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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Monika Knoche, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Dr. Lothar Bisky und der Fraktion DIE LINKE. Für eine humane und solidarische Pflegeabsicherung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: LeitbildeinerjedenReformderöffentlichverantwortetenAbsicherungvon Pflege- und Assistenzleistungen muss der Erhalt der Menschenwürde sein. ZwölfJahrenachInkrafttretenderPflegeversicherung (ElftesBuchSozialgesetzbuch SGBXI)reagiertdieBundesregierungmitihremsogenannten ReformvorschlagvollkommenunzureichendaufdieseitJahrenbestehenden Defizite.AnstattmiteinerNeudefinitiondesPflegebegriffseinegrundlegende ReformdesSGBXIeinzuleiten,deckeltdieRegierungzunächstdieFinanzen. DamitbeschränktsiedenSpielraumfürdiedringenderforderlicheVerbesserung desleistungsniveausfürdiebetroffenen,derarbeitsbedingungenfürdiebeschäftigtenundangehörigen,derqualitätunddererforderlichenpflegestrukturen.dersomatischgeprägteundverrichtungsbezogenepflegebegrifferweist sichalsunbrauchbarfürhinwendungsbezogene,sprechende,teilhabeermöglichendeundganzheitlichepflege-undassistenzleistung.seineneudefinition isteinenotwendigevoraussetzung,umzumbeispielmenschenmitdementiellen Erkrankungen einbeziehen zu können. UmeinesolidarischeundhumaneAbsicherungvonPflegeundAssistenzzugewährleisten,isteinenachhaltigeFinanzierungaufderGrundlageeinerBürgerinnen-undBürgerversicherungerforderlich.IndieseVersicherungsindalleEinkommeneinzubeziehen.AlsersterSchrittmusseinFinanzausgleichzwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung erfolgen. LeistungenderPflegeabsicherungsindlangfristigamindividuellenBedarfzu orientieren.empfängerinnenundempfängernvonpflege-undassistenzleistungen ist gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. DiePraxiszeigt,dassMenscheninverschiedenenLebenssituationeneineunterschiedlicheArtderUnterstützunginFormvonPflegeoderAssistenzbrauchen, jenachdemobsiebeispielsweiseaufgrundvonaltereinenteilderalltagskompetenzeinbüßenoderaufgrundvonbehinderungenund/oderchronischenbzw. erblichenerkrankungeninihrersozialenteilhabebeeinträchtigtsind.menschenimodernaheamsterbeprozessbildeneineweiteregruppemitbesonderem Bedarf. Dies muss sich auch im Leistungsgeschehen abbilden. DieBundesregierungsiehtbis2012einestufenweiseAnhebungderGeld-und Sachleistungenvor,dievollkommenunzureichendist.Damitgleichtsienicht einmaldenseitdereinführungderpflegeversicherungzuverzeichnendenreal-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode wertverlustderleistungeninhöhevonca.15prozentaus.fürguteinviertel derleistungsbezieherinnenund-bezieher nämlichdierund530000pflegebedürftigenderpflegestufeniundii,dieinheimenversorgtwerden solldie finanzielleunterstützungüberhauptnichterhöhtwerden.fürmenschenmiteingeschränkteralltagskompetenzsiehtdiebundesregierungmaximal2400euro imjahrvor,waseinertagespauschalevon6,57euroentspricht.würdentatsächlicheinemillionmenschenmitdementiellenerkrankungenihreunterstützungeinfordern,bliebenimjahre2008nur76centprotagfürjedeneinzelnen übrig. VeränderungenderFamilienstruktur,desFamilienbildes,derErwerbsbiographienvonFrauenundderArbeitsweltbringenneueHerausforderungenfürdie Pflegeabsicherungmitsich.DerRegierungsentwurfreagiertauchdaraufunzureichend.BereitsjetztisteinTrendzurstärkerenInanspruchnahmevonprofessionellerPflegebzw.Assistenzzukonstatieren.DerRegierungsentwurfsieht jedochkeinemaßnahmenvor,dieverteilungderpflege-bzw.assistenzaufgabenzwischenstaatundfamiliezugunsteneinerstärkerenöffentlichenverantwortungzuverschieben.bundesregierungundkoalitionfehltesanmut,die kostenintensiveentlastungderfamiliärenhilfedurchprofessionellepflege-und Assistenzkräfte umzusetzen. DasRisiko,pflege-und/oderassistenzbedürftigzuwerden,hängtauchmitder sozialensituation,derbildungunddemeinkommenderbetroffenenzusammen.diebundesregierungversäumtees,diesechancenungleichheitdurchstärkereprävention,rehabilitationundgesundheitsförderungwirksamzuverringern.sokönnteauchpflegebedürftigkeitvermieden,hinausgezögertoderreduziert werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einenGesetzentwurffürdieschrittweiseReform ggf.inmehrerenstufen derpflegeabsicherungvorzulegen,dienochindieserlegislaturperiodeverabschiedet werden kann. Grundpfeiler der Reform sollen sein: eineneudefinitiondespflegebegriffs,derassistierteteilhabeundeine bedarfsdeckende, ganzheitliche, sprechende Pflege ermöglicht, diegewährleistungeinerwahlmöglichkeitvongleichgeschlechtlicher Pflege/Assistenz, eine grundlegende Überarbeitung des Begutachtungsverfahrens und die Überwindung des starren Pflegestufenmodells, diepflegeversicherungalsrehabilitationsträgerimsgbixzuverankern; 2.dasPflegerisikodurcheinPräventionsgesetzundgesundheitsförderndeMaßnahmen zu verringern; 3.einSofortprogrammaufzulegen,dasdieunmittelbarenProblemevonPflegebedürftigen angeht. Dabei sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: a)dieleistungenderpflegeversicherung (SGBXI)sindanzuhebenundzu dynamisieren.hierfüristder15-prozentigerealwertverlustderpflegeleistungenunverzüglichauszugleichen.außerdemsinddiesachleistungsbeträgefürdieambulante,teilstationäreundstationärepflegeumweitere 25Prozentanzuheben.Ab2009sinddieLeistungenderPflegeversicherung jährlich in Höhe der Bruttolohnentwicklung zu dynamisieren. b)menschenmitdementiellenerkrankungensindindieleistungenderpflegeversicherungzuintegrieren.derzusätzlicheleistungsbetragfürmenschenmiterheblicheingeschränkteralltagskompetenzistauf6000euro

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7472 jährlichanzuheben.gleichzeitigsindmenschendersogenanntenpflegestufe 0 einzubeziehen. c)ambulanteundalternativewohn-undversorgungsformensindauszubauen.esistdaraufhinzuwirken,dasspflegeversicherungundkommunenhierfürinangemessenemumfangfinanziellemittelzurverfügung stellen. d)dierahmenbedingungenfürangehörigeundehrenamtlichesindzuverbessern.deranspruchaufprofessionelleberatung,anleitung,betreuung undsupervisionistauszubauen.anbieter-undkostenträgerunabhängige Pflege-und/oderAssistenzberatungisteinzurichten.Tages-,Kurzzeitund Nachtpflege sind auszuweiten. e)esisteinesechswöchigebezahltepflegezeitfürerwerbstätigeeinzuführen,diederorganisationderpflegevonangehörigenodernahestehenden Personendient.IndieserZeiterhaltenabhängigBeschäftigteeineLohnersatzleistunginHöhevonArbeitslosengeld (I).WährendderPflegezeit bestehtkündigungsschutz.diemöglichkeiteinerpflegezeitgiltfür BetriebeunabhängigvonderAnzahlderMitarbeiterinnenundMitarbeiter.FürPersonen,diediePflegedauerhaftübernehmenwollen,sindTeilzeitmöglichkeitenundflexibleArbeitszeitregelungenzuermöglichen.Für andereversicherte,dienichtabhängigbeschäftigtsind,werdenanaloge Regelungengeschaffen,umauchihnendieMöglichkeitzurOrganisation der Pflege zu geben. f)füreineverbessertestationäreversorgungimsinnederheimbewohnerinnenundheimbewohnersinddiemitwirkungs-undmitbestimmungsmöglichkeitenvonheimbeirätenzuerweitern.prüf-undqualitätsberichtevonmedizinischemdienst (MDK)undHeimaufsichtsind allgemeinverständlichzuveröffentlichen.kontrollenhabengrundsätzlich unangemeldet stattzufinden. g)pflege-undassistenzkräftensindverbesserteberuflicheperspektivenzu bieten.altenpflegekräftemüsseninihrerbezahlungkrankenpflegekräftenangeglichenwerden.überbelastungsollabgebaut,arbeitszeitensollenflexibilisiert,teilzeitarbeitundeineverbesserteausbildungermöglichtwerden.gleichzeitigsinddieangeboteanqualifikations-und Weiterbildungsmaßnahmen (inkl. Supervision) auszuweiten. h)indenstationäreneinrichtungenisteineausreichendeausstattungmit qualifiziertempersonalzugewährleisten.esisteininstrumenteinerqualitätsbezogenenpersonalbemessungzuentwickeln,dasbundesweiteinheitlichundrechtsverbindlichist.mindestensdiehälftedespersonals muss aus Fachkräften bestehen. i)einesolidarischebürgerinnen-undbürgerversicherunginderpflegeist einzuführen.dietrennungzwischenprivaterundgesetzlicherpflegeversicherungistaufzuheben.hierfürsindalle,auchselbstständige,beamtinnenundbeamteundfreiberuflerinnenundfreiberufler,indiegesetzliche Pflegeversicherung (SGBXI)einzubeziehen.SämtlicheEinkommen u.a.ausunselbständigerundselbständigerarbeitsowieauskapital-, Miet-undZinseinkünften werdenbeitragspflichtigundmiteinemeinheitlichenbeitragssatzbelegt.diebeitragsbemessungsgrenzewirdstufenweiseangehoben,imerstenschrittistsieaufdiehöhederbeitragsbemessungsgrenzedergesetzlichenrentenversicherunganzuheben. RentnerinnenundRentnerzahlenkünftignurdenhalbenBeitragssatz;die anderehälftewirdausderrentenversicherungbeglichen.derhöhere Pflegebeitrag von Kinderlosen wird abgeschafft.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode j)diearbeitgeberinnenundarbeitgebersindinsgesamtzurhälfteanden Beiträgen für die Pflegeversicherung zu beteiligen. Berlin, den 11. Dezember 2007 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion Begründung DiegegenwärtigeDefinitionderPflegebedürftigkeitstehtinderKritik,weilsie AspektedesPflegebedarfswieallgemeineBetreuung,Beaufsichtigungund Anleitung,KommunikationundsozialeTeilhabenichtausreichendeinbezieht. GesellschaftlicheEntwicklungenwiederzunehmendeWunschnachWohngemeinschaftenältererMenschenwerdenindenderzeitigenRegelungender Pflegeversicherungnurunzureichendberücksichtigt.PflegebedürftigeMenschenmüsseneinmöglichstselbständigesundselbstbestimmtesLebenführen können.dieseranspruchistdermaßstabfürdiebewertungderderzeitigen GesetzeundRegelungenfürdiePflegeabsicherungsowiefürReformvorhaben. DieFinanzierungderPflegeversicherungimSGBXIerfolgtineinemengbegrenztenRahmenals Teilkaskoversicherung,weshalbsichdieLeistungsbemessungnichtanderDeckungdesBedarfsausrichtet.Diederzeitgewährten Leistungendienenlediglichdazu,diefamiliäre,nachbarschaftlicheoderehrenamtlichePflegezuergänzen.ImFallderInanspruchnahmederprofessionellen PflegesinddieBetroffenenoderihreAngehörigengezwungen,zusätzlichauf ihreinkommenund/odervermögenzurückzugreifen.istdiesesnichtvorhanden bzw.aufgebraucht,müssendiebetroffenen HilfezurPflege imrahmender Sozialhilfe (SGBXII) beantragen. DiefehlendeBedarfsdeckungwirddadurchverschärft,dassdieLeistungender PflegeversicherungseitihrerEinführungnichtdynamisiertwurden.DieVersichertenhabeninfolgedesseneinenwachsendenAnteilderKostenzutragen. DieZahlderSozialhilfeempfängerinnenund-empfängerunterdenPflegebedürftigensteigt. HilfezurPflege wirdabernurgewährt,wennnachdenstrengenregelndersozialhilfekeinefinanzielleunterstützungdurchangehörige erfolgenkann.sowerdenimmermehrmenschenauchmitkleinerenundmittlereneinkommengezwungen,fürihreelternoderlebensgefährteneinenteil derpflegezufinanzieren.sinnvollerscheint,sichzumindestandieregelung dessogenanntenschonvermögensan 43Abs.2SGBXII (d.h euro wie bei der Grundsicherung im Alter) anzulehnen. OhnedieNeudefinitiondesPflegebegriffsisteinewirklicheReformderPflegeversicherungnichtmöglich.DieunterbreitetenReformvorschlägederBundesregierungmitdemimNovember2007eingebrachtenGesetzentwurfgreifenzu kurz.nochnichteinmaldiewenigenangestrebtenstrukturverbesserungenwerdenihrewirkungentfaltenkönnen,dadiebundesregierungsiefinanziellnicht solide untersetzt. AuflangeSichtsinddieLeistungenderPflegeversicherungamindividuellen Bedarfzuorientieren.DieErmöglichungvonTeilhabefürdieLeistungsempfängerinnenund-empfängernachderenpersönlichenWünschenundGewohnheitenistdabeivonzentralerBedeutung.DieseZielsetzungerforderteinenschrittweisen Ausbau der Absicherung des Pflegerisikos und Assistenzbedarfs. EsbestehtabersofortigerHandlungsbedarf,umdiestarkangespannteSituation derpflegeversicherungmitihrenerheblichenauswirkungenaufdiebetroffenen

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7472 undihreangehörigensowiediepflegekräfteunmittelbarverbessernzukönnen. HierfüristeinSofortprogrammumzusetzensowieumgehendeinPräventionsgesetzbiszumEndediesesJahresvorzulegen.PräventionundGesundheitsförderungkönnendazubeitragen,bestimmteErkrankungenzuvermeidenbzw.die EintrittswahrscheinlichkeitvonbestimmtenKrankheitenzusenken.Außerdem kann inverbindungmiteinemausbauderrehabilitation dereintrittvon Pflegebedürftigkeithinausgezögertbzw.vermiedenoderderPflegebedarfverringert werden. EineAnhebungderLeistungsbeträgederPflegeversicherungistausdengenanntenGründendringendgeboten.NebendemAusgleichdesRealwertverlustssollenfüreinebessereQualitätderPflegeundbessereArbeitsbedingungendieSachleistungsbeträgefürdieambulante,teilstationäreundstationäre Pflegeumweitere25Prozentangehobenwerden.Diesbedeutet,dassab2008 dieambulantenundteilstationärensachleistungsbeträgeinpflegestufeivon bisher384euroauf553euro,inpflegestufeiivon921euroauf1325euro undinpflegestufeiiivon1432auf2059euro (inhärtefällenvon1918euro auf2758euro)angehobenwerden.daspflegegeldbeträgtinpflegestufei stattbisher205euroab euro,inpflegestufeiistatt410eurokünftig 472Euro,inPflegestufeIIIstatt665Eurokünftig765Euro.Diestationären LeistungsbeträgewerdeninPflegestufeIvon1032Euroauf1484Euroim Jahr2008angehoben,inPflegestufeIIvon1279Euroauf1839Euroundin PflegestufeIIIvon1432auf2059Euro (inhärtefällenvon1699euroauf 2428Euro).DamitkünftigderWertderVersicherungsleistungenerhalten bleibt,sinddieleistungenjährlichinhöhederbruttolohnentwicklungzu dynamisieren. Seitdem1.Januar2002erhaltenMenschenmiterheblicheingeschränkterAlltagskompetenzeinenzusätzlichenLeistungsbetragvonbiszu460Eurojährlich. HiermitistdenBetroffenenundihrenAngehörigennichtausreichendgeholfen. DaranändertauchdievonderBundesregierunggeplanteErhöhungaufbiszu 2400Eurojährlichwenig.KontinuitätinderBetreuungkannsonichtgewährleistetwerden.DieAnhebungdiesesBetragsauf6000EurojährlichisteinersterSchrittinRichtungeinerwirklichenUnterstützungvonMenschenmitdementiellen Erkrankungen. UmdieTeilhabeundSelbstbestimmungvonPflegebedürftigenzugewährleisten,müssenMenschenmitPflegebedarfdasRechthaben,WohnortundVersorgungsformfreiauswählenzukönnen.FürdenAusbauambulanterundalternativerWohnformensinddaherineinemangemessenenUmfangzusätzlicheMittel zur Verfügung zu stellen. Das Teilkasko-Prinzip erfordertenormezeitlicheundfinanzielleanstrengungenvonangehörigenundnahestehendenpersonen.überforderungundüberlastungsinddaherkeineseltenheit.angehörigesinddaherdurchprofessionelle Beratung,Anleitung,BetreuungundSupervisionzuunterstützen.MitderErhöhungderPflegestufenkönnendringendbenötigteAngebotederTages-,Kurzzeit- und Nachtpflege ausgebaut und genutzt werden. EinenbezahltenPflegeurlaubwirdesnachdenPlänenderBundesregierung künftignichtgeben.angehörigesollenjedocheineunbezahltepflegezeitvon biszu6monatennehmenkönnen.einesolcheunbezahltepflegezeitkommt allerdingsfürvielepersonenschonausfinanziellengründennichtinfrage. GleichzeitighatdievonderBundesregierungvorgeseheneEinschränkungauf Betriebebiszu15MitarbeiterinnenundMitarbeiternzurFolge,dass insbesondereindenneuenbundesländernvielemenschendiesepflegezeit überhauptnichtinanspruchnehmenkönnen.dahersiehtdassofortprogramm einesechswöchigepflegezeitvor,gedecktdurcheinelohnersatzleistung.für Personenhingegen,diediePflegeihrerAngehörigenodernahestehendenPerso-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nendauerhaftübernehmenwollen,ermöglichenbessereteilzeitmöglichkeiten und flexiblere Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. WoProfitanobersterStellesteht,bleibtdieQualitätaufderStrecke.DerMedizinischeDienstderKrankenkassenhatinseinemQualitätsberichtfürPflegeheime,aberauchfürdenambulantenBereichz.T.problematischeZustände festgestellt.gutepflegebrauchtzeitundausreichendqualifiziertespersonal. DiedeutlicheAufstockungderstationärenLeistungsbeträgebietethierfürden erstennotwendigenspielraum.zudemträgtdieerhöhtetransparenzdurchdie VeröffentlichungvonallgemeinverständlichenPrüf-undQualitätsberichtenund dieeinführunggrundsätzlichunangemeldeterkontrollendazubei,dassdasziel einer optimalen stationären Versorgung erreicht wird. PflegekräftenisteineberuflichePerspektivezubieten,damitsieihrenBeruf auchübereinenlangenzeitraummotiviertausübenkönnen.notwendigistdie gesellschaftlicheundfinanzielleaufwertungihresberufes.diebundesregierungplantdenumgekehrtenweg:indempflegekassenkünftigverträgemiteinzelpflegekräftenunterschiedlicherqualifikationabschließenkönnen,diekeinen tarifvertraglichenschutzgenießen,wirdanderabwärtsspiralebeiderbezahlung gedreht. DieQualitätderPflegebzw.AssistenzindenstationärenEinrichtungenundim ambulantenbereichhängtganzentscheidendvoneinerausreichendenausstattungmitqualifiziertempersonalab.spielraumfürdieüberwindungder personellenunterbesetzungbietetdieanhebungderstationärenleistungsbeträge.wievielpersonalinjedemheimundinjedemdienstjedochtatsächlich erforderlichist,kannerstfestgestelltwerden,wenndiepersonalbemessungauf demindividuellenbedarfjeder/jedeseinzelnenberuht.dafüristeinequalitätsbezogenepersonalbemessungzuschaffen,diebundesweiteinheitlichund rechtsverbindlichwerdenmuss.mindestensdiehälftedespersonalsmussaus Fachkräftenbestehen.Esistzuprüfen,obfürdasHeimrechtdieZuständigkeitdesBundesgesetzgeberswiederherzustellenist,umeinenbundeseinheitlichenMinimalstandardderQualitätinderstationärenPflegesicherstellenzu können. DieAnforderungenandieQualität,andieerforderlichenPflegestrukturenund dasleistungsniveaumachendiefinanzierungderpflegeversicherungzueiner SchlüsselfragefüreinehumanePflege.FürdiegemeinsameBewältigungdieser AufgabenistanalogzumModelldersolidarischenBürgerinnen-undBürgerversicherungeinneuesFinanzierungskonzeptinderPflegeversicherungeinzuführen.SokanndiegesellschaftlicheAkzeptanzfüreinenUmbauderpflegerischen Versorgunggeschaffenwerden.DievonderBundesregierungvorgeseheneAnhebungdesallgemeinenBeitragssatzesab1.Juli2008um0,25Prozentreicht füreinenachhaltigefinanzierungnichtaus.diekoalitionistdamitanihrer Zielsetzung,einenachhaltigeFinanzierungderPflegeversicherungsicherzustellen,gescheitert.NochnichteinmaleinFinanzausgleichzwischenderprivaten unddergesetzlichenpflegeversicherungistindenplänenderbundesregierung enthalten,waseinenbruchmitdemkoalitionsvertragausdemjahr2005darstellt. DiefaktischeAbkehrvomPrinzipderParitätinderPflegeversicherung,also derjeweilshälftigenbeitragszahlungdurcharbeitgeberinnenundarbeitgeber einerseitsunddiebeschäftigtenandererseits,istzuüberwinden.infolgeder AbschaffungeinesFeiertagshabendieArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer diepflegeversicherungzwölfjahrelanggrößtenteilsalleinfinanziert.dasbeispielsachsen,indemderbuß-undbettagerhaltenblieb,machtdiesdeutlich: DortmüssendieBeschäftigtenderzeit1,35ProzentihresEinkommens,die Arbeitgeber lediglich 0,35 Prozent als Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7472 FürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerwirddurchdieneueparitätische FinanzierungeinespürbareEntlastunggeschaffen.Aufgrunddesgestrichenen FeiertagsmüssendementsprechendhöhereArbeitgeberbeiträgeveranschlagt werden.insachsen,woderfeiertagblieb,wirdderarbeitgeberanteildem Arbeitnehmeranteil angeglichen.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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