Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
|
|
- Irmgard Kappel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Industrie- und Handelskammer Südthüringen 10. September 2013 in Ilmenau André Hübel (DATEV eg, Niederlassung Berlin)
2 Zielstellung des Vortrags Grenzen des Vortrages Was möchte und kann der Vortrag leisten? Sensibilisierung zum Thema Digitalisierung der Geschäftsprozesse Aufzeigen von Kosteneinsparungsmöglichkeiten und Prozessoptimierungen Vermittlung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen (v.a. Archivierung) Zusammenarbeit mit dem Steuerberater (z.b. Belegaustausch) Lösungsszenarien für den Umgang mit erechnungen per Was kann und möchte der Vortrag nicht leisten? Individuelle Rechtsberatung (Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Steuerberater) Branchenspezifische Besonderheiten (berufsrechtliche Besonderheiten) werden ausgeblendet Aufzeigen von firmengrößenspezifischen Lösungsszenarien (große Unterschiede) Details zum Umgang mit Strukturdaten (EDI/XML) betrifft im Moment wenige Firmen
3 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
4 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
5 Definition Rechnung und Definition erechnung Definition Rechnung: (UStG 14) Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Übermittlungswege Definition erechnung: (UStG 14) Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. per (Bilddatei, Textdatei) D , E-POSTBRIEF Computerfax oder Faxserver Webdownload EDI (Datenaustausch) erechnung 5
6 Formelle Prüfung nach nach (4) (4) UStG: UStG: Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten enthalten 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und 9. in den Fällen des 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers Online-Anwendungen 6
7 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
8 Welche generellen Megatrends sehen die Unternehmen? Diese Trends sind wichtig oder sehr wichtig: steigende Bedeutung von Wissen und Bildung Knappheit bei Rohstoffen und Energie Digitalisierung der Arbeitswelt Produktvielfalt und Individualisierung der Angebote Internationalisierung der Märkte Alterung und Rückgang der Bevölkerung 83 % 72 % 72 % 70 % 58 % 55 % Quelle: Commerzbank Unternehmer Perspektiven, Unternehmerische Strategien für den demografischen Wandel
9 Dokumentenmanagement bei zunehmender Digitalisierung unverzichtbar
10 Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend! elektronischer Rechnungsverkehr GDPdU ELStAM Elektronische Steuererklärung neuer Personalausweis (npa) E-Government Digitalisierung der Geschäftsprozesse E-Bilanz
11 Das bringt Ihnen der Einsatz von erechnungen Durch die Digitalisierung des Rechnungsverkehrs kann das Unternehmen auf Anforderungen wichtiger Geschäftspartner reagieren. Zeit einsparen (Transportwege, Liquidität). das Unternehmensimage modernisieren. umweltbewusst agieren. Kosten für Papier, Druck, Porto senken
12 Liquidität: Verkürzung kontokorrentfinanziertes Kundenziel Umsatzerlöse Euro Forderungen aus Lieferung und Leistung Euro aktuelles Kundenziel in Tagen 36 z. B. Rechnungsschreibung Freitag statt Montag oder fehlende Postlaufzeit (erechnung) gewünschtes Kundenziel in Tagen 33 verbleibende Forderungen Euro Verminderung der Forderungen Euro Kontokorrentzinssatz p. a. 12,00 % bisheriger Aufwand aus Kontokorrentzins Euro verbleibender Aufwand aus Kontokorrentzins Euro Verringerung des Zinsaufwands pro Jahr Euro Verringerung des Zinsaufwands pro Monat 83 Euro
13 Industrielle Lösungen (Trendbeschleuniger): Kosten für elektronisch signierte Rechnungen aus SAP Quelle: Esker GmbH:
14 Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungssender Drucken Kuvertieren Verschicken Zahlung oder Mahnung Zahlungsabgleich Cash Management Archivierung Vollkosten Papier 3,90 0,50 4,50 2,20 11,10 elektronisch, automatisiert 0 0,40 3,00 0,80 4,70 * Einsparung pro Rechnung 6,40 = 57 % Quelle: Billentis Marktstudie 2012 *Berücksichtigt sind 0,50 Transaktions- E-Rechnungen als Chance in kosten für E-Invoicing Dienstleister einem veränderlichen Marktumfeld 14
15 Prozesskosten (beispielhaft) für Rechnungsempfänger Empfangen Zuordnen Erfassen Prüfen Bestellabgleich Reklamation bearbeiten Zahlung Cash Management Archivierung Vollkosten Papier 1,10 3,00 4,00 2,50 4,80 2,20 17,60 elektronisch, automatisiert 0 0 1,20 2,00 2,00 0,80 6,70 * Einsparung pro Rechnung 10,90 = 62 % *Berücksichtigt sind 0,50 Transaktions- Quelle: Billentis Marktstudie 2012 kosten für E-Invoicing Dienstleister E-Rechnungen als Chance in 15 einem veränderlichen Marktumfeld
16 Beispiel für digitale Unternehmensprozesse Erkennen Sie diesen Pendelordner wieder?
17 DATEV Bankkonto online der Prozess Unternehmen Steuerkanzlei prüft die Verknüpfung setzt Status Belegbild Notiz Kontrollstatus DATEV-Rechenzentrum Kontoauszug und Beleg werden verbunden Bank
18 Detailansicht Kontobewegung - z.b. erechnung als digitaler Beleg
19 Zahlen vom Belegbild (DATEV Unternehmen online)
20 Buchen von erechnung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
21 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
22 erechnung was galt bisher? Authentizität Echtheit der Herkunft Integrität Unversehrtheit des Inhalts eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch qualifizierte elektronische Signatur elektronischer Datenaustausch (EDI) elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
23 Elektronische Rechnungen: Praktische Rahmenbedingungen für den Vorsteuerabzug (Altregelung) ordentliche Rechnung ( 14 Abs. 4 UStG) Signaturprüfung Prüfprotokoll revisionssicheres digitales Archiv für 10 Jahre (Aufbewahrung) Prüfprogramm Rechnung Signatur (evtl. eingebettet) Achtung: Sonst Vorsteuerabzug nicht erlaubt gewesen Die qualifizierte elektronische Signatur stellt sicher, dass die Herkunft der Rechnung eindeutig nachvollziehbar ist. der Inhalt der Rechnung nicht verändert wurde
24 erechnung rechtliche Hintergründe (Altregelung) Erhalt elektronischer Rechnungen vom Lieferanten Ausdrucken der elektronischen Rechnungen Weitergabe an Buchführung/ Steuerberater zur Buchung Berechtigte nicht zum Vorsteuerabzug!
25 Rechtliche Grundlagen: Archivierung elektronischer Rechnungen Gegenüber den Finanzbehörden Umsatzsteuergesetz Abgabenordnung Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GoBS Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
26 Aufbewahrungsfristen (gültige Rechtslage) Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen sowie die zu deren Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen empfangene und abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe Buchungsbelege sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind 10 Jahre 6 Jahre 10 Jahre 6 Jahre Generell gilt: die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Rechnungserhalt per (z.b. Rechnung in Textform) führt dazu, dass auch die archiviert werden muss Thema: -Archivierung
27 Entwicklung der Informationsmenge insbesondere bei Volumen elektronische Dokumente Papier exponentiell steigende Informationsflut von elektronischen Dokumenten Quelle: alpin
28 Archivierung von s und rechtliche Anforderungen: Auszüge und das sagt der Gesetzgeber: 147 Abs. 6 AO Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 IV D 2 S /01) III. Archivierung digitaler Unterlagen 1. Originär digitale Unterlagen nach 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren. Originär digitale Unterlagen sind die in das Datenverarbeitungssystem in elektronischer Form eingehenden und die im Datenverarbeitungssystem erzeugten Daten ( ) Die originär digitalen Unterlagen dürfen nicht ausschließlich in ausgedruckter Form oder auf Mikrofilm aufbewahrt werden. Eine Archivierung von s mit geschäfts- und steuerlich-relevantem Inhalt ausschließlich in Papierform genügt aus rechtlicher Sicht nicht
29 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
30 EU-Ziel ( ): Bürokratieabbau um 25 % (40 Mrd. Euro) Beratung der EU-Kommission unter anderem durch Stoiber-Gruppe : Zielstellung: Gleichstellung von Papier- und erechnung: (Einsparpotenzial 18,8 Mrd. Euro) Kostensenkung/Umweltfreundlichkeit: weniger Papier, Druck und Transport Beschleunigung von Zahlungen: direkte Verarbeitung der Rechnungsinformationen in Zahlungs- und Rechnungslegungssystemen Förderung des Binnenmarkts: Unterstützung von SEPA Wettbewerbsfähigkeit: höhere Produktivität und Verbraucherzufriedenheit Hindernisse: fehlende EU-/weltweite Standardisierung Geltung unterschiedlicher nationaler Bestimmungen Defizit an Vertrauen und Marktakzeptanz aufgrund von Sicherheits-, Authentitäts- und Integritätsrisiken
31 Elektronischer Anteil der Rechnungen Tief Hoch Zielrichtung Einsatz erechnung (auch bei KMU erstrebenswert) Ziel Status 2012 Quelle: Billentis Marktstudie 2012 E-Rechnungen als Chance in einem veränderlichen Marktumfeld Quelle: Billentis Tief Hoch Automatisierungsgrad der Prozesse
32 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
33 erechnung bisherige Meilensteine als Überblick EU-MwSt.-Richtlinie Juli 2010 Verabschiedung Steuervereinfachungsgesetz September 2011 BMF-Schreiben Juli
34 Die Politik reagiert Änderung der MwSt-Richtlinie Änderung der MwSt-Richtlinie 2006/112/EG im Juli 2010 Elektronische Rechnungen sind gültig, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und der elektronische Datenaustausch (EDI) werden explizit als geeignete Verfahren genannt. Kann auch durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erfolgen. - Erstmalige Nennung eines 3. Weges - Förderung des Einsatzes der erechnung durch Technologieneutralität Die Richtlinie wurde am vom Rat verabschiedet Die Richtlinie muss von Mitgliedstaaten bis ins nationale Recht umgesetzt werden bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
35 Die Politik reagiert I Steuervereinfachungsgesetzes 2011 Ab 1. Juli 2011 (rückwirkend) sind Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich zu behandeln, ohne die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Papierrechnung zu erhöhen. In 14 Abs. 1 wird ein sogenannter dritter Weg geschaffen, wonach die Anerkennung einer Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke an folgende vier Kriterien gebunden ist: Echtheit der Herkunft Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit einer Rechnung Rechnung muss alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten Bundestag und Bundesrat haben am dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
36 Die Politik reagiert II Steuervereinfachungsgesetz 2011 Der 14 Abs. 3 lautet: Unbeschadet anderer nach Absatz 1 zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder eine QES mit Anbieterakkreditierung. elektronischen Datenaustausch (EDI) ( ), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Fazit: Signatur und elektronischer Datenaustausch (EDI) sind (nur noch) Beispiele für Technologien, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer erechnung gewährleisten. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
37 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom Teil I Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, Bonn am Artikel 5: Änderung des Umsatzsteuergesetzes Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird
38 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom Teil II Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, Bonn am b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Unbeschadet anderer nach Absatz 1 zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch 1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter- Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder 2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. L 338 vom , S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des 14 Absatz 1 Satz 2 erfüllen. 3. Dem 27 wird folgender Absatz 18 angefügt: (18) 14 Absatz 1 und 3 ist in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung auf alle Rechnungen über Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden. 4. Dem 27b Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: Wurden die in Satz 1 genannten Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, können die mit der Umsatzsteuer-Nachschau betrauten Amtsträger auf Verlangen die gespeicherten Daten über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sach-verhalte einsehen und soweit erforderlich hierfür das Datenverarbeitungssystem nutzen. Dies gilt auch für elektronische Rechnungen nach 14 Absatz 1 Satz
39 erechnung Rechnungsstellung künftig Rechnungsaussteller Rechnung Rechnungsempfänger Papier? Digital? Egal!
40 Sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen an eine elektronische Rechnung Authentizität Echtheit der Herkunft Integrität Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit Lesbarkeit der Rechnung eindeutige Identifizierung des Rechnungsausstellers keine Veränderung der Daten gewährleistet durch während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad alternativ: QES oder EDI elektronisch übermittelte Rechnungen bedürfen der Zustimmung des Empfängers Zustimmung bedarf keiner besonderen Form Einvernehmen der elektronischen Übermittlung ausreichend Es genügt das Praktizieren des Verfahrens und damit die stillschweigende Billigung
41 erechnung BMF-Schreiben BMF-Schreiben Umsatzsteuer: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veröffentlichung ist im Juli 2012 erfolgt: 11 Seiten (lesenswert)
42 erechnung innerbetriebliches Kontrollverfahren Verfahren, das der Rechnungsempfänger zum Abgleich der Rechnung mit seiner Zahlungsverpflichtung einsetzt. d.h., verwendet der Unternehmer keine QES oder EDI-Verfahren, so sind diese Kriterien durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, sicherzustellen. Für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren gilt: Ausgestaltung obliegt den Unternehmen selbst manueller Abgleich möglich, keine vorgeschriebenen technischen Verfahren, kann jedoch ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen sein als Prüfpfad eignen sich Geschäftsbriefe und Verträge, Bestelldokumente, Lieferscheine, buchhalterische Abbildung bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
43 erechnung innerbetriebliches Kontrollverfahren dient nicht zur Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen Gewährleistung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit nach $ 14 Abs.4, 14a UStG erforderlichen Angaben Es soll lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung sichergestellt werden. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
44 erechnung Vorsteuerabzugsberechtigung Vorsteuerabzugsberechtigung ist sicherzustellen über Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungsangaben nach 14, 14a UStG sowie Besitz der Rechnung BMF-Schreiben (Juli 2012) Inhaltlich richtige Rechnung: richtige Leistung, richtiger Leistender, richtiges Entgelt, richtiger Zahlungsempfänger rechtfertigt die Annahme, dass Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gegeben sind. Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben, kommt dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren bzw. dem Übermittlungsvorgang selbst keine eigenständige Bedeutung mehr zu. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
45 erechnung Authentizität Echtheit der Herkunft bedeutet, dass Sicherheit über die Identität des Rechnungsausstellers besteht. Kriterien: Wurde die Leistung bestellt? Wurde die Leistung korrekt erbracht? Ist der Zahlungsanspruch korrekt? Als Prüfpfade eignen sich u. a.: Auftragsbestätigung Lieferschein erechnung Geschäftsbriefe und Verträge Bestelldokumente Lieferscheine Buchhalterische Abbildung Angebot
46 erechnung Integrität Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die Inhalte der umsatzsteuerlich geforderten Angaben in einer Rechnung nicht verändert wurden. Kriterien und Prüfpfade: Pflichtangaben nach 14 Abs. 4 UStG vollständig und inhaltlich richtig (richtige Leistung, richtiger Leistender, richtiges Entgelt, richtiger Zahlungsempfänger) ergänzend: rechnerische Richtigkeit bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
47 erechnung Lesbarkeit Eine Rechnung gilt als lesbar, wenn sie für das menschliche Auge lesbar ist. Rechnungsdaten (z. B. per EDI-Nachrichten, XML-Nachrichten, o. ä.) sind im Originalformat nicht lesbar, sondern erst nach einer Konvertierung. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
48 erechnung Dokumentationspflicht nicht erforderlich aber: GoB schreiben Verfahrensdokumentation vor, hier also für den Prozess der Rechnungsprüfung empfohlen seien Nachweise pro Rechnung, dass das innerbetriebliche Kontrollverfahren durchlaufen wurde Rechnungsempfänger trifft unverändert die Feststellungslast bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
49 erechnung Aufbewahrung Archivierungspflichten sind unverändert: Aufbewahrung über 10 Jahre Anforderung an Aufbewahrung geregelt nach 14b UStG, 147 AO, GoBS, GDPdU Die Erfüllung ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Eine Verletzung kann als eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des 26a Abs. 1 Nr. 2 UStG geahndet werden. bisherige Rechtslage Kritik der Wirtschaft die Politik reagiert BMF-Schreiben Fazit
50 Problemstellungen offene Fragen Hauptteil der Lasten (Kontrolle, Aufbewahrung, elektronische Archivierung etc. trägt der Rechnungsempfänger) werden Rationalisierungsmöglichkeiten hinreichend gewahrt? (Exkurs: digitales Belegwesen) Lösungsanbieter Problemstellung: Wie kommen erechnungen in die Buchhaltung (Steuerkanzlei)? wurden die der Umsatzsteuer-Nachschau betreffenden Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, hat der Unternehmer dem Amtsträger auf Verlangen Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren ( 27b Abs.2 Satz 2 UStG). Soweit erforderlich, ist der Amtsträger befugt, das Datenverarbeitungssystem des Unternehmers zu nutzen ( 27b Abs.2 Satz 3 UStG)
51 Wie wird bei elektronischen Rechnungen verfahren? Eingangsbearbeitung inhaltliche Prüfung formelle Prüfung Buchung Archivierung Zahlung Was und warum Es gilt zu gewährleisten, dass Rechnungen in angemessener Zeit in Augenschein genommen werden. Prüfung, ob die Rechnung eine Zahlungsverpflichtung begründet. Prüfung, ob die Rechnung den formellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht und rechnerisch richtig ist. Die Belege sollen zeitnah und unverändert gebucht werden. Elektronische Rechnungen müssen elektronisch aufbewahrt werden und mindestens 10 Jahre lesbar sein. Durch die Zahlung wird abschließend dokumentiert, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung gehandelt hat. Tipps & Tricks Richten Sie eine spezielle -Adresse für den Rechnungsempfang ein. Schauen sie täglich in das Postfach, beachten Sie dabei die Spam-Filter. Prüfen Sie die Lesbarkeit der Rechnung. Bestehen Sie ggf. darauf, dass Ihnen nur Rechnungen im PDF-Format zugestellt werden. So ist die Lesbarkeit auch über einen längeren Zeitraum sichergestellt. Kennzeichnen Sie die Rechnung als eingegangen, z. B. in dem Sie diese in einen speziellen Ordner verschieben. Prüfen Sie die Herkunft der Rechnung. Anhaltspunkt kann bspw. ein Abgleich der Absenderadresse mit der angegebenen Bankverbindung oder Steuernummer sein. Prüfen Sie, ob die Rechnung sachlich richtig ist, z. B. durch Abgleich der Rechnung mit Liefer- und Leistungsnachweisen, Bestellungen, Verträgen oder Vereinbarungen. Prüfen Sie, ob die richtigen Leistungsmengen und die vereinbarten Preise in Rechnung gestellt wurden. Legen Sie fest, wie mit fehlerhaften Rechnungen in Ihrem Unternehmen verfahren werden soll. Prüfen Sie, dass die Rechnung nicht schon mal geschickt wurde (doppelte Rechnung). Prüfen Sie, ob alle Angaben gem. 14 (4) UStG auf der Rechnung enthalten und korrekt sind (siehe andere Seite). Prüfen Sie dabei insbesondere, dass die Bezeichnung Ihres Unternehmens korrekt ist ein Liefer- oder Leistungsdatum angegeben wurde. Prüfen Sie, ob der Rechnungsgesamtbetrag richtig berechnet wurde. Kennzeichnen Sie die Rechnung als geprüft, z. B. durch Verschieben in einen speziellen Ordner. Übergeben Sie die Rechnungen regelmäßig und zeitnah an Ihre Steuerkanzlei oder Buchführung. Bringen Sie die Kontierung auf dem Rechnungsbeleg auf oder stellen Sie sicher, dass zwischen dem elektronischen Rechnungsbeleg und dem korrespondierenden Buchungssatz ein Bezug besteht oder hergestellt werden kann. Legen Sie die Rechnungen inhaltlich unverändert nach einem einheitlichen Schema ab. Nutzen Sie dazu eine durchgängige Systematik, z. B. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer. Führen Sie ggf. ein Rechnungseingangsbuch Archivieren Sie auch die Mail, wenn diese relevante Informationen zur Rechnung enthält. Archivieren Sie die Rechnungen auf einem elektronischen Medium, das Veränderungen nicht zulässt (bzw. diese protokolliert). Überlegen Sie, ob ein elektronisches Archiv für Sie sinnvoll ist, da nur spezielle CDs/DVDs in 10 Jahren noch lesbar sind. Achten Sie auf die Inanspruchnahme von Skonto. Achten Sie darauf, Doppelzahlungen zu vermeiden. Vermeiden Sie Barzahlungen oder fordern Sie eine Quittung an, damit Sie einen Beleg über die Zahlung vorweisen können. Stellen Sie sicher, dass ein Bezug zwischen Zahlung und Rechnung hergestellt werden kann, z. B. indem Sie in der Überweisung das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer angeben. Kennzeichnen Sie die Rechnung als bezahlt, z. B. durch Verschieben in einen speziellen Ordner. Dokumentieren Sie die für Ihr Unternehmen festgelegte Verfahrensweise und stellen Sie sicher, dass diese auch eingehalten wird.
52 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für elektronische Rechnungen
53 Beispiel für innerbetriebliches Kontrollverfahren mit Prüfpfad Muster Serviceschein Muster Rechnung
54 Vertrieb/Verkauf Vertrieb/Verkauf Angebote schreiben Angebote schreiben Schritt für Schritt vom Angebot zur erechnung BILDER FÜR PROZESS ZU AWO ergänzen Praxisbeispiel: erechnung als Ausgangsrechnung
55 Vertrieb/Verkauf Vertrieb/Verkauf Angebote schreiben Angebote schreiben BILDER FÜR PROZESS ZU AWO ergänzen Rechnung ausdrucken oder direkt per (meist PDF-Format) versenden ideal: Buchungssätze für Ausgangsrechnung (inkl. digitalem Belegbild) stehen sofort in der Buchführung zur Verfügung
56 Rechnung: statt ausdrucken direkt per versenden
57 E-POSTBRIEF und DATEV Unternehmen online erechnungen rechtssicher und komfortabel Erfüllung der formalen Anforderungen an eine elektronische Rechnung durch die optimale Kombination bewährter Services des E-POSTBRIEF und DATEV. Authentizität: eindeutige Identifikation der Kommunikationspartner Integrität: Unveränderbarkeit des Inhalts durch geschlossenes E-POSTBRIEF System Integrität: Unveränderbarkeit des Inhalts durch geschlossenes System DATEV Unternehmen online Lesbarkeit: revisionssichere Archivierung im DATEV- Rechenzentrum und damit Gewährleistung der Lesbarkeit
58 Themen des Vortrags im Überblick 1. Definition Rechnung, elektronische Rechnung und Pflichtangaben 2. Elektronische Rechnungen: Nur ein Trend? 3. Rechtliche Anforderungen bei erechnungen ( Altregelung ) 4. Entwicklungen auf europäischer/deutscher Ebene 5. Steuervereinfachungsgesetz: Alles einfacher? (BMF-Anwendungsschreiben) 6. Praxisbeispiele Rechnungseingang/-ausgang bei erechnung 7. Ausblick auf ZUGFeRD Standard-Format für erechnungen
59 erechnungen in Europa/Deutschland: Formate heute und Ausblick Quelle: Billentis Marktstudie 2012 E-Rechnungen als Chance in einem veränderlichen Marktumfeld 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Reine Strukturdaten EDI, XML Elektronische Bilder PDF Hybrid PDF + XML Quelle: Billentis
60 Übertragungsformate für elektronische Rechnungen ZUGFeRD die entkoppelte, bildhafte Lösung die Lösung, die beides verbindet die aufeinander abgestimmten IT-Systeme Papier Bild-Datei ZUGFeRD PDF/A-3 inkl. XML Web EDI EDI Verarbeitungstiefe allgemeine Verarbeitbarkeit
61 Was spricht für den kommenden FeRD-Standard? Kombination von Belegbild und digitale Nutzdaten (PDF als visueller Beleg mit eingebundenen Rechnungsdaten) Prozessoptimierung durch automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten, somit auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie deren Steuerberater einfach umsetzbar für Lösungsanbieter, da geringstmöglicher Mindestfeldumfang (Erweiterungen als Kann-Felder möglich), mindestens die relevanten Felder für die Prüfung der steuerlichen Korrektheit ( 14 UStG) Automatisierung des Zahlungsvorgangs Automatisierung des Buchungsvorgangs Standardisierung unter Einbezug aller Wirtschaftsbereiche (auch Banken, öffentliche Hand als Besteller/Rechnungsempfänger ), Ziel: Standard als DIN-Norm etablieren
62 BITKOM: 10 Merksätze für elektronische Rechnungen BITKOM: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation & neue Medien e.v Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln Elektronische Rechnungen sind technologieneutral Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten Signatur und EDI sind weiterhin möglich Jede Rechnung muss lesbar sein Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten Jede Rechnung muss aufbewahrt werden Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation) Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff (Umsatzsteuer-Nachschau und GDPdU)
63 erechnungen es lohnt sich die Entwicklung zu beobachten! Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen?
64 Kontakt zum Referenten André Hübel DATEV eg Niederlassung Berlin Katharina-Heinroth-Ufer Berlin Telefon: andre.huebel@datev.de Internet:
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Handwerkskammer Chemnitz
MehrKostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen
Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr
Mehranwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Lübeck 18. Juni 2013 Referenten: Wolfgang Bröker, Steuerberater, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.v. Uwe Bürst,
MehrDas kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins
HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den
MehrElektronische Rechnung Was ist zu beachten?
Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Veranstalter: Ort und Datum: Referenten: Handwerkskammer Dresden
MehrMandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge
Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Unternehmerfrühstück Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrE-Rechnung Anforderungen & Tipps wie Sie richtig damit umgehen
E-Rechnung Anforderungen & Tipps wie Sie richtig damit umgehen Forum für Existenzgründer und junge Unternehmen 15.11.2014 bei der IHK Koblenz Thomas Biermann (DATEV eg) Wer ist die DATEV? DATEV ist ein
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrElektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance
Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Referent: Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede Zielstellung des
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrElektronische Rechnungen. Endlich einfach?
Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)
MehrElektronische Rechnungen richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Steuerberaterkammer Thüringen Elektronische Rechnungen richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Referent: André Hübel (DATEV eg, NL Berlin) Steuerberater
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Bremen Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde Industrie- und Handelskammer Bremerhaven 7.
Mehrerechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte
erechnung aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Uwe K. Franz Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte 1 Bedeutung der Rechnung
MehrSteuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Steuerliche Aspekte der erechnung Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung 2 Was galt...? Steuerliche Aspekte der erechnung 3 Ablauf Rechnungsstellung
MehrFragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz
MehrDigitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.
MehrFiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung
Herzlich Willkommen zu FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Wer sind wir? Warum soll ich überhaupt was umstellen? In vielen Unternehmen ist es immer noch gängige Praxis,
MehrElektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage
Elektronische Rechnungen Compliance, Chancen, Risiken und erste Erfahrungen aus der neuen Rechtslage Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Compliance bei elektronischen
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig Status nach Steuervereinfachungsgesetz 2011 Handwerkskammer Osnabrück Emsland Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim 7. November
MehrGrundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011
Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge
MehrReferat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793.
- 1 - Bearbeitungsstand: 26.10.2010 10:15 Uhr Umdruck-Nr. 14 Formulierung BMF Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrFrage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011
Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
MehrJutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.
Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse
MehrStand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1
Stand 25.10.2012 Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Verfügbare E-Government Anwendungen u.a. } Finanzonline } ELDA } WEBEKU } SVA-Beitragskonto
MehrPrüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance
Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Rechnungswesen 2.0 - erechnung, Archivierung, Buchführung Online Veranstalter: Ort und Datum: Referent: IHK
MehrSo bucht man heute Buchführung mit digitalen Belegen. Ihr Referent:
So bucht man heute Buchführung mit digitalen Belegen Ihr Referent: Agenda Vorstellung der Kanzlei Digitalisierung Zukunftsvision oder gängige Praxis? Unternehmen online Die Organisationslösung für Unternehmen
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrHOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71. info@stb-bock.de www.stb-bock.
HOLGER BOCK Steuerberater Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71 info@stb-bock.de www.stb-bock.de Diese Arbeitsblatt soll nur erste e geben und erhebt daher keinen Anspruch
MehrOnline-Marketing Rechtliche Rahmenbedingungen
Online-Marketing Rechtliche Rahmenbedingungen Seite Ihr Referent Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede Unternehmenskammern und -verbände DATEV eg, Niederlassung Mobil: 0171 33 62 681 Dorpatweg 10 Fax: 0911
MehrUmsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrElektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht
Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Vereinfachung der elektronischen Rechnung Mit einem halben Jahr Verspätung ist mit Datum vom 2. Juli 2012 nunmehr das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
MehrDigitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)
Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme
MehrElektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger
Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger GWS 2010 Stand: 19.05.2011 Folie 1 Gesetze und Grundlagen Seit 01.07.2004 gilt die Regelung,
MehrInformationstag 'Elektronische Signatur'
Berlin 24. September 2010 Informationstag 'Elektronische Signatur' Gemeinsame Veranstaltung Besser von TeleTrusT Unterschreiben und VOI ohne Berlin, 23.09.2011 Papier Siegfried Gruber Elektronische Unterschrift
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrRechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte
Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Rechtssicherer Austausch elektronischer
MehrRechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrDie E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrUmsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs
Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen
MehrDirectInvoiceControl DE. e-invoice Chancen und Risiken
DirectInvoiceControl DE e-invoice Chancen und Risiken Gliederung 1. 2. 3. 4. 5. Rechtliche Grundlagen seit 1. Juli 2011 Welche Regeln müssen beachtet werden? Prozessbeispiele Fazit und Kosten-Nutzen-Bewertung
Mehre-rechnung Roland Beranek beranek@bmd.at IT-Cluster Steyr 1
e-rechnung Roland Beranek beranek@bmd.at IT-Cluster Steyr 1 BMD Papierlos Buchen IT-Cluster Steyr 2 Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit Wer hatte bereits vor 5 Jahren ein Smartphone? Entweder:
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrElektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren
Steuerberaterkammer Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Elektronische Rechnungen (erechnungen) richtig anwenden, Kosten sparen und Prozesse optimieren Status nach Steuervereinfachungsgesetz
MehrUmsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen
Umsatzsteuer 2.0 Der Weg zum rechtssicheren Austausch elektronischer Rechnungen Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Elektronischer Rechnungstag 2014 2 Frage 1: Was geschah
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG
VERANSTALTUNG: SEPA-UMSTELLUNG - DER COUNTDOWN LÄUFT! RLB OÖ, 20.3.2013 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG Mag. Markus Raml Steuerberater und Unternehmensberater Dr. Robert Herger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehr[[ Projekt GESINE ]] ZUGFeRD und workflow-basierte Rechnungsverarbeitung - praxistaugliche Lösungen für KMU. AristaFlow GmbH
Martin Jurisch, 28.04.2015 AristaFlow GmbH Volumen an elektronischen Rechnungen wird stark zunehmen Steuervereinfachungsgesetz von 2011 Signaturzwang rückwirkend außer Kraft gesetzt Die jährlichen Wachstumswerte
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrRECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht
Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der elektronischen Rechnung und Archivierung Vortrag im Rahmen der Abendveranstaltung Datensicherung und Archivierung 4. Februar 2015, 19.00 21.00 Uhr in der Handwerkskammer
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
MehrElektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis
Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen
MehrForm- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen
Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen
MehrIT-Netzwerk IHK-Koblenz
IT-Netzwerk IHK-Koblenz Ein Vortrag in drei Abschnitten 1. Elektronischer Rechnungsaustausch und das Steuervereinfachungsgesetz (StvereinfG) a. Anforderungen an Versender elektronischer b. Anforderungen
MehrAnforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Einleitung Seit Mitte 2011 können Rechnungen auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert.
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrPraxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke
Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine
MehrHinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung
Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4
MehrRechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen
MehrPendelordner für Buchhaltungsmandanten
Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten
MehrArbeitsprozesse in der Verwaltung sind das Optimierungspotenzial der nächsten Jahre.
Rechnungsworkflow Rechnungsworkflow Arbeitsprozesse in der Verwaltung sind das Optimierungspotenzial der nächsten Jahre. Zunehmend wichtig wird dabei das ganzheitliche Management von Dokumenten unter Workflow-Aspekten
MehrRechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis
ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...
MehrDigitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit
Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrWeg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren
Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht
MehrVortrag. Elektronische Rechnungslegung
Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen
MehrÄnderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)
Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen Dirk Blaurock Dirk Blaurock IT Consulting Pinneberg bei Hamburg Schlüsselworte: Business Outsourcing, Verlagerung, Buchhaltung, Oracle
MehrElektronische Rechnung
Elektronische Rechnung Rechtliche Grundlagen Dr. Stefan Melhardt, BMF Hintergrund Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der MWSt-RL 2006/112/EG: - Vereinfachung, Modernisierung und
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrZUGFeRD erleichtert Rechnungsprozesse für KMU
Hintergrundinformation Juni 2013 Elektronische Rechnung / ZUGFeRD ZUGFeRD erleichtert Rechnungsprozesse für KMU ZUGFeRD - das neue Rechnungsformat steht für den Zentralen User Guide des Forums elektronische
MehrE-Business Recht Elektronische Rechnung
Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag E-Business Recht Elektronische Rechnung E-Mail: sonntag@fim.uni-linz.ac.at http://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm Institut für Informationsverarbeitung und
MehrDie Rechnung - elektronische oder auf Papier?! Tag der Gründung 2016 29.04.2016 Bensheim. Der richtige Umgang, Anforderungen und Tipps.
Die Rechnung - elektronische oder auf Papier?! Der richtige Umgang, Anforderungen und Tipps Tag der Gründung 2016 29.04.2016 Bensheim Wer ist DATEV? Genossenschaft von 40.000 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
MehrE-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.
E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher
MehrNationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit
E-Government - elektronische Rechnung: neue Impulse für die Abfallwirtschaft? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft 17.10.2013 Nationale
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
Mehrtntswisspost.com +41 800 55 55 55 2015-06-22 TNT SWISS POST AG RECHNUNGEN Einfache Kontrolle und effiziente Verarbeitung THE PEOPLE NETWORK 1/6
tntswisspost.com +41 800 55 55 55 2015-06-22 TNT SWISS POST AG RECHNUNGEN Einfache Kontrolle und effiziente Verarbeitung THE PEOPLE NETWORK 1/6 TNT SWISS POST AG RECHNUNGEN: VERWALTUNG LEICHT GEMACHT RECHNUNGEN
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrSchnelleinstieg in die (cs) AuftragPro
Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrVon der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung
Von der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung Optimieren Sie Ihren Prozess in einer elektronischen Beschaffung und einer workflowgestützten Rechnungseingangsprüfung www.schleupen.de E-Procurement Beschaffung
MehrACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:
ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net
MehrRechtsgrundlagen für Informatiker
Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Rechtsgrundlagen für Informatiker Elektronische Rechnung E-Mail: sonntag@fim.uni-linz.ac.at http://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm Institut für Informationsverarbeitung
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
Mehr