A. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden.

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/2903 18. Wahlperiode 15.10.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/2662 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) A. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden. B. Lösung Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 808 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,320 Mrd. Euro. Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Vergleiche Abschnitt B. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.

Drucksache 18/2903 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP- Sondervermögen gedeckt. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten eingeführt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts. F. Weitere Kosten Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/2903 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2662 unverändert anzunehmen. Berlin, den 15. Oktober 2014 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Dr. Peter Ramsauer Vorsitzender Astrid Grotelüschen Berichterstatterin

Drucksache 18/2903 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Astrid Grotelüschen I. Überweisung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2662 wurde in der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2014 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung und an den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachtlich überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Von den 807,9 Mio. Euro des Wirtschaftsplans entfallen 799,8 Mio. Euro auf Investitionen, 6,3 Mio. Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse und 1,8 Mio. Euro auf sonstige Ausgaben. Die Einnahmen teilen sich auf in 445,5 Mio. Euro aus Vermögenserträgen und -entnahmen sowie 362,5 Mio. Euro aus Zinsen, Tilgungen und Rückflüssen. Aus ERP-Mitteln wird die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands sowie für Freiberufler mit einem Volumen von rund 6,320 Mrd. Euro finanziert. Davon entfallen 3,68 Mrd. Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Mrd. Euro auf Exportfinanzierung, 350 Mio. Euro auf Vorhaben in regionalen Fördergebieten, 1 Mrd. Euro auf Exportfinanzierung und schließlich 90 Mio. Euro auf die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und den Hausbanken durchgeführt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 18/2662 verwiesen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2662 in seiner 25. Sitzung am 15. Oktober 2014 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme. Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2662 in seiner 17. Sitzung am 15. Oktober 2014 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2662 in seiner 8. Sitzung am 24. September 2014 beraten und festgestellt: Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgenden Indikators: Managementregel 5 (Strukturwandel) Indikator 16 (Beschäftigung) Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs getroffen: Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinn der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen Gesichtspunkten ausgewogen sind und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die Förderung von Unternehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen (Gründungen, Innovationen) ist ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel. Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/2903 IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 4. Sitzung am 10. Oktober 2014 abschließend beraten und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 20. Sitzung am 15. Oktober 2014 abschließend beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss einstimmig, dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 18/2662 zu empfehlen. Berlin, den 15. Oktober 2014 Astrid Grotelüschen Berichterstatterin

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