STELLUNGNAHME 16/1425
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- Gerhardt Bachmeier
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1 Haus & Grund NRW - Aachener Straße Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtages Düsseldorf per anhoerung@landtag.nrw.de 16 STELLUNGNAHME 16/1425 Durchwahl Haus & Grund NRW Aachener Straße Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) info@haus-und-grund-nrw.de Internet: Ansprechpartner Ass. jur. Erik Uwe Amaya Datum 11. Februar 2014 A02 Nordrhein-Westfalen braucht eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/4551 Wohnraumförderung Anhörung A Sehr geehrte Frau Gödecke, sehr geehrte Damen und Herren, der Dachverband Haus & Grund NRW vertritt mit seinen fünf Landesverbänden die Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern in Nordrhein-Westfalen. Zu Ihrer mit Schreiben vom 23. Januar 2014 übersandten und oben näher bezeichneten Drucksache nehmen wir beschränkt auf Fragen im Zusammenhang mit der Eigentumsförderung wie folgt Stellung: Frage 4: Derzeit wird nur über bezahlbaren Wohnraum in den angespannten Wohnungsmärkten der Rheinschiene und Münster diskutiert. Hierzu bedienen sich manche politische Entscheidungsträger Begriffen wie Wohnungsnot, Mietpreisexplosion oder Luxusghettos. Völlig außer Acht gelassen wird allerdings, dass es sich hierbei um Regionen handelt, in denen nur zwei Millionen Menschen leben. Die übrigen 16 Millionen Menschen in NRW leben auf Wohnungsmärkten, die alles andere als angespannt sind. Von daher muss der verstärkte Fokus auf die entspannten Wohnungsmärkte bzw. auf strukturschwache Regionen gelegt werden. Auch müssen die Kosten für das Wohnen sinken. Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent, die Erhöhung der Notarkosten und der Architektenhonorare, die hohen energetische Stan- Haus & Grund NRW e.v. Präsident: Bankverbindung: Aachener Straße 172, Düsseldorf Klaus-Dieter Stallmann info@haus-und-grund-nrw.de Postbank Dortmund Konto-Nr. Steuernummer: 106/5746/1431 Vizepräsident: Internet: BLZ Vereinsregister: AG Düsseldorf VR 6464 Ingo Apel
2 dards durch die Energieeinsparverordnung mit einer Kostensteigerung um 30 Prozent seit 2009 im Neubau sowie bei größeren Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, die hohen Grundstückspreise städtischer Flächen oder auch die massive Erhöhung der Grundsteuer in zahlreichen Kommunen, die selbstnutzende Eigentümer und Mieter tragen, haben das Wohnen in NRW teurer gemacht. Hinzu kommen stark steigende Betriebskosten. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind seit 2002 die Kosten für Strom um 63,4 Prozent, für Heizung um 64,3 Prozent, für die Wasserversorgung um 16,4 Prozent, für die Abwasserentsorgung um 15,3 Prozent und für die Müllabfuhr um 9,9 Prozent gestiegen. Auch die Einführung neuer Gesetze und Verordnungen, wie die staatlich verordnete Legionellenprüfung im Rahmen der Trinkwasserverordnung, die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, die zu Modernisierungsmieterhöhungen berechtigen, verteuern das Wohnen zunehmend. Während diese Kostenbelastung auf gefragten Wohnungsmärkten gestemmt werden kann, wird dies in strukturschwachen Regionen zu einem existenzbedrohenden Problem. Frage 14: Der Bedarf für Wohnungsneubau im Eigentumsbereich ist unabhängig von der Leerstandsquote zu betrachten. Die individuellen Wünsche der Investoren und auch die politische Zielvorgabe, energetisch effizienten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen, verursachen Neubauaktivitäten auch in Märkten mit hohen Leerstandsquoten. Frage 15: Eine Durchmischung mit Mietwohnungsbau und Eigentumsmaßnahmen in einem Wohnquartier ist sinnvoll. Allerdings sind starre Quoten hierbei nicht sachdienlich, da jedes Quartier individuell analysiert und an die tatsächlichen Wohnungsinteressenten angepasst werden muss. Nicht jeder Mieter möchte in bestimmten Vierteln wohnen. Auch Eigentümer möchten nicht in jedem Quartier ins selbstgenutzte Wohneigentum investieren. Frage 17: Es ist sehr bedauerlich, dass die amtierende Landesregierung die sehr nachgefragte Eigentumsförderung von 500 Millionen Euro im Programmjahr 2010 bereits im Jahr 2011 halbiert, in 2012 auf 200 Millionen Euro und seit 2013 auf 80 Millionen Euro radikal gekürzt hat. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Wohnraumförderprogramm 2013 die Förderung der Neuschaffung und des Ersterwerbs selbst genutzten Wohneigentums auf Bedarfsschwerpunkte konzentriert und dennoch 65,3 Millionen Euro an Förderdarlehen bewilligt worden sind, leistet die Eigentumsförderung einen wesentlichen Beitrag für die soziale Wohnraumförderung. Trotz historisch niedriger Zinsen ist das Förderprogramm stark nachgefragt. Viele Seite 2 von 5
3 Bürgerinnen und Bürger möchten somit von der Möglichkeit Gebrauch machen, Eigentum zu erwerben. Ein Haus oder eine Wohnung sein Eigentum nennen zu können, schafft Freiheit und Unabhängigkeit und dokumentiert zugleich einen sozialen Aufstieg, der für das Wohlbefinden der Menschen immanent ist. Frage 18: Eine verstärkte Eigentumsförderung ist zur Lösung von städtebaulichen wohnungswirtschaftlichen und sozialen Zielen in den Kommunen vor allem im Hinblick auf eine Quartiersaufwertung ein wichtiger Baustein. Selbstnutzende Eigentümer pflegen erfahrungsgemäß mit der eigenen Immobilie einen sehr sorgsamen Umgang, der auch auf die Umgebung ausstrahlt. Haus- und Wohnungseigentümer engagieren sich des Weiteren über das Normalmass hinaus für eine Aufwertung des eigenen Wohnquartiers, denn die Heimat ist das Quartier. Zahlreiche Projekte wie beispielsweise IdEE (Innovation durch EinzelEigentümer) oder KiQ (Kooperation im Quartier) belegen diese Vermutung. Frage 19: Der Programmbaustein BestandsInvest ist nach wie vor ein wichtiges Instrument. Aus unserer Sicht erscheint es sinnvoll, auch hier Tilgungsnachlässe zu gewähren, um dringend erforderliche Modernisierungen und Sanierungen im Bereich der Barrierefreiheit und Energieeffizienz im Wohnungsbestand zu steigern. Frage 20: Eine Abstimmung der unterschiedlichen Ministerien im Rahmen der Quartiersentwicklung ist sachdienlich. Allerdings sollte dies nicht zur Folge haben, dass sich der Schwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung dahingehend entwickelt, dass die bereitgestellten Mittel für Quartiersentwicklung zu Lasten der Eigentumsförderung weiter erhöht werden. Frage 21: Ein besonderes Hindernis im Rahmen der bisherigen Eigentumsförderung, die auch zukünftig eine höhere Inanspruchnahme von Darlehen behindert, ist, dass seit der Neuausrichtung der Förderbedingungen für das Programmjahr 2011 nur Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person gefördert werden. Seitens des zuständigen Ministeriums wird stets betont, dass die soziale Wohnraumförderung bedarfsorientiert ausgerichtet ist. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zeigt sich aber der zunehmende Trend von Ein- oder Zweipersonenhaushalten. Durch die Förderbedingungen werden viele Paare doppelt bestraft, die aus medizinischen Gründen keine eigenen Kinder bekommen können. Auch werden die ansonsten vor allem von der amtierenden Landes- Seite 3 von 5
4 regierung unterstützten eingetragenden Lebenspartnerschaften ausgeschlossen, die aus biologischen und adoptionsrechtlichen Gründen keine Kinder haben können. Frage 30: Potentiellen Investoren ist hinsichtlich der Verlässlichkeit und Planbarkeit von Wohnungsbaumaßnahmen damit gedient, dass die Landesregierung die Eckwerte für die Wohnraumförderung bis zu den Landtagsneuwahlen im Jahre 2017 festgelegt hat. Insbesondere ist für diesen Zeitraum die politische Diskussion beendet, die Eigentumsförderung aufgrund veränderter Wertevorstellungen der Landesregierung vollständig abzuschaffen. Frage 31: Haus & Grund NRW war Mitglied des Aktionsbündnisses Impulse für den Wohnungsbau und ist im Oktober letzten Jahres aus diesem Bündnis ausgestiegen. Aus unserer Sicht war die Fokussierung auf den sozialen Mietwohnungsneubau für uns als Eigentümerschutz-Gemeinschaft nicht optimal. Auch sind die Bündnisteilnehmer überwiegend aus (nicht vorwerfbaren) wirtschaftlichen Gründen daran interessiert, dass neue Mietwohnungen gebaut werden. Frage 35: Wir können auf Grund der radikalen Kürzung der Eigentumsförderung von 500 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 80 Millionen Euro seit 2013 bedauerlicherweise nicht erkennen, dass sich das Wohnraumförderprogramm am Leitbild des Wohnungseigentums orientiert. Zu meinen, es gebe einen Widerspruch hinsichtlich der geförderten Flexibilität oder Alterstauglichkeit von früh erworbenem Wohneigentum ist absurd. Je früher sich jemand für den Erwerb von Wohneigentum entscheidet, desto früher bildet er privates Vermögen. Sofern ein Wohnortwechsel aufgrund von beruflichen Veränderungen erforderlich sein sollte, kann ein selbstnutzender Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder als Mietwohnung anbieten. Bei einer Vermietung kann der Eigentümer von den zu versteuernden Mieteinnahmen die nicht umlagefähigen Betriebskosten, die Instandhaltungskosten sowie die Schuldzinsen bei einer Immobilienfinanzierung als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dem Eigentümer ist eine lukrative Kapitalanlage garantiert. Vor allem im Hinblick auf die Altersvorsorge ist gerade in der heutigen Zeit die frühe Vermögensbildung zwingend erforderlich. Seite 4 von 5
5 Frage 36: Der Bau von Eigenheimen ist nicht zurückgegangen. Allerdings ist festzustellen, dass der preisgebundene Mietwohnungsneubau seit der stärkeren Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus deutlich nachgelassen hat. Frage 37: Der deutsche Staat ist nicht in der Lage, eine vernünftige Altersabsicherung zu gewährleisten. Die junge Generation von heute wird die finanziellen Auswirkungen der politischen Entscheidungen der aktuell agierenden politischen Klasse massiv zu spüren bekommen. Von daher ist nachvollziehbar, dass in das sog. Betongeld u. a. auch als Altersvorsorge investiert wird. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen ist sehr hoch. Es werden mehr Eigentumswohnungen als Mietwohnungen fertig gestellt. Die bislang prognostizierte demographische Entwicklung wird regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, so dass sich der Erwerb von Wohnungseigentum in gefragten Gebieten als eine nachhaltige Entscheidung erweisen wird. Kritischer ist in diesem Zusammenhang vielmehr die Konzentration der Eigentumsförderung und des sozialen Mietwohnungsbaus in stark nachgefragten Ballungsgebieten zu bewerten. In der Außenwirkung wird der Anschein erweckt, dass jede Investition auf dem Land eine Fehlinvestition sei. Damit wird erst Recht der Trend verschärft, dass junge und ältere Menschen in die gefragten Städte abwandern mit der Folge, dass die Leerstandsquote andernorts steigt und die Infrastruktur (Ärzteversorgung, Schulen, Anbindung an Bus und Bahn, etc.) belasten wird. Mit freundlichen Grüßen Haus & Grund NRW gez. Klaus-Dieter Stallmann Präsident Ass. jur Erik Uwe Amaya Geschäftsführer L:\6_NRW\5_Schriftverkehr\2014\Wohnraumfoerderung_Stellungnahme_Anhoerung_am_2014_02_17.doc Seite 5 von 5
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