BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Dennis Weiner
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Markus Kurth, Uwe Kekeritz, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zeitarbeitsbranche regulieren Missbrauch bekämpfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieZeitarbeitwurdeindenvergangenenJahrenzunehmendfürLohnabsenkung unddenabbauvonstammpersonalmissbraucht.inzeitungsberichtenwaren zahlreichebeispieleaufgeführt,vondenendermissbrauchdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzesdurchdiedrogerieketteschleckerderbekanntestefallist (managermagazinvom22.januar2010, SchleckerhatFilialengeschlossenundBeschäftigtengekündigt,diedannanschließendwiederineinervonSchleckergegründetenZeitarbeitsfirmanamens MENIARPersonalserviceGmbHangestelltwurden.DieseZeitarbeitsfirmahat dieehemaligenbeschäftigtenanschließendandieneugegründetenschlecker XLFilialenverliehenunddeutlichschlechtereLöhnealsvorhergezahlt.Mit dieserkonzerninternenarbeitnehmerüberlassungkonnteschleckerdielohnkostendeutlichabsenkenunddenkündigungsschutzausschalten.lauteiner StudiedesInstitutsfürArbeitundQualifikation (IAQ)istdiesevonSchlecker betriebenekonzerninternearbeitnehmerüberlassungin7prozentderunternehmenmiteinerbetrieblicheninteressenvertretunggängigepraxis.siewird dazubenutzt,diearbeitsbedingungenundlöhnederstammbelegschaftenabzusenken, und bewirkt einen Unterbietungswettbewerb in der jeweiligen Branche. DieAuswüchsedesMissbrauchsderZeitarbeitsindnichtmehrlängerhinnehmbar.WiegroßdasProblemist,zeigtu.a.dieStudie ZeitarbeitinNordrhein- Westfalen,dievonNordrhein-WestfalensArbeitsministerKarl-JosefLaumann inauftraggegebenwurde.lautdieserstudienutzeneinviertelderentleihbetriebediezeitarbeitzursubstitutionvonstammbelegschaftendurchzeitarbeitsbeschäftigte.siezeigtauch,dassdieentgeltederbeschäftigteninder Zeitarbeitsbranchedeutlichniedrigersindalsvondenen,dieähnlicheTätigkeitenaußerhalbderZeitarbeitsbrancheausüben.DieEntgeltdifferenzbeiHilfskräfteninderZeitarbeitliegtimVergleichzuStammbelegschaftenbei45Prozent und bei qualifizierten Tätigkeiten bei rund 35 Prozent. DerMissbrauchderZeitarbeitführtheutezuLohndumpingundzurSubstitutionvonStammbelegschaften.DeswegenundaufgrundderVorgabenausder EU-RichtlinieüberLeiharbeit (Richtlinie2008/104/EG)sehenwireinenakuten RegelungsbedarfinderZeitarbeitsbranche,umdieErosionregulärerBeschäftigungsverhältnisse durch die Zeitarbeit zu stoppen.
2 Drucksache 17/551 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WirwollenZeitarbeitnichtunmöglichmachen,dennsiebietetFlexibilitätsvorteile,dieinsbesonderefürkleineundmittlereUnternehmenunverzichtbarsind. ZeitarbeitmusswiederzueinemverträglichenInstrumentfürdieWirtschaft unddiebeschäftigtengemachtwerden.geradediekleinenunternehmenbenötigenkurzfristigverfügbarespersonal,umauftragsspitzenzubewältigen.mit unserenforderungenwollenwirdiejetztschonverantwortlichagierendenunternehmenderbranchestärkenunddeneneinhaltgebieten,diedenrufder Zeitarbeitsbranche beschädigt haben. DamitdieFlexibilitätsvorteilederZeitarbeitnichtzuLastenderZeitarbeitskräfteundStammbelegschaftengehen,isteineRegulierungderZeitarbeitsbranchedringendgeboten.Zielmusssein,dassimnächstenKonjunkturaufschwungnichtmehrdieZeitarbeit,sondernreguläreBeschäftigungsverhältnisse die am stärksten wachsende Beschäftigungsform sind. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafürzusorgen,dassanreizezumlohndumpingundzursubstitutionvon StammbelegschaftendurchZeitarbeitskräfteabgeschafftwerdenunddieZeitarbeitinZukunftnurnochalsAbfederungsinstrumentfürAuftragsspitzenund zurkurzzeitigenvertretungeingesetztwird.denzeitarbeitnehmerinnenund -arbeitnehmernmüssendiegleichenarbeitsbedingungenzugesichertwerden wiedenstammbelegschaften.darüberhinausmussdernachteil,dendiezeitarbeitskräftedurchdaserhöhterisikounddiebesonderenflexibilitätsanforderungen haben, ausgeglichen werden. NochvorderSommerpause2010musseinGesetzentwurfzurBeratungvorgelegt werden, der sich an folgenden Eckpunkten orientiert: 1.ImArbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)wirdderTarifvorbehaltgestrichenundsichergestellt,dassderGleichbehandlungsgrundsatzvonZeitarbeitskräftenundStammbeschäftigtenwährendderVerleihzeitenabdem erstentagderarbeitnehmerüberlassunggilt.zeitarbeitnehmerinnenund -arbeitnehmermüssenunmittelbardasgleicheentgelt mitberücksichtigungdesweihnachts-undurlaubsgeldssowiederurlaubsansprüche und gleichearbeitsbedingungenerhalten,wiesievergleichbarenarbeitskräften im Entleihbetrieb gewährt werden. 2.DenFlexibilitätsanforderungenunddemprekärenBeschäftigungsverhältnis vonzeitarbeitnehmerinnenund-arbeitnehmernimvergleichzurstammbelegschaftmussrechnunggetragenwerden.dazusolldenzeitarbeitskräften einegesetzlichverankerteprämieinhöhevon10prozentdesbruttolohns vonvergleichbarenbeschäftigtengezahltwerden.eineähnlicherisikoprämiegibtesbereitsinfrankreichalsausgleichfürdashöhererisiko,daszeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zu tragen haben. 3.DasSynchronisationsverbotsollwiedereingeführtwerden.Esverhindert, dassbeschäftigtenurfürdiedauereinesakquirierteneinsatzesineinemverleihbetriebeingestelltwerden.damitwirddasbeschäftigungsrisikozukünftigvonderzeitarbeitsfirmaundnichtmehrvondenzeitarbeitskräftengetragen.essorgtauchdafür,dassdiebeschäftigungsdauerbeizeitarbeitsfirmen steigtundentleihfreiezeitenzurverfügungstehen,indenenbeschäftigtein der Zeitarbeitsbranche qualifiziert werden können.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/551 4.EinMindestlohninderZeitarbeitsbranche,derauchfürverleihfreieZeiten geltensoll,istunbedingtnotwendig.erdefiniertdieabsolutelohnuntergrenzeinderbranche.dafürmüssendiezeitarbeitsbrancheindasarbeitnehmer-entsendegesetzaufgenommenwerdenunddertarifvertragzwischen demdeutschemgewerkschaftsbund (DGB)unddemBundesverbandZeitarbeit (BZA)bzw.InteressenverbandDeutscherZeitarbeitsunternehmene.V. (igz) für allgemeinverbindlich erklärt werden. 5.DieSubstitutionvonStammarbeitskräftendurchZeitarbeitnehmerinnenund -arbeitnehmermussgesetzlichverhindertwerden.regulärebeschäftigungsverhältnissesollendieregelbleiben.dazumussdiekonzerninternegewerbsmäßigearbeitnehmerüberlassunggesetzlichverbotenwerden.zudem mussdiemöglichkeitbestehen,diearbeitnehmerüberlassungdurchänderungeninden 9und10AÜGfürunwirksamzuerklären,wennStammbelegschaftendurchZeitarbeitskräfteersetztwerden.Zusätzlichmusseine QuotedenEinsatzvonZeitarbeitskräftenindenEntleihunternehmenbegrenzen.VonderQuoteausgenommensindkleineundmittlereUnternehmen.GroßeEntleihbetriebemitmehrals200Beschäftigtendürfennicht mehrals10prozentzeitarbeitskräfteeinsetzen,sofernderbetriebsratnicht einerhöherenquotezustimmt.damitwirddenflexibilitätsanforderungen der Unternehmen ausreichend Rechnung getragen. 6.ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmermüsseneinenungehinderten ZugangzueinerAnstellungundzuBeschäftigungindenEntleihbetrieben bekommen.dazuistesnotwendig,dasssiewiediestammbelegschaftüber offenestellenimentleihendenunternehmenunterrichtetwerden.esmuss dafürgesorgtwerden,dassklauselninarbeitsverträgen,diedenabschluss oderdiebegründungeinesbeschäftigungsverhältnisseszwischendementleihendenunternehmenunddenzeitarbeitskräftennachbeendigungdes Einsatzesverbietenoderverhindern,nichtigsind.Damitistauchverbunden, dassverleihbetriebekeinevergütungvondenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernoderdenentleihbetriebennachablaufdesvertragesmitden Zeitarbeitsunternehmenverlangendürfen,wenndieseeineBeschäftigungbei dem entleihenden Unternehmen aufnehmen. 7.ZeitarbeitskräftemüssendengleichenZugangzuGemeinschaftseinrichtungenimEntleihbetriebhabenwiedieStammbelegschaften.Dazugehörenz.B. Kinderbetreuungseinrichtungen und Beförderungsmittel. 8.DerBetriebsratdesEntleihbetriebsmusseinerzwingbaresMitbestimmungsrecht (Einigungsstelle)überdenEinsatzderZeitarbeiterhalten,umSubstitutionundauchdenEinsatzvonStreikbrechendenZeitarbeitskräftenzuverhindern.HierzubedarfeseinerAusweitungderMitwirkungs-undMitbestimmungsrechteundeinerÄnderungdesAÜG.Somusssichergestellt werden,dassdiezeitarbeitskräftefürdiezeitihrerüberlassungauchals BeschäftigtedesEntleihbetriebsgeltenunddassderBetriebsratdesEntleihbetriebsdietarifgerechteEingruppierungodergesetzeskonformeVergütung derzeitarbeitskräftekontrollierenundggf.einvetoeinlegenkann.derbetriebsratwachtdarüber,dassdemprinzip GleicherLohnfürgleicheArbeit inderpraxisgeltungverschafftwird.dasmitbestimmungsrechtdesbetriebsratsdesentleihbetriebssollauchgelten,wennderentleiherdievorzeitigeabberufungeineszeitarbeitnehmersbeifortsetzungderentleihemit dem Verleihunternehmen verlangt. 9.ZeitarbeitsbeschäftigtemüssenabdemerstenTageinaktivesWahlrechtbei denbetriebsratswahlenimeinsatzbetrieberhaltenundbeiderberechnung der Größe des Betriebsrats im Einsatzbetrieb berücksichtigt werden.
4 Drucksache 17/551 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.Esmusssichergestelltwerden,dassZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmereinenZugangzuFort-undWeiterbildungseinrichtungeninden Zeitarbeitsunternehmen auchinderzeitzwischendenüberlassungen erhalten,umderenbeschäftigungsfähigkeitzufördern.dafürmüssendie EmpfehlungenderExpertenkommission FinanzierungLebenslanges Lernens von2004umgesetztwerden.dietarifpartnerinderzeitarbeitsbranchemüssendazuangeregtwerden,einenbranchenfondseinzurichten, überdendieteilnahmeanqualifizierungundweiterbildungderzeitarbeitskräfteinentleihfreienzeitenermöglichtundzurregelgemacht wird. Berlin, den 27. Januar 2010 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung MitdemerstenGesetzfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarktwurden Befristungsverbot,SynchronisationsverbotundÜberlassungshöchstdauerdurch dasprinzipdergleichbehandlungvonzeitarbeitnehmerinnenund-arbeitnehmernundstammbelegschaftabgelöst.warenlohnunterschiedezwischen StammpersonalundZeitarbeitnehmernineinemBetriebvor2003ausdrücklich erlaubtundentsprechenddieregel,konntenach2003nurnochaufgrundlage eines Tarifvertrages vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden. DieIntentiondesGesetzgebersbeiderReformwardamals,dasseinAbweichen vomgleichbehandlungsgrundsatznurinausnahmefällenmöglichseinsollte. Eshatsichabergezeigt,dassderTarifvorbehaltimAÜGunddiedazugehörige Bezugnahmeklauselumfassendgenutztwurdenundwerden,umschlechtereArbeitsbedingungenalsdiederStammbelegschaftenfürZeitarbeitnehmerinnen und-arbeitnehmerdurchzusetzen.diehaus-undflächentarifverträge,diedie MitgliedsgewerkschaftendesChristlichenGewerkschaftsbundesmitderBundesvereinigungDeutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD)undeinzelnen Zeitarbeitsfirmenabgeschlossenhaben,habenzueinemunverantwortlichen LohndumpinginderZeitarbeitgeführt.DieFolgeist,dassdasPrinzip Gleicher LohnfürgleicheArbeit unddietarifabschlüssedesdgbmitdemigzund dembzasounterlaufenunduntermassivendruckgesetztwerden.dagegen muss etwas getan werden. ZwarhatdasLandesarbeitsgerichtBerlin-BrandenburgderTarifgemeinschaft ChristlicherGewerkschaftenfürZeitarbeitundPersonalserviceagenturen (CGZP)dieTariffähigkeitaberkannt,undesstehtauchzuerwarten,dassdas BundesarbeitsgerichtdasUrteilbestätigt.DennochistdieGefahrgroß,dassneu gegründetegewerkschaftenundnachfolgeorganisationendercgzpauchnach einerbestätigungdesurteilsdurchdasbundesarbeitsgerichtweiterhingefälligkeitsverträgezuungunstenderzeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmer sowie der Stammbeschäftigten abschließen. DiedurchdenTarifvorbehaltinderZeitarbeitsbrancheausgelösteAbwärtsspiralederLöhnehatzueinereinseitigenundnichthinnehmbarenBenachteiligung vonzeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmerngeführt.nebeneinemerhöhtenarbeitsplatzrisikomüssenvieleauchdumpinglöhnehinnehmen.deswegen istderanteilanzeitarbeitskräften,dieihreinkommenmitergänzendemarbeitslosengeldiiaufstockenmüssen,umihrenlebensunterhaltbestreitenzu können,entsprechendstarkgestiegen.imzeitraumzwischenjuni2008undmai
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ wurdendiebeträchtlicheSummevon531Mio.EurofürergänzendesArbeitslosengeldIIfürBeschäftigteinderZeitarbeitausgegebenunddamitindirektdieniedrigenLöhnederBranchesteuerlichsubventioniert.Zusätzlichzum MindestlohninderZeitarbeitmusseingesetzlicherMindestlohnalsgenerelle LohnuntergrenzedieserAbwärtsspiralederLöhneeinEndebereiten,dienicht nurinderzeitarbeitimmerhäufigereineaufstockungderniedrigstlöhnedurch Arbeitslosengeld II erfordert. InsgesamthatdieLiberalisierungdesAÜGzueinemstarkenZuwachsderZeitarbeitunddamitauchzurSubstitutionvonStammbelegschaftendurchZeitarbeitskräftegeführt.ImSommer2008hatdieZahlderZeitarbeitnehmerinnen undzeitarbeitnehmersogarfastdiemillionengrenzeerreicht.siewarlautdem InstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschung (IAB)unddemSachverständigenratzurBegutachtungdergesamtwirtschaftlichenEntwicklungdieBeschäftigungsform mit dem höchsten Wachstum. DievorgeschlagenengesetzlichenReformenwerdendazuführen,dassreguläre BeschäftigungsverhältnissegestärktwerdenundimkommendenAufschwung anstellederzeitarbeitdieamstärkstenwachsendebeschäftigungsformsein werden.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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