Deutscher Bundestag Drucksache 17/14668 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14517 Möglicher Börsengang der Urananreicherungsfirma URENCO Vorbemerkung der Fragesteller IndenAntwortenderBundesregierungaufdieKleinenAnfragenaufBundestagsdrucksachen17/12142sowie17/12364hattedieBundesregierungnoch rechtvagezumverkaufsprozessbeiderurananreicherungsfirmaurenco Stellunggenommen.DochnunscheinendiePlänezurPrivatisierungder URENCO konkreter zu werden. DieURENCObefindetsichderzeitzujeweilseinemDrittelimBesitzdesbritischenunddesniederländischenStaatessowiederdeutschenEnergieversorgerRWEAGundE.ONSE.DieBundesregierungbesitztdurchdieStaatsverträgevonAlmelo,WashingtonundCardiffweitgehendeMitwirkungs-undVetorechtebeiURENCO,weildieUrananreicherunggeradeuntermilitärischen GesichtspunktenzudenpolitischheikelstenWirtschaftsaktivitätenaufdem Boden der Bundesrepublik Deutschland zählen. Am3.Mai2013kündigteE.ON-ChefJohannesTeyssenaufderE.ONHauptversammlunginEssenein offenesbieterverfahren fürdenverkaufder URENCO-Anteilean.Am23.Mai2013konkretisiertederniederländische FinanzministerJeroenDijsselbloemineinemBriefandasniederländische Parlament,dassdieRegierungeninBerlin,DenHaagundLondonnebeneinem DirektverkaufaucheinenBörsengangzurVeräußerungderURENCO-Anteilevorbereiten,umeinen maximalen Verkaufspreiszuerzielen (vgl. www.government.nl/documents-and-publications/parliamentary-documents/ 2013/05/23/intended-sale-of-shares-in-urenco.html).ZurgleichenZeitfanden inklevediedeutsch-niederländischenregierungskonsultationenstatt. InseinemBriefandasniederländischeParlamentbenenntderniederländische FinanzministerJeroenDijsselbloeminzehnkonkretenPunktenzukünftige Kontrollrechte,welchebeieinerPrivatisierungderURENCOinstaatlicher Hand,alsobeidenRegierungenvonDeutschland,Großbritannienundder Niederlande, verbleiben müssten. Am29.Mai2013erklärteMichaelGeßnerausdemWirtschaftsministerium deslandesnordrhein-westfalen (NRW)im Deutschland-Radio,dassnicht auszuschließensei,dassauchhedgefondsundpensionsfondsurenco-an- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 28.August 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/14668 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode teileerwerbenkönnten.am19.juni2013meldetederwdr: GegeneinebedingungslosePrivatisierungderUrananreicherungsanlageinGronau (Kreis Borken)hatsichNRW-Wirtschafts-undEnergieministerGarreltDuin (SPD) ausgesprochen.einenverkaufaneinenhedgefondskönneersich nichtvorstellen,sagteduinamdienstagabend (18.Juni2013)vorJournalistenin Düsseldorf.NachseinenAngabenwürdenderartigePläneauchnichtmehr weiterverfolgt. 1.WelchenaktuellenInformationsstandhatdieBundesregierungzudenVerkaufsplänen der jetzigen URENCO-Eigentümer? NachdemaktuellenInformationsstandderBundesregierungsindsowohldie RegierungdesVereinigtenKönigreichsvonGroßbritannienundNordirland alsauchdieregierungdeskönigreichsderniederlandeunddiedeutschenanteilseignerrweagunde.onsedaraninteressiert,ihreanteileanurenco zu veräußern. 2.WannhabensichVertreterderBundesregierungindiesemJahrmitVertre- ternbzw.beauftragtenderurenco-eigentümersowiemitdernrw- Landesregierunggetroffen,umüberdenURENCO-Verkaufzusprechen (bitte nach jeweiligem Datum und Teilnehmerkreis aufschlüsseln)? DieBundesregierungstehtzumThemamöglicherAnteilsveräußerungenbei URENCOinregelmäßigenKontaktmitVertreternderRegierungendesVereinigtenKönigreichsvonGroßbritannienundNordirlandunddesKönigreichs derniederlandesowiemitdendeutschenurenco-anteilseignernrweag unde.onse.dabeifandenzuletztetwaam30.juli,am25.juniundam 5.Juni2013TreffenvonVertreternderdreiRegierungenundderdeutschenAnteilseignerstatt.AuchimRahmendesRegierungskontrollgremiumsfür URENCO,dessogenanntenGemeinsamenAusschusseserfolgteinkontinuierlicher Austausch zwischen den drei Regierungen. 3. Mit welchem Ergebnis fanden diese Besprechungen jeweils statt? DiedreiRegierungensowiediedeutschenAnteilseignersindderzeitinKontakt,umbeiURENCOeinenRechtsrahmenzugewährleisten,derdendrei RegierungendieDurchsetzbarkeitdesvölkerrechtlichenVertragesvonAlmelo auch in der Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern sicherstellt. 4.ErfolgtezumgeplantenVerkaufderURENCO-AnteilezwischendenbeteiligtenRegierungenbereitseinAustauschvondiplomatischenNoten,Absichtserklärungen o. Ä.? Nein.EinförmlicherAustauschvondiplomatischenNotenerfolgtezwischen denregierungennicht.dieregierungendesvereinigtenkönigreichsvon GroßbritannienundNordirlandunddieRegierungdesKönigreichsderNiederlandehabenallerdingsöffentlichdiegrundsätzlicheAbsichterklärt,ihre URENCO-Anteile zu veräußern. 5.WurdeimRahmenderdeutsch-niederländischenRegierungskonsultationeninKleveimMai2013überdenVerkaufderURENCO-Anteilegesprochen?
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14668 Wennja,aufwelcherEbenederDelegationen,undmitwelchenErgebnissen? ImRahmenderdeutsch-niederländischenRegierungskonsultationenwurdeim Mai2013inKlevezwischenStaatssekretärStefanKapferer (BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie)unddemniederländischenWirtschaftsministerHenkKampu.a.überdasThemaeinesmöglichenVerkaufsder URENCO-Anteile gesprochen. 6.UnterstütztdieBundesregierungdievomniederländischenFinanzminister JeroenDijsselbloeminseinemSchreibenandasniederländischeParlament skizziertenkontrollrechte,diebeiprivatisierungderurencounbedingt beidenregierungenvondeutschland,großbritannienundderniederlande verbleiben müssten (bitte Punkt für Punkt einzeln begründen)? Ja.AuchausSichtderBundesregierungsindalleimgenanntenBriefdesniederländischenFinanzministersandasniederländischeParlamentaufgelisteten Regierungsrechtewichtig. 7.HältdieBundesregierungdieKontrollbefugnisse insbesonderemit BlickaufeinestrikteNichtweiterverbreitungderUrananreicherungstechnologie fürdurchsetzbar,wennkeinederbeteiligtenregierungenmehr AnteileanURENCOhältodernurnochübereineMinderheitenbeteiligung verfügt (bitte begründen)? DurcheinenentsprechendenRechtsrahmenmussfürdiekünftigeStrukturvon URENCOklargestelltsein,dassdieDurchsetzbarkeitdesvölkerrechtlichen VertragesvonAlmelodurchdiedreiRegierungenauchinderZukunftbeimöglicherweiseanderenAnteilseignerngewährleistetist.DieBundesregierungwird deshalbmöglichenänderungenanderanteilsstrukturvonurenconurdann zustimmen,wennvorherdurcheinenentsprechendenrechtsrahmenfürdie künftigestrukturvonurencoklargestelltist,dassauchweiterhinnukleare Nichtverbreitung,SicherungderTechnologieundwirtschaftlicheSoliditätbei URENCOsichergestelltsind.EntscheidenderMaßstabfürdieBundesregierung istdabeidervonderbundesrepublikdeutschland,demkönigreichderniederlandeunddemvereinigtenkönigreichvongroßbritannienundnordirlandunterzeichnete völkerrechtliche Vertrag von Almelo vom 4. März 1970. 8.WoraufbeziehtsichJeroenDijsselbloemnachKenntnisderBundesregierunginseinemBriefkonkretmitderfolgendenAussage (eigeneübersetzungausdemenglischen): DieNiederlande,diebritischeRegierung unddeutschlandsindgeschäftig/fleißigdaran,einestrukturzuentwerfen, dieesermöglicht,diegegenseitigenwünschebeiderausübungdieser Kontrollrechtezuerfüllen.MitgliedsstaatendesVertragsvonAlmelowerdenUmsetzungsvereinbarungenabschließen,umdieKoordinationbeider Ausübung dieser Rechte sicherzustellen.? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9.AufwelcheWeisebeteiligtsichdieBundesregierung geschäftig/fleißig daran,eineneue Struktur sowie Umsetzungsvereinbarungen zurzukunftderurenco-aktivitätenzuentwerfen (bittenachbeteiligtenministerien,ministeriumsabteilungen,bundes-undlandesbehörden,datenvon Arbeitstreffen aufschlüsseln)? EswirdaufdieAntwortzudenFragen2und7verwiesen.FürURENCOistin derbundesregierungdasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologie
Drucksache 17/14668 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode federführendzuständig.insbesonderemitblickaufdienuklearennichtverbreitungspolitischenaspekteistdasauswärtigeamtbeteiligt.weiterebundesressorts können je nach konkretem Thema fachlich betroffen sein. 10.WelcheVereinbarungenzuderangesprochenenneuen Struktur undden Umsetzungsvereinbarungen inbezugaufdiezukunftvonurenco wurdenbereitszwischendenniederlanden,großbritannienunddeutschland getroffen? Derzeit wurden noch keine verbindlichen Vereinbarungen abgeschlossen. 11.WarumhatdieBundesregierungdenDeutschenBundestagbislangnicht ähnlichoffenwiederniederländischefinanzministerüberdieeigenen AktivitätenimZusammenhangmitderVeränderungderEigentümer- Struktur bei URENCO informiert? DieBundesregierungsiehtderzeitkeinenAnlassfüreineweitergehendeBeteiligungdesDeutschenBundestages.SiewirdimLichtederweiterenEntwicklungen über die Unterrichtung des Deutschen Bundestages entscheiden. AndersalsdasKönigreichderNiederlandehältderdeutscheStaatimÜbrigen selbst keine URENCO-Anteile. 12.GabesauchmitdenRegierungenvonGroßbritannien,Frankreichoder denusakontakteaufregierungsebenezumgeplantenverkaufder URENCO-Anteile? Wenn ja, wann, zwischen wem konkret, und mit welchem Ergebnis? DasThemaeinesmöglichenVerkaufesderURENCO-AnteilewurdeverschiedentlichanlässlichvonTreffenmitVertreternderRegierungendesVereinigten KönigreichsvonGroßbritannienundNordirlandundFrankreichsangesprochen. DieVertreterderBundesregierungmachtendabeistetsdeutlich,dassmöglichen ÄnderungenanderAnteilsstrukturvonURENCOnurdannzugestimmtwerden könnte,wennvorherdurcheinenentsprechendenrechtsrahmenfürdiekünftigestrukturvonurencoklargestelltist,dassauchweiterhinnuklearenichtverbreitung,sicherungdertechnologieundwirtschaftlichesoliditätbei URENCO sichergestellt sind. 13.WelcheRollespieltdieFirmaETC (EnrichmentTechnologyCompany) undihrknow-howbeiderurananreicherungs-zentrifugenentwicklung und-herstellung,anderurencoundarevamitjeweils50prozent beteiligtsind,beidenderzeitigenüberlegungenzuränderungdereigentümerstruktur bei URENCO? EsgehtbeidenderzeitigenÜberlegungenzurÄnderungderEigentümerstrukturbeiURENCOausschließlichumdiemöglicheVeräußerungvonAnteilenan URENCO.UnmittelbareAuswirkungenaufdieFirmaETCwürdensichdadurch nicht ergeben. DieBundesregierungkönntemöglichenÄnderungenanderAnteilsstrukturvon URENCOnurdannzustimmen,wennvorherdurcheinenentsprechenden Rechtsrahmenklargestelltist,dassauchweiterhinnukleareNichtverbreitung und Sicherung der Technologie sichergestellt sind.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14668 DurcheinemöglicheVeräußerungvonAnteilenanURENCOwürdesichnichts andembestehendenaufsichtsregimedurchdievierregierungenderbundesrepublikdeutschland,demvereinigtenkönigreichgroßbritannienundnordirland,demkönigreichderniederlandeundderfranzösischenrepubliküber ETCimRahmendes2005unterzeichnetenvölkerrechtlichenVertragesvon Cardiffändern.ImRahmendessogenanntenQuadripartiteCommitteeerfolgt dabei ein kontinuierlicher Austausch zwischen den vier Regierungen. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 14.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungauseinemmöglichenBörsengangderURENCO,insbesonderevor demhintergrundderstriktennichtweiterverbreitungvonatomwaffentechnologie? 15.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdermöglichenBeteiligungvonHedgefonds,Pensionsfondsund Investmentfonds am Urananreicherer URENCO? DieBundesregierungbeteiligtsichnichtanSpekulationenüberpotentielle Kaufinteressenten.Zunächstgehtesdarum,durcheinenentsprechenden RechtsrahmenfürdiekünftigeStrukturvonURENCOklarzustellen,dassauch weiterhinnuklearenichtverbreitung,sicherungdertechnologieundwirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 16.StimmtdieBundesregierungdemWirtschaftsministerdesBundeslandes Nordrhein-WestfalenGarreltDuinzu,dasseineVeräußerungvon URENCO-Anteilen an Hedgefonds nicht vorstellbar ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17.WiewilldieBundesregierungbeieinemmöglichenBörsengangvon URENCOdieBeteiligungvonPensionsfonds,Hedgefonds,Strohfirmen oder politisch unerwünschten Dritten ausschließen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassjeglicherVerkaufvon URENCO-AnteilenanDritteeineWeiterverbreitungderUrananreicherungstechnologiedarstelltunddahergegendiebisherigePolitikderstrikten Nichtweiterverbreitung verstößt? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 19.WelcheBedenkeninBezugaufdenVerkaufvonURENCO-Anteilenhat diebundesregierungbishergegenüberdenbisherigenanteilseignernvorgebracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Drucksache 17/14668 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.SindderBundesregierungbislangzumVerkaufderURENCO-Anteile vonirgendeinerseiteoderirgendeinemstaatbedenkenvorgebrachtoder bekannt gemacht worden? Wenn ja, von wem, und worauf bezogen sich diese Bedenken? SofernvonirgendeinerSeitesachlicheBedenkengegeneinemöglicheAnteilsveräußerungbeiURENCOvorgetragenwerdensollten,würdendieseimRahmenderregelmäßigenKontaktemitVertreternderRegierungendesVereinigten KönigreichsvonGroßbritannienundNordirlandunddesKönigreichsder NiederlandesowiemitdendeutschenURENCO-AnteilseignernRWEAGund E.ON SE aufgenommen werden. 21.WelcherechtlichenundpolitischenProblemeergäbensichinBezugauf denjetzigenrechtsrahmenfürurenco,wennfirmen,einzelpersonen oderstaaten,dienichtindereuangesiedeltsind,anteileanurenco erwerben würden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 22.WannundmitwelchenErgebnissenhatderimVertragvonAlmelofestgelegte Gemeinsame Ausschuss im Jahr 2013 konkret getagt? DerGemeinsameAusschussderdreiRegierungen,deraufderGrundlagedes 1970vonderBundesrepublikDeutschland,demKönigreichderNiederlande unddemvereinigtenkönigreichgroßbritannienundnordirlandunterzeichnetenvölkerrechtlichenvertragesvonalmeloeingesetztwordenist,hatam 20. März 2013 getagt. Die Beratungen des Ausschusses sind vertraulich. 23.IstnachderzeitigemStandimRahmenderURENCO-Privatisierungein neuer Staatsvertrag zu URENCO angedacht? Nein.DieRegierungendersogenanntenTroika-Staaten,dieBundesrepublik Deutschland,dasVereinigteKönigreichGroßbritannienundNordirlandunddas KönigreichderNiederlandestehenzudemseitmehrals40Jahrenerfolgreichen völkerrechtlichenvertragvonalmelo ( Übereinkommenvom4.März1970 zwischenderbundesrepublikdeutschland,demkönigreichderniederlande unddemvereinigtenkönigreichvongroßbritannienundnordirlandüberdie ZusammenarbeitbeiderEntwicklungundNutzungdesGaszentrifugenverfahrenszurHerstellungangereichertenUrans )undstrebendiedurchsetzbarkeit seinervorgabenauchfürdenfalleinerpotentiellenkünftigenänderungder Eigentumsverhältnisse an. 24.WirddieBundesregierungdieZustimmungdesDeutschenBundestages einholen,bevorsieeineränderungdereigentümer-strukturbei URENCOodereinemneuenStaatsvertragbzw. Umsetzungsvereinbarungen zurregelungderstaatlichenaufsichtderurenco-aktivitäten zustimmt? DieBundesregierungsiehtderzeitkeinenAnlassfüreineweitergehendeBeteiligungdesDeutschenBundestages.SiewirdimLichtederweiterenEntwicklungenüberdieUnterrichtungdesDeutschenBundestagesentscheiden.Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14668 25.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassihreAntwortenauf diekleineanfrage UnbefristeteLagerungvonabgereichertemUranan derurenco-anreicherungsanlagegronau aufbundestagsdrucksache 17/13598zuFrage20,dassdas abgereicherteuranbeiurencoin FormvonU 3 U 8 ( )einwertstoffunddamitnichtfürdieendlagerung vorgesehen sei,undzufrage6,dassfürdiedauerderzwischenlagerungbeiderurenco-anlageingronaueine mögliche(n)verbringung desabgereichertenuranoxidsindiesesendlagerangenommen wurde, widersprüchlich sind? Nein, die Bundesregierung stimmt dieser Aussage nicht zu. DiebisherigenÜberlegungenundUntersuchungenzurmöglichenEntsorgung dertailssindausdruckdesvorsorgegedankensimzusammenhangmitderbeseitigungmöglicherweisezukünftiganfallenderradioaktiverabfälle.nach 9a desatomgesetzeshatderbetreiberdafürzusorgen,dassanfallenderadioaktive ReststoffeschadlosverwertetoderalsradioaktiverAbfallgeordnetbeseitigt werden.dielagerungdesabgereichertenuransvorortistteilderanlagengenehmigungnach 7desAtomgesetzes.DasbeiderUrananreicherunganfallendeabgereicherteUranenthältnocheinenAnteildesspaltbarenIsotops Uran-235,welchesdurchweitereAbreicherunggenutztundsomitschadlosverwertetwerdenkönnte.FürdenFall,dassdasabgereicherteUrannichtweiter verwertetundgeordnetbeseitigtwerdensollte,fieleesindiekategorieradioaktiverabfällemitvernachlässigbarerwärmeentwicklungundkönntederendlagerungzugeführtwerden.denkbarwärebeispielsweise,dasabgereicherte UranzusammenmitWärmeentwickelndenradioaktivenAbfällenausderWiederaufarbeitungundmitbestrahltenBrennelementenendzulagern,d.h.geordnet zu beseitigen.
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