VerhaltensänderungbeiUnternehmenslenkernundhochbezahltenInvestmentbankernausgelöst.AuchderEntwurfderBundesregierungfüreinGesetzüber

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Lisa Paus, Alexander Bonde, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gehaltsexzesse nicht länger auf Kosten der Allgemeinheit Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: UnverhältnismäßighoheundnuraufdenkurzfristigenErfolgausgerichtete VergütungengepaartmiteinemnursehrgeringenpersönlichenHaftungsrisiko habendiegegenwärtigekrisemitvorangetrieben.dieunternehmensindaufgrundvonfehlanreizenihresmanagementsundstarkerfolgsabhängigbezahltenmitarbeiternnichtseltenkurzfristigerisikeneingegangen,dieinkeinem VerhältniszudenlangfristigenErfolgsaussichtenstanden.GeradeimFinanzsektorhatdieseHaltungzukatastrophalenErgebnissengeführt.ImEigenhandelundInvestmentbankingkonnteneinzelneMitarbeiterdurcheinriskantes VerhaltenMillionenverdienen,wasihrenInstitutenlangfristigschadete.Esist deshalbüberfällig,überhöhtegehälterundphantasieabfindungenwirksamzu begrenzenundamnachhaltigenerfolgdesunternehmenszuorientieren.einkommenschancenundpersönlicheshaftungsrisikomüssenwiederineinangemessenesverhältnisgebrachtwerden.darüberhinausmüssendiekontrollfunktionderaufsichtsrätegestärktunddiemitbestimmungsrechtederaktionärsversammlung erweitert werden. DiebisherbeschlossenengesetzlichenÄnderungensindaberweitgehendwirkungslosgeblieben.SohatdasGesetzzurAngemessenheitvonVorstandsvergütungenmitseinenwachsweichformuliertenGummiparagraphenkeine VerhaltensänderungbeiUnternehmenslenkernundhochbezahltenInvestmentbankernausgelöst.AuchderEntwurfderBundesregierungfüreinGesetzüber dieaufsichtsrechtlichenanforderungenandievergütungssystemevoninstitutenundversicherungsunternehmenwirddiegenanntenmissständenichtbeseitigen.stattüberhöhtenundkurzfristigenvergütungenklaregrenzenzu setzen,wimmeltdergesetzentwurfvonunbestimmtenrechtsbegriffen.außerdemwilldiebundesregierungnurdiefehlanreizevonvergütungssystemenbei BankenundVersicherungenkorrigierenundorientiertsichdabeiandenEmpfehlungendesFinancialStabilityBoard.FürdiegenerelleBekämpfungvon SelbstbedienungsmentalitätundGehaltsexzessenindeutschenUnternehmen leistet der Gesetzentwurf keinen Beitrag. AucheineSondersteueraufdieBonivonBankern,wievonderFraktion DIELINKE.vorgeschlagen,würdenichtzueinerLösungdesProblemsführen. FinanzielleFehlanreize,mangelndeTransparenzundKontrollewerdennicht

2 Drucksache 17/794 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beseitigt.auchdieselösungistaufdiefinanzbranchebeschränktundzudem nochgestaltungsanfällig.sohabendiebritischenbankenbereitsreagiertund dasverhältnisvonfestgehaltzusondervergütungenzugunstenvonersterem verändert.sokanneinesondersteueraufbonileichtumgangenwerdenund wirdkeinesderdamitverfolgtenzieleerreichen.dievorgeschlagenezeitliche Befristungzeigt,dasskeinedauerhafteLösungangestrebtwird,umGehälter wirksam zu begrenzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,welchedieMitfinanzierungvonüberhöhtenGehälternundAbfindungendurchdieBürgerinnen und Bürger begrenzen. Dazu soll derbetriebsausgabenabzugvonabfindungenauf1mio.europrokopf begrenztwerden.verschiedenstegestaltungsmöglichkeitenwiez.b. ÜbergangsgelderoderAktienoptionensollenindieseGrenzeumfassend einbezogen werden. dervollebetriebsausgabenabzugvongehälternauf500000eurojährlichprokopfbegrenztwerden.darüberhinausgehendebezügesindnur nochhälftigalsbetriebsausgabenabziehbar.diebegrenzunggiltfüralle fixen und variablen Gehaltsbestandteile; 2.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,welchedieGehälter stärker am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientieren. Dazu soll dasgesamtgehalthöchstenszueinemviertelvariabel,alsoandenerfolg geknüpft,sein.davonsolltenallevariablenbestandteilewiez.b.boni, TantiemenundAktienoptionenerfasstsein.Erfolgsbeteiligungensollen künftiggrundsätzlichandemlangfristigenerfolgdesunternehmensanknüpfen.dasbedeutetz.b.,dassaktienoptionenerstnach10jahren ausgeübtwerdendürfenunddassderbezugswertnichtunterdemaktienkurszumzeitpunktderausgabederaktienoptionenliegendarf.den ErfolgsbeteiligungensollauchdieBeteiligungandenVerlustendes Unternehmens gegenüberstehen; 3.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,welchediepersönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern strikter regeln. Dazu soll diehaftunggegenübergeschädigtenanlegernfürfalschekapitalmarktinformationen ausgeweitet werden. diezivilrechtlichehaftungauchdanngreifen,wenndasvorstandsmitglied von der Fehlerhaftigkeit der Information hätte wissen müssen. DieVersicherungsbeiträgezurManagerhaftpflichtversicherungundim SchadenfalldieSelbstbeteiligungsollenzwingendausdemGehaltdes Vorstandsmitgliedesgeleistetwerden,d.h.dieVersicherungderMindestselbstbeteiligung soll nicht möglich sein; 4.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,umdieAufsichtsräte professionellerzumachenunddamitihrekontroll-undüberwachungsfunktion zu stärken. Dazu soll einvorstandsmitgliedfrühestensnach5jahrenindenaufsichtsratdesselben Unternehmens berufen werden dürfen. diezahlderaufsichtsratsmandatepropersonaufmaximal5begrenzt werden,dervorsitzimaufsichtsratzähltdabeidoppelt.vorstandsmitgliedersollenmaximal2aufsichtsratsmandateinanderenunternehmenwahrnehmendürfen,auchhierzähltdervorsitzimaufsichtsrat doppelt;

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/794 5.VorschlägefürgesetzlicheRegelungenvorzulegen,umdieMitbestimmung der Aktionärsversammlung zu erweitern. Dazu soll durchbeschlussderhauptversammlungeinfinanziellerrahmenfürdie GesamtbezügedereinzelnenVorstandsmitgliederderGesellschaftvorgegebenwerden.EinheitlicheBerichtsregelnfürdieGesamtbezügeder Vorstandsmitglieder sollen für mehr Transparenz sorgen. injedemfalleeinepflichtzurveröffentlichungderindividuellenvorstandsgehälterbestehen.diemöglichkeit,durchbeschlussderhauptversammlung eine Veröffentlichung zu verhindern, soll gestrichen werden. Berlin, den 24. Februar 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung SchonimMärz2009hattedieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENeinen AntragzurNeuausrichtungderManagervergütungeneingebracht,derdieMitfinanzierungderManagergehälterdurchdieAllgemeinheitbegrenzen,diegesamteStrukturderVergütungenlangfristigausrichtenunddieentsprechenden Kontrollmechanismenverbessernsollte (Bundestagsdrucksache16/12112),um dieoffensichtlichenmissständeunddieselbstbedienungsmentalitätbeider BemessungvonAbfindungenundGehälternandasManagementbesserzubekämpfen.DieserAntragwurdeabgelehnt.AnderGesetzeslagehatsichbisheute weniggeändert.dasproblemderselbstbedienungimbereichdermanager-und hohen erfolgsabhängigen Vergütungen ist nicht gelöst. DarüberhinausbirgteinezustarkdivergierendeEinkommensentwicklungaber auchansichgesellschaftlichensprengstoff,dersichschnellgegendenzusammenhaltineinergesellschaftunddieakzeptanzmarktwirtschaftlicher Prinzipienrichtenkann.Faktist,dasssichdieEinkommeninunsererGesellschaftimmerweiterauseinanderentwickeln.SogingdasmittlereEinkommen (Median)inDeutschlandvon1992bis2003ummehralseinDrittelzurück; insgesamtsankendiemarkteinkommenderunteren70prozentderbevölkerung,besondersstarkwarendieverlustedermittlereneinkommensschichten. DramatischstiegenhingegendieEinkommenderAllerreichsten;sonahmdas Einkommenderreichsten650Deutschenumüber47Prozent,dasderreichsten 65Deutschengarum131Prozentzu (Bach,Stefan;Corneo,Giacomo;Steiner, Victor:FromBottomtoTop:TheentireincomedistributioninGermany ,ReviewofIncomeandWealth2009,S.303bis330).Auchvonder positivenwirtschaftlichenentwicklungvorderfinanzkrisehabenüberwiegend höhereeinkommenprofitiert.diereallöhnefürbreitebevölkerungsschichten stagniertenselbstimaufschwung.dieseentwicklungbirgteineenorme sozialesprengkraft.diebundesregierunghatbisherkeineausreichendenmaßnahmenergriffen,umdemauseinanderklaffendereinkommensverteilungvor allembeidenreichstenentgegenzuwirken.esistdieaufgabederpolitik, geeigneterahmenbedingungenzusetzen,umvoneinergesellschaftlichen MehrheitalsungerechtundnichthinnehmbarempfundenenAuswüchsebeider Bemessung von Gehältern möglichst von vorneherein zu verhindern. 1.LöhneundGehältermindernalsBetriebsausgabendenGewinnderbetroffenenUnternehmen.DiesezahlenentsprechendwenigerSteuern.EsgibtzahlreicheRegelungenimUnternehmensteuerrecht,diedenAbzugvonBetriebsausgabenentwedersachlichoderderHöhenachaufeinangemessenes

4 Drucksache 17/794 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Niveaubeschränken.FürGehälterfehlteinesolchegesetzlicheRegelung,ist aberdringenderforderlich.dieselbstbereicherungvonangestelltenüber PhantasieabfindungenundüberhöhteGehälterwirdsovonderAllgemeinheitderSteuerzahlermitfinanziert.EineBeschränkungderAbzugsfähigkeit vonüberhöhtenabfindungenundgehälternistdaherüberfälligundwäre einwichtigerschritt,umdiesegehältersteuerlichstärkerzubelasten.eine NichtabzugsfähigkeiterhöhtdiesteuerlicheBelastungaufden500000Euro übersteigendenteildesgehaltsbeikörperschaftenumimschnittknapp 30Prozent (Körperschaftsteuer +Gewerbesteuer +Solidaritätszuschlag).Im GegensatzzueinerSondersteueraufBonikanneinesolcheMaßnahmenicht umgangenwerden.zusammenmitderversteuerungbeimgehaltsempfängerinderprogressivenpersönlicheneinkommensteuerergibtsichsofürden TeildesGehalts,dernichtmehrmitLeistunggerechtfertigtwerdenkann, einegesamtsteuerbelastungvonüber50prozent.fürdieunternehmenwird soeinanreizgesetzt,überzogenegehälterundgehaltsbestandteileabzusenkenundinderzukunftdieexorbitantenerhöhungendervergangenheit nichtzuwiederholen.tunsiediesnicht,wirdzumindesteinebeteiligung der Allgemeinheit der Steuerzahler an diesen Gehältern verhindert. 2.FüreineAusrichtungderGehaltsstrukturaufdenlangfristigenErfolgdes UnternehmensmüssendievariablenBestandteile,dieheutebiszu90ProzentderVergütungenausmachen,starkreduziertwerden.Außerdemsollder GewinnbeteiligungdurcheinBonus-Malus-SystemaucheineBeteiligungan denverlustengegenüberstehen,damitsichdieunternehmerischeverantwortungstärkerauchimentlohnungssystemwiderspiegeltundentsprechende Anreizeausgelöstwerden.DurchdieBegrenzungdervariablenGehaltsbestandteileaufmaximaleinViertelderGesamtvergütungistauchdieBeteiligunginVerlustjahrenbegrenzt.EinelangfristigeAusrichtungdererfolgsabhängigenGehaltsbestandteile,wiez.B.Aktienoptionen,solltemindestens zwei Konjunkturzyklen, also etwa 10 Jahre, in den Blick nehmen. 3.FüreinenwirksamenAnlegerschutzkommtesaufdieVerfügbarkeit,die QualitätunddieVerlässlichkeitderKapitalmarktinformationenan.Sind Informationenfalsch,mussdiesharteKonsequenzenfürdiejenigenhaben, diefürdiefehlinformationverantwortlichsind.diezivilrechtlichehaftung sollauchdanngreifen,wenndasvorstandsmitgliedvonderfehlerhaftigkeit derinformationhättewissenmüssen.umeinetatsächlichepersönlichehaftungdesvorstandsmitgliedszuerreichen,sollendiebeiträgezurmanagerhaftpflichtversicherungaberauchimschadenfalldiemindestselbstbeteiligungzwingendausdemgehaltbezahltwerden.dasbedeutet,einezusatzversicherung für den Mindestselbstbehalt soll nicht möglich sein. 4.InderKriseversagthabenauchvieleKontrollsystemeindenUnternehmen, alsodieaufsichtsräte.fürmehrprofessionalitätunduminteressenkollisionenentgegenzuwirkensolleinepersonkünftighöchstens5aufsichtsratsmandateannehmendürfen.diefunktiondesaufsichtsratsvorsitzenden zähltdabeidoppelt,umderhöherenarbeitsbelastungundverantwortungin dieserfunktionrechnungzutragen.aktivevorständesollennurnoch 2AufsichtsratsmandateannehmendürfenundderWechselindenAufsichtsratdeseigenenUnternehmenssollohneAusnahmeerstnach5Jahrenmöglich sein. 5.DieAktionärebrauchendeshalbmehrMitspracherechte.Zukünftigsolldie AktionärsversammlungdenfinanziellenRahmenfürdieGesamtbezügeder einzelnenvorstandsmitgliedervorgegeben.managergehältersolleneindeutig,umfassendundvorallemauchvergleichbarwerden:dafürsollen einheitlicheberichtsregelnfürdiegesamtbezügedervorstandsmitgliederin dasaktiengesetzaufgenommenwerden.dabeisindsämtlichevereinbarungen,ausdenenzahlungenandasmanagementfolgenkönnen,wiez.b.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/794 Altersvorsorgevereinbarungen,ebenfallseinzubeziehen.DieOption,durch BeschlussderAktionärsversammlungeineVeröffentlichungderindividuellenVorstandsgehälterzuverhindern,widersprichtdemTransparenzgedanken. Sie soll gestrichen werden.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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