Deutsche Entwicklungszusammenarbeit und Landreform in Namibia, unter besonderer Berücksichtigung der San-Problematik

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/7240 16. Wahlperiode 21. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6822 Deutsche Entwicklungszusammenarbeit und Landreform in Namibia, unter besonderer Berücksichtigung der San-Problematik Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesrepublikDeutschlandistdergrößtebilateraleGeberNamibias,seit daslandimmärz1990seineunabhängigkeiterlangte.prokopfderbevölkerungerhältnamibiamehrmittelausderdeutschenentwicklungszusammenarbeit (EZ)alsjedesandereLandaufderWelt.EsnimmtdamiteineSchlüsselrolle in der deutschen Entwicklungspolitik ein. Rund70ProzentderBevölkerungNamibiaslebenvonderLandwirtschaft.Die Kolonisierung,erstdurchdasdeutscheKaiserreichundschließlichdurchSüdafrika,hatdabeizueinerextremungleichenVerteilungderlandwirtschaftlich nutzbarenflächegeführt.seitderunabhängigkeitwarundistesdahererklärteszielderaufeinanderfolgendennamibischenregierungen,daslandgerechterzuverteilen.dieschwarzebevölkerungsmehrheitundinsbesonderediehistorischbenachteiligtenethniensollenbeiderumverteilungdesnutzbarenlandes bevorzugt berücksichtigt werden. DaskommerzielleFarmland,aufdemfürdennationalenundinternationalen Marktproduziertwird,erstrecktsichüber44ProzentdernamibischenGesamtfläche.ZumZeitpunktderUnabhängigkeitbefandensich94,4Prozentdes kommerziellnutzbarenbodensinderhandderkleinenweißenminderheit. 1995wurdeder CommercialLandReformAct verabschiedet.aufdieser GrundlageerwarbdasnamibischeMinisteriumfürLand,UmsiedlungundRehabilitationbis2005nacheigenenAngaben146Farmenmit36MillionenHektarNutzfläche.Dennochverbliebennochrund90Prozentdeskommerziellen FarmlandesinderHandvon3500weißenFarmernzumeistdeutscheroder burischer Abstammung. DaskommunaleFarmland,dasimUnterschiedzumkommerziellenFarmgebiet gemeinschaftlichgenutztundvondernamibischenregierungverwaltetwird, nimmt41prozentdergesamtflächenamibiasein.dieseslandistinderregel schwierigerzubewirtschaftenundwirdhauptsächlichfürdiesubsistenzwirtschaftgenutzt.diegesetzlichegrundlagezurverwaltungdeskommunalen Landeswurde2002mitdem CommunalLandReformAct geschaffen.nach diesemgesetzverwaltetdieregierungdieflächenzumwohletraditioneller Gemeinschaften,dieindemjeweiligenGebietansässigsind.Einetraditionelle DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürwirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung vom 19. November 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/7240 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AutoritätkannnachÜbereinkunftmitdemlokalenCommunalLandBoard innerhalb seines Gebiets Landflächen vergeben. AllerdingswerdenvonderRegierungnurbestimmtetraditionelleAutoritäten anerkannt.außerdemistnachdemgesetzunklar,fürwelcheethniendie Flächennutzungbestimmtseinsoll.ZudemfehlteinrechtlichesInstrument,das dentraditionellengemeinschaften,deneneinekommunalelandflächezugewiesenwurde,finanzielleentschädigungenzusichert,fallsihnendienutzungsberechtigung entzogen wird. DieDurchführungsorganisationenderdeutschenEntwicklungszusammenarbeitsindaufdemGebietderLandreforminNamibiaaktiv.DieGesellschaft fürtechnischezusammenarbeit (GTZ)unterstütztnacheigenenAngabendas zuständigeministryoflandsandresettlement (MLS)beimAufbaueines TechnischenTeamszurLandreform,dasfürdasMinisteriumeinenAktionsplanausarbeitensoll.Ineiner2005herausgegebenenBroschürederGTZ (LandreforminNamibia)wirdbeklagt,dassbiszudiesemZeitpunktdiesbezüglich noch keine klaren Richtlinien vorgelegt worden seien. DieKfWEntwicklungsbankunterzeichneteam7.November2006einAbkommen,dasdemMLS37Mio.NamibischeDollar (entsprichtca.4mio.euro)für dieentwicklungvoninfrastrukturmaßnahmeninkommunalengebietenzusichert. Es handelt sich hier um eine Sektorbudgetfinanzierung. DieSansinddieältesteVolksgruppeNamibias.Sielebenindeprimierender Armut.Diemeistenvonihnensindlandlos.DaranhabenauchdieMaßnahmen derregierungnichtsgrundlegendgeändert.lautdernationalresettlement PolicysollendieSanjedochdieprimärenNutznießerdesUmsiedlungsprozesses im Rahmen der Landreform sein. Unterdem NatureConservationAmendmentAct5 von1996wurde2003das N#aJaqnaConservancyamtlichausgewiesen.DieSanerhieltendaslegale Recht,diesesLandzunutzen.Am22.Juni2006wurdedenSandurchdasMLS mitgeteilt, dass in dem Gebiet Kleinfarmen angesiedelt werden sollen. DieSan-GemeinschaftensprechensichgegendiesesVorhabenausundplädierendafür,selbstüberdieNutzungzuentscheiden,sodasssiefürdieSicherung ihrerlebensgrundlagesorgenkönnen.siefürchten,durchdieumsiedlungvon FarmernausdemGebietverdrängtzuwerden.Zudemistunklar,obdasGebiet sichüberhauptzurlandwirtschaftlichennutzung,wievommlsangestrebt, eignet.nachzeitungsberichtensollenauchdievonderkfwentwicklungsbankbereitgestelltenez-mittelfürdieumsiedlungsmaßnahmenimn#ajaqna Conservancy verwendet werden (Namibian, 14. November 2006). I. Landreform und deutsche EZ 1.a)WarumundmitwelchemZielunterstütztdieBundesregierungden Landreformprozess in Namibia? DieBundesregierungunterstütztdienamibischeRegierungbeimProzessder LandreformmitdemZiel,zueinerVerbesserungderbodenrechtlichenRahmenbedingungenfüreinegesicherteLandnutzunginKommunalgebietenundeinem gerechtenzugangzukommerziellnutzbaremlandbeizutragen.diebundesregierungwillzumerfolgeinerrechtsstaatlichdurchgeführtenlandreformauch deshalbbeitragen,weilsiesichdavonpositiveauswirkungenaufanderestaaten der Region erhofft. b)wiebewertetdiebundesregierungdenverlaufunderfolgderlandreform seit der Unabhängigkeit Namibias bis heute? ÜberdiegrundsätzlicheNotwendigkeiteinerLandreformbestehteinbreiter gesellschaftlicherkonsensimland.diebundesregierungerkenntan,dassdie namibischeregierungsichimkontextderlandreformimmerzurechtsstaatlichemhandelnbekannthat.dieumsetzungskapazitätendernamibischeninstitutionensindallerdingsgeringunddiedurchführungderreformbereitet

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7240 nocheinigeschwierigkeiten.dielandreformerfolgtaufderbasisderbestehendengesetzeundinabwägungzwischendenerwartungenderlandlosenbevölkerung,gesamtwirtschaftlichenbelangenundinnererstabilität.vordiesem HintergrundbewertetdieBundesregierungdieLandreformtrotzallerMängel grundsätzlich positiv. c)schätztdiebundesregierungdenlandverteilungsprozessinnamibiaals zu schnell, als zu langsam oder als im Tempo zufriedenstellend ein? DieBundesregierunghatkeineeigenenKriterienzurBeurteilungdesFortschrittesdesLandverteilungsprozessesinNamibia.ZudemexistierenerstseitMitte 2006offizielle,vonnamibischerSeiteetabliertequantitativeundzeitlicheZielvorgaben,diealsGrundlagefüreineBewertungdesbisherigenTemposder Landumverteilung dienen könnten. d)hatderbisherigelandverteilungsprozessinnamibianacheinschätzungderbundesregierungerfolgreichzueinermilderungdersozialen Ungleichheit und zur Bekämpfung der Armut beigetragen? AuswirkungendesLandverteilungsprozessesaufdieInzidenzsozialerUngleichheitundArmutwurdenbislangnichtsystematischermittelt.Vorliegende UntersuchungenüberdieSchwierigkeitendesUmsiedlungsprogrammslegen nahe,dassbislangnureingeringerbeitragzurarmutsbekämpfungerzielt wurde.dieinnenpolitischediskussioninnamibiabefasstsichzunehmendauch mitdemproblem,dassdieverteilungvonlandpersenichtausreicht,umarmut zubekämpfen;insbesondereneufarmerbenötigenzusätzlicheunterstützung bei Ausbildung, Ausstattung, Startkapital etc. 2.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieinNamibiageschaffenen rechtlichenrahmenbedingungenadäquatsind,umeinegerechteverteilung undnutzungderagrarflächezugewährleisten (Einschätzungbittebegründen)? DierechtlichenRahmenbedingungen (CommercialLandReformActundCommunalLandReformAct)bieteneinehinreichendeGrundlagefürdieVerteilung bzw.nutzungvonkommerziellemundkommunalemfarmland.beidererstellungundüberarbeitungdescommunallandreformacterfolgteeinebreite KonsultationmitBetroffenen.EineweitereKonsolidierungderrechtlichenRahmenbedingungenineinemgemeinsamenLandgesetzfürkommunaleundkommerzielle Gebiete (Consolidated Land Act) ist derzeit in Vorbereitung. 3.a)WelchedeutschenDurchführungsorganisationensindvonderBundesregierunginwelchemZeitraummitderUnterstützungdesLandreformprozessesinNamibiabetrautworden,undworinliegenihrejeweiligen Aufgaben? DiedeutscheGesellschaftfürTechnischeZusammenarbeit (GTZ)unterstützt dieschaffungvonförderlichenrahmenbedingungenfüreineordnungsgemäße Landreformbzw.LandnutzungundschafftKapazitätenfüreineverbesserte Umsetzung. Zeitraum Phase 1: Januar 2003 bis Juli 2006 Phase 2 (aktuell): August 2006 bis Juli 2010 Phase 3 (geplant): August 2010 bis Dezember 2012

Drucksache 16/7240 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieKfW-EntwicklungsbankfinanziertdieDurchführungvonLandreformmaßnahmeninkommunalenGebieten.DieUnterzeichnungdesFinanzierungsabkommens erfolgte im Mai 2006. DerDeutscheEntwicklungsdiensthat,inAbstimmungmitTZ-undFZ-Aktivitäten 1 zweientwicklungshelferindienördlichenkommunalgebietenzurunterstützungkommunalerlandgremienentsandt.dieausreisenachnamibiaerfolgte Mitte 2007. DasCentrumfürinternationaleMigrationundEntwicklung (CIM)hat,inAbstimmungmitderGTZ,imApril2006einenMitarbeiterzurAusbildungfür LandnutzungsplanungandertechnischenHochschule (Polytec)entsandt.Ein weiterercim-mitarbeiterzurunterstützungderlandnutzungsplanungwird zum1.novemberseinearbeitimzuständigennamibischenministeriumaufnehmen. b)wiehochsinddiesummen,dieimrahmenderdeutschenentwicklungszusammenarbeitbislangfürdielandreforminnamibiabereitgestelltwordensind (bittenachzeitraumundbestimmungaufschlüsseln)? TZ:FürdievorgeseheneGesamtlaufzeitderdeutschenFörderungvon10Jahren (Januar2003bisDezember2012)wurdenbislang5,85Mio.Eurozugesagt. FZ:ImRahmendesFZ-Vorhabens UnterstützungderLandreform wurden immai20065,12mio.eurozugesagt,davonwurden2,5mio.eurobereits ausgezahlt. 4. Wie hoch ist dabei der Anteil an Budgetfinanzierung? DiedeutscheEZleistetinNamibiaderzeitkeineBudgethilfe.DieFZ-Mittel werdenübereinenvomnamibischenlandministeriumeigenständigverwalteten,separatenfondsabgewickelt.hierzuhatdaslandministeriumeinkonto beieinerkommerziellenbankinwindhukeingerichtet.daslandministerium hatdiealleinigeverfügungsgewaltüberdieseskontoundfinanziertausdiesem FondsMaßnahmenzurEntwicklungderKommunalgebieteimRahmendergeltendenLandreformpolitikunddesentsprechendenAktionsplans.Eswurdeeine vierteljährliche Berichterstattung vereinbart. 5.WievielGeldistvondenbereitgestelltendeutschenEZ-Mittelnbislangtatsächlich vom Partnerland abgerufen worden? Im Mai 2007 wurden 2,5 Mio. Euro FZ-Mittel ausgezahlt. Bis Oktober 2007 wurden TZ-Mittel i. H. v. 2,776 Mio. Euro abgerufen. 6.a)WievieleFarmensindmitHilfedeutscherFinanzmittelbisheutein Namibia vom Staat aufgekauft und umverteilt worden? Die deutsche EZ hat keine Mittel für Landkauf bereitgestellt. b)aufwelchegrößenordnungsummiertsichdiemitunterstützungdurch deutsche EZ-Mittel aufgekaufte und umverteilte Landfläche? 1 TZ: Technische Zusammenarbeit; FZ: Finanzielle Zusammenarbeit

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7240 c)nachwelchenkriteriensinddabeidiezuverkaufendenfarmenausgewählt worden? d)nachwelchenkriteriensinddieneueneigentümerausgewähltworden? e)wievielevormaligefarmangestelltebefindensichunterdenneuen Eigentümern? f)welchekenntnisseliegenderbundesregierungdarübervor,wieviele dermitdeutschenez-mittelnumverteiltenfarmenanminister,staatssekretäre, Mandatsträger oder Regierungsbeamte übereignet wurden? 7.a)LiegtderBundesregierungeineEvaluationüberdiegewolltenundungewolltenAuswirkungenderMittelvergabeaufdenLandverteilungsprozess in Namibia vor? EineEvaluationderbisherigenTZ-UnterstützungsleistungenistimSeptember/ Oktober 2007 erfolgt. b)wiehatsichdielandwirtschaftlicheproduktivitätdermithilfedeutscher Mittel umverteilten Landgüter entwickelt? c)soferndiesbezüglichkeinegenauenzahlenvorhandensind,verfügtdie BundesregierungüberKenntnisse,obderlandwirtschaftlicheAusstoß dermithilfedeutschergelderumverteiltenfarmengenerellgewachsen oder gefallen ist? 8.WarumhatsichdieBundesregierungdafürentschieden,diekommunale namibischelandreformnichtprojektbezogen,sondernaufdemwegeder Sektorbudgetfinanzierung zu unterstützen? DiedeutscheTZarbeitetprojektbezogen.DiedeutscheFZwirdnichtinForm vonsektorbudgetfinanzierungbereitgestellt,sonderndurcheinenfondszur FinanzierungderkommunalenLandreform.DiedeutscheFZleistetsomiteinen BeitragzurFinanzierungderkommunalenLandreform,derenGrundzügeim CommunalLandReformAct unddem LandReformActionPlan niedergelegtsind.letztererwurdeuntermaßgeblicherbeteiligungdertzerarbeitet (vgl.antwortzufrage3a).dieentscheidung,diefz-mittelnichtprojektbezogeneinzusetzen,basiertaufeinergrundsätzlichpositivenbewertungder namibischenlandreformpolitik (vgl.antwortenzudenfragen1bund2),dem InteresseaneinerStärkungeigenernamibischerDurchführungskapazitätenund demwunschdernamibischenseitenachmaximaler Ownership ineinem politisch prioritären Handlungsfeld.

Drucksache 16/7240 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.WelchenEinflusshabenBundesregierungundzuständigeDurchführungsorganisationenaufdieeffektiveVerwendungderindieBudgetfinanzierung geflossenen EZ-Mittel? DiedeutscheEZleistetinNamibiakeineBudgethilfe.DerFZ-Beitragwird eigenständigvompartner (Landministerium)abgewickelt.ÜberdieAuszahlung weiterertranchenentscheidetdiekfw-entwicklungsbankinabhängigkeitvon dererreichunggemeinsamvereinbarter Performance -Indikatoren.DiekorrekteVerwendungderMittelwirdregelmäßigvomnamibischen AuditorGeneral überprüft.nebendervierteljährlichenberichterstattungistfürmitte2008 einegemeinsameevaluierungsmissionaufdergrundlageder Performance - Indikatoren vorgesehen. 10.WelcheVorkehrungenhatdieBundesregierunggetroffen,umkorrupter VerwendungderimRahmenderSektorbudgetfinanzierungbereitgestellten Mittel vorzubeugen? DiedeutscheEZleistetinNamibiakeineBudgethilfe.FürdenFinanzierungsbeitragderdeutschenFZsindunabhängigeWirtschaftsprüfungenvereinbart worden. 11.a)BeabsichtigtdieBundesregierungauchnachdemAuslaufendergegenwärtigenProgrammedieLandreforminNamibiaweiterzuunterstützen? DievorgeseheneGesamtlaufzeitderdeutschenTZ-Förderungbeträgt10Jahre (Januar2003bisDezember2012).FürdennachfolgendenZeitraumgibtesderzeit noch keine Planungen. DieAuszahlungweitererTranchenderFZ-Unterstützungistabhängigvonder Erreichung vereinbarter Performance -Indikatoren. b)wennja,welcheformsolldieseunterstützungnachjetzigemstand der Planung annehmen? Nicht relevant (siehe Antwort zu Frage 11a) Ja 12.a)BeabsichtigtdieBundesregierung,dieFragederLandreformbeiden nächstenregierungsverhandlungenmitdernamibischenregierung zum Thema zu machen? b) Wenn ja, mit welcher Zielsetzung? DiebeidenHauptzielesind (a)bewertungdeslandreform-prozesses,und (b)bewertungderkooperationundperspektivenderweiterenzusammenarbeit.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7240 II. San-Problematik 13.IstdieBundesregierungderÜberzeugung,dassdienamibischeRegierung diesan-gemeinschaftenangemessenbeiderumverteilungdeslandesim SinneihrerNationalResettlementPolicyberücksichtigtundderenInteressen gewahrt werden (Antwort bitte begründen)? Inder NationalResettlementPolicy werdendiesan-gemeinschaftenals Hauptzielgruppeangeführt.AllerdingsexistierenunterschiedlicheEinschätzungenbeinamibischenEntscheidungsträgernhinsichtlichdesUnterstützungsbedarfs und angepasster Landnutzungsoptionen für die San-Bevölkerung. 14.WurdedieBundesregierungbzw.diezuständigeDurchführungsorganisationüberdenKonfliktmitdenSan-GemeinschaftenimN#aJaqnaConservancy in Kenntnis gesetzt? Wennja,wiebewertetsieihn,undrechnetsiedamit,dassderKonfliktim Sinne und zum Wohle der San gelöst werden wird? EserfolgtekeineoffizielleInformationdurchnamibischeRegierungsstellen. DieBundesregierunghatKenntnis,dassesungelösteFragenderLandnutzung undinteressenskonflikteindern#ajaqnaconservancyundinanderenteilen Namibiasgibt.DieDurchführungsorganisationenwurdenimHinblickaufihre UnterstützungsleistungenaufProblemehinsichtlichüberlappenderLandnutzungsplanungen und Bevölkerungsbeteiligung aufmerksam gemacht. DieBundesregierungistderAuffassung,dassdienamibischeRegierungeine Lösungsucht,diedieInteressenderbeteiligtenBevölkerungsgruppen,inklusive der San, berücksichtigt. 15.IstdieBundesregierungderÜberzeugung,dassbeidemKonfliktimN#a JaqnaConservancydieindenRichtlinienundGesetzenzurLandreformpolitikgeforderteTransparenzgegenüberdenSan-Gemeinschafteneingehalten wird? DieBundesregierungkanndiesnochnichtbeurteilen,offensichtlichistaber, dasssichdienamibischeregierungintensivumeinelösungbemüht.imanschlussaneinenbesuchderregiondurchdenlandministerimfebruarvergangenenjahreserfolgteeineweitereinterministeriellemissionindien#ajaqna Conservancy,derBerichtliegtderBundesregierungjedochnichtvor.FürNovemberisteingemeinsamerBesuchderMinisterfürUmweltundLandreform geplant. 16.WürdedieBundesregierungdieVerwendungderfinanziellenMittelfür dieumsiedlungsvorhabendernamibischenregierungimn#ajaqnaconservancy befürworten? SolltedienamibischeRegierungeinefürallebetroffenenGruppen,inklusiveder San,akzeptableLösungfinden,würdedieBundesregierungkeineBedenkengegendieVerwendungvonFZ-MittelnfürdieEntwicklungsmaßnahmenindieser Region haben.

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