Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und -prävention

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Pitterle, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14613 Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und -prävention Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderGeldwäschewirdSchwarzgeldausillegalenGeschäfteninden legalenwirtschaftskreislaufeingeschleust.hauptsächlichwirddabeischwarzes GeldinnerhalbdesSektorsderOrganisiertenKriminalitätproduziert,z.B.über Drogen-,Menschenhandel,Prostitution,AutoschiebereioderAnlagebetrug. DanebensindauchSteuerdelikteVortatenfürGeldwäsche,wennbeispielsweise hinterzogeneseinkommenindenoffiziellengeldkreislaufzurückgebrachtund gereinigtwird,umesgefahrloseinsetzenzukönnen.geldwäschebedrohtdie Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität. BeieinervergleichendenBewertungder17-Euro-LänderhinsichtlichderEinhaltungderEmpfehlungenderFinancialActionTaskForce (FATF)zurBekämpfungderGeldwäscheschnittDeutschland,wieAnfangdesJahres2013 bekanntwurde,mitplatz14ausgesprochenschlechtab (vgl.euractivvom 14.Februar2013, Geldwäsche:DasDilemmamitderEU-Kommission ).Der PräsidentdesBundeskriminalamts,JörgZiercke,sagtedem Handelsblatt schonimapril2012,dassgeldwäscheindeutschlandzueinfachsei (Handelsblatt,12.April2012,S.14).ProblematischistdieweiterhinzersplitterteZuständigkeitfürdieBeaufsichtigungdesNichtfinanzsektors,dievonderEbeneder Stadtverwaltung,ineinigenLändernundeinzelnenBranchen,überBezirksregierungenbzw.Regierungspräsidien,mitjenachGewerbeebenfallsunterschiedlicherZuständigkeit,bishinzuentwederInnen-,Wirtschafts-,FinanzundArbeitsministerieninverschiedenenBundesländernreicht.Esstelltsichdie Frage,wiedieBundesregierungangesichtsdieserBedingungenauchmitBlick aufdiebevorstehendenharmonisierungsprozesseimzugedervierteneu-geldwäscherichtlinieeinewirksamegeldwäschepräventionund-bekämpfung,die ihren Namen verdient, gewährleisten will. NichtzuletztistdiePrioritätensetzungderBundesregierungbeiderBekämpfungderinternationalenKriminalitätundderAusrichtungvonGeheimdienstaktivitätenvonInteresse.ImZusammenhangdergegenwärtigenDebatteumdie VerstrickungenmitdemUS-amerikanischenGeheimdienstNSAundderNutzungdesSpähprogrammsPRISMistdieseAuseinandersetzunggegenwärtig DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom13.September 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GegenstandvonZeitungsberichten (sternonline,24.juli2013,urlwww. stern.de/politik/deutschland/rolle-der-deutschen-in-der-nsa-affaere-schaeublesmusterschueler-beschnueffeln-die-buerger html).dabeistelltsich grundlegenddiefrage,obfüreinezielführendebekämpfungdergeldwäsche geheimdienstlichekollaborationenüberhauptnotwendigsindoderzurschaffungeinesbreitenbewusstseinsundcomplianceimsinneeinerzielführenden GeldwäschebekämpfunginBereichenderWirtschaft,desFinanz-undNichtfinanzsektors mit kontraproduktiven Wirkungen verbunden sind. 1.WievieleFällevonOrganisierterKriminalitätundGeldwäschekonntendurch PRISMaufgedecktwerden (vgl.bundesministerdesinnerndr.hans-peter FriedrichimZDF-Interviewam12.Juli2013, Sp%C3%A4hprogramm-hat-edlen-Zweck html)? Bitte aufschlüsseln a)zu welchen Beträgen, b)in welchen Ländern, c) Vortat Geldwäsche mit welchem dahinterstehenden Verbrechen? DieBundesregierungerhältimRahmendesallgemeineninternationalenpolizeilichenNachrichten-undInformationsaustauschessowieinkonkretenEinzelsachverhaltenimRahmenderinternationalenpolizeilichenundjustiziellen RechtshilferegelmäßigauchInformationenamerikanischerSicherheitsbehörden,diefürdieVerfolgungundVerhütungvonStraftatenzuständigsind.InformationenüberdieAnzahlvonFällen,indeneneineKorrelationzwischenden InhaltenvonPRISMundderAufdeckungvonFällenOrganisierterKriminalität und Geldwäsche bestehen mag, liegen der Bundesregierung nicht vor. 2.HatdieBundesregierungKenntnisvonBerichten,wonachOnline-Glückspiel-InternetseiteninDeutschland (bzw.indeutschlandregistrierteseiten) gezieltzurgelwäschevonmafiösenorganisationsstrukturengenutztwerden,onlinespielbörsen (etwavonderitalienischenmafia)zudiesemzweck teilweise gezielt aufgekauft oder genutzt werden? DieentsprechendenMedienberichtesindderBundesregierungbekannt.Darüber hinausgehendebelastbareerkenntnisseliegenderbundesregierungnichtvor. EsliegenauchkeineErkenntnissedarübervor,dassOnlinespielbörsen (etwa vonderitalienischenmafia)zudiesemzweckteilweisegezieltaufgekauftoder genutzt werden. 3.MitwelchenKonsequenzenistdieBundesregierungdahingehendenHinweisenbeispielsweiseseitensdesBundeskriminalamtes (DeutscheWellevom 27.Januar2013, WiedieMafiaGeldwäscht )oderanderweitigenhinweisgebernnachgegangen (vgl.testimonyofchuckcanterbury,nationalpresident,fraternalorderofpoliceon TheExpansionofInternetGambling: AssessingConsumerProtectionConcerns beforethesubcommitteeonconsumerprotection,productsafetyandinsurance,committeeoncommerce, Science and Transportation, United States Senate, 17 July 2013, S. 6 f.)? DieBundesregierunghatdiedargestelltenGeldwäscherisikendurchden EntwurfdesGesetzeszurErgänzungdesGeldwäschegesetzesaufgegriffen. DiesesGesetzvom18.Februar2013 (BGBl.IS.268)unterwirftdieAnbieter vononlineglücksspielenspezifischengeldwäscherechtlichensorgfalts-undorganisationspflichten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwieweitundaufwelcheArtundWeisewirddasRisiko-undGefahrenpotentialdesOnlineglückspielsinnerhalbderinternationalenPräventionund BekämpfungderGeldwäschethematisiertundoperationalisiert,undsieht die Bundesregierung hier Nachholbedarf? DasRisiko-undGefahrenpotentialdesOnlineglücksspielswirdvonderEuropäischenKommissionimVorschlagfüreineRichtliniezurVerhinderungder NutzungdesFinanzsystemszumZweckderGeldwäscheundderTerrorismusfinanzierungvom2.Februar2013 (2013/0025)zutreffendadressiert.DieKommissionschlägt pointierteralsinden40empfehlungenderfatf vor,die AnbietervonGlücksspieldienstendenSorgfalts-undOrganisationspflichtender Richtliniezuunterwerfen,wiesiefürdieübrigenAdressatenimFinanz-und Nicht-Finanzsektorgelten.DieBundesregierungwirddenVorschlagderKommission in den weiteren Verhandlungen der Richtlinie unterstützen. 5.WelcheVorschlägewerdenaufEbenederEU-RatsarbeitsgruppeinKonkretisierungderviertenAnti-GeldwäscherichtliniezurBeseitigungvonSchlupflöchernundUnzulänglichkeitenindenderzeitigenEU-VorschrifteninsbesondereinHinblickaufdenBereichdesOnlineglückspielsgegenwärtig diskutiert, und welche Position nimmt die Bundesregierung ein? IndenRatsverhandlungenstehtdieBewertungderfüreinzelneGlücksspieldiensteunterschiedlichenGeldwäscherisikenundderdarausresultierendenregulatorischenSchlussfolgerungensowieeinepraxisgerechteDefinitiondesGlücksspielsimVordergrund.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage21verwiesen. 6.WelcheBilanzziehtdieBundesregierungangesichtsdemfürdiejüngere Vergangenheit,biseinschließlich2009durchdieFATFdokumentierten mangelhaftenabschneidendeutschlandsbeiderumsetzungdereu-geldwäscherichtlinie (FATF-Berichtvom19.Februar2010)ausdembisherigen WirkendesLeitersderimBundesministeriumdesInnernbis2011 (u.a.für Geldwäschebekämpfungund-präventionbis2011)zuständigenAbteilung ÖffentlicheSicherheit,GerhardSchindler,nunmehrPräsidentdesBundesnachrichtendienstes (BND),undwelcheErwartungenundZielewerdenan seine künftige Tätigkeit im BND geknüpft? DieBewertungderFraktionDIELINKE.,Deutschlandhätteinder4.EvaluierungsrundederFATF mangelhaft abgeschnitten,wirdwedervonderbundesregierungnochvonderfatfselbstgeteilt.derbundesregierungistdarüber hinauseinberichtderfatf zurumsetzungdereu-geldwäscherichtlinie durchdeutschlandnichtbekannt.dieerwartungenandenbndundseinenpräsidentenergebensichausdemgesetzüberdenbundesnachrichtendienst (BNDG) und dem Auftragsprofil der Bundesregierung. 7.HatsichunterderPräsidentschaftvonGerhardSchindlerdieEinschätzung desbndzudergefährdungslagedurchorganisiertekriminalitätundgeldwäsche für Deutschland, Europa und die Welt seit 2012 geändert? DerBundesnachrichtendienstschreibtseinGefährdungslagebildzurOrganisiertenKriminalitätundGeldwäschekontinuierlichfort.SeitAnfang2012erfolgte diesbezüglich keine grundlegende Neubewertung. 8.AuswelchenGründenstehenvorallemdieGefahreneinesislamistischgeprägteninternationalenTerrorismus,wieesaufderInternetseitedesBND heißt, im Fokus des Bundesnachrichtendienstes? DieAufklärungdesInternationalenTerrorismusliegtgemäß 1Absatz2Satz1 BNDGimAufgabenspektrumdesBundesnachrichtendienstes.Eshandeltsich

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dabeiumeineerheblichebedrohungfürdiesicherheitweltweit,auchderbundesrepublikdeutschland.eineintensivebefassungmitdiesemkomplexist daher geboten. 9.Habensichseit2013dieGefahreneinesislamistischgeprägteninternationalenTerrorismusabsolutundinRelationzurOrganisiertenKriminalität und Geldwäsche verändert? DieBundessicherheitsbehördengehenseitgeraumerZeitdavonaus,dass deutscheinteressenimin-undauslanderklärtesundtatsächlicheszieljihadistischmotiviertergewaltsind.fürsiebestehtdamitauchweiterhineinehohe abstraktegefährdung,diesichjederzeitinformvonsicherheitsrelevantenereignissenbishinzuanschlägenkonkretisierenkann.derislamistischeterrorismusstelltsichdamitalsanhaltendebedrohungslagedar.eineveränderungdieser Gefährdungslage konnte im Jahr 2013 bislang nicht festgestellt werden. AuchvonOrganisierterKriminalitätundGeldwäschegehennachwievorerhebliche Gefahren aus. 10.WieistdieBekämpfungderOrganisiertenKriminalitätundGeldwäsche imverhältniszubekämpfungundabwehrvoninternationalemterrorismusinnerhalbdesbndaufgestellt (bitteunterangabederzurverfügung stehenden Sach- und Personalmittel, Anzahl der Mitarbeitenden)? Die Bekämpfung derorganisiertenkriminalitätundgeldwäscheist ebenso wiedie BekämpfungundAbwehr desinternationalenterrorismus keine AufgabedesBundesnachrichtendienstes.GemäßdergesetzlichenAufgabenzuweisungin 1Absatz2BNDGsammeltderBundesnachrichtendienstausschließlichzurGewinnungvonErkenntnissenüberdasAusland,dievonaußenundsicherheitspolitischerBedeutungfürdieBundesrepublikDeutschlandsind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. 11.WassinddiekonkretenDeliktfelderderinternationalenOrganisierten Kriminalität, welche der Bundesnachrichtendienst verfolgt? ImBereich InternationaleOrganisierteKriminalität derabteilungtewerden derzeitfolgendedeliktfelderaufgeklärt:internationalerrauschgifthandel, Illegale Migration, Internationale Organisierte Geldwäsche. 12.Wasbeinhaltetder geheimdienstliche ZuschnittvonGeldwäschebekämpfungund-prävention,imBesonderenfürsichgenommenundim Vergleichzurpolizeilichen,kriminologischenArbeitdesBundeskriminalamtes? DieGeldwäschebekämpfunginDeutschlandbasiertimWesentlichenaufzwei Ansätzen:EinerseitsderaufsichtsrechtlichenPrävention,derenmaßgebliche RegelungenimGeldwäschegesetz (GwG)normiertsind,sowieandererseitsder Strafverfolgung,basierendaufdeneinschlägigenRegelungenderStrafprozessordnung und des Strafgesetzbuchs. DemBundeskriminalamtwurdennach 10GwGdiefolgendenAufgabenübertragen: die übermittelten Verdachtsmeldungen zu sammeln und auszuwerten, diestrafverfolgungsbehördendesbundesundderländerunverzüglichüber diesiebetreffendeninformationenunddieinerfahrunggebrachtenzusammenhänge von Straftaten zu unterrichten,

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14761 Statistiken zu führen, einen Jahresbericht zu veröffentlichen und dienachdiesemgesetzmeldepflichtigenregelmäßigübertypologienund MethodenderGeldwäscheundderTerrorismusfinanzierungzuinformieren. DarüberhinausnimmtdasBundeskriminalamtseineAufgabenimBereichder GeldwäschebekämpfungimRahmenseinersichausdemBundeskriminalamtgesetz (BKAG)ergebendenZuständigkeitenwahr.DieoriginäreZuständigkeit fürdiestrafverfolgungimbereichdergeldwäscheobliegtimübrigenden Strafverfolgungsbehörden der Länder. DerBundesnachrichtendienstbetreibtkeineGeldwäschebekämpfung.DieAufklärungderOrganisiertenKriminalitätimAllgemeinenundderGeldwäscheim Besonderenerfolgtnichtunterfallbezogenen,sondernprimärunterphänomenbezogenenGesichtspunkten.ZielistdieErstellungeinesstrategischenLagebildesfürdieBundesregierung.HierfürsammeltderBundesnachrichtendienstdie erforderlicheninformationenüberdasausland,dievonaußen-undsicherheitspolitischerbedeutungfürdiebundesrepublikdeutschlandsind,undwertetsie aus (vgl. auch Antwort zu Frage 8). 13.WievieleFällevonOrganisierterKriminalitätundGeldwäschekonnten durchdenbeitragdesbundesnachrichtendienstesaufgedecktwerden,in welcher betraglichen Größenordnung und in welchen Ländern? AdressatderBerichterstattungdesBundesnachrichtendienstesistdieBundesregierung (vgl.auchantwortzufrage12).zurkonkretenverwendungvon InformationeninnerhalbexekutiverBereicheliegendemBundesnachrichtendienst im Einzelnen keine Erkenntnisse vor. 14.WiehabensichdiebeiderFinancialIntelligenceUnitdesBundeskriminalamteseingegangenenVerdachtsanzeigenaufGeldwäscheseitNeufassungdesGeldwäschegesetzes (GwG) (2008)mitBlickaufdiejeweiligen Verpflichtetennach 2Absatz1GwGnachaktuellstenZahlenbisheute entwickelt (bitteeinzelnaufschlüsselnfürdiejeweiligenverpflichteten unteraufsichtderbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)unddieweiterenVerpflichtetenfürdenNichtfinanzsektor,für VeranstalterundVermittlervonGlücksspielimInternetbittedieZahlen ab Beginn der Erhebung)? DieAnzahlderVerdachtsmeldungen,aufgeschlüsseltnachdenjeweiligenVerpflichteten, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Kreditinstitute Versicherungsunternehmen Finanzdienstleistungsinstitute Finanzunternehmen Behörden ( 14, 16 GwG) Verpflichtete gemäß 2 Absatz 1 Nummer 7 bis 12 GwG Sonstige Verdachtsmeldungen nach dem GwG Gesamtsumme

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VerdachtsmeldungenvonVeranstalternundVermittlernvonGlücksspielimInternetsindbisherbeiderFinancialIntelligenceUnitdesBundeskriminalamts nicht eingegangen. 15.WieerklärtdieBundesregierungdenUmstand,imApril2013unddamit rundzweimonatenachinkrafttretenderletztengwg-novellierungim RahmeneinerAusschreibungfüreinVergabeverfahrenfestzustellen,dass diezurerfüllungdesauftragesdesgeldwäschegesetzesnotwendigeninformationen nicht vorliegen? (Ineineram11.April2013vomBundesministeriumderFinanzen (BMF) veröffentlichtenausschreibungstelltdasbundesministeriumderfinanzen fest, dassdasgeldwäschegesetzbereitsnachjetzigerrechtslagevorsieht, dassverpflichtetebeidererfüllungbestimmtersorgfaltspflichtendenkonkretenumfangihrermaßnahmenentsprechenddemrisikodesvertragspartners,derjeweiligengeschäftsbeziehungoderderjeweiligentransaktionzubestimmenhaben ( 3Absatz4GwG).Dieserrisikoorientierte AnsatzwirdmitdenneueneuroparechtlichenVorgabenausgebautundauf weiteremaßnahmendergeldwäschepräventionübertragen. [ ]Bislang lassensichhinsichtlichdesumfangsdergeldwäscheindeutschlandund dernutzungeinzelnerwirtschaftsbereicheimnicht-finanzsektorkaum belastbarenaussagentreffen.solcheerkenntnissesindjedocherforderlich,umdiepräventivenmaßnahmenzurverhinderungdergeldwäsche nachdemgeldwäschegesetz (GwG)risikoorientiertaussteuernzulassen, Ausschreibungabrufbarunterhttp://ausschreibungen-deutschland.de/ _ 1_Forschungsauftrag_2013_Berlin). DasAusschreibungsverfahrensollnichtder Erfüllung dersorgfalts-und OrganisationspflichtennachdemgeltendenGeldwäschegesetzdienen.Vielmehr solldiestudie,aufdiesichdieausschreibungbezieht,erkenntnisseüberdie AusgestaltungderAnforderungenliefern,diedurchdieimFebruar2012neu gefasststandardsderfatfbzw.durchdiekommende4.geldwäscherichtlinie vondenmitgliedstaatenderfatfbzw.dereuropäischenunionzukünftigim RahmenderUmsetzungdesrisikoorientiertenAnsatzesbeidenKundensorgfaltspflichtenzuerfüllensind.NachdennochnichtinKraftgesetztenAnforderungenhabendieMitgliedstaatendieVerpflichtung,eineumfangreiche AnalyseinBezugaufdieRisikenderGeldwäscheundTerrorismusdurchzuführen,dieGrundlagefürdieHandhabungdesrisikoorientiertenAnsatzessowohl derregulatorenalsauchderverpflichtetenselbstist (vgl.empfehlung1(neu) der FATF). 16.BiswannsindAuslegungs-undAnwendungshinweisezumGeldwäschegesetz für den Nichtfinanzsektor zu erwarten? SoweitderBundesregierungbekannt,sindharmonisierteVerwaltungsvorschriftenbzw.Auslegungs-undAnwendungshinweisederzuständigenBundesländer, diealleverpflichtetengruppendesnicht-finanzsektorsumfassen,nichtgeplant. DasBundesministeriumderFinanzenunterstütztdieVerwaltungspraxisder LänderständigmitVorschlägenundFormulierungenfürdieSchaffungvon geldwäscherechtlichenverwaltungsvorschriftenzurimplementierungdersorgfalts- und Organisationspflichten der jeweiligen Verpflichtetengruppen. 17.WennnachderEinschätzungdesBundeministeriumsderFinanzen (gemäß Ausschreibungstext)keineAussagengetroffenwerdenkönnenundkeine Erkenntnissevorliegen,wiesollendienachdemGeldwäschegesetzVerpflichteten ihrer Aufgabe nachkommen?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14761 DieVerpflichtetenhabendiesiebetreffendenSorgfalts-undOrganisationspflichtendesGeldwäschegesetzeszuerfüllen.ZuderenErfüllungbedarfesdes ErgebnissesderinRedestehendenStudienicht.DieStudiewirdGrundlagefür dieneujustierungdesrisikoorientiertenansatzesbeiderhandhabungdieser PflichtenimRahmendergesetzlichenUmsetzungder4.EU-Geldwäscherichtlinie sein. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 19 wird verwiesen. 18.ObwohldienotwendigenInformationenfürdienachdemGeldwäschegesetzVerpflichtetennachderEinschätzungdesBundesministeriumsder Finanzennichtvorliegen,werdennachPressemitteilungeneinigerAufsichtsbehördendieVerpflichtetenbereitsgeprüft (StellungnahmedesBMF andenfinanzausschussdesdeutschenbundestagesvom20.märz2013, VollzugdesGeldwäschegesetzesindenLändern,Anlage1,napresseportal,Meldungvom25.Juli2012,URLwww.presseportal.de/pm/8327/ /schaerfere-kontrollen-auf-geldwaesche-erste-kontrollen-in-hessenund-baden-wuerttemberg),wasistdannderMaßstabderPrüfung,undwie ist dies mit Grundsätzen der Rechtssicherheit in Einklang zu bringen? MaßstabderKontrollenundVor-Ort-PrüfungensinddiefürdieVerpflichteten geltendengeldwäscherechtlichenvorschriften.aufdieantwortenzudenfragen 15 und 19 wird verwiesen. 19.WelcheRisikoannahmenlagendenGwG-Novellierungenzugrunde,wenn keine belastbaren Informationen vorlagen? InnationalenGesetzgebungsverfahren,etwabeiNovellierungendesGwGkann aufrisikoannahmenzurückgegriffenwerden,wiesieetwadenfatf-standards oderdengeldwäscherichtliniendereuropäischenunionzugrundeliegen.auch fürdennicht-finanzsektorliegeninzwischentypologienpapierevor,dieüber diemethodendergeldwäscheaussagentreffen,dieauchfürdeutschland tragfähig sind. TypologienAdressaten Managementfassung zur Fachstudie Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland des BKA Anmerkungen:DieManagementfassungdesBundeskriminalamtes (BKA)trägt keindatum;sieistüberdiebka-homepageeinzusehen.alleaufgeführten FATF-Dokumente sind auf der FATF-Homepage aufzufinden. Immobilienhändler sowie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Amtsgerichte FATF-Typologienpapier vom 30. März 2009 Vulnerabilities of Casinos and Gaming Sector FATF-Typologienpapier vom 29. Juni 2007 Money Laundering and Terrorist Financing through the Real Estate Sector FATF-Typologienpapier vom 26. Oktober 2009 Money Laundering and Terrorist Financing in the Securities Sector FATF-Typologienpapier vom 9. Oktober 2012 Money Laundering through the Football Sector FATF-Typologienpapier vom 14. Februar 2003ReportonMoneyLaunderingTypologies Gold and Diamond Markets FATF-Typologienpapier vom 17. Juni 2008 FATF Guidance on the Risk-Based Approach for Dealers in Precious Metals and Stones

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.WelcheSchrittewerdenvonderBundesregierungerwogenbzw.sindinzwischenindieWegegeleitet,umaufEbenederGesetzgebung,Aufsicht undverpflichtetenunternehmendemkünftigweiterauszubauendenrisikoorientierten Ansatz einer kommenden EU-Richtlinie zu genügen? WieistdabeiderStandderindiesemRahmenvorzunehmendenumfassendenRisikoanalysenfürallebetroffenenBranchen,d.h.wiestehtesumdie AuswertungverlässlicherstatistischerAussagen,um,wieangestrebt, maßgeschneiderte undfallgruppenorientiertemaßnahmenergreifenzu können? DienationaleRisikoanalysewirdvondembeidemBundesministeriumder Finanzenseit2011eingerichteten ForumfürGeldwäscheprävention erstellt. DieimForumvertretenenRessorts,BundesbehördenundsonstigenStellenwirkenanderErstellungderRisikoanalysemit.IndiesemZusammenhangwird auchdasinfrage15dargestellteforschungsprojektwichtigeergebnissebeisteuernkönnen.vorerstellungdernationalenrisikoanalyseistzunächstinder 4.EU-GeldwäscherichtliniedasIneinandergreifenderRisikoanalysendereuropäischenInstitutionenwiederEuropäischenKommission,dereuropäischen Aufsichtsbehörden,vonEuropolundderRisikoanalysenderMitgliedstaatenzu regeln. 21.WelchePositionvertrittdieBundesregierungimHinblickaufdieneueAnti- GeldwäscherichtlinieunddemVorschlag,denKreisderVerpflichtetenauf dasofflineglückspielzuerweitern,d.h.spielhallenindenkreisderverpflichteten einzubeziehen? DieBundesregierungunterstütztdenVorschlagderEuropäischenKommission, denverpflichtetenkreisdergeldwäscherichtlinieaufdieanbietervonglücksspieldienstenwiesportwetten,bingoetc.zuerweitern.indenratsverhandlungentrittsiezusammenmitanderenmitgliedstaatenjedochdafürein,dassogenannteautomatenspielnichtindiesenverpflichtetenkreisaufzunehmen,weil diegeldwäscherisikenbeidenindenmitgliedstaatenbestehendentechnischen BeschränkungengeringsindundderpotentielleSteuerhinterzieheroderGeldwäscherregelmäßignichtderSpieler,sondernderBetreiberwäre.Aufdiese KonstellationistderSorgfaltspflichtenkatalogderEU-Geldwäscherichtlinie nicht zugeschnitten. 22.WieverhaltensichnachKenntnisderBundesregierungderBundesratund dieländerinderfragedererweiterungdeskreisesderverpflichtetenum dasofflineglücksspiel,undwelchessinddiefortschritteinhinsichtder BemühungenderBundesregierung,einschließlichdieErgebnissedes hierzutagendenbund-länder-arbeitskreiseszueinereinheitlichenpositionzugelangen (bitteaucheinzelnetreffendesbund-länder-arbeitskreises mit jeweiligen Tagungsergebnissen aufführen)? DieBundesregierunghatihreVerhandlungspositionindenRatsverhandlungen zur4.geldwäscherichtlinieimbund-länder-austausch Geldwäscheprävention am11.april2013und26.juni2013gegenüberdenländernerläutertund zurdiskussiongestellt.soweitderbundesregierungbekannt,vertretendie LänderausweislichdesBeschlussesdesBundesratesvom7.Juni2013 (Bundesratsdrucksache89/13,Nummer6.)inderFragederEinbeziehungvonOfflineundOnlineglücksspieldienstendiePosition,GlücksspieldienstenurbeiÜberschreiteneinesSchwellenwertsinHöhevon2000EuroindenVerpflichtetenkreisderRichtlinieeinzubeziehen.DieBundesregierunghältdieseAuffassung aufgrundderinsoweithohengeldwäscherisikennichtfürangemessen.siewäre auchregulierungstechnischäußerstproblematisch.schwellenwertemachennur

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14761 beibartransaktionenundeinmalzahlungensinn.zahlungenaufeinspielerkontobasierenjedochunabhängigvonderhöhederbeträgeinderregelaufeinerdauerhaftengeschäftsbeziehung,diesorgfaltspflichtenwährenddesbestehensdergeschäftsbeziehunglaufendentstehenlässt.diebundesregierung stimmt mit den Ländern eine gemeinsame Position ab. 23.WieistderaktuelleStandderVerhandlungendesNormtextesderRichtlinieinpunktoEinbezugderSpielhallenindenKreisderVerpflichteten, undwelcherweiterehandlungs-undregelungsbedarfergibtsichhierdurch für die Bundesregierung? EineallgemeineAusrichtungdesRatesüberdenVorschlagderKommission einschließlichderfragedereinbeziehungderanbietervonglücksspieldiensten istbishernichterfolgt.diebundesregierunghältanihrerposition,auchim Rahmen der Koordinierung ihrer Position mit anderen Mitgliedstaaten fest. 24.WelcheErkenntnissehatdieBaFininzwischenausderPrüfungvonFällen beiderdeutschenbankagerlangt,wonachdiebankverdächtigetransaktionenzuspätandiepolizeigemeldethabe ( WaschtagbeiderDeutschen Bank, WELT am SONNTAG vom 18. August 2013)? ImHinblickaufdieVerschwiegenheitspflichtendes 9desGesetzesüberdas KreditwesenkanndieBundesregierunggrundsätzlichkeineStellungzuAnfragennehmen,beidenenesumSachverhaltegeht,dieeinzelneInstitutebetreffen, welcheunterderaufsichtderbafinstehen.gleichesgiltfüraufsichtlichemaßnahmen,dieseitensderbafingegenübereinzelneninstitutengetroffenworden sind. 25.Wieistfürdensog.FinanzsektorbeigrenzüberschreitendenSachverhalten diepraxiszurmeldungundweiterenprüfungvongeldwäsche-verdachts- fällengegenwärtiggeregelt,bzw.anwelchemeldestellefürgeldwäsche- Verdachtsfälle (sog.fius FinancialIntelligenceUnits)isteineVerdachtsanzeige von grenzüberschreitenden Sachverhalten zu richten? Gemäß 11Absatz1GwGhabenVerpflichtetenach 2Absatz1GwG,die ihrensitz/wohnsitzindeutschlandhaben,verdachtsfällebeiderfiuundder zuständigenstrafverfolgungsbehördezumelden.soweitdermeldungein grenzüberschreitendersachverhaltzugrundeliegt,werdendieentsprechenden Behörden im Ausland von der FIU beteiligt. 26.WelchePositionvertrittdieBundesregierungimZusammenhangderAbstimmungenaufeuropäischerEbeneinderFrage,zurMeldungvonVerdachtsfällenbeiCross-border-Sachverhalten (imfinanzsektor),grenzüberschreitendsanktionenzuermöglichen,undwieistderaktuellestandin Anbetracht der Errichtung von dahingehenden Verfahren? FürSanktionenbeiverspätetenbzw.unterbliebenenVerdachtsmeldungenist auchbeigrenzüberschreitendensachverhaltendiezuständigebehördeindem Landzuständig,indemdieMeldunghätteerfolgenmüssen.DasVerfahrenhat sichbewährt;eineänderungdiesesverfahrensistnichtnotwendig.zuständig sindindeutschlanddiebehördennach 16Absatz2GwG.AufdieAntwortzu Frage 25 wird verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.WirdGeldwäschepräventionimFinanzsektoraufEbenederESAS (europäischenaufsichtsbehörden)imzugedeseuropäischenaufsichtsmechanismuskünftigauchbeidenaufgaben,diedereuropäischenzentralbank übertragen werden, eine Rolle spielen? Sofernja,welcheÜberlegungenwurdenhiergetroffen,welchePosition vertritt die Bundesregierung, und wie ist der Stand der Umsetzung? NachdemderzeitigenStanddesEntwurfsfüreineVerordnungdesRateszur ÜbertragungbesondererAufgabenimZusammenhangmitderAufsichtüber KreditinstituteaufdieEuropäischeZentralbank (SSM-Verordnung)inder Fassungvom16.April2013 (Ratsdok.7776/1/13REV1)gehörtzudender EuropäischenZentralbank (EZB)nichtübertragenenAufsichtsaufgabenunter anderemdiebekämpfungdesmissbrauchsdesfinanzsystemsfürgeldwäsche undterrorismusfinanzierung.diesesollbeidennationalenbehördenverbleiben (vgl.erwägungsgrund22).diesbedeutet,dasssich abgesehenvoneinem gesteigertenabstimmungs-undinformationsbedarf andenzuständigkeiten und Aufgaben der BaFin in diesem Bereich nichts ändern wird. DieBaFinarbeitetbereitsjetztaufeuropäischerEbenemitanderenAufsichtsbehördenimRahmendesgemeinsamenSub-CommitteesdesJointCommittees deresas (Anti-MoneyLaunderingCommittee AMLC)aktivzusammen. DiesbetrifftsowohlKonkretisierungendereuropäischenRegelungen (insbesondereder3.geldwäscherichtliniesowiegeldtransferverordnung)alsauch allgemeinegrenzüberschreitendeaufsichtsthemen.hieranwirdsichauchnach Übertragung der Aufsichtsaufgaben an die EZB nichts ändern. UngeachtetdernochnichtabgeschlossenenRatsverhandlungenzur4.GeldwäscherichtliniesowiezurneuenGeldtransferverordnungistbereitsjetztabsehbar,dassdieRolleunddieAufgabendesAMLCgestärktundausgeweitet werden.inwelchemkonkretenumfangdiesderfallseinwird,kannjedochzum gegenwärtigenzeitpunktnochnichtabschließendgesagtwerden.diebundesregierungunterstütztgrundsätzlichdiesenansatzimrahmendervorhandenen ESA-Kapazitäten.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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