Herkunftsorte und Altersbereiche dauernd wechselnde Bedarfe haben, auf welche möglichst zeitnah bei den Leistungen der Jugendhilfeträger reagiert werden muss. Diese aufgrund des hohen Fallaufkommens sehr dringlichen UF-spezifischen Aufgaben, welche das Produktteam Kinderschutz/Erziehungshilfen bisher ohne Personalaufstockung leistet, können nicht weiterhin ohne Stellenzuschaltung wahrgenommen werden, ohne dass das bisherige Aufgabenfeld, in diesem Fall die Produktsteuerung für stationäre Erziehungshilfen, darunter leiden würde. Eine schnelle Weitervermittlung der Jugendlichen mit Jugendhilfebedarf aus der überfüllten Erstaufnahmeeinrichtung für umf in geeignete Jugendhilfeeinrichtungen kann nur erfolgen, wenn eine angemessene Platzzahl in Anschlusseinrichtungen vorhanden ist. Diese kontinuierlich auszubauen bzw. dem jeweils aktuellen Bedarf anzupassen sowie die fachlichen Standards zu gewährleisten ist Aufgabe der Produktsteuerung und kann nur mit entsprechender Personalkapazität erfolgen.

7 Seite 7 von 10 Auch die Konzeption eines Gesamtversorgungsplans für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in München liegt in der Federführung der Produktsteuerung. Diese Aufgabe bindet große personelle Kapazitäten, welche dringend bereit gestellt werden müssen. Finanzierung, Produkt 2.2.1, Erziehungsangebote und Kinderschutz: Personalbedarf Teamassistenz 1 Vollzeitstelle E 5 Entfristung vorhandener Stellen sozialpädagogische Betreuung für: 1 Vollzeitstelle Nr. BG Vollzeitstelle BG S 12 ü Sozialpädagogische Betreuung neu 4 Vollzeitstellen, S 12 ü Steuerung der Erziehungshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 0,5 Vollzeitplanstelle Kosten Finanzposition Kostenstelle Produktnummer (6 Stellen à in S 12 Ü) Finanzposition Kostenstelle Produktnummer Finanzposition Kostenstelle Produktnummer Summe: zusätzlich dauerhaft anfallende Arbeitsplatzkosten 5,5 neue Arbeitsplätze x Finanzposition Kostenstelle Produktnummer 60221

8 Seite 8 von 10 Die Sitzungsvorlage ist mit dem Direktorium-Controlling/Steuerungsunterstützung abgestimmt. Die Stadtkämmerei hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates vom ist in Anlage 5 beigefügt. Durch das Sozialreferat wurde die Erteilung eines Prüfauftrages als Voraussetzung für eine Stellenschaffung für die 0,5 Stelle Steuerung der Erziehungshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nr. 3 des Antrages der Referentin aufgenommen. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehenen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Stadtkämmerei, dem Direktorium-Controlling/Steuerungsunterstützung, dem Personal- und Organisationsreferat, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Das Personal und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die erforderlichen 4 Stellen für Tarifbeschäftigte im Sozialdienst der Entgeltgruppe S 12 Ü dauerhaft einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten sowie die Stellen Nr. BG und BG zu entfristen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v (6 Stellen à in S 12 Ü) entsprechend der Besetzung der Stellen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 bei Finanzposition / Kostenstelle /Produktnummer (Erziehungsangebote und Kinderschutz) zusätzlich anzumelden, um somit eine Angleichung der Fallzahlenbelastung im UF-Team an die vergleichbaren Vermittlungsstellen in den Sozialbürgerhäusern zu erreichen.

9 Seite 9 von Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die erforderliche Vollzeitstelle für eine/einen Tarifbeschäftigte/n im Verwaltungsdienst der Entgeltgruppe E 5 im UF-Team des Sozialreferates/ Stadtjugendamt dauerhaft einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v entsprechend der Besetzung der Stelle im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 bei Finanzposition /Kostenstelle /Produktnummer (Erziehungsangebote und Kinderschutz) zusätzlich anzumelden. 3. Vorbehaltlich einer positiven Bedarfsüberprüfung wird das Personal- und Organisationsreferat gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die erforderliche 0,5 Vollzeitplanstelle für eine/einen Tarifbeschäftigte/n im Sozialdienst der Entgeltgruppe S 17 für den Aufgabenbereich Erziehungshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Produktteam Erziehungshilfen/ Kinderschutz im Sozialreferat/Stadtjugendamt dauerhaft einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v entsprechend der Besetzung der Stelle im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 bei Finanzposition /Kostenstelle /Produktnummer (Erziehungsangebote und Kinderschutz) zusätzlich anzumelden. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Kosten der Arbeitsplätze in Höhe von bis zu entsprechend der Besetzung der Stellen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 für das Produkt (Erziehungsangebote und Kinderschutz) zusätzlich anzumelden. 5. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates vom Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

10 Seite 10 von 10 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium-Controlling/Steuerungsunterstützung An das Sozialreferat, S-II-L An das Sozialreferat, S-II-E/F z.k. Am I.A.

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