Deutscher Bundestag Drucksache 17/10517 17. Wahlperiode 23. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10337 Terminverschiebung und Schallschutz für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg Vorbemerkung der Fragesteller DieVerschiebungderEröffnungdesHauptstadtflughafensBerlinBrandenburg (BER),deram3.Juni2012eröffnetwerdensollte,verursachteineReihe finanzieller,organisatorischerundrechtlicherprobleme,sowohlfürdiebetreibergesellschaft,dieflughafenberlinbrandenburggmbh,alsauchfürdie AnteilseignerderöffentlichenHand,denBundunddieLänderBerlinund Brandenburg. DerBundistmit26ProzentanderFlughafengesellschaftdesneuenFlughafensBerlinBrandenburg (BER)beteiligt.ErnimmtseineInteressendurch zweistaatssekretäreausdembundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS)sowieausdemBundesministeriumderFinanzen (BMF)imAufsichtsratwar.EbensowiedieBundesländerBerlinundBrandenburgstehterdaherinderVerantwortung,füreinelückenloseAufklärung des Flughafenskandals zu sorgen. EsmussfürdieÖffentlichkeitnachvollziehbardargestelltundnachgewiesen werden,obderneue,fürden17.märz2013avisierteeröffnungsterminrealistischistunddiedafürimsachstandsberichtderflughafengesellschaftvom 25.Juni2012aufgelisteten wesentlichenvoraussetzungen eingehaltenwerdenkönnen.diesbetrifftdie GleichstellungderPlanung,die Interpretation desvorliegendenbrandschutzkonzeptes,die SchaffungbaulicherVoraussetzungen,die ZustimmungderFirmenzumTerminplan unddie Umsetzung derorganisatorischenmaßnahme (SachstandsberichtBERderFlughafengesellschaft vom 25. Juni 2012). FerneristbeiderEinhaltungdesEröffnungsterminszuberücksichtigen,dass dieanteilseignerderflughafengesellschaftgegendenbeschlussdesoberverwaltungsgerichteszumschallschutzklagenundeinentsprechendesplanänderungsverfahrenumsetzenwollen.hintergrunddafürist,dasszwischender PlanfeststellungsbehördeundderFlughafengesellschafteinDissensdarüber besteht,wiederplanfeststellungsbeschlussumzusetzenist.diesersiehtvor, dassingeschlossenenräumenamtagederschallpegelvon55db(a)nicht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 20. August 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/10517 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode durchfluglärmüberschrittenwerdendarf.dieflughafengesellschaftunddie Anteilseignergehenhingegendavonaus,dassamTagebiszusechsEinzelschallereignissediesenWertüberschreitendürfen.KommteszumPlanänderungsverfahren, sind weitere zeitliche Verzögerungen zu erwarten. Terminverschiebung 1.MitwelchenMaßnahmenstellenFlughafengesellschaftundAufsichtsrat sicher,dassderneueeröffnungsterminam17.märz2013eingehalten wird? Welche Probleme könnten den neuen Eröffnungstermin erneut gefährden? NachderzeitgültigemRahmenterminplanistdieInbetriebnahmedesFlughafensBERzum17.März2013geplant.DiedafürnotwendigenRandparameterwerdenzurzeitgeprüft.DiesbetrifftinsbesonderegenehmigungsrelevanteSachverhaltesowienochnotwendigePlanungsvoraussetzungen.DieMitgliederdesProjektausschusseswerdenüberdieFortschritteimvierzehntägigen Rhythmus informiert. DerAufsichtsratüberwachtdieGeschäftsführung,insbesondereauchdieFortschritte bei wesentlichen Projekt-Meilensteinen. 2.WarumwurdeinderAufsichtsratssitzungam16.Mai2012einneuer Eröffnungsterminfestgelegt,obwohldieEinhaltungdesZeitplansnochan verschiedenevoraussetzungengeknüpftist,derenerfüllungzumzeitpunkt der Beschlussfassung nicht gesichert war? ZurErmittlungdesneuenEröffnungsterminswurdevorderAufsichtsratssitzungdurchdiePlanungsgemeinschaftpgbbieinRahmenterminplanerstellt undnachangabenderflughafenberlin-brandenburggmbh (FBB)mitden ausführendenfirmenabgestimmt.dieergebnisseausdiesenabstimmungen wurdennachangabenderfbbintegriert.dersoermittelteterminplanwurde inderaufsichtsratssitzungam16.mai2012durchdiefbbvorgestelltund dientealsbasisfürdiezustimmungdesaufsichtsrateszudemvonder Geschäftsführung vorgeschlagenen neuen Eröffnungstermin. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.WelchewesentlichenVoraussetzungenfürdieInbetriebnahmezum 17.März2013wurdendemAufsichtsratdesFlughafensBERvonder Geschäftsführung in der Sitzung am 16. Mai 2012 genannt? 3.WerhatinderAufsichtsratssitzungam16.Mai2012denneuenEröffnungsterminfürdenFlughafenBER17.März2013mitwelcherBegründungvorgeschlagen? InderAufsichtsratssitzungam16.Mai2012wurdendiewesentlichenVoraussetzungen,dieauchimSachstandsberichtBERvom25.Juni2012aufgelistet sind, bis auf das Thema Brandschutzkonzept genannt.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10517 5.InwieweitwurdederRahmenterminplanvom16.Mai2012durchdiezuständigenMitarbeiterdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bauund Stadtentwicklung plausibilisiert und fachlich geprüft? DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)hat nichtdierolledesbauherreninne.einefachlichtechnischeprüfungdervorgelegten Terminplanung obliegt dem BMVBS daher nicht. 6.WarendemAufsichtsratbeiderEntscheidungzudemneuenTermindie wesentlichenvoraussetzungen bekannt,diedersachstandsberichtber vom 25. Juni 2012 auflistet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7.WardemAufsichtsratinseinerSitzungam16.Mai2012insbesondere bekannt,dassnochkeineendabgestimmtenundvollständigen PlanungsvorlagenzumBrandschutzkonzeptvorlagen,unddassesnoch keineabschließendenterminzusagenderfirmen (ImCa,ImtechDeutschlandGmbH &CoKG,T-SystemsInternationalGmbH,BoschSicherheitssysteme GmbH, SIEMENS AG) gab? DerAufsichtsratwurdeinderSitzungam16.Mai2012darüberinformiert,dass nachaussagederpgbbieinfürdieinbetriebnahmeausreichenderplanungsstand kurzfristig erreicht bzw. gesichert werden kann. DerTerminplanwurdevorderAufsichtsratssitzungam16.Mai2012mitden Firmenabgestimmt.DemAufsichtsratwurdeam16.Mai2012erläutert,dass der Terminplan mit den ausführenden Firmen vorabgestimmt ist. 8.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieNennung einesneueneröffnungsterminsalleinschonaufgrundderkündigungder PlanungsgemeinschaftFlughafenBerlinBrandenburgInternational (pg bbi)undderentlassungdeschefplanersdr.manfredkörtgenvoreilig war,dadiegründe,diezurkündigungderpgbbiführten (mangelhafte Leistungserbringung),dieVermutungnahelegenmussten,dasseinumfassendesundwahrheitsgemäßesBildüberdentatsächlichenZustandder Planungenund darausabgeleitet füreinenneuenrahmenterminplan erstnacheinerexternenbegutachtungunddemaufsetzeneinerneuen Projektstruktur vorgenommen werden konnten? 9.FallsdieBundesregierungdieseAuffassungnichtteilt,welcheArgumenteführtenam16.Mai2012dazu,demneuenTerminzuzustimmen, undwiebewertetdiebundesregierungdieseentscheidungausheutiger Sicht? 10.HabenderStaatssekretärdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bauund StadtentwicklungRainerBombaundderStaatssekretärdesBundesministeriumsderFinanzenWernerGatzerdieZustimmungzumneuenEröffnungsterminineigenerVerantwortunggetroffen,odererfolgtevorhereine RücksprachemitihrenjeweiligenBundesministernDr.PeterRamsauer und Dr. Wolfgang Schäuble? Wennja,wann,undinwelcherFormhabendieBundesministerden neuen Eröffnungstermin abgesegnet? DieFragen8bis10werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 17/10517 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WergehörtderSonderkommission (Soko)FlughafenBERan,undwer hat wie oft an den Sitzungen teilgenommen? Zu welchen Ergebnissen kam die Soko Flughafen BER bisher? DieSoKoBERsetztsichzusammenausdemLeiterderZentralabteilung,der denvorsitzbekleidetsowiedemunterabteilungsleiterz1 (stellvertretender Vorsitzender).FürdieAbteilungenLuft-undRaumfahrtsowieLandverkehr gehörenihrfernerdieabteilungsleiterinlasowiederunterabteilungsleiter LR2an.DarüberhinaussindindemgenanntenGremiumzweiVertreterdes BeteiligungsreferatesZ12vertreten.DiegenanntenVertreternehmenregelmäßig an den Sitzungen teil. DieArbeitderSoKoBERrichtetsichaufdieUnterstützungderbundesseitigen (ressortspezifischen)voraussetzungenundaufgabenimzusammenhangmit derentscheidungdergeschäftsführungderflughafenberlinbrandenburg GmbH,denEröffnungstermindesFlughafensBERzuverschieben (Klärung vonfragenderinfrastrukturanbindung,eruierungvonauswirkungenundlösungen für den Flugverkehr etc.). 12.InwieweithatdievomBundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklung,Dr.PeterRamsauer,eingesetzteSokoFlughafenBERseinen am16.mai2012gegenüberdertageszeitung DERTAGESSPIEGEL geäußertenverdachterhärtetoderentkräftet,inwieweit aufbohrende FragendesAufsichtsratsauchinderVergangenheitdieGeschäftsführung umfassendundkorrektodernichtumfassendundnichtkorrektinformiert hat? 13.WelchebohrendenFragenwarendiesimEinzelnen,wannwurdensie geäußert,undwelcheanhaltspunktehatderbundesministerdr.peter RamsauerfürdieAnnahme,dassdieGeschäftsführungdenAufsichtsrat desflughafensbernichtumfassendundnichtkorrektinformierthaben könnte (vgl. Bericht in DER TAGESSPIEGEL vom 16. Mai 2012)? 14.Inwieweitwarendiese bohrendenfragen bzw.vorbehalteaufdietätigkeitdesvorsitzendendergeschäftsführungdesflughafensberprof. Dr.RainerSchwarzbezogen,odergenossundgenießtdieserzujederZeit dasvollevertrauendesbundesministersfürverkehr,bauundstadtentwicklung? DieFragen12bis14werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasHinterfragenvonSachverhalteninAufsichtsratssitzungenwirdinvertraulichen Sitzungsniederschriften dokumentiert. 15.WanngenauhabenderAufsichtsratodereinzelneAufsichtsratsmitglieder desflughafensbervertragsänderungenmitdemvorsitzendender GeschäftsführungProf.Dr.RainerSchwarzindenletztenJahrenzugestimmt? Welche Inhalte hatten die Vertragsänderungen jeweils konkret? Zu welchem Datum wurden sie vorgenommen? VoneinerVeröffentlichungeinzelnerVertragsinhalteundVertragsverhandlungenmussausVertraulichkeitsgründenabgesehenwerden.ImÜbrigenwirdauf dieveröffentlichungenindengeschäftsberichtenbzw.diedortigenangabenzu denfixenundvariablenvergütungsbestandteilendergeschäftsführungverwiesen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10517 16.Inwieweittriffteszu,dassdievertraglichfestgelegtepersönlicheHaftung desvorsitzendendergeschäftsführungdesflughafensber,prof.dr. Rainer Schwarz, verändert wurde? Wennja,wanngenau,aufwessenVeranlassung,mitwelchemInhalt,und mit welcher Begründung wurde die Haftung geändert? DerBundesregierungistkeineAnpassungdesgeltendenAnstellungsvertrages bekannt,ausdersicheineverändertehaftungdesvorsitzendendergeschäftsführung Prof. Dr. Rainer Schwarz ergibt. 17.WurdedurchdieBundesregierunggeprüft,obderVorsitzendeder GeschäftsführungdesFlughafensBER,Prof.Dr.RainerSchwarz,für diedurchdieverschiebungdereröffnungdesflughafensentstehenden zusätzlichen Kosten haftbar gemacht werden kann? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Da die Sachverhaltsaufklärung noch andauert, wäre dies derzeit noch verfrüht. 18.InwieweithatdieBundesregierungdieFragederpersönlichenHaftung desentlassenentechnischengeschäftsführersdesflughafensber,dr. Manfred Körtgen, prüfen lassen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19.Warumwurdenam20.April2012vomAufsichtsratdesFlughafensBER nocherfolgsprämienfürdenentlassenentechnischengeschäftsführer Dr.ManfredKörtgenunddenVorsitzendenderGeschäftsführungProf. Dr.RainerSchwarzfürdasJahr2010abgesegnet,obwohlimJuni2010 der Eröffnungstermin im November 2011 gekippt werden musste? InderAufsichtsratssitzungam20.April2012wurdenkeineErfolgsprämienfür die Geschäftsführer abgesegnet. 20.SindindenVerträgenderVorständederFlughafengesellschaftdesBER auch Abzüge vorgesehen, wenn Termine nicht gehalten werden? a)istvertraglichausgeschlossen,dasswegenderletztenverschiebungder Flughafeneröffnungaufden17.März2013keineweiterenErfolgsprämien möglich sind? b)wasistvertraglichgeregelt,wennauchder17.märz2013alseröffnungstermin scheitert? DieAnstellungsverträgesehenhinsichtlichdererfolgsabhängigenVergütung Zielvereinbarungenvor.EineentsprechendeBewertungfürdasGeschäftsjahr 2012 hat noch nicht stattgefunden.
Drucksache 17/10517 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.InwelchenLeitungsvorlagen (mitangabevondatumundwesentlichem Inhalt)fürBundesverkehrsministerDr.PeterRamsaueristseitEnde2009 über den Fortschritt des Flughafenprojekts BER berichtet worden? 22.WelcheRückfragenhattederBundesverkehrsministerDr.Peter RamsauerindieserZeitzumFortschrittdesFlughafenprojektsBER, kenntlichz.b.durcheinenministervermerkaufeinerleitungsvorlage oderprotokolleinträgevonleitungsrunden,beidenendasprojektzur Sprache kam? DieFragen21und22werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieLeitungdesBMVBSistorganschaftlichindieFBBeingebunden,sodass eine laufende Berichterstattung über Projektfortschritte gegeben ist. Schallschutz 23.MitwelchenzeitlichenVerzögerungenrechnetdieBundesregierung, wenneszueinemplanänderungsverfahrenfürdenflughafenberwegen der Schallschutzthematik kommt? DerKlarstellungsantragderFBBvom19.April2012wurdevonderPlanfeststellungsbehördeam19.Juli2012alsPlanänderungbeschieden.DieFBBist zugleichaufgefordertworden,sichimweiterenvorgehenbiszum17.august 2012 zu äußern. 24.Triffteszu,dassderPlanfeststellungsbeschlussfürdenFlughafenBER vorsieht,dassingeschlossenenräumenamtagederschallpegelvon 55dB(A)nichtdurchsechsEinzelschallereignisseFluglärmüberschritten werdendarfunddieseansichtsowohlvonderplanfeststellungsbehörde als auch vom Oberverwaltungsgericht geteilt wird? DieBundesregierungistwederVorhabenträgernochPlanfeststellungsbehörde. DieUmsetzungdesSchallschutzprogrammesliegtinderoperativenVerantwortungderGeschäftsführungderFBB.EinWeisungsrechtdesAufsichtsratesder FBB gegenüber der Geschäftsführung ist nicht gegeben. 25.IstderBundesregierungbekannt,dassauchananderenGroßflughäfen wiebeispielsweiseinmünchenderschallpegelvon55db(a)amtagein geschlossenen Räumen nicht durch Fluglärm überschritten werden darf? DerPlanfeststellungsbeschlussfürdenFlughafenMünchenzumTagschutzziel enthältzwareineähnlicheformulierungwiederplanfeststellungsbeschlussfür BER,allerdingswurdederSchallschutzamFlughafenMünchensodimensioniert,dassdabeigrundsätzlicheineeinmaligeÜberschreitungvon55dB(A)am Tage zulässig ist. 26.WiebegründetderBundalsAnteilseignerdesFlughafensBERseindurch densogenanntenklarstellungsantragderflughafengesellschaftzumausdruckgebrachtesanliegen,fürdiebetroffeneninbrandenburgundberlinniedrigerelärmschutzstandardsdurchsetzenzuwollen,alsdiein München nach dem Planfeststellungsbeschluss von 1979 geltenden? Ein Antrag auf Planänderung ist vom Vorhabenträger zu begründen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10517 27.WiebegründetderBundalsAnteilseignerdesFlughafensBerlinBER, dassdieänderungdesplanfeststellungsantragserstjetztbeantragtwurde, obwohlschondasurteildesbundesverwaltungsgerichtsvon2006klargestellthat,dassesimtagschutzgebietzukeinerüberschreitungvon 55dB(A) kommen darf? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28.WiebegründetderBund,dassbeiderletztenAufsichtsratssitzungdes FlughafensBERbeschlossenwurde,dassdieimApril2012beschlossenen Kulanzregelungen für den Schallschutz nicht mehr gelten sollen? AufgrunddesimvorläufigenRechtsschutzergangenenBeschlussesdesOberverwaltungsgerichtsBerlin-Brandenburgvom15.Juni2012hatdieFBBauf einebeschwerdederplanfeststellungsbehördezureagieren.diesschließteine umfassendeprüfungdesauchdiekulanzregelungbetreffendenschallschutzprogrammes mit ein. 29.TeiltdieBundesregierunginhaltlichdieÄußerungendesAufsichtsratsvorsitzendenKlausWowereitineinemInterviewinder BerlinerZeitung, am 30.Juni 2012, a)dassdiegewährleistungeinesschallpegelsvon55db(a)amtagein geschlossenenräumentonstudioqualitätentsprichtunddiesedurch Lärmschutzmaßnahmen nicht zu erreichen ist, b)dass dasbisherigeschallschutzkonzepteinesderweitestgehenden ist, die es gibt, c)dassdielärmschutzmaßnahmenfürdenneuenflughafenberim RahmenderGleichbehandlunginRelationzudenveraltetenStandards gesetzt werden müssen, die am Flughafen Tegel gelten? DieAnforderungenandenBER-SchallschutzrichtensichnachdemPlanfeststellungsbeschluss,dievonderPlanfeststellungsbehördezubewertenund überwachen sind.
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