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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/10078 16. Wahlperiode 04. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Karin Binder, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10018 Unabhängigkeit der Mobilfunkforschung Vorbemerkung der Fragesteller EineAuswertungvonrund3000StudienzudengesundheitlichenFolgen desmobilfunksdurchdieamerikanischebioinitiativegroupergab,dass ca.80prozentdieserstudienganzoderteilweisevondermobilfunkindustrie finanziertwurden.beziehungenzwischenunternehmenund unabhängigen Forschernseienweitverbreitet.InderZeitschrift umwelt-medizin-gesellschaft (Nr.3/2007)wirdüber heimlicheverbindungenzurindustrieundinteressenskonflikteinderkrebsforschung berichtet,u.a.auchübereinevonder FirmaMotorolabezahlteKampagnegegendieGehirntumorfundebeiMobilfunkstudien. Dr.MichaelRepacholi,derlangeJahrebeiderInternationalCommissionon Non-IonizingRadiationProtection (ICNIRP)führendundinderWeltgesundheitsorganisation (WHO)fürdenBereichHochfrequenzstrahlungundGrenzwertempfehlungenverantwortlichwar,istnachKorruptionsvorwürfenausder WHOausgeschiedenundzueinemamerikanischenStromversorgeralsBerater gegangen.laut MicrowaveNews (Vol.XXVINo.8vom13.November 2006)hatDr.MichaelRepacholinichtdementiert,dasseinerheblicherProzentsatz der Gelder für das EMF-Projekt der WHO aus der Industrie kamen. DieKriterienfürdieGrenzwerte,aufdiesichdasBundesamtfürStrahlenschutz (BfS)unddieSechsundzwanzigsteVerordnungzurDurchführungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.BImSchV)stützen,werdenvonnationalenundinternationalenGremien,insbesonderederICNIRP,geprüftundgegebenenfallsneufestgelegt.DieseKommissionistpersonellengverzahntmit dembfsunddembayerischenstaatsministeriumfürumwelt,gesundheitund Verbraucherschutz.DamitfehltesdemBfSandernötigenUnabhängigkeit,um seinehoheitlichenaufgabenzuerfüllen,weildasamtzuabhängigwirdvon privaten Organisationen. DasJournalistenmagazin message beschriebinderausgabe1-2007 ( FunkstilleüberStrahlungsschäden )dieseitlangembestehendenintensivenverflechtungendermobilfunkindustriemitzeitungsverlagen,rundfunk-und DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 1. August 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/10078 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Fernsehanstalten,umdieNutzungvonHandysfürNachrichtenundFilmezu fördern.dabeiweistderautorbesondersaufden MachtfaktorAnzeigen hin, demallemedienmiteinemjährlicheneinnahmevolumenvondertelekommunikationsbranche zwischen 582 und 820 Mio. Euro unterliegen. 1.IstdieBundesregierungbereit,zukünftigaufgemischtfinanzierteStudien beidermobilfunkforschungzuverzichten,damitgewährleistetist,dassdie Ergebnisse nicht durch Interessenkonflikte verfälscht werden können? Nein,einefinanzielleBeteiligungderIndustrieanderMobilfunkforschung wirdalssachgerechtangesehen,dadiesaussichtderbundesregierungnach dem Verursacherprinzip gerechtfertigt ist. GemischtfinanzierteStudienundForschungsprogrammewiedasDeutsche MobilfunkForschungsprogrammunterliegenausSichtderBundesregierung dannkeineminteressenskonflikt,wenngewährleistetist,dassdiefinanzierende (industrielle)seitekeinerleieinflussaufdieauswahlderforschungsinhalte, dasvergabeverfahren,diedurchführungderstudienunddiebewertungder Ergebnissehat.DieswarbeimDeutschenMobilfunkForschungsprogrammin vollemumfanggewährleistet:fürdiefachlicheundadministrativedurchführungdesdeutschenmobilfunkforschungsprogrammwarausschließlichdas vombundesumweltministeriumbeauftragtebundesamtfürstrahlenschutzzuständig.zukeinemzeitpunktgabeseineaufschlüsselungdermittelverteilung gegenüberforschungsnehmernodernetzbetreibern.allevorhabenwurden nachdenetabliertenregelnundverfahrenderressortforschungdurchdas BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU) vom Bundesamt für Strahlenschutz vergeben und betreut. 2.SiehtdieBundesregierunginderDoppelfunktionderPersonen,diesowohl MitgliederinderICNIRP,teilweiseinverantwortlicherPosition,und gleichzeitigimbfsundderstrahlenschutzkommission (SSK)ebenfallsin verantwortlichenpositionensind,eineverletzungdesneutralitätsgebots bzw.desparteilichkeitsverbotsundderwissenschaftlichengrundprinzipien? Nein.ICNIRP (InternationalCommissiononnon-ionizingradiationprotection) undvergleichbareandereinternationalefachkommissionenerarbeitenempfehlungenzumstrahlenschutzundzurgrenzwertsetzung.dieempfehlungenvon ICNIRPdientenunddieneninternationalenInstitutionenwiederWeltgesundheitsorganisationalsGrundlagefüreigeneEmpfehlungenunddemEuropäischen GesetzgeberalsGrundlageundBegründungrechtlicherRegelnundStandards. DieBundesregierungbegrüßtesausdrücklich,wennMitgliederdeutscherBeratungskommissionenwiederStrahlenschutzkommissionbzw.Mitgliedervon BundesoberbehördenaufgrundihrerpersönlichenFachkompetenzinKommissionenwieICNIRPetc.berufenwerden.DieBundesregierungunterstütztdie fachliche Arbeit von ICNIRP. ZurzeitisteinMitarbeiterdesBundesamtsfürStrahlenschutzMitgliedvon ICNIRP.DaswissenschaftlicheSekretariatvonICNIRPistbeimBundesamt fürstrahlenschutzangesiedelt.mitarbeiterdesbundesamtsfürstrahlenschutz sind nicht Mitglieder der Strahlenschutzkommission.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10078 3.BeabsichtigtdieBundesregierung,vonallengegenwärtigenundfrüheren MitarbeiterndesBfS,dieMitgliederderICNIRPsindoderwaren,eineErklärungzuverlangen,dasssiealsMitgliederderICNIRPwederdirektnoch indirektgeldervonunternehmenausdembereichdesmobilfunkserhalten haben? Wenn ja, bis wann? ICNIRPisteineinternationale,unabhängigewissenschaftlicheKommission undderoffiziellepartnerderwhoinbezugaufnichtionisierendestrahlung. DieSSKisteinunabhängigesBeratungsgremiumdesBMU.Vorgehensweisen undgrundlegendeprinzipien,wiez.b.diedersicherstellungwissenschaftlicherunabhängigkeit,sindinsatzungen (siehewww.icnirp.org/documents/ statutes2003.pdfundwww.ssk.de/vorstell/satzungn.htm )festgehalten.dieberufungindieicnirpbzw.diesskerfolgtaufgrundfachlicherqualifikation undpersönlicherintegrität.indensatzungenistdasverfahrenderoffenlegung voninteressenkonfliktenfestgelegt.diebundesregierungsiehtkeinenanlass darüber hinausgehende Erklärungen zu verlangen. 4.BeabsichtigtdieBundesregierung,vondiesengegenwärtigenoderfrüheren MitarbeiterndesBfS,dieMitgliederderICNIRPsindoderwarenunddie direktoderindirektgeldererhaltenhaben,einedetaillierteoffenlegungder erhaltenengelderzuverlangenunddiesederöffentlichkeitzugänglichzu machen? Wenn ja, bis wann? Für die Beantwortung der Frage 4 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5.IstdieBundesregierungbereit,diefinanziellenVerflechtungenundGeldquellenalleramDeutschenMobilfunkForschungsprogramm (DMF)beteiligten Wissenschaftler offenzulegen? Wenn ja, bis wann? Nein.EineVerflechtungimSinneeinerEinflussnahmederIndustrieaufdieForschungsnehmerbzw.Forschungsergebnissewurdevonvornhereinausgeschlossen (sieheauchantwortderbundesregierungzufrage1).durchdievergabeder ForschungsprojekteimWettbewerbwareineEinflussnahmeDritterausgeschlossen.DieimVorfelddesDeutschenMobilfunkForschungsprogrammsfestgelegtenVerfahrensabläufesindaufderInternetseite (www.emf-forschungsprogramm.de) offengelegt. 6.NimmtdieBundesregierungdieVorfälleumDr.MichaelRepacholizum Anlass, die Grundlagen der Grenzwerte der 26. BImSchV zu überprüfen? WenneinzelnenMitgliederninternationalerFachkommissionenbzw.MitarbeiterninternationalerOrganisationenFehlverhaltenvorgeworfenwird,soistes zunächstangelegenheitdieserkommissionenundinstitutionen,entsprechend ihrerregelnundverfahrendieseszuuntersuchenundzureagieren.diesistim genannten Fall erfolgt.

Drucksache 16/10078 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieEmpfehlungenvonICNIRPgebennichtdiefachlicheAuffassungeinzelner Personenwieder,sondernsinddasErgebnisderfachlichenDiskussionenund BewertungendergesamtenKommission.WiebeiderBeantwortungderFragen 2bis4bereitsausgeführt,dienenEmpfehlungenvonu.a.ICNIRPalsGrundlageundBegründungrechtlicherRegelnundStandardsaufinternationalerund nationalerebene.diessetztaberweiterefachlicheundpolitischeprüfungen undentscheidungendurchunterschiedlichstegremienundinstitutionensowie dasdurchlaufendergesetzgeberischenverfahrenvoraus.diebundesregierung siehtaufgrundeineseinereinzelnenpersonvorgeworfenenfehlverhaltenskeinen Anlass die Grenzwerte der 26. BImSchV zu überprüfen. 7.IstdieBundesregierungbereit,einevondenVerflechtungenzwischen IndustrieundMedienunabhängigebreiteAufklärungskampagnezuden RisikendesMobilfunksdurchzuführen,umdieEmpfehlungendesBfSund derbundesregierung (VorrangvonkabelgebundenerKommunikationvor Funkverbindungen;MinimierungderpersönlichenStrahlenbelastung)in der Bevölkerung zu verbreiten? Informationbzw.AufklärungderBevölkerungwarundisteinwesentlicher BestandteilderVorsorgemaßnahmenderBundesregierung.Dabeiempfiehltdie Bundesregierung,dieindividuelleStrahlenexpositiondurchelektromagnetischeFelderzuverringernundbenennthierfürentsprechendeVerhaltensweisen. DieEmpfehlungenderBundesregierungsindimInternetunter (http://www. bfs.de/de/elektro) einzusehen. 8.IstdieBundesregierungbereit,eineVerpflichtungzurAngabeallerGeldquellenbeiVeröffentlichungenineinerWeisedurchzusetzen,dieeserlaubt zuüberprüfen,obwirtschaftlicheoderandereinteressendieforschung beeinflusst haben können? Wennja,welcheAktivitätenundTransparenzregelnwirdsiedazuentwickeln? EsistgängigePraxisbeiStudien,diealsEntscheidungsgrundlagefürdieBundesregierungdienen,dieFinanziersundAuftraggeberdieserStudieoffenzulegen und hinsichtlich Befangenheit zu prüfen. 9.IstdieBundesregierungbereit,diewissenschaftlichenFachzeitschriften aufzufordern,allefinanziellenabhängigkeitenihrersog.peerreviewer offenzulegenundnursolchepeerreviewerinzukunftzuzulassen,die unabhängigvonderinteressiertenindustriesindundauchnichtteilweise von ihr bezahlt werden? BeiwissenschaftlichenVeröffentlichungeninFachzeitschriftensindbestimmte RegelungenbezüglichdesPeer-review-VerfahrensundderOffenlegungvon Interessenkonfliktenvorgegeben.IndiesenFachzeitschriftenwerdenamEnde jederpublikationdieideellenalsauchdiefinanziellenunterstützungeninden so genannten Acknowledgements angegeben. DieHerausgeberbedeutenderwissenschaftlicherFachzeitschriftenhabenihren SitzzumeistimAusland,häufigindenUSAoderGroßbritannien,undentziehen sich somit dem direkten Einfluss der Bundesregierung. DavonabgesehenistderinFrage9genannteVorschlagwederrealisierbarnoch wünschenswert,dabeieinemgroßteilderfürreviewseingesetztenhochschulprofessorenüberdrittmittelprojektezahlreichekontaktezurindustriebe-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10078 stehen,waszurvermeidungelfenbeinturmähnlicherforschungseitensder Bundesregierung auch explizit gefordert wird. 10.IstdieBundesregierungbereit,beiderGewichtungwissenschaftlicher Arbeiten mögliche Interessenverflechtungen zu berücksichtigen? FürdieBeantwortungderFrage10wirdaufdieAntwortzuFrage8verwiesen. 11.IstdieBundesregierunggewillt,InteressenverflechtungenvonWissenschaftlerninBeratungsgremienderBundesregierungundandereröffentlicherStellen,derBerufsgenossenschaften,inKommissionenundNormungsgremien offenzulegen? DieZusammensetzungvonBeratungsgremienderBundesregierungistzumeist soausgelegt,dassdurcheinehinreichendebreiteundausgewogenheitdiegefahrvoninteressensverflechtungenaufeinunvermeidlichesminimumreduziert wird. 12.IstdieBundesregierungbereit,einebreitereBeteiligunggesellschaftlicher Akteure (z.b.bundesverbandelektrosmog,bundfürumweltundnaturschutzdeutschlande.v. (BUND),kritischeWissenschaftlerundÄrzte, DelegiertevonBürgerinitiativen)anderIdentifizierunggesellschaftlich relevanterwissenschaftlicherfragestellungenimzusammenhangmit Mobilfunk durchzusetzen? Wenn ja, wie? DiebreiteBeteiligunggesellschaftlicherAkteureerfolgtebereitsinderVergangenheitaktivundwirdauchinZukunftfortgesetzt:HinweiseausderÖffentlichkeit,u.a.vonBürgerinitiativen,wurdenundwerdenseitensderBundesregierungdankbaraufgegriffen,umoffeneFragenzuidentifizierenundzuihrer Klärungbeizutragen.SohatdieÖffentlichkeitauchbeiderAusgestaltungdes DeutschenMobilfunkForschungsprogrammsaktivmitgewirkt:zudemProgrammentwurf,deraufdenInternetseitendesBundesamtsfürStrahlenschutz einzusehenwar,konntenfragenbzw.kommentarepere-mailandasbundesamtfürstrahlenschutzgerichtetwerden.diesewurdenaufbereitetundbeider Erstellung des endgültigen Programms berücksichtigt. ImJuni2004wurdezurBegleitungdesDeutschenMobilfunkForschungsprogrammseinRunderTisch (RTDMF)eingerichtet.Aufgabenschwerpunktedes RTDMFwareninsbesonderedieUnterstützungdesBfSbeiderSteuerungdes ForschungsprogrammsimHinblickaufTransparenzbeiderDurchführungdes Programms,derKommunikationdesProgramms,seinerZieleundderErgebnisseundErarbeitungvonKonzeptenzurVeröffentlichungderForschungsergebnisse.DieMitgliederdesRTDMFwaren:Bundesärztekammer,Bundfür UmweltundNaturschutzDeutschland (BUND),BürofürTechnikfolgenabschätzungbeimDeutschenBundestag,ForschungsgemeinschaftFunk,InformationszentrumMobilfunk,LänderarbeitsgruppeUmweltbezogenerGesundheitsschutz,LänderausschussfürImmissionsschutz,Netzbetreiber,dpa/gms Themendienst,Strahlenschutzkommission,Verbraucherzentrale.Der Runde Tisch sollauchnachabschlussdesdeutschenmobilfunkforschungsprogramms fortgesetzt werden. DarüberhinauswurdedervonverschiedenenmobilfunkkritischenÄrzteinitiativenwiederholtpostulierteZusammenhangzwischenelektromagnetischen FelderndesMobilfunksundeinerVielzahlvonErkrankungenineinemFachgesprächdesBundesamtsfürStrahlenschutzimAugust2006zumThema Ge-

Drucksache 16/10078 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sundheitlicheauswirkungenderelektromagnetischenfelderdesmobilfunks Befundberichte diskutiert.teilnehmerwarenumweltmediziner,vertretermobilfunkkritischerärzteinitiativen,umweltepidemiologen,vertreterderbayerischenärztekammer,forschungsnehmerdesdmfsowievertreterdesbfsund desbmu.möglichkeitenundgrenzenimumgangmitmedizinischenbefundberichtenwurdenerörtert,dasweiterevorgehenwurdefestgelegt.dasprotokolldesfachgesprächsistveröffentlichtunterhttp://www.emf-forschungsprogramm.de/veranstaltungen/protokoll_fallbeispiele_111206.html. 13.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umkritischeBeobachtungendesWissenschaftsbetriebsundderForschungdurchsolchegesellschaftlichen Akteure zu fördern? DieBundesregierungprüftdieNotwendigkeitweitergehenderMaßnahmenvor demhintergrunddesaktuellenwissenschaftlichenkenntnisstandeslaufend. Zielistes,eineDatenbasiswissenschaftlicherErgebnissezuFragestellungen im Zusammenhang mit Mobilfunk zu schaffen.

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