SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt

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1 SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum kommt SEPA-Informationsveranstaltung am 7. März 2013 Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

2 Agenda

3 Der Vortrag im Überblick Die SEPA-Migrations- Verordnung Die SEPA-Verfahren im Überblick Was ist konkret zu tun? Fazit

4 Die SEPA- Migrationsverordnung

5 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa Information Definition SEPA, ist der der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, umfasst in dem mit Deutschland inländische und 32 Teilnehmerstaaten. grenzüberschreitendezahlungen in Euro nach Den gleichen Staaten Regeln Schweiz behandelt und Monaco werden. fallen Sonderrollen zu. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.

6 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern

7 Die Abschaltung nationaler Zahlungsverkehrsverfahren ist beschlossen. B 16. Dezember 2010: Vorlage eines Verordnungsentwurfs B Festlegung von Restlaufzeiten für nationale Überweisungs-und Lastschriftverfahren B Erreichbarkeitspflicht der Zahlungsdienstleister für SEPA- Verfahren B Festschreibung der zu verwendenden Datenformate B Befristete Ausnahmen für Nischenprodukte und karteninitiierte Lastschriften B Die Verordnung trat am 31. März 2012in Kraft.

8 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verordnung tritt in Kraft Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Zeitplan Ausnahmeregelungen laufen aus Dez März 2012 Feb

9 Konsequenzen der Verordnung: Ab 1. Februar 2014 gelten folgende Regelungen im ZV: B Nutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift B Abschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen ZV-Verfahren B Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022) B Abschaltung des DTA- Verfahrensfür Überweisungen und Lastschriften Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation

10 Aufbau der SEPA-Migrationsverordnung Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Erreichbarkeit Artikel 4 Interoperabilität Artikel 5 Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften Artikel 6 Enddaten Artikel 7 Gültigkeit von Mandaten und Erstattungsrecht Artikel 8 Interbankentgelte für Lastschriften Artikel 9 Zugänglichkeit von Zahlungen Artikel 10 Zuständige Behörden Artikel 11 Sanktionen : Auswirkungen auf Unternehmen bzw. Vereine bzw. Kommunen

11 Aufbau der SEPA-Migrationsverordnung Artikel 12 Außergerichtliche Beschwerde-und Rechtsbehelfsverfahren Artikel 13 Übertragung von Befugnissen Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 15 Überprüfung Artikel 16 Übergangsbestimmungen Artikel 17 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 Artikel 18 Inkrafttreten Anhang zu Artikel 5 : Auswirkungen auf Unternehmen bzw. Vereine bzw. Kommunen

12 SEPA betrifft nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch weitere Bereiche Personalwirtschaft Debitoren- Kreditoren- Buchhaltung/ Mitgliederverwaltung Überweisung Lastschrift Electronic Banking Briefbögen, Flyer,

13 Bis zum 1. Februar 2014 sind es ab morgen noch 10 Monate24 Tage

14 und es gibt viel zu tun: Foto: Pixelio

15 Die SEPA-Verfahren im Überblick

16 Die SEPA-Überweisung für den Geldtransfer in Deutschland und Europa Zusammenfassung der Leistungsmerkmale: BNutzbar für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums BAusführung auf Basis IBAN und BIC des Begünstigten bzw. des Auftraggebers B Möglichkeit zur Übermittlung spezieller Referenzdaten (Ende-zu- Ende-Referenz, prüfziffergesicherte Referenzangabe) B Keine Betragsbegrenzung Bbei grenzüberschreitenden Zahlungen: Beachtung der Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung BEntgeltteilung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die in Rechnung gestellten Entgelte ihrer Zahlungsdienstleister

17 Das neue SEPA-Lastschriftverfahren das europaweit einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge B Fälligkeitsdatum löst Einlösung bei Sicht ab. BNeue komplexere Zeitzyklen erfordern neue Logiken und Prozesse in der Abwicklung. BDas neue SEPA-Mandatermächtigt den Zahlungsempfänger und den Zahlungsdienstleistersdes Zahlers zur Durchführung der Lastschrift und zur Abbuchung des Einzugsbetrags. SEPA-Mustermandateliegen vor. B Vorhandene Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden. Voraussetzung: Die Einzugsermächtigung wurde wirksam (=schriftlich) eingeholt. B Erweiterung des Datensatzes um mandatsbezogene Daten. BEinzug einer SEPA-Lastschriftnur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer (Gläubiger-Id) des Einreichers.

18 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschrift B Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). BFestgelegte Einreichungsfristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (i.d.r. 6 Geschäftstage bei Erst-/ Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). BEin Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. BErfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.

19 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfängermindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

20 Allgemeine Informationen: SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandatbesteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende / einmalige Zahlungen B vom Zahlungspflichtigen: Name (und Anschrift) des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat

21 Die Abwicklung der SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungsempfänger Zahlungsempfänger (ZE) (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation(z. B. D-14 KT) Zahler Zahler 0 Inkassovereinbarung Inkassostelle Inkassostelle (Kreditinstitut (Kreditinstitut des des ZE) ZE) 7 Gutschrift (D) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 KT bis D-6 TD bzw. D-3 TD) 4 Initiierung Lastschrift Vorlage D-5 TD bzw. D-2 TD bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 Kontobelastung Zahler (D) Zahlstelle Zahlstelle (Kreditinst. (Kreditinst. des des Zahlers) Zahlers) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift( Due Date ) KT = Kalendertage / TD = TARGET Days = Geschäftstage

22 Besonderheiten der SEPA-Firmenlastschrift B B B B B Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucherlt. 13 BGB sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt bei der Landesbank Kreissparkasse 2 Arbeitstage. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Originalunterschrift). Alternative: Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie Vor Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriftenprüft die Zahlstelle, ob die Mandatsdaten mit denen aus der Mandatsbestätigung übereinstimmen.

23 SEPA-Lastschrift zeitliche Vorgaben Rulebook Version 6.0 SEPA- Basislastschrift SEPA- Firmenlastschrift Optional: SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist** Benachrichtigung des Zahlers spätestens* 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Frühest mögliche Auflieferung von Lastschriften 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit 14 Kalendertage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Erstlastschr. 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Spätest mögliche Auflieferung von Folgelastschr. 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit Erstattungsverlangen bis 8 Wochen nach Fälligkeit./. 8 Wochen nach Fälligkeit TARGET-Tage = (i.d.r) Geschäftstage * sofern nichts anderes vereinbart ** konkrete Nutzungsvoraussetzungen werden derzeit in der Kreditwirtschaft abgestimmt

24 Abwicklung von Lastschriftrückgaben -Fristen - D D + 8 Wochen: - Erstattungsanspruch des Zahlers -Rückrechnung des Lastschrift-Betrags 8 Wochen 13 Monate D + 14 Monate: - Längste Abwicklungsdauer eines Widerspruchs. D + 13 Monate: - Widerspruchsrecht des Zahlers (z.b. nicht erteiltes Mandat) - Prüfpflicht des Zahlstelle Anfrage bei Institut des ZE -ggf. Anforderung des Lastschrift-Mandats (vorgeschriebene Zeitfenster!) - ggf. Rückrechnung des Lastschriftbetrags D+14M ZE = Zahlungsempfänger

25 Was ist konkret zu tun?

26 Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 1/2 B1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der eigenen Kontoverbindungen mitteilen Briefe, Vordrucke, Werbemittel, B 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN(und BIC) umstellen B 3. Umgang mit EU-Bankverbindungen sicherstellen B 4. Electronic Banking-Programme aktualisieren B 5. Die SEPA-Überweisung nutzen

27 Es gibt viel zu tun Beispielhafte Checkliste 2/2 B 6. Die Voraussetzungen für die Einführung der SEPA-Lastschrift schaffen Gläubiger-Id beantragen Inkassovereinbarung für die SEPA-Lastschrift abschließen Schema zur Mandatsreferenzierung klären Verfahren zur Vorabinformation des Zahlers festlegen Zahler über die Umstellung des Lastschriftverfahrens informieren Exkurs: Bei Nutzung des Abbuchungsverfahrens: neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandateeinholen Verbraucher auf die SEPA-Basislastschrift überführen! B 7. Die SEPA-Lastschrift einsetzen

28 1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen Zu überprüfen sind: BVordrucke BBriefe B Werbemittel B Foto: Pixelio

29 1. Dem Zahler IBAN (und BIC) der Kontoverbindungen mitteilen IBAN International Bank AccountNumber/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen DE Prüfziffer 2-stellig 95 Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) BIC Business IdentifierCode/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut BIC der Kreissparkasse Sigmaringen: SOLADES1SIG i! Elektronische IBAN und BIC sind Darstellung: auf den Kontoauszügen, DE im Online-Banking und Gedruckte auf neuen Darstellung: SparkassenCards zu finden DE Foto: Pixelio

30 2. Gespeicherte Bankverbindungen auf IBAN (und BIC) umstellen Ab 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN (und ggf. BIC) ausgeführt werden. Übergangsregelungen zur Weiternutzung von Kontonummer / BLZ bis 1. Februar 2016 gelten nur für Verbraucher. Umrechnungstools für deutsche Kontonummern sind verfügbar: B SEPA Account Converter der Sparkassen-Finanzgruppe B IBAN Service Portal der Deutschen Kreditwirtschaft Beide Lösungen erreichen eine Umrechnungsquote von >95%. Aufgrund ergänzender Vereinbarungen der deutschen Kreditwirtschaft ist in 2013 mit einer Verbesserung der Umrechnungsquote zu rechnen. Foto: Pixelio

31 3. Umgang mit EU-Bankverbindungen klären BKönnen in Ihren Anwendungen Konten hinterlegt werden, die bei Zahlungsdienstleistern innerhalb des EWR geführt werden? Foto: Pixelio

32 4. Einreichungswege anpassen Ist Handlungsbedarf notwendig? BBeleghafte Lastschriftaufträge bzw. beleghafte Sammelüberweisungsaufträge sind nicht mehr möglich. BSEPA-Zahlungenauf Datenträgern (CD, Diskette, ) werden nicht entgegen genommen. Für die Einreichungen stehen komfortable elektronische Verfahren zur Verfügung: Nutzung einer Electronic Banking-Software Upload-Möglichkeit in der Internet-Filiale der Sparkasse (ab Mitte 2013) BDie Beauftragung von Euro-Zahlungen innerhalb des EWR mit dem für den Auslandszahlungsverkehr genutzten Datenformat (DTAZV) ist nicht mehr zulässig.

33 4. Electronic Banking-Programme anpassen Sofern keine Electronic Banking-Software genutzt wird: Es sollten stets die aktuellen Nachrichtenformate zum Einsatz kommen, um von den fachlichen Weiterentwicklungen der letzten Jahre profitieren zu können: B Überweisung ISO Nachricht: pain EBICS-Auftragsart: CCT B SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift ISO Nachricht: pain pain EBICS-Auftragsart: CDD CDB B vgl. hierzu bei Bedarf: EBICS-Spezifikationder Datenformate (

34 5. SEPA-Überweisung nutzen BDie SEPA-Überweisung ist funktional identisch mit der inländischen Überweisung. BDie Länge des Verwendungszwecks ist auf 140 Zeichen beschränkt, zzgl. 35 Zeichen Einreicher-Referenz. BDer Zweck der Zahlung kann mittels PurposeCodes verschlüsselt werden (Überweisung, Lohn- und Gehaltszahlung, VWL-Zahlung) Bei VWL-Zahlungenist eine besondere Kennzeichnung im sog. strukturierten Verwendungszweck notwendig BEine Überweisungsvariante unterstützt eine prüfziffergesicherte Referenznummer.

35 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Gläubiger Id beantragen BBeantragung auf den Seiten der Deutschen Bundesbank: BAufbau: B ZZZ : kundenindividuelle Belegung, fließt nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein.

36 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Inkassovereinbarung abschließen BDie für den Einzug von Lastschriften im nationalen Verfahren mit der Sparkasse abgeschlossenen Inkassovereinbarungen sind für SEPA-Lastschrifteinzüge nicht mehr gültig. BNeue Inkassovereinbarungen müssen rechtzeitig vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriftenabgeschlossen werden. Die Inkassovereinbarungen regeln die Modalitäten, die bei Nutzung der SEPA-Lastschriftzu beachten sind Mandate Einreichungsfristen Aufbewahrungsfristen

37 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Schema zur Mandatsreferenzierung klären Gläubiger-Idund Mandatsreferenz identifizieren ein Mandat eindeutig. B Wie soll die Mandatsreferenz aufgebaut werden? je Vertrag (Einzelmandat)? je Zahler (Rahmen-/ Globalmandat)? Auswirkungen bei Sperren / Mandatswiderrufen durch den Zahler sind zu beachten. B Die Mandatsreferenz ist bei den Kundendaten zu hinterlegen.

38 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (1/2) Die SEPA-Regelwerkesehen vor, dass der Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über Termin und Betrag des Einzugs informiert wird. BSofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Information spätestens 14 Kalendertage vor einem Lastschrifteinzug erfolgen. BDie Vereinbarung einer kürzeren Frist ist möglich, nicht jedoch der generelle Verzicht auf die Vorabinformation. BDie Vorabinformationkann auch Bestandteil eines Geschäftsdokuments sein (Rechnung, Vertrag, ) bzw. kann gesammelt für mehrere Einzugstermine erfolgen. Foto: Pixelio

39 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Verfahren zur Vorabinformation festlegen (2/2) Die Vorabinformation enthält folgende Daten: B die Gläubiger-Identifikationsnummer B die jeweilige Mandatsreferenz B den Fälligkeitstermin (die Fälligkeitstermine) B den genauen Einzugsbetrag Foto: Pixelio

40 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. B Wirksam erteilt = schriftlich erteilt Die Nutzung sog. Kombimandate ist nicht mehr zwingend notwendig.

41 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Zahler über die Verfahrensumstellung informieren BVor Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren zum SEPA Basis-Lastschriftverfahren sind dem Zahler die Gläubiger-Id die eindeutige Mandatsreferenz mitzuteilen. BAls Datum der Unterzeichnung des Mandats wird das Datum der Zahlerinformation angenommen (ist auch Bestandteil des SEPA-Lastschrift-Datensatzes). BDie erste SEPA-Lastschriftauf Basis der umgedeuteten Einzugsermächtigung erfolgt als Erstlastschrift (FRST) mit der entsprechenden Einreichungsfrist.

42 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Exkurs: SEPA-Firmenlastschrift Eine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen in SEPA-Firmen-Lastschriftmandate ist nicht möglich: BAbbuchungsaufträge liegen formal bei der Zahlstelle, SEPA-Firmen-Lastschriftmandateliegen beim Zahlungsempfänger; der Zahlstelle liegt lediglich eine Mandatskopie vor BSEPA-Firmen-Lastschriftensind nicht für Verbraucher in der Rolle des Zahlers zulässig. Bei Umstellung auf das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrensind zwingend neue SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einzuholen.

43 6. SEPA-Lastschrift vorbereiten - Wurden Einzugsermächtigungen wirksam erteilt? Aufgrund der Änderung der Lastschriftbedingungen zum 9. Juli 2012 können wirksam erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate im SEPA Basis- Lastschriftverfahren umgedeutet werden. B Wirksam erteilt = schriftlich erteilt Die Nutzung sog. Kombimandate ist nicht mehr zwingend notwendig.

44 7. SEPA-Lastschrift nutzen Die BVerfahrensschritte und B Vorlagefristen (Erst-/Einmal- bzw. Folgelastschrift) des jeweiligen SEPA-Lastschriftverfahrens sind einzuhalten. Organisatorische Regelungen zur Durchführung des Zahlungslaufs sind anzupassen.

45 Fazit

46 Fazit BDie Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist seit dem 31. März 2012 Gewissheit. BSEPA-Verfahrenwerden ab 1. Februar 2014 das Bild des Zahlungsverkehrs in Deutschland und den Euro-Staaten prägen. BAlle Zahlungsdienstnutzer müssen sich den Herausforderungen stellen. BDie Verfahrensumstellung ist insbesondere für Lastschrifteinreicher ein engagiertes Projekt. BFür Fragen rund um SEPA stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse gerne zur Verfügung.

47 Ihre Ansprechpartner bei der Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen SEPA-Hotline Telefon: Electronic Banking-Berater Telefon: und natürlich Ihr Berater.

48 Viel Erfolg bei der SEPA-Umsetzung!

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