1.WievieleBefreiungsanträgeliegennachdemderzeitgültigen 19Absatz2 Satz2StromNEVfürdasJahr2011vor?

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10700 17. Wahlperiode 14. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10483 Abgeschaffte Netzentgelte für die stromintensive Industrie Vorbemerkung der Fragesteller MitdemInkrafttretendesGesetzeszurNeuregelungenergiewirtschaftsrechtlicherVorschriftenam4.August2011wurdediebisherigeRegelungdes 19 Absatz2derStromnetzentgeltverordnung (StromNEV)inverschiedenen PunkteneinergrundlegendenÄnderungunterzogen.WaresindustriellenEndverbrauchernbereitszuvormöglich,unterbestimmtenVoraussetzungenein individuellesundinderregelniedrigeresnetzentgeltzuzahlen,wurdeesmit derneuregelungmöglich,dassstromintensiveunternehmenkomplettvonden Netzentgeltenbefreitwurden.WieinvielenanderenFällenauch,begründete diebundesregierungdiesenschrittmitdenzuerwartendenmehrkostendurch dieenergiewende,vorwelchendiestromintensiveindustriegeschütztwerden müsse.dieseregelungführtzuhöherennetzentgeltenfürhaushaltskunden undgewerbe.diesteigendenstrompreisefürdieindustriesindbisherjedoch ausgeblieben. Befreiung im Jahr 2011 1.WievieleBefreiungsanträgeliegennachdemderzeitgültigen 19Absatz2 Satz2StromNEVfürdasJahr2011vor? NachAngabenderBundesnetzagenturwurden276AnträgeaufBefreiungvon den Netzentgelten für das Jahr 2011 gestellt. 2.WievielederinderAntwortzuFrage1genanntenAnträgewurdenbisher bewilligt? Bis wann sollen die restlichen Anträge entschieden werden? NachAngabenderBundesnetzagenturwurdenbislang180Anträgegenehmigt und 47 Verfahren eingestellt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 12.September 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/10700 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WelchesEntlastungsvolumenergibtsichaufgrundderBewilligungenfür 2011fürdiebefreitenUnternehmeninBezugaufdiebefreiteStrommenge unddiemonetäreentlastung (bittenachdennetzgebietendervierübertragungsnetzbetreiber unterteilen)? DasbislangvonderBundesnetzagenturgenehmigteEntlastungsvolumenfür besondersstromintensiveunternehmenbeträgtaktuell220204528eurobei einerbefreitenstrommengevon30981454716kwh (umfasstnurdie180bislang erteilten Genehmigungen). Entlastungsvolumen 2011 50Hertz Transmission GmbH Amprion GmbH Regelzone ÜNB TransnetBW GmbH TenneT TSO GmbH WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichnachangabenderbundesnetzagenturderzeitnoch nichtabschätzen,daindenmeistennochoffenenfällendieentsprechenden Verbrauchs-undNutzungsangabenvondenbetreffendenAntragstellernnoch nichtvollständigvorliegen.außerdemistzuberücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichenaufplandatenberuhen,dievon den späteren tatsächlichen Ist-Daten abweichen können. Summe in 62.627.460 75.859.237 12.757.331 68.960.499 220.204.527 in kwh 5.384.630.128 13.632.273.787 1.572.579.910 10.391.970.891 30.981.454.716 4.Wieverteilensichdiein2011entlastetenUnternehmen,diebefreiteStrommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer? NachAngabenderBundesnetzagenturverteiltsichdasEntlastungsvolumenauf diebisherdurchdiebundesnetzagenturgenehmigtennetzentgeltbefreiungen nach 19Absatz2Satz2StromNEVnachBundesländernwiefolgt (Stand: August 2012):

Nach Bundesland Sitz des Netzbetreibers: Entlastungsvolumen 2011 BW BY BB HB HH HE MV Bundesland NI NRW RP SL SN SA SH TH in 12.757.331 67.724.027 3.522.551 197.403 32.018.946 4.866.180 485.959 7.271.038 57.959.728 6.483.530-4.081.427 13.841.246 317.830 8.677.331 in kwh 1.572.579.910 10.878.399.946 329.874.904 24.124.120 3.059.014.083 612.834.783 32.292.537 640.130.575 11.044.859.543 786.664.535-274.003.365 1.001.257.431 37.231.176 688.187.808 Nach Bundesland Sitz des Letztverbrauchers: Entlastungs- Bundesland volumen 2011 BW BY BB HB HH HE MV NI NRW RP SL SN SA SH TH in 13.415.046 49.079.349 5.169.046 197.403 32.018.946 3.796.993 835.153 25.396.147 53.473.682 6.531.270 1.509.605 7.408.609 10.253.807 2.442.140 8.677.331 in kwh 1.661.453.971 6.649.255.346 434.175.941 24.124.120 3.059.014.083 456.770.747 51.027.729 4.759.275.855 10.457.853.271 787.905.486 346.749.826 494.884.492 760.967.063 349.808.978 688.187.808 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10700

Drucksache 17/10700 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichnachangabenderbundesnetzagenturderzeitnoch nichtabschätzen,daindenmeistennochoffenenfällendieentsprechenden Verbrauchs-undNutzungsangabenvondenbetreffendenAntragstellernnoch nichtvollständigvorliegen.außerdemistzuberücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichenaufplandatenberuhen,dievon den späteren tatsächlichen Ist-Daten abweichen können. 5.WievieleBefreiungsanträgefür2011wurdenbishernichtbewilligt,und aufwelchesentlastungsvolumen sowohlmonetär,alsauchbezogenauf diestrommenge addierensichdieseanträge,wobeiklarist,dassdavon unter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden? Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor? NachAuskunftderBundesnetzagenturwurdenvonden276Anträgenbislang 180Anträgegenehmigt,bei47FällenwurdedasVerfahrennacherfolgter AntragsrücknahmevonderBundesnetzagentureingestellt,sodassderzeitnoch 49 Genehmigungsanträge zu prüfen sind. WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichderzeitnochnichtabschätzen,daindenmeistennoch offenenfällendieentsprechendenverbrauchs-undnutzungsangabenvonden betreffendenantragstellernnochnichtvollständigvorliegen.außerdemistzu berücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichen aufplandatenberuhen,dievondenspäterentatsächlichenist-datenabweichen können. 6.InwelchenBundesländernbekommendieUnternehmeneineNetzentgeltbefreiung ab (4.) August 2011, und in welchen bereits ab Januar 2011? 7.WiebewertetdieBundesregierungdieseunterschiedlichePraxis,vordem Hintergrund,dassdieseRegelungauchzuWettbewerbsverzerrungenführen kann? DieFragen6und7werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieEntscheidungspraxisindenBundesländernistdortzuerfragen.Solltesie unterschiedlichausfallen,wäresieausflussderimenergiewirtschaftsgesetz erfolgten Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern. 8.WiesollendiedurchdieBefreiungderIndustrieverursachtenNetzentgeltmindereinnahmendesJahres2011ausgeglichenwerden,undwelcherZeitraum ist dafür vorgesehen? EntgangeneErlöseausdemKalenderjahr2011werdennichtvondemUmlagemechanismuserfasst.DerfürdasJahr2011vorzunehmendeAusgleichentgangenerNetzentgelte (ErlösefürdenNetzbetreiber)istvielmehrletztmaligüber das Regulierungskonto des jeweiligen Netzbetreibers durchzuführen. DieRegelungenzumRegulierungskontosehenin 5Absatz3Satz2derAnreizregulierungsverordnung (ARegV)vor,dassderNetzbetreiberzueinerAnpassungderNetzentgeltegemäß 17ARegVberechtigtist,wenndietatsächlicherzieltenErlöseummehrals5ProzenthinterdenimRahmenderErlösobergrenzezulässigenErlösenzurückbleibt.DieseAnpassungderErlösobergrenzekanngemäß 17Absatz3Satz1ARegVzum1.Januareinesjeden

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10700 Jahreserfolgen.EineAnpassungderNetzentgeltebeifünfProzentAbsenkung der zulässigen Erlöse ist spätestens ab 1. Januar 2013 möglich. DiewirtschaftlichenAuswirkungenderentgangenenNetzentgeltewerdennach AngabenderBundesnetzagenturdahererstinderzweitenRegulierungsperiode überdieauflösungdesregulierungskontosrealisiert,esseidenn,dieerheblichkeitsschwelleinhöhevon5prozentwirdüberschritten.bei5-prozentiger AbweichunghatderNetzbetreiberdieWahl,oberdieNetzentgeltezum 1.Januar2013anpasstoderdieAnpassungüberdiezweiteRegulierungsperiode verteilt. 9.BeiwelchenÜbertragungs-undVerteilnetzbetreibernliegenfür2011 welcheanträgeaufnetzentgeltbefreiungnach 19Absatz2Satz2 StromNEVvor jeweilsinwelcherstrommenge,undwiehochistdie jeweilige finanzielle Entlastung? Welche Unternehmen haben den Antrag gestellt? DieBundesnetzagenturhataufihrerInternetseiteeineListederVerfahrennach 19Absatz2Satz2StromNEVveröffentlicht:www.bundesentzagentur.de ->Beschlusskammern->BK4->IndividuelleNetzentgelteElektrizitätgemäß 19 StromNEV. NähereAngaben,beiwelchenÜbertragungs-undVerteilnetzbetreibernfür 2011AnträgeaufNetzentgeltbefreiungnach 19Absatz2Satz2StromNEV vorliegen,aufgeteiltnachderjeweiligenstrommengeundderjeweiligenfinanziellenentlastungfürdasjeweiligeunternehmen,sindnichtmöglich,dahier Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen betroffen sind. Befreiung im Jahr 2012 10.WievielezusätzlicheBefreiungsanträgenach 19Absatz2Satz2Strom- NEVwurdenfürdasJahr2012gestellt (Angabenbittejeweilsnachden Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber aufschlüsseln)? NachAuskunftderBundesnetzagenturliegenbisher82Befreiungsanträgenach 19Absatz2Satz2StromNEVabdem1.Januar2012vor (Stand:August 2012). k.a. Regelzone ÜNB, Anzahl der Anträge in 2012 nach 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 50Hertz Amprion TransnetBW Transmission GmbH GmbH GmbH TenneT TSO GmbH Summe 3 28 18 15 18 82 11.WievieleAnträgewurdenhierbewilligt,undwelcheAnzahlvonbefreiten Unternehmen ergibt sich dabei insgesamt für das Jahr 2012? Bis wann sollen die bisher nicht geprüften Anträge entschieden werden? DieBundesnetzagenturhatbislangnochkeineGenehmigungenmiterstmaliger Wirkungzum1.Januar2012erteilt.DieBundesnetzagenturbeabsichtigt,über diese Anträge in der ersten Jahreshälfte 2013 zu entscheiden.

Drucksache 17/10700 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchesEntlastungsvolumenergibtsichaufgrundderBewilligungenfür 2012fürdiebefreitenUnternehmeninBezugaufdiebefreiteStrommengeunddiemonetäreEntlastung (bittenachdennetzgebietendervier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)? BelastbareAussagensindnachAngabenderBundesnetzagenturderzeitnoch nichtmöglich,dasichdieanträgenochinbearbeitungbefinden.diebundesnetzagenturweistaberdaraufhin,dassdiemitwirkungzum1.januar2011erteilten Genehmigungen im Wesentlichen auch in 2012 fortgelten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13.WievieleAnträgeaus2012wurdenbishernichtbewilligt,undaufwelchesEntlastungsvolumen sowohlmonetär,alsauchbezogenaufdie Strommenge addierensichdieseanträge,wobeiklarist,dassdavonunter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden? Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 14.Wieverteilensichdiefür2012entlastetenUnternehmen,diebefreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 15.AufwelcherDatenlageundwelcherPrognosewurdendierund300Mio. EurofürNetzentgeltbefreiungenimJahr2012nach 19Absatz2Satz2 StromNEV berechnet, und reicht die anvisierte Höhe in diesem Jahr aus? Fallsnein,wiehochsiehtderFehlbetragungefähraus,undwasplantdie Bundesregierung diesbezüglich? AusgehendvonDatenzurBefreiungssituationdes 19Absatz2Satz1und2 derstromnetzentgeltverordnung (StromNEV)wurdendurchdieBundesnetzagenturfürdasJahr2012ErlösausfälleinHöhevonca.440Mio.Euroabgeschätzt (140Mio.EurofürEntlastungennach 19Absatz2Satz1und 300Mio.EurofürBefreiungennach 19Absatz2Satz2StromNEV).Nach derzeitigemkenntnisstandderbundesnetzagentursindbundesweitfürdasjahr 2012mitBefreiungsvoluminafür 19Absatz2Satz1StromNEVinHöhevon ca.200mio.euroundfürsatz2inhöhevon270mio.eurozurechnen (in Summe damit 470 Mio. Euro). DiegenaueDifferenzzwischenderSummedertatsächlichentgangenenErlöse einerseitsunddersummedereinnahmender 19StromNEV-UmlageandererseitsfürdasJahr2012kannnachAngabenderBundesnetzagenturnochnicht exaktermitteltwerden,danochnichtallegenehmigungennach 19Absatz2 Satz2StromNEVergangensind.DieBundesnetzagenturweistindiesemZusammenhangdaraufhin,dassAnträgeaufNetzentgeltbefreiungnochbiszum 31.Dezember2012gestelltwerdenkönnen.DiegenaueDifferenzwerdeerst beimist-abgleichimkalenderjahr2013ermittelt.hierfürhättendieverteilernetzbetreiberdietatsächlichentgangenenerlöseausdemkalenderjahr2012bis zum30.juni2013andieübertragungsnetzbetreiberzumelden.dieübertragungsnetzbetreiberhättendanachdieverbleibendedifferenzzwischender SummedertatsächlichentgangenenErlöseeinerseitsundderSummederEinnahmen der 19 StromNEV-Umlage andererseits zu ermitteln.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10700 16.InwelcherHöhehabenVerteilnetzbetreiberimJahr2012bisherAbschlagszahlungenvomÜbertragungsnetzbetreiberfürnichteingenommene Erlöse nach 19 Absatz 2 StromNEV erhalten? DerProzessder 19StromNEV-UmlagewirdnachAngabenderBundesnetzagenturselbständigzwischendenÜbertragungs-unddenVerteilnetzbetreibern abgewickelt;verlässlicheaussagenzuabschlagzahlungenkönnenvonder Bundesnetzagentur daher nicht getroffen werden. 17.WannsolldieSonderkundenumlagefür2013öffentlichbekanntgemacht werden,undmitwelchenänderungenrechnetdiebundesregierungbezüglich der Höhe? DieBundesnetzagenturweistdaraufhin,dassdieHöheder 19StromNEV- UmlagefürdasKalenderjahr2013vondenÜbertragungsnetzbetreibernbis zum20.oktober2013zuveröffentlichensei.dieprognosedatenderverteilnetzbetreiberseienbiszum15.oktobereineskalenderjahresbeimübertragungsnetzbetreibereinzureichen,dieserhabebiszum20.oktobereinesjeden KalenderjahresdieermittelteHöheder 19StromNEV-Umlagedesfolgenden Jahreszuveröffentlichen.DieHöheder 19StromNEV-UmlagedesKalenderjahres2013stehesomiterstzum20.Oktober2013fest,vorherseikeineAbschätzungzurEntwicklungder 19StromNEV-Umlagemöglich,dahierfürdie Prognosedaten fehlten. Rechtliche Auseinandersetzung 18.LiegenmomentanKlagenvonUnternehmengegendieBundesnetzagenturbzw.LandesnetzagenturenbezüglichderungleichenBegünstigungszeiträume im Jahr 2011 vor? Falls ja, wie viele? MitwelchenArgumentenwerdendieKlagenimWesentlichenbegründet? GegendieBundesnetzagenturwurdenbisherdreiBeschwerdenwegenungleicherBewilligungszeiträumedurchdieBundesnetzagenturundeinigerLandesregulierungsbehördenimJahr2011erhoben.DieBegründungenderBeschwerdenführenimWesentlichenan,dasseineRückwirkungaufden1.Januar2011 eineunzulässigeechterückwirkungdarstelleundzudemdieregelungdes 19 Absatz2Satz2und3StromNEVverfassungswidrigsei.Weiterhingingenmit demnichtunmittelbarenerfolgendenausgleichdernetzentgelteökonomische Nachteile einher. 19.WannrechnetdieBundesregierungmiterstenEntscheidungenzuden KlagenderUnternehmengegendieBundesnetzagenturbzw.Landesnetzagenturen? Istesrichtig,dassdieRegulierungsbehördenzugestimmthaben,dassdie Kläger ihre Klagen langfristig nicht begründen mussten? 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieFälle,indenendieBundesnetzagenturdemIndustrieabnehmerdieBefreiungaufAntragdesNetzbetreibersgegebenhat,derselbeNetzbetreiberdannabergegendiepositiveBescheidung des Freistellungsantrags klagt? Hat der Netzbetreiber hier ein Klagerecht?

Drucksache 17/10700 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Darf die Bundesnetzagentur ihre ursprüngliche Entscheidung revidieren? Wie viele solcher Fälle gibt es? 21.WievieleKlagenvonBetreiberngeschlossenerVerteilnetzeundwieviele KlagenvonUnternehmenindiesengeschlossenenVerteilnetzengibtes imzusammenhangmitderänderungin 19StromNEVgegendie Bundesnetzagentur bzw. die Landesnetzagenturen? DieFragen19und20werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungnimmtkeineStellungzulaufendenVerfahrengegenEntscheidungenderBundesnetzagenturodereinzelnerLandesregulierungsbehörden. NachAuskunftderBundesnetzagenturliegenzurzeit15Fällevor,indenenein NetzbetreibergegendievonihmzugunstendesLetztverbrauchersbeantragte Entgeltbefreiung vorgeht. GegendieBundesnetzagenturwurdenbishernachderenAuskunftdreiBeschwerdenvonBetreiberngeschlossenerVerteilnetzeerhoben.VonUnternehmen,dieineinemsolchengeschlossenenVerteilnetzangeschlossensind,gibtes bislang keine rechtsförmliche Beschwerde. 22.WievieleKlagengegendieBundesnetzagentur/Landesnetzagenturen sind insgesamt wegen der Änderungen in 19 StromNEV eingereicht? WegenderÄnderungenin 19StromNEVzum4.August2011sindgegendie BundesnetzagenturnachderenAngabebisher40Beschwerdenerhobenworden.WeiteredreiBeschwerdenwurdengegendieBundesnetzagenturalsim Verfahren der Organleihe tätige Landesregulierungsbehörde erhoben. 23.WelchenAufwand (bittediestundenanzahldermitarbeiterderregulierungsbehördenundetwaigerexterneranwältebenennen)verursachtein solches Gerichtsverfahren im Durchschnitt, welchen mindestens? WelchegesetzlichenKostenverursachteinsolchesGerichtsverfahren konkretbeieinerstreitigensummevon50000euro,2mio.euro,8mio. Euro? DerGesamtaufwandderartigerGerichtsverfahrenlässtsichexantenichtbestimmenundgrundsätzlichauchnichtpauschalisieren,dadiesvonverschiedenenFaktorenabhängigist.DieKomplexitätallerVerfahrenistzumjetzigen ZeitpunktundaufgrunddesderzeitsehrfrühenVerfahrensstandesnochnicht absehbar,sodasseineaussagezudieserfragenochnichtgetätigtwerdenkann. DieBundesnetzagenturbegleitetdieGerichtsverfahrenselbst,sodasskeine Kosten für externe Anwälte anfallen. 24.WievielGeldhatdieBundesregierungbisherimRahmenderÄnderung des 19StromNEVfürdieHilfevonexternenAnwälteundGutachten ausgegeben? DasfederführendeBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatdie Hilfe von Gutachtern und Anwälten nicht in Anspruch genommen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10700 25.WannrechnetdieBundesregierungmiteinerEntscheidungderEuropäischenKommissionhinsichtlichdervomBundderEnergieverbraucher e.v.eingebrachtenbeschwerde,dassdieimletztenjahrverabschiedete vollständigebefreiungdernetzentgelteeinerechtswidrigebeihilfedarstellt? 26.WurdezudieserFrageseitensderBundesregierungeinexternesRechtsgutachten bzw. eine externe Einschätzung eingeholt? Falls ja, von welcher Kanzlei? 27.WieschätztdieBundesregierungdieChancenderBeschwerdedesBundes der Energieverbraucher e. V. ein? 28.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassdieBefreiungder stromintensivenindustrievondennetzentgelteneinbeschäftigungsprogramm für Gerichte und Anwaltskanzleien darstellt? DieFragen25bis28werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerBundderEnergieverbrauchere.V.hatEnde2011beiderGeneraldirektion WettbewerbderEuropäischenKommissioneineBeihilfebeschwerdegegen diebefreiungstromintensiverunternehmenvondennetzentgelten ( 19 StromNEV)eingereicht.ImFallesolcherBeschwerdenistdieEuropäische KommissionrechtlichzurErmittlungderSach-undRechtslageverpflichtet.Sie hatderbundesregierungdeshalbimfebruar2012einenumfangreichenfragenkatalogübermittelt,welchendiebundesregierungfristgerechtam29.juni 2012beantwortethat;Kanzleien/Gutachterwurdenseitensdesfederführenden BundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologienichtbeauftragt.DieEuropäischeKommissionhatkeineAngabendazugemacht,wielangeihrePrüfung dauern wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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