Deutscher Bundestag Drucksache 17/14436 17. Wahlperiode 25. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14309 Abstürze von Drohnen Vorbemerkung der Fragesteller AusderAntwortaufdieKleineAnfrage MilitärischeDrohnen-Strategieder Bundesregierung:Kampfdrohnen (Bundestagsdrucksache17/14053)geht hervor,dassinderbundeswehrvon871betriebenenunbemanntenluftfahrzeugen (UAV)allerTeilstreitkräfte124durchFlugunfälleverlorengegangen sind (AntwortzuFrage25).DieseZahlschließeauchalleFällemitein, indenenuavbeidersystemkonformenlandungsobeschädigtwurden,dasseine Reparaturnichtmehrwirtschaftlichwar.IndenJahren2012bis2013seien achttaktischeuavdesheeresverlorengegangen,d.h.biseinschließlich 2011 stürzten nach diesen Angaben 116 Drohnen ab. InderAntwortaufdieSchriftlicheFrage99aufBundestagsdrucksache 17/13991desAbgeordnetenPaulSchäfer (Köln)sprichtdasBundesministeriumderVerteidigungvon52abgestürztenDrohnendesTypsLUNA zwischen 2003 und 2013. DieseZahlenwidersprechenfrüherenAngabenderBundesregierung.ImMärz 2011hattedieBundesregierungdenAbsturzvonlediglichzwölfDrohnen angegeben (Bundestagsdrucksache17/5322,AntwortzudenFragen45und 46).ImFebruar2012sprachsievon17verlorenenDrohnen,einedavonbei einembodenunfall (AntwortzuFrage22aderKleinenAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/8693). 1.WieerklärtdieBundesregierungdieDifferenzenzwischendenAngaben überabstürzevondrohnenvommärz2011,februar2012undjuni2013? DievariierendenAngabenzuVerlustenvonunbemanntenLuftfahrzeugen (UAS)begründensichindendeutlichabweichendenFragestellungenhinsichtlichderLuftfahrzeugmuster,derBetrachtungszeiträumeundderÜbungs-und Einsatzgebiete.AufGrundderunterschiedlichenFragestellungensinddieZahlenangaben nicht vergleichbar. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom23.Juli2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/14436 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.SeitwanndefiniertdieBundeswehreinenAbsturzalsUnfall,beidem durcheinenunkontrollierbarenflugzustanddasluftfahrzeugamboden zerstörtwurde (Überschrift:DrohnenderBundeswehrundDrohnenverluste vom 27. Juni 2013 unter www.bundeswehr.de)? ZurDefinitiondesBegriffs Absturz wurdedieerklärungausderlufttüchtigkeitsforderungsonderbestimmungenbeiprüfungundzulassungunbemannter LuftfahrzeugsystemederBundeswehr (LTF1550-001)herangezogen.DieLTF 1550-001 wurde am 23. September 2002 in Kraft gesetzt. 3.WiegenauunterscheidetdieBundesregierung systemkonformelandungen von anderen Landungskategorien und von Abstürzen? Eine systemkonformelandung liegtnachderbesonderenanweisungflugsicherheitinderbundeswehr (BesAnFlSichhBw)506/5503Nr.141vor,wenn beiderlandungeindeutigfestgestelltwird,dassalleflugbetrieblichenverfahrenregelgerechtangewendetwurdenunddaslandeverfahrensystemkonform abgelaufen ist, auch wenn es zu einer Beschädigung des UAS gekommen ist. BeieinemAbsturzhandeltessichgemäßderLTF1550-001umdieBeendigung eines unkontrollierbaren Flugzustandes am Boden durch Zerstörung des UAS. 4. Welche anderen Landungskategorien werden sonst unterschieden? WeitereLandungskategorien,alsdieinderAntwortzuFrage3aufgeführten, werden nicht unterschieden. 5.WannundauswelchenGründenhatdieBundesregierungdieDifferenzierung zwischen systemkonformen Landungen und Abstürzen eingeführt? UmeineUnterscheidungzuLandeverfahrenderbemanntenLuftfahrtzuermöglichen, wurde bei den UAS der Begriff systemkonforme Landung eingeführt. DieBegrifflichkeitistinderBesAnFlSichhBw506/5503vom30.November 2004beschrieben.DieBegrifflichkeit Absturz wurdemitausgabederltf 1550-001 am 23. September 2002 definiert. 6.WelcheUrsachenhattenjeweilsdieinderAntwortzuFrage25derKleinen AnfrageaufBundestagsdrucksache17/14053angeführtenundggf.weitere FlugunfälleunbemannterLuftfahrzeuge (bittenachunfallaufgeschlüsselt beantworten,jeweilsunterangabevongerätetyp,einsatzort,unfallzeitpunkt,unfallhergangundschadenhöhesowie,obessichumeinenabsturz,eine systemkonformelandung odereineanderelandungskategorie handelte)? MitPresseerklärungdesPresse-undInformationsstabesderBundeswehrvom 28.Juni2013wurdedieAntwortderBundesregierungzuFrage25aufBundestagsdrucksache17/14053dahingehendkorrigiert,dassesbeiinsgesamt137 FlugunfällenundZwischenfällenzueinemVerlustdesUASgekommenist. NichtalleVerlustewurdengemäßdenVorschriftenvomGeneralFlugsicherheit als Flugunfall eingestuft. GemäßderZentralenDienstvorschrift19/6wirdeinVorkommnisalsFlugunfall eingestuft, wenn mindestens eine Person tödlich verletzt worden ist oder einepersonschwerverletztwordenistundfüreinebestimmtedauerverwendungsunfähig ist oder
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14436 eine Person als verschollen gilt oder einluftfahrzeugzerstörtwordenistodereinluftfahrzeugvermisstwird oder nicht zugänglich ist. DiegefordertenAngabenzudenUrsachender137VerlustekönnenderalsAnlagebeigefügtenÜbersichtentnommenwerden,diedemDeutschenBundestag mitdereinstufung VS NurfürdenDienstgebrauch gesondertzugeleitet wird. 1 7.HältdieBundesregierunganderAussagefest,dasszwischen2003und 2013 52UASLunaabgestürzt sind,undwennnicht,auswelchengründen kam es zu der fehlerhaften Aussage? MitseinerSchriftlichenFrage99aufBundestagsdrucksache17/13991hatsich derabgeordnetepaulschäfer (Köln)nachderAnzahlvonUASdesTyps LUNAerkundigt,dieseit2003imVerlaufvonÜbungs-oderEinsatzflügenverloren gegangen und/oder schwer beschädigt worden sind. InderAntwortderBundesregierungvom7.Juni2013wurden52Ereignisseim RahmenvonÜbungs-oderEinsatzflügenthematisiert,beideneneinUASdes Typs LUNA zerstört wurde oder seither als vermisst gilt. 8.InwelchenFällenwurdenDrohnenaufgrundvontechnischenFehlern oderbedienungsfehlernzurlandunggezwungen,undinwievielendieser Fälle kehrten sie per Autopilot zu ihrem Stützpunkt zurück? Grundsätzlichgilt,dasseineUnterbrechungderDatenverbindungzwischen DrohneundBodenkontrollstation/Bedienerbzw.GPSindenverschiedenenBetriebsartennacheinerfestgelegtenZeitautomatischzurAuslösungderLandung oderzumautonomenrückflugführt.einestatistiküberdieanzahlderartiger VorkommnissewirdvomGeneralFlugsicherheitderBundeswehrnichtgeführt. 9.NachwelcherMaßgabeentscheideteinUnmannedAerialSystem (UAS) autonom,obesaufautopilotzurückfliegtoderimfreiengeländeniedergeht? DieVorgabenfürdieeinzelnenMuster,nachwelcherZeitundunterwelchen BedingungeneinSystemautonomzurückfliegtodereineSicherheitslandung einleitet,sindindenentsprechendenzulassungsdokumenten/betriebsanweisungenenthalten.darunterfälltjenachsystemspezifikationderverlustderdatenverbindungzwischenuasundbodenkontrollstation/bedienerbzw.derverlust der Verbindung des UAS zum GPS. 10.BeiwievielenLandungenkameszueinerBeschädigungvonDrohnen, undinwievielendieserfällekonntendiedrohnennachderlandung nichtmehrverwendetwerden (bittenachjahren,drohnentyp,landungskategorie und Einsatzort aufschlüsseln)? DieUASdesHeeressindsoausgelegt,dasssieunabhängigvonderInfrastruktur automatischstartenundlandenkönnen.esistnormal,dassdiesystemekzo, LUNAundALADINimEinsatzunterBedrohungLanderäumenutzenmüssen, 1DasBundesministeriumderVerteidigunghatdieAntwortals VS NurfürdenDienstgebrauch eingestuft.dieantwortistindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndort nachmaßgabedergeheimschutzordnungeingesehenwerden (dieseregelunggiltnochbefristetbis zum Ende der 17. Wahlperiode).
Drucksache 17/14436 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diebodenunebenheiten,bewuchsundauchgesteinsformationenaufweisen,so dassbeschädigungen,insbesondereinformvonzellenschäden,nichtimmer vermeidbarsind.dieeinsatzbereitschaftwirddurchdenaustauschderschadteiledurchdiebedienmannschaftwiederhergestellt.solcheereignissewerden zwar in der Fluggeräteakte erfasst, aber nicht statistisch ausgewertet. DieUASderLuftwaffevomTypHERON1startenundlandenautomatischvon einem Flugplatz mit Start- und Landebahn. AngabenzuLandungenmitBeschädigungenvonUASkönnennurinVerbindungmitVerlustengemachtwerden.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 6verwiesen. 11.Handelteessichbeider autonomenlandung einerheron-1-drohne (AntwortzuFrage22aderKleinenAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/8693)umeine systemkonformelandung,undwennja,warumwurdenindieserantwortkeineweiterenbekanntenunfällebei systemkonformen Landungen aufgelistet? Nein,beiderfürNotfällevorgesehenen autonomenlandung desuas HERON1handeltessichnichtumeinesystemkonformeLandung.ImGegensatzzudenanderenUASderBundeswehrbenötigtdasUASHERON1fürdie Landung eine Landebahn. 12.WelcheUmständeführendazu,dassverlorengegangeneDrohnenalsvermisst eingestuft werden? AufderGrundlagederindenBodenkontrollstationenverfügbarenFlugdaten könnendielanderäumederuasauchbeilandungen,dienichtimgeplanten Landeraumerfolgen,räumlicheingegrenztwerden.EineNachsucheundBergungerfolgtgrundsätzlichohnezeitlichenVerzugdurcheigeneKräfte.Isteine unverzüglichenachsucheundbergungaufgrunddersicherheitslageimeinsatznichtmöglichoderistderverbleibnachdurchführungallerdemsuch-und RettungsdienstzurVerfügungstehendenMaßnahmenungeklärt,wirddasUAS als vermisst eingestuft. 13.WelchenEinsatzgebietensinddiebislangalsvermisstgemeldetenDrohnen zuzuordnen (bitte nach Drohnentyp aufschlüsseln)? DievermisstenSystemeKZO,ALADIN,MIKADOundLUNAsinddemEinsatzgebietAfghanistanzuzuordnen.ZweidervermisstenSystemeCL-289 konntenauftruppenübungsplätzenindeutschlandnichtmehraufgefunden werden.sechsdervermisstensystemecl-289sinddemeinsatzgebietkosovo zuzuordnen. 14.WiebewertetdieBundesregierungdasRisiko,dassalsvermisstgeltende DrohnenderBundeswehrinfremdeHändegeratenunddieTechnologie ausgespäht wird? DiesesRisikobestehtgrundsätzlicheherfürdenFlugbetriebimEinsatz.Eine BergungvermissterUASistaufGrundderBedrohungslagenichtimmermöglich.IndiesenFällenkanneineEntwendungimEinsatzgebietdurchDrittenicht ausgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14436 15.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungunternommen,umdieszu verhindern? SowohldurchdietechnischeAuslegungalsauchdurchintensiveAusbildung undgezielteeinweisungdespersonalswirdangestrebt,einenverlustvonuas imflugbetriebgrundsätzlichzuverhindern.darüberhinauswerdenständigdie organisatorischen und betrieblichen Abläufe optimiert. 16.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenabgestürzteDrohnen vondrittenaufgefundenundgeborgenwordensind (bittenachjahren, Drohnentyp und Einsatzort aufschlüsseln)? NachvorliegendenInformationensindimJahr2009einUASKZO,imJahr 2010zweiUASLUNAsowieeinUASKZOundimJahr2012einUASKZO in Afghanistan von Dritten aufgefunden und geborgen worden. 17.WievieleunbemannteLuftfahrzeugewurdennacheiner systemkonformenlandung bzw.nachabstürzengeborgenundweiterverwendet,und wie viele wurden von der Bundeswehr zerstört oder aussortiert? EineStatistik,dieeineWeiterverwendungvonUASnachsystemkonformen Landungenerfasst,wirdnichtgeführt.AlleUAS,diewederzerstörtnochvermisst wurden, sind weiterverwendet worden. ZweiUASwurdendurchdieBundeswehrzerstört,daeineBergungohnemassiveBedrohungfürLeibundLebenvonBundeswehrangehörigennichtmöglich gewesen wäre. 18.NachwelchenKriterienundvonwemwirddieWirtschaftlichkeitder Reparatur festgestellt? DieregionalzuständigeGüteprüfstellederBundeswehrstelltdieSchadenshöhe anhandderbefundberichtefest.alsbasisderbewertungdienenderjeweilige InstandsetzungsrahmenvertragsowiedieTechnischenVorschriftenLuftfahrtgerät (TVL).DerProduktmanagerNutzungentscheidetabschließend,obdas Fluggerät instandgesetzt oder der Aussonderung/Verwertung zugeführt wird. 19.WievieleunbemannteLuftfahrzeugekonntennacheiner systemkonformenlandung bzw.nachabstürzenwedergeborgennochzerstörtwerden? AllevermisstenUASkonntenwedergeborgennochzerstörtwerden.Vonden vermissten UAS haben 18 UAS eine systemkonforme Landung durchgeführt. 20.KanndieBundeswehrausschließen,dass systemkonform gelandete Drohnen in die Hände Dritter geraten sind? Falls nicht, welche Fälle sind bekannt? BeisystemkonformenLandungenimEinsatzgebietkanngrundsätzlichnicht ausgeschlossenwerden,dassdrohnenindiehändedrittergeraten.desweiteren wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Drucksache 17/14436 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.Triffteszu,dasseshinsichtlichderEinsatzregelneinenKonfliktzwischendenHerstellernundderBundeswehrdahingehendgibt,dassIndustrievertreterkritisieren, dassdiebundeswehrinafghanistanaufgrund ihrereinsatzregelndrohnenfrüheraufgebealsnotwendig (FAS,23. Juni 2013)? Nein,solcheÄußerungensindderBundeswehr,sofernsietatsächlichgetroffen wurden, nur aus der Presse bekannt. 22.WievieleFlugstundenhabendievonderBundeswehrinallenTeilstreitkräfteneingesetztenUASbisherabsolviert (bittenachtypenaufgeschlüsselt beantworten)? SystemZeitraum abflugstunden LUNA200312456 KZO20044838 MIKADO20111685 ALADIN20053942 HERON 1201014782 CL-289 1990 bis 2009468 23.WannundaufwelcherGrundlagewurdenwelcheDrohnentypenbeider Bundeswehreingeführt (bittenachtypengetrenntauflisten:datumder Erstbeschaffung,DatumderMusterzulassung,DatumundArtderVerkehrszulassungjeweilsfürdieersteDrohneeinesTyps,DatumderAußerdienststellung für die letzte Drohne eines Typs)? System Grundlage Phasendokument * konkretere Angaben sind aktenbedingt nicht mehr lieferbar ** systembedingt ist keine Verkehrszulassung erforderlich; es besteht nur eine Prüfpflicht Verkehrszulassung DienachfolgendaufgeführtenAnschaffungskostenbeziehensichaufdieAnschaffungskostenderjeweiligenGesamtsysteme.DieBetriebskostenderDrohnensystemesindaufBasisderetabliertenDatenverarbeitungssystemeab2007 Erstbeschaffung Musterzulassung Außerdienststellung ArtDatumDatumDatumDatumArtDatum CL-289EFG * 11.07.19851990*22.05.199211.01.1994 Zulassungzum Flugbetrieb 18.03.2009 KZO EFG Nr 1261308.10.200129.11.200524.11.200614.01.2004 Vorläufige Verkehrszulassung (VVZ) HERON 1AF/ReG07.10.2010 Leasingmodell 23.10.2009 (ESB) 23.02.2010VVZ LUNAAF/ReG27.09.2005 30.08.2002 (ESB) 25.08.200310.09.2003 Zulassungzum Flugbetrieb ALADINAF/ReG04.10.200426.09.200526.09.2005 ** ** MIKADOAF/ReG07.08.200627.10.200607.08.2006 ** ** 24.WelcheKostensindderBundeswehrbisherfürdie871vonihrbetriebenenDrohnenentstanden (bitteprotypnachanschaffungskosten,instandhaltungs- und Betriebskosten pro Flugstunde aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14436 ermitteltworden.ausdiesemgrundewurdebeiderberechnungderbetriebskosten die Anzahl der Flugstunden ab 2007 berücksichtigt. TypAnschaffungskosten Instandhaltungs- und Betriebskosten pro Flugstunde CL289916,6 Mio. Betriebskosten sind nicht mehr nachvollziehbar. HERON 1 SAATEG ZwL ist als Dienstleistungsvertrag realisiert. Dies bedeutet, dass Heron 1 nicht beschafft, sondern lediglich geleast wird. Die im Vertrag (Leasingmodell) festgelegten Kosten ergeben einen Preis pro Flugstunde von 8675 (ohne USt). LUNA89,27 Mio. 53713000 : 8 859 h = 6 063 /h KZO514,6 Mio. 63897658 : 4 571 h = 13 979 /h ALADIN29,2 Mio. 17298018 : 3 764 h = 4 596 /h MIKADO12,0 Mio. 874789 : 1 685 h = 519 /h 25.WelcheKostensindderBundeswehrbisherfürdieabgestürzten,vermisstenundzerstörtenDrohnenentstanden (bitteprotypundjahraufgeschlüsselt beantworten)? BeiderErmittlungdesfinanziellenVerlustesmusstenfolgendeBedingungen berücksichtigen werden: DiezulassungspflichtigenDrohnenLUNAundKZOsetzensichausvielen Baugruppenzusammensetzen.DieseBaugruppenunterliegenimRahmender Flugvorbereitung (Aufrüstung/Prüfung)sowieInstandsetzungeinemkontinuierlichenUmlaufinnerhalbderjeweiligenDrohnenflotte.Diejeweiligen FlugbelastungenundFlugstundendereinzelnenBaugruppendifferierenmit BlickaufeinzubetrachtendesFluggerätsomitsehrstark.NichtbeijedemVerlusteinerDrohnewirdauchdieSensorikzerstört;deshalbwurdebeiderfinanziellenBerechnungalsAnnahmeeinVerlustbeiderSensorikvon50Prozentzu Grunde gelegt. AusdenzuvorgenanntenGründenistdieErmittlungdesfinanziellenVerlustes untervollständigerberücksichtigungdeszeit-bzw.verbrauchswerteseines verlorengegangenenfluggerätesnichtvollumfänglichleistbar.zugrundegelegtwurdendaherfürdiefolgendekostenberechnungdiejeweiligenwiederbeschaffungskosten bzw. die Erstbeschaffungskosten der Systeme. BeidemAufklärungssystemLUNAbeträgtdieKostenberechnungfürdie 52 Verluste rund 14,3 Mio. Euro inklusive Mehrwertsteuer im Preisstand 2012. BeidemAufklärungssystemKZObeträgtdieKostenberechnungfürdie18Verluste rund 54 Mio. Euro inklusive Mehrwertsteuer im Preisstand 2007. BeidemAufklärungssystemCL-289beträgtdieKostenberechnungfürdie 31 Verluste rund 30,1 Mio. Euro inklusive Mehrwertsteuer im Preisstand 2007. BeidemAufklärungssystemMIKADObeträgtdieKostenberechnungfürdie vier Verluste rund 88 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer im Preisstand 2012. BeidemAufklärungssystemALADINbeträgtdieKostenberechnungfürdie 30 Verluste rund 1,6 Mio. Euro inklusive Mehrwertsteuer im Preisstand 2012. BeidemAufklärungssystemHERON1beträgtdieKostenberechnungfürdie zwei Verluste rund 9,3 Mio. Euro ohne Mehrwertsteuer im Preisstand 2012. UnterBerücksichtigungderdargestelltenRahmenbedingungenerrechnetsich fürallevorgenanntendrohnensomiteinfinanziellergesamtverlustinhöhe von rund 109,39 Mio. Euro.
Drucksache 17/14436 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WurdendieAntwortenaufdieAnfragenvon2011 (Bundestagsdrucksache17/5322),2012 (Bundestagsdrucksache17/8693)und2013 (Bundestagsdrucksache17/14053)sowiedieAntwortenaufdieSchriftlichenFragendesAbgeordnetenPaulSchäfer (Köln)aufdenBundestagsdrucksachen17/5322und17/13991demBundesministerderVerteidigungzur Kenntnis gegeben? Wenn ja, wann geschah dies, und hat er sie abgezeichnet? EineBefassungdesBundesministersderVerteidigungmitdenAntwortenauf diegenanntenanfragenausdenjahren2011und2012sowiedenschriftlichen Fragen des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) ist nicht erfolgt. DerAntwortentwurfzuBundestagsdrucksache17/14053aufdieKleineAnfrage aufbundestagsdrucksache17/13497wurdedembundesministerderverteidigungzurkenntnisgebrachtundam14.juni2013mitnamenszeichenversehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333