Gesundheitstelematik

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1 Gesundheitstelematik - Aktueller Diskurs in der Selbstverwaltung - 2. April Bayerischer Tag der Telemedizin München Wer die Zukunft gestalten will, sollte die Zusammenhänge verstehen. Dr.med. Christoph F-J Goetz Leiter Gesundheitstelematik

2 Komponenten der 291a SGB V Infrastruktur Elektronische Gesundheitskarten (egk) Ausweiskarten für die Bürger mit "starker" Kryptographie, digitale Willenserklärung, aktualisierbaren Stammdaten und kleinen Container für Nutzdaten Heilberufsausweise (HBA) Ausweiskarten für die verkammerten Heilberufe mit "starker" Kryptographie, Transportverschlüsselung, elektronische Signatur Konnektoren Elektronische Identität der Einrichtung, Firewall, Brokerarchitektur, Transportverschlüsselung, Bibliothek der zertifizierten Dienste Virtuelles privates Netz (VPN) Dedizierte Netzverbindung mit hoher Bandbreite und hoher Verfügbarkeit, gesicherte Konnektivität zu den Diensteanbietern und zwischen den Nutzern 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

3 Funktionelle Bedeutung der Infrastruktur HBA s LE-Netz LE 1 -Netz Gesundheitstelematik Infrastruktur VSDD egk s LE-Netz LE 2 -Netz (gesichertes VPN) VODD TI Nutzer DNS PKI TI Diensteanbieter gesicherte Identitäten gesicherte Netze gesicherte Dienste 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

4 Gegenwärtige TI-Erprobung in den Testregionen Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

5 Gegenwärtige TI-Erprobung in den Testregionen + wissenschaftliche Evaluierung Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

6 ehealth-infrastruktur und weitere Anwendungen Konzept seit 10 / 2007 Pflichtanwendungen (gemäß SGB V) Freiwillige Anwendungen (gemäß SGB V) Mehrwert- Anwendungen (Terminologie gematik) Sonstige ehealth Anwendungen (auch Wellness etc.) Telematik-Infrastruktur der gematik Andere IKT-Infrastrukturen Es wird unterstellt, dass dieser Bereich funktionsfähig ausgerollt und eingeführt ist Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

7 Neue Formen von Arzt-Patienten-Kontakt Das grundsätzliche Fernbehandlungsverbot aus der Berufsordnung könnte neu justiert werden MBO 31: Ärztinnen und Ärzte dürfen "individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt". 10 Regeln für Ärzte in sozialen Medien Ärztliche Schweigepflicht beachten Keine Kollegen diffamieren - Netiquette beachten Berufliches und privates Profil voneinander trennen Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht überschreiten Fernbehandlungsverbot beachten Keine berufswidrige Werbung über soziale Medien Datenschutz und Datensicherheit beachten Selbstoffenbarung von Patienten verhindern Zurückhaltung bei produktbezogenen Aussagen Haftpflichtversicherung checken Handreichung der Bundesärztekammer Ärzte in sozialen Medien Worauf Ärzte und Medizinstudenten bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten (20. Februar 2014) 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

8 Ärztliche Leistung im GKV-Delegationsmodell Delegation ärztlicher Leistungen (Anlage 24 BMV-Ä) Die Vereinbarung regelt die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Der Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkenntnisse nur persönlich erbringen kann, nicht delegieren. Der Vertragsarzt hat sicherzustellen, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist (Auswahlpflicht). Er hat ihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierenden Leistung anzuleiten (Anleitungspflicht), sowie regelmäßig zu überwachen (Überwachungspflicht). 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

9 Eine deutsche "Telemedizinziffer" Deutsche Rentenversicherung vergütet Tele-Nachsorge Die DRV Bayern Süd vergütet die Tele- Nachsorge nach dem EvoCare Konzept analog der IRENA-Leistung* mit: einer Logistikpauschale und bis zu 24 Therapieeinheiten. * Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

10 Abrechenbarkeit der Telemedizin in der GKV Der Gemeinsame Bundesausschuss konkretisiert den gemäß SGB V den sogenannten GKV-Leistungskatalog Der G-BA bewertet, verhandelt und beschließt den Inhalt des Leistungskatalogs für die gesetzliche Krankenversicherung. Basis der Entscheidungen waren bislang ausschließlich klinisch nachgewiesene Evidenzen. Beratungs- und Begründungsverfahren konnten Jahre dauern! Diagramm: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

11 Abrechenbarkeit der Telemedizin in der GKV Neuregelung zur Aufnahme "neuer" Methoden Auf Antrag kann eine Studie zu medizinischem Nutzen erfolgen, mit beschränkter Gestattung der Erbringung der Methode. Leistungserbringungskosten tragen die Kassen Studienkosten trägt grundsätzlich der G-BA Bescheid in 3 Monaten! Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

12 Herausforderung: Personalisierte Medizin Beispiel: Personalisierte Gesundheitsversorgung für gezielte Therapie von V600E-positiven Tumoren Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

13 Herausforderung: Konvergenz der Datenkanäle TZ Medical Inc. Telefon (Analog) (ISDN) (GPRS) Telemonitoring Telefon (Analog) (ISDN) (GPRS) Infrarot Akustisch Rettungsdienst Pflegedienst PHTS GmbH vitaphone GmbH Web (HTTP) (HTTPS) Hausarzt Sensoren vitaphone GmbH (Schnittstelle) (Relais) Schnittstelle (Zentrale) Empfänger Schnittstelle Dienste Nahbereich Fernbereich Quelle: 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

14 Herausforderung: Telehealth Zentren Koordination + Verfügbarkeit Bedingen zentrale Stellen und Einrichtungen, die Informations- UND Patientenströme lenken werden. Quelle: ArztPartner Almeda Entsprechende Funktionsangebote Etablieren sich jetzt im Privatsystem Suchen noch Platz im Kassensystem Quelle: Allianz 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

15 Herausforderung: ehealth vs. Life Style Beispiel: iphone-anwendungen für den Gesundheitsmarkt mit Verkauf in 350 Läden deutschlandweit seit August 2011 Medisana-AG aus Neuss und Telekom bieten 4 Geräte an. "GlucoDock" misst und speichert den Blutzuckerwert, Tagebuchfunktion mit Kommentaren und Grenzwerten zur Beurteilung der Messungen. "ThermoDoc" ist ein Infrarot- Thermometer, für Personen oder auch für Speisen. "CardioDock" misst Blutdruck und Puls und ermittelt den gewichteten Mittelwert aus drei Messungen. "TargetScale" ist eine Waage, die unter anderem auch Körperfett und Knochenmasse ermittelt. Die Werte gehen per Bluetooth ans iphone und können dort auch grafisch dargestellt werden. 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

16 Richtschnur: Anforderungen der Patienten Technik darf nicht alleine an ein Individuum gebunden sein Kommunikation muss sich an dem kompletten Lebensumfeld mit seinen wechselnden Alltagserfordernissen orientieren. Nutzung muss für die Anwender überprüfbar, transparent, sicher und vertrauenswürdig sein. Systeme müssen in das Lebensumfeld passen Nutzung und Bedienung der Systemen darf nicht mit Zusatzaufwand verbunden sein. (Übergang zwischen AAL und Smart Home Care) Besonderes Interesse für Chronikerprogramme Aufwand für einmalige Einrichtung und laufenden Betrieb müssen in einem günstigem Verhältnis zu einander stehen. 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

17 Richtschnur: Anforderungen der Ärzte Informationen müssen beweisbar, richtig, nachvollziehbar und persistent sein Medizinische Entscheidungen mit bedeutsamen Konsequenzen müssen aus belastbaren Datenkanälen abgeleitet werden. Handhabbarkeit der Systeme und die Integration der verschiedenen Datenkanäle müssen den Erfordernissen der täglichen Praxis entsprechen Zielsysteme müssen praktische Diagnostik und Therapie unterstützen und sind kein Selbstzweck. Die Systeme müssen in die Praxis oder Klinik passen Richtige Integration in die Hard- und Software der vorhandenen Praxis- und KHS-Systeme ist akzeptanzkritisch. 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

18 Zusammenfassendes Fazit Der Gesundheitstelematik und ärztliche Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind keine Widersprüche. Gesundheitstelematik ist ein essenzielles Hilfsmittel zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, aber nie ein Selbstzweck. Ärztliches Handeln wird seinen Aufgaben nicht gerecht, wenn es sein direktes Augenmerk weg vom Patienten bewegt. Die Schaffung und Verwaltung der neuen Infrastruktur zur Vernetzung von Bedarf und Angebot in der Gesundheitsversorgung Deutschlands ist eine gemeinschaftliche, ja sogar öffentliche Aufgabe. Bislang fehlen in Deutschland zur notwendigen IT noch koordinierende Strukturen. Die eigentliche Erbringung von Gesundheitsleistungen, sowie der dazugehörige Informationsaustausch sind dem Wesen nach individuelle Aufgaben. Hierfür müssen Strukturen und Vergütungen erst noch aufgebaut und organisiert werden. 2. Bayerischer Tag der Telemedizin Dr. Christoph F-J Goetz 2. April

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