Auf sicherem Kurs zur SEPA-Fitness
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- Ida Sommer
- vor 8 Jahren
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1 Auf sicherem Kurs zur SEPA-Fitness
2 Der Vortrag im Überblick Der SEPA-Raum Die SEPA-Verordnung Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Konkrete Handlungsempfehlungen KSK-Umstellungshelfer Seite 2
3 SEPA Single Euro Payments Area: einheitliche Standards in 33 Teilnehmerstaaten! Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Liechtenstein Land Lettland Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Litauen Tschechische Republik Luxemburg Ungarn / Zypern Teilnehmende 28 Länder EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen = EWR EWR + Schweiz und Monaco Seite 3
4 Der aktuelle Stand: SEPA-Überweisungen in Deutschland DE Quelle: Teilnehmende Deutsche undesbank Länder April 2013 SEPA-Überweisungen in Deutschland bei knapp 10 % in 7 Monaten brauchen wir 100 %! Seite 4
5 Die SEPA-Verordnung Seite 5
6 Wesentliche Regelungen der Verordnung Ab dem 1. Februar 2014 enden die nationalen Verfahren (Überweisungen und Lastschriften) der einzelnen Mitgliedsländer es gibt nur noch SEPA estehende Einzugsermächtigungen können weiter genutzt werden Einheitliche Regelung für Kartenzahlungen in Europa sind zurückgestellt, Elektronische Lastschrift (ELV) des Handels gilt in Deutschland bis Februar 2016 Verwendung von Kontonummer und ankleitzahl bei Inlandszahlungen gilt in einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 ausschließlich für Verbraucher Seite 6
7 IAN und IC: die neue Kontokennung IAN International ank Account Number = Ihre Kontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen (DE), der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen!! ab ab 2014: 2014: IAN IAN only only in in Deutschland Deutschland Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE Seite 7
8 IAN und IC: die neue Kontokennung IC usiness Identifier Code Internationale ankleitzahl!! ab ab 2016: 2016: IAN IAN only only europaweit europaweit Der IC der lautet: SOLADES1LG Ab 2016 nur für Zahlungen außerhalb Europas erforderlich Seite 8
9 IAN und IC: die neue Kontokennung Tipp IAN und IC finden Sie auf Kontoauszügen, im Online-anking und zukünftig auch auf den neuen SparkassenCards! Seite 9
10 Der Zeitplan Einheitliche Verfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU Zahlverfahren 1. Schritt SEPA-Überweisung wurde 2008 eingeführt 2. Schritt SEPA-Lastschrift wurde 2010 bei Sparkassen eingeführt 3. Schritt 4. Schritt Nationale Verfahren am abgeschaltet SEPA only! Für inländische sowie grenzüberschreitende Zahlungen gilt IAN only, ab entfällt die Angabe IC im SEPA-Raum * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 10
11 Die SEPA-Überweisung Seite 11
12 Neues SEPA-Überweisungsformular Hinweistexte erleichtern das Ausfüllen ab Auch als Zahlschein für Rechnungen erhältlich Neue Formulare immer mit IAN und ggf. IC einreichen Alte Formulare: Konto-Nr. + LZ weiter verwenden H O T E L D E P A R I S E A N K E M A X M U S T E R M A N N Tipp Überweisen Sie am besten beleglos in Euro Seite 12
13 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen (Meldepflichten beachten) Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages (zwei Tage bei beleghafter Einreichung) IAN ist maßgebend für die Gutschrift! (Auftraggeber haftet bei Falschbuchung) elegloser Zahlungsverkehr: Neues SEPA-Datenformat ersetzt das bisherige (Handlungsbedarf!)! Keine Sammelbelege und keine Datenträger (Disketten) mehr Seite 13
14 Neues SEPA-Datenformat bedeutet für Sie: Prüfen Sie Ihre Software! Neues XML-Format (ISO-Standard 20022) ersetzt das bisherige DTA-Format (Datenträgeraustausch) Standardkonform und zukunftssicher NEU Kennzeichnung der Zahlungsart durch Purpose Codes statt Textschlüssel ezeichnung Lohn, Gehalt, Renten Vermögenswirksame Leistung (VL) Textschlüssel (DTA) Purpose Code (XML) SALA (Lohn/Gehalt) PENS (Renten) CFF Tipp Prüfen Sie Ihre Verwendungszweckangaben: neu 140 Zeichen So früh wie möglich Testzahlungen durchführen! Seite 14
15 Die SEPA-Lastschrift Seite 15
16 Die SEPA-Lastschrift was ist neu? Lastschrifteinzüge in Euro auch grenzüberschreitend Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift eachtung von Einreichungsfristen Schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen eleglose und elektronische Einreichung im SEPA-Datenformat (ISO XML) Tipp Überprüfen Sie Ihre Einreichungswege! (keine elege und Datenträger mehr) Seite 16
17 Voraussetzungen für die Lastschrift-Einreichung Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche undesbank Nur bei der Deutschen undesbank im Internet beantragen: Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar Neue Inkassovereinbarung mit Ihrer Hinweis: Neue Verträge mit Checkliste wurden Anfang April 2013 verschickt. Tipp itte senden Sie uns die Vereinbarung + Gläubiger-ID schnell zu! Seite 17
18 Voraussetzungen für die Lastschrift-Einreichung Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Grundlage und muss dem Zahlungsempfänger in Schriftform vorliegen Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben je Vertrag vergeben (Einzelmandat) oder je Zahler vergeben (Global-/Rahmenmandat) Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Zahlungsempfänger festgelegt werden (z.. Vertragsnummer, Kundennummer, Mitgliedsnummer) Tipp Überprüfen Sie vorliegende Einzugsermächtigungen! Seite 18
19 Das SEPA-Lastschriftmandat Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Kennzeichnung für wiederkehrende oder einmalige Zahlungen Angaben vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum Das Mandat verfällt 36 Monate nach letztmaliger Nutzung Aufbewahrung im Original für mindestens 14 Monate nach letzter elastung Seite 19
20 Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen (ei wiederkehrenden eträgen einmalig unterrichten.) Seite 20
21 Die SEPA-asis-Lastschrift (ähnlich Einzugsermächtigungsverfahren) Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen nach elastung Ohne gültiges SEPA-Mandat beträgt der Erstattungsanspruch 13 Monate Einreichungsfristen müssen beachtet werden 5 Geschäftstage bei Erst-/Einmallastschrift 2 Geschäftstage bei Folgelastschrift Verkürzte Einreichungsfrist innerhalb Deutschlands ab November Geschäftstag Tipp Prüfen Sie, ob Ihre Systeme die verkürzte Einreicherfrist unterstützen Seite 21
22 Vorhandene Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Mandate weiter genutzt werden Der Zahlungspflichtige ist vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug schriftlich zu informieren über Gläubiger-ID über Mandatsreferenz über den SEPA-Umstellungstermin Liegt keine schriftliche Einzugsermächtigung vor, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen Tipp Musteranschreiben finden Sie unter Seite 22
23 Die SEPA-Firmen-Lastschrift (ähnlich Abbuchungsverfahren) Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Die Einreichungsfrist beträgt einheitlich 1 Geschäftstag Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen Es erfolgt keine estätigung an den Zahlungsempfänger Seite 23
24 estehende Abbuchungsaufträge können nicht weiter genutzt werden Wenn Sie die SEPA-Firmen-Lastschrift nutzen wollen, dann muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen Firmen der Zahlungspflichtige eine Firma und kein Verbraucher sein der Zahlungspflichtige die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seiner ank bestätigen! Keine Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher Seite 24
25 Was passiert, wenn... Sie keine Gläubiger-ID beantragt und keine Mandatsreferenzen vergeben haben? Kein Lastschrifteinzug möglich! (Pflichtfelder in Software und im Online-anking)... Sie keinen Zugang zum Online-anking haben? Kein Lastschrifteinzug möglich! (eleg und/oder Datenträger nicht mehr möglich)... Sie keine gültigen Mandate vorliegen haben? (nicht empfehlenswert) Lastschrifteinzug möglich, aber Zahler hat 13 Monate Erstattungsanspruch... Sie die Vorabankündigung nicht oder zu spät durchgeführt haben? (nicht empfehlenswert) Lastschrifteinzug möglich, aber Risiko der Rücklastschrift... Sie zu einem anderen Zeitpunkt einziehen als angekündigt? (nicht empfehlenswert) Lastschrifteinzug möglich, aber Risiko der Rücklastschrift Seite 25
26 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen Seite 26
27 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen Unser SEPA-Kompass + Checklisten! Seite 27
28 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen Machen Sie SEPA zur Chefsache Prüfen Sie alle ereiche im Unternehmen auch z.. Personal, Einkauf, Marketing Checken Sie Ihre EDV-Systeme Datenbanken, Systeme, Anwendungen Software-Update einplanen Verwendungszwecklänge, XML-Format Konvertierung von IAN und IC Tipp Nutzen Sie unseren SEPA-Account-Konverter Seite 28
29 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen 4 Stellen Sie Ihre Geschäftskorrespondenz auf IAN und IC um 5 Achten Sie auf die Einreicherwege eleghafte Sammelüberweisungsaufträge bzw. beleghafte Lastschriftaufträge nicht mehr möglich Euro-Zahlungen des EWR mit dem für Auslandszahlungsverkehr genutzten Datenformat (DTAZV) ist nicht mehr zulässig Keine Disketteneinreichungen mehr! Seite 29
30 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen 6 7 Prüfen Sie Abläufe und Kennzeichnungen bei der SEPA-Überweisung eachten Sie die esonderheiten bei der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID beantragen Neue Inkassovereinbarung mit KSK abschließen Mandatsreferenz vergeben Vorabinformationen umsetzen Vorlagefristen beachten SEPA-Firmenlastschrift Seite 30
31 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen für Vereine Hilfestellung zur Verfahrensumstellung bei Lastschriften 1 Umstellung der Einzugsermächtigung auf die SEPA-Lastschrift Einzugsermächtigung liegt schriftlich vor Persönliches Anschreiben an die Mitglieder Übermittlung der Daten im Rahmen des letzten Lastschrifteinzugs im DTA-Verfahren Information an die Mitglieder in der Mitgliederversammlung (eschlussfassung) Einzugsermächtigung liegt nicht schriftlich vor Ein neues SEPA-Mandat einholen Seite 31
32 Internet-anking Ansicht Zahlungspflichtiger Seite 32
33 Fazit konkrete Handlungsempfehlungen für Vereine Hilfestellung zur Verfahrensumstellung bei Lastschriften 2 Neue Mitglieder-Aufnahmeanträge gleich mit Mandat- und Vorabinformationen ausstatten 3 Für die Einreichung stehen elektronische Verfahren zur Verfügung Prüfen Sie Ihre Electronic-anking-Software bzw. Vereinsverwaltungssoftware auf SEPA- Fitness (Mandatsverwaltung) Mit dem Internet-anking der KSK inklusive Mandatsverwaltung sind Sie auf jeden Fall gut gerüstet! Seite 33
34 Mit dem Electronic anking der KSK sind Sie SEPA-fit! SEPA-Einzelüberweisung SEPA-Sammelüberweisung SEPA-Sammellastschrift SEPA-Übertrag SEPA-Dauerauftrag SEPA-Freigabe SEPA-Datei übertragen Tipp Testen Sie jetzt die SEPA-Lastschrift im Internet-anking SFirm ist bereits komplett SEPA-ready! Seite 34
35 Die Umstellungshelfer Seite 35 Ihre Ihre Ansprechpartner Ansprechpartner aus aus dem dem Electronic-anking-Team Electronic-anking-Team
36 Umfassende Informationen für Sie: Seite 36
37 Maßgeschneidert und immer aktuell: Seite 37
38 Umfangreiche Infos auch per Download: Seite 38
39 Vielen Dank! Perspektiven für das Kreditgeschäft im Mittelstand European Finance Forum Stuttgart am 3. Dezember 2012
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